Österreich: Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) im Ministerrat beschlossen

Am 12. April wurde im Ministerrat nach zweijährigen Vorarbeiten und Verhandlungen das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz beschlossen.

Verbesserung der Anerkennungsbedingungen:

Um den Arbeitsmarkteinstieg und die ausbildungsadäquate Beschäftigung von im Ausland geborenen Personen und der Flüchtlinge in Österreich zu fördern, ist es notwendig, die bestehenden Anerkennungsbedingungen zu verbessern:

  • Rund ein Viertel der im Ausland geborenen Personen ist für ihre gegenwärtige Tätigkeit in Österreich überqualifiziert, wobei Frauen deutlich öfter betroffen sind als Männer.
  • Auch unter der hohen Anzahl an Flüchtlingen befinden sich viele Personen mit mitgebrachten Qualifikationen,
  • daher sieht das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) besondere Verfahren für Flüchtlinge vor, die aus Fluchtgründen keine Dokumente zu ihren Qualifikationen mehr vorlegen können,
  • es verankert Bewertungsverfahren auf allen Ausbildungsniveaus,
  • es gleicht Fristen an EU-Standards an,
  • es schafft mit dem Anerkennungsportal und den österreichweiten Beratungsstellen wichtige Serviceangebote und
  • legt neue Transparenzkriterien für eine einheitliche statistische Erfassung aller Anträge und Entscheidungen fest.
  • Ziel:
    • Arbeitsmarktintegration und ausbildungsadäquate Beschäftigung unterstützen,
    • raschere Verfahren bei gleichbleibender Qualität des Ausbildungsniveaus am österreichischen Arbeitsmarkt
  • Zielgruppe:
    • Personen mit Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. Personen, die in Österreich arbeiten wollen,
    • spezielle Verfahren für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

Zentrale inhaltliche Eckpunkte:

  • Anspruch auf Anerkennungs- und Bewertungsverfahren
  • Einführung von neuen Bewertungsverfahren (Niveau Lehrabschlüsse, Schulabschlüsse und Hochschulabschlüsse), Ergebnis ist ein Gutachten, das dem Arbeitgeber einen raschen Überblick über die vorhandenen Qualifikationen ermöglicht ;
  • Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Kürzung aller Fristen auf 4 Monate, verpflichtende Festlegung von notwendigen und konkreten Nachqualifzierungs- /Ausgleichsmaßnahmen
  • Transparenz und Service: Online- Anerkennungsportal und Beratungsstellen in ganz Österreich
    • Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde (direkter Link zu Antragsformularen), notwendigen Dokumenten, notwendigen Übersetzungen und/oder Beglaubigungen und Verfahrenskosten
    • Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen
    • Verpflichtung aller verfahrensführenden Stellen zur statistischen Erfassung von Verfahren und Kennzahlen
  • Einführung neuer Verfahren für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Ermöglichung der Arbeitsmarktintegration: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen den Zugang zu Verfahren erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse oder andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können
  • Koppelung von Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an die Arbeitsvermittlung: Verwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten durch das AMS

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