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Online-Lehrgang „Management und Marketing“ – als Kontaktstudium mit 72 ECTS – auf das nachfolgende Bachelorstudium voll anrechenbar

Erstmals bietet VIS in Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz, ein Kontaktstudium an. 

Kontaktstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse.[1] 

Die Qualität eines jeden Kontaktstudiums muss durch eine Hochschule geprüft werden. 

In den VISKontaktstudien (Lehrgänge im Fernstudium) wird die Qualität durch die Allensbacher Hochschule sichergestellt, die auch nach positivem Studienerfolg die ECTS vergibt.

Der Lehrgang Management und Marketing besteht aus 12 Modulen mit jeweils 6 ECTS (also einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 180 Stunden), umfasst daher  insgesamt 72 ECTS.

Die erworbenen Credits können für ein anschließendes Bachelor-Studium oder auch Weiterbildungsangebote (z.B. MBA-Lehrgänge) genutzt werden.

Am Ende jedes Moduls ist eine Prüfung abzulegen:

  • Wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement 
  • Einführung in die Allgemeine BWL 
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VWL I) 
  • Einführung in das Rechnungswesen (Rechnungswesen I) 
  • Einführung in das Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsrecht I) 
  • Marketing 
  • Markt- und Werbepsychologie 
  • Wirtschaftspsychologie 
  • Unternehmensführung/Strategisches Management 
  • Investition und Finanzierung 
  • Projekt- und Prozessmanagement 
  • Human Ressource Management (Personalwirtschaft)

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Infos zum Kontaktstudium:

Playlist zum Thema:


[1] Die gesetzliche Bestimmung aus dem Landeshochschulrecht Baden Württembergs:

§ 31 Weiterbildung

(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen. Die DHBW soll zusammen mit den beteiligten Ausbildungsstätten Möglichkeiten einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten beruflichen Weiterbildung im dualen System entwickeln.

(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

Österreich: Der Titel „Meister/-in“ ist nun eintragungsfähig – wäre „Bachelor Professional“ nicht besser? Was ist mit den weiteren reglementierten Gewerben, den Werkmeistern, den Dipl. Rechtspflegern, ……?

Die Regelung, dass für Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ in der abgekürzten Form nun eintragungsfähig (in offizielle) Dokumente ist, hat das österreichische Parlament getroffen und in der Gewerbeordnung geregelt.

Die Meisterprüfungen an sich werden im § 21 GewO 1994 geregelt.

Der § 94 GewO kennt 75 reglementierte Gewerbe, die erst nach bestandener Befähigungsprüfung ausgeübt werden können.

Eben die 41 Handwerke mit Meisterprüfung und weitere 34 Befähigungsprüfungen, die entsprechend der für die Meisterprüfungen vorgegebenen Struktur gestaltet sein müssen und mindestens den Qualifikationsanforderungen gemäß § 20 Abs. 1 GewO zu entsprechen haben (vgl. § 22 GewO)

Die Chance auch diese weiteren Befähigungsprüfungen gem. § 94 GewO – die kein Handwerk sind  – mit einem eintragungs-fähigen Titel aufzuwerten, hat das Parlament leider nicht genutzt.

Fehlendes Bemühen oder mangelnde Phantasie?

Der Titel: Befähigte/Befähigter ist ja auch lange nicht so griffig wie Meister/Meisterin.

In Deutschland hat man das aus meiner Sicht ohnehin klüger geregelt.

Mit der Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ für die Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Bachelor-Niveau, z. B. Geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen) und der Abschlussbezeichnung „Master Professional“ für die Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Master-Niveau, z. B. Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte).

Unbestritten positiv sind alle diese Bemühungen in Österreich und Deutschland zu sehen, die höherqualifizierende Berufsausbildung damit zu stärken und weiter zu entwickeln.

Wirklich wichtig ist dabei, dass die höherqualifizierende Berufsbildung und die dadurch erworbene berufliche Handlungsfähigkeit durch Fortbildung stetig erweitert wird.

Diese Aufstiegsfortbildungen erfolgen auf dem gleichen Niveau wie ein (Hochschul-)Studium und unterstützen dadurch den beruflichen Aufstieg.

Die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sollen die bewährten Bezeichnungen stärken und betonen, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind.

Diese Gleichwertigkeit wird zwar bereits in den jeweiligen nationalen Qualifikationsrahmen DQR und QR abgebildet und dokumentiert, hat sich jedoch in der alltäglichen Wahrnehmung noch nicht wirklich durchgesetzt.

In Österreich eintragungsfähige Titel wie Meister (Mst.) und Meisterin (Mst.in) sind daher ebenso richtig und wichtig, wie die Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional in Deutschland auch.

Der Zusatz „Professional“ gewährleistet dabei die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen und verhindert eine Verwechselung.

Begrüßenswert wären daher auch eintragungsfähige Titel für die reglementierten Gewerbe in Österreich die keine Handwerke sind wenn man sich nicht überhaupt dazu durchringen könnte, einen Weg wie in Deutschland zu gehen, was ich persönlich stark begrüßen würde.

Damit könnten auch hoch qualitative Ausbildungen wie die zum/zur „Diplomrechtspfleger/-in (Dipl.Rpfl.in)“ (derzeit eine Berufsbezeichnung in Österreich) oder zum Werkmeister ganz leicht zuordenbar und eintragungsfähig werden.

Wünschenswert:

Alle im Österreichischen Qualifikationsregister auf Niveaustufe VI bewerteten Qualifikationsnachweise werden als Bachelor Professional und alle auf Stufe VII bewerteten Qualifikationen als Master Professional eingetragen.

Industriemeister in Deutschland werden den Titel Bachelor Professional zukünftig auch nutzen können – die österreichischen Werkmeister sind den deutschen Industriemeistern gleichgestellt – und somit wäre auch die Vergleichbarkeit Deutschland und Österreich sehr leicht möglich.

Werkmeister – Anerkennung in Deutschland – Bezeichnung des österreichischen Zeugnisses – Bezeichnung des deutschen Zeugnisses:

Werkmeister für Bauwesen – geprüfter Polier

Werkmeister für Elektrotechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Werkmeister für Kunststofftechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Werkmeister für die Papierindustrie – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Papiererzeugung

Werkmeister für Technische Chemie und Umwelttechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Chemie

und könnten so auch sehr rasch international verortet werden:

Industriemeister (IHK)

Betriebswirte (IHK)

Fachwirte/ Fachkaufleute (IHK)

Weil ich schon bei der Wunschliste ans Christkind bin – diese Idee, alle im Österreichischen Qualifikationsregister auf Niveaustufe VI bewerteten Qualifikationsnachweise als Bachelor Professional und alle auf Stufe VII bewerteten Qualifikationen als Master Professional zu benennen und als solche mit eintragungsfähigen Titeln nach außen sichtbar zu machen, würde auch die Weiterführung der Ausbildung in vertiefende Regelstudien und Weiterbildungslehrgänge (Mastergrade der Weiterbildung) erleichtern.

Siehe dazu auch:

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

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hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen

SWOT – BSC – USP – BCG – STEP – PEST – Best Practice – Porter’s Five Forces – Igor Ansoff – McKinsey – das sagt Ihnen alles nichts?

Dann sollten Sie sich allenfalls für diese kurzen Wikis etwas Zeit nehmen – es regnet ja auch oft genug:

Marketing & Management

BWL-Wiki

Immo-Wiki

weitere Wikis:

https://www.youtube.com/channel/UC0t4genhh6NoyzeRCseOq-w/featured

Rückfragen zur den Themen dieser Wiki, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Vienna International Studies:

Österreich: Studieren auch ohne Matura? Ja! Warum nicht gleich in einem Fernstudium einer deutschen Hochschule?

Österreich:

Neben der klassischen Matura an einer AHS oder BHS berechtigen in Österreich auch die

zu einem Studium an einer Universität[3], Fachhochschule[4] oder einer Pädagogischen Hochschule[5].

Berufsreifeprüfung:

Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen. 

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung.

Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.

Seit April 2017 gilt im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung.

Studienberechtigungsprüfung

Die Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates, der Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht nur Zugang zu der Ausbildungsform, für welche die Studienberechtigungsprüfung speziell abgelegt wurde. Das Wechseln des Studiums ist nur eingeschränkt möglich. Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung noch keine Garantie für die Aufnahme in das gewählte Studium. Die Studienberechtigungsprüfung alleine bietet in der Regel keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.

Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus 5 Prüfungen, die vom jeweiligen Rektorat der gewählten Bildungsstätte festgelegt werden. Inhaltlich richten sich die Prüfungen nach dem angestrebten Studium. Seit 01.10.2010 liegt die Autonomie für die Studienberechtigungsprüfung bei den Hochschulen, die die Studienberechtigungsprüfung sehr unterschiedlich handhaben. Für genaue Informationen ist es daher nötig, sich direkt zu erkundigen.

Die Prüfungsvorbereitung erfolgt im Selbststudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen, mindestens eine Prüfung muss an der angestrebten Bildungseinrichtung abgelegt werden.

Einschlägige berufliche Qualifikation:

Das Studium an einer Fachhochschule ist auch ohne Matura möglich.

Das FHStG regelt ganz eindeutig:

§ 4 (4) „Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation.“

Eine abgelegte Befähigungsprüfung für reglementierte Gewerbe oder die Meisterprüfung für Handwerke schafft in Österreich den Hochschulzugang.

Deutschland:

Auch Deutschland kennt den direkten Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte!

Studienbewerber(innen) mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.

Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen sind im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt.[6]

Laut den Rahmenvorgaben der KMK sind folgende hochqualifizierte Bildungsabschlüsse der allgemeinen Hochschulreife gleichzustellen:

  • Meister(innen) im Handwerk nach §§ 45, 51a und 122 der Handwerksordnung (HwO);
  • Inhaber(innen) von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen;
  • Inhaber(innen) vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst);
  • Inhaber(innen) von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarungen über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung;
  • Inhaber(innen) vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.

Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Studium nach einer bestandenen „Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte“  aufzunehmen.

Beruflich Qualifizierte können eine Eignungsprüfung ablegen und so auch ohne Abitur oder FH-Reife zu einem Studium zugelassen werden.

Voraussetzung für ein BWL-Studium sind eine kaufmännische Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung.

So z.B. auch an der Allensbach Hochschule. An dieser Hochschule werden die Bachelor- und Masterstudien im Fernstudium angeboten und können dadurch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Für Studierende aus Österreich bietet das die Möglichkeit auch ohne Matura im Fernstudium ein BWL-Studium in Deutschland zu absolvieren.

Derzeit ist der Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit 10 Studienschwerpunkten wählbar:

  • Banking
  • Bau- und Immobilienmanagement
  • Betriebliche Steuerlehre
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Digital Business Management
  • Digital Marketing Management
  • Fashion Management
  • Gründungs- und Innovationsmanagement
  • KMU- und Handwerksmanagement
  • Wirtschaftspsychologie

Weitere BLOG-Beiträge zu den angesprochenen Themen:

Rückfragen zur Eignungsprüfung für Beruflich Qualifizierte, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule  in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Vienna International Studies:

https://www.youtube.com/watch?v=el4qYwL4RLo&list=UU45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ


[1] Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich. 

[2] Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, zu einem bestimmten Kolleg oder einer Pädagogischen Hochschule.

[3] § 63, 64 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[4] § 4 (5), § 5 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993

[5] § 52 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005HG)

[6] Seit 2009, Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK)

Speziell für Unternehmensberater: ASAS-Lehrgang „Wirtschaftsmediation“ (online)

Unternehmensberater dürfen Wirtschaftsmediation anbieten!

Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatG darf ein/e Unternehmensberater/in Wirtschaftsmediation[1] anbieten:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
  • Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Um Unternehmensberatern die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH den speziellen Lehrgang „Wirtschaftsmediation“ an.

ASAS-Lehrgang „Wirtschaftsmediation“ (1.600,– EUR):

Bestehend aus den vier (auch einzeln, jeweils 450,– EUR) buchbaren Modulen:

  • Interpersonelle Kommunikation 
    • Grundmodelle der Kommunikation
    • Sprache des Körpers
    • Gesprächstechniken
    • Persönlichkeit, Veränderung und Resilienz
    • Resilienz
  • Konfliktmanagement 
    • Konflikt und Mediation
    • Konfliktdiagnose
    • Konflikt-Parteien
    • Einstellungen zu Konflikten
    • Konflikt-Eskalation
    • Phasen der Konfliktlösung
  • Mediation im rechtlich-wirtschaftlichen Umfeld 
    • Entwicklung der Mediation
    • Rechtsstrukturen, Rechtsgebiete und Fachbegriffe rund um das Thema Mediation
    • Mediation in der österreichischen Rechtslandschaft
    • Mediation im Umfeld von Ehe, Familie und Kindschaft
    • Mediation im wirtschaftlichen Umfeld
      • Mediation im Betrieb
      • Mediation im Umfeld von Immobilien
      • Interkulturelle Mediation
  • Persönlichkeit – Modelle und Dynamiken 
    • Persönlichkeitsmodelle
    • Das Aristoteles-Modell
    • Metaprogramme
    • Menschliche Dynamiken
    • System-Dynamiken

Diese Module bilden auch die fachliche Vertiefung des Professional MBA Mediation und können daher

  • auf diesen MBA sowohl in den Lehrgangsgebühren als auch den abgelegten Modulen (jeweils 6 ECTS) angerechnet,
  • der MBA Mediation somit als upgrade nach dem Lehrgang Wirtschaftsmediation absolviert werden.

Förderung und Finanzierung

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

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[1] Mediation:

  • Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
  • Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
  • Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein

ASAS Aus- und Weiterbildung auf youtube:

Lebenslanges Lernen? Studieren? Gute Idee! Ich habe nur keine Zeit und auch nicht die finanziellen Mittel dazu?

Wir alle wissen, dass Lebenslanges Lernen (LLL) ein Gebot der Stunde ist und die Bereitschaft dazu eine wesentliche Kompetenz darstellt:

  • Wissen und Verstehen
  • Anwendung des Wissens und Verstehens
  • Urteilungsvermögen
  • Kommunikation
  • Fähigkeiten zum lebenslangen Lernen

Weitere Informationen zu Kompetenzen entnehmen Sie bitte bei Interesse dem von der Universität Graz erstellten Dokument „Dublin Deskriptoren“.

Dem Problem „zu wenig Zeit“ kann mittels modernem Fernstudienangebot  begegnet werden, welches ein zeit- und ortsunabhängiges Studium neben Beruf und Familie ermöglicht:

VIS: Akademische Weiterbildung im Fernstudium

Die Frage der Leistbarkeit berührt die

Förderungen in Deutschland:

BAföG

Bundesministerium Bildungsprämie

BVA Bildungskredit

CHE – Studienkredite und Bildungsfonds im Vergleich

Förderdatenbank Deutschland

Stiftung Warentest – Leitfaden: Weiterbildung finanzieren

und in Österreich:

AMS Förderung Weiterbildung

Arbeiterkammer Bildungsförderungen

erwachsenenbildung.at – Bundesministerium für Bildung

Förderkompass

ÖH Sozialfonds

USP: Steuerliche Förderung Aus- und Weiterbildung

Wifi Förder- und Steuertipps

Wirtschaftskammern Österreich – Bildungsförderungen

WKO Förderdatenbank

NÖ Bildungsförderung

NÖ Sonderprogramm „NÖ Weiterbildungsscheck“

NÖ Stipendien

NÖ Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung

NÖ Stipendien-Stiftungen

Wien Waff – Förderungen

Burgenland Förderungen

Land Oberösterreich – Bildung und Forschung

Land Salzburg – Bildungsscheck

Bildungsberatung Steiermark

Arbeiterkammer Kärnten – Bildungsförderungen

WIFI Tirol – Förderungen

Bildungszuschuss Vorarlberg

Rückfragen zur optimalen Studienfinanzierung, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien in Fernlehre bitte an: vis@viennastudies.com

Informationen zu (akademischen) (Master-)Lehrgängen der Weiterbildung (z.B. MBA) und zu in- und ausländischen) Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat), die in Fernlehre absolviert werden können, finden Sie hier: https://viennastudies.com/de

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Gesellschaftspolitik, Politische Theorie, Public Management, Verwaltungsökonomie, u.v.a.m. – Vorlesungen zum Nachhören:

Zum Nachhören auf youtube:

Diese Vorlesungen waren Teil des Lehrgangs universitären CharaktersPublic Management“ des Hans Sachs Instituts Wels, welcher mit dem akademischen Grad MPA (Master of Public Administration) abgeschlossen werden konnte.

Mit einem akademischen Grad, den das HSI in Österreich erstmals eingeführt und verliehen hat.

Nun verleihen staatliche und private Universitäten und Fachhochschulen den MPA ebenfalls und hat sich das Studium „Public Management“ auch in Österreich etabliert.

Informationen zum HSI finden Sie hier: https://viennastudies.com/news/f/was-wurde-aus-dem-hans-sachs-institut 

Informationen zu (akademischen) (Master-)Lehrgängen der Weiterbildung (z.B. MBA) und zu in- und ausländischen) Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat), die in Fernlehre absolviert werden können, finden Sie hier: https://viennastudies.com/de

Nach erfolgreichem Studium wurde in legendären Graduierungsfeiern dann auch weiter diskutiert und oft der Grundstein für weitere Studie gelegt.

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Martin G. Stieger auf youtube:

Grenzüberschreitendes Promotionsprogramm: internationale Defensio – erstmals online!

Im grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogramm der staatlichen Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologie (UNIBIT) aus Sofia konnten am Freitag, 04. April 2020, sieben Kandidatinnen und Kandidaten aus Österreich und Deutschland ihr Doktoratsstudium mit der Verteidigung der Dissertation erfolgreich abschließen.

Die Endverteidigung hätten schon am 27. März vor Ort in Sofia stattfinden sollen, was Corona bedingt nicht mehr möglich war. 

Die Universität organisierte daher eine online-defense an der während der rund siebenstündigen online-Konferenz gleichzeitig! fast 50 Personen aus sechs Ländern (Bulgarien, Deutschland, Nord Mazedonien, Kosovo, Albanien und Österreich) teilnahmen.

Die jeweils fünf Gutachter je Dissertationsvorhaben wurden aus drei Ländern und fünf Universitäten zugeschaltet.

Ein durchaus herausforderndes Projekt, das nicht nur allen formalen und inhaltlichen Vorschriften genügen musste, sondern auch  interessante Diskussionen ermöglichte.

So konnte sich z.B. ein Promovent aus Österreich den Fragen des vormaligen mazedonischen Premierminister stellen, der als Professor aus Skopje zugeschaltet war.

Allen sieben KandidatInnen konnte nach gelungenen Präsentationen und hochinteressanten Diskussionen jeweils einstimmig der Doktorgrad (Dr.) zuerkannt werden.

Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein großartiges Erlebnis. 

VIS Vienna International Studies möchte nicht nur den neuen zwei Doktorinnen und fünf  Doktoren herzlich gratulieren, sondern sich bei der UNIBIT und den Kollegen und Freunden aus dem EduEarth-team bedanken, die diese einmalige Online-Konferenz erst möglich gemacht haben.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

European Cross-border (distant) PhD – in English or German

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Promotion neben Beruf und Familie:

Informationen zu den Dissertationsthemen der letzten sieben (von bislang 31) KandidatInnen finden Sie hier:  

Absolventen Stimmen auf auf VIS youtube 

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Martin G. Stieger auf youtube:

Joseph Schumpeter Institut Wels (JSI)

Im Dezember 2003 als außeruniversitäre wissenschaftliche Bildungseinrichtung gegründet, um lebenslanges, berufsbegleitendes Lernen in Fernlehre zu ermöglichen. 

In den Jahren 2005 bis 2012 konnten tausende Studierende in den Lehrgängen universitären Charakters des JSI:  

– Betriebsorganisation

– Finanzcoaching

– Unternehmensrechnung – Controlling

– Immobilienmanagement

– MBA General Management

graduiert bzw. spondiert werden.

Auf Grund eines Geschäftsbesorgungs- und Managementvertrages wurden die JSI-Lehrgänge von der Welser WWEDU World Wide Education GmbH angeboten und durchgeführt.

Die teils legendären Graduierungsfeiern fanden zum größten Teil in Wels, aber z.B. auch in Wien statt.

Lehrgänge der Weiterbildung, die auf diesen Lehrgängen aufbauen bzw. aus diesen entstanden und weiter entwickelt wurden, werden derzeit und nach einer Neuakkreditierung im Jahr 2019 vom AIM der FH Burgenland über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH angeboten.

Kooperationspartner des Joseph Schumpeter Institutes Wels  in der Vermittlung (akademischer) Weiterbildung und von Regelstudien (Bachelor, Master, Promotion) ist nun die VIS Vienna International StudiesVIS Management GmbH.

Sie finden das Joseph Schumpeter Institut Wels auch auf Facebook

Zu Berufsrechten nach Lehrgängen universitären Charakters, zu Anrechnungen in weiteren Studien und Lehrgängen, dem dadurch möglichen Entfall der Unternehmerprüfung, der Titelführung u.v.a.m. finden sich in meinem Blog viele für Sie hoffentlich interessante Beiträge:

Berufsrecht:

Anrechnung:

Nutzung der ECTS für weitere Studien:

Eintragbarkeit und Titelführung:

Mit dem MBA promovieren?

Allgemeines:

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Master/Magister im Fernstudium:

VIS berät und vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung – absolvierbare Bachelor– und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) derHochschule Allensbach.

Zur Zeit sind folgende 5 Masterstudien – alles Regelstudien – möglich:

  • Betriebswirtschaft und Management (M.A./Mag.)
  • Finance (M.A./Mag.)
  • MBA Engineering Management
  • MBA General Management
  • Wirtschaftspädagogik (M.A./Mag.)

Die Zulassung erfolgt mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss (Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Berufsakademien und Dualen Hochschulen oder äquivalenten internationalen Ausbildungsstätten) in einem Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt. Im Rahmen dieses Studiengangs haben Sie mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte erworben.

Für Studierende aus Österreich interessant zu wissen, dass in den Masterstudiengängen die mit dem M.A. abgeschlossen werden, auch der akademische Grad Magister Artium (Mag.) ausgegeben werden darf.

Master im Fernstudium:

VIS berät Sie in Fragen der Zulassungsvoraussetzungen, Anrechnungen, Spezialisierungsmöglichkeiten und dem Ablauf des Fernstudiums sehr gerne.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

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