Die politische Relevanz sozialer Netzwerke

vor ziemlich genau 10 Jahren habe ich eine kleine Analyse unternommen:

Ein kurzer Sachverhalt:

Laut EU-Wahlordnung kann ein auf einem hinteren Listenplatz gereihter Kandidat den Spitzenkandidaten “überholen”, wenn er sieben Prozent[1] der Gesamtstimmen der betreffenden Partei als Vorzugsstimmen[2] auf sich vereinen kann.

Ein langjähriges FPÖ-Mitglied, Andreas Mölzer[3], der als Vertreter des deutschnationalen Flügels in der FPÖ angetreten und von diesem auch tatkräftig unterstützt worden war[4], hatte dies mit fast 14 Prozent auch tatsächlich geschafft.

Für den dadurch um „sein“ Mandat gebrachten offiziellen Spitzenkandidaten der FPÖ, den bisherigen EU-Abgeordneten Hans Kronberger[5] verstößt diese Regelung allerdings gegen das Prinzip der Verhältniswahl: „Es könne nicht sein, dass sieben Prozent der Wähler einer Partei den restlichen 93 Prozent ihren Willen aufzwingen können“.

Der VfGH stellt in seinem Erkenntnis klar, dass die Anfechtung laut EU-Wahlordnung[6] spätestens eine Woche nach Verlautbarung des Wahlergebnisses eingebracht werden muss.

Das wäre der 7. Juli gewesen, Kronberger brachte die Beschwerde aber erst am 23. Juli ein. Die sonst geltende Vierwochenfrist, auf die sich Kronberger berufen hatte, sei in diesem Fall “ohne Relevanz”, urteilten die VfGH-Richter.

Die erste Reaktion von Konberger im Ö1-Mittagsjournal: “Ich nehme die Entscheidung zur Kenntnis, von Akzeptanz kann keine Rede sein.” Seiner Meinung nach sei die Entscheidung “absolut unglücklich” und treffe nicht das Problem an sich.

Kronberger kritisierte in einer Aussendung die VfGH-Entscheidung scharf: Die Wahlanfechtung durch einzelne Mandatare sei nicht in der Europa-Wahlordnung geregelt, sondern im Verfassungsgerichtshofgesetz.

Daher hätte der VfGH auch nicht die einwöchige Anfechtungsfrist der Wahlordnung, sondern die vierwöchige Frist des Verfassungsgerichtshof-gesetzes berücksichtigen müssen.

Aber selbst wenn der freiheitliche EU-Spitzenkandidat Hans Kronberger seine Wahlanfechtung fristgerecht eingebracht hätte, wäre die Zulässigkeit der Beschwerde nicht gesichert gewesen, so VfGH-Präsident Korinek: Zur Anfechtung berechtigt ist laut EU-Wahlordnung nur der zustellungsbevollmächtigte Vertreter des Wahlvorschlages. Für die FPÖ war das bei der EU-Wahl am 13. Juni aber nicht Kronberger, sondern Bundesgeschäftsführer Arno Eccher.

Nach den strengen Vorschriften für die Nationalratswahlen können Kandidaten über Vorzugsstimmen nur vorgereiht werden, wenn sie mindestens die für ein Grundmandat erforderlichen Stimmen erzielen.

Auf die EU-Wahlen umgelegt hätte Hölzer so mindestens 119.000 Stimmen erringen müssen.

Andreas Hölzer konnte das soziale Netzwerk der Kooperierten geschickt nutzen und mit Hilfe dieser Gruppe und seinen dadurch erzielten Vorzugsstimmen den auf die FPÖ fallenden Stimmenanteil von 6,31 % der für ein Mandat ausreichte, für sich verbuchen:

„§ 77 (2) Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet weniger als 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben keinen Anspruch auf die Zuweisung von Mandaten[7]“.

Die Vorzugsstimmen[8] alleine hätten für den Gewinn des Mandats alleine nicht ausgereicht.

Der offizielle Parteikandidat Hans Kronberger erzielte 8.965[9] Vorzugsstimmen[10], an der dritten Stelle im Ranking der Vorzugsstimmen[11] der von der FPÖ nominierten Kandidaten landete Franz Grossmann, ein ehemaliger SPÖ-Landesparteisekretär und vormaliger SPÖ-Abgeordneter zum Kärntner Landtag, mit 1.040[12] Vorzugsstimmen.

In der absoluten Zahl abgegebener Vorzugsstimmen[13] wurde Mölzer vom Kandidaten der Liste „Die Grünen – Die Grüne Alternative“, dem EU-Abgeordneten Voggenhuber Johannes geschlagen[14], der mit 30.459[15] Vorzugsstimmen auch ein Vorzugstimmenmandat erreichen hätte können.

Eine kurze Analyse:

Der Vorzugsstimmenwahlkampf in der FPÖ hatte sicher einen Mobilisierungseffekt und gaben etwa doppelt so viele FPÖ-Wähler eine Vorzugstimme ab wie der  österreichische Durchschnittswähler.

Dieser Mobilisierungseffekt erfasste aber nur jeden fünften FPÖ-Wähler.

Beweis für das Wirken eines sozialen Netzwerkes ist die eher durchgängige Vorzugsstimmenabgabe in allen Bundesländern, die bei Mölzer im Unterschied zu den Kandidaten in den anderen Parteien auffällt.

Quer über die sechs wahlwerbenden Listen gesehen, lässt sich eine Häufung der Vorzugsstimmen in den Bundesländern sehen, in denen der Kandidat seine politische Heimat hat.[16]

Die genauere Analyse der Verteilung der Vorzugsstimmen Mölzers ist ebenfalls interessant:

Gesamt            21.980          100 %        13,94 % vom Parteiergebnis[17]

davon

%

Kärnten               6.317                  28,74                  21,50[18]

Wien                   5.022                   22,85                  22,42[19]

Niederösterreich 3.346                  15,22                  13,13

Oberösterreich    2.719                  12,37                    9,75

Steiermark          2.052                    9,34                     9,17

Salzburg             1.074                    4,89                    11,07

Tirol                        728                    3,31                    8,59

Burgenland            402                    1,83                     8,40

Vorarlberg              320                    1,46                     4,43[20]

und belegt den Erfolg seines besonders in Wien und Kärnten starken Netzwerkes.


[1] § 77 (7) EuWO: Die zu vergebenden Mandate werden zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 7% der auf ihre Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erzielt haben. Die Reihenfolge der Zuweisung der Mandate richtet sich hierbei nach der Reihenfolge der Vorzugsstimmenzahlen eines jeden Bewerbers, wobei die Reihenfolge mit der Höchstzahl der Vorzugsstimmen beginnt, der jeweils die nächstniedrigere Anzahl der Vorzugsstimmen folgt. Hätten Bewerber auf die Zuweisung eines Mandats den gleichen Anspruch, so sind die Reihungsvermerke der Bewerber auf der Parteiliste maßgebend. „Die niedrige Sieben-Prozent-Hürde ist 1996 übrigens von SPÖ und ÖVP in die EU-Wahlordnung reklamiert worden. Ein Mitglied des parlamentarischen Verfassungsausschusses warnte schon damals, dass diese Regelung verfassungswidrig sein könnte: Herbert Haupt, der bei den EU-Wahlen als Noch-Parteichef das Vorzugsstimmenproblem auszulöffeln hatte“ (www.networld.at/index.html?/articles/0433/10/89374.shtml)

[2] „Der Wähler kann eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der Parteiliste der von ihm gewählten Partei vergeben.“ § 63. Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO), § 73. (1) Jeder Bewerber eines veröffentlichten Wahlvorschlags hat durch jede gültige Bezeichnung seines Namens auf dem amtlichen Stimmzettel durch den Wähler eine Vorzugsstimme erhalten.

[3] Geb.: 02.12.1952, Leoben, freier Publizist und Politikberater, Volksschule in Trofaiach 1959–1963, Bundeserziehungsanstalt Graz/Liebenau 1963–1968, Bundesrealgymnasium Knittelfeld 1968–1971, Studium der Rechtswissenschaften (Abbruch nach der 2. Staatsprüfung), Studium der Geschichte und Volkskunde an der Universität Graz; Präsenzdienst 1971–1972. Vorsitzender der Freiheitlichen Parteiakademie 1991–1995.
26. 6. 1991 bis 05. 12. 1993 Mitglied des Bundesrates, seit 20. 07. 2004 Abgeordneter zum Europäischen Parlament, seit 30. 03. 2005 parteilos da am 29. 03. 2005 aus der FPÖ ausgeschlossen, Ausschussfunktionen im Europäischen Parlament: Ausschuss für konstitutionelle Fragen, Mitglied; Ausschuss für Kultur und Bildung, Stellvertreter.
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=907,178163&_dad=portal&_schema=PORTAL

[4] Siehe die Mitglieder des Personenkomitees im Anhang

[5] Dr. Hans Kronberger, Journalist, Energieexperte und EU-Abgeordneter zum Europäischen Parlament 1996-2004, http://www.kronberger.net/

[6] § 80 EuWO: Innerhalb einer Woche vom Tag der Verlautbarung im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung” kann die Feststellung der Bundeswahlbehörde (§ 78) beim Verfassungsgerichtshof wegen jeder behaupteten Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter eines veröffentlichten Wahlvorschlags (§ 36) angefochten werden. Die Anfechtung hat den begründeten Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens oder eines bestimmten Teiles desselben zu enthalten. Der Verfassungsgerichtshof hat über die Anfechtung längstens innerhalb von vier Wochen nach ihrer Einbringung zu entscheiden.

[7] Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO)

[8] 21.980 Vorzugsstimmen machen 0,88 % der insgesamt gültig abgegebenen Stimmen aus.

[9] 5,68 % der Parteistimmen

[10] insgesamt machten 21,37 % der FPÖ-Wähler von der Möglichkeit Gebrauch eine Vorzugstimme abzugeben. Das heißt, dass obgleich ein „erbitterter“ Kampf um Vorzugsstimmen geführt wurde, lediglich einer von fünf FPÖ-Wählern ein eindeutiges Votum für einen der Kandidaten abgab. Gerade dieses Phänomen macht das gezielte Arbeiten eines Sozialen Netzwerkes innerhalb einer Gruppe so erfolgreich.

[11] 33.703 Vorzugsstimmen wurden von FPÖ-Wählern vergeben, dabei konnten die beiden Kandidaten Mölzer und Kronberger etwa 92 % der Vorzugsstimmen auf sich vereinen, die restlichen 8 % entfielen auf 34 weitere Kandidaten

[12] 0,66 % der Parteistimmen

[13] 16,29 % der Grünwähler, 7,03 % der SPÖ-Wähler , 11,68 % der ÖVP-Wähler, 14,9 % der Wähler der Liste „LINKE“ und nur 4,11 % der Wähler der Liste „MARTIN“ gaben eine Vorzugsstimme ab; Österreich weit gaben 10,3 % der Wähler, die gültig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, auch eine Vorzugsstimme ab

[14] Voggenhuber erzielte in alle Bundesländern mehr Vorzugsstimmen als Mölzer, mit einer Ausnahme: Kärnten

[15] 9,45 % der Parteistimmen

[16] So etwa konnte die ÖVP-Abgeordnete Schierhuber Agnes mehr als 68 % ihrer 20.465 Vorzugsstimmen in Niederösterreich erringen. Mehr als 90 % ihrer Vorzugsstimmen entfallen auf die bauernstarken Bundesländer Nieder- und Oberösterreich sowie Tirol, was erneut als Beweis für die Wirksamkeit sozialer Netzwerke angesehen werden kann, hat sich doch der Bauernbund für „seine“ Kandidatin eingesetzt.

[17] 157.722 Stimmen

[18] in Kärnten kam die FPÖ auf 19,29 % der gültig abgegebenen Stimmen, während sie in den anderen Bundesländern zwischen knapp 4 % (3,84 % im Burgenland) und etwas über 8 % (8,23 % in Vorarlberg) erreichen konnte

[19] Das beste Bundesländerergebnis für Andreas Mölzer, der in Wien und Kärnten überdurchschnittlich viele Vorzugsstimmen auf sich vereinen konnte; Hans Kronberger kam dagegen in Wien nur auf 8,74 % Vorzugsstimmen

[20] das für Mölzer schlechteste Ergebnis erzielte er in Vorarlberg, hier kam Hans Kronberger auf 426 Vorzugsstimmen (5,90 %) und ist Vorarlberg das einzige Bundesland in welchem Kronberger vor Mölzer zu liegen kam

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