Archiv der Kategorie: Politik

Ein neues Anerkennungsgesetz soll die Bewertung ausländischer Qualifikationen erleichtern

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte zum Jahreswechsel den Entwurf eines Anerkennungsgesetzes[1] versandt um mit diesem Gesetz eine Verbesserung der bestehenden Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und eine verbesserte Berufsanerkennung von AkademikerInnen – was Änderungen im Berufsanerkennungsbereich nötig macht – zu erreichen.

Das Ziel eines durch das Anerkennungsgesetz ermöglichten neuen Anerkennungs- oder Bewertungsverfahrens ist es, die erworbenen Qualifikationen mit einer österreichischen Referenz vergleichbar zu machen, um so einerseits den potentiellen ArbeitgeberInnen die Beurteilung der Eignung potentieller BewerberInnen zu erleichtern und andererseits die ausbildungsadäquate Beschäftigung sowie auch allgemein die Arbeitsmarktintegration zu fördern.

Das Vorhaben des Gesetzgebers umfasst nun hauptsächlich die folgende Maßnahme(n):

– die Einrichtung eines Anerkennungsportals zur elektronischen Einreichung von Anträgen auf Anerkennung oder Bewertung;

– die Institutionalisierung von Beratungsstellen zur persönlichen Unterstützung der Antragsstellerinnen oder Antragssteller durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;

– die erstmalige Einrichtung von Verfahren zur Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen.

Die Intention, das Vorhaben an sich sowie die geplanten Maßnahmen dieses Anerkennungsgesetzes sind zu begrüßen, lediglich der letzte Satz des  § 6 (6) „Keine Bewertung erfolgt für ausländische Studien, die in Österreich oder von Österreich aus angeboten werden“ sollte ersatzlos gestrichen werden.

Warum?

Beispiel: Ein Serbe der an einer Hochschule in Sarajevo ein Studium absolviert hat, wird in einem vereinfachten Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen – mit dem Ziel einer qualifikationsadäquate Beschäftigung in Österreich zu finden – unterstützt, sein Bruder, ein bereits in Wien lebender Serbe, der das von der selben Universität – allerdings in Wien – als grenzüberschreitend angebotene Studium absolviert hat, nicht?

Résumé: Die im neuen Anerkennungsgesetz vorgesehene Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen ersetzt die allenfalls bisher nötige formale Anerkennung nicht, soll eine solche insbesondere in jenen Fällen ermöglichen, die bislang gar nicht geregelt waren und verfolgt im Wesentlichen das Ziel einer besseren Orientierung auf dem Arbeitsmarkt – welches mit dem neuen Gesetz sicher erreicht werden kann.

 

[1] Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) erlassen wird und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird

 

Eine Rose mit Dornen: Die Steuerreform bringt im Hinblick auf Immobiliengeschäfte Verschlechterungen

Die Steuerreform bringt im kommenden Jahr nicht nur geplante 5 Mrd EUR an Entlastungen für uns alle (Rosen) sondern auch einige Dornen.

So gibt es im kommenden Jahr nicht nur vier sondern sieben Tarife und erhofft man sich damit eine durchschnittliche Entlastung von EUR 1.000,– für jede/n Steuerzahler/in.

Doch die Gegenfinanzierung dieser Entlastung erfolgt auch durch vermögensbezogene Steuern und macht daher insbesondere bei Immobilientransaktionen kundige Hilfe nötig.

Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer

Ab 1. Jänner 2016 wird immer der Grundstückwert (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken herangezogen (auch bei Erwerben im Familienverband).

Bei Grundstücken in der Land- und Forstwirtschaft wird wegen der im Jahr 2015 eingeführten neuen Einheitswerte an der bisherigen Besteuerung festgehalten.


Die Steuer beträgt beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken
• für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent,
• für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent,
• darüber hinaus 3,5 Prozent
des Grundstückswertes.

Zu berücksichtigen sind auch
– ein Freibetrag für Betriebe von 900.000 Euro
– die Deckelung beträgt 0,5 Prozent des Grundstückswerts bei Betrieben.
– Um letzteren zu ermitteln kann der WKO-Immobilienpreisspiegel oder eine Multiplikatorentabelle herangezogen werden, wobei vom WKO-Immobilienpreisspiegel ein bis zu 30 Prozent Abschlag möglich sein wird.
– Die Grunderwerbssteuer kann auf fünf Jahre aufgeteilt werden.
– Die Anzahl der Raten ist frei wählbar. Allerdings sollten sie gleich hoch ausfallen.
– Freibetrag bis 150 Quadratmeter für überlebende Ehepartner.

Die Grunderwerbsteuer wird künftig also auch bei Übertragungen im Familienverband (insbesondere bei Schenkung und Erbschaft) ebenfalls vom Verkehrswert berechnet werden (bisher dreifacher Einheitswert), wobei folgender Stufentarif zur Anwendung kommt:
Verkehrswert Steuersatz
von 0 bis 250.000 Euro 0,5%
von 250.001 bis 400.000 Euro 2,0%
über 400.000 3,5%

Beispiel: Bei Schenkung eines Grundstückes an ein Kind mit einem Einheitswert von 50.000 Euro und einem Verkehrswert von 500.000 Euro erhöht sich die Grunderwerbsteuer von bisher 3.000 Euro (2 % von 150.000 Euro = dreifacher Einheitswert) auf 7.750 Euro.
Dies wird wie folgt berechnet:
0,5 % von 250.000 Euro 1.250 Euro
2,0 % von 150.000 Euro 3.000 Euro
3,5 % von 100.000 Euro 3.500 Euro
500.000 Euro 7.750 Euro

In Hinblick auf diese enorme künftige Steuerbelastung wird zu prüfen sein, ob man Liegenschaftsübertragungen im Familienverband nicht doch vorziehen sollte, um noch in den Genuss der derzeitigen günstigeren Besteuerung zu kommen.

Die Übertragungen sollten dann aber durch z.B. Vorbehalt des Fruchtgenuss- und/oder Wohnrechts sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote abgesichert werden.

Für die Übertragung von Grundstücken bei Unternehmensweitergaben wird der bisherige Freibetrag von 365.000 Euro auf 900.000 Euro erhöht.

Für die unentgeltliche Übertragung bei Land- und Forstwirten wird weiterhin der einfache Einheitswert gelten.

Für Härtefälle insbesondere im Tourismusbereich sollen noch gesonderte Lösungen erarbeitet werden.

Inwieweit anlässlich der Schenkung/Erbschaft übernommene Verbindlichkeiten oder Belastungen bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen sind, ist ebenfalls noch ein wenig unklar.

Verlängerung des Verteilungszeitraumes von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen:

Die Verteilungszeiträume von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen werden ab dem Jahr 2016 auf 15 Jahre verlängert, wobei diese Verlängerung auch für bereits laufende Zehntelabsetzungen für Instandsetzungsaufwendungen angewendet wird.

Erhöhung der Immobilienertragsteuer

Der besondere Steuersatz von 25 Prozent wird auf 30 Prozent angehoben.

Diese Erhöhung betrifft auch Grundstücksveräußerungen im betrieblichen Bereich.

Der Inflationsabschlag der derzeit bei Verkauf von Neuvermögen, ab dem 11. Besitzjahr mit 2 % pa (maximal 50 %) angesetzt werden kann, entfällt.

Bei außerbetrieblichen Einkünften und für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gelten die Änderungen für Veräußerungen ab dem 1. Jänner 2016.

Für Bilanzierer gilt folgendes:

• Bei Regelwirtschaftsjahren werden die Änderungen für ab dem 1. Jänner 2016 realisierte Einkünfte wirksam.

• Bei abweichenden Wirtschaftsjahren unterliegen Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken vor dem 1. Jänner 2016 noch zur Gänze dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent.

Ausgleich von Verlusten bei Grundstücksverkäufen

Der Ausgleich von Verlusten aus Grundstücksveräußerungen mit Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung wird ab 1. Jänner 2016 erleichtert.

Privat: Künftig können 60 Prozent des Verlustes über 15 Jahre verteilt mit Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden.

Stattdessen kann auch beantragt werden, dass der Verlust im Ausmaß von 60 Prozent im Jahr der Verlustentstehung zur Gänze mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen wird.

Betrieblich: Ein verbleibender negativer Überhang darf künftig zu 60 Prozent ausgeglichen werden.

Anschaffungskosten bebauter Mietgrundstücke im Privatvermögen

Es wird gesetzlich verankert, dass ab der Veranlagung für das Jahr 2016 die Anschaffungskosten bebauter Mietgrundstücke pauschal zu 60 Prozent auf das Gebäude und zu 40 Prozent auf den Grund aufgeteilt werden.
Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen.
Abweichungen können per Verordnung geregelt werden. Die Neuregelung gilt in der Regel auch für bereits vermietete Gebäude.

Sie sind also gut beraten, in allen diesen Fragen und Fällen Ihren Immobilientreuhänder zu Rate zu ziehen.

DDr. Martin Stieger
Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels
Vorstand der ASAS Aus- und Weiterbildung AG http://asas.ag/

ÖVP: Von den bunten zu den schrägen Vögeln?

Die schlechte Nachricht:

Am 03. Juni 2015 hat ÖVP-Klubchef Dr. Reinhold Lopatka die ehemaligen Stronach-Abgeordneten Dr. Georg Vetter und Dr. Marcus Franz in den Klub der Volkspartei geholt.

Die gute Nachricht?

Beide Herren werden v o r e r s t der ÖVP nicht beitreten – heißt es.

Das ist für einen ÖVP-ler wie mich – Mitglied seit 40 Jahren !!! – wirklich das einzig Gute dabei.

Wenn die ÖVP auf Bundesebene wieder die Nummer 1 sein will muss sie in den Städten gewinnen.

Das weiß die ÖVP auch:

„Wenn wir bundesweit wieder stärkste Partei werden wollen, müssen wir im urbanen Bereich besondere Anstrengungen unternehmen.“

Aber wie heißt es so schön:„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“ (Johann Wolfgang von Goethe in Wilhelm Meisters Wanderjahre)

Wir wissen auch:

– in den Städten werden die Wähler immer mobiler
– die Einwohnerzahlen in den Städten steigen (sie wachsen also),
– die ÖVP-Wähler und Wählerinnen in den Städten werden dabei aber immer weniger: in Wels verlor die ÖVP 2,67 %, in Linz 1,31 %, in Graz 5,76 %, in Wien 2,22 %, in Bregenz 3,51 %, in Salzburg 3,13 % …..
– das zudem von ohnehin sehr geringem Niveau aus (2013 hatte die ÖVP beispielsweise in Graz 17,06 %, in Salzburg 20,3 %, in Dornbirn 22 % …)

Was also tun?

Neben der nötigen Stammwählerpflege (Wirtschaft, Selbständige, Leistungsträger …) auch interessante und spannende politische Angebote für junge, aufsteigende, auch eher grün orientierte Wähler oder Sympathisanten der NEOS zu machen – das wäre ein Konzept, das Erhard Busek mit seinen „bunten Vögeln“ in den Siebzigerjahren verfolgt hatte (und damit rund 1/3 der Wiener und Wienerinnen hinter sich vereinen konnte) oder eine Verengung auf Politiker wie Marcus Franz zu unternehmen, was die ÖVP in Wien im Herbst auf 10 % der Stimmen reduzieren könnte.

Daher ist mir der Jubel des ÖVP-Landeschefs Juraczka darob auch völlig unverständlich.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150603_OTS0172/juraczka-ad-franzvetter-willkommen-in-der-oevp-familie

Juraczka vermutet bürgerlichen Hausverstand hinter den öffentlichen Aussagen des Mediziners Franz? Eines Politikers der in einem „Profil“-Interview unter anderem freiwillige Kinderlosigkeit und Homosexualität als „amoralisch“ bezeichnete und zum geplanten „Po-Grapsch-Paragraphen“ twitterte: „Ob der Popsch hält, was der Blick verspricht. Das erfahren zu wollen wird nun bestraft.“

Leider ist die ÖVP in Wien eine ohnehin schon kleine Gruppe – jetzt auch noch Liberale, Grünaffine und NEOS-anfällige zu vertreiben ist wirklich töricht.

Urbanität sieht anders aus.

Die Wahrheit ist dem Wähler zumutbar?

Frei nach „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ (Ingeborg Bachmann, 1959) stelle ich mir die Frage, ist die Wahrheit auch dem Wähler zumutbar oder haben wir Wählerinnen und Wähler den Politikern ein ganz anderes Bild vermittelt.

Der berühmte Pensionistenbrief von Kanzler Vranitzkys hatte bestens funktioniert: „Die Pensionen sind sicher“ war deutlich mitentscheidend für den Wahlsieg der SPÖ 1995.

Natürlich konnte Franz Vranitzky nicht halten, was er den rund 2,1 Millionen wahlentscheidenden Pensionisten versprochen hatte – 1996 wurde der Krankenversicherungsbeitrag der Pensionisten um nur 0,25 Prozent erhöht, 1997 fiel die Pensionsanpassung überhaupt ins Wasser.

Gemäß dem Rat Ciceros: „Versprich vor der Wahl allen alles“ (mehr dazu siehe unten) haben wir Wählerinnen und Wähler aber die Lüge gerne glaubend, den Politiker für seine Unwahrheit belohnt.

Wolfgang Schüssel wiederum hatte geglaubt, mit dem Versprechen einer rigiden Sparpolitik bei den Wählerinnen und Wählern punkten zu können, die er “Schüssel-Ditz-Kurs” nannte” (wohl in Anlehnung an den “Raab-Kamitz-Kurs” der ÖVP in den 1950er Jahren).

Sein Credo, die Wahrheit (notwendige Sparpolitik) sei dem Wähler zumutbar ging gründlich schief – ja geradezu desaströs schief.

1999 erzielt die ÖVP mit Schüssel als Spitzenkandidat nur noch 26,9 Prozent und wurde die ÖVP erstmals bei Nationalratswahlen nur Dritter.

Entgegen seines Wahlversprechens als Dritter in Opposition zu gehen wurde Schüssel im Februar 2000 Bundeskanzler.

2002 wurde dieser Bruch des „Wahlversprechens“ mit 42,3 % erreichter Stimmen belohnt.

Kurz zusammengefasst: Vranitzky und Schüssel wurden für gebrochene Wahlversprechen belohnt, für die politische Wahrheit der Bewusstmachung des ermatteten Sozialstaats aber bestraft (Schüssel).

Die Wahrheit ist dem Wähler zumutbar?

Ähnliches wird den Reformern von SPÖ und ÖVP bei den steirischen Landtagswahlen am 31. Mai 2015 auch blühen.

Für so vernünftige Entscheidungen wie die Reduzierung der Landtagsmandate, Gemeindezusammenlegungen und Bezirksreformen werden sie abgestraft, die Mitbewerber für deren Nichtpolitik belohnt.

Die Wahrheit ist dem Wähler zumutbar oder ist es nicht genau umgekehrt – wir Wählerinnen und Wähler wollen die Wahrheit gar nicht hören, wir sind genau so, wie die Politiker uns seit mehr als 2.000 Jahren sehen?

Vierundsechzig v. Chr. schickte Quintus Tullius Cicero (* wohl 102 v. Chr.; † 43 v. Chr.) seinem Bruder Marcus, dem bedeutenden Staatsmann und Philosophen, einen langen Brief, in dem er ihm die Grundregeln der politischen Wahlkampfführung darlegte.

Marcus, damals noch Außenseiter im bereits verfilzten und korrupten Rom, gewann die Wahl zum Konsul (64 v. Chr.) gegen seinen Mitkandidaten Catilina.

Er erreichte dieses höchste politische Amt auf spektakuläre Weise und gegen den Widerstand des politischen Establishments obwohl er nicht – wie damals üblich – der Adelsschicht angehörte.

Die Ratschläge dieses wohl ersten Kampagnenberaters aller Zeiten sind heute so gültig wie vor 2.000 Jahren und nicht nur für Politiker interessant:

Die grundlegenden Tricks der politischen Klasse sollte jeder mündige Wähler kennen!

– Stelle sicher, dass Deine Familie und Deine Freunde hinter Dir stehen
– Umgib Dich mit den richtigen Menschen und vermeide Menschen, mit denen Du nicht assoziiert werden willst
– Erinnere alle, die Dir einen Gefallen schulden daran, dass jetzt die Zeit ist, ihn zurückzuzahlen
– Baue eine große Anhängerschaft auf
– Kommunikationsstärke ist der Schlüssel zum Erfolg
– Mache keinen Urlaub
– Kenne die Schwächen Deiner Gegner und nutze sie aus
– Schmeichle den Wählern hemmungslos
– Versprich jedem alles
– Werde nie konkret.

Das wären doch schöne 10 Gebote eines erfolgreichen Wahlkampfes?

Zu Marcus Tullius Cicero: http://www.whoswho.de/bio/marcus-tullius-cicero.html

Höhlen- und Erdmenschen – ein Ankündigungsunternehmer befruchtet den politischen Diskurs?

Der große Philosoph Jürgen Habermas sieht in der „Sprachfähigkeit“ das entscheidende Kennzeichen des Menschen und entwickelte eine Diskursethik in welcher der argumentative Dialog über die Wahrheit von Behauptungen und die Legitimität von Normen geführt wird.

Die Grundlage unserer Gesellschaft liegt in der Sprache als zwischenmenschlichem Verständigungsmittel und eben diese unsere Sprache ermöglicht die soziale Interaktion, unser eigentliches soziales Handeln und macht unsere Verständigung – auch über unsere Vorstellung von Gesellschaft – erst möglich.

Der mir bislang nicht bekannte Abgeordnete Ing. Christian Höbart eröffnete nun mit seiner Bezeichnung von Asylwerbern als Höhlen- und Erdmenschen einen interessanten argumentativen Dialog und gibt uns auch ein wenig Einblick in sein politisches Verständnis und seine Vorstellung von Politik.

Die Bezeichnung Troglodyt – griechisch τρωγλοδύτης „Höhlenbewohner“ – also der von Ing. Höbart so gesehene Asylwerber – war lange Zeit der falschen Vorstellung von primitiven Höhlenbewohnern geschuldet und ist nach heutigen Erkenntnissen dem Bild eines Jägers und Sammlers gewichen, der Höhlen nur zu kultischen Zwecken aufsucht und sonst offene Lagerfeuer vorzieht.

Aus welchen Gründen auch immer, kommen diese Höhlenmenschen nun zu uns – wahrscheinlich unserer bedeutenden Kultur und Lebensqualität wegen – und sollten wir das natürlich nicht zulassen.

Wikipedia vermeint, „der Ursprung der verächtlichen Einstufung der Höhlenmenschen dürfte im Kolonialismus des 19. Jahrhunderts liegen, als man alles Nichteuropäische, Nichtmoderne als minderwertig ansah.
Umgangssprachlich wird die Bezeichnung Höhlenmensch auf Menschen mit ausgeprägt schlechten Umgangsformen angewandt.“

Ein solches Menschenbild und Politikverständnis kann man Herrn Ing. Christian Höbart wohl durchaus unterstellen.

Aber was ist nun ein Erdmensch?

Einer der nicht fliegen kann oder einer, der wie ich auch bei Dr. Google finden konnte, das eigene Territorium und die eigene Existenz sichern möchte.

Nun, damit träfe ja die Bezeichnung Erdmensch eher auf Ing. Höbert als auf die Asylwerber zu.

Gerade der Herr Abgeordnete will ja unser Territorium gegen diese minderwertigen Höhlenbewohner verteidigen.

Unter Asylwerbern verstehen wir aber Personen, die in einem Land -dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen – um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung, bitten.

Wir sollten verfolgten Menschen diesen Schutz nicht verwehren und sie schon gar nicht auch noch mit zusätzlichem Spott und Häme bedenken.

Aus meiner Sicht ist daher ein derart schlicht argumentierender und offensichtlich asozialer Politiker in einer Partei, die sich in einer offenen und demokratischen Gesellschaft für wählbar hält und für diese arbeiten möchte, einfach untragbar.

Informationen zum Politiker finden wir auf der home page des Parlaments:
http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_51562/
Ing. Christian Höbart
Abgeordneter zum Nationalrat
Wahlpartei: Freiheitliche Partei Österreichs
Wahlkreis: 3 – Niederösterreich
Klub: Freiheitlicher Parlamentsklub
Geb.: 09.06.1975, Wien

Beruf: Ankündigungsunternehmer

Etwas mehr zum Herr Ingenieur erfahren wir auf wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Höbart

zum Erdmenschen im Feng Shui

http://www.farbenundleben.de/fengshui/fengshui_wohnen_erde.htm

Das Element Erde – Symbolik und Eigenschaften

Symbolik – Erde unterstützt, und nimmt alle anderen Elemente auf, denn die Erde entspricht der Mitte. Erde ist der Boden, der Leben und Nahrung hervorbringt. Sie ist fest und aufnahmefähig, fruchtbar und ergiebig, tief, breit und ausgleichend. Erde verkörpert die goldene Mitte, den Zustand des Gleichmuts und ist das nährende und ausgleichende Element, das die Jahreszeiten harmonisch ineinander überleitet.

Bedeutung und Eigenschaften – Die Erdenergie steht für das mittlere Lebensalter, für Reife und Stabilität, für das Schaffen, Bewahren und Sichern des (eigenen) Territoriums (Existenz). So symbolisiert die Erdenergie Bodenständigkeit, Dauerhaftigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit.