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Bundestagswahl: Hochschulpolitische Positionen der Parteien – HRK befragt die Parteien

26. August 2021

Einen Monat vor der Wahl zur 20. Legislaturperiode dokumentiert die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die hochschulpolitischen Positionen der Parteien zur Bundestags­wahl auf ihrer Website.

Die Antworten auf acht Wahlprüfsteine sind einander zum direkten Vergleich gegenübergestellt.

Angefragt hat die HRK alle Parteien, die derzeit im Bundestag vertreten sind und nach den Wahlprognosen eine realistische Chance auf Einzug in den nächsten Bundestag haben.

Für die künftige Rolle des Bundes in der Hochschulpolitik hatte die HRK in den vergangenen Monaten ihre auf unterschiedliche Beschlüsse bzw. Arbeitspapiere gestützten Erwartungen zu den Themenkomplexen

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Die Allensbach Hochschule:

Der Hochschulkompass – ein sehr nützliches Tool

Der Hochschulkompass ist ein Informationsportal der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), in dem staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen tagesaktuelle Informationen über ihre Studien- und Promotionsmöglichkeiten veröffentlichen.

Alle Angaben im Hochschulkompass sind von den Hochschulen autorisiert und werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen aktualisiert.

Die Entwicklung des Hochschulkompasses begann bereits im Jahre 1994 im Rahmen eines geplanten europäischen Datenbankprojektes, das von der EU initiiert wurde.

Die Informationen über deutsche Hochschulen wurden dem Projekt von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Verfügung gestellt. Als klar wurde, dass die europäische Datenbank nicht realisiert werden konnte, arbeitete die HRK weiter an der Entwicklung einer auf die deutsche Hochschullandschaft bezogenen Datenbank, die seit August 1998 unter dem Namen „Hochschulkompass“ im Internet abrufbar ist.

Seit dem Onlinegang 1998 hat sich der Hochschulkompass kontinuierlich weiterentwickelt und wurde nicht zuletzt für Studieninteressierte zu einer im In- und Ausland geschätzten, verlässlichen Informationsquelle bei der Studienwahl. Informationen über Promotionsmöglichkeiten an deutschen Hochschulen sind ebenfalls seit 1998 ein fester Bestandteil des Hochschulkompasses.

Die im Internet von Beginn an frei und kostenlos verfügbaren Hochschul- und Studienganginformationen wurden kontinuierlich erweitert und an sich verändernde hochschulpolitische Rahmenbedingungen angepasst. So wurde beispielsweise das Informationsangebot zu den Promotionsmöglichkeiten 2008 komplett überarbeitet und erweitert.

Zudem ist der Hochschulkompass seit dem Wintersemester 2009/10 die Grundlage für die bundesweite Studienplatzbörse, die über noch freie Studienplatzkapazitäten informiert und seit Anfang 2014 den Studium-Interessentest (SIT) veröffentlicht.

Im Jahre 2013 haben die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Bundesverband für Hochschulkommunikation (BV_HKom) und die Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen (GIBeT) auf Basis ihrer bewährten Zusammenarbeit vereinbart, die Weiterentwicklung des Hochschulkompasses gemeinsam voranzutreiben, um die Qualität der Online-Studieninformation in Deutschland weiter zu verbessern.

Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Bachelor im Fernstudium:

Master im Fernstudium:

Preis für gesellschaftliches Engagement “Hochschulen mittendrin”

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der ZEIT Verlag schreiben gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung aus:

Preis für gesellschaftliches Engagement „Hochschulen mittendrin

Hochschulen konzentrieren sich in ihrem Kern auf Lehre und Forschung.

Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erwarten inzwischen aber fast selbstverständlich von den Hochschulen auch Angebote der Weiterbildung, der Gründungsförderung und des Wissenstransfers.

Darüber hinaus sind Hochschulen wichtige Entwicklungsfaktoren als große regionale Arbeitgeberinnen, Ausbildungsbetrieb und Start-up- Inkubatoren.

Mit der stetig wachsenden Bedeutung von Wissenschaft für verschiedenste Bereiche der Gesellschaft sind zahlreiche neue Aufgaben für die Hochschulen, entstanden die u. a. auch Niederschlag in den Hochschulgesetzen finden. Viele Hochschulen suchen zudem den direkten Dialog mit verschiedenen Gruppen der Gesellschaft – zur Festigung einer Vertrauensbasis, die essenziell für die Wissenschaftsfreiheit ist.

Der Preis für gesellschaftliches Engagement „Hochschulen mittendrin“ nimmt diese besonderen Herausforderungen in den Fokus.

Ausgezeichnet werden Aktivitäten von und aus Hochschulen, die besonders positiv und sichtbar in die Gesellschaft wirken und somit beispielhaft sein können.

Das können soziale, zivilgesellschaftliche, künstlerische und ggf. auch wirtschaftliche und politische Maßnahmen sein, die insbesondere auch nicht- wissenschaftliche und wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren.

Die Projekte können von Hochschulleitung, Verwaltung, Fakultäten/Fachbereichen oder einzelnen Hochschulmitgliedern entwickelt, angestoßen und umgesetzt worden sein. Die Mitwirkung durch die Kommunikationsverantwortlichen der Hochschule ist dabei zentral und soll ausdrücklich mit gewürdigt werden.

Die eingereichten Aktivitäten sollen in engem Zusammenhang mit dem Profil von Hochschulen stehen und ihr gesellschaftliches Engagement als Institution sichtbar machen.

Das von der Robert Bosch Stiftung gestiftete Preisgeld beträgt 25.000 Euro. Teilnahmeberechtigt sind alle staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

Einreichungsfrist für die Interessenbekundung (optional): 10. Juni 2021

Frist für die nach Aufforderung einzureichende Voll-Bewerbung: 8. Juli 2021


Die Bekanntgabe der Preisträger und die Verleihung finden am Vorabend der HRK-Mitgliederversammlung am 15. November 2021 voraussichtlich in Stuttgart statt.

Bei Fragen zur Ausschreibung melden Sie sich gern bei Ralf Kellershohn, stellvertretender Pressesprecher der HRK, 030 / 206 292 27, kellershohnnospam-hrk.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

Die Teilnahme ist kostenlos. Bewerben können sich die Hochschulen durch ihre Hochschulleitungen. Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungen. Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft eine von den Initiatoren berufene Jury, deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt sind. Die Hochschulen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Wettbewerbsunterlagen an die Jury weitergeleitet werden und die Dokumentation ihres Wettbewerbsbeitrags in den Medien, insbesondere im Internet, veröffentlicht werden darf.

Mit der Bewerbung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewertungskriterien

Einbettung und Zielrichtung
In die Bewertung wird einfließen, wie sich die eingereichten Aktivitäten in das Selbstverständnis der Hochschule einordnen, aus welchen Überlegungen heraus die Aktivität entwickelt wurde und wie die adressierten Stakeholder einbezogen wurden.

Wirksamkeit und Kommunikation
Bewertet wird u. a., wie sich die Hochschule mit der Wirksamkeit ihres Vorhabens vor Beginn, während und ggf. nach Beendigung der Aktivität auseinandergesetzt hat und welche Rolle dabei die institutionelle Hochschul­kom­mu­ni­ka­ti­on dabei eingenommen hat.

Beispielcharakter und Nachhaltigkeit
Bewertet wird auch, ob die vorgestellten Aktivitäten bei der Ideenfindung, Konzeptentwicklung bzw. Durchführung nachhaltige und beispielgebende Elemente für die eigene sowie für andere Hochschulen enthält.

Interessenbekundung (optional): Einzureichende Unterlagen (Frist: 10. Juni)

Die Ausschreibung ist ganz bewusst sehr breit und allgemein formuliert, um möglichst keine spannenden Aktivitäten auszuschließen. Andererseits besteht dadurch möglicherweise die Gefahr, dass sich Hochschulen mit Projekten bewerben, die aus Sicht der Jury nicht so gut geeignet sind.
Um den Hochschulen in solchen Fällen den Aufwand einer umfangreichen Bewerbung zu ersparen, erfolgt das Bewerbungsverfahren zweistufig. Die Interessenbekundung ist jedoch nicht verpflichtend – es kann auch direkt eine Vollbewerbung abgeben werden.

Für die Interessensbekundung abzugeben sind (Frist 10. Juni, 23:59 Uhr MESZ):
eine Kurzbeschreibung (max. eine DinA4-Seite) zum Thema und Inhalt der Aktivität sowie zum Stand der Umsetzung. Genannt werden sollten auch die Initator*innen der Idee sowie die Kontaktperson für die Benachrichtigung zum weiteren Verfahren.

Im Laufe des 18. Juni erhalten alle Hochschulen, die eine Interessenbekundung eingereicht haben, eine Benachrichtigung, ob sie zu einer Bewerbung aufgefordert werden oder nicht. Von einer Begründung für eine Nichtaufforderung wird abgesehen.

Vollbewerbung: Einzureichende Unterlagen (Frist: 8. Juli)

Für die Bewerbung abzugeben sind (Frist, 8. Juli 2021, 23:59 Uhr MESZ):

1.    Ausgefülltes Bewerbungsformular (Download) – bitte unterschreiben & einscannen

2.    Kurzprofil der Hochschule (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Beschreibung der preisbezogenen Aktivitäten und ihrer Umsetzung (max. 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)

Darin sollten Aussagen zu folgenden Punkten enthalten sein:

  • Welche Ziele wurden für die Aktivitäten formuliert?
  • Welche Stakeholder werden damit angesprochen?
  • In welchem Zeitrahmen wurden die beschriebenen Aktivitäten konzipiert und umgesetzt?
  • Welche Einrichtungen bzw. Personen waren in Konzeptentwicklung und Umsetzung organisatorisch eingebunden?
  • Welche Erfolgskriterien wurden an die Realisierung der Aktivitäten angelegt bzw. welche Wirkungen gemessen?
  • Wie ordnet sich die Aktivität in andere ähnlich gelagerte Initiativen der Hochschule ein?
  • Wie ordnet sich die Aktivität in die strategische Gesamtausrichtung der Hochschule ein?

3.     Belege und Beispiele (Linksammlung bzw. Anhang)

Die Unterlagen sind in der oben vorgegebenen Reihenfolge zu bezeichnen und als elektronische Datei an pressenospam-hrk.de einzureichen.

Die Datei sollte eine Gesamtgröße von 8 MB nicht überschreiten.

FAQs

Deutschland: Hochschulrektorenkonferenz (HRK) – Peter-André Alt als Präsident wiedergewählt

Mit breiter Mehrheit ist Prof. Dr. Peter-André Alt als Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bestätigt worden.

Die HRK-Mitgliederversammlung wählte den Germanisten und früheren Präsidenten der Freien Universität Berlin in digitaler Sitzung für eine weitere dreijährige Amtszeit. Die Findungskommission hatte Professor Alt als einzigen Kandidaten nominiert.

Für seine zweite Amtszeit skizzierte der HRK-Präsident einige zentrale Herausforderungen und Ziele:
Dabei betonte er unter anderem die Notwendigkeit, die Digitalisierung der Hochschulen nachhaltig voranzutreiben. Auch Sanierung, nachhaltige Campusgestaltung und Hochschulbau sieht er weit oben auf der Agenda. Zur Forschungsförderung hält Alt vor allem die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie und den Aufbau einer Plattform zur Förderung der angewandten Forschung für wichtige Aufgaben der kommenden Amtszeit. Eine grundlegende, bedarfsgerechte Reform des BAföG sowie eine Modernisierung der Rahmenbedingungen für die Lehre, darunter eine Flexibilisierung des Kapazitätsrechts, sind weitere zentrale Punkte seines Arbeitsprogramms.

Die Amtszeiten der HRK-Präsidentschaft beginnen jeweils am 1. August. Für die Präsidentschaft ist eine einmalige Wiederwahl möglich.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die Mitgliedshochschulen werden in der HRK durch ihre Präsidien und Rektorate vertreten. Die HRK hat gegenwärtig 268 Mitgliedshochschulen, an denen mehr als 92 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind.

Mehr zur HRK: https://www.hrk.de/ 

HRK und DSW: Bund-Länder-Zukunftsvertrag um Mittel für die soziale Infrastruktur ergänzen

  • HRK und DSW fordern zusätzliche Bund-Länder-Investitionen für Studierendenwohnheime und Mensen.
  • Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll zusätzliche Komponente von drei bis fünf Prozent erhalten.
  • „Soziale Infrastruktur ist konstitutiv für den Studienerfolg.“

Bonn/Berlin, 28. April 2021. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordern von Bund und Ländern zusätzliche Investitionen in die soziale Infrastruktur des Studiums, konkret rund 3,5 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren fürs studentische Wohnen und die Hochschulgastronomie der Studentenwerke. Der Bund-Länder-„Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll um eine zusätzliche Komponente von jährlich drei bis fünf Prozent ergänzt werden.

Eine gemeinsame Erklärung von HRK und DSW mit dieser Forderung wurde von einem Arbeitskreis von Hochschulkanzler/-innen und Studentenwerks-Geschäftsführer/-innen verfasst. Für den Studienerfolg sei nicht nur die Qualität des Studienangebots sowie die Befähigung und Motivation der Studierenden ausschlaggebend, schreiben die Autorinnen und Autoren, sondern auch die soziale Infrastruktur des Studiums.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Die soziale Infrastruktur der Studentenwerke muss endlich an die seit Jahren konstant hohe Zahl von Studierenden angepasst werden. Hochschulen und Studentenwerke haben den Studienerfolg als gemeinsames Ziel; die Bund-Länder-Finanzierung muss die Basis dafür sicherstellen.“

Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, DSW-Präsident: „Die Studenten- und Studierendenwerke freuen sich ganz außerordentlich über diese politische Unterstützung durch die Hochschulen namens der Hochschulrektorenkonferenz. Sie dokumentiert eindrücklich an die Adresse von Bund und Ländern, wie strategisch relevant neben einem Ausbau der Studienplatzkapazitäten auch der Ausbau der Wohnheim- und Mensa-Kapazitäten ist.“

Die gemeinsame Erklärung von HRK und DSW im Wortlaut

Rückfragen:

Stefanie Schulte-Austum

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

German Rectors´ Conference

Ahrstraße 39

53175 Bonn

Tel.: +49 (0)228 887-153

Fax: +49 (0)228 887-280

E-Mail: schulte@hrk.de

www.hrk.de