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10 Jahre OGB & OGB Gütesiegel

Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe – OGB

Gegründet 18. Juni 2009

ZVR-Zahl 260770022

Obmann Martin Stieger:

  • „Unsere Mitglieder sind unsere Stärke“
  • OGB ist eine überparteiliche Interessenvertretung der gesundheitsbezogenen freien und gewerblichen Berufe und solcher gesundheitsbezogener Berufe die im Rahmen der neuen Selbständigkeit ausgeübt werden.
  • OGB vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber Kammern, Staat und Parteien……
  • Das OGB-Mission Statement:

  Wir arbeiten mit aller Kraft für unsere Mitglieder

Ziele:

  • Vertretung der Interessen der Mitglieder
  • Schutzfunktion gegen Abmahnanwälte
  • Gemeinsamer Einkauf von Leistungen Dritter
  • Eigenes Gesundheitsberuferegister – im Gesundheitsberuferegister auf Grundlage des GBRG fehlen z.B. die Heilmasseure und die Hebammen
  • Zuordnungsersuchen an die NQR-Koordinierungsstelle (NKS)
  • Qualitätsgütesiegel
  • ……………..

Die Österreichische Plattform gesundheitsbezogener Berufe (OGB), ein Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung, Entwicklung und Vertretung der neuen gesundheitsbezogenen gewerblichen Berufe und solcher gesundheitsbezogener Berufe die im Rahmen der neuen Selbständigkeit ausgeübt werden.

Der Verein darf sich hiezu auch an wirtschaftlichen Unternehmen – auch als Vollhafter – beteiligen und arbeitet auch mit anderen Institutionen, Kammern und Vereinen, insbesondere mit facheinschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zusammen.

OGB verleiht ein Qualitätsgütesiegel an  Bildungseinrichtungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen –  10 Gebote der qualitätsvollen Bildungseinrichtung: 

  1. Erwachsenenbildung im Bereich der Gesundheit ist die Haupttätigkeit der Organisation
  2. Der/die LeiterIn oder zumindest ein/e MitarbeiterIn der Einrichtung muss 2 Jahre Berufspraxis in einer EB-Einrichtung und/oder eine pädagogische Ausbildung bzw. Berufsausbildung mit pädagogischer Zusatzqualifikation nachweisen.
  3. Es werden nur eingetragene bzw. protokollierte Unternehmen bzw. Vereine zugelassen.
  4. Das Unternehmen/ der Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindesten zwei Wirtschafts- bzw. Kalenderjahren Erwachsenenbildungs-/ Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  5. Die Geschäftsbedingungen der Organisation müssen öffentlich transparent bzw. allgemein zugänglich sein.
  6. Die Bildungsangebote stehen in keinem Zusammenhang mit Produktschulungen.
  7. Die Bildungsveranstaltungen sind für alle InteressentInnen frei zugänglich und die Lehrgangs- bzw. Schulungsgebühren nachvollziehbar.
  8. Die Bildungsangebote werden öffentlich in einem selbständigen Programm regelmäßig angeboten
  9. Die Bildungsangebote sind vielfältig, d.h. es werden zumindest drei unterschiedliche Kurstypen im Wirtschaftsjahr/ Kalenderjahr angeboten.
  10. Die Bildungseinrichtung muss ein qualitätssicherndes System nachweisen.

Das Qualitätsgütesiegel kann auch an natürliche Personen verliehen werden, die in gesundheitsbezogenen Berufen arbeiten.

Voraussetzungen bei Personen:

  • einschlägige Ausbildung im Ausmaß von mindestens 200 Stunden
  •  Weiterbildungsbereitschaft von 24 UE in zwei Jahren
  • Einhaltung von Wohlverhaltensregeln
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

das Gütesiegel wird dann auf 5 Jahre verliehen und kann mit dem Nachweis der Versicherung und der bestätigten Weiterbildung natürlich immer wieder um 5 Jahre verlängert werden.

Derzeit erarbeitet OGB ein Register gesundheitsbezogener Berufe (RGB) nach dem Vorbild des Gesundheitsberufe-Registers in welchem die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch Angehörige der Medizinisch-Technischen-Dienste, das heißt: PhysiotherapeutInnen, DiätologInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, biomedizinische AnalytikerInnen, LogopädInnen und Radiologie-TechnologInnen erfasst werden.

Analog zu anderen Gesundheitsberufen (ÄrztInnen, ZahnärztInnen, PsychotherapeutInnen, Hebammen, etc.) werden im Gesundheitsberufe-Register und im künftigen Register gesundheitsbezogener Berufe (RGB) Namenslisten samt Ausbildung geführt, die öffentlich und über Internet abrufbar sind.

vgl. dazu http://www.bmg.gv.at/home/Presse/Pressemeldungen/Oberhauser_Gesundheitsberufe_Register_Gesetz_wichtiger_Beitrag_zu_PatientInnensicherheit_und_KonsumentInnenschutz

OGB auf facebook

Gesundheitsthemen und Berufsrechtliches zu Gesundheitsberufen:

https://martinstieger.blog/category/gesundheit/

Rückfragen und Kontakt:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Vienna International Studies: