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WKOÖ: seit 01. Juli 2018 kostenloser Rechtsschutz bei Verwaltungsstrafverfahren für KMU (bis 20 Mitarbeiter)

Die WKOÖ bietet KMU im Rahmen des Unternehmensschutzpakets Rechtsschutz für die Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eingeleitet werden.

Hierfür hat die WKOÖ mit der Allianz Elementar Versicherungs-AG zugunsten von aktiven WKOÖ-Mitgliedern mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Dieser Versicherungsschutz besteht automatisch aufgrund einer aktiven Mitgliedschaft bei der WKOÖ. Seitens der davon erfassten Unternehmen sind keine gesonderten Veranlassungen nötig!

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Versicherung.

Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen sind in den der Versicherungspolizze zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2015) festgelegt.

Wer ist versichert?

Versichert sind alle aktiven Mitglieder der WKOÖ, sofern es sich

  • um „Ein-Personen-Unternehmen“ (EPU) oder
  • um Unternehmen handelt, deren Mitarbeiteranzahl im Zeitpunkt des Versicherungsfalls insgesamt 20 Mitarbeiter (Kopfzahl) nicht übersteigt und diese sowohl im Zeitpunkt des Versicherungsfalls als auch zum Zeitpunkt des Deckungsbegehrens über eine aufrechte (=aktive) Berechtigung bzw. Mitgliedschaft verfügen.

Versichert sind auch Betriebsinhaber, Geschäftsführer und sämtliche Arbeitnehmer im Sinne des  § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem versicherten Betrieb oder der Tätigkeit für den versicherten Betrieb zusammenhängen.

Was ist versichert?

Versichert sind nach Maßgabe des mit der Allianz geschlossenen Versicherungsvertrages die Kosten der Verteidigung im Strafverfahren vor Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten, wenn

  1. diese mit dem Betrieb und der Tätigkeit für diesen Betrieb zusammenhängen,
  2. mit einer Strafverfügung oder einem Strafbescheid eine Geldstrafe von mehr als € 500,- oder eine Freiheitsstrafe (nicht Ersatz Freiheitsstrafe!) verhängt wird.

Werden in einer Strafverfügung oder einem Strafbescheid mehrere Geldstrafen verhängt, besteht der Versicherungsschutz für das gesamte Verfahren, wenn zumindest eine der verhängten Geldstrafen mehr als € 500,- oder die Gesamtstrafe € 1.000,- übersteigt.

Kommt es ohne Erlassung einer Strafverfügung zur Einleitung eines ordentlichen Verfahrens (in der Regel durch Aufforderung seitens der Behörde zur Rechtfertigung oder Stellungnahme), besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Verfahren vor Erlassung eines Bescheides eingestellt oder wenn mit Bescheid eine Strafe laut Pkt. 2 festgesetzt wird.

Was ist NICHT versichert?

Ergänzend zu Art. 7 ARB gilt:

Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  1. in ursächlichem Zusammenhang mit
    1. Verwaltungsstrafverfahren, die gegen den versicherten Betrieb oder die mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer oder Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängern geführt werden bzw. ihnen in dieser Eigenschaft eintreten (Art. 17 u. 18 ARB);
    2. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Verwaltungsstrafverfahren, die nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz eingeleitet wurden, sowie Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und gegen Artikel 26 bis 29 und 32 bis 37 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarte);
    3. der Errichtung bzw. baubehördlich genehmigungspflichtige Veränderung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken, die sich im Eigentum oder Besitz der Versicherungsnehmerin bzw. des versicherten Betriebes befinden oder von ihnen erworben werden; 
      1. der Planung derartiger Maßnahmen und
      2. der Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des
      3. Grundstück-, Gebäudeteil- oder Gebäudeerwerbs;
    4. Verfahren wegen unbefugter Gewerbeausübung oder sonstiger fehlender Ausübungsbefugnis sowie sonstige Verwaltungsverstöße in unmittelbarem Zusammenhang mit unbefugten Tätigkeiten;
    5. Spiel- und Wettverträgen, Gewinnzusagen oder diesen vergleichbaren Mitteilungen
    6. Auswirkungen der Atomenergie;
      1. genetischen Veränderungen oder gentechnisch veränderten Organismen;
      2. Auswirkungen elektromagnetischer Felder oder Infraschall; dieser Ausschluss gilt nicht, soweit eine human-medizinische Behandlung zugrunde liegt.
    7. der Jagd oder Fischerei bzw. Jagd- und Fischereirechten;
    8. Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige Materialien zurückzuführen sind;
  2. aus dem Bereich des
    1. Immaterialgüterrechtes und im Zusammenhang mit Verträgen, die Immaterialgüterrechte zum Gegenstand haben;
    2. Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrechtes;
    3. Vergaberechtes;
    4. Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes;
    5. Kapitalmarkt- und Wertpapierrechtes;
    6. Glücksspielgesetzes sowie der
    7. Geldwäschebestimmungen
  3. Die Deckung von Kosten für Lebensmittelgegenproben in Lebensmittelstrafverfahren ist ausgeschlossen.
  4. Ausschluss von Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Welche Einschränkungen des Rechtsschutzes sind zu beachten?

  1. Bei vorsätzlich strafbaren Handlungen und Unterlassungen besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Verfahren letztlich endgültig eingestellt wird oder eine rechtskräftige Verurteilung nicht wegen eines vorsätzlich begangenen Gesetzesverstoßes erfolgt.
  2. Je Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt von 10 % der entstehenden Kosten, mind. € 300,-, max. jedoch € 3.000,- vom versicherten Betrieb zu tragen.
  3. Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn ein von der Allianz genannter Partner-Anwalt die Vertretung übernimmt.
  4. Die WKOÖ kann gegenüber einzelnen versicherten Betrieben und Personen unabhängig von Eintritt eines Versicherungsfalles die Zustimmung zur Rechtsschutzdeckung widerrufen, sofern wichtige Interessen gegen eine Rechtsschutzgewährung sprechen.
  5. Rechtsschutzdeckung wird nur höchsten für 2 Versicherungsfälle je Versicherungsperiode (1. Juli des Kalenderjahres bis 30. Juni des Folgejahres) gewährt.

Versicherungssumme:

Die Höchstgrenze der vom Versicherer in einem Versicherungsfall zu erbringenden Leistung beträgt EUR 100.000,-.

Örtlicher Geltungsbereich:

Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall in Österreich eintritt, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Oberösterreich erfolgt und das erstinstanzliche versicherte Verwaltungsstrafverfahren vor einer Behörde in Oberösterreich zu führen ist.

Ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Datenschutzgesetz vor der Datenschutzbehörde gilt ausdrücklich als mitversichert.

Ab wann gibt es diesen Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt ab 1. Juli 2018.

Maßgeblich dafür ist der Zeitpunkt des vorgeworfenen Rechtsverstoßes (Versicherungsfall).

Die verfolgte Verwaltungsübertretung muss also nach dem 30.6.2018 begangen worden sein.

Was ist im Fall der Fälle tun?

  • Wenn ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird (durch Aufforderung zur Rechtfertigung, Strafverfügung oder Strafbescheid),
  • Betrieb nicht mehr als 20 Mitarbeiter hat,
  • es sich nicht um ein vom Versicherungsschutz ausgeschlossenes Rechtsgebiet (s.oben „Was ist nicht versichert“) handelt, und
  • eine Strafe von mehr als € 500,- droht, dann

beauftragt WKOÖ Mitglied seinen Anwalt mit einer schriftlichen Schadensmeldung an die Allianz Elementar Versicherungs-AG per Mail an schaden@allianz.at.

Es gilt freie Anwaltswahl. 

Sofern das Unternehmen selbst keinen Rechtsanwalt hat, bitte an die Schaden-HOTLINE der Allianz Elementar Versicherungs-AG unter 05-9009-596 wenden. Die Allianz nennt dann einen geeigneten Anwalt. Der Selbstbehalt entfällt in diesem Fall (siehe oben).

Die Polizzennummer lautet: A553909561

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2015)

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Allianz Elementar Versicherungs-AG

Schaden-Hotline: 05-9009-596

E-Mail: schaden@allianz.at

Die 10 Gebote bei der Besichtigung einer Wohnung!

Das schon im Mittelalter bekannte Rechtssprichwort „Augen auf, Kauf ist Kauf“ warnt den Käufer vor nachteiligen Folgen bei mangelhaftem Kaufgegenstand.

Wir wissen auch „Wer die Augen nicht auftut, der muss den Beutel auftun“.

Gerade bei Wohnungsbesichtigungen übersieht man leicht Details, die einen später teuer zu stehen kommen können. 

Abgesehen „von der Liebe auf den ersten Blick“ besichtigen Wohnungskäufer im Durchschnitt mehr als 10 Objekte, ehe tatsächlich zugeschlagen wird.

Daher sollten Sie die 10 Gebote bei der Besichtigung Ihrer neuen Wohnung beachten:

  1. Gebot: Wissen was man will!
  2. Gebot: Besichtigen Sie die Wohnung tagsüber!
  3. Gebot: Nehmen Sie sich Zeit!
  4. Gebot: Besichtigen Sie nie alleine!
  5. Gebot: Achten Sie auf Anschlüsse für Waschmaschine, Internet, TV-Gerät und den Handy-Empfang!
  6. Gebot: Denken Sie an einen allfälligen Sanierungsaufwand!
  7. Gebot: Achten Sie auf Zubehör, allfällig vorhandene Einrichtung und nötige Neubeschaffungen!
  8. Gebot: Bitten Sie um die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen!
  9. Gebot: Wer schreibt der bleibt!
  10. Gebot: Behalten Sie die Nebenkosten beim Wohnungskauf im Auge!

 

  1. Gebot: Wissen was man will!

Bereiten Sie sich auf die Besichtigung gut vor, überlegen Sie sich, was Ihnen wirklich wichtig ist. Möchten Sie einen Garten nutzen, benötigen Sie den Anschluss an ÖFFIS, ein Kellerabteil, einen Dachboden oder einen Parkplatz …….? Ihr Fragenkatalog für die Besichtigungen hilft Ihnen, die persönlichen Prioritäten im Auge zu behalten und alle offenen Punkte abzuklären.

  1. Gebot: Besichtigen Sie die Wohnung tagsüber!

Damit sehen Sie die Wohnung bei Tageslicht und gewinnen einen guten Eindruck vom allfälligen Straßenlärm, der Umgebung, …… treffen vielleicht sogar Nachbarn und wenn Ihnen die Wohnung zusagt, können Sie sich das Wohnungsumfeld gerne später auch bei Nacht ansehen

  1. Gebot: Nehmen Sie sich Zeit!

Öffnen Sie z.B. die geschlossenen Fenster oder schließen Sie die offenen um einen abgerundeten Eindruck zu gewinnen. Besichtigen Sie in Ruhe alle mit umfassten Teile wie Autoabstellplatz, Kellerabteil, Dachboden ..

  1. Gebot: Besichtigen Sie nie alleine!

Es ist immer ratsam, eine Begleitperson für eine weitere Meinung mitzubringen. Diese sieht oft Details, auf die man selbst möglicherweise auf den ersten Blick weniger Wert legt.

  1. Gebot: Achten Sie auf Anschlüsse für Waschmaschine, Internet, TV-Gerät und den Handy-Empfang!

Um eine Waschmaschine oder das TV-Gerät auch in der neuen Wohnung in Betrieb zu nehmen, braucht es die richtigen Anschlüsse. Diese sind oft im Inserat oder in der Online-Anzeige nicht speziell gelistet. Gibt es einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung oder einen gemeinschaftlichen Waschraum im Haus? Welchen Internet- und TV-Anschluss gibt es? Wie gut ist der Handyempfang in der Immobilie?

  1. Gebot: Denken Sie an einen allfälligen Sanierungsaufwand!

Der Besichtigungstermin dient auch dem Abchecken möglicher zukünftiger Belastungen. Sind etwa Sanierungen im Haus notwendig oder geplant? Zudem lohnt sich ein genauer Blick auf die Fenster, Türen, Heizung, Sicherungskasten und damit den Zustand der Elektrizität und der Wände. Ist etwas sanierungsbedürftig? Tritt Feuchtigkeit ein oder gibt es gar Schimmelbildung? Es ist wichtig zu wissen, welche Arbeiten in den nächsten Jahren oder sogar sofort investiert werden müssen.

  1. Gebot: Achten Sie auf Zubehör, allfällig vorhandene Einrichtung und nötige Neubeschaffungen!

Viele Wohnungen werden mit bereits vorhandener Einrichtung verkauft oder übergeben. Sind Badezimmerarmaturen oder Küchengeräte vorhanden? Wird die Immobilie mit Möbeln übergeben? In welcher Qualität wird die Einrichtung übernommen? Das gibt Ihnen Aufschluss, mit welchen Kosten man für die Neuanschaffung bzw. den Austausch rechnen muss.

  1. Gebot: Bitten Sie um die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen!

Um die monatlichen Betriebskosten richtig einschätzen zu können, ist es sinnvoll, um Infos zu den laufenden Energiekosten für Strom und Heizung (Energieausweis) zu bitten und sich die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen zeigen zu lassen. Wenn die Immobilie in den Vormonaten nicht bewohnt war, dann sind die Kosten dementsprechend niedrig und geben nur keinen Aufschluss über die tatsächlichen Betriebskosten.

  1. Gebot: Wer schreibt der bleibt!

Machen Sie sich Notizen und sichern Sie sich damit nicht nur den Überblick (Was ist mir an der Wohnung wirklich wichtig (1. Gebot) was spricht für oder gegen die Wohnung, was war bei den jeweils besichtigten Wohnungen mit Garten, Balkon oder Autoabstellplatz ……

  1. Gebot: Behalten Sie die Nebenkosten beim Wohnungskauf im Auge! 

Ein Immobilienkauf ist immer eine wichtige und gut abzuwägende Entscheidung. Vielfach werden beim Wohnungs- und Grundstückskauf die damit zusammenhängenden Nebenkosten unterschätzt.

Insgesamt müssen Sie damit rechnen, dass Sie bei den Nebenkosten auf sicherlich mehr als zehn Prozent des Kaufpreises kommen.

Daher eine kurze Übersicht der zu erwartenden Zusatzkosten[1]:

  • Maklerprovision
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbuchsgebühr
    • Eintragung Wohnungseigentum: 1.1 % vom Kaufpreis
    • Eintragung Pfandrecht: 1,2 % vom Pfandrecht
    • Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung: 0,6 % des Pfandrechts
  • Eingabengebühr[2]
  • Vertragserrichtung (Notar/Rechtsanwalt)
  • Beglaubigung

 

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels

Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach, Konstanz

[1] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210150.html

[2] EUR 42 Euro bzw. EUR 59 Euro, wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt.

Tag der offenen Tür – „Ein Europa, das bildet“

Auch heuer feiert das BMBWF am 26. Oktober 2018 nicht nur den Nationalfeiertag, sondern auch den Tag der offenen Tür im Palais Starhemberg am Minoritenplatz.

Unter dem Motto „Ein Europa, das bildet“ präsentiert das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung u.a. ein 3D-Rätsel zu chemischen Strukturen, den Robotik-Controller Hedgehog und die Gesangsgruppe Superar.

Außerdem bieten verschiedene Serviceeinrichtungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung nützliche Informationen rund ums Thema Aus- und Weiterbildung.

Weitere Einblicke finden Sie wie üblich im Programm: Tag der offenen Tür im BMBWF

Besuchen Sie das Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Minoritenplatz!

Normanno Locci: Neues aus Florenz

Normanno LocciNeues aus Florenz

 

Das Medienhaus Wimmer Wels präsentiert sehr sehenswerte Werke des ausdrucksstarken Künstlers Normanno Locci aus Florenz in Wels.

Die Ausstellung und der Verkauf  laufen noch bis 16. November 2018.

Besichtigung bei freiem Eintritt zu den normalen Geschäftszeiten der Tips/OÖNachrichten:

Mo bis Do 8–12 & 14–16.45 Uhr, Fr 8–12 Uhr

Wels, Stadtplatz 41 / 3. Stock.

Sondertermine nach Vereinbarung unter +43 (0) 650 82 86 127 bzw. manuela.mager@gmx.at

Konzept: scherrer.wels@liwest.at

zum Künstler:

Normanno Locci wurde 1944 in Florenz geboren, wo er die Akademie der Bildenden Künste besuchte und 1972 seine erste Einzelausstellung in der Galerie „Il Vaglio“ in Florenz ausstellte.

1992 gründete er den Verein für zeitgenössische Kunst „Allegri Art“ von Florenz, dessen Präsident er ist.

Der Verein ist zum Treffpunkt für verschiedene italienische und ausländische Künstler geworden, der Mittelpunkt des kulturellen Austauschs.

1996 gründete und gründete er mit sechs weiteren Künstlern die internationale Gruppe „Safir“, mit der Initiativen europäischer Veranstaltungen stattfinden.

Seit 1971 hat er an zahlreichen Ausstellungen und internationalen Symposien teilgenommen.

Er lebt und arbeitet seit 1999 in Traun. (A)

Die kompositorische Einfachheit und chromatische Substantialität charakterisieren die künstlerische Arbeit von Normanno Locci.

Seine künstlerische Entwicklung führte ihn von den figurativen über geometrische Formen zum abstrakten Beton.

Mit wenigen Farben und reduzierten Formen ist der Maler in der Lage, Gefühle und Seelenzustände großartig zu interpretieren.

Seine kompositorischen Modelle sind komplex und kontemplativ. In seinen Bildern gibt es verborgene Energie des inspirierenden Lebens und dies ermöglicht eine tiefe Kommunikation mit dem Betrachter.

 

Der europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen

Der Vorschlag für einen „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) wurde von der Europäischen Kommission im September 2006 vorgestellt, 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete und seither europaweit umgesetzt.

Dazu entwickeln die Mitgliedstaaten eigene nationale Qualifikationsrahmen.

Ihre Niveaus werden den Niveaus des EQR zugeordnet.

Der EQR ist kompatibel mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse.

Die Niveaus 6 – 8 des EQR entsprechen dabei den drei Niveaus des Hochschulrahmens (Bachelor, Master, Doctoral studies).

Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus.

Die Länder sind aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationsniveaus mit dem EQR als neutrale Referenz zu verknüpfen.

Der EQR ist damit der Referenzrahmen für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.

Der europaweite Nutzen eines europäischen Qualifikationsrahmens liegt sohin in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und Transparenz von Qualifikationen zwischen Mitgliedsstaaten.

Um dies zu erreichen wurde den Staaten von der Europäischen Kommission auch empfohlen, nationale Datenbanken zu entwickeln.

Ein Register, das Qualifikationen abbildet, kann einen wertvollen Beitrag für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit der angebotenen Qualifikationen leisten.

Damit können Qualifikationen leichter verglichen und die Orientierung bei den bestehenden Angeboten erleichtert werden.

Österreich:

Das vorliegende NQR-Register, administriert von der NQR-Koordinierungsstelle in Österreich (NKS), besteht aus zwei Bereichen.

Zum einen gibt es einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Bereich, der Informationen zum EQR/NQR und der Lernergebnisorientierung bereitstellt. Dieser öffentliche Bereich ist zielgruppenorientiert aufbereitet und liefert alle relevanten Hintergrundinformationen zu diesen Themenbereichen.

Zum anderen werden hier die Zuordnungen zu Informationszwecken von der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) veröffentlicht.

Die das Zuordnungsersuchen einbringenden Stellen finden ihre Qualifikation, nach einer eingehenden Prüfung (formal und inhaltlich) und dem abgeschlossenen Zuordnungsprozess einem Niveau zugeordnet, in diesem NQR-Register wieder. Bestimmte für die Veröffentlichung vorgesehenen Datensätze (Titel der Qualifikation, Lernergebnisse, NQR Niveau, usw.) sind somit allgemein zugänglich und tragen so für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz auf Basis von Lernergebnissen in Österreich und Europa bei.

Es ist auch ein Ziel die Daten dieser nationalen Datenbank mit einer europäischen Datenbank zu verknüpfen und dem Endverbraucher rasch verfügbar zu machen.

Das NQR-Register unterstützt damit das übergeordnete Vorhaben, alle dem NQR zugeordneten Qualifikationen in Österreich und Europa vergleichbar und transparent zu machen.

Deutschland:

Alle Infos: https://www.dqr.de

Kurzfilm zum DQR: https://www.dqr.de/content/2721.php

 

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

 

 

THE PEACE PROCESS OF THE KOREAN PENINSULA: ANALYSIS AND FORECAST

INVITATION

The

are pleased to announce a panel discussion on the Diplomatische Akademie Wien

THE PEACE PROCESS OF THE KOREAN PENINSULA: ANALYSIS AND FORECAST

Date:                           Monday, 22nd  of October 2018

Time:                          6:30 pm                     

Venue:                         Festsaal of the Diplomatische Akademie Wien

                                      Favoritenstraße 15a, 1040 Wien     

Registration:              https://www.da-vienna.ac.at/events

                                         or by fax 01/504 22 65-200  

Program:

Welcome:

Susanne Keppler-Schlesinger, Deputy Director, Diplomatische Akademie Wien-Vienna School of International Studies

Dong-ik Shin, Ambassador of the Republic of Korea to Austria

Keynote:

Joonhyung Kim, Professor of the International Studies Department, Handong Global University; Member of the Advisory Committee for Inter-Korean Summit

Panelists:

Heinz Gärtner, Professor of Political Science; Member of the Advisory Board, International Institute for Peace

Angela Kane, Former UN High Representative of Disarmament Affairs; Vice President, International Institute for Peace

Markus Kornprobst, Professor of International Relations, Diplomatische Akademie Wien-Vienna School of    International Studies

Moderation:

Thomas Seifert, Deputy chief editor and Head of EU and World Desk, Wiener Zeitung

 

The Discussion will be held in English.

 You can also find the event on www.iipvienna.com/events

as well as on facebookwww.facebook.com/IIPVIENNA

BWL-Wikis auf youtube – Man kann auch ohne Pornos hunderttausende Aufrufe erreichen

In kurzen Filmen werden Begriffe aus der Betriebswirtschaft, aber auch aus dem Immobilienwesen und dem Studienrecht einfach und verständlich erklärt und erreicht die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH damit hunderttausende Aufrufe auf youtube

Die bislang drei erfolgreichsten ASAS-BWL-Begriffe-Wikis:

die Balanced Scorecard – fast 55.000 Aufrufe

der Deckungsbeitrag – mehr als 42.000 Aufrufe

die SWOT Analyse – 22.000 Aufrufe

Also für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

EUROPEAN SMALL STATE NEUTRALITY: FINLAND AND AUSTRIA

exciting panel discussion:

EUROPEAN SMALL STATE NEUTRALITY: FINLAND AND AUSTRIA

How did the practice of Finnish and Austrian neutral policy emerge? What are the possibilities and limitations of the countries’ international cooperation for their armed forces?

Dr. Erkki Tuomioja

Foreign Minister of Finland 2000–2007; 2011–2015, Chairman of Historians without Borders 

Colonel Dr. Otto Naderer

Austrian Ministry of Defence

Univ. Prof. Dr. Rinna Kullaa

Finnish Academy; Founding member of Historians without Borders

Univ. Prof. Dr. Heinz Gärtner

University of Vienna; Science Commission, Austrian Ministry of Defence

Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mueller

University of Vienna; Science Commission, Austrian Ministry of Defence

 

Wednesday, 10 October 2018, 17:00

Institute of East European History

Spitalgasse 2/Court 3/Entrance 3.2, 1090 Vienna)

Normanno Locci: Neues aus Florenz

Herzliche Einladung zur Ausstellung 

Normanno Locci

Neues aus Florenz

 

Zeit:               Donnertag, 18. Oktober 2018, Beginn um 19.30 Uhr

Ort:                Wimmer Medienhaus, Wels, Stadtplatz 41 / 3. Stock

Begrüßung:     Ing. Andreas Cuturi, MAS

Laudator:     Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Eröffnung:      Dir. Robert Reif, Sparkasse Oberösterreich

 

zum Künstler:

Normanno Locci wurde 1944 in Florenz geboren, wo er die Akademie der Bildenden Künste besuchte und 1972 seine erste Einzelausstellung in der Galerie „Il Vaglio“ in Florenz ausstellte.

1992 gründete er den Verein für zeitgenössische Kunst „Allegri Art“ von Florenz, dessen Präsident er ist.

Der Verein ist zum Treffpunkt für verschiedene italienische und ausländische Künstler geworden, der Mittelpunkt des kulturellen Austauschs.

1996 gründete und gründete er mit sechs weiteren Künstlern die internationale Gruppe „Safir“, mit der Initiativen europäischer Veranstaltungen stattfinden.

Seit 1971 hat er an zahlreichen Ausstellungen und internationalen Symposien teilgenommen.

Er lebt und arbeitet seit 1999 in Traun. (A)

Die kompositorische Einfachheit und chromatische Substantialität charakterisieren die künstlerische Arbeit von Normanno Locci.

Seine künstlerische Entwicklung führte ihn von den figurativen über geometrische Formen zum abstrakten Beton.

Mit wenigen Farben und reduzierten Formen ist der Maler in der Lage, Gefühle und Seelenzustände großartig zu interpretieren.

Seine kompositorischen Modelle sind komplex und kontemplativ. In seinen Bildern gibt es verborgene Energie des inspirierenden Lebens und dies ermöglicht eine tiefe Kommunikation mit dem Betrachter.

 

Normanno Locci: Neues aus Florenz

 

Zeit:               Donnertag, 18. Oktober 2018, Beginn um 19.30 Uhr

Ort:                Wimmer Medienhaus, Wels, Stadtplatz 41 / 3. Stock

Begrüßung:     Ing. Andreas Cuturi, MAS

Laudator:     Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Eröffnung:      Dir. Robert Reif, Sparkasse Oberösterreich

 

Zu sehen: bis 16. November 2018

Mo bis Do 8–12 & 14–16.45 Uhr, Fr 8–12 Uhr

oder nach Vereinbarung unter +43 (0) 650 82 86 127 bzw. manuela.mager@gmx.at

Urban Forum schließt Partnerschaftsabkommen mit EUPIC

Über Vermittlung der Österreichischen Botschaft in China, insbesondere durch das Office of Science and Technology Austria (OSTA) vertreten durch Gesandten Mag. Philipp Agathonos, wurde Urban Forum die Möglichkeit einer Partnerschaft mit dem renommierten European Union Project Innovation Center (EUPIC) mit Sitz in Chengdu ermöglicht.

EUPIC ist ein Non-Profit-Projekt der Europäischen Kommission, das Interessen von Europa mit China verbinden soll und zahlreiche bilaterale Projekte fördert.

Partner aus Österreich sind Advantage Austria und die Vienna Business Agency.

Im Zuge der 13. EU-China Business & Technology Fair  fand vor mehreren hundert Gästen und Delegierten die feierliche Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrages zwischen EUPIC und Urban Forum statt.

Für EUPIC unterzeichnete die CEO, Segree Dai, für Urban Forum Generalsekretär Bernhard Müller.

Das Memorandum of Understanding (MoU) beinhaltet u. a. folgende Punkte:

  •  Teilnahme und Austausch von Fachvorträgen bzw. Gesprächen mit urbanem Themenfokus
  •  Strategische Partnerschaft bei relevanten Tätigkeiten der Institutionen
  •  Einbindung chinesischer staatlicher Stellen, Experten, Spezialisten und Recherchetätigkeiten bei relevanten Tätigkeiten des Vereins
  •  Think-Tank für Urbanisierungsstrategien
  •  Einhaltung der Prinzipien „One Discussion for One Case“ als kooperatives Modell und Organisation für gemeinsame Aktivitäten in China

Rückfragehinweis: Mag.a Marie Grüner, Bakk.

Urban Forum,  02622/21132, marie.gruener@urbanforum.at

Martin Stieger

Mitglied des Vorstandes Urban Forum

Nominiert für den Tutor des Jahres 2019

https://www.fernstudiumcheck.de/tutor-des-jahres-2019/tutor/151

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.