Pflegeausbildung: Reform-Entwurf passierte den Ministerrat – DGKP ab 2024 komplett akademisch – neu ist die Pflegefachassistenz

  • Die Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerIn wird bis 2024 komplett in den tertiären Ausbildungssektor überführt.
  • Die speziellen Grundausbildungen, wie die Kinder- und Jugendlichenpflege und die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege laufen aus
  • Neu: Pflegefachassistenz

 

Der Entwurf für die Reform der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege hat am 14. Juni den Ministerrat passiert.

 

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Die Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerIn (gehobener Dienst) wird bis 2024 komplett in den tertiären Ausbildungssektor, d.h. auf FH-Niveau, überführt.

Auch das Berufsbild wird aktualisiert.

Tätigkeitsbereiche, die in der Praxis zu Anwendungsproblemen geführt haben, werden durch neu gestaltete Kompetenzbereiche ersetzt.

Es wird genau festgelegt, was Gesundheits- und KrankenpflegerInnen machen dürfen und was Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist.

Auslaufen werden die speziellen Grundausbildungen, wie die Kinder- und Jugendlichenpflege und die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege.

Stattdessen wird die allgemeine Grundausbildung künftig für alle gleich.

Die Möglichkeit für Spezialisierungen, wie etwa Intensivpflege oder Palliativversorgung, bleibt bestehen und wird erweitert.

 

Neu: Pflegefachassistenz

Neu eingeführt wird die 2-jährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die den gehobenen Dienst entlasten soll.

Der gehobene Dienst kann Aufgaben an die Pflegefachassistenz übertragen, die Pflegefachassistenz wiederum – bei genau festgelegten und erlernten Tätigkeiten – ohne Aufsicht tätig werden.

Durch den Zugang zu Berufsreifeprüfung nach der Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist die Durchlässigkeit der Ausbildung zum FH-Studium gegeben.

 

Pflegeassistenz

Die bisherige Pflegehilfe wird zur Pflegeassistenz aufgewertet und soll künftig von hauswirtschaftlichen, logistischen und administrativen Tätigkeiten befreit werden.

Die Ausbildungsdauer soll weiterhin 1 Jahr betragen, es wird aber einen größeren Theorieanteil in der Ausbildung geben mit dem Schwerpunkt „Langzeitpflege„.

Bei beruflicher Erstausbildung darf nur die Ausbildung zur Pflegefachassistenz begonnen werden, nicht jedoch zur Pflegeassistenz, um einerseits junge Menschen nicht in kurze Ausbildungen zu drängen und gleichzeitig WiedereinsteigerInnen nicht zu blockieren.

Die Ausbildungen in den Pflegeassistenzberufen können mit 1. September 2016 an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen.

 

http://www.bmg.gv.at/home/Startseite/aktuelle_Meldungen/Pflegeausbildung_Reform_Entwurf_nbsp_passiert_Ministerrat

 

Gesundheitsberufe in Österreich:

http://www.bmg.gv.at/cms/home/attachments/2/9/2/CH1002/CMS1286285894833/gesundheitsberufe.pdf

 

 

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