Archiv für den Monat: Oktober 2021

man doing massage for client in salon

Österreich: ab 2022 Physiotherapie auf Krankenschein

Physiotherapie soll es ab dem kommenden Jahr auf Krankenschein geben – und zwar nicht nur in den Vertragsinstituten und den Gesundheitszentren der Gesundheitskasse, sondern erstmals auch bei niedergelassenen Physiotherapeuten.

Physiotherapie ist die Arbeit mit Bewegung und umfasst physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie begleitende Maßnahmen der physikalischen Therapie

Der Fokus der Physiotherapie liegt auf der Entwicklung und den Funktionsweisen des Bewegungssystems sowie auf dem Wechselspiel von Sensorik und Motorik.

Physiotherapie wird in der Prävention, Therapie, Rehabilitation sowie in Palliative Care und Hospizwesen angewendet. Das Arbeitsfeld der PhysiotherapeutInnen umfasst praktisch alle medizinischen Fachbereiche.

Physiotherapeutinnen und -therapeuten arbeiten in ihrer Praxis freiberuflich und stellen eine Rechnung, die der Patient bzw. die Patientin bezahlt. Dieser reicht die Rechnung anschließend bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein und erhält innerhalb mehrerer Wochen einen fixen Satz in Höhe von 33,43 Euro pro Therapiestunde zurück.

Ab 2022 soll das zum Teil anders werden, denn mehr als 300 Physiotherapeutinnen und -therapeuten in Österreich erhalten dann einen Kassenvertrag.

Behandlung in diesem Falle kostenlos!

Bei Therapeuten mit Kassenvertrag kostet die Behandlung nichts, sie wird wie bei einem Kassenarzt direkt mit der ÖGK abgerechnet. Bei allen anderen niedergelassenen Physiotherapeutinnen und -therapeuten bleiben die Abläufe gleich wie bisher, es ändert sich aber der Kostenzuschuss der ÖGK. Physiotherapeuten ohne Kassenvertrag werden dann wie Wahlärzte behandelt und stellen Rechnungen, der Patient erhält 80 Prozent der Kosten zurück.

Für eine Stunde sind das im Schnitt 48 Euro, denn auch der Stundensatz wurde neu verhandelt: Er liegt ab 1. Jänner bei 60 Euro. Der Tarif und der Kostenzuschuss der ÖGK werden aber nicht fixiert, sondern valorisiert, also jährlich erhöht. Wie bisher benötigt man eine Verordnung der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes. Die Bewilligungspflicht, die derzeit wegen der Pandemie bis Ende des Jahres gänzlich ausgesetzt ist, wird für Kassen-Therapeuten auch künftig wegfallen. Für freiberufliche Physiotherapeuten tritt die Bewilligungspflicht ab 1. Jänner wieder in Kraft.

„Mit erstem Schritt zufrieden“

Physio Austria-Präsidentin der Constance Schlegl, MPH, zeigt sich „mit diesem ersten Schritt zufrieden“.

Mehr zur Physiotherapie in Österreich: https://www.physioaustria.at

Anmerkungen, Kritik und Diskussionsbeiträge bitte einfach per Mail an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Physio Austria -Physiotherapie:

Die Geschichte der Physiotherapie in Österreich:

Gemeinsam mehr erforschen: 15 x 10.000 Euro für die besten Ideen: Der Hochschulwettbewerb im Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!

Mitforschen erwünscht! Unter diesem Motto steht der Hochschulwettbewerb im Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!Wissenschaft im Dialog lädt Studierende, Postdocs und junge Forschende aller Fachrichtungen ein, kreative und interaktive Projektideen einzureichen, die eine Brücke zwischen Forschung und lokaler Bevölkerung schlagen und die Gesellschaft aktiv einbinden. Die 15 Gewinnerteams erhalten jeweils 10.000 Euro, um ihre Ideen umzusetzen. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2021. 

Ob ein mobiles Labor, in dem Forschende und die Menschen vor Ort gemeinsam Umweltdaten auswerten, ein Podcast, der zusammen mit den Hörerinnen und Hörern produziert wird, oder eine studentische Initiative, die gemeinsam mit Pflegebedürftigen das Arbeitsfeld Pflege neu denkt – gefördert werden Ideen, bei denen die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern integraler Bestandteil des Projekts ist. Von einer solchen Zusammenarbeit können sowohl Wissenschaft als auch Gesellschaft profitieren: Während die Forschenden Impulse aus der Bevölkerung unmittelbar aufgreifen können, erhalten Bürgerinnen und Bürger einen intensiven Einblick in wissenschaftliche Prozesse und Methoden. Ein wichtiger Parameter, um Vertrauen in Wissenschaft und Forschung zu stärken.
 
Die Umsetzung der 15 besten Projekte wird mit je 10.000 Euro und Workshops zur Wissenschaftskommunikation unterstützt. Dabei stellt der Wettbewerb häufig einen Startschuss für eine erfolgreiche Zukunft in der Wissenschaftskommunikation dar. Zahlreiche Gewinnerteams der vergangenen Jahre fanden im Anschluss an den Hochschulwettbewerb sowohl national als auch international Beachtung, erhielten Preise und Folgeförderungen und konnten sich langfristig in der Wissenschaftskommunikation etablieren.
 
Der Hochschulwettbewerb im Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt! ist ein Projekt von Wissenschaft im Dialog in Kooperation mit dem Bundesverband Hochschulkommunikation und der Hochschulrektorenkonferenz. Er wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
 
Weitere Informationen zum Wettbewerb: hochschulwettbewerb.net/2022
Weitere Informationen zum Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!: wissenschaftsjahr.de

Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!

#MeineFragefürdieWissenschaft

Das Wissenschaftsjahr beschreitet neue Wege: Erstmalig steht kein einzelnes Thema im Fokus, sondern die Fragen der Bürgerinnen und Bürger bilden den Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Frage zählt im Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!

Wissenschaft und Forschung durchdringen alle Bereiche unseres Lebens. Täglich gibt es neue Forschungsergebnisse, die unmittelbar für uns Menschen relevant sind oder es werden können. Ob es nun die wachsende Bedeutung von Algorithmen im Alltag und im Arbeitsleben ist, die Frage, wie und wovon sich eine wachsende Weltbevölkerung ernähren wird, oder der Einfluss unserer Lebensführung auf das globale Klima: Wir als Gesellschaft stehen im 21. Jahrhundert vor großen Herausforderungen. Es ist daher entscheidend, dass wir alle uns mit den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung auseinandersetzen, nachfragen und die eigene Perspektive und das eigene Wissen einbringen – um gemeinsam die Gesellschaft zu gestalten.

Ganz im Sinne der Partizipation treten im Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt! einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftliche Gruppen mit Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft in einen partnerschaftlichen Dialog, um voneinander zu lernen. Das Ziel: gemeinschaftlich erarbeitete Impulse in zukünftige Forschungsvorhaben und Forschungspolitik einzubringen.

Hierzu werden, zum Auftakt des Wissenschaftsjahres, von Januar bis April 2022 alle Bürgerinnen und Bürger im IdeenLauf – der zentralen Mobilisierungsaktion – dazu aufgefordert, ihre persönlichen Fragen an die Wissenschaft zu stellen. Ab April werden diese Fragen dann sowohl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als auch von Bürgerinnen und Bürgern gesichtet, übergreifenden Themen zugeordnet und weiterbearbeitet – als Anregung für Wissenschaft und Politik.

Machen Sie mit!

Im Zentrum des Wissenschaftsjahres 2022 – Nachgefragt! stehen also Sie, die Bürgerinnen und Bürger, die der Wissenschaft Fragen stellen können: konkrete Fragen, alltagsnahe Fragen, aber auch visionäre Fragen. Die Vielfalt der Anliegen, Visionen und Wünsche der Gesellschaft wird das neue Wissenschaftsjahr prägen, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und durch die Initiative Wissenschaft im Dialog initiiert ist.

Sie können das Wissenschaftsjahr aktiv mitgestalten, indem Sie alle Fragen stellen, die Sie beschäftigen – der Neugier sind keine Grenzen gesetzt. Und auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind eingeladen, das Jahr als Chance für den Dialog zu nutzen. Sie erleben ihre Disziplin aus anderen Blickwinkeln und erhalten Fragen, die so nie gestellt worden wären.

Das Wissenschaftsjahr wird – virtuell und analog – Räume eröffnen, um aufeinander zuzugehen und die Forschung aus völlig neuen Perspektiven zu betrachten. Seien auch Sie dabei.

Österreich: Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger – Unbekannte Wesen

Die Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger ÖsterreichsVDRÖ – legt die Broschüre „Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger – Unbekannte Wesen“ in mittlerweile vierter Auflage vor, um den für das Rechtsleben so wichtigen Beruf näher vorzustellen und auch bekannter zu machen.

Die informative Broschüre

  • befasst sich mit der Entstehungsgeschichte der Rechtspflege in Österreich, stellt das Berufsbild und die Ausbildung sowie die Zuständigkeiten und Arbeitsgebiete vor … wussten Sie z.B., dass bei bestimmten Bezirksgerichten ein Schiffsregister geführt wird? …..
  • wird auf Berufsinformationsmessen und an alle österreichischen Handelsakademien verteilt,
  • steht auch zum Download auf der Webpage des VDRÖ bereit.

Dazu auch: Rechtspfleger? Gibt es auch Linkspfleger? Rechtspfleger – die unbekannten ExpertInnen

Anmerkungen, Kritik und Diskussionsbeiträge bitte einfach per Mail an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Rechtspfleger:

Diplomrechtspfleger*innen

Allgemeines

Diplomrechtspfleger*innen sind in Österreich eine unverzichtbare Säule der Gerichtsbarkeit. Bereits mehr als drei Viertel aller Entscheidungen bei Österreichs Bezirksgerichten werden von Diplomrechtspfleger*innen getroffen.

Diplomrechtspfleger*innen sind besonders ausgebildete und geprüfte Gerichtsbedienstete, denen zur Entlastung der Richter*innen aufgrund des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes die Erledigung bestimmter Geschäfte der Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz überlassen wird. Sie sind an die Weisungen der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richterin bzw. des Richters gebunden; diese können sich auch jederzeit die Erledigung der Rechtssache vorbehalten oder diese an sich ziehen. Diplomrechtspfleger*innen können nur Beschlüsse fällen. Dem dagegen erhobenen Rekurs kann die bzw. der Richter*in selbst stattgeben; darüber hinaus besteht das Rechtsmittel der Vorstellung an die bzw. den Richter*in.

Aufgabenbereiche

Der Wirkungsbereich der Diplomrechtspfleger*innen umfasst unter anderem das Mahnverfahren, die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit von richterlichen Entscheidungen in eigenen Arbeitsgebiet, die Entscheidung über Verfahrenshilfeanträge im Rechtspflegerverfahren und die Vornahme von Amtshandlungen aufgrund eines Rechtshilfeersuchens eines inländischen Gerichts oder einer inländischen Behörde.

Besonders umfangreich ist die Tätigkeit der Diplomrechtspfleger*innen im Exekutionsverfahren und im Privatkonkurs. Dazu kommt die Führung von Grundbuch und Firmenbuch. Weitere Tätigkeitsbereiche liegen im Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren (Außerstreitsachen).

Die Bestellung zur bzw. zum Diplomrechtspfleger*in kann für eines oder mehrere dieser Arbeitsgebiete erfolgen. Jedes dieser Arbeitsgebiete erfordert eine gesonderte Ausbildung und eine gesonderte Bestellung für die Diplomrechtspflege auf diesem Gebiet.

Ausbildung

Zur Ausbildung als Diplomrechtspfleger*innen werden nur Gerichtsbedienstete zugelassen, die die Matura oder eine Beamtenaufstiegsprüfung abgelegt, zwei Jahre lang in einer Gerichtskanzlei gearbeitet und die Gerichtskanzleiprüfung sowie die Fachdienstprüfung absolviert haben. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst die Tätigkeit bei Gericht mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet, die Teilnahme an einem Grund- und einem Arbeitsgebietslehrgang und die positive Ablegung einer Prüfung auf diesen Gebieten. Nach der bestandenen Rechtspflegerprüfung erhalten die Rechtspflegeranwärter*innen von der Bundesministerin bzw. vom Bundesminister für Justiz ein Diplom.

ANDREA PENZ – Malerei und Grafik – Alles Neue (und das Alte)

EINLADUNG ZUR AUSSTELLUNG

Galerie Medienhaus Wimmer – 20. Oktober – 19. November 2021

Eröffnung der Ausstellung:  Mittwoch, 20. Oktober 19.30 Uhr, Wimmer Medienhaus; Wels, Stadtplatz 41 / 3. Stock

Begrüßung:                    Ing. Andreas Cuturi, MAS MIM

Laudator:                        Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Kulturreferent a.D.

Eröffnung:                      Ing. Rudolf Haase/LIMODOR

zu sehen:                       bis Freitag, 19. November 2021

Mo bis Do 8.00 – 12.00 Uhr & 14.00 –16.45 Uhr, Freitag von 8.00–12.00 Uhr oder nach Vereinbarung unter: 0664 / 73 570 689 bzw. andrea.penz@hotmail.com

Informationen zur Künstlerin Andrea Penz:

4800 Attnang Puchheim, Salzburgerstraße 101, Telefon: 0664.73570689, E-Mail: andrea.penz@hotmail.com

Geboren: 1966 in Vöcklabruck, lebt und arbeitet auch im Raum Vöcklabruck.
Grafische Ausbildung als Werbedesignerin.
Intensive Beschäftigung mit Malerei seit 1998

2004/2005 Unterricht bei Prof. Colnago

2006 – 2010 Aktstudium an der Kunstuniversität Linz bei Univ. Prof. Dietmar Brehm
(mit Auszeichnung abgeschlossen)

2008 Studium an der internationalen Sommerakademie Traunkirchen bei Xenia Hausner

2009 Studium an der internationalen Sommerakademie Traunkirchen bei Christian Ludwig Attersee

2010 Studium an der internationalen Sommerakademie Traunkirchen bei Jürgen Messensee

2011 Studium an der internationalen Sommerakademie Traunkirchen bei Christian Ludwig Attersee

2012 Studium an der internationalen Sommerakademie Traunkirchen bei den Zhou Brothers

2013/14 Aktzeichnen an der Kunstuniversität Linz, Mag. Annelies Oberdanner

2014 Studium an der internationalen Sommerakademie Traunkirchen bei Ákos Birkás

2015 Mitglied des bsa:art Oberösterreich,

Verschiedene Ausstellungen, unter anderem in der
– 2009 Galerie Atrium(Bad Schallerbach)
– 2010 Galerie des LKH (Vöcklabruck)
– 2010 Galerie Warum.Kunst.Raum (Wels)
– 2012 Galerie der Stadt Vöcklabruck      Lebzelterhaus
– 2013 Galerie Warum.Kunst.Raum (Wels)
– 2013 Wandergalerie Lichtschein   (Vöcklabruck)
– 2014 Galerie Graffiti (Vöcklabruck)
– 2014 Stadtturmgalerie Schwanenstadt
– 2015 Kunst trifft Handwerk (Vöcklabruck) Ausstellungsbeteiligungen in Linz, Gmunden, Traunkirchen

Die Künstlerin befragt zu ihrer Arbeit:

Mich malend auszudrücken ist mir ein großes Anliegen. Im Malprozess versuche
ich mich so frei wie möglich zu zeigen um herauszufinden, was nach Ausdruck verlangt. Deshalb sind meine Bilder nicht durchkonzipiert, sondern wachsen ihrer endgültigen Aussage entgegen.
Sehr oft werden sie zu gegenständlichen Arbeiten. Wenn die Farbe aber nur nach Gefühlsausdruck verlangt, entstehen auch abstrakte Bilder.
Alles Menschliche interessiert mich, vom körperlichen bis zum geistigen Ausdruck.
Themen sind Mensch, Raum und Abstraktion des Raumes. Malerei bedeutet für mich Freiheit
.“

………. und zum Thema der Ausstellung:

Den Titel „Alles Neue (und das Alte)“ habe ich gewählt, da sich in meiner Arbeitsweise mit Beginn der Coronakrise doch merklich etwas geändert hat. Die Abstraktion wurde immer wichtiger und die gegenständliche Arbeit stark zurückgedrängt. In der Ausstellung soll aber beides seinen Platz finden, die Arbeiten vor dieser seltsamen Zeit und die, die während der letzten eineinhalb Jahren entstanden sind. Ich werde auch die Entwicklung in dieser Zeit in Blöcken zeigen. Ich glaube, wir sind alle wachgerüttelt worden und das wird natürlich auch in der Kunst sichtbar. Wenn neue Wege eingeschlagen werden, ist es immer spannend und wir dürfen uns trauen, das auch anzunehmen und so weiterzugehen.“

Anmerkungen, Kritik und Diskussionsbeiträge zu meinen Blog-Beiträgen bitte einfach per Mail an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).