Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2015)

Das Bundesministerium für Gesundheit sieht einen umfassenden Adaptierungsbedarf der berufs- und ausbildungsrechtlichen Regelungen über die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe an die Bedürfnisse der sich wandelnden Praxis im Gesundheits- und Pflegebereich gegeben.

Als wesentliche Eckpfeiler des Reformbedarfs nennt man:

  • eine zeitgemäße Gestaltung und Aufwertung des Berufsbilds und Tätigkeitsbereichs sowie der Ausbildung der Pflegehilfe einschließlich Umbenennung in Pflegeassistenz,
  • die Aufhebung der speziellen Grundausbildungen des gehobenen Dienstes (Kinder- und Jugendlichenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege) zugunsten einer noch stärker generalistisch auszurichtenden Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege,
  • die Aktualisierung der Tätigkeitsbereiche des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mit der Möglichkeit von Kompetenzvertiefung und -erweiterung,
  • die vollständige Überführung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung in den tertiären Sektor,
  • die notwendige Modernisierung der Regelungen über die Ausübung der und Sonderausbildung für Spezial-, Lehr- und Führungsaufgaben sowie der Regelungen über Weiterbildungen.

Ein Maßnahmenpaket umfasst die folgenden Maßnahmen:

  • ein neues, aktualisiertes Berufsbild sowie Ablösung der in der Praxis zu Anwendungsproblemen geführten Tätigkeitsbereiche durch einen neugestalteten Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der den Anforderungen der unterschiedlichen Settings Rechnung trägt und praxisorientiert gestaltet ist, sowie die Ermöglichung neuer Spezialisierungen im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Berufs;
  • die Einführung der Pflegefachassistenz als weiteren Pflegeassistenzberuf, der mit einer aufbauenden vertiefenden und erweiternden Qualifikation eine weitergehende Delegationsmöglichkeit ohne verpflichtende Aufsicht eröffnet;
  • die Beibehaltung des Berufsbildes der Pflegehilfe als Pflegeassistenz, insbesondere im Hinblick auf die Kompatibilität mit den auf Landesebene geregelten Sozialbetreuungsberufen, einschließlich der Aktualisierung des Tätigkeitsbereichs;
  • den Zugang zur Berufsreifeprüfung für die Pflegefachassistenz entsprechend der Medizinischen Fachassistenz nach dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG);
  • das Auslaufen der speziellen Grundausbildungen in der Kinder- und Jugendlichenpflege und in der psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege;
  • das Auslaufen der Ausbildungen in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege an den im Sekundarbereich angesiedelten Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und damit Überführung der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in den tertiären Ausbildungssektor im Rahmen einer angemessenen Übergangsfrist;
  • die Möglichkeit der Weiterführung der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen als Schulen für Pflegeassistenzberufe;
  • die Liberalisierung der Berufsausübung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege;
  • eine Deregulierung im Sinne des Abbaus der Vorbehaltsbereiche in den Spezialbereichen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Erleichterung des Personaleinsatzes zugunsten der durch die Länder festzulegenden Strukturqualitätskriterien;
  • die vollständige Ablösung der Sonderausbildungen für Lehr- und Führungsaufgaben durch das bereits etablierte generelle Anerkennungssystem von Universitäts- und Fachhochschulausbildungen in den Bereichen der Lehre und des Managements.
  • die Ablösung der bisherigen Sonderausbildungen für Spezialaufgaben durch ein neues zeitgemäßes Ausbildungssystem für den Erwerb von Zusatz- bzw. Spezialqualifikationen (Kompetenzvertiefung und Kompetenzerweiterung) für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege;
  • die Verankerung weiterer Spezialisierungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entsprechend dem setting- und zielgruppenspezifischen Versorgungsbedarf.

Soviel Reformeifer löst naturgemäß Diskussionen aus und so wurden bis dato – auch über den Begutachtungsstichtag hinaus – knapp 150 Stellungnahmen abgegeben.

Diese

  • Stellungnahmen,
  • den Gesetzestext,
  • das Vorblatt,
  • die Erläuterungen,
  • die Textgegenüberstellung und
  • das Begleitschreiben des Ministeriums

finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00143/index.shtml

 

 

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