Archiv für den Monat: November 2022

Weitere Fragen zum Bachelor Professional in Österreich und Deutschland

Mich erreicht ein Mail mit interessanten Fragen und da mir solche und ähnliche Fragen öfter gestellt werden hier meine Antwort auch als Blogbeitrag:

„… nach Durchsicht Ihres hochinteressanten Blocks dürfen wir uns bitte mit folgender Frage an Sie wenden:

  • Sind der deutsche und der österreichische Bachelor Professional bzw. Master Professional vollkommen gleichwertig?
  • Werden also im jeweils anderen Land erworbene Titel wechselseitig anerkannt?
  • Sind diese Titel passeintragungsfähig?

Mit vielem herzlichen Dank für Ihre Informationen und freundlichen Grüßen …“

Antwort:

Der an deutsche Handwerksmeister u.a. verliehene Bachelor Professional stellt einen Fortbildungsabschluss gem. § 53c Berufsbildungsgesetz BBiG dar und ist kein akademischer Grad.

Der österreichische Bachelor Professional ist ein akademischer Grad, den es seit 01. 10. 2021 offiziell gibt und wird nach positiv absolvierten außerordentlichen 

Bachelorstudiengänge verliehen (die auch ohne Abitur = schulische Hochschulzugangs-berechtigung aber mit Berufserfahrung aufgenommen werden können). 

Solche Studiengänge können von den Hochschulen nur in Kooperation mit außer-hochschulischen Bildungsträgern angeboten werden und dazu bedarf es komplizierter Kooperationsabkommen, also rechne ich erst im kommenden Jahr mit entsprechenden Studienangeboten.

Da N. N. (Anfrager auf CC)  in der LSB-Ausbildung tätig ist, wissen Sie ja, dass es in Österreich schon die rechtliche Möglichkeit gibt (eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums dazu gibt es ja auch schon) die LSB-Ausbildung als Studium Bachelor Professional zu absolvieren und damit auch die Berufsberechtigung als Lebensberater verbunden werden kann.

In Österreich werden alle akademischen Grade (auch solche aus anderen EU-Ländern) in öffentliche Urkunden eingetragen.

Der deutsche Bachelor Professional ist aber kein akademischer Grad und wird in Österreich daher auch nicht eingetragen.

Geführt, also auf Visitenkarten, im Briefverkehr usw. kann er aber natürlich verwendet werden.

Eine wechselseitige Anerkennung von deutschen Fortbildungsabschlüssen und österreichischen akademischen Graden ist leider nicht möglich.

Allerdings kann man mit den entsprechenden deutschen Fortbildungsabschlüssen 

(geprüfter Berufsspezialist gem. § 53b, Bachelor Professional gem. § 53c und Master Professional gem. § 53d BBiG) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung das österreichische außerordentliche Bachelorstudium Bachelor Professional aufnehmen und damit ein Studium mit akademischem, in Österreich auch eintragungsfähigem Grad absolvieren.

Für die Absolvent*innen deutscher Fortbildungsabschlüssen (geprüfter Berufsspezialist gem. § 53 b, Bachelor Professional und Master Professional gem. § 53 d BBiG) bestünde auch noch bis 30. 09. 2023 die Möglichkeit in die österreichischen Masterlehrgänge der Weiterbildung (auch ohne Bachelorstudium zuvor) aufgenommen zu werden.

Vom Niveau her sind beide Titel aber vergleichbar, auch gleichwertig, weil auf Niveaustufe VI des EQR Europäischen Qualifikationsrahmens angesiedelt, aber eben nicht gleichartig und da der deutsche Titel ein berufspraktischer ist und der österreichische akademische Grad ein hochschulischer ist, gibt es eben die vorher aufgezählten Unterschiede.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01.10.2021

Der „Bachelor Professional“ in Deutschland ein Fortbildungsabschluss, in Österreich ein akademischer Grad

Österreich:

In Österreich wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der akademischen Weiterbildung (01. 10. 2021) als Abschluss eines (außerordentlichen) Bachelorstudiums der akademische Grad Bachelor Professional (BPr) neu eingeführt.

Der österreichische akademische Grad Bachelor Professional (BPr) kann von den Hochschulen, (von privaten und öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und privaten Hochschulen) nach einem außerordentlichen Studium nur in einer erweiterten Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung erfolgen.

Also z.B. durch die Donauuniversität Krems und dem WIFI oder einer FH und dem BFI.

Für den Besuch von solchen Hochschullehrgängen (außerordentlichen Studien) haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrgangs vom Rektorat festzusetzen.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium, in dem der akademische Grad „Bachelor Professional“ verliehen werden soll, ist eine einschlägige berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. 

Wenn es das Curriculum erfordert, können Ergänzungsprüfungen vorgesehen werden.

Ich habe darüber in meinem Blog schon mehrfach berichtet und dazu auch dem Online-Magazin von Wüstenrot ein Interview gegeben:

Der nach diesen (an sich zu begrüßenden) Studien verliehen akademische Grad Bachelor Professional (BPr) ist leider unglücklich gewählt, weil der Bachelor Professional in Deutschland als Fortbildungsabschluss bereits gut eingeführt ist.

Deutschland:

In Deutschland ist der Bachelor Professional in … ein Fortbildungsabschluss und befindet sich auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen-Qualifikationsrahmens (DQR). 

Als Bachelor Professional können unter anderem geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen bezeichnet werden.

Das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt im § 53 die Berufliche Fortbildung und hier im § 53c den Bachelor Professional:

(1) Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht.

(2) In der Fortbildungsprüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 1 200 Stunden betragen.

(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang vorzusehen: 

1. der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder

2. ein Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe.

(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Bachelor Professional in“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Die Abschlussbezeichnung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer 

1. die Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder

2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01.10.2021