Die DTMD: keine promotionsberechtigte Universität aber ein „Institut de Formation Continue“ mit interessanten Fortbildungsabschlüssen

Da ich die mir jüngst gestellte Frage für interessant halte, beantworte ich sie gerne auch in meinem Blog.

Frage:

Ich überlege an der DTMD in Luxemburg zu promovieren – kennen Sie diese Universität bzw. das Promotionsprogramm?

Antwort:

Bei der DTMD University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry handelt es sich unbeschadet der Verwendung „University“ nicht um eine Universität.

Die DTMD ist eine anerkannte private Hochschule, die als „Institut de Formation Continue“ akkreditiert ist, also als Fortbildungsinstitut, daher auch in der von Deutschland (KMK) geführten ANABIN-Liste nicht als Hochschule aufscheint.

Die von der DTMD verliehenen Grade entsprechen daher auch den akademischen Graden nach regulären Studien nur bedingt.

Die anerkannten akademischen Grade im Großherzogtum Luxemburg können Sie selbst finden, in dem Sie diesem Pfad folgen:

https://www.enic-naric.net/page-Luxembourg

Das ist die offizielle Seite des Ministeriums und hier kommen die DTMD und die von dieser verliehenen Grade nicht als akademische Grade vor.

Sie sehen auf der webpage der DTMD, dass Sie im Rahmen Ihres Programmes 120 ECVETs erwerben, aber keine ECTS, die es in akademischen Programmen gibt.

ECVETs entsprechen im workload (der Arbeitsbelastung) zwar den ECTS, werden aber genau nicht für akademische Abschlüsse, sondern für berufspraktische Abschlüsse, Abschlüsse der Berufsbildung also, vergeben:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009H0708(02)&from=EN

Damit ist jetzt gar nichts über die Qualität der DTMD-Fortbildungen ausgesagt.

Diese vermag ich gar nicht zu beurteilen, die angeführten Vortragenden sind allerdings anerkannte Wissenschaftler.

Nur um ein reguläres Studium mit ECTS und dem akademischen Grad Doktor als höchstem akademischem Abschluss auf der hochschulischen Ebene handelt es sich nicht.

Sie würden also ein dem Doktor auf akademischer Ebene entsprechendes Fortbildungsprogramm abschließen, für welches im Zugang ein Master gefordert wird.

Als akademischer Grad „Doktor“ oder „Dr.“ wird dieser Fortbildungsabschluss in Deutschland oder Österreich daher auch nicht eingetragen.

Kurze Zusammenfassung:

  • keine Universität,
  • kein echtes Doktorat
  • keine Führung des akademischen Grades „Dr.“ in Deutschland, Österreich oder der Schweiz damit erlaubt
  • keine akademischen ECTS, sondern berufsbildende ECVTS 

Inhaltlich wird das Programm auf Grund der renommierten Vortragenden aber sicher ein gutes sein.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Dr. – PhD – DBA – PhDr.

2 Gedanken zu „Die DTMD: keine promotionsberechtigte Universität aber ein „Institut de Formation Continue“ mit interessanten Fortbildungsabschlüssen

  1. martingstieger Beitragsautor

    Ein sehr geschätzter Kollege schreibt mir dazu:

    Lieber Martin,

    Du schreibst damals zur DTMD (vgl. https://martinstieger.blog/tag/dtmd/).

    Ich habe den Akkreditierungsbericht gefunden (vgl. https://ahpgs.de/wp-content/uploads/2021/07/BB_Parodontologie-und-Implantologie.pdf). Sie selber schreiben: „Die Akkreditierungskommission fasst folgenden Beschluss:

    Akkreditiert wird das berufsbegleitend in Teilzeit angebotene Promotionsprogramm „Doctorate in Advanced Medicine“, das mit dem Titel „Doctor/Doctrix in Advanced Medicine” (DAM) abgeschlossen wird. Der Titel kann wahlweise abgekürzt mit „DAM“ oder mit „Dr.“ ohne Fach- und Herkunftszusatz in Deutschland geführt werden. Das erstmals zum Wintersemester 2021/2022 angebotene Promotionsprogramm umfasst 120 Credit Points (CP) nach dem ECTS (European Credit Transfer System) und sieht eine Regelstudienzeit von drei Jahren vor.

    Die erstmalige Akkreditierung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren und endet gemäß Ziff. 3.2.4 der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Drs. AR 20/2013 i. d. F. vom 20.02.2013) am 30.09.2027.

    Ferner heißt es: “„Akkreditiert wird das berufsbegleitend in Teilzeit angebotene Promotionsprogramm „Doctorate in Business Administration“, das mit dem Titel „Doctor/Doctrix in Business Administration” (DBA) abgeschlossen wird. Der Titel kann wahlweise in der Originalabkürzungsform „DBA“ oder in der Form „Dr.“ ohne Fach- und Herkunftszusatz in Deutschland geführt werden. Das erstmals zum Wintersemester 2021/2022 angebotene Promotionsprogramm umfasst 120 Credit Points (CP) nach dem ECTS (European Credit Transfer System) und sieht eine Regelstudienzeit von drei Jahren vor.

    Die erstmalige Akkreditierung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren und endet gemäß Ziff. 3.2.4 der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Drs. AR 20/2013 i. d. F. vom 20.02.2013) am 30.09.2027.

    Für das Promotionsprogramm werden keine Auflagen ausgesprochen.”
    Vgl. https://www.dtmd.eu/weiterbildung/promotion/dba/

    Antworten
  2. martingstieger Beitragsautor

    Mein BLOG-Beitrag hat auch weitere Leser*innen, vor allem Studieninteressierte, angeregt, mir zu schreiben und möchte ich ein Antwortmail an eine interessierte Doktorandin auch hier im BLOG wieder geben:

    sehr herzlichen Dank für Ihr Mail.

    Ich erlaube mir einige Antworten dazu:

    Seit meinem BLOG-Beitrag hat sich an der DTMD einiges getan und wurden die Gutachten zu den einzelnen DTMD-Promotionsprogrammen zwischenzeitlich auch von der Agentur veröffentlicht.

    Die DTMD hat scheinbar mittlerweile auch auf ECTS umgestellt.

    Dennoch würde ich mir eine schriftliche Bestätigung der DTMD University geben lassen, dass Sie den Doktorgrad, den Sie dort erwerben in Deutschland ohne Zusatz- und Herkunftsbezeichnung als Dr. führen können und sich dabei auch gleich die Rückzahlung der Studiengebühren sichern wenn nicht.

    Warum?

    Sie können das selbst auch im Gutachten der Agentur nachlesen, den Link füge ich Ihnen an:

    Die DTMD University hat von dem für die berufliche Bildung zuständigen Wirtschaftsministerium eine Niederlassungsgenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen („Autorisation d’établissement pour activités et services commerciaux“) und eine weitere staatliche Genehmigung zum Betrieb einer Weiterbildungseinrichtung („Autorisation d’établissement gestionnaire de formation continue“) erhalten. Diese Niederlassungs- und Geschäftserlaubnis verleiht der DTMD University die Möglichkeit, hochschulische Angebote in Lehre und Forschung anzubieten.

    Das Doctorate in Business Administration (DBA) an der DTMD University Luxemburg gehört nicht in das System gestufter Studiengänge gemäß der Bologna-Erklärung, sondern folgt den strengen Organisations- und Transparenzvorgaben des „Brügge-/Kopenhagen-Prozesses“ der EUKommission.

    Meine Anmerkung dazu: Luxemburg ist EU-Mitglied und Teil der Bologna-Architektur. Warum nimmt die DTMD nicht am Bolognasystem Teil? Der Kopenhagener-Prozess regelt die berufliche Bildung und nicht die hochschulische Bildung.

    Im Großherzogtum Luxemburg gibt es seit 2003 die erste und einzige rein staatliche Universität, die „Universität Luxemburg“, welche die bisherigen höheren Bildungsanstalten fortführt und in sich vereint. Das der Gründung der Universität Luxemburg zu Grunde liegende Gesetz vom 12.08.2003 (Loi du 12 août 20031 ) sieht vor, dass die Universität Luxemburg nicht die einzige Universität sein kann, weder öffentlich noch privat noch eventuell gemischt verfasst. Entsprechend gibt es private Hochschulen in Luxemburg. Sie werden vom Gesetzgeber offiziell als „Organisme de Formation Professionelle“, „Institut de Formation“ bzw. „Institut de Formation Supérieure“ bezeichnet, dürfen sich aber Hochschule bzw. University nennen. Der Begriff „University“ ist in Luxemburg nicht explizit geschützt.

    Lesen Sie das gesamte Gutachten selbst:
    https://ahpgs.de/wp-content/uploads/2022/12/BB_DTMD_DAB.pdf

    Auch zum Kopenhagener Prozess:
    https://www.kmk.org/themen/internationales/eu-zusammenarbeit/kopenhagen-prozess.html

    Hier die ausführlich Stellungnahme der KMK zur Titelführung von Doktorgraden aus der EU – die Stellungnahme ist auf der Webpage der DTMD gekürzt:
    Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

    Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

    Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
    2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

    Suchen Sie die DTMD bei ANABIN – ich habe sie nicht gefunden:

    https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/institutionen.html

    Bitte verstehen Sie mich nicht falsch.

    Ich will die DTMD keinesfalls ungerecht behandeln oder falsch einschätzen, bin aber persönlich der Überzeugung – und das nach redlicher Prüfung aller mir zugänglichen Informationen und meinem Wissenstand – dass Sie den an der DTMD allfällig erworbenen DBA in Deutschland nicht als Dr. ohne Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen werden können.

    Daher abschließen noch einmal mein Rat, lassen Sie sich das schriftlich und mit einer Rückzahlungsgarantie geben.

    Antworten

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