Archiv für den Monat: Juni 2025

Elf Forschungsprojekte aus Baden-Württemberg gefördert

Die deutschlandweit meisten Advanced Grants des Europäischen Forschungsrats gehen nach Baden-Württemberg. Die Förderung für erfahrene Forschende ist mit jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro dotiert

Großer Erfolg für baden-württembergische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Insgesamt elf ERC Advanced Grants verteilen sich auf exzellente Forschende der Universitäten Heidelberg (fünf Grants), Stuttgart (zwei Grants) und Konstanz. Weiterhin sind baden-württembergische Forschende des Leibniz-Instituts für Sonnenphysik (KIS), der Fraunhofer-Gesellschaft und der Max-Planck-Gesellschaft für die Förderung des Europäischen Forschungsrats (ERC) ausgewählt worden.

In einem hochkompetitiven Verfahren haben sich bereits etablierte und auf ihrem Forschungsgebiet führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durchgesetzt. Für ihre anspruchsvollen Forschungsprojekte werden die Grantees mit bis zu 2,5 Millionen Euro über fünf Jahre gefördert. Dazu kommen eventuell Mittel für die Forschungsinfrastruktur oder andere Aufwendungen.

Das Förderinstrument ERC Advanced Grant ist mit insgesamt 721 Millionen Euro ausgestattet. International renommierte Gutachterinnen und Gutachter haben 281 Anträge für ERC Advanced Grants aus über 2.500 Einreichungen ausgewählt. Antragsberechtigt sind erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Forschungseinrichtung in der Europäischen Union oder in einem assoziierten Land arbeiten. Ausgewählte Forschende können zusätzliche Mittel über die Proof of Concept-Ausschreibungen des ERC einwerben.

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Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.

Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Universitäten
  • 23 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • acht Kunst- und Musikhochschulen und
  • drei Akademien für Film, darstellende Kunst und Pop

Weitere Informationen über Studiengänge der Universitäten und Hochschulen finden Sie auf dem Online-Portal www.studieren-in-bw.de.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Neuer Studiencheck hilft bei der Wahl des richtigen Studiengangs

Mit Hilfe eines neuen (kostenlosen) Tools – dem Studycheck von Next Level Education – soll ein maßgeschneiderter Überblick über passende Studiengänge auf allen Ebenen der Bologna-Architektur und aus verschiedenen Ländern Europas gegeben werden.

Der Studycheck berücksichtigt dabei

  • Zugangsvoraussetzungen (z. B. Matura, Abitur, Vorstudien, Sprachkenntnisse)
  • Studiengebühren und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Studiendauer und Abschlussarten
  • Sprachen und Internationalität der Programme
  • Persönliche Interessen und Karriereaussichten

Der Besuch des Studycheck’s könnte sich für Sie lohnen:

https://studycheck.next-level-education.at

Im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden:

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg will bei AI Giga Factorys eine gewichtige Rolle spielen

Baden-Württemberg verfügt über ein starkes Ökosystem im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut fordert deshalb eine gewichtige Rolle für das Land bei den geplanten AI Giga Factorys.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich bei der Europäischen Kommission in Brüssel für den Standort Baden-Württemberg im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt und um eine Beteiligung bei den AI Giga Factorys geworben.

Im Gespräch mit der Kommissarin der Europäischen Union (EU), Ekaterina Zaharieva, betonte die Ministerin: „Baden-Württemberg verfügt über ein starkes KI-Ökosystem. Zahlreiche unserer Unternehmen sind auf verschiedenen Gebieten mit den von ihnen entwickelten KI-Technologien und Anwendungen europaweit führend. Schon aus diesem Grund hat Baden-Württemberg ein großes Interesse daran, von den durch die Europäische Union geplanten AI Giga Factorys zu profitieren. Sie können den europäischen KI-Markt weiter voranbringen und sind eine wichtige Voraussetzung für Europa, im weltweiten Wettrennen um diese wichtigen Zukunftstechnologien erfolgreich zu sein. Baden-Württemberg kann und muss hier eine gewichtige Rolle spielen.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Deutschland: Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz geeinigt.

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf dem sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel am 5. Juni 2025 in Bad Schandau (Sachsen) auf eine Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) (PDF) geeinigt. Die Erklärung mit Untertitel „Chancen nutzen, Verantwortung übernehmen, Transparenz gewährleisten“ bekennt sich zum Einsatz von verantwortungsvollen, gerechten, nachvollziehbaren und verlässlichen KI-Systemen in der Justiz.

Mit der von Baden-Württemberg federführend vorbereiteten Erklärung betonen die Ministerinnen und Minister, dass der Einsatz von KI in der Justiz großes Potenzial für Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen birgt und gleichzeitig Rechtssuchenden den Kontakt mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften erleichtern kann.

Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges machte zugleich deutlich: „Die endgültige Entscheidungsfindung bleibt eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit. Nicht nur Richterinnen und Richter, sondern alle Angehörigen der Justiz bleiben unverzichtbar.“

Gemeinsame KI-Strategie von Bund und Ländern für die Justiz

Bereits im April hatte der E-Justice-Rat, das Gremium der Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder, eine ebenfalls von Baden-Württemberg federführend vorbereitete Strategie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz verabschiedet, die nun ebenfalls veröffentlicht wird. Mit der KI-Strategie (PDF) koordiniert die Justiz in Bund und Ländern zukünftig das gemeinsame Vorgehen bei Entwicklung, Einkauf und Einsatz von KI-Systemen.

Ziele der KI-Strategie sind die Modernisierung der Geschäftsprozesse der Justiz, die Verbesserung des Zugangs zum Recht und die Förderung von Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.

Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges erklärte: „Die Justiz spielt eine zentrale Rolle im Bereich der KI und hat sich länderübergreifend unter großem Engagement meines Ressorts hervorragend auf dieses zukunftsweisende Thema vorbereitet. KI wird Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten dabei unterstützen, Routineaufgaben zu bewältigen und komplexe Informationen zu verarbeiten. Durch den gezielten Einsatz von KI-Systemen können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: die juristische Analyse von Sachverhalten und die Kommunikation mit Rechtssuchenden. Die erfolgreiche Kombination aus menschlicher Expertise und künstlicher Intelligenz ist ein Schlüssel zu einer effizienteren und moderneren Justiz, bei der Baden-Württemberg weiter eine Vorreiterrolle einnehmen wird.

Einsatz von KI in der Justiz

Die Justiz in Deutschland setzt schon heute in verschiedenen Bereichen Anwendungen auf Basis von KI ein und wird diesen Bereich mit der KI-Strategie systematisch ausbauen.

Ein Beispiel für eine solche Anwendung ist das künftige KI-System „Strukturierung mit KI (StruKI)“, das Baden-Württemberg für alle Länder entwickelt. Viele Entscheiderinnen und Entscheider in der Justiz erstellen sich parallel zum Lesen der teils umfangreichen Verfahrensakten Übersichtsblätter – sogenannte Aktenspiegel. Hier setzt StruKI an: Die Anwendung wird bei Bedarf die elektronischen Verfahrensakten erfassen und daraus den Entwurf eines Aktenspiegels erstellen. Das entbindet die Bearbeiterinnen und Bearbeiter nicht vom Lesen der Akte. Die Einarbeitung in den Fall und Erfassung, welches Anliegen die Verfahrensbeteiligten haben, kann aber erheblich beschleunigt werden.

Daneben reichen die KI-Anwendungen, die in der Justiz Baden-Württemberg entwickelt werden beziehungsweise bereits im Einsatz sind, von der Kategorisierung von Verfahren zur Bewältigung von Massenklagen über die maschinelle Übersetzung von Dokumenten bis hin zur automatisierten Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

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Slowakei: PhDr – PhD – Dr.Sc?

Eine Anfrage aus Deutschland:

Wie darf ich einen PhDr aus der Slowakei führen?“

Der Titel „PhDr.“ („doktor filozofie“) wird in der Slowakei nach einem sogenannten Rigorosum verliehen, das auf einem abgeschlossenen Masterstudium basiert. 

Im Rahmen des Bologna-Systems entspricht der PhDr. der zweiten Stufe (Master-Ebene) und nicht der dritten Stufe (Promotion). 

In Deutschland darf der PhDr.-Titel grundsätzlich in der Originalform geführt werden, jedoch nicht als „Dr.“ abgekürzt werden. 

Die Führung ohne Herkunftszusatz ist in der Regel zulässig, sofern der Titel von einer anerkannten Hochschule eines EU-Mitgliedstaates verliehen wurde.

Auf Grund einer Nachfrage dann noch:

Richtig ja, das deutsch-slowakische Abkommen von 2004 sah ursprünglich vor, dass beim PhDr.-Titel ein Herkunftszusatz erforderlich ist. Jedoch haben sich die Regelungen seitdem weiterentwickelt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in späteren Beschlüssen klargestellt, dass akademische Grade aus EU-Mitgliedstaaten in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden dürfen, sofern sie ordnungsgemäß verliehen wurden.

Eine weitere Nachfrage:

Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass es in der Slowakei auch den „Dr.sc“ gibt.“ 

Die slowakischen und tschechischen Berufsdoktorate dürfen nicht in der Form Dr. verliehen werden.

Der Dr.SC oder Dr.Sc. aus der Slowakei steht sogar noch über dem PhD oder Dr. und erfordert eine außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung.

Hier die slowakischen Doktorgrade im internationalen Vergleich – Doktorgrade in der Slowakei: 

GradSlowakeiInternationale EntsprechungBeschreibung
PhD.Philosophiae doctorPhD (USA, UK, DE: Dr. phil./Dr. rer. nat.)Standard-Doktorgrad nach Promotion (meist 3–4 Jahre Forschung und Dissertation)
CSc.Candidatus scientiarum (veraltet)Früher DDR, UdSSR: ähnlich PhDFrüherer Doktorgrad; wird nicht mehr vergeben, bleibt aber anerkannt
Dr.Sc.Doctor scientiarumDoctor of Science (DSc, Russland, Tschechien)Höchststufiger Grad; verlangt außerordentliche Forschung und Veröffentlichung
JUDr., PhDr., RNDr.Berufsdoktorate (kleine Doktorate)keine wirkliche int. VergleichbarkeitZusatztitel nach Magisterabschluss; weniger forschungsintensiv

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Österreich: (Titel-)Führung eines PhD als Dr.?

Eine Anfrage aus Österreich:

Ist es in Österreich erlaubt, einen ausländischen PhD-Titel als „Dr.“ zu führen?

Kurze Antwort: der PhD darf nur als PhD geführt werden und in öffentliche Urkunden wird er auch nur als PhD eingetragen, das wiederum nur, wenn aus der EU oder Groß Britannien.

Begründung:

Das (österreichische) Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) regelt im § 88 die Führung akademischer Grade.

Auf dieser Grundlage dürfen Personen, denen ein akademischer Grad von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung verliehen wurde, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten Form führen. Dies bedeutet, dass ein in Österreich verliehener „PhD“ nur in der Originalform geführt werden darf, üblicherweise nachgestellt, z. B. „Max Mustermann, PhD“.

Es ist nicht zulässig, einen PhD-Titel eigenmächtig in „Dr.“ umzuwandeln.

Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

In Deutschland ist die Rechtslage anders:

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage 

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
  2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

https://viennastudies.com/news/f/phdr—paeddr—dba-was-k%C3%B6nnen-kleine-doktorate

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