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Verkleinerung der Landtage – Abschaffung des Bundesrates

Eine längst überfällige Diskussion und dringend geboten!

Der finanziell ermattete Staat und die damit verbundene Legitimitätskrise – außer neuen Steuern ist noch kein wirklich gelungener Sparvorschlag auf den Tisch der Steuerzahler gelegt worden, braucht ein sichtbares Zeichen (Sparsignal) bei den politischen Entscheidungsträgern.

In Österreich ließen sich ganz leicht 120 Landtagsabgeordnete einsparen ohne jeglichen Verlust an politischen Ideen oder Vertretung föderaler Interessen.

Die Gegenargumente der Betroffenen – wer schafft sich schon gerne selber ab – sind allesamt bekannt und falsch:

–       die kleinen Parteien sind nicht mehr in den Landtagen vertreten (mit 4 % der Stimmen ist man auch nach einer allfälligen Verkleinerung in jedem Landtag vertreten)

–       die Abgeordneten (insbesondere kleinerer Parteien) sind überfordert (natürlich kann man nicht bei jedem Oktoberfest dabei sein aber für die inhaltliche politische Arbeit beleibt allemal Zeit

–       damit wird nur ein kleiner Beitrag zur Einsparung – ein eher symbolischer Beitrag – geleistet.

 

Sehen wir uns diese Argumente genauer an:

Wie viele Bürger/Bürgerrinnen vertritt ein Abgeordneter/eine Abgeordnete[1] zum Landtag:

                             derzeit                   nach der Reduktion

 

Burgenland             36      8.000           24    12.000

Kärnten                   36    16.000           24    23.000

Oberösterreich        56    25.000           36    39.000

Niederösterreich      56    29.000          36    45.000

Salzburg                  36    15.000           24    22.000

Steiermark              56     22.000           36    34.000

Tirol                         36    19.000            24    28.000

Vorarlberg               36    10.000            24    15.000

Wien                      100    17.000          100      17.000[2]   

Gesamt                  448   19.000           328      26.000

 

Einsparungspotential:

Neben den Gehältern der Abgeordneten sind auch die Kosten deren sozialer Sicherheit (z.B. allfällige Pensionszuschüsse …), Spesen, anteilige Büroinfrastruktur, Büroaufwand usf. in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Das Minimalszenario weist bei der Reduzierung um – wie oben angeführt – 120 Abgeordnete

bereits jährliche Einsparungen von 18 Mio EUR p.a. aus.

Weitere Einsparungsmöglichkeiten im Bereich der Legislative/Administration:

–       Auflösung des Bundesrates

–       Verkleinerung des Nationalrates (183 Abgeordnete) um zumindest die 19 MEP[3] auf die ungerade Zahl von 163 oder 165 Abgeordnete

–       Reduzierung der Mitglieder in den Landesregierungen von 9 auf 7 und von 7 auf 5 Mitglieder

–       Reduzierung der Landtagspräsidien

–       Reduzierung der Vizebürgermeister- und Stadtsenatsposten in den Statutarstädten

Wer ist wichtiger der Bürgermeister der Stadt Wels oder der amerikanische Präsident? Natürlich der Welser Bürgermeister – er hat drei Vizebürgermeister, der US-Präsident kann durch einen Vizepräsidenten vertreten werden!

–       Verkleinerung der Gemeindevorstände und Gemeinderäte

würden vorsichtig geschätzte jährliche Einsparungen von 120 Millionen EURO (und somit in etwa den Bundeszuschusses zur bedarfsorientierten Mindestsicherung) bringen.

 

Sind diese Überlegungen populistisch?

Natürlich, aber wann wenn nicht vor Wahlen kann der Bürger Druck auf die ausüben, die an sich in seinem Auftrage handeln?

Welche Angestellten einer Firma bestimmen selbst welche Aufgaben sie mit welchen Gehältern und in welcher Zahl sie erfüllen wollen?

Es ist nicht der Mangel an politischen Inhalten der bei einer Reduzierung der Zahl der Abgeordneten zu befürchtet sein wird.

In Wahrheit sind es vielfach die Parteiangestellten, die in Landtagen und im Bundesrat sitzen – somit den Parteien Gehaltsaufwendungen reduzieren helfen (dazu kommen Parteisteuern und Nutzung öffentlich bezahlter Büroinfrastrukturen) – und damit die Parteien selbst – die sich gegen die Reduzierung wehren. 

Es ist wirklich an der Zeit, über die echten Aufgaben der Abgeordneten, Kompetenzen der Landtage und Kosten des Föderalismus zu diskutieren, damit die Bürger selbst entscheiden können ob sie die damit verbundenen Kosten allesamt tragen wollen oder die Politik als Auftragnehmerin der Steuerzahler zu Einsparungen gezwungen werden muss.

Nicht der ist ein guter Politiker, der sich selbst in den Mittelpunkt seiner Überlegungen stellt, sondern der, der seine Aufgabe zum Beginn und zur Richtschnur seiner Bemühungen macht.

 

 


[1] gerundet

[2] Der Landtag ist zugleich der Gemeinderat, daher nicht mit den anderen Landtagen zu vergleichen

[3] Abgeordnete zum Europäischen Parlament