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WKO: Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe – Klarer Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit muss vorliegen

Der Wirtschaftskammer Österreich verdanken wir eine gute Darstellung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten sind abzugsfähig, wenn sie in einem klaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Das bedeutet, dass die Fortbildung zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten oder zur Erhaltung der beruflichen Qualifikation dienen muss.

In der Praxis sorgt das Thema dennoch immer wieder für Diskussionsbedarf.

Allgemeine Rechtslage und Judikatur zur Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten als Betriebsausgaben

Der VwGH hat in mehreren Entscheidungen dargestellt, wann Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben anerkannt werden und wann sie eindeutig beruflich veranlasst sind. Kosten für Weiterbildungen, die primär der Persönlichkeitsentwicklung oder allgemeinen Lebensführung dienen, sind hingegen nicht abzugsfähig.

Allerdings sind die Entscheidungen sehr einzelfallbezogen, sodass immer wieder Zweifelsfragen auftauchen (zB VwGH 2018/15/0043 zur steuerlichen Absetzbarkeit der Sprachreisen von Fremdsprachenlehrern). In der Praxis ist daher abzuwägen, wie diese Abgrenzung konkret aufgrund des gegebenen Sachverhaltes vorzunehmen ist. 

Ausgangslage und Ergebnis einer jüngeren BFG-Entscheidung

Der vom Bundesfinanzgericht (BFG) dieser Entscheidung behandelte Sachverhalt befasste sich mit der Beschwerde einer Physiotherapeutin, die Fortbildungskosten als Betriebsausgaben geltend machen wollte (BFG, RV/3100012/2024).

Die besuchten Kurse beschäftigten sich, hauptsächlich mit Persönlichkeitsentwicklung und allgemeiner Lebenszufriedenheit. Die Abgabenbehörde argumentierte, dass solche Aufwendungen der Persönlichkeitsentwicklung zuzurechnen sind und nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn sie im Rahmen der ausgeübten beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.

Dieser Zusammenhang wurde von der Abgabenbehörde im konkreten Fall verneint. Das BFG ist in seiner Entscheidung den Ausführungen der Abgabenbehörde gefolgt und hat festgestellt, dass die Kurse keinen ausreichenden Bezug zur beruflichen Tätigkeit der Physiotherapeutin hatten. Da die besuchten Seminare als nicht notwendig für die Tätigkeit als Physiotherapeutin ohne direkten beruflichen Nutzen und daher als Maßnahmen der allgemeinen Lebensführung eingestuft wurden, wurden die Kosten auch nicht als Betriebsausgaben anerkannt.

Diese Entscheidung zeigt, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Weiterbildungskosten und beruflichen Notwendigkeiten bestehen muss. Immer, wen die Weiterbildung auch privaten Zwecken dienen kann, besteht ein erhöhter Rechtfertigungsbedarf, wenn man diese Kosten steuerlich geltend machen will.

Siehe dazu auch: Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten

Studium

Berufstätige und lohnsteuerpflichtige Studierende können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Studium (spezielle Zusatzkurse, Fahrtkosten, Studiengebühr) steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt:

Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.

Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden, soweit sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. damit artverwandten Beruf stehen.
Dazu zählt auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen.

Auch sind Ausgaben und Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin).

Als typische Aus und Fortbildungskosten kommen insbesondere in Betracht:

  • Kurs- und Seminarkosten
  • Kosten für Lehrbehelfe
  • Nächtigungskosten und Fahrtkosten

Hinsichtlich der Nächtigungskosten besteht insofern eine Obergrenze, als das den Bundesbediensteten zustehende Nächtigungsgeld in der Höchststufe nicht überschritten werden darf.

Von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind:

  • Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik, B-Führerschein)

Weitere Informationen: Im Internet sind unter http://www.bmf.gv.at/ unter dem Button „Findok“ und weiter „Richtlinien“ in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ausführliche Hinweise enthalten.

Ergänzende Informationen für Privatzahler

Steuerliche Absetzbarkeit von Kurskosten für Privatzahler, die Lehrgangsgebühren selbst finanzieren:

Diese Lehrgangsgebühren stellen eine Investition in die eigene berufliche Zukunft dar. Unter bestimmten Voraussetzungen mindern diese Aufwendungen die Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Eine Steuerersparnis ergibt sich nur für Personen, die so viel verdienen, dass sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.

Keine Steuerersparnis ergibt sich daher z.B. bei Studenten, Hausfrauen, geringfügig Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten oder anderen Steuerpflichtigen mit einem steuerpflichtigen Einkommen bis € 12.756,–. 

Liegt der Verdienst darüber, werden je nach Höhe des Lohnes zwischen 20 % und 55 % der selbst getragenen Kurskosten über eine Steuergutschrift vom Finanzamt erstattet.

Damit die Teilnahmegebühren steuerlich absetzbar sind, müssen sie entweder für Fort- und Weiterbildung im ausgeübten Beruf, für eine Ausbildung zur Ausübung eines neuen Berufes oder für eine Umschulung für einen Einstieg in eine neue Tätigkeit anfallen.

Andere Kursbeiträge, vor allem für aus überwiegend privater Motivation besuchte Veranstaltungen, sind nicht absetzbar.

Fort- und Weiterbildung

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung dienen der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf. Derartige Kurse werden besucht, um im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben bzw. um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
Nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte sind zum Beispiel Aufwendungen eines Finanzbeamten für einen Buchhalterlehrgang Fortbildungskosten. Ebenso können die Aufwendungen eines kaufmännischen Angestellten für den Lehrgang „Fachakademie Handel“ Fortbildungskosten sein. Auch sind Kosten zur Erlangung des Werkmeisterstatus Fortbildungskosten, da die Berufsstellung eines Werkmeisters gegenüber der Gehilfentätigkeit keinen neuen Beruf darstellt.

Ausbildung

Eine Abzugsfähigkeit von Kosten für Ausbildungen, durch welche Kenntnisse erlangt werden, die eine neue Berufsausübung ermöglichen, ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Maßgebend ist das derzeitige Dienstverhältnis oder die konkrete betriebliche Tätigkeit.

Von einer verwandten Tätigkeit ist auszugehen, wenn die Tätigkeiten üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden (z.B. Friseurin und Kosmetikerin, Dachdecker und Spengler) oder die Tätigkeiten in großem Umfang gleiche Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern (z.B. Fleischhauer und Koch, Elektrotechniker und EDV-Techniker). Eine wechselseitige Anrechnung von Ausbildungszeiten ist ein Hinweis für das Vorliegen von verwandten Tätigkeiten. Ein Indiz ist auch, wenn die durch den Kursbesuch erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.

Umschulung

Durch Umschulungsmaßnahmen, wird der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit dem bisherigen Beruf nicht verwandt ist. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Der Umfang der Maßnahme muss derart umfassend sein, dass ein Berufsumstieg möglich ist, wie z.B. die Ausbildung eines Druckereiarbeiters zum Krankenpfleger. Der Besuch einzelner Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit reicht nicht aus (z.B. der Besuch eines einzelnen Krankenpflegekurses, der keinen Berufseinstieg ermöglicht). Aufwendungen für solche Kursmodule sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten – wie oberhalb geschildert – darstellen.

Privat veranlasste Kurse

Zu diesen von der Finanzverwaltung als privat veranlasst angesehenen Kursen gehören Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die der privaten Lebensführung dienen. Dazu zählen z.B. Persönlichkeitsseminare ohne direkten Bezug zum Beruf oder zur selbstständig ausgeübten Tätigkeit, Esoterikseminare, allgemeine Sportkurse und ähnliches. Aufwendungen dafür sind nicht steuerlich absetzbar, und zwar auch dann nicht, wenn die erworbenen Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können.

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Akademische Weiterbildung – im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden und studieren:

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Prof. Dr. Dr. Dr.h.c. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Geförderte Weiterbildungs­projekte vorgestellt

Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung mit dem Titel „Innovative Weiterbildung im Fokus“ wurden einem Fachpublikum im Haus der Wirtschaft in Stuttgart die Ergebnisse der vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus geförderten innovativen Weiterbildungsprojekten vorgestellt und diskutiert.

Die gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen verändern die Wirtschaft und die Arbeitswelt nachhaltig“, so Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Beschäftigte und Unternehmen stehen vor enormen Herausforderungen. Um sie zu bewältigen bedarf es neuer Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Schlüsselkompetenzen. Hierfür relevante Weiterbildungsangebote entstehen aber nicht immer von alleine. Daher ist es unsere Aufgabe von der politischen Seite mit zielgerichteten Angeboten zu unterstützen“, so Kleiner weiter.

Bedeutung innovativer Weiterbildung für Unternehmen

Die Projektergebnisse zeigen, dass durch die Förderung des Landes Baden-Württemberg ein Raum geschaffen werden konnte, in dem in einem geeigneten Umfeld Entwicklungen angestoßen, Konzepte und Weiterbildungsbausteine erprobt und zur Praxisreife gebracht werden können. „Deshalb freue ich mich, dass mit den durch das Land geförderten Projekten nunmehr weitere, bedarfsgerechte und erprobte Angebote zur Verfügung stehen. Jetzt kommt es darauf an, dass diese Innovationen der Weiterbildungslandschaft in ganz Baden-Württemberg zugutekommen und ihre Verbreitung in der methodischen und inhaltlichen Fortentwicklung von Weiterbildungsangeboten finden“, sagte der Ministerialdirektor.

Die Ergebnisse der aus Mitteln der Weiterbildungsoffensive  WEITER.mitBILDUNG@BW  der Landesregierung mit insgesamt 3,7 Millionen Euro geförderten Projekte zeigen zudem, dass innovative Weiterbildung wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und deren Anpassung an technologische Entwicklungen ist. Zugleich ist die berufliche Weiterbildung auch selbst ein Innovationstreiber für Unternehmen.

Insgesamt wurden 14 Projekte erfolgreich im Rahmen der drei Förderaufrufe „WEITER.mit.FUTURE_SKILLS@BW“, „BAU.weiter.BILDEN@BW“ sowie „Weiterbildung.an.Lernfabriken@BW“ gefördert. Die Schwerpunkte der Projekte lagen dabei auf den Themenbereichen Digitalisierung, Cyber Security, künstliche Intelligenz, nachhaltige und ressourcenschonende Technologien, nachhaltige Bauwirtschaft sowie Industrie 4.0.

Akademische Weiterbildung in Fernlehre an der Allensbach Hochschule Konstanz:

Im Weiterbildungsbereich der Allensbach Hochschule Konstanz können Sie einzelne oder mehrere Module aus den Bachelor- bzw. Masterstudiengängen buchen und hierfür ein Hochschulzertifikat erhalten.

Erbrachte Prüfungsleistungen können anerkannt werden, falls Sie später ein Bachelor- oder Masterstudium absolvieren möchten.

Hochschulzertifikate können Sie ebenfalls im Fernstudium absolvieren, d.h. online, ohne Präsenzveranstaltungen und ohne Präsenzpflicht.

Ein Start ist jederzeit möglich. Nach Bestehen der Modulprüfung (i.d.R. Einsendeaufgabe oder Online-Klausur) erhalten Sie ECTS und einen entsprechenden Leistungsnachweis mit Zertifikat.

Wählen Sie Ihre Weiterbildung aus den folgenden Kategorien:

Wichtig zu wissen: Für die Zulassung zu einem Hochschulzertifikat ist i.d.R. keine Hochschulzugangsberechtigung und kein Erststudium erforderlich. Details finden Sie bei den einzelnen Weiterbildungsangeboten.

Zusatzmodule: z.B. zur Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium auch zur Anerkennung an anderen Hochschulen, finden Sie in den jeweiligen Kategorien. Grundsätzlich können alle Module aus den Studiengängen als Zusatzmodule belegt werden (Ausnahme: Abschlussarbeiten). Wir bieten Ihnen diese Module gerne auf Anfrage an!

Anmeldung: Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular sowie eine Ausweiskopie per Email zu oder laden Sie diese über das Bewerberportal hoch. Das Anmeldeformular können Sie über das Kontaktformular anfordern oder nach Registrierung im Bewerberportal herunterladen.

Testen Sie Ihr Zertifikatsprogramm zwei Wochen lang kostenlos!

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Vienna International Studies: zeit- und ortsunabhängig im In- und Ausland studieren und das Studium fair finanzieren

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

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Das Studium fair finanzieren:

Bildungsinteressierte mit Hauptwohnsitz Österreich, die unselbständig erwerbstätig sind (Beamte, Angestellte ..) haben die Möglichkeit den Fair Credit für Bildungsmaßnahmen zu nutzen:

https://www.raiffeisen.at/ooe/wels/de/privatkunden/kredit-leasing/der-faire-credit—bildung.html

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WKO: KI-Guidelines für KMU

Empfehlungen zum positiven Umgang mit künstlicher Intelligenz

Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, das Potenzial von KI-Anwendungen für den eigenen Betrieb zu entdecken und fit für die Nutzung der Schlüsseltechnologie der kommenden Jahrzehnte zu werden, hat die WKO einen umfassenden Leitfaden entwickelt.

Er soll bei der Nutzung und Integration von KI-Anwendungen unterstützen und wichtige Aspekte des Einsatzes einfach erklären.

Die enthaltenen Muster-Richtlinien für Mitarbeitende sollen KMU als Grundlage dienen, um individuelle Guidelines zur Nutzung von KI-basierten Anwendungen im Unternehmen zu entwickeln.

Sie sollten an die Unternehmenserfordernisse angepasst werden und helfen dabei, eine verständliche Vereinbarung zur Nutzung von KI-Anwendungen mit den Mitarbeiter:innen zu treffen.

KI-Guidelines für Mitarbeitende online erstellen

Das Online-Formular trägt die wesentlichen Punkte einer Richtlinie für Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz zusammen und bietet die Möglichkeit, diese maßgeschneidert für Ihr Unternehmen auszuwählen und anzupassen.

Nach Fertigstellung und Download des Dokuments kann dieses noch individualisiert und mit dem eigenem Firmenlogo versehen werden.

Musterformular online erstellen!

geprüfte/r KI-Expert*in

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA Ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

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Österreich: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit auch mit einem deutschen Kontaktstudium möglich

Kontaktstudien:

Ein Kontaktstudium ist eine akademische Weiterbildung und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.

Kontaktstudien werden durch deutsche Hochschulen eingerichtet und können privatrechtlich ausgestaltet werden.

Die Hochschulen stellen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat aus.

Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen und stellen dabei in Kooperationsverträgen sicher, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.

Die mit der Hochschule kooperierende Einrichtung verpflichtet sich in diesen Kooperationsverträgen, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.

In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.

Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.

Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.

So kann man beispielsweise mit dem Kontaktstudium Management und Marketingwelches von VIS Vienna International Studies als Fernstudium angeboten wird, in das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule einsteigen und wird dieses Kontaktstudium auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Aktuelle Informationen zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz, Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber

Allgemeine Informationen

Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebenten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile ein Jahr nicht überschreiten darf. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden (Rahmenfrist).

Auch Saisonbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungskarenz vereinbaren.

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen bereits mehr als sechs Monate gedauert hat, besteht  die Möglichkeit, mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren zu vereinbaren und somit Weiterbildungsmaßnahmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen, ohne dieses gänzlich karenzieren zu lassen. Wie die Bildungskarenz kann auch die Bildungsteilzeit innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren in Teilen vereinbart werden. Die Dauer eines Teils hat mindestens vier Monate zu betragen und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit.

Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit der Bildungskarenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern die Bildungskarenz in Anspruch nehmenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden nachweisen. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren beträgt die geforderte Mindestinanspruchnahme der Weiterbildung 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen.

Für die Zeit einer vereinbarten Bildungsteilzeit besteht Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld, wenn die unmittelbar davorliegende Normalarbeitszeit für zumindest 6 Monate unverändert gewesen ist. Weiters muss die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllt sein und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden.

Ein Zuverdienst aus einer Beschäftigung zu einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt. Einkünfte auf Grund einer Ausbildung (z.B. Krankenpflegeschule) dürfen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.

Voraussetzungen

  • Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit für den Bezug von Weiterbildungsgeld:
    • Ununterbrochenes nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens sechs Monate bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber
    • Bei Saisonbeschäftigten: Ununterbrochenes befristetes und nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens drei Monate sowie innerhalb der letzten vier Jahre vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit ein Gesamtausmaß von sechs Monaten bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber (Zeiten von befristeten Arbeitsverhältnissen bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber werden zusammengerechnet)
    • Im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in der Dauer von mindestens sechs Monaten ist die Vereinbarung einer Bildungskarenz möglich, da diese Zeiten auf die Anwartschaft angerechnet werden.
  • Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Weitere Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass die Vereinbarung schriftlich erfolgen muss und Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung zu enthalten hat. Wesentlich ist der für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion: Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Für den Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld muss das während der Bildungsteilzeit erzielte Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (ein Zuverdienst aus einer anderen Beschäftigung ist – wie oben angeführt – bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt).
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im erforderlichen Ausmaß (siehe oben):
    • Erfolgt die Weiterbildung in Form eines Studiums an einer in § 3 Studienförderungsgesetz genannten Einrichtung (das sind insbesondere Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie medizinisch-technische und Hebammenakademien), ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Umfang von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkten (bei Bildungsteilzeit: zwei Semesterwochenstunden oder vier ECTS-Punkten) oder ein anderer geeigneter Erfolgsnachweis (z.B. eine Bestätigung der Einrichtung über den voraussichtlich zu erwartenden positiven Abschluss einer Diplomarbeit) vorzulegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden und liegen keine Nachsichtsgründe dafür vor, geht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld für die noch verbleibende mögliche Bezugsdauer innerhalb des Rahmenzeitraums von vier Jahren verloren.
    • Erfolgt die Weiterbildung außeruniversitär, so sind Weiterbildungsmaßnahmen im Mindestausmaß von 20 (16 bei Betreuungspflichten) Wochenstunden erforderlich. Die Weiterbildungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein. Eine Prüfung der tatsächlichen Teilnahme (Teilnahmenachweis) an der Maßnahme erfolgt durch das AMS.

Zuständige Stelle

Das Arbeitsmarktservice (AMS) des Hauptwohnsitzes der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

Zusätzliche Informationen

Für die Dauer der für die Bildungskarenz vorgesehenen vierjährigen Rahmenfrist sind Vereinbarungen über eine Bildungsteilzeit grundsätzlich unwirksam. Ebenso sind Vereinbarungen über eine Bildungskarenz während der Rahmenfrist der Bildungsteilzeit unwirksam. Wurde jedoch eine Bildungskarenz vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur Bildungsteilzeit zu wechseln. Eine derartige Vereinbarung hat zur Folge, dass für die laufende Rahmenfrist die Vereinbarung einer weiteren Bildungskarenz unzulässig ist. Gleiches gilt für den Wechsel zwischen Bildungsteilzeit und Bildungskarenz. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis eins zu zwei gesetzlich festgelegt.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: office@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

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PhD Get-Together 2024 an der UNIBIT

Alljährlich besuchen anlässlich der Endverteidigung ihrer Dissertation durch Studierenden aus dem grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogramm von Vienna International Studies mit der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien, Sofia, Studenten und Absolventen, Interessierte und Ehrengäste die UNIBIT.

Heuer konnten sich die Studierenden darüber freuen, dass die stellvertretende Missionschefin der Österreichischen Botschaft in Sofia, Frau Gesandte Mag.a. Bierbaumer die akademische Feier der UNIBIT beehren konnte.

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2013/14 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Das letztjährige PhD Get-Together an der UNIBIT:

Einige Eckdaten zum besonderen Jahr 2024 für die UNIBIT (oder auch ULSIT) und das grenzüberschreitende Promotionsprogramm von Vienna International Studies:

  • 25 Jahre Europäischer Hochschulraum:  Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen. Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war damals, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist. Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR.
  • 20 Jahre UNIBIT als Volluniversität
  • 10 Jahre grenzüberschreitendes Promotionsprogramm UNIBIT – Vienna International Studies
  • 101 erfolgreiche Promotionen – am 05. 09. 2024 kamen weitere drei dazu.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Das Doktoratsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

➡️ Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Ihre eigenen zeitlichen Möglichkeiten bestimmen auch die Dauer Ihres Promotionsstudiums.

Präsenz ist keine erforderlich, lediglich die Endverteidigung Ihrer Dissertation erfolgt in Sofia.

‌Innerhalb des Programms sind fünf bis sechs Prüfungen abzulegen (je nachdem, ob Sie bereits einen Nachweis von Englischkenntnissen erbringen können oder nicht), drei Publikationen (so Sie noch keine nachweisen können) und die Dissertationsschrift zu fertigen.

➡️ Unser Team begleitet Sie durch das gesamte Promotionsverfahren

In unserem PhD Club stellen wir unseren Studierenden zahlreiche Informationen zu unserem Promotionsprogramm – hervorragend aufbereitet mit Videos, Vorlagen, „Schritt für Schritt Anleitungen“… – zur Verfügung. 

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Video – Wie unterstützen wir unsere Studierenden während des Promotionsprogramms? 

[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Baden-Württemberg: Besserer Zugang zu Weiterbildungsangeboten

Foto: Frank Eppler

Ministerin Petra Olschowski (links) bei der Veranstaltung SÜDWISSEN

Die neue Plattform SÜDWISSEN vereint rund 780 Weiterbildungsangebote von 32 Hochschulen und bietet damit einen besseren Zugang zu lebenslangem Lernen. Die Angebote richten sich an Beschäftigte, die sich auf neue berufliche Anforderungen oder den nächsten Karriereschritt vorbereiten wollen.

Technologischer Fortschritt, Künstliche Intelligenz und neue Arbeitsmodelle verändern unsere Arbeitswelt rasant und konfrontieren Berufstätige mit ständig neuen Herausforderungen. In dieser dynamischen Umgebung ist Weiterbildung wichtiger als je zuvor. Die Hochschulen des Landes sind dabei ein starker Partner – auch mit der neu aufgestellten Plattform SÜDWISSEN: Hier werden alle wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote gebündelt und können direkt gebucht werden.

„Unsere Hochschulen bieten eine breite Palette an Weiterbildungsmöglichkeiten, die praxisnahe Forschungsinhalte auf qualitativ hohem Niveau vermitteln. SÜDWISSEN hilft Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei, sich effektiv auf zukünftige berufliche Herausforderungen vorzubereiten oder Fachkräfte strategisch weiterzuentwickeln“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski am Montag 5. August 2024. „Mit der Plattform erleichtern wir zugleich den Zugang zu lebenslangem Lernen und schaffen mehr Transparenz über die wissenschaftlichen Weiterbildungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg“, so Ministerin Olschowski.

Wissenschaftliche Weiterbildung als Innovationsmotor

Das Portal SÜDWISSEN vereint rund 780 Weiterbildungsangebote von 32 Hochschulen – von Workshops über berufsbegleitende Studiengänge bis hin zu Online-, Präsenz- und Hybriden-Kursen. Die Angebote richten sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich auf neue berufliche Anforderungen oder den nächsten Karriereschritt vorbereiten wollen. Besonders nachgefragt sind Weiterbildungen in angewandten, technischen Bereichen, wie zum Beispiel Data Science, Business Analytics, Medizinische Physik oder Angebote in den Bereichen Energie, Mobilität und Digitalisierung. Auch das Thema Nachhaltigkeit gewinnt in der Weiterbildung für Industrie und Gesellschaft eine immer größere Bedeutung.

„Hochschulen machen Fachkräfte mit innovativer wissenschaftlicher Weiterbildung fit“, so Petra Olschowski. Sie liefern bedarfsgerechte Angebote für den notwendigen Kompetenzaufbau in den sogenannten „Future Skills“: „Hochschulen tragen so dazu bei, Transformationsprozesse in der Wirtschaft und in der Industrie erfolgreich zu meistern und die Zukunft unseres Landes zu sichern“, betonte die Ministerin.

Optimiertes Matching der Weiterbildungsbedarfe

Die Plattform SÜDWISSEN bündelt alle Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg und stellt diese übersichtlich dar. Eine verbesserte Suchfunktion sowie die Möglichkeit, direkt Angebote buchen zu können, erleichtern den Zugang zu wissenschaftlicher Weiterbildung.

Hauptziel ist es, die Sichtbarkeit und Reichweite von wissenschaftlicher Weiterbildung zu erhöhen und das Matching der Bedarfe von Unternehmen mit den Weiterbildungsanbietern zu optimieren. Ein Netzwerk von 25 Regional- und Fachvernetzerinnen und -vernetzern sammelt umfassende Informationen über wissenschaftliche Weiterbildungsangebote in Baden-Württemberg, ermittelt den Bedarf an Weiterbildung und kann so neue, bedarfsorientierte Weiterbildungsangebote anstoßen.

Die bisherigen Ergebnisse sind vielversprechend: Über 3.500 Gespräche mit Hochschulen und Unternehmen sowie rund 720 Kontakte haben bislang stattgefunden – insbesondere zu Unternehmen in den Branchen Metall und Elektroindustrie, Bildung und Gesellschaft sowie Telekommunikation und Informationstechnik.

Neue Online-Kampagne

Eine neue Online-Kampagne von SÜDWISSEN lenkt die Aufmerksamkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die vielfältigen Angebote der Hochschulen und wirbt für die Verbesserung von beruflichen Chancen durch eine wissenschaftliche Weiterbildung. Die Kampagne, die ab Mitte August startet und bis Anfang 2025 auf Social Media laufen wird, richtet sich an zwei Hauptzielgruppen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neue Fähigkeiten erwerben oder sich beruflich neu orientieren möchten, sowie Führungskräfte, die ihre Mitarbeitenden und sich selbst durch Weiterbildungen an Hochschulen für zukünftige Herausforderungen wappnen wollen.

Plattform SÜDWISSEN

SÜDWISSEN wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert. Im Rahmen der Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW unterstützt das Land die Hochschulen über das Projekt „Hochschulweiterbildung@BW“ mit mehr als 13 Millionen Euro bis Ende 2024.

Die Universität Freiburg leitet SÜDWISSEN in Kooperation mit der Hochschule Furtwangen. Neben der Plattform SÜDWISSEN und dem Netzwerk der Regional- und Fachvernetzungen gibt es ein Qualitätssiegel für wissenschaftliche Weiterbildung, das bereits in 26 Verfahren vergeben wurde. Die Evaluationsagentur evalag zertifiziert die Weiterbildungseinrichtungen und deren Angebote. Der Relaunch der Webseite sowie die neue Online-Kampagne für SÜDWISSEN wurde in Zusammenarbeit mit der Kreativagentur Jung von Matt Neckar entwickelt.

Weiterbildungsangebote gibt es natürlich auch an den privaten Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und im Fernstudium an ausländischen Hochschulen

Online-Weiterbildung an der Allensbach Hochschule

Sie möchten sich ganz gezielt in einzelnen Fachbereichen weiterbilden, aber kein komplettes Studium absolvieren?

In unserem Weiterbildungsbereich können Sie einzelne oder mehrere Module aus den Bachelor- bzw. Masterstudiengängen buchen und hierfür ein Hochschulzertifikat  erhalten. Erbrachte Prüfungsleistungen können anerkannt werden, falls Sie später ein Bachelor- oder Masterstudium absolvieren möchten. Hochschulzertifikate können Sie ebenfalls im Fernstudium absolvieren, d.h. online, ohne Präsenzveranstaltungen und ohne Präsenzpflicht. Ein Start ist jederzeit möglich. Nach Bestehen der Modulprüfung (i.d.R. Einsendeaufgabe oder Online-Klausur) erhalten Sie ECTS und einen entsprechenden Leistungsnachweis mit Zertifikat.

Wählen Sie Ihre Weiterbildung aus den folgenden Kategorien:

Wichtig zu wissen: Für die Zulassung zu einem Hochschulzertifikat ist i.d.R. keine Hochschulzugangsberechtigung und kein Erststudium erforderlich. Details finden Sie bei den einzelnen Weiterbildungsangeboten.

Zusatzmodule: z.B. zur Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium auch zur Anerkennung an anderen Hochschulen, finden Sie in den jeweiligen Kategorien. Grundsätzlich können alle Module aus den Studiengängen als Zusatzmodule belegt werden (Ausnahme: Abschlussarbeiten). Wir bieten Ihnen diese Module gerne auf Anfrage an!

Anmeldung: Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular sowie eine Ausweiskopie per Email zu oder laden Sie diese über das Bewerberportal hoch. Das Anmeldeformular können Sie über das Kontaktformular anfordern oder nach Registrierung im Bewerberportal herunterladen.

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Mit Vienna International Studies (VIS) in Konstanz, London, Paris, Malta ….. oder Sofia studieren?

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studierenECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-StufenBachelorMasterMagisterDoktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan  erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische  Weiterbildung  im  Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien  ermöglicht  VIS  auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein  nachfolgendes  Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die  Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Baden-Württemberg: Tagung für wissenschaftliche Weiterbildung

Bild: MWK

Bei der Netzwerkveranstaltung „ZukunftsFest machen: Transformation erfolgreich gestalten“ stand die wissenschaftliche Weiterbildung im Fokus. Ziel war es, Weiterbildung an Hochschulen sichtbar und erlebbar zu machen, um Partnerschaften für die Fachkräftesicherung und -entwicklung zu fördern.

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Ministeriums für Forschung, Wissenschaft und Kunst sowie Südwestmetall haben sich rund 200 Teilnehmende von Hochschulen mit Unternehmen, Verbänden und Institutionen zum Thema Weiterbildung an Hochschulen ausgetauscht.

Hochschulen machen Fachkräfte mit innovativer Weiterbildung fit: Mit rund 800 Angeboten auf der neuen Plattform Südwissen und rund 3.600 persönlichen Gesprächen haben wir im Land bei der akademischen Weiterbildung viel erreicht“, sagte Wissenschaftsministerin  Petra Olschowski bei der Eröffnung der Tagung. Sie unterstrich, dass die Hochschulen maßgeschneiderte Antworten auf die Bedarfe von Wirtschaft und Gesellschaft geben könnten, welche die soeben erschienene Future Skills Studie zeige.

Stefan Küpper, Geschäftsführer beim Arbeitgeberverband Südwestmetall, stellte heraus: „Wirtschaft und Gesellschaft befinden sich in einer umfassenden und rasanten Transformation. In diesem sehr herausfordernden Prozess sind Hochschulen enorm wichtige Transformationsbegleiter. Mit bedarfsgerechten Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung können sie den notwendigen Kompetenzaufbau in den sogenannten Future Skills wirksam unterstützen.“

Teilnehmende aller 48 staatlichen Hochschulen im Land

Bei der Tagung in Stuttgart konnten sich erstmals rund 200 Teilnehmende von allen 48 staatlichen Hochschulen im Land mit Unternehmen, Verbänden und Institutionen austauschen. Ziel war es, Weiterbildung an Hochschulen sichtbar und erlebbar zu machen, um Partnerschaften für die Fachkräftesicherung und -entwicklung zu fördern und den Dialog zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft zu vertiefen.

Die Veranstaltung wurde ermöglicht durch eine enge Kooperation zwischen dem Projekt „Hochschulweiterbildung@BW“, welches von allen 48 Hochschulen des Landes getragen wird, und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall mit der Servicestelle HOCHSCHULEWIRTSCHAFT sowie dem Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V.. Gemeinsam setzen sie sich für die Ausbildung, Bindung und Weiterentwicklung gut qualifizierter Fachkräfte ein – ein gemeinsames Ziel, das den Standort Baden-Württemberg nachhaltig stärken soll.

Praxisnahe Lösungen zur Fachkräftesicherung

Die Teilnehmenden hatten die Gelegenheit, praxisnahe Lösungen und Best Practices zur Fachkräftesicherung und -entwicklung durch Weiterbildung an Hochschulen kennenzulernen, tragfähige Netzwerke zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Auch konnten sie Einblicke in die Vielfalt und Bandbreite der wissenschaftlichen Weiterbildung gewinnen, sowohl was Inhalt, Formate als auch Zielgruppe angeht.

Highlight des Programms waren verschiedene Präsentationen starker Bildungspartnerschaften zwischen Wirtschaft und Hochschulen sowie sechs thematisch unterschiedliche „Wissensnuggets“ – beispielsweise zum Thema Kreativitätsförderung in Zeiten von Künstlicher Intelligenz (KI), Sustainable Leadership oder Kriterien für eine verständliche und gelingende Wissensweitergabe.

Projekt „Hochschulweiterbildung@BW“

Das Land unterstützt die Hochschulen im Rahmen der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW mit mehr als 13 Millionen Euro bis Ende 2024. Auch im Rahmen der Fachkräfteinitiative steht die Weiterbildung im Fokus. Ministerin Petra Olschowski stellte in ihrem Input die drei Säulen der Weiterbildungsoffensive für die Hochschulen dar:

  • Die Plattform Südwissen zeigt als digitales Schaufenster die Angebote der Hochschulen.
  • 25 „Regional- und Fachvernetzerinnen und -vernetzer“ verbessern das Matching von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft mit derzeit rund 3.600 Gesprächen und Kontakten. Insbesondere im Bereich der Metall- und Elektroindustrie, aber auch beispielsweise in den Bereichen Bildung und Gesellschaft, Informatik (IT), Pharma und Gesundheit, Energie und Umwelt, Baugewerbe, Verkehr und Logistik, Dienstleistungen, Wirtschaft und Politik.
  • Das neue, schlanke Zertifizierungsverfahren für akademische Weiterbildungen trägt als Qualitätssiegel zur mehr Transparenz bei. 28 Verfahren wurden bereits durchgeführt.

Akademische Weiterbildung in Fernlehre an der Allensbach Hochschule Konstanz:

Im Weiterbildungsbereich der Allensbach Hochschule Konstanz können Sie einzelne oder mehrere Module aus den Bachelor- bzw. Masterstudiengängen buchen und hierfür ein Hochschulzertifikat erhalten.

Erbrachte Prüfungsleistungen können anerkannt werden, falls Sie später ein Bachelor- oder Masterstudium absolvieren möchten.

Hochschulzertifikate können Sie ebenfalls im Fernstudium absolvieren, d.h. online, ohne Präsenzveranstaltungen und ohne Präsenzpflicht.

Ein Start ist jederzeit möglich. Nach Bestehen der Modulprüfung (i.d.R. Einsendeaufgabe oder Online-Klausur) erhalten Sie ECTS und einen entsprechenden Leistungsnachweis mit Zertifikat.

Wählen Sie Ihre Weiterbildung aus den folgenden Kategorien:

Wichtig zu wissen: Für die Zulassung zu einem Hochschulzertifikat ist i.d.R. keine Hochschulzugangsberechtigung und kein Erststudium erforderlich. Details finden Sie bei den einzelnen Weiterbildungsangeboten.

Zusatzmodule: z.B. zur Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium auch zur Anerkennung an anderen Hochschulen, finden Sie in den jeweiligen Kategorien. Grundsätzlich können alle Module aus den Studiengängen als Zusatzmodule belegt werden (Ausnahme: Abschlussarbeiten). Wir bieten Ihnen diese Module gerne auf Anfrage an!

Anmeldung: Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular sowie eine Ausweiskopie per Email zu oder laden Sie diese über das Bewerberportal hoch. Das Anmeldeformular können Sie über das Kontaktformular anfordern oder nach Registrierung im Bewerberportal herunterladen.

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Im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden:

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: HBB-Gesetz in Kraft – Höhere Berufliche Bildung – Qualifikationen der beruflichen Bildung

Das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung ermöglicht es, neue berufspraktische Abschlüsse in Österreich zu entwickeln. Diese reagieren auf konkreten Bedarf am Arbeitsmarkt, können berufsbegleitend erworben werden und ermöglichen so Fach- und Führungskarrieren.

Deutschland hatte im Berufsbildungsgesetz (BBiG) – § 53 – bereits mit 01. 01. 2020 vorgelegt und drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung geschaffen:

  • erste Fortbildungsstufe: Geprüfte Berufsspezialistin, Geprüfter Berufsspezialist (NQR-Niveau V)
  • zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional (NQR-Niveau VI)
  • dritte Fortbildungsstufe: Master Professional (NQR-Niveau VII)

Österreich ist diesen Bezeichnungen – warum eigentlich? – nicht gefolgt und hat eigene geschaffen (siehe weiter unten)

Warum braucht es die HBB?

Die WKO dazu:

  • Derzeit denken viele Österreicher:innen bei höherer/tertiärer Bildung ausschließlich an akademische Qualifikationen. Wichtige berufspraktische Abschlüsse wie Meister:in, Befähigte:r oder Ingenieur:in werden nicht als gleichwertig wahrgenommen.
  • In vielen Fachbereichen gibt es keine Meister- oder Befähigungsprüfung. Somit fehlen Qualifikationen für hochkompetente Fachkräfte, die sich im Betrieb weiterentwickeln wollen.
  • Durch die Möglichkeit zur Höherqualifikation können besonders weiterbildungs- und leistungsbereite Mitarbeiter:innen leichter im Betrieb gehalten werden.
  • Österreichische Unternehmen haben Nachteile bei internationalen Ausschreibungen, die offiziell nachweisbare, höhere Qualifikationsniveaus von beteiligten Mitarbeiter:innen einfordern.
  • Mit dem Arbeits- und Fachkräftemangel steigt der Bedarf an beruflicher Höherqualifikation.

Die WKO nennet mögliche Beispiele für künftige HBB-Qualifikationen?

Handel

  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ) als Filial- bzw. Regionalleitung (aufbauend auf Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau) – NQR 5

Handwerk und Gewerbe

  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Technische Projektleitung bzw. Servicetechnik im Bereich Heizungstechnik – NQR 5
  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Energieeffizienztechnik, aufbauend auf unterschiedliche Lehrberufe, z.B. Rauchfangkehrer:in – NQR 5

Umwelt- und Klimatechnologie

  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Dachdeckerei/Fassadenbau mit Spezialisierung Photovoltaik/ Solarthermie – NQR 5

Industrie und Herstellung von Waren

  • Duale Akademie Professional – Automatisierungstechnik-Mechatronik – NQR 5

Wie trägt die HBB zur Aufwertung der Lehre bei?

  • Österreichs System der dualen Ausbildung ist international als Erfolgsmodell hoch angesehen und wird vielfach kopiert.
  • Im Inland selbst wird die Lehre derzeit allerdings noch zu selten als Einstieg in Fach- und Führungskarrieren gesehen.
  • Mit der HBB werden – an die Lehrabschlussprüfung anschließend – durchgängige Karrierewege möglich, die zu anerkannten höheren Bildungsabschlüssen führen.
  • Dadurch erfährt die Lehrlingsausbildung größere gesellschaftliche Anerkennung.

Welche Abschlussbezeichnungen werden mit der HBB möglich?

Für Abschlüsse der Höheren Beruflichen Bildung sind folgende Stufenbezeichnungen geplant:

  • auf NQR-Niveau 5: Höhere Berufsqualifikation (HBQ) – englisch: Extended Professional Qualification
  • auf NQR-Niveau 6: Fachdiplom (FD) – englisch: Professional Certificate
  • auf NQR-Niveau 7: Höheres Fachdiplom (HFD) – englisch: Advanced Professional Certificate

§ 5 (1) Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz):

Die Qualifikation entspricht den Deskriptoren mit Bezug zu folgenden Qualifikationsniveaus:Abschlussbezeichnungen (jeweils plus Ergänzung mit Bezug zum Fachgebiet der Qualifikation)Englische Abschlussbezeichnungen (jeweils plus Ergänzung mit Bezug zum Fachgebiet der Qualifikation)
NQR 5Höhere Berufsqualifikation (HBQ)Extended Professional Qualification
NQR 6Fachdiplom (FD)Professional Certificate
NQR 7Höheres Fachdiplom (HFD)Advanced Professional Certificate

(2) Personen, die im Rahmen eines Validierungs- oder Prüfungsverfahrens eine Qualifikation gemäß diesem Bundesgesetz erworben haben, sind berechtigt, die entsprechende Abschlussbezeichnung im privaten und geschäftlichen Verkehr zu führen.

Das HBB-Gesetz normiert dadurch auch einen Bezeichnungsvorbehalt:

Strafbestimmungen:

§ 17. (1) Wer vorsätzlich eine Abschlussbezeichnung gemäß § 5 oder eine den Abschlussbezeichnungen ähnliche Bezeichnung unberechtigt verleiht, vermittelt oder führt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen ist.

(2) Unberechtigt ist die Verleihung oder Führung insbesondere dann, wenn die Abschlussbezeichnung oder die ähnliche Bezeichnung nicht von einer zuständigen gemäß § 12 ermächtigten Validierungs- und Prüfungsstelle stammt.

Wann gibt es die ersten HBB-Qualifikationen?

Das Gesetz ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss erfolgt: Es werden von mehreren Branchen bereits Qualifikationen vorbereitet, die in der Folge beim Wirtschaftsministerium eingereicht und voraussichtlich ab Anfang 2025 angeboten werden können. Bis HBB-Qualifikationen in größerer Zahl vorliegen, wird es allerdings etwas dauern.

Wie verändert sich Österreichs Bildungslandschaft durch die HBB?

Das HBB-Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, an der Harmonisierung zwischen Ausbildungs- und Berufsrecht muss allerdings weitergearbeitet werden.

VIS Vienna International Studies sieht sich jedenfalls darin bestärkt, alle Bemühungen von Studieninteressierten mit Bildungsreserven zu unterstützen, damit diese

berufliche Abschlüsse für akademische Anschlüsse nutzen

können und im Fernstudium auch berufsbegleitend und neben Familie und Betreuungsverpflichtungen im In- und Ausland aufbauend auf der beruflichen Vorbildung Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat/PhD) oder als akademische Weiterbildung auch spezielle Zertifikatskurse und Kontaktstudien absolvieren können.

Denn mit den Anrechnungs- und Studienmöglichkeiten auf Grund der beruflichen Vorbildung ergeben sich oft ungeahnte Möglichkeiten.

VIS Vienna International Studies informiert Sie gerne näher.

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Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Das VIS Kontaktstudium:

Kontaktstudium Management und Marketing:

Baden-Württemberg: Koalition bringt großes Bildungspaket auf den Weg

Foto © Kzenon – stock.adobe.com

Die grün-schwarze Koalition hat sich auf ein umfassendes Bildungspaket verständigt. Die Verständigung hat das Ziel, die Schullandschaft in Baden-Württemberg zukunftsfähig und stabil aufzustellen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Kultusministerin Theresa Schopper und die Fraktionschefs von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU haben sich auf zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Schulen und Kitas im Land geeinigt.

Drei übergeordnete Ziele stehen im Fokus:

  • Wir stellen die Weichen für mehr Bildungsgerechtigkeit – und starten damit bei den Kleinsten.
  • Wir stärken unsere weiterführenden Schularten und geben ihnen ein klares Profil.
  • Wir schaffen mehr Orientierung für Eltern und Schüler – damit sie gemeinsam die jeweils passende Schullaufbahn finden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir haben uns in zentralen Fragen auf einen gemeinsamen Weg verständigt. Ich bin zutiefst überzeugt, dass dieser Bildungskonsens als grundsätzliche Linie über diese Legislatur hinausweist. Denn er ist getragen vom Geist, das Beste für unsere Kinder zu erreichen.

Kernelemente der Reform

Das sind die Kernelemente der Bildungsreform, auf die sich die Regierungskoalition verständigt hat:

Mehr Bildungsgerechtigkeit

Der Zentrale Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit ist unser großes Sprachförderpaket zur Stärkung von Kita und Grundschule. Damit fördert das Land gezielt jene Kinder, die unsere Unterstützung am meisten brauchen.

Die Landesregierung entwickelt ein Konzept für den Ausbau der Ganztagsgrundschulen. In einem ersten Schritt führen wir den verbindlichen Ganztag verpflichtend an allen Startchancen-Grundschulen ein – also genau an den Schulen, wo viele sind, die mit weniger guten Voraussetzungen ins Leben starten.

Mit beiden Maßnahmen leisten wir einen wichtigen Beitrag, dass Kinder aus bildungsfernen Familien bessere Bildungschancen erhalten und Bildungserfolg stärker vom Elternhaus entkoppelt wird.

Starke Profile

Mit klar unterschiedbaren inhaltlichen Profilen stärken wir die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität unseren Schularten.

Das allgemein bildende Gymnasium erhält ein akademisches Profil. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ein Studium vorbereitet werden. Das neue zeitgemäße G9 wird zum Schuljahr 2025/2026 eingeführt, beginnend mit den Klassen 5 und 6 aufwachsend.

Gleichzeitig richten wir die Schularten neben dem Gymnasium mit gezielter Profilierung neu aus. Realschulen und Gemeinschaftsschulen erhalten hierzu ein dezidiert lebenspraktisches und berufliches Profil. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern nach der zehnten Klasse durch feste Kooperationen oder Oberstufenverbünde mit den beruflichen Gymnasien einen klaren Weg in Richtung Abitur. Wir setzen in den Real- und Gemeinschaftsschulen verstärkt moderne diagnostisch unterstütze Lern- und Unterrichtsformen ein.

Insgesamt stärken wir so die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung mit zwei attraktiven und dennoch klar unterscheidbaren Wegen zum Abitur.

Mehr Orientierung für Kinder und ihre Eltern

Wir schaffen mehr Orientierung für Eltern und Schüler – damit sie gemeinsam die jeweils passende Schullaufbahn finden: Deshalb entwickeln wir die Grundschulempfehlung weiter – wir stellen sie auf ein breiteres Fundament, stärken ihre Aussagekraft und machen sie für das Gymnasium verbindlich. Zugleich verbessern wir den Austausch zwischen Schulen und Eltern ab der ersten Klasse. So sollen Eltern und Kinder einen besseren Überblick über die Lernstände haben. Und mehr Orientierung für die Wahl der weiterführenden Schule bekommen.

Zusammengefasst:

  • Mehr Bildungsgerechtigkeit,
  • mehr Orientierung,
  • ein starker beruflicher Zweig,
  • zwei gleichwertige und attraktive Wege zum Abitur,
  • eine zukunftsfeste Schullandschaft und
  • bessere Chancen für unsere Kinder,

das sind unsere Ziele.

Bildungsbeschlüsse der Regierungskoalition (PDF)

Die Zielsetzung im Bildungspaket: eine „Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung“ lebt auch im Credo der Allensbach Hochschule Konstanz und von Vienna International Studies: „Berufliche Abschlüsse für akademische Anschlüsse“ zu nutzen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Mit Vienna International Studies (VIS) in Konstanz, London, Paris, Malta ….. oder Sofia studieren?

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studierenECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-StufenBachelorMasterMagisterDoktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

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VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudiumangerechnet werden kann.

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