Archiv für den Monat: März 2024

Baden-Württemberg: Start-up-Szene weiter stärken

Foto:  © sofiko14 – stock.adobe.com

Bei einer Start-up-Tour in Karlsruhe und Stuttgart hat Wissenschaftsministerin Petra Olschowski die starke und vielfältige Start-up-Szene im Land gelobt. Sie möchte Gründungen aus den Hochschulen heraus noch besser unterstützen. Mit Änderungen im Landeshochschulgesetz sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski lobt die starke und vielfältige Start-up-Szene im Land und will Gründungen aus den baden-württembergischen Hochschulen heraus noch besser unterstützen. „Gründen gehört heute selbstverständlich zum Programm unserer Universitäten und Hochschulen“, sagte Petra Olschowski zum Beginn ihrer Start-up-Tour in Karlsruhe.

Forschungsergebnisse noch schneller in Produktinnovationen überführen

Um den Innovationsstandort Baden-Württemberg weiter zu stärken, müsse es aber noch besser gelingen, Forschungsergebnisse schnell in Produktinnovationen zu überführen. „Dazu braucht es sowohl innovative Ideen und kreative Köpfe mit Mut, als auch eine passgenaue Unterstützung unserer Gründerinnen und Gründer an den Hochschulen – insbesondere auch durch regulatorische Erleichterungen. Gründen muss einfacher werden. Wir planen daher aktuell, über Änderungen im Landeshochschulgesetz die Rahmenbedingungen zu verbessern.“

Start-up-Tour an vier Hochschulen in Karlsruhe und Stuttgart

Am Mittwoch trifft sich die Ministerin am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und an der Hochschule Karlsruhe (HKA), am Donnerstag dann auf dem Uni-Campus Vaihingen und an der Hochschule der Medien (HdM) in Stuttgart mit Gründerinnen und Gründern.

Um den Start zu erleichtern, unterstützt das Wissenschaftsministerium Existenzgründerinnen und -gründer finanziell und mit Beratungsleistungen, etwa durch das Förderprogramm „Junge Innovatoren“, die Bereitstellung der „Pre-Start EXIST-Pauschale“ und die Förderung der „Gründermotor“-Initiative unter der Federführung der Universität Stuttgart. Sie fungiert als Vernetzungsplattform zwischen der Gründungsförderung an den Hochschulen und den Initiativen der Wirtschaft. Zusätzlich werden in den vom Land etablieren Innovationscampus-Vorhaben wie „Cyber Valley“ und „Mobilität der Zukunft“ weitere Unterstützungsmaßnahmen angeboten, die darauf abzielen, Studierende sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zu marktfähigen Produkten oder neuartigen Geschäftsmodellen zu unterstützen.  

Auf dem Besuchsprogramm der Ministerin steht der ZEISS Innovation Hub @ KIT. Dort erhalten Hochtechnologie- und Digital-Startups aus dem KIT beziehungsweise aus der TechnologieRegion Karlsruhe die Möglichkeit, ihre innovativen Produkte oder Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und einen erfolgreichen Markteintritt vorzubereiten. Unter anderem ist dort das Spin-off des KIT Nanoscribe untergebracht, das sich auf die Herstellung von 3D-Druckern für die Mikro- und Nanometerskala sowie auf verschiedene Anwendungsbereiche wie speziell zugeschnittene Fotolacke spezialisiert hat. Ein weiteres Beispiel ist Phytonics: Das Team hat eine Antireflexfolie entwickelt, die mit Mikro- und Nanostrukturen nach dem Vorbild von Rosenblütenblättern die Effizienz von Solarmodulen deutlich steigern kann.

Im TRIANGEL Open Space informiert sich die Ministerin über die Transfer- und Gründungsaktivitäten des KIT. Der Open Space fungiert als Innovations-, Gründungs- und Transferzentrum, in dem Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenkommen, etwa bei Impulsvorträgen und Diskussionsrunden.

Auf dem Campus Vaihingen der Uni Stuttgart werden der Ministerin im studentisch betriebenen Gründercafé „frei[raum]“ die Beratungs- und Unterstützungsangebote für wissensbasierte Ausgründungen an der Universität vorgestellt. Je nach Reifegrad der Innovations- und Gründungsprojekte reichen diese von Lehr- und Sensibilisierungsangeboten, über Accelerator-Programme hin zu individueller Beratung von der Frühphase bis in die Wachstumsphase von Startups hinein. Als Anlaufstelle fungiert das Transfercenter „TRACES“ der Universität Stuttgart. Als erfolgreiche Beispiele für eine gelebte Verbindung von Forschung und Transfer stellen sich unter anderem auch das Zukunftscluster „QSens – Quantensensoren der Zukunft“ sowie der Innovationscampus „Mobilität der Zukunft“ vor.

Im Anschluss trifft die Ministerin die Gründer des Spin-offs „Perosol“, das flexible Perowskit-Solarzellen in einem neuartigen und effizienten Druckverfahren herstellt und so zur Energiewende beiträgt. Im „Generator“, dem Gründungscenter der HdM Stuttgart, tauscht sich die Ministerin unter anderem mit den Gründerinnen und Gründern des Startups „Cosonify“ aus. Sie haben eine kollaborative Plattform entwickelt, auf der Kunst- und Musikschaffende grenzüberschreitende Musikprojekte entwickeln können. Das von der Europäischen Union geförderte Projekt „Greenpact“ hat ein Zertifizierungsschema entwickelt wird, dass es Startups und Kreativunternehmen bereits in der Gründungsphase erlaubt, ihre Ideen im Kontext der Nachhaltigkeit zu überprüfen.

Stimmen aus den Hochschulen

Prof. Dr. Thomas Hirth, Vizepräsident Transfer und Internationales des KIT

Anwendungen für Wirtschaft und Gesellschaft aus wissenschaftlichen Erkenntnissen zu entwickeln, ist eine unserer Kernaufgaben. Am KIT schaffen wir an der Schnittstelle von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft Raum für Innovationen und Ausgründungen. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag zum Wissens- und Technologietransfer in Baden-Württemberg, aber auch in Deutschland und in Europa.“

Prof. Dr. Franz Quint, Prorektor Forschung an der Hochschule Karlsruhe

Mit dem Experimentierlabor für Gründungsinteressierte – xLab – und der flankierenden Forschung in dem neu gegründeten Institute of Digital Economy and Venturing bietet die Hochschule Karlsruhe eine breite Palette an Unterstützungsmaßnahmen für ihre Studierenden und Doktoranden, um in enger Kooperation mit regionalen KMUs Gründungen zu fördern. Der Erfolg zeigt sich in der sehr guten Platzierung im bundesweiten Gründungsradar des Stifterverbandes und in den erfolgreichen Ausgründungen wie zum Beispiel nono oder Path to Zero.“

Prof. Dr. Peter Middendorf, Prorektor für Wissens- und Technologietransfer an der Universität Stuttgart

Wir freuen uns sehr, dass wir die Gelegenheit hatten, die ganze Bandbreite an Gründungsförderung an der Universität Stuttgart zu zeigen, von frühphasigen Ideen bis hin zu anspruchsvollen Deep-Tech-Ausgründungen. Wir sind überzeugt davon, dass für eine effektive Gründungsförderung eine enge Kooperation von Hochschulen wichtig ist. Dies praktizieren wir im Startup Campus 0711 bereits erfolgreich mit der Hochschule der Medien. Wir freuen uns deshalb besonders darüber, dass Ministerin Olschowski unsere Bewerbung beim Leuchtturmwettbewerb Startup Factories unterstützt, die wir gemeinsam mit dem KIT und weiteren Partnern vorbereiten.“

Prof. Dr. Alexander Roos, Rektor der Hochschule der Medien

An unserem Startup Cosonify, dessen Gründungsteam sich aus Absolventinnen und Absolventen der HdM und des KIT zusammensetzt, zeigt sich, dass man für eine erfolgreiche Ausgründungskultur über die Grenzen der eigenen Hochschule hinausdenken muss. Durch die Zusammenarbeit interdisziplinärer Teams und die Verortung in einem vielfältigen Ökosystem beschleunigen wir den Transfer von zukunftsweisenden Ideen aus Forschung und Lehre in die Wirtschaft.“

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Alfred Rameis: „Divergent 2.0“ .. entgegengesetzt bzw. auseinanderstreben! – Ausstellung in Wels

Eröffnung der Ausstellung am Mittwoch, 10. April um 19.30 Uhr im Wimmer Medienhaus, Wels, Stadtplatz 41/3 Stock

Alfred Rameis:

Maler und Bildhauer ist seit 1980 in Steyr künstlerisch tätig. Ausstellungen in naher und ferner Umgebung.

Er ist aus der Steyrer Kunstszene nicht wegzudenken.

Alfred Rameis, nach eigenen Worten ein Schwarz-Weiß-Fetischist, gestaltet seine malerischen Arbeiten in sehr expressiver und abstrakter Weise, verzichtet seinem Naturell gemäß auf Buntheit und legt großen Wert auf die Reduktion, was sowohl das innere Thema eines Bildes als auch die Farbauswahl betriff.

So findet man in seinen teils großformatigen Arbeiten eine beschränkte Farbpalette, Erdfarben, Schwarz, Weiß und schließlich die Linie, den Strich.

Die Verbindung von Malerei und Grafik beeindruckt, schafft er es doch auf diese Art, eine immense Spannung in den Bilder zu erzeugen, reine Farbflächen, so seine Meinung, wären für ihn zu langweilig und keine Herausforderung, weder an den Betrachter noch an den Künstler.

So steht beim Bildschaffen das Experiment im Vordergrund, das Bilder während des Arbeitens entstehen lässt.

Unkonventionell ist auch die Auswahl seiner Materialien. Neben Leinwänden, die er in Groß- wie auch Kleinformaten bearbeitet, ist nichts, aber schon gar nichts vor ihm sicher. Ob Karton, Verpackungsmaterial, Röntgenbilder, Leinentaschen, Textilien – einerlei, alles ist Malfläche und bringt so dann die gewünschten Reaktionen und Diskussionen zustande.

Seine eigene Bildsprache, die ihn wohl unverkennbar macht.

Sein Zitat: „Meine Kunst soll interessieren, soll beeindrucken und in ihrem vielfältigen Ausdruck zum Schauen, Betrachten, Interpretieren anregen. Titel erachte ich wenig wichtig, das Thema, den Inhalt soll der Betrachter selbst sehen!

A.R. war Mitgründer der gallery4art in Steyr  und organisiert seit Jahren mit an der Ausstellung internationaler Künstler bei den Atelierstagen.

2021 gründet er in Steyr die Rathausgalerie.

2021 bekam er auch das Ehrenzeichen der Stadt Steyr für besondere Verdienste im kulturellen Bereich.

Zeitgenössische Kunst sei ihm am liebsten, meinte er in einem Interview, Kritik an seiner Kunst nehme er zwar wahr, seinen eigenen, von ihm erarbeiteten Weg gehe er aber konsequent  und kompromisslos weiter.

Kunst ist für ihn die Vermittlung von Fähigkeiten und Botschaften, um die Menschen für Kunst zu interessieren und zur subjektiven Interpretation von Werken zu motivieren.

Er ist ein leidenschaftlicher Expressionist.

Österreich: gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen für Soziale Arbeit beschlossen

Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023 – SozBezG 2023

Der Nationalrat hat in seiner dritten Lesung ein neues

„Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „akademische Sozialarbeiterin“ oder „akademischer Sozialarbeiter“ sowie der Bezeichnung „akademische Sozialpädagogin“ oder „akademischer Sozialpädagoge“ sowie der Bezeichnung „Diplom-Sozialpädagogin“ oder „Diplom-Sozialpädagoge“ (Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023 – SozBezG 2023)

angenommen und somit stehen die Berufs- bzw. Abschlussbezeichnungen:  

  • akademische/r Sozialarbeiter/in
  • akademische/r Sozialpädagoge/in
  • Diplom-Sozialpädagoge/in

künftig unter einem Bezeichnungsvorbehalt.

Das bedeutet, dass diese Bezeichnungen nur mehr von Absolvent:innen bestimmter anerkannter inländischer bzw. ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen oder anerkannter inländischer bzw. ausländischer Bildungseinrichtungen geführt werden dürfen.

Auch jede Bezeichnung, die geeignet ist, die Führung einer der oben genannten Bezeichnungen vorzutäuschen, ist nunmehr untersagt und kann mit bis zu EUR 15.000,– bestraft werden.

Seit mehr als 25 Jahren bemühen sich die Berufe der Sozialen Arbeit um ein eigenes Berufsgesetz.

Dieses soll mehr Sicherheit für die Berufsangehörigen und die Adressat:innen der Sozialen Arbeit aber auch für Förder- und Arbeitgeber:innen bringen.

Aktuell gibt es (noch) keine gesetzlichen Regulierungen zu Arbeitsbereichen und -auftrag, Qualitätssicherung oder Ausbildung für die Berufsangehörigen und die jeweiligen Institutionen.

Auch für Adressat:innen fehlen rechtliche Absicherungen wie beispielsweise eine Verschwiegenheitspflicht der Fachkräfte.

Mit dem nun beschlossenen Bezeichnungsvorbehalt wurde nun ein erster Schritt auf dem Weg zu einem Berufsgesetz für die Soziale Arbeit getan.

Die „Profession Sozialer Arbeit“ umfasst derzeit rund 43.000 Berufsangehörige (Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen) die durch ihre Ausbildung über hohe fachliche Qualifikationen verfügen.

Wer sich als Sozialarbeiter:in oder als Sozialpädagog:in bezeichnen darf, war bislang nicht gesetzlich geregelt.

Das ändert sich nun mit dem neu beschlossenen Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023.

Berufsangehörige der Profession Sozialer Arbeit

  • stehen Menschen bei sozialen und gesundheitlichen Problemen zur Seite,
  • informieren über Hilfsangebote und
  • unterstützen Menschen mit sozialen und gesundheitlichen Problemen, selbständig zu leben.

Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023 legt nun fest, unter welchen Voraussetzungen man sich als Sozialarbeiter:in, als Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin bezeichnen darf.

Es wurde unter Einbindung der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit, dem Österreichischen Fachverband für akademische Sozialpädagogik sowie Vertreter:innen aus Forschung und Lehre erarbeitet.

Sei es bei der Kinder- und Jugendberatung, der Suchtprävention oder der Wohnungslosenhilfe: Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen unterstützen Betroffene in schwierigen Lebenslagen. Sie leisten Hilfe, die Menschen in Krisen dringend brauchen. Der Titelschutz ist de facto ein Qualitätslabel und auch ein Zeichen der Anerkennung für diese Berufsgruppe”, betont Sozialminister Johannes Rauch dazu. “Als ehemaliger Sozialarbeiter weiß ich, wie wichtig eine hohe Qualität der sozialen Arbeit für Betroffene ist.”

Die Bezeichnung „akademische:r Sozialarbeiter:in“ dürfen im wesentlichen Absolvent:innen des Grundstudiums oder eines Masterstudiums der Sozialen Arbeit an einer Universität oder Fachhochschule führen.

Auch jene Personen, die vor Auslaufen des Studiums zum:zur „Diplomierten Sozialarbeiter:in“ diesen Titel erworben haben, sowie jene, die einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines entsprechenden Studiums nachweisen, dürfen sich künftig als „akademische:r Sozialarbeiter:in“ bezeichnen.

„Akademische:r Sozialpädagog:in“ darf sich nennen, wer ein Bachelorstudium der Sozialpädagogik oder ein Masterstudium mit Schwerpunktsetzung in Sozialpädagogik absolviert hat oder ein vergleichbares Studium nostrifizieren hat lassen.

Mit der Regelung der Bezeichnung „Diplom-Sozialpädagog:in“ wird auch jene Berufsgruppe im Gesetz umfasst, deren Ausbildungen nach dem Schulunterrichtsgesetz geregelt werden. Personen mit einem Abschluss in Sozialpädagogik an einer berufsbildenden höheren Schule oder mit entsprechend nostrifiziertem Abschluss dürfen diesen Titel führen.  

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Bezeichnungsvorbehalt:

Die Berufsbezeichnungen bestimmter Berufe sind gesetzlich geschützt.

Auch ähnliche – somit verwechslungsfähige – Berufsbezeichnungen dürfen nicht verwendet werden.

Ausbildungsvorbehalt:

Das Ausbildungsvorbehaltsgesetz besagt, dass Ausbildungen in bestimmten Berufen nur an gesetzlich definierten und bewilligten Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden dürfen.

Berufsvorbehalt:

Gem. Berufsvorbehaltsgesetz sind bestimmte Tätigkeiten ausschließlich Angehörigen bestimmter Berufe vorbehalten (Ausübung der Heilkunde, Psychotherapie, psychologische Berufe, Hebammen, Heilmasseure …).

EU-Berufsanerkennung und Nostrifizierung:

Sie haben außerhalb Österreichs studiert und streben einen Beruf an, der per Gesetz einen österreichischen Studienabschluss erfordert?

Für die Ausübung dieser sogenannten „reglementierten Berufe“ (z.B. Arzt/Ärztin, nichtärztliche Gesundheitsberufe, Kindergartenpädagoge/Kindergartenpädagogin, Lehrer/in) ist eine formale Anerkennung erforderlich.

Hier erfahren Sie, welches Anerkennungsverfahren das richtige für Sie ist.

Was ist die EU-Berufsanerkennung und wer ist für das Verfahren zuständig?

Für Bürger/innen der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz ist der Zugang zu reglementierten Berufen durch die EU-Be­rufs­a­n­er­ken­nungs­richt­li­nie (Richtlinie 2005/36/EG) geregelt.

Sie sieht Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen vor und ermöglicht so den frei­en Zu­gang zum Ar­beits­markt der Mit­glied­staa­ten.

Voraussetzung für die EU-Berufsanerkennung ist das entsprechende Berufsrecht im Herkunftsstaat.

Ob Ihr erlernter Beruf reglementiert ist und welche Behörde für das Anerkennungsverfahren jeweils zuständig ist, können Sie auf www.berufsanerkennung.at abfragen.

Was ist die Nostrifizierung und wer ist für das Verfahren zuständig?

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als voll gleichwertig mit einem entsprechenden österreichischen Studium und zieht somit auch dieselben Rechtsfolgen nach sich, etwa die Berechtigung zur Ausübung eines bestimmten reglementierten Berufes oder die Führung eines österreichischen akademischen Grades.

Eine Nostrifizierung ist nur vorgesehen, wenn per Gesetz ein österreichischer Studienabschluss erforderlich und eine andere Form der Anerkennung (z.B. EU-Berufsanerkennung) nicht möglich ist.

Für das Nostrifizierungsverfahren sind grundsätzlich jene österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen zuständig, die ein entsprechendes Studium anbieten.

Ob Ihr erlernter Beruf reglementiert ist und an welche Hochschule Sie sich wenden sollen, können Sie auf www.berufsanerkennung.at abfragen.

Sind noch Fragen offen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen.

Diese unterstützen Sie durch kostenlose und mehrsprachige Beratungen und begleiten Sie in Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren.

Die Kontaktdaten finden Sie auf www.anlaufstelle-anerkennung.at

Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Baden-Württemberg: Details zum Direkteinstieg ins Lehramt stehen fest

Das Land gibt die konkreten Voraussetzungen für den Direkteinstieg ins Lehramt Gymnasium und Sonderpädagogik bekannt. Der Direkteinstieg ist ein etabliertes Verfahren, um auf den Lehrkräftemangel zu reagieren.

Ab dem 18. April 2024 beginnt über Lehrer Online in Baden-Württemberg die Bewerbungsphase für den neuen Direkteinstieg für das Lehramt Gymnasium und als wissenschaftliche Lehrkraft für das Lehramt Sonderpädagogik. Mittlerweile stehen die konkreten Voraussetzungen dafür fest. So ist in beiden Lehrämtern etwa ein Master-Abschluss genauso notwendig wie ein mehrwöchiges Praktikum. Für das Gymnasium stehen dabei die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) im Fokus. Als wissenschaftliche Lehrkraft in der Sonderpädagogik ist der Einstieg mit den Förderschwerpunkten Lernen/Geistige Entwicklung, Lernen/Sprache und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung möglich.

Der Direkteinstieg ist ein etabliertes Verfahren, mit dem wir gut auf den Lehrkräftemangel reagieren können – sei es in Bezug auf eine Region, ein Fach oder eine Schulart. Deshalb öffnen wir den Direkteinstieg nun auch für das Gymnasium und als wissenschaftliche Lehrkraft für Sonderpädagogik“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Direkteinstieg als wissenschaftliche Lehrkraft an allgemein bildenden Schulen

Foto:  © picture alliance / dpa | Patrick Seeger

Voraussetzungen für den Direkteinstieg Gymnasium:

  • Für den Einstieg am Gymnasium gilt, dass aus dem Studium zwei Fächer aus den Fächern Mathematik, Informatik, Physik, Biologie und Chemie ableitbar sein müssen. Für das Fach Bildende Kunst gilt, dass ein Direkteinstieg in Kombination mit dem Fach Intermediales Gestalten möglich ist.
  • Im Erstfach müssen Studienleistungen im Umfang von 90 ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) nachgewiesen werden, im Zweitfach mindestens 75 ECTS, wenn man es bis zur Oberstufe unterrichten möchte (sogenanntes Hauptfach). Als Beifach (Unterricht nur in der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums) sind 45 ECTS notwendig.
  • Außerdem müssen Interessierte ein sechswöchiges Praktikum in der Lebenswelt von neun- bis 19-jährigen Kindern und Jugendlichen nachweisen.
     

Voraussetzungen für den Direkteinstieg Sonderpädagogik:

  • Voraussetzung sind Studienleistungen im Umfang von 95 ECTS, die eine Verwandtschaft mit Denk- und Handlungsweisen der Sonderpädagogik aufweisen. Auch Inhalte aus der Bildungswissenschaft wie Erziehungswissenschaft, Soziologie und Psychologie können angerechnet werden, bis zu einem Anteil von 45 ECTS.
  • Für den Einstieg in der Sonderpädagogik ist der Umgang mit jungen Menschen mit Behinderung äußerst wichtig. Deswegen muss vor dem Einstieg ein sechswöchiges Praktikum in der Lebenswelt von beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen absolviert werden.

Quereinstieg ins Lehramt für berufliche Schulen:

Wenn Sie Berufsschullehrer/-in werden möchten, absolvieren Sie zunächst den Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Dieses dauert in Baden-Württemberg ca. 18 Monate und wird entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes vergütet.

Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule werden in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern sie ein betriebswirtschaftliches Erststudium mitbringen und nach Abschluss des Masterstudiums eine Mindestanzahl an ECTS in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL) nachweisen können. Diese beiden Fächer stellen das Erstfach bzw. das Zweitfach dar.

Rückfragen zum Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik bitte an Sabine Schauz, +49 (0)7533 919 23 86, studium@allensbach-hochschule.deInfomaterial anfordern

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: spanische „títulos propios“ beschäftigen die AQ Austria und das Bundesverwaltungsgericht

In meinem Blog habe ich schon einmal mit der Frage der títulos propios beschäftigt:

nun beschäftigen sich die AQ Austria und das Bundesverwaltungsgericht damit.

Strittig ist die Frage, ob die AQ Austria in Österreich tätigen Ausbildungspartnern spanischer Hochschulen die Meldung in Österreich durchgeführter Studiengänge bzw. Weiterbildungsangeboten verweigern kann, diese also in Folge nicht (mehr) auf der AQ-Webpage verzeichnet werden.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge (nur) durchführen,

  • soweit diese Bildungseinrichtungen in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und
  • die Studiengänge mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen

Anbieter ausländischer Studiengänge sind daher daran interessiert, in das AQ-Verzeichnis aufgenommen zu werden, um

  • damit in Österreich den Studienbetrieb aufnehmen und durchführen zu können und
  • damit zu vermeiden, dass die AQ einen Lehrbetrieb ausländischer Bildungsanbieter mit dem Verweis darauf versagt, dieser sei mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar.

Wichtig zu beachten ist auch, dass „mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.“

Weder mit einer Aufnahme ausländischer Bildungsangebote in das AQ-Verzeichnis oder der Erlaubnis zur Führung eines ausländischen akademischen Grades in Österreich ist ein Recht zur Berufsausübung (effectus civilis) verbunden:

Die Frage, die sich mir stellt, ist nun jene, hat die AQ Austria österreichische Anbieter, die in Kooperation mit spanischen Hochschulen in Österreich Weiterbildung anbieten, die mit einem „titulo propio“ abgeschlossen werden, überhaupt zu verzeichnen?

Antwort: nein

Mit einem Weiterbildungsangebot, das mit einem „titulo propio“ abgeschlossen wird, handelt es sich nicht um einen Studiengang, der mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar ist.

Spannend für mich dabei auch:

mit der Frage: „Können ausländische Weiterbildungsstudiengänge, im Rahmen derer (lediglich) Teilqualifikationen erworben werden, mit österreichischen Studien im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 2 HS-QSG vergleichbar sein?“ beschäftigt sich die Judikative in Kürze auf Grund dieser Rechtsfrage – polnische Weiterbildungsgrade – betreffend auch noch.

Warum ist ein spanischer „título propio“ nicht mit einem österreichischen akademischen Grad vergleichbar?

Den spanischen Universitäten werden durch Art. 3 (Autonomie der Universitäten) des spanischen Hochschulrchts (Ley Orgánica 2/2023, de 22 de marzo, del Sistema Universitario) unter Ziffer 2 folgende Rechte eingeräumt:

  • Die Ausarbeitung und Genehmigung von Studienplänen, die zur Verleihung offizieller universitärer Bachelor- oder Mastergrade oder zur Verleihung eigener Grade (= títulos propios) führen, sowie das Angebot von Promotionsprogrammen. Im spanischen Gesetzestext: g) La elaboración y aprobación de planes de estudio conducentes a la obtención de títulos universitarios oficiales de Grado o de Máster Universitario, o que conduzcan a la obtención de títulos propios, así como la oferta de programas de Doctorado.
  • Die Ausstellung von Diplomen, die der offiziellen Universitätsausbildung entsprechen, sowie von eigenen Diplomen (= títulos propios), einschließlich des lebenslangen Lernens. Im spanischen Gesetzestext: h) La expedición de los títulos correspondientes a las enseñanzas universitarias de carácter oficial, así como de títulos propios, incluida la formación a lo largo de la vida.

Der Art. 6 regelt mit der Ziff. 6: Die universitäre Lehre und Ausbildung gliedern sich

  • zum einen in die offiziellen, in ganz Spanien gültigen Abschlüsse Bachelor, Master und Doktor und
  • zum anderen in die Abschlüsse, die in den eigenen Studiengängen der Universität angeboten werden.

In beiden Fällen können diese Abschlüsse als gemeinsame Abschlüsse zwischen spanischen Universitäten oder zwischen spanischen und ausländischen Universitäten organisiert sein.

Die Abschlüsse können auch gemeinsam von den Hochschulen und der öffentlichen Verwaltung eingerichtet werden, um ihren Inhalt auf die besonderen Merkmale und Bedürfnisse bestimmter Gruppen auszurichten.

(Im Original: La docencia y la formación universitarias se estructuran, por una parte, en la docencia oficial con validez y eficacia en todo el Estado, configurada por los títulos de Grado, Máster Universitario y Doctorado, y, por otra parte, en la articulada en los títulos propios. En ambos casos, dichas titulaciones podrán organizarse como titulaciones conjuntas entre universidades españolas o entre universidades españolas y extranjeras. Los títulos propios también podrán establecerse conjuntamente entre universidades y la Administración Pública, con la finalidad de orientar su contenido a las características y necesidades específicas de determinados colectivos.

Der Art. 7 präzisiert noch einmal den Unterschied offizieller staatlicher Hochschulabschlüsse und hochschuleigener Abschlüsse:

  1. Die Universitäten bieten Studiengänge an, die zur Verleihung staatlicher Hochschulabschlüsse führen, die im gesamten Staat gültig und wirksam sind, und können Studiengänge anbieten, die zur Verleihung eigener Abschlüsse führen, einschließlich der Studiengänge für lebenslanges Lernen, und zwar unter den in den Verordnungen festgelegten Bedingungen.
  2. Die Universitäten bieten Studiengänge an, die zur Verleihung staatlicher Hochschulabschlüsse führen, die im gesamten Staat gültig und wirksam sind, und können Studiengänge anbieten, die zur Verleihung eigener Abschlüsse führen, einschließlich der Studiengänge für lebenslanges Lernen, und zwar unter den in den Verordnungen festgelegten Bedingungen.
  3. Alle Hochschulabschlüsse müssen den im Europäischen Hochschulraum festgelegten Qualitätsstandards entsprechen.
  4. Offizielle Universitätsabschlüsse müssen in das Register der Universitäten, Zentren und Abschlüsse eingetragen werden. Diese Eintragung hat konstitutive Wirkung im Hinblick auf die Schaffung offizieller Hochschulabschlüsse und gilt als erster akkreditierter Abschluss für die festgelegten rechtlichen und regulatorischen Zwecke. Zu Informationszwecken können auch andere nicht offizielle Abschlüsse eingetragen werden.

Die Regierung regelt das Verfahren und die Bedingungen für die Eintragung von Hochschulabschlüssen.

  • Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen stellen sicher, dass die Bezeichnung oder das Format ihrer eigenen Abschlüsse im Vergleich zu den offiziellen Universitätsabschlüssen nicht irreführend ist. Die Hochschulen informieren die Studierenden über den offiziellen Charakter ihrer Abschlüsse.
  • Lebenslanges Lernen kann durch verschiedene Lernmodalitäten entwickelt werden, einschließlich Mikrozertifikaten, Mikromodulen oder anderen Kurzprogrammen.

Im Original:

Artículo 7. Los títulos universitarios.

1. Las universidades impartirán enseñanzas conducentes a la obtención de títulos universitarios oficiales, con validez y eficacia en todo el Estado, y podrán impartir enseñanzas conducentes a la obtención de títulos propios, incluidos los de formación a lo largo de la vida, en los términos establecidos reglamentariamente.

2. Todos los títulos universitarios deberán reunir los estándares de calidad establecidos en el Espacio Europeo de Educación Superior.

3. Los títulos universitarios de carácter oficial deberán inscribirse en el Registro de Universidades, Centros y Títulos. Esta inscripción tendrá efectos constitutivos respecto de la creación de títulos universitarios oficiales y llevará aparejada la consideración inicial de título acreditado a los efectos legal y reglamentariamente establecidos. Podrán, igualmente, inscribirse otros títulos no oficiales a efectos informativos.

El Gobierno regulará el procedimiento y las condiciones para la inscripción de los títulos universitarios.

4. Las universidades y otros centros de estudios superiores deberán evitar que la denominación o el formato de sus títulos propios puedan inducir a confusión con respecto a los títulos universitarios oficiales. Las universidades deberán informar al estudiantado del carácter oficial o propio de sus títulos.

5. La formación a lo largo de la vida podrá desarrollarse mediante distintas modalidades de enseñanza, incluidas microcredenciales, micromódulos u otros programas de corta duración.

Im Art. 8 (offizielle Universitätsabschlüsse) Artículo 8. Los títulos universitarios oficiales. werden die títulos propios demnach auch nicht erwähnt.

Alle diese Ausführungen sagen natürlich nichts über die Qualität der Lehrinhalte in mit títulos propios abgschlossenen hochschuleigenen Weiterbildungsangeboten aus.

Diese ist in Spanien oft eine sehr hohe und die Absolvent:innen werden vom Arbeitsmarkt auch hoch geschätzt.

Aber die Qualität einer Aus- oder Weiterbildung oder auch die Förderung solcher Angebote durch den Staat – auch in Österreich werden z.B. die Meisterprüfung oder hochschuleigene Zertifikatslehrgänge gefördert, sind in Bildungskarenz und Bildungsteilzeit absolvierbar – sagt nicht über deren Rechtsnatur aus oder machen sie dadurch zu Studienabschlüssen oder hochschuleigene Bezeichnungen zu akademischen Graden.

Österreichische akademische Grade in der Weiterbildung sind in Österreich offiziell anerkannte akademische Grade und werden auch in öffentliche Urkunden eingetragen.

Die Eintragung der „título propio“ in öffentliche Urkunden ist meiner Meinung nach auch nicht möglich, da es sich nicht um staatlich anerkannte akademische Grade in Spanien handelt, sondern um hochschuleigene Abschlussbezeichnungen, die auch nach österreichischen Zertifikatslehrgängen von Hochschulen verliehen und mit ECTS belegen werden können.

Ich bin schon sehr gespannt, wie die österreichischen Gerichte die Streitfrage der Rechtsnatur der spanischen „título propio“ entscheiden werden.

Die erwarteten Urteile sind zwischenzeitig ergangen:

Am 31. 01. 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht BVwG W129 2249509-1 dann tatsächlich entschieden und der Beschwerde gegen den Bescheid des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) vom 30.09.2021, Zl. V/041/2020 stattgegeben und der AQ Austria aufgetragen, fünf postgraduale Studiengänge der Beschwerdeführerin in das Verzeichnis der gemeldeten Bildungseinrichtungen und Studien nach § 27 HS-QSG aufzunehmen.

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG-AV-1883/001-2023) hat am 15. Juni 2025 erkannt, dass spanischer Magister-Titel („título propio“) in den Personalausweis einzutragen sind.

Dabei wurde auch die Eintragung eines slowakischen PhDr. bestätigt und die Eintragung der akademischen Grade „Dr. Sc.“ und „DBA“ nach einem polnischen Weiterbildungsstudium versagt.

Der Abschluss eines weiterbildenden Studienprogrammes habe gemäß Auskunft des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft auch nicht die Verleihung eines akademischen Grades zur Folge. Werde eine Urkunde mit der Verleihung eines „Titels“ ausgestellt, so erfolge dies außerhalb der Bologna Studienarchitektur des polnischen Hochschulsystems. Eine staatliche Anerkennung als „Doktorgrad“ sei in Polen damit nicht verbunden. Darüber hinaus weise das polnische Ministerium für Bildung und Wissenschaft ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Studienprogramm nicht mit einem Doktoratsstudium im herkömmlichen Sinne verglichen werden könne und es auch keine Rechtsgrundlage gäbe, dass solcherart ein „Doktorgrad“ auf Grund eines derartigen Weiterbildungsstudiums in Polen geführt werden dürfe.

Wieder zu den Máster (Título Propio):

In Deutschland beantwortet anabin (das deutsche Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen) diese Frage so:

AbschlusstypMáster (Título Propio)
AbschlussklassePGS
KommentarLaut Artikel 34 der „Ley Orgánica 6/2001, de 21 de diciembre, de Universidades“ können spanische Hochschulen staatlich anerkannte Titel (Títulos Oficiales) mit landesweiter Gültigkeit verleihen. Daneben können sie aber auch „otros títulos“, d.h. hochschuleigene Titel (Títulos Propios) verleihen. Diese Titel sind nicht Bestandteil des spanischen Hochschulqualifikationsrahmens. Hochschuleigene Abschlüsse dürfen nicht mit staatlich anerkannten Abschlüssen (Títulos Oficiales) verwechselt werden. Staatlich anerkannte Abschlüsse der zweiten Bologna-Ebene tragen daher die Bezeichnung „Máster Universitario“ mit Angabe der Fachrichtung und der Hochschule. Die Abschlussurkunde wird vom Rektor der Universität im Namen des spanischen Königs ausgestellt. Oft handelt es sich bei den „Títulos Propios“ um Abschlüsse von Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudien, die im Rahmen des lebenslangen Lernens (Formación Permanente) verliehen werden. Da es hochschuleigene Abschlüsse sind, definieren die Hochschulen selber die Studienprogramme; dies allerdings unter Beachtung eines gesetzlichen Rahmens. Die Abschlussbezeichnung „Máster“ erfordert – wie bei dem Master als „Título Oficial“ –  mindestens 60 ECTS. Doch verleiht ein hochschuleigener Master keine konkreten Berechtigungen in akademischer oder in beruflicher Hinsicht. D.h. er eröffnet weder den Zugang zur Promotion noch zu reglementierten Berufen. Hochschuleigene Abschlüsse sind nicht vom deutsch-spanischen Äquivalenzabkommen (Deutsch-spanisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich) vom 14.11.1994 erfasst.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Mit Vienna International Studies (VIS) in Konstanz, London, Paris, Malta ….. oder Sofia studieren?

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: „Künstliche Intelligenz“ an Hochschulen

Foto:  Jan Potente

Über 150 Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten haben sich über das Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) ausgetauscht. Ziel ist es, Lehrende mit Erfahrungen in der Vermittlung von KI-Kompetenz und der Anwendung von KI-Tools mit Interessierten zusammenzubringen, die künftig KI stärker in ihre Lehre einbringen möchten.

Baden-Württembergs Hochschulen bündeln ihre Kompetenzen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre. Auf Einladung des Wissenschaftsministeriums kamen mehr als 150 Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten an der Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Stuttgart zusammen – mit dem Ziel ihre vielfältigen KI-Kompetenz und KI-Tools zu koordinieren und im Hörsaal ein stärkeres Gewicht zu geben.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Künstliche Intelligenz ist für Baden-Württemberg eine Schlüsseltechnologie! Sie bringt enorme Herausforderungen für unsere Gesellschaft mit sich – aber auch viele Chancen. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Pioniere für KI und Digitalisierung. Deshalb fördern wir nicht nur exzellente Forschung, sondern auch Innovationen in der Hochschullehre. Das reicht vom naturwissenschaftlich-technischen MINT-Bereich bis zur Lehrkräftebildung.“ (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)

KI in der Hochschullehre ist viel mehr als die Nutzung von ChatGPT oder ähnlicher Programme. In vielen Studiengängen wird bereits KI-Kompetenz vermittelt und unterschiedlichste KI-Tools können in der Lehre eingesetzt werden. Gleichzeitig fördern und fordern die Hochschulen immer auch einen kritischen Umgang mit der Technologie.

Um den Austausch zwischen den Hochschulen zu unterstützen, hatte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski zu der Vernetzungsveranstaltung an die DHBW Stuttgart eingeladen. Das Ziel: Lehrende mit Erfahrungen in der Vermittlung von KI-Kompetenz und der Anwendung von KI-Tools mit Interessierten zusammenzubringen, die künftig KI stärker in ihre Lehre einbringen möchten.

Die Ministerin rief die Hochschulakteure dazu auf, KI als Chance zu begreifen und den Einsatz in der Lehre zu fördern, zu fordern und zu erproben. KI solle nicht nur als rein technisches Thema begriffen werden. „Das große Interesse von Seiten der Hochschulen zeigt, wie verbreitet KI in der Lehre bereits ist. Heute vernetzen sich mehr als 150 Hochschulakteure aus dem ganzen Land. Wir bringen Erfahrene mit Interessierten zusammen und tragen innovative Konzepte zur Nutzung von KI weit in die Hochschullehre hinein.

Gelungene Anwendungen von KI in der Hochschullehre

Kern der Veranstaltung an der DHBW Stuttgart waren gelungenen Anwendungen von KI in der Hochschullehre. Spätestens seit ChatGPT Furore macht, ist KI beim wissenschaftlichen Schreiben ein großes Thema – daher lag darauf ein thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung. In den Programmbeiträgen „Transferimpulse von Good-Practice-Lehrkonzepten“ wurden 17 Lehrkonzepte vorgestellt. Das Besondere: Die Vorträge der Transferimpulse wurden durch ein Team des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) aufgezeichnet, in Text umgewandelt, umgehend durch eine KI zusammengefasst (grafisch und als Text) und direkt in der Hochschule präsentiert. Bei „Ideen-Camps“ wurden 16 von Hochschullehrenden eingebrachte Ideen diskutiert und auf ihre Transfermöglichkeiten und ihr Weiterentwicklungspotenzial überprüft.

Die Vernetzungsveranstaltung „KI in der Hochschullehre“ war Teil des Dialogprozesses „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Allenfalls auch interessant für Sie:

Studieren in Malta? Zulassung zum MBA ohne Bachelor? Im reinen Online-Studium zum BSc?

Ja, alle diese Möglichkeiten bieten sich über die United International Schools (UIS), eine maltesische Higher Education Institution (HEI).

Gegründet, um den Bedürfnissen einer neuen Generation von Lernenden gerecht zu werden:

  • Lernende aus einer zunehmend heterogenen Gemeinschaft;
  • Lernende, die studieren und arbeiten wollen oder arbeiten müssen, um zu studieren, oder
  • Lernende, die in abhängigen Betreuungsverhältnissen leben, die flexiblere Lernformen als das Lernen auf dem Campus erfordern;
  • Lernende der digitalen Generation, die nicht nur mit der Technologie vertraut sind, sondern auch Spaß an der digitalen Umgebung haben.

Um all diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, bietet die UIS flexible Programme an, die es den Lernenden ermöglichen, ihre Qualifikation zu verbessern und den Absolvent:innen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und/oder ihre berufliche Entwicklung zu fördern.

Die Programme orientieren sich an bewährten digitalen Verfahren und werden über internationale Lernplattformen angeboten.

Die UIS entstand aus einer Partnerschaft zwischen zwei langjährigen Hochschulanbietern, die seit über 20 Jahren Online-Bildungsprogramme anbieten.

Erfahren Sie hier alles über spannende Bachelor– und Masterstudien, die zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolviert werden können und den akademischen Abschluss von zu Hause aus ermöglichen.

Fragen zum Beitrag, zu berufsrechtlichen Fragen, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Landesweiterbildungspreis 2024 ausgeschrieben

Symbolbild © Jack F – stock.adobe.com

Das Land schreibt den Weiterbildungspreis 2024 mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 10.000 Euro aus. Gesucht werden innovative Projekte und Initiativen, die nachhaltiges Wissen und Handeln im beruflichen oder privaten Kontext vermitteln und die Zielgruppe „lernende Erwachsene“ ansprechen.

Unter dem Motto „Weiter. Bilden. Handeln – Gemeinsam Zukunft gestalten!“ zeichnet das Kultusministerium mit dem Landesweiterbildungspreis 2024 zukunftsweisende Projekte aus, die dazu beitragen, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in der Weiterbildung voranzubringen und nachhaltige Ziele in den Mittelpunkt des Lehrens und Lernens zu stellen. Weiterbildungsträger aus Baden-Württemberg können ihre Projekte bis 21. Juni 2024 online einreichen.

Gesucht werden innovative Projekte und Initiativen, die nachhaltiges Wissen und Handeln im beruflichen oder privaten Kontext vermitteln und erfolgreich die Zielgruppe „lernende Erwachsene“ ansprechen. BNE verfolgt das Ziel, allen Menschen grundlegende Kenntnisse im Bereich der Nachhaltigkeit zu vermitteln. Inhaltlich handelt es sich sowohl um ökologische als auch sozialgesellschaftliche Aspekte, insbesondere aber auch um deren Zusammenhänge und ihre Auswirkungen im lokalen, nationalen als auch globalen Kontext. „Bildung für nachhaltige Entwicklung inspiriert uns, zukunftsfähig zu denken und zu handeln. Sie befähigt uns, mit Unsicherheiten und Ängsten umzugehen und Verantwortung zu übernehmen“ sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Mit dem Preis möchten wir erfolgreiche BNE-Projekte in der Weiterbildung würdigen und ihr Potenzial für ein nachhaltigeres Baden-Württemberg sichtbar machen.“

Die interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation spielt eine wichtige Rolle

Für die Bildungseinrichtungen spielen dabei die Vernetzung und Kooperation mit anderen Weiterbildungsträgern, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie mit Unternehmen eine wichtige Rolle. Mögliche Ansätze und Schwerpunkte können zum Beispiel die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in der Einrichtung (Whole Institution Approach) sein sowie handlungsorientierte Lehr- und Lernmethoden oder der Bezug zur unmittelbaren Alltagsrealität.

Anknüpfungspunkte und strategische Grundlagen für den Landesweiterbildungspreis 2024 sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (PDF) der Bundesregierung und die Umsetzungsstrategie „BNE BW 2030“ (PDF) der baden-württembergischen Landesregierung.

Eine Jury von Fachleuten sichtet und bewertet alle vollständig eingegangenen Unterlagen. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 10.000 Euro vergeben (Erster Preis: 5.000 Euro, Zweiter Preis: 3.000 Euro und Dritter Preis: 2.000 Euro). Die Preise werden im Rahmen des Fachtags „Weiter. Bilden. Handeln“ am 6. Dezember 2024 in Stuttgart verliehen.

Seit 2010 zeichnet das Kultusministerium alle zwei bis drei Jahre mit dem Landesweiterbildungspreis besonders innovative und erfolgreiche Weiterbildungsprojekte aus Baden-Württemberg aus. Zuletzt wurde der Preis im Jahr 2018 vergeben. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde 2021 kein Preis ausgelobt.

Akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule – online – zeit- und ortsunabhängig:

Sie können einzelne oder mehrere Module aus den Bachelor– bzw. Masterstudiengängen buchen und erhalten hierfür ein Hochschulzertifikat.

Erbrachte Prüfungsleistungen können anerkannt werden, falls Sie später ein Bachelor- oder Masterstudium absolvieren möchten.

Hochschulzertifikate können Sie im Fernstudium absolvieren, d.h. online, ohne Präsenzveranstaltungen und ohne Präsenzpflicht.

Ein Start ist jederzeit möglich.

Nach Bestehen der Modulprüfung (i.d.R. Einsendeaufgabe oder Online-Klausur) erhalten Sie ECTS und einen entsprechenden Leistungsnachweis mit Zertifikat.

Wählen Sie Ihre Weiterbildung aus den folgenden Kategorien:

Finanz- und Risikomanagement

HR Management und Psychologie

Management und Innovation

Mathematik, Statistik und Informatik

Volkswirtschaftslehre

Wirtschaftspädagogik

Marketing und Kommunikation

Wichtig zu wissen: 

Für die Zulassung zu einem Hochschulzertifikat ist i.d.R. kein Erststudium und keine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Details finden Sie bei den einzelnen Weiterbildungsangeboten.

Zusatzmodule:

z.B. zur Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium auch an anderen Hochschulen, finden Sie in den jeweiligen Kategorien. Weitere Module bietet Ihnen die Allensbach Hochschule gerne auf Anfrage an!

Testen Sie Ihr Zertifikatsprogramm zwei Wochen lang kostenlos!

Beginnen Sie gleich mit Ihrer Weiterbildung und schauen Sie sich die Allensbach Hochschule Tutorials in Betriebswirtschaft an:

Mehr dazu im  Martin Stieger Blog

Online- Weiterbildung an der Allensbach Hochschule

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Baden-Württemberg: Auftakt zum Programm für Angewandte Nachhaltigkeitsforschung

 Foto: MWK BW / Jan Potente – Auftaktveranstaltung im Haus der Wirtschaft in Stuttgart

Das Wissenschaftsministerium fördert in einem neuen Programm sechs Projekte an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die sich mit angewandter Nachhaltigkeitsforschung beschäftigen. Pro Verbund ist eine Förderung von bis zu 2,4 Millionen Euro möglich.

Innovative Deckenkonstruktionen aus Lehm, Recycling von hochbeanspruchten Kunststoffen auf Sportanlagen oder Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff – das Wissenschaftsministerium fördert in einem neuen Programm (PDF) sechs Projekte an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), die sich mit angewandter Nachhaltigkeitsforschung beschäftigen. Im Fokus steht damit die praktische Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse.

Alle Projekte haben das große Potenzial zu zeigen, wie durch das Bündeln von Ideen und Kapazitäten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gesteigert werden kann. Die geförderten Projekte können eine Blaupause liefern, wie sich der Energie- und CO2-Fußabdruck sowie Lieferkettenabhängigkeiten in der Kreislaufwirtschaft reduzieren lassen – und damit einen Nachhaltigkeitsschub in vielen Branchen auslösen“, sagte Ministerialdirektor Dr. Hans J. Reiter am Mittwoch, 6. März 2024, beim Auftakt des Programms in Stuttgart. Zudem werde an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein wesentlicher Teil der qualifizierten Fachkräfte ausgebildet, die als kreative Ideengeber für die Unternehmen im Land so wichtig sind.

Mit einer Förderung von bis zu 2,4 Millionen Euro pro Verbund und einer Laufzeit von vier Jahren ist das Programm in finanziell schwierigen Zeiten ein deutliches Commitment in der deutschen Forschungsförderung“, so Reiter weiter. Ziel sei es, innovative Forschungsfelder an den staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften weiter zu erschließen oder zu stärken.

Forschungsschwerpunkt: Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft

Das Förderprogramm zielt darauf ab, Verbundforschungsvorhaben in den Bereichen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die sechs Verbundprojekte arbeiten in den nächsten vier Jahren zu Themen wie dem Einsatz von Digitalisierung in Bioprozessen, der Biodiversität, der Wasserstofflogistik, innovativen Deckenkonstruktionen aus Lehm im Bausektor, dem Recycling von Seltenerdmagneten oder zur nachhaltigen Schließung von Kunststoffkreisläufen.

Die geförderten Projekte

In dem zweistufigen, wissenschaftsbasierten Wettbewerbsverfahren waren die Hochschulen FurtwangenReutlingen und Nürtingen-Geislingen mit ihren Forschungskonzepten ebenso erfolgreich wie die Hochschulen Aalen (mit zwei Projekten) und Biberach.

  • BiodivRegio (Hochschule Nürtingen-Geislingen) verfolgt das Ziel, umweltfreundliche und regionale Lebensmittel verwertbarer und marktfähiger zu machen. Zudem zielt das Vorhaben darauf ab, die Biodiversität in der Landwirtschaft zu fördern.
  • H2FLEX (Hochschule Reutlingen) nimmt mit seinem Forschungsschwerpunkt den Energiesektor in den Fokus. Allen voran geht es darum, Wasserstoff dort zu erzeugen und nutzbar zu machen, wo zentrale Versorgungswege nicht verfügbar sind. Dies betrifft insbesondere den ländlichen Raum. Daher erarbeitet das Projekt ein praktikables Konzept für die Speicherung, Verteilung und Nutzung von grünem Wasserstoff.
  • Der Bausektor steht bei InDeckLe (Hochschule Biberach) im Mittelpunkt der Forschung. Um die CO2-Emissionen im Baubereich zu reduzieren, erprobt InDeckLe natürliche Rohstoffe wie Holz und Lehm, die mit Stahl und Beton für Deckenkonstruktionen eingesetzt werden sollen.
  • PRESERVE (Hochschule Aalen) konzentriert seine Forschung auf die Integration seltener Rohstoffe in die Kreislaufwirtschaft. Speziell werden recycelte Seltenerdmagneten und Li-Ionen-Batterien in Bezug auf ihre Einsatzmöglichkeiten und Alterungseigenschaften bewertet, um sie in die bestmögliche Anwendung zu bringen. Dies schont seltene Ressourcen und fördert die Unabhängigkeit von Lieferketten.
  • Auch RewitAI (Hochschule Aalen) arbeitet daran, Kunststoffkreisläufe zu schließen und Recycling in der Kunststoffbranche voranzutreiben. Der Forschungsschwerpunkt liegt auf hoch beanspruchten Kunststoffen in Außensportanlagen. RewitAI erforscht sowohl den Rückbau der bisher verwendeten Kunststoffe als auch Alternativen aus Bio- und Recyclingkunststoffen.
  • MoDe_ProBio (Hochschule Furtwangen) zielt mit seinem Verbundforschungsvorhaben darauf ab, biologische Roh- und Abfallstoffe in marktfähige Produkte umzuwandeln. Das Projekt erprobt die Methode des „Digitalen Zwillings“, um Bioprozesse umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Diese Methode ließe sich auf weitere Verfahren der Bioökonomie übertragen.

Förderung hochaktueller Fragestellungen der Transformation

Da die Vorhaben wirkungsvolle Beiträge zu den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deal erwarten lassen, bedient die Förderung hochaktuelle Fragestellungen der Transformation. Eine besondere Stärke des Programms liegt in der engen Zusammenarbeit von Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Der Transfer von Ideen, Technologien und Köpfen ermöglicht den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, anschlussfähige und hochrelevante Themen zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Anwendung zu bringen.

Während der Projektumsetzung werden die Forschungsverbünde durch das amKarlsruher Institut für Technologie (KIT) angegliederteInstitut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) in Form einer individuellen Begleitung sowie einem projektübergreifenden Austausch unterstützt.

Die Programm für Angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (PAN HAW BW) (PDF) ist mit Blick auf eine Laufzeit von vier Jahren und einer Förderung von bis zu 2,4 Millionen Euro pro Verbund aus EFRE- und Landesmitteln in der HAW-Forschungsförderung der Länder ein herausragendes Programm und veranschaulicht beispielhaft, dass die HAW-Forschung ein besonderes Anliegen des Wissenschaftsministeriums ist.

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Die PAN HAW BW-Förderung umfasst ein Mittelvolumen von insgesamt 14,4 Millionen Euro, welches sich aus 8,6 Millionen Euro Landesmitteln und 5,8 Millionen Euro EFRE-Mitteln zusammensetzt. Der EFRE dient Baden-Württemberg als wichtiges Instrument zur Umsetzung notwendiger Transformationen und ermöglicht die Umsetzung neuer Lösungsansätze. Das Land fokussiert in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 dabei die Förderung unter anderem von Forschung, Entwicklung, Innovation, Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft und möchte somit zur Umsetzung zentraler Ziele der Europäischen Union und des Landes beitragen.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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