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Die Regierung fordert „erhöhte Qualifikationserfordernisse“ für eine Ausübung des Gewerbes Immobilientreuhänder – zu Recht?

Auf Seite 49 des Regierungsprogramms[1] von ÖVP und FPÖ

Zusammen.
Für unser Österreich.

Regierungsprogramm 2017 – 2022

wird unter der Übertitelung: „Erhöhte Qualifikationserfordernisse an Immobilientreuhänder sowie gemeinnützige Bauvereinigungen“ gefordert:

  • Erhöhung der Qualifikationserfordernisse für die Ausübung der Gewerbe des Immobilientreuhänders sowie für deren Angestellte, freie Mitarbeiter und sonstige Hilfskräfte
  • Schaffung von „Fit & Proper“- bzw. Compliance-Regeln für den gemeinnützigen Immobilienbereich
  • Möglichkeit der digitalen Zustellung von Vorschreibungen und Abrechnungen

Da stellen sich doch die Fragen WARUM und zu Recht?

An die Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger) werden schon jetzt sehr hohe Ansprüche gestellt[2]:

  1. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder
  2. a) Zeugnisse über
  3. aa) den erfolgreichen Abschluss einer wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung oder der Studienrichtung Rechtswissenschaften und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit oder

ab)den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen und eine mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit oder einer allgemein bildenden höheren Schule und eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit oder

  1. ac) den erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das reglementierte Gewerbe spezifischen Schwerpunkt liegt, oder die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Immobilien- oder Bürokaufmann und eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit und
  2. b) das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der jeweiligen Befähigungsprüfung oder
  3. a) das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Tätigkeiten der Bauträger und b) das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung für Bauträger.

Mehr geht natürlich immer und niemand wird Kritik daran üben wollen, dass Immobilientreuhänder gut ausgebildet sind und sich weiterbilden sollten.

Das wissen die Immobilientreuhänder natürlich selbst auch, schlussendlich müssen sie jeden Tag den Anforderungen ihrer Klienten genügen, müssen sie sich jeden Tag dem Markt stellen und sind tagtäglich für Rat und Tat haftbar.

Die Immobilienmakler haben sich daher in Ihren Standesregeln[3] gleich als ersten Punkt (A) folgendes selbst aufgetragen:

Aus- und Fortbildungsverpflichtung

  1. Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.
  2. Immobilienmakler sorgen dafür, dass ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter, im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 – 1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizie- rungsprüfungen ablegen. Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.
  3. Immobilienmakler werden einem Mitarbeiter bei Beendigung des Beschäftigungsvertrages innerhalb dieser 18-Monatsfrist eine Bestätigung über die Dauer der Tätigkeit als mit der Immobilienvermittlung betraute Person aushändigen, und es ist im Beschäftigungsvertrag mit einem solchen Mitarbeiter vorzusehen, dass der Dienstherr berechtigt ist, begründete Anfragen von anderen Immobilienmaklern über die Dauer des derartigen Beschäftigungsverhältnisses zu beantworten und bei der Gewerbebehörde über Verlangen entsprechende Ausbildungsnachweise (Zeugnisse) vorzulegen.

Warum also diese politische Forderung der neuen Regierung?

Es sind nur die Immobilientreuhänder angesprochen. Nicht die Unternehmensberater, nicht die Vermögensberater, …… keines der anderen 74 reglementierten Gewerbe.

Ohne polemisch sein zu wollen, keines der derzeitigen Regierungsmitglieder würde die Zulassungsvoraussetzungen für die Gewerbeausübung als Immobilientreuhänder erfüllen.

Qualität[4] ist, wie der Volksmund sagt, wenn der Kunde wieder kommt und nicht das Produkt. Zufriedene Kunden sind Ausdruck hoher Qualität und verstehen wir gemeinhin darunter die Übereinstimmung von Leistungen mit Ansprüchen.

Es geht auch bei den geläufigen Normen (wie ISO und IEC) immer darum, in welchem Maße ein Produkt, eine Ware, eine Dienstleistung den bestehenden Anforderungen entspricht.

Neutral gesehen wird unter Qualität die   S u m m e   oder mit einer Bewertung versehen die   G ü t e     aller Eigenschaften eines Produktes, Systems oder Prozesses verstanden.

Ansprüche stellen wie wir wissen Kunden, Händler und Hersteller …….

Harvard-Professor David A. Garvin[5] unterscheidet daher auch das

  • produktbezogene,
  • kundenbezogene,
  • wertorientierte
  • fertigungsbezogene und
  • transzendeten

Verständnis von Qualität:

  • das transzendente Qualitätsverständnis: auch die umgangssprachliche Sicht von Qualität. Qualität als subjektive Erfahrung, diese kann dabei weder gemessen noch konkretisiert werden, genauso wenig wie der Begriff Schönheit allgemein definiert werden kann.
  • das produktbezogene Qualitätsverständnis: Qualität eines Produktes als Erfüllung von allgemein festgelegten Anforderungen.
  • das kundenbezogene Qualitätsverständnis: Kundenanforderungen an ein Produkt = fehlende Umsetzung einer Kundenforderung wirkt sich negativ auf die Qualität des Produktes aus. Eine Zugabe weiterer Merkmale, welche vom Kunden nicht gewünscht sind, kann die Qualität nicht positiv beeinflussen, da sie für den Kunden nutzlos sind.
  • das wertorientierte Qualitätsverständnis: der angemessene Preis
  • das fertigungsbezogene Qualitätsverständnis oder auch herstellerorientierter Begriff von Qualität.

Welches Qualitätsverständnis hat die Regierung nun also gemeint, wenn sie ein wenig nebulos von einer Erhöhung der Qualifikationserfordernisse für die Ausübung der Gewerbe des Immobilientreuhänders sowie für deren Angestellte, freie Mitarbeiter und sonstige Hilfskräfte spricht?

Es bleibt der Verdacht, dass es nur darum geht, die Provisionen der Immobilientreuhänder in Diskussion bringen zu wollen – also um den wertorientierten Qualitätsbegriff und diese Diskussion haben sich die fast 5.000 gut ausgebildeten Immobilienmakler in Österreich nicht verdient.

Eine Studie zur Zufriedenheit von Maklerkunden (marketagent.at im Auftrag des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer) hat 2017 gezeigt, dass über 80 Prozent der Maklerkunden mit der Maklerleistung eher oder sogar sehr zufrieden waren.

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

seit 1988 als Immobilientreuhänder in Wels tätig

 

[1] https://www.oevp.at/download/Regierungsprogramm.pdf

[2] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 58/2003

[3] https://www.wko.at/branchen/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/wko_immo_standesregeln_3011.pdf

[4] lat.: qualitas = Beschaffenheit, Merkmal, Zustand, Eigenschaft)

[5] David Alan Garvin (* 12. Mai 1952 in New York City; † 30. April 2017 in Lexington , Massachusetts)

 

Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft (BWL Wikis) zu erklären

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

 

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

akademische Aus- und Weiterbildung in Fernlehre für Immobilienmanager: