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Das (Ferial-)Praktikum: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis

Die Ferienzeit naht und damit auch die Frage nach dem Ferialpraktikum.

Es gibt das „Praktikum“ entweder als

  • Arbeitsverhältnis, also mit Eingliederung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit und persönlicher Arbeitspflicht (Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt!). Dann bedeutet das Bezahlung lt. Kollektiv, Meldung vor Antritt des Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse;

oder als

  • Ausbildungsverhältnis ohne Lohn oder Gehalt, allenfalls „Taschengeld“; hier steht die passend zur schulischen Ausbildung stehende Vermittlung von Inhalten im Vordergrund.

Löst das „Taschengeld“ die Lohnsteuerpflicht aus, ist der/die Betreffende bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.

 

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.683993