Archiv für den Monat: Dezember 2022

Österreich: erfreuliche Zahlen bei Meisterinnen und Meistern auch in schwierigen Zeiten

Im Jahr 2022 wurden bundesweit insgesamt 4.891 Meister- und Befähigungsprüfungszeugnisse ausgestellt

Dieses Jahr wurden insgesamt 4.891 Meister- und Befähigungsprüfungszeugnisse ausgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr mit mehr als 5.500 Prüfungen ist die Zahl zwar gesunken, liegt aber über den Werten der Vor-Corona-Zeit (rund 4.300 Prüfungen pro Jahr).

Die Meisterprüfung ist die wichtigste Qualifikationsform für handwerkliche Berufe und damit der relevanteste Befähigungsnachweis für die selbständige gewerbliche Berufsausübung in Österreich.

Mit diesem Abschluss sind Fachkräfte befähigt, einen Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden.

Mit der österreichischen Meisterprüfung kann man auch ohne Matura in Deutschland ein ordentliches Hochschulstudium beginnen.

2022 haben 1.945 Personen die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt.

Für eine große Anzahl von weiteren reglementierten Gewerben ist für den Gewerbezugang eine Befähigungsprüfung vorgesehen. Diese Form des Qualifikationserwerbs wurde 2022 in 2.946 Fällen positiv bestanden.

Auf Basis einer Lehrausbildung entscheiden viele Fachkräfte, eine Meister- oder Befähigungsprüfung als professionale Weiterentwicklung in ihrem Berufsbereich abzulegen. Die Meister- und Befähigungsprüfungen dienen damit nicht nur als Zugang zur selbständigen Gewerbeausübung, sondern vor allem als berufliche Höherqualifizierung. 2022 haben rund 4.900 Fachkräfte die Meister-oder Befähigungsprüfung erfolgreich bestanden. Das ist ein wichtiger Impuls für den Standort Österreich„, resümiert Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Es ist schon lange nicht mehr so, dass man mit einer praktischen Ausbildung ein Leben lang dieselben drei Handgriffe macht und die Meisterprüfung ist einer der ganzen großen Schritte in der Karriere mit einer Lehre. Wir brauchen die besten Köpfe in unseren Betrieben, denn die Meister von heute sind die Ausbildner und Arbeitgeber von morgen„, so Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.

Dass trotz der wirtschaftlich extrem fordernden Umstände im abgelaufenen Bildungsjahr so viele Meister- und Befähigungsprüfungen erfolgreich abgelegt wurden, ist ein großartiges Signal: Fast 4.900 Personen haben sich höherqualifiziert. Für drei Viertel der heimischen Fachkräfte ist die Meister- und Befähigungsprüfung in der fachlichen Weiterbildung der wesentlichste Bestandteil“, sagt Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Die Meister- und Befähigten-Qualifikation genießt in Österreich zurecht hohes soziales Ansehen. Sie ebnet den Schritt in die Selbstständigkeit oder zum Aufstieg in Führungspositionen, wirkt sich positiv auf das Einkommen aus und ist zugleich die stabile Basis für unser erfolgreiches und international angesehenes duales Ausbildungssystem. Kurzum: Sie macht uns als Standort in der beruflichen Bildung zukunftsfit.“

Die meisten Meister- bzw. Befähigungsprüfungen wurden 2022 im Bereich „Gastgewerbe“ abgelegt, gefolgt von „Versicherungsvermittlung“ und „Kraftfahrzeugtechnik“. Von allen Prüfungen entfallen 29 Prozent auf das Bundesland Tirol, 19 Prozent auf Vorarlberg und 15 Prozent auf Oberösterreich.

BMAW und WKO modernisieren Lehrberufe und schaffen attraktive Rahmenbedingungen

Damit sich besonders viele Menschen für eine Lehre entscheiden, braucht es attraktive Rahmenbedingungen und moderne Lehrberufe. Damit die Lehrberufe am Puls der Zeit bleiben, werden die Berufsbilder alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert. Seit 2018 wurden 54 Meister-und Befähigungsprüfungsordnungen (34 Meister- und 20 Befähigungsprüfungsordnungen) gemeinsam mit den Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich lernergebnisorientiert neu gestaltet, vom Wirtschaftsministerium approbiert und kundgemacht, davon allein 17 neue Prüfungsordnungen (10 Meister- und 7 Befähigungsprüfungen) im heurigen Jahr.

Im September 2018 wurde die Meisterprüfung dem Qualifikationsniveau 6 (=Bachelor-Niveau) des Nationalen (und damit auch Europäischen) Qualifikationsrahmens zugeordnet. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufwertung der Meisterprüfung ist die Möglichkeit, den Meistertitel auch in öffentlichen Urkunden, vergleichbar einem akademischen Grad, eintragen zu lassen. Damit sollen die Qualität und der Stellenwert der Meisterinnen und Meister sichtbar gemacht werden.

Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Aufwertung der Lehre wird durch die Einführung der Höheren Beruflichen Bildung erfolgen, die die Grundlage für ein umfassendes System zur Etablierung weiterführender berufspraktischer Abschlüsse, ergänzend zu den Meister- und Befähigungsprüfungen, bieten soll. Derzeit wird mit Expertinnen und Experten, Sozialpartnern und Ländern dazu ein entsprechendes Gesetz diskutiert, das 2023 beschlossen werden soll. Mit der Einführung der Höheren Beruflichen Bildung soll insbesondere Lehrabsolventinnen und Lehrabsolventen ein anerkannter Qualifikationspfad offenstehen„, so Kocher.

Den Karrierechancen über die Lehre werden mit der Höheren Beruflichen Bildung keine Grenzen mehr gesetzt sein. Der Weg wird dadurch frei für eine nahtlos an die Lehre anschließende berufspraktische Höherqualifikation bis auf tertiäres Niveau – ein Meilenstein für die Berufsbildung in Österreich auf die wir sehr stolz sein können„, betont Kühnel.

Eine berufliche Qualifikation wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Diese Möglichkeit trägt der Einstufung der Meisterprüfung auf dem EQR-Niveau 6 (diese wurde sowohl in Deutschland als auch in Österreich bereits vorgenommen) deutlich besser Rechnung als der neue österreichische Bildungspfad eines Bachelor Professional (BPr).

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien, in Österreich leider nicht!

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule bietet ein Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit 11 aktuellen Schwerpunkten an.

Darunter auch einen Schwerpunkt „KMU- und Handwerksmanagement“.

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Österreichische Handwerksmeister können in Deutschland auch ohne Matura ein Regelstudium beginnen – z.B. den B.A. Betriebswirtschaftslehre mit der Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Mit der Meisterprüfung studieren:

Studieren auch ohne Matura:

Österreich: Strengere Vorschriften für Wohnkredite seit August 2022

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat zur Begrenzung der systemischen Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien die „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)“[1] erlassen, die durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Rechtskraft getreten ist.  

Mit dieser Verordnung setzt die FMA die Empfehlungen und Vorgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um.

Die Verordnung ist rechtlich verbindlich ab 1. August 2022 auf neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierungen anzuwenden.

Ziel dieser Verordnung ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, Zinswende, fragilem wirtschaftlichen Umfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Bei der Kreditvergabe muss die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen.“

Eckpunkte des neuen Vergabestandards:

Entsprechend der Empfehlungen des FMSG und aufbauend auf einem Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erließ die FMA daher folgende Obergrenzen für die Vergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen:

  • Eine maximale Beleihungsquote von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird.
  • Eine Schuldendienstquote von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%).
  • Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent 5%).
  • Insgesamt dürfen aber bei einem Kreditinstitut maximal 20% aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
  • Um Renovierungen und Sanierungen – insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 von diesen Vorgaben ausgenommen.

Auch wenn bestehende Kredite davon ausgenommen sind (Kreditausweitungen fallen aber unter die neuen Regelungen), ist guter Rat teuer.

Schon jetzt ist spürbar, dass die dadurch eingezogene „Kreditbremse“ die Neuaufnahme von Krediten zu Wohnzwecken (Wohnungskauf, Bau eines Eigenheims) deutlich schwieriger geworden ist.

Wohnraumfinanzierung für Private erschwert – lebenslange Mieter für Investoren garantiert?

Dadurch, dass die gewerbliche Wohnbaufinanzierung von der FMA-Verordnung nicht berührt wird, also Investoren Wohnungen weiterhin kreditfinanziert errichten können, um sie jenen zu vermieten, die die Finanzierung nun nicht mehr schaffen, werden potentielle, künftige Eigentümer in lebenslange Mieter verwandelt und die Idee eines Volkes von Eigentümern (das dadurch wirtschaftliche Krisen deutlich besser meistern könnte) verhindert.

Die gute Idee Familien vor Kreditabenteuern zu bewahren und Banken zu sichern, wurde mit dem Bade ausgeschüttet.

Die Banken haben auch bislang schon auf Grund sehr strenge Regularien und eigenen wirtschaftlichen Denkens auf die Bonität der Kund*innen geachtet und zeichnet sich gerade der Hypothekarkredit ja durch eine größtmögliche Sicherheit aus – die Immobilie, mit welcher er besichert ist.

Immobilienmakler dürfen gem. § 117 Abs. 2 Z 5 GewO Hypothekarkredite vermitteln. 

Immobilienmakler sind auf Grund Ihrer Marktkenntnis und profunden Ausbildung daher auch Ihr erster Ansprechpartner bei der Frage, wie Sie Ihre Wohnimmobilien nun doch noch finanzieren können.

Immobilienmakler helfen Ihnen,

  • Ihren persönlichen Haushaltsplan zu erstellen,
  • Ihre Finanzierungsmöglichkeit zu berechnen und
  • holen gerne Kreditangebote für Sie ein.

Wenn Sie also nun einen Kredit für einen Wohnungskauf oder den Bau eines Eigenheims neu aufnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Eigenkapitalquote von 10 Prozent

Künftig müssen Kreditnehme*innen mindestens 10 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können.

Maximale Kreditrate von 40 Prozent des Nettoeinkommens

Die Kreditrate darf maximal 40 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen.

Maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren

Die Laufzeit des Kredits darf 35 Jahre nicht mehr übersteigen.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, leitet den Studiengang „B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement“ ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)


[1] https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/230

Erschienen auch als Beitrag: „Strengere Vorschriften für Wohnkredite“ – in „Wohnen & Mehr“ Lifestyle – Living – Interior; Frühjahr 2023, S 20 – 21

https://www.yumpu.com/de/document/read/67091921/das-era-magazin-sommer-herbst-2022

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Meisterprämie – das Land Oberösterreich verlängert die 1.000-Euro-Prämie für abgelegte Befähigungs- und Meisterprüfungen

Meisterprämie

Mit der Förderaktion „Meisterprämie“ unterstützt das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich Menschen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich leisten.

Wer wird gefördert?

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Oberösterreich, die im Zeitraum von 01.01.2022 – 31.12.2022 einen erfolgreichen Prüfungsabschluss einer

  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
  • Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
  • Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996

mittels Gesamtprüfungszertifikat vorweisen können.

Ausgenommen von der Förderung sind z.B. AbsolventInnen von Werksmeisterschulen oder GetränkebetriebsmeisterInnen, sowie Land- und ForstwirtschaftsmeisterInnen.

Die Prüfungsteile können auch in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.

Wie wird gefördert?

Die Prämie beträgt 1.000 Euro und kann pro Person einmal in Anspruch genommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der beiliegende Antrag ist auszufüllen und samt Beilagen (Meldezettel nicht älter als drei Monate, Kopie des Gesamt-Prüfungszertifikates) zu übermitteln.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Ausstellungsdatum des Gesamtprüfungszeugnisses einzubringen.

Die Prämie wird ausschließlich für die Gesamtprüfung und nicht für Teilprüfungen wie z.B. einzelne Module, Unternehmerprüfung oder Lehrlingsausbilderprüfung gewährt.

Formular

Richtlinie Meisterprämie

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche EntwicklungAbteilung Wirtschaft und Forschung

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Mit der Meisterprüfung studieren:

Landwirtschaftsmeister – Bachelor gleichwertig! Ing. gleichwertig!

Ingenieur (Ing.) nach einer Meisterprüfung: