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Lebenswelt Heim – ein sehr wichtiger Bundesverband!

Ich möchte Ihnen heute den Bundesverband Lebenswelt Heim kurz vorstellen:

Der Lebenswelt Heim – Bundesverband ist ein gemeinnütziger Verein und verbindet seit 1994 unter seinem Dach 8 Landesorganisationen mit ca. 650 Einrichtungen mit insgesamt rund 40.000 MitarbeiterInnen.

Auf europäischer Ebene ist der Bundesverband des European Ageing Network (EAN).

Der Bundesverband sagt über sich selbst:

  • In unseren Heimen arbeiten wir mit modernen Managementmethoden und nach den neuesten Erkenntnissen von Pflege- und Betreuungstheorie.
  • An 365 Tagen im Jahr leisten wir hochqualifizierte Arbeit für alte und pflegebedürftige Menschen und sind in enger Verbindung zu deren Angehörigen.
  • Wir ermöglichen einen sicheren Lebensabend und ein Altern in Würde.
  • Dabei stehen wir in engem Kontakt mit den BürgermeisterInnen und EntscheidungsträgerInnen in den Gemeinden sowie der Landes- und Bundessozialpolitik.
  • Auf dem medizinischen Sektor arbeiten wir mit niedergelassen ÄrztInnen, Krankenhäusern, Apotheken und TherapeutInnen zusammen.
  • Wir pflegen vielfältige Geschäftsbeziehungen zu Wirtschaftsbetrieben.

Weitere Informationen zum Bundesverband Lebenswelt Heim finden Sie hier.

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Mehr zum Bundesverband, den angesprochenen Artikeln und zu den – auch für Pflegeberufe spannenden – VIS-Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten bitte an vis@viennastudies.com

Dr. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik sowie Rektor an der Allensbach Hochschule Konstanz (Baden-Württemberg), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Lebenswelt Heim:

Die Allensbach Hochschule:

Österreich: es braucht dringend die Reform des Pflegegeldsystems

Schon im Juli 2021 hatten die für die Pflege in Österreich maßgebenden Organisationen

einen offenen Brief an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zur dringend notwendigen Pflegereform gerichtet.

Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich, weist dazu auf die dringendsten Herausforderungen in der Pflege hin: „Bis 2030 braucht es zusätzlich mindestens 75.000 Mitarbeiter*innen, die Pandemie hat die ohnehin herausfordernde Situation der pflegenden Angehörigen zusätzlich verschärft und das Pflegegeldsystem entspricht aus mehreren Gründen nicht dem, was es tatsächlich braucht.“

Doch auch das Pflegegeld muss reformiert werden.

Ein von der Caritas beim Pflegerecht- und Pflegegeld-Experten Prof. Dr. Martin Greifeneder (Richter des LG Wels) in Auftrag gegebenes Gutachten ortet Schwächen im geltenden Pflegegeld-Regime:

  • bei der Pflegegeldeinstufung wird zu wenig Rücksicht auf kognitive Defizite – wie beispielsweise Demenz – genommen. Der Erschwerniszuschlag, der für Menschen mit einer schweren kognitiven oder psychischen Erkrankung angerechnet wird, bildet meist nicht den tatsächlichen Mehraufwand ab, der beispielsweise durch eine demenzielle Erkrankung besteht.
  • Es wird bei der Einstufung das Hauptaugenmerk auf jene Fähigkeiten und Ressourcen gelegt, die nicht mehr vorhanden sind. Hingegen spielen Fähigkeiten, die durch eine aktivierende Pflege erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden, keine Rolle.
  • Auch aktivierende, wiederherstellende Pflege-Tätigkeiten sollten beim Pflegegeld berücksichtigt und entsprechend gefördert werden.

Die notwendigen Reformen aus Sicht der Caritas:

  1. Weg von einer pauschalen, defizitorientierten Bedarfseinschätzung, hin zu einer individuellen, multiprofessionellen.
  2. Der Erschwerniszuschlag muss von derzeit 25 Stunden auf 45 pro Monat erhöht werden, um insbesondere demenzielle Erkrankungen besser zu berücksichtigen.
  3. Es braucht eine Verbesserung der Gutachtensqualität inklusive einer guten Einbeziehung der Pflegenden und Angehörigen und einer umfassenden Ausbildung für Gutachter*innen.
  4. Pflegetätigkeiten, die das Ziel verfolgen, die Fähigkeiten von Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen, müssen beim Pflegegeld Berücksichtigung finden.

Das Gutachten zum Download (1 MB)