Archiv für den Monat: Juli 2025

WKO: Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe – Klarer Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit muss vorliegen

Der Wirtschaftskammer Österreich verdanken wir eine gute Darstellung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten sind abzugsfähig, wenn sie in einem klaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Das bedeutet, dass die Fortbildung zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten oder zur Erhaltung der beruflichen Qualifikation dienen muss.

In der Praxis sorgt das Thema dennoch immer wieder für Diskussionsbedarf.

Allgemeine Rechtslage und Judikatur zur Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten als Betriebsausgaben

Der VwGH hat in mehreren Entscheidungen dargestellt, wann Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben anerkannt werden und wann sie eindeutig beruflich veranlasst sind. Kosten für Weiterbildungen, die primär der Persönlichkeitsentwicklung oder allgemeinen Lebensführung dienen, sind hingegen nicht abzugsfähig.

Allerdings sind die Entscheidungen sehr einzelfallbezogen, sodass immer wieder Zweifelsfragen auftauchen (zB VwGH 2018/15/0043 zur steuerlichen Absetzbarkeit der Sprachreisen von Fremdsprachenlehrern). In der Praxis ist daher abzuwägen, wie diese Abgrenzung konkret aufgrund des gegebenen Sachverhaltes vorzunehmen ist. 

Ausgangslage und Ergebnis einer jüngeren BFG-Entscheidung

Der vom Bundesfinanzgericht (BFG) dieser Entscheidung behandelte Sachverhalt befasste sich mit der Beschwerde einer Physiotherapeutin, die Fortbildungskosten als Betriebsausgaben geltend machen wollte (BFG, RV/3100012/2024).

Die besuchten Kurse beschäftigten sich, hauptsächlich mit Persönlichkeitsentwicklung und allgemeiner Lebenszufriedenheit. Die Abgabenbehörde argumentierte, dass solche Aufwendungen der Persönlichkeitsentwicklung zuzurechnen sind und nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn sie im Rahmen der ausgeübten beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.

Dieser Zusammenhang wurde von der Abgabenbehörde im konkreten Fall verneint. Das BFG ist in seiner Entscheidung den Ausführungen der Abgabenbehörde gefolgt und hat festgestellt, dass die Kurse keinen ausreichenden Bezug zur beruflichen Tätigkeit der Physiotherapeutin hatten. Da die besuchten Seminare als nicht notwendig für die Tätigkeit als Physiotherapeutin ohne direkten beruflichen Nutzen und daher als Maßnahmen der allgemeinen Lebensführung eingestuft wurden, wurden die Kosten auch nicht als Betriebsausgaben anerkannt.

Diese Entscheidung zeigt, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Weiterbildungskosten und beruflichen Notwendigkeiten bestehen muss. Immer, wen die Weiterbildung auch privaten Zwecken dienen kann, besteht ein erhöhter Rechtfertigungsbedarf, wenn man diese Kosten steuerlich geltend machen will.

Siehe dazu auch: Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten

Studium

Berufstätige und lohnsteuerpflichtige Studierende können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Studium (spezielle Zusatzkurse, Fahrtkosten, Studiengebühr) steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt:

Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.

Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden, soweit sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. damit artverwandten Beruf stehen.
Dazu zählt auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen.

Auch sind Ausgaben und Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin).

Als typische Aus und Fortbildungskosten kommen insbesondere in Betracht:

  • Kurs- und Seminarkosten
  • Kosten für Lehrbehelfe
  • Nächtigungskosten und Fahrtkosten

Hinsichtlich der Nächtigungskosten besteht insofern eine Obergrenze, als das den Bundesbediensteten zustehende Nächtigungsgeld in der Höchststufe nicht überschritten werden darf.

Von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind:

  • Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik, B-Führerschein)

Weitere Informationen: Im Internet sind unter http://www.bmf.gv.at/ unter dem Button „Findok“ und weiter „Richtlinien“ in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ausführliche Hinweise enthalten.

Ergänzende Informationen für Privatzahler

Steuerliche Absetzbarkeit von Kurskosten für Privatzahler, die Lehrgangsgebühren selbst finanzieren:

Diese Lehrgangsgebühren stellen eine Investition in die eigene berufliche Zukunft dar. Unter bestimmten Voraussetzungen mindern diese Aufwendungen die Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Eine Steuerersparnis ergibt sich nur für Personen, die so viel verdienen, dass sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.

Keine Steuerersparnis ergibt sich daher z.B. bei Studenten, Hausfrauen, geringfügig Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten oder anderen Steuerpflichtigen mit einem steuerpflichtigen Einkommen bis € 12.756,–. 

Liegt der Verdienst darüber, werden je nach Höhe des Lohnes zwischen 20 % und 55 % der selbst getragenen Kurskosten über eine Steuergutschrift vom Finanzamt erstattet.

Damit die Teilnahmegebühren steuerlich absetzbar sind, müssen sie entweder für Fort- und Weiterbildung im ausgeübten Beruf, für eine Ausbildung zur Ausübung eines neuen Berufes oder für eine Umschulung für einen Einstieg in eine neue Tätigkeit anfallen.

Andere Kursbeiträge, vor allem für aus überwiegend privater Motivation besuchte Veranstaltungen, sind nicht absetzbar.

Fort- und Weiterbildung

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung dienen der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf. Derartige Kurse werden besucht, um im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben bzw. um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
Nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte sind zum Beispiel Aufwendungen eines Finanzbeamten für einen Buchhalterlehrgang Fortbildungskosten. Ebenso können die Aufwendungen eines kaufmännischen Angestellten für den Lehrgang „Fachakademie Handel“ Fortbildungskosten sein. Auch sind Kosten zur Erlangung des Werkmeisterstatus Fortbildungskosten, da die Berufsstellung eines Werkmeisters gegenüber der Gehilfentätigkeit keinen neuen Beruf darstellt.

Ausbildung

Eine Abzugsfähigkeit von Kosten für Ausbildungen, durch welche Kenntnisse erlangt werden, die eine neue Berufsausübung ermöglichen, ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Maßgebend ist das derzeitige Dienstverhältnis oder die konkrete betriebliche Tätigkeit.

Von einer verwandten Tätigkeit ist auszugehen, wenn die Tätigkeiten üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden (z.B. Friseurin und Kosmetikerin, Dachdecker und Spengler) oder die Tätigkeiten in großem Umfang gleiche Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern (z.B. Fleischhauer und Koch, Elektrotechniker und EDV-Techniker). Eine wechselseitige Anrechnung von Ausbildungszeiten ist ein Hinweis für das Vorliegen von verwandten Tätigkeiten. Ein Indiz ist auch, wenn die durch den Kursbesuch erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.

Umschulung

Durch Umschulungsmaßnahmen, wird der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit dem bisherigen Beruf nicht verwandt ist. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Der Umfang der Maßnahme muss derart umfassend sein, dass ein Berufsumstieg möglich ist, wie z.B. die Ausbildung eines Druckereiarbeiters zum Krankenpfleger. Der Besuch einzelner Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit reicht nicht aus (z.B. der Besuch eines einzelnen Krankenpflegekurses, der keinen Berufseinstieg ermöglicht). Aufwendungen für solche Kursmodule sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten – wie oberhalb geschildert – darstellen.

Privat veranlasste Kurse

Zu diesen von der Finanzverwaltung als privat veranlasst angesehenen Kursen gehören Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die der privaten Lebensführung dienen. Dazu zählen z.B. Persönlichkeitsseminare ohne direkten Bezug zum Beruf oder zur selbstständig ausgeübten Tätigkeit, Esoterikseminare, allgemeine Sportkurse und ähnliches. Aufwendungen dafür sind nicht steuerlich absetzbar, und zwar auch dann nicht, wenn die erworbenen Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können.

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Baden-Württemberg: KI-Assistenz F13 wird zur Open-Source-Software

Die KI-Assistenz F13 der Landesverwaltung steht ab sofort als Open-Source-Software zur Nachnutzung und gemeinsamen Weiterentwicklung zur Verfügung. Sie kann damit von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt werden.

Die KI-Assistenz F13 der Landesverwaltung Baden-Württemberg steht ab sofort als Open-Source-Software zur Nachnutzung und gemeinsamen Weiterentwicklung zur Verfügung. Baden-Württemberg schafft damit ein KI-Angebot, das von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt werden kann, und lädt alle Interessierten sowie Expertinnen und Experten zur Zusammenarbeit ein.

Mit der Vorstellung von F13-Open-Source (F13-OS) am 23. Juli 2025 in Stuttgart durch Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Jörg Krauss sowie den Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnologie (CIO/CDO), Ministerialdirektor Stefan Krebs, wurde ein Meilenstein für Künstliche Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung erreicht – in Baden-Württemberg und darüber hinaus.

Verwaltungsmodernisierung muss mehr sein als eine bloße Ankündigung. Sie muss von uns allen auch tatsächlich vorangetrieben werden“, erklärte Staatsminister Krauss. „Mit dem Schritt zu einer offenen und anschlussfähigen KI-Lösung leisten wir unseren Beitrag dazu. Deshalb spreche ich eine herzliche Einladung an alle Interessierten aus, mitzuwirken. Mit vereinten Kräften können wir eine echte Veränderung bewirken und zugleich die Souveränität der Verwaltung stärken. Gemeinsam für einen modernen Staat.“

Ministerialdirektor Stefan Krebs sagte: „Der Weg hin zu F13-Open-Source war für uns auch eine strategische Entscheidung. Der Bund, 16 Länder und allein in Baden-Württemberg 1.101 Gemeinden müssen sich auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz einstellen. Wie könnten all die Bedarfe besser gebündelt und umgesetzt werden, als gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die auf einheitlichen technischen Standards beruhen? Gelingt uns die Bündelung von Entwicklungsleistungen, setzen wir enorme Kräfte frei. Das Wichtigste dabei: Der Launch von F13-OS ist der Startschuss für ein souveränes europäisches KI-Ökosystem für öffentliche Stellen auf Basis von F13.“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Dr. Tobias Keber, sagte: „Von Beginn an arbeitet meine Behörde eng und vertrauensvoll mit dem F13-Projekt zusammen. Ich freue mich sehr darüber, dass in Baden-Württemberg der Datenschutz nicht als Innovationshindernis, sondern als gemeinsamer Wert betrachtet wird – auch und gerade bei der Einführung von KI. Durch Open Source und Datenschutz kann Vertrauen in Technologien entstehen. Dies ist für die Akzeptanz von Technik von entscheidender Bedeutung. Es reicht nicht nur, von europäischer Souveränität und Datenschutz zu sprechen, man muss sie auch schaffen. Ich bin gerne ein Teil davon.

Technologische Offenheit steht im Vordergrund

Der Einsatz von F13-OS kann überall dort erfolgen, wo Datenschutz und Souveränität eine entscheidende Rolle bei der Datenverarbeitung spielen und auch darüber hinaus. F13 verwendet etablierte Open-Source-Komponenten und ist auf allen modernen Betriebsumgebungen lauffähig. Das Programm ist modellagnostisch – das heißt, die Anwendung kann mit nahezu jedem verfügbaren KI-Modell verwendet werden. Die technologische Unabhängigkeit wird so langfristig gesichert und technologische Neuerungen sind zugleich schnell verfügbar.

Neue Entwicklungen stehen allen Nachnutzern zur Verfügung

Neben der Bereitstellung der Software auf der Plattform openCode des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wird ab sofort eine offene F13-Open-Source-Community gestartet. Diese wird die unterschiedlichen Entwicklungsleistungen koordinieren. Einmal entwickelte KI-Lösungen können so zügig von allen nachgenutzt werden. Dieses arbeitsteilige Vorgehen fördert einen effizienten Ressourceneinsatz und verringert gleichzeitig Mehrfachentwicklungen. Künftige F13-Dienste können ebenfalls über openCode bezogen werden. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Innovationsökosysteme im Land sowie Start-ups und KMU aktiv an der Entwicklung von KI-Lösungen beteiligen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlands erprobt F13 bereits und plant beispielsweise eine neue Funktion, mit der das Wissen von Mitarbeitern, die die Position wechseln, erhalten bleiben soll.

KI-Assistenz F13

Mit F13 war Baden-Württemberg Vorreiter: F13 war die erste Verwaltungs-KI-Assistenz in Deutschland und ist eine eigenständige KI-Anwendung des Innovationslabors Baden-Württemberg (InnoLab_bw). Seit Mai 2023 konnten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung Baden-Württemberg den F13-Prototyp nutzen. Im Anschluss an den Ausbau der Software zu einem Vollprodukt wurde F13 im Jahr 2024 offiziell in Baden-Württemberg eingeführt. Nach der erfolgreichen gemeinsamen Entwicklung des datenschutzkonformen Prototyps ist das Start-up Aleph Alpha nicht mehr an der F13 Vollversion beteiligt.

Die F13 Vollversion bietet derzeit Funktionen wie einen KI-Chatbot, Dokumentzusammenfassung und Recherche in Verwaltungsdokumenten. Die Software wird im Rechenzentrum der landeseigenen IT-Dienstleisterin IT Baden-Württemberg (BITBW) betrieben und wurde vom InnoLab_bw und der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH entwickelt.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

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Prof. Dr. Dr. Dr.h.c. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Neue Geschäftsstelle Südwissen stärkt Weiterbildung im Land

Mit der Südwissen-Geschäftsstelle an der Universität Freiburg wird die wissenschaftliche Weiterbildung in Baden-Württemberg weiterentwickelt. Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft profitieren von gebündelter Expertise und neuen Bildungsformaten.

Die Geschäftsstelle des Netzwerks Südwissen an der Universität Freiburg hat am 1. Juli 2025 offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Sie geht auf die landesweite Kooperationsvereinbarung aller 48 staatlichen Hochschulen zurück – darunter auch die drei Akademien für Darstellende KunstPop und Film.

Die Geschäftsstelle koordiniert das starke Netzwerk der weiterbildenden Hochschulen des Landes, betreibt die Plattform suedwissen.de und verantwortet deren strategische Vermarktung. Vier regionale Weiterbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren unterstützen den Austausch zwischen Hochschulen, Unternehmen und gesellschaftlichen Akteuren. Begleitet wird die Arbeit durch einen Beirat, der sich aus Hochschulvertretungen und Personen aus Wirtschaft und Gesellschaft zusammensetzt.  Olschowski sagte: „Der technologische Fortschritt verändert unsere Arbeitswelt in rasantem Tempo. Dekarbonisierung, Künstliche Intelligenz und neue Arbeitsmodelle fordern Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen heraus. Diese Dynamik erfordert kontinuierliche Weiterbildung.“

Bereits jetzt steuert Südwissen innovative Weiterbildungsprojekte, wie ein neuartiges Modulangebot für die Luft- und Raumfahrtbranche, das gemeinsam von mehreren Hochschulen entwickelt wird.

Europäische Förderung begleitet den Ausbau

Flankierend zu der Arbeit von Südwissen werden zwischen 2025 und 2028 zehn Entwicklungsvorhaben an zwölf Hochschulen durch eine Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt, um neue, bedarfsgerechte und kleinteilige Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Der inhaltliche Fokus liegt auf Future Skills und Themen zur Unterstützung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Transformation, darunter Künstliche Intelligenz, Cyber Security, Virtual Reality, Wasserstofftechnologien, Nachhaltigkeit, 3D-Druck und Materialkunde.

Weiterbildungsoffensive des Landes

Die Geschäftsstelle Südwissen baut auf den Erfolgen des Projekts Hochschulweiterbildung@BW (2021 bis 2024) auf, das im Rahmen der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive des Landes mit mehr als 13 Millionen Euro gefördert wurde. Im Rahmen des Projekts wurde die Plattform suedwissen.de eingerichtet, die derzeit mehr als 1.000 Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung in Baden-Württemberg erfasst und Buchungen für Interessierte ermöglicht. Ein Netzwerk aus Regional- und Fachvernetzungen setzte neue Impulse für den Austausch mit Wirtschaft und Gesellschaft und die bedarfsorientierte Angebotsentwicklung. Insgesamt wurden 270 Netzwerkveranstaltungen und fast 2.000 Unternehmensgespräche realisiert. Darüber hinaus entwickelte EVALAG ein Qualitätssiegel für die wissenschaftliche Weiterbildung mit entsprechendem Zertifizierungsverfahren, welches bereits 28 Mal an Hochschulen im Land vergeben werden konnte.

Das Projekt Südwissen wurde durch Professor Dr. Matthias Alke (Universität Tübingen) wissenschaftlich begleitet. Der Abschlussbericht hebt insbesondere die Professionalisierung und Institutionalisierung sowie die Digitalisierung der Angebote als zentrale Fortschritte hervor.

Flyer Südwissen (PDF)

Akademische Weiterbildung durch private Hochschulen gibt es natürlich auch, z.B. via Fernlehre an der Allensbach Hochschule Konstanz:

Im Weiterbildungsbereich der Allensbach Hochschule Konstanz können Sie einzelne oder mehrere Module aus den Bachelor- bzw. Masterstudiengängen buchen und hierfür ein Hochschulzertifikat erhalten.

Erbrachte Prüfungsleistungen können anerkannt werden, falls Sie später ein Bachelor- oder Masterstudium absolvieren möchten.

Hochschulzertifikate können Sie ebenfalls im Fernstudium absolvieren, d.h. online, ohne Präsenzveranstaltungen und ohne Präsenzpflicht.

Ein Start ist jederzeit möglich. Nach Bestehen der Modulprüfung (i.d.R. Einsendeaufgabe oder Online-Klausur) erhalten Sie ECTS und einen entsprechenden Leistungsnachweis mit Zertifikat.

Wählen Sie Ihre Weiterbildung aus den folgenden Kategorien:

Wichtig zu wissen: Für die Zulassung zu einem Hochschulzertifikat ist i.d.R. keine Hochschulzugangsberechtigung und kein Erststudium erforderlich. Details finden Sie bei den einzelnen Weiterbildungsangeboten.

Zusatzmodule: z.B. zur Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium auch zur Anerkennung an anderen Hochschulen, finden Sie in den jeweiligen Kategorien. Grundsätzlich können alle Module aus den Studiengängen als Zusatzmodule belegt werden (Ausnahme: Abschlussarbeiten). Wir bieten Ihnen diese Module gerne auf Anfrage an!

Anmeldung: Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular sowie eine Ausweiskopie per Email zu oder laden Sie diese über das Bewerberportal hoch. Das Anmeldeformular können Sie über das Kontaktformular anfordern oder nach Registrierung im Bewerberportal herunterladen.

Testen Sie Ihr Zertifikatsprogramm zwei Wochen lang kostenlos!

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden:

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VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

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Baden-Württemberg bleibt forschungsstärkstes Bundesland

Baden-Württemberg bleibt mit großem Abstand forschungsstärkstes Bundesland. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang haben die Ausgaben für Forschung und Entwicklung das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie sogar leicht übertroffen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich sehr erfreut darüber, dass Baden-Württemberg mit großem Abstand seine Spitzenstellung bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiterhin behaupten konnte. „Die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes für 2023 belegen, dass mehr als ein Viertel der Ausgaben, die bundesweit in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert werden, auf Baden-Württemberg entfallen. Dies ist umso erfreulicher, da nach den bisherigen Erfahrungen etwa 80 Prozent der FuE-Ausgaben aus der Wirtschaft kommen.“

Baden-Württemberg übertrifft nationale Zielmarke

Bemerkenswert sei zudem, dass die in Baden-Württemberg von Unternehmen, Hochschulen und öffentlich geförderten Einrichtungen aufgewendeten FuE-Ausgaben im Jahr 2023 wieder einen Anteil von 5,7 Prozent am Bruttoinlandsprodukt erreicht hätten.

Dieser Spitzenwert sei das Markenzeichen von Baden-Württemberg. Damit übertreffe Baden-Württemberg bereits jetzt die nationale Zielmarke von 3,5 Prozent, die sich die Bundesregierung für 2023 gesetzt habe und das europäische Ziel von drei Prozent.

Ländervergleich

Ausgaben für Forschung und Entwicklung

Kein anderes Bundesland investiert so viel Geld in Forschung und Entwicklung wie Baden-Württemberg.

Mehr

Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang hat dieser Wert damit das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie sogar leicht übertroffen. Das ist ein großartiges Ergebnis, auf das wir als Land stolz sein können. Es zeigt einmal mehr: Baden-Württemberg ist nach wie vor der Innovationsmotor Deutschlands“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Bedeutung der Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums

Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass man sich auf diesem Spitzenplatz nicht ausruhen dürfe: „Entscheidend ist, dass aus exzellenter Forschung wirtschaftlicher Erfolg wird. Angesichts der gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen nachlassenden Innovationsdynamik sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich, um den Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft zu beschleunigen“, so die Wirtschaftsministerin.

In diesem Zusammenhang komme den Förderprogrammen des Wirtschaftsministeriums wie Invest BWStart-up BW, aber auch den Transfereinrichtungen wie den zehn Instituten der Innovationsallianz, den in Baden-Württemberg ansässigen 13 Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft und den ebenfalls zehn Instituten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung zu.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.

Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Universitäten
  • 23 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • acht Kunst- und Musikhochschulen und
  • drei Akademien für Film, darstellende Kunst und Pop

Weitere Informationen über Studiengänge der Universitäten und Hochschulen finden Sie auf dem Online-Portal www.studieren-in-bw.de.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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