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80 Jahre Prof. Felix Unger – zwei Festschriften

Die diesjährige feierliche Plenarsitzung der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste (EASA) war deren Gründer und Ehrenpräsidenten Felix Unger zu seinem 80. Geburtstag gewidmet, den er am 2. März 2026 feierte.

Ehrenpräsident Felix Unger wurde im Rahmen der Generalversammlung mit zwei Festschriften geehrt:

  • Zum einen mit einer klassische Anthologie, herausgegeben vom Präsidenten der EASA, Klaus Mainzer, und Gerhard Fasching, veröffentlicht beiEASA Press – ISBN 978-3-903611-01-6). Dieses zeitgenössische Dokument würdigt sein Leben und Wirken in der Herzchirurgie sowie sein Lebenswerk, die EASA. Im Mittelpunkt stehen seine Gedanken zu einer europäischen Föderation als einer realen Utopie für die wertebasierte Weiterentwicklung Europas.
  • Zudem die Festschrift von Anna Vanadis Faix: „The Heart of Europe“: Wissenschaft, Menschlichkeit und Verantwortung, erschienen bei Scientia Press, Herrenberg (ISBN 978-3-9828282-0-6). Diese Festschrift würdigt sein Lebenswerk und seine Vision eines Europas, das durch Dialog, Wissenschaft und Werte zusammengehalten wird. Sie vereint Beiträge von Weggefährten, Kollegen und führenden Vertretern aus den Bereichen Medizin, Philosophie, Naturwissenschaften, Politik, Wirtschaft und Kultur.

Die Laudatio auf Ehrenpräsident Felix Unger hielt Brigitte Tag, ehemalige Vizepräsidentin der EASA und Direktorin des Kompetenzzentrums für Medizin, Ethik und Recht Helvetia (MERH) an der Universität Zürich.

Felix Unger:

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Felix Unger ist eine der bedeutendsten Persönlichkeiten in der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft.

Als international renommierter Herzchirurg wurde Prof. Unger am 1. März 1985 mit dem Aufbau der Herzchirurgie in Salzburg betraut und leitete bis zum 31. März 2011 die Universitätsklinik für Herzchirurgie an der Paracelsus-Medizinischen Universität. Dort wurden über 20.000 Patienten operiert; eine spektakuläre Leistung wurde im März 1986 vollbracht, als der erste klinische künstliche Herzersatz in Europa durchgeführt wurde, gefolgt von einer Transplantation.

GRÜNDUNG DER EASA IM JAHR 1990

Im Jahr 1990 gründete Prof. Unger gemeinsam mit dem Erzbischof von Wien, Franz Kardinal König, und dem Politikwissenschaftler und Philosophen Nikolaus Lobkowicz die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste in Salzburg.

Als langjähriger Präsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste (EASA) hat er 30 Jahre lang Brücken zwischen Disziplinen, Religionen und Nationen geschlagen. Sein Werk steht für eine Wissenschaft, die Menschlichkeit und Verantwortung vereint – mit einem klaren europäischen Geist, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Felix Unger – Brückenbauer für Wissenschaft, Kultur und Frieden

Wenn man das Lebenswerk von Felix Unger in einem einzigen Bild verdichten möchte, dann ist es jenes des Brückenbauers.

Brücken zu bauen bedeutet, Verbindungen zu schaffen, wo zuvor Trennlinien verliefen. Es bedeutet, Gegensätze nicht zu negieren, sondern fruchtbar zu machen. Es bedeutet, Räume des Dialogs zu eröffnen – zwischen Menschen, Disziplinen, Kulturen und Weltanschauungen. Genau darin liegt die große, bleibende Leistung von Felix Unger.

Als er im Jahr 1990 gemeinsam mit dem damaligen Wiener Erzbischof Franz König und dem Rektor der Ludwig-Maximilians-Universität München, Nikolaus Prinz von Lobkowicz, die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste gründete, war Europa im Umbruch. Der Eiserne Vorhang war gefallen, alte politische Blöcke lösten sich auf, neue Ordnungen suchten nach Orientierung. In dieser historischen Situation entstand eine Institution, die von Beginn an mehr sein wollte als eine klassische Gelehrtengesellschaft.

Die Akademie sollte eine geistige Brücke errichten:

  • zwischen Wissenschaft und Kunst,
  • zwischen WissenschaftlerInnen aus „West“ und „Ost“
  • zwischen den unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen,
  • zwischen Erkenntnis und Verantwortung.

Felix Unger verstand Wissenschaft nie als Selbstzweck. Für ihn war sie immer eingebettet in einen größeren kulturellen, gesellschaftlichen und humanistischen Zusammenhang. Sein Denken war geprägt von der Überzeugung, dass wissenschaftlicher Fortschritt ohne kulturelle Verankerung und ethische Reflexion seine Orientierung verliert. Die Akademie wurde damit zu einem Ort des interdisziplinären Gesprächs – einem Forum, in dem Naturwissenschaftler, Mediziner, Philosophen, Theologen, Juristen, Künstler und Ökonomen einander auf Augenhöhe begegnen.

Eine zweite große Brücke, die Felix Unger mit der Akademie geschlagen hat, ist jene zwischen Ost und West.

In den frühen 1990er-Jahren war der wissenschaftliche Austausch zwischen den ehemals getrennten politischen Systemen noch keineswegs selbstverständlich. Viele akademische Netzwerke waren zerstört oder nie entstanden. Unger erkannte früh, dass der europäische Einigungsprozess nicht nur politisch und wirtschaftlich, sondern vor allem geistig und kulturell getragen werden muss.

Heute zählt die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste mehr als 2.000 Mitglieder aus allen Teilen der Welt, darunter über 30 Nobelpreisträger. Sie ist ein einzigartiges Netzwerk exzellenter Persönlichkeiten, das weit über Europa hinaus wirkt. In ihr begegnen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichsten Traditionen, Erfahrungshorizonten und Denkschulen – verbunden durch den gemeinsamen Anspruch, Verantwortung für die Zukunft unserer Gesellschaften zu übernehmen.

Doch Felix Ungers Brücken reichen noch weiter.

In einer Welt zunehmender geopolitischer Spannungen, neuer Blockbildungen und wachsender Polarisierung kommt der Wissenschaft eine besondere Rolle zu. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind oft die letzten, die jenseits politischer Frontlinien miteinander sprechen können. Sie wirken als Wissensdiplomaten, als Mittler, als Vertrauensstifter.

Tagungen, Kongresse und Dialogforen der Akademie ermöglichen Begegnungen, die auf politischer Ebene häufig nicht mehr möglich wären. Gerade hier zeigt sich die leise, aber nachhaltige Kraft des akademischen Dialogs: Er schafft Räume, in denen Verständigung möglich bleibt – auch dann, wenn politische Beziehungen eingefroren sind.

So wird die Akademie zu einer Brücke des Friedens.

In diesem Sinne verkörpert Felix Unger auch jenes Leitmotiv, das Österreich selbst in den vergangenen Jahrzehnten für sich formuliert hat: Brückenbauer für die Welt.

Als Österreich in den Jahren 2012 und 2013 im Rahmen des Nation-Branding-Projekts unter Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Außenminister Michael Spindelegger seine internationale Rolle neu definierte, stand genau dieses Bild im Zentrum: Österreich als Drehscheibe zwischen West und Ost, als Ort des Ausgleichs, der Vermittlung und des Dialogs. Als Land, das historisch gewachsen ist zwischen Kulturen, Sprachen und politischen Räumen – und daraus seine besondere Verantwortung ableitet.

Felix Unger ist die personifizierte Ausprägung dieses Gedankens.

Sein Wirken verbindet medizinische Exzellenz mit humanistischer Bildung, wissenschaftliche Strenge mit kultureller Offenheit, internationale Vernetzung mit österreichischer Identität. Er denkt europäisch und handelt global – ohne jemals den Menschen aus dem Blick zu verlieren.

Was ihn dabei auszeichnet, ist nicht nur seine intellektuelle Autorität, sondern seine persönliche Integrationskraft. Er bringt Menschen zusammen. Er stiftet Vertrauen. Er eröffnet Gesprächsräume. Und er erinnert uns daran, dass Wissenschaft immer auch eine moralische Dimension hat.

In einer Zeit, in der Spezialisierung oft zur Abschottung führt und Expertise nicht selten in Silos verschwindet, ist Felix Unger ein Mahner für das Verbindende. Sein Lebenswerk steht für die Überzeugung, dass Erkenntnis nur dann ihre volle Wirkung entfaltet, wenn sie geteilt, diskutiert und in den Dienst des Gemeinwohls gestellt wird.

Brückenbauer zu sein heißt, Verantwortung zu übernehmen – für die Gegenwart und für kommende Generationen.

Felix Unger hat diese Verantwortung angenommen. Mit Mut, mit Weitblick und mit einer außergewöhnlichen menschlichen Integrität. Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste ist sein Vermächtnis – eine lebendige Brücke in eine offene, dialogfähige und friedliche Zukunft Europas und der Welt.

(Stieger, Martin, 2026: „Felix Unger – Brückenbauer für Wissenschaft, Kultur und Frieden“ in Mainzer, Klaus; Faix, Anna-Vanadis (Hg): „Das Herz Europas – Wissenschaft, Humanität und Verantwortung“ Festschrift für Felix Unger zum 80 Geburtstag, Alma Mater Europaea – ECH Scienta Press Herrenberg(ISBN 978-3-9828282-0-6), S 499 – 501)

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Martin G. Stieger

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75 Jahre UNIBIT/ULSIT

Forschung ohne Grenzen: ULSIT, der Europäische Hochschulraum und ein erfolgreiches Modell der wissenschaftlichen Zusammenarbeit

Im Jahr 2025 feiert die Universität für Bibliothekswesen und Informationstechnologien (ULSIT, UNIBIT) ihr bemerkenswertes 75-jähriges Bestehen und blickt auf eine ereignisreiche Geschichte zurück, die eng mit der Entwicklung der europäischen Hochschulbildung verbunden ist.

Die Schaffung des Europäischen Hochschulraums und die Bologna-Erklärung von 1999 markieren einen wichtigen Meilenstein in der europäischen Bildungspolitik.

Die Förderung der Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Universitäten durch vergleichbare Studienstrukturen, ein ECTS-System und gemeinsame Qualitätsstandards wurde zu einem zentralen Ziel unserer Bildungseinrichtungen.

Die ULSIT hat dieses Ziel nicht nur verfolgt, sondern den Weg konsequent mitgestaltet und sich als moderne europäische Universität positioniert.

Das 75-jährige Jubiläum unterstreicht auch eine bemerkenswerte Leistung in der Vision der ULSIT, sinnvolle internationale Kooperationen im Hochschulbereich zu schaffen: 12 Jahre grenzüberschreitende Doktorandenausbildung zusammen mit der österreichischen Bildungsorganisation „Vienna International Studies“.

Als Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind die Doktoratsstudiengänge der ULSIT von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung in Österreich anerkannt.

Diese institutionelle Qualitätssicherung ist ein weiterer Beweis für die hohe Integration der ULSIT in den Europäischen Hochschulraum. Im Rahmen des gemeinsamen Projekts wurden bisher 116 Forscherinnen und Forscher erfolgreich zum Doktorat ausgebildet.

Besonders bemerkenswert ist, dass fast 20 von ihnen inzwischen Professuren an österreichischen und deutschen Universitäten innehaben und andere die Ergebnisse ihrer Forschung zur Verbesserung von Strategien und täglichen Abläufen in staatlichen und privaten Organisationen in diesen Ländern nutzen. Einige der Dissertationen dienten als Grundlage für neue Bücher, die in mehrere Sprachen übersetzt und weltweit verbreitet wurden.

Eine solche forschungsorientierte Zusammenarbeit schafft eine stabile und nachhaltige akademische Brücke – nicht nur zwischen Bulgarien, Österreich und Deutschland, sondern auch zwischen dem Hochschulstudium und den modernen praktischen Anforderungen der beruflichen Realität.

In ihrer jetzigen Form ist diese Partnerschaft eine der erfolgreichsten Doktorandenausbildungen, die seit der Schaffung des Europäischen Hochschulraums zwischen zwei oder mehr Ländern eingerichtet wurden. Sie ist ein Beweis dafür, dass Europa besonders stark ist, wenn Wissen gemeinsam genutzt und weiterentwickelt wird, nationale Grenzen überschreitet und den Europäischen Hochschulraum mit Leben erfüllt.

Parallel zur Doktorandenausbildung entsteht eine weitere wichtige Brücke. Diese Brücke transportiert neues kulturelles, historisches und soziales Wissen in den Köpfen der Doktoranden. Die Diskussionsrunden und Aktivitäten während der traditionellen jährlichen PhD Get Together-Veranstaltungen vermitteln Wissen über Bulgarien als Heimat der ältesten Stadt Europas, des kyrillischen Alphabets, duftender Rosenfelder, des ältesten Goldschatzes der Welt, des UNESCO-geschützten „Nestinarstvo“ und vieles mehr.

Sofia gilt als moderne, tolerante und sich schnell verändernde Stadt, die aufgrund des Talents ihrer Einwohner, der guten Infrastruktur und der Ausbildung in diesem Bereich zu einem der größten IT-Zentren Europas wird. Als jemand, der Bulgarien seit mehr als 20 Jahren kennt, bin ich sehr stolz auf diese Leistung.

Zum Jubiläum der ULSIT sind zahlreiche denkwürdige Veranstaltungen geplant. Den Grundstein für die positive 75-jährige Geschichte legen jedoch die täglichen Leistungen des bemerkenswerten Teams der ULSIT – dieses Engagement und dieser Einsatz für Lehre, Forschung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit tragen nicht nur zu akademischer Exzellenz bei, sondern auch zur europäischen Integration durch Bildung.

Ich bin froh, dass ich die ULSIT als Paradebeispiel für die Kraft gemeinsamer Bildungswege in einem vereinten Europa und als eine der besten Botschafterinnen Bulgariens weltweit aus nächster Nähe miterleben durfte.

Ich gratuliere dem Team der Universität zu seiner Entschlossenheit, die europäische Bildung mit einer Vision von Zusammenhalt, hohen Standards und Nachhaltigkeit voranzutreiben.

Frohe Feiertage, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger, Rektor der Allensbach-Hochschule, Deutschland, Mitglied der Klasse V. Sozialwissenschaften, Recht und Wirtschaft der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, CEO VISVienna International Studies

75 years of UNIBIT/ULSIT

Österreich: Hochschulmediation

Weil ich heute anlässlich meiner Eintragung in die Liste der Mediatorinnen/Mediatoren gefragt wurde: Was bitte ist denn Hochschulmediation?

Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist die Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die Zivilgerichte zuständig sind.

Allgemeines

Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung gemeinsam optimale Lösungen.

Die allparteilichen Mediatorinnen/Mediatoren leiten die Gespräche und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Sie achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Die Mediatorinnen/Mediatoren werden von den Parteien selbst ausgewählt. Wer selbst Partei, Parteienvertreterin/Parteienvertreter, Beraterin/Berater bzw. Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediatorin/Mediator tätig sein.

Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator/eine eingetragene Mediatorin hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Die Liste der eingetragenen Mediatorinnen/Mediatoren wird beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt. Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste ist neben einem entsprechenden Antrag und einem Mindestalter von 28 Jahren der Nachweis der fachlichen Qualifikation, der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung), eine Haftpflichtversicherung der Mediatorin/des Mediators sowie die Angaben, wo die Mediatorin/der Mediator ihre/seine Tätigkeit ausüben wird. Überdies müssen eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren Fortbildungen absolvieren.

Arten der Mediation

Mediationsarten sind beispielsweise die Familienmediation (z.B. Scheidung), die Wirtschaftsmediation, die Nachbarschaftsmediation, die Umweltmediation, die Schulmediation, die Mediation im öffentlichen Bereich, die Mediation im Bauwesen, die politische Mediation etc.

Hochschulmediation:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen der Hochschulleitung und Belegschaftsvertretungen sowie Studierenden
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlichen Strukturfragen, wie z.B. Hochschulkooperationen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Hochschulen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Hochschulen,
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Hochschulen und Behörden (z.B. AQ Austria) oder auch Akkreditierungsagenturen
  • Beratung bei der Auswahl hochschulischer Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung verbindlicher Vereinbarungen
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Vorteile einer Mediation

  • Mediation ist ein relativ kostengünstiges Verfahren, beim dem (im Gegensatz zum Gerichtsverfahren) kein Risiko besteht, allenfalls die Kosten des Gegenübers ersetzen zu müssen.
  • Mediation spart Zeit, da das Ergebnis oft schneller als bei einem Gerichtsprozess erzielt wird.
  • Mediation ist immer ein freiwilliges Verfahren.
  • Die Lösung selbst kommt von beteiligten Parteien – es gibt niemanden, der besser als jeder für sich selbst entscheiden kann, welche Lösung die fairste ist.
  • Mediation bietet auch die Möglichkeit, wieder ein konstruktives Gesprächsklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
  • Mediation besticht durch ihre klar strukturierte Konfliktanalyse und beinhaltet das rasche Erkennen, richtige Handeln und Lösen von Konflikten.
  • Mittels optimalen Lösungsstrategien gelingt es, einen Konflikt rasch und für beide Parteien zufriedenstellend zu entschlüsseln.
  • Durch die Nachhaltigkeit der Problemlösung ergibt sich eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.
  • Die Vorteile der Mediation hat auch der Gesetzgeber erkannt und sie in vielen Bereichen bereits integriert (Familie, Nachbarschaft, Arbeitswesen etc.).
  • Mediationsgespräche sind absolut vertraulich.
  • Voraussetzung für eine Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

Voraussetzungen für eine Mediation

  • Mindestens zwei Menschen, die miteinander einen Konflikt haben, und eine neutrale Mediatorin/einen neutralen Mediator
  • Die Konfliktparteien sind verhandlungsfähig.
  • Sie sind sich des Konfliktes untereinander bewusst.
  • Sie haben die Absicht, den Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Der Ablauf einer Mediation

Der Ablauf einer Mediation lässt sich in mehrere Phasen unterteilen.

  • Vorphase: In der Vorphase bemüht sich die Mediatorin/der Mediator eine Gesprächsbasis zu schaffen, erläutert Ziele, Ablauf und Regeln der Mediation und schließt mit allen Parteien eine Mediationsvereinbarung ab. Darin werden auch Kosten, Kostenaufteilung, allfällige Bedingungen, Fristen, gegebenenfalls Termine und Gesprächsregeln vereinbart.
  • Erste Phase: Die Mediatorin/der Mediator schafft eine vertrauensfördernde Gesprächsatmosphäre und jede Partei erhält die Gelegenheit, ihren Standpunkt zu schildern. Die Mediatorin/der Mediator arbeitet die unterschiedlichen Sichtweisen des Konfliktes heraus, ohne diese zu bewerten, und erstellt eine Themen-Liste.
  • Zweite Phase: In der folgenden Konfliktbearbeitungs-Phase bringen die Parteien ihre Gefühle zum Ausdruck. Die zu Grunde liegenden Interessen, Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten werden konkretisiert.
  • Dritte Phase: Auf Basis der Wünsche und Ziele der Beteiligten werden alle möglichen, denkbaren Lösungswege gesucht und alle Ideen und Varianten ohne Bewertung gesammelt.
  • Vierte Phase: Alle gefundenen Optionen werden von den Beteiligten gemeinsam bewertet, auf ihre Umsetzbarkeit und Dauerhaftigkeit überprüft, und aus den verbliebenen Möglichkeiten wird diejenige ausgewählt, die allen den größten Nutzen/Gewinn bringt und die Zustimmung aller findet.
  • Fünfte Phase: Nach einer möglichen zusätzlichen externen Überprüfung durch Expertinnen/Experten findet die schriftliche Abfassung eines Mediationsvertrages statt und wird von allen Beteiligten unterzeichnet. Diese ist dann z.B. im Falle einer Scheidung geeignet dem Gericht für eine einvernehmliche Scheidung vorgelegt zu werden.
  • Evaluierung (Follow-up): Allenfalls kann eine Evaluierung vereinbart oder als Option ins Auge gefasst werden, um zu sehen, ob die Ergebnisse den Zielen und Erwartungen entsprechen bzw. gehalten haben oder auch um Details zu verbessern.

Finden die Parteien im Rahmen einer erfolgreich durchgeführten Mediation zu einer gemeinsamen Lösung, endet die Mediation mit einem außergerichtlichen Vergleich. Andernfalls steht den Parteien weiterhin der Klagsweg offen.

Kosten/Förderung

Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation vom Streitwert unabhängig. Sie werden nach Zeitaufwand der Mediatorin/des Mediators verrechnet und von den Streitparteien bezahlt.

Im Rahmen der vom Bundeskanzleramt geförderten Familienmediation kostet eine Mediationsstunde (ohne Zuschuss) 220 Euro pro Mediatorenteam. Abhängig von der Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder kann das Bundeskanzleramt bei einer Familienmediation einen Zuschuss gewähren. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen/Mediatoren errechnet. Beteiligte Parteien bezahlen pro Mediationsstunde den Selbstbehalt. Den Zuschuss des Bundeskanzleramts wickeln die Mediatorinnen/Mediatoren mit den Vereinen und dem Bundeskanzleramt ab.

Eine Förderung von Familienmediation kann nur bei Auswahl von Mediatorinnen/Mediatoren aus den Listen auf der Website des Bundeskanzleramtes (BKA) in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)

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FlexLex Wirtschaftsmediation

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

eingetragener Mediator“ gem. § 8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2003, Tätigkeitsbereich: Hochschulmediation

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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

Weitere Informationen

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Fernstudium: Bau- und Immobilienmanagement

Die Bau- und Immobilienbranche boomt und bietet vielfältige Karrierewege für ambitionierte Fachkräfte. Mit einem spezialisierten Studium im Bau- und Immobilienmanagement können Berufstätige ihre Karrierechancen erheblich verbessern.

Von Prof. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und Leiter der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement im Bachelor BWL und Management, Allensbach Hochschule Konstanz

Als Projektleiterin eines renommierten Immobilienunternehmens hat Anna Müller eine spannende Woche vor sich: Die Planung eines neuen Wohnkomplexes in der Innenstadt steht an, ein Meeting mit einem internationalen Investor ist angesetzt und die jährliche Nachhaltigkeitsprüfung für eines ihrer älteren Bauprojekte muss vorbereitet werden. Anna liebt die Vielfalt und die Herausforderungen ihres Jobs und erinnert sich rückblickend daran, wie sie ihre Karriere im Bau- und Immobilienmanagement gestartet hat – mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre, Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement. Dieses Studium legte den Grundstein für ihre heutigen Aufgaben und eröffnete ihr zahlreiche Karrierewege in einer dynamischen und zukunftsträchtigen Branche.

Die Immobilienbranche in Deutschland hat in den letzten Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen und profitiert weiterhin von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders in Ballungszentren wächst die Nachfrage nach Wohnraum stetig. Zudem stehen in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur bevor, die sich auf Stromversorgung, Internet, Straßen und Schienen erstrecken. Diese Entwicklungen machen die Spezialisierung im Bereich Bau- und Immobilienmanagement zu einer vielversprechenden Karriereoption.

Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre

Ein Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre mit der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement bietet eine umfassende wirtschaftliche Ausbildung mit speziellem Fokus auf die Bau- und Immobilienwirtschaft.

Das Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre wie Unternehmensführung, Personalmanagement, Marketing, Rechnungswesen, Kostenrechnung & Controlling sowie Investition und Finanzierung.

Zusätzlich erwerben Studierende Kenntnisse in den Nachbardisziplinen Recht, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Mathematik. Business English und Wirtschaftsinformatik ergänzen das Profil und bereiten die Studierenden optimal auf die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes vor.

Ein besonderer Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Planung und Ausführung von Bauprojekten. Studierende lernen, wie Immobilienmärkte funktionieren und wie Bauprojekte marktgerecht geplant werden können.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den gängigsten Finanzierungsmodellen und den steuerlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche. Ein wesentlicher Aspekt ist der Lebenszyklus von Immobilien, der von der Planung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung reicht. Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz und ökologische Aspekte spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv

Die Bau- und Immobilienbranche bietet eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind qualifiziert für Fach- und Führungsaufgaben in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören Banken, die im Immobilienfinanzierungs- und Kreditgeschäft tätig sind, institutionelle Anleger wie Anlagefonds und Investment Companies, Liegenschafts- und Immobilienverwaltungen, Immobilienabteilungen größerer Unternehmen und der öffentlichen Hand sowie Unternehmen im Property, Asset und Facility Management. Auch in der Wohnungswirtschaft, in Planungsbüros und bei Generalunternehmern sind qualifizierte Fachkräfte gefragt. Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen bieten ebenfalls interessante Karriereoptionen.

Ein Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv, da es die Möglichkeit bietet, sich nebenberuflich weiterzubilden und spezialisierte Kenntnisse zu erwerben. Dies ermöglicht den Einstieg in neue Verantwortungsbereiche und eröffnet Karrierechancen in einer wachsenden Branche. Die praxisnahe Ausbildung bereitet die Studierenden auf die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen der Bau- und Immobilienwirtschaft vor, sodass sie nach Abschluss des Studiums als gefragte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt auftreten können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bau- und Immobilienbranche durch ihr dynamisches Wachstum und die zahlreichen Investitionen in die Infrastruktur eine vielversprechende Zukunft bietet. Ein Studium im Bau- und Immobilienmanagement vermittelt nicht nur umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, sondern auch spezialisiertes Fachwissen, das für die Planung, Durchführung und Verwaltung von Bauprojekten unerlässlich ist. Berufstätige profitieren von einem Zusatzstudium durch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihre Karriere in einer spannenden und zukunftsträchtigen Branche voranzutreiben.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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EXPRESSIONISMUS: „SABO im Farbenrausch der Sinne“

unter diesem Motto präsentiert Miklos Sabo seine aktuellen Werke in der Wimmer Medienhaus Galerie Wels, Stadtplatz 41/3. Stock.


Eröffnung: 16. Oktober 19.30 Uhr

Begrüßung:                   Ing. Andreas Cuturi, MAS und Konsulent Josef Scherrer

Laudator:                      Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Eröffnung:                    Dr. Horst König, GF Rukapol Sicherheitsschuhe GmbH

Zu sehen: bis Freitag, 15. November 2024, 12 Uhr

Mo bis Do 8-12 & 14-16.45 Uhr, Fr 8-12 Uhr oder nach Vereinbarung unter: +43 676 6676194 oder expressionismus.sabo@gmail.com – Nähere Infos: www.expressionismus.eu

Der abstrakte Expressionismus ist eine nordamerikanische Kunstrichtung der modernen Malerei, die vornehmlich durch die New York School in den späten 1940 er bis frühen 1960 er Jahren bekannt wurde. Ihre Hauptströmungen manifestierten sich im  Action Painting und der Farbfeldmalerei

Allen Ausprägungen des abstrakten Expressionismus war gemeinsam, dass das Gefühl, die Emotion und die Spontanität wichtiger waren als Perfektion, Vernunft und Reglementierung. Die Darstellungsweise war abstrakt, teilweise auch abstrakt-figurativ. Er übernahm die surrealistische Technik des Automatismus und die kubistische Idee der flächigen Räumlichkeit. 

Miklos Sabos Markenzeichen ist ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift „JUST DO IT“ und das ist kein Zufall, denn es ist schon lange zu seinem Lebensmotto geworden! 

Österreich: Ministerrat hob die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer auf 55.000 Euro – diese und weitere steuerliche und bürokratische Erleichterungen …

Kleinunternehmer

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) wird von bisher 35.000 Euro netto (bzw. 42.000 brutto bei Normalsteuersatz von 20 %) auf 55.000 Euro brutto angehoben.

Die neue erhöhte Grenze von 55.000 Euro soll zukünftig nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer (§ 17 Abs 3a EStG) gelten.

Bisher ist die umsatzsteuerliche Grenze plus 5.000 Euro maßgebend. Mit diesen Maßnahmen werden die betroffenen Kleinunternehmer administrativ spürbar entlastet.

Tarifanpassungen samt Absetzbeträgen ab 1.1.2025

Die für die ersten fünf Tarifstufen in der Einkommensteuer maßgebenden Grenzbeträge sollen zusätzlich um jeweils 0,5% angepasst werden.

Das bedeutet für den Tarif:

  • für die ersten 13.308 Euro (bisher 12.816): 0%
  • für Einkommensteile über 13.308 Euro (bisher 12.816) bis 21.617 Euro (bisher 20.818): 20%
  • für Einkommensteile über 21.617 Euro (bisher 20.818) bis 35.836 Euro (bisher 34.513): 30%
  • für Einkommensteile über 35.836 Euro (bisher 34.513) bis 69.166 Euro (bisher 66.612): 40%
  • für Einkommensteile über 69.166 Euro (bisher 66.612) bis 103.072 Euro (bisher 99.266): 48%
  • für Einkommensteile über 103.072 Euro (bisher 99.266): 50%
  • für Einkommensteile über eine Million Euro in den Kalenderjahren 2016 bis 2025: 55%

Die Absetzbeträge (Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für Pendler, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag) samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sollen zu 100% an die Inflationsrate angepasst werden. Die Freigrenze der sonstigen Bezüge (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld) soll ebenfalls an die Inflation angepasst werden.

Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen (derzeit 24.500 Euro) ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.

Reisekosten

Gemäß § 26 Z 4 EStG sind Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütung und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder bezahlt werden, nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren.

Gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG sind Werbungskosten Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Dabei steht das volle Tagesgeld für 24 Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen.

Folgende Reisekosten sollen sich ändern:

  • Inländisches Tagesgeld: 30,00 Euro (bisher 26,40)
  • Inländisches Nächtigungsgeld: 17,00 Euro (bisher 15,00)
  • Kilometergeld PKW: 0,50 Euro (bisher 0,42)
  • Kilometergeld Motorfahrräder und Motorräder: 0,50 Euro (bisher 0,24)
  • Kilometergeld Mitfahrer: 0,15 Euro (bisher 0,05)
  • Kilometergeld Fahrrad/Fußgänger: 0,50 Euro (bisher 0,38)

Die Obergrenze für den Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder soll von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr erhöht werden, die Untergrenze für Fußgänger wird von zwei auf einen Kilometer reduziert (LStR Rz 356a, § 11 und § 10 Abs 5 Reisegebührenvorschrift).

Der Beförderungszuschuss für Beförderung mit Massenbeförderungsmitteln (§ 7 Abs 4 Reisegebührenvorschrift) soll wie folgt angepasst werden:

  • für die ersten 50 Kilometer: 0,50 Euro (bisher 0,20)
  • für die weiteren 250 Kilometer: 0,20 Euro (bisher 0,10)
  • für jeden weiteren Kilometer: 0,10 Euro (bisher 0,05)

Sachbezug Dienstwohnungen

Gemäß Sachbezugswerteverordnung (§ 2 Ab 7a) ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft, die nicht Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, bis zu einer Größe von 30 m² überlässt. Dieser Wert soll auf 35 m² erhöht werden. Bisher wurden die Gemeinschaftsräume jedem Nutzungsberechtigten voll zugerechnet (siehe dazu LStR 162c bzw VWGH 14.12.2021, Ra 2017/08/0039). Zukünftig sollen die Gemeinschaftsräumlichkeiten nur mehr aliquot den jeweiligen Nutzungsberechtigten zuzurechnen sein.

Stand der Information: Juli 2024

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Hans Sachs Institut Wels – freiwillige Vereinsauflösung

Mit einstimmigem Beschluss der Generalversammlung vom 05. April 2024 hat der Verein Hans Sachs Institut Wels seine freiwillige Auflösung beschlossen und sich damit nach mehr als 30jähriger Vereinstätigkeit selbst aufgelöst.

Die erfolgreiche Durchführung von Seminaren und Lehrgängen und insbesondere der Fernstudien (Vereinszweck) war schon Jahre davor Vienna International Studies anvertraut worden.

Das Hans Sachs Institut Wels wurde im Mai 1993 von Renate und Martin Stieger mit der Idee gegründet, die lebenslange Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere für Berufstätige zu ermöglichen.

Namensgeber war Hans Sachs, der auch in Wels von „der Muse geküsst wurde“.

Mit großem Erfolg konnten jahrelang gut besuchte Seminare[1], insbesondere die Seminare „Fachkraft Recht[2]“, eine Seminarreihe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorwiegend aus Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten abgehalten werden.

In den Jahren 2003 bis 2012 hatte das HSI das Recht den Lehrgang universitären CharaktersAkademisches Verwaltungsmanagement“ (Abschluss als akademische/r Verwaltungsmanager/in) und in den Jahren 2005 bis 2012 den Lehrgang universitären CharaktersPublic Management“ anzubieten und damit auch den akademischen Grad MPAMaster of Public Administration – zu verleihen.

Das HSI konnte damit als erste Bildungseinrichtung Österreichs den akademischen Grad MPA verleihen, hatte diesen somit[3] in Österreich eingeführt.

In den Jahren 2004 bis 2012 wurden die HSI-Lehrgänge durch die vom HSI mittels Geschäftsbesorgungs- und Managementvertrag beauftragte WWEDU World Wide Education GmbH, Wels, erfolgreich angeboten und durchgeführt.

Die teils legendären Graduierungsfeiern fanden zum größten Teil in Wels, aber z.B. auch in Wien statt.

Seit dem österreichweiten Auslaufen der Lehrgänge universitären Charakters arbeitete das HSI mit VIS Vienna International Studies  in Wien und Wels zusammen.

Vienna International Studies, mittlerweile auch schon 12 Jahre in der Aus- Fort- und Weiterbildung tätig (am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen), ermöglicht ein internationales Studium von zu Hause aus und setzt damit (und mit den HSI-Gründern an Bord) die Arbeit mit und für Studierende im In- und Ausland erfolgreich fort.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Zu Berufsrechten nach Lehrgängen universitären Charakters, zu Anrechnungen in weiteren Studien und Lehrgängen, dem dadurch möglichen Entfall der Unternehmerprüfung, der Titelführung u.v.a.m. finden sich in meinem Blog viele für Sie hoffentlich interessante Beiträge:

Berufsrecht:

Anrechnung:

Nutzung der ECTS für weitere Studien:

Eintragbarkeit und Titelführung:

Mit dem MBA promovieren?

Allgemeines:

Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium


[1] Z.B. Insolvenzrecht-Vertiefung, Selbstbemessung von Gebühren- und Verkehrsteuergeschäftsfällen/Vertiefung , Aus HGB wird UGB – Unternehmensgesetzbuch; Grundlagen und Neuerungen, Der Umgang mit schwierigen Situationen oder schwierige Situationen managen, So erstellen Sie Ihren Business Plan, Neuerungen im Kostenrecht – zivilgerichtliches Verfahren und Verfahren außer Streit, Von der Pfändung bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Einbringung im finanzbehördlichen Abgabenverfahren,

Selbstbemessung von Gebühren- und Verkehrsteuergeschäftsfällen (Basisseminar und Vertiefungsseminar)

[2] Bestehend aus den 5 Seminaren: Firmenbuch, Grundbuch, Außerstreitverfahren, Insolvenzrecht, Exekution

[3] 369. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über den akademischen Grad „Master of Public Administration“, Hans Sachs Institut Wels, Lehrgang „Public Management“

Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Das Hans Sachs Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Public Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Public Management“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Public Administration“, abgekürzt „MPA“, zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2005 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Gehrer

Alfred Rameis: „Divergent 2.0“ .. entgegengesetzt bzw. auseinanderstreben! – Ausstellung in Wels

Eröffnung der Ausstellung am Mittwoch, 10. April um 19.30 Uhr im Wimmer Medienhaus, Wels, Stadtplatz 41/3 Stock

Alfred Rameis:

Maler und Bildhauer ist seit 1980 in Steyr künstlerisch tätig. Ausstellungen in naher und ferner Umgebung.

Er ist aus der Steyrer Kunstszene nicht wegzudenken.

Alfred Rameis, nach eigenen Worten ein Schwarz-Weiß-Fetischist, gestaltet seine malerischen Arbeiten in sehr expressiver und abstrakter Weise, verzichtet seinem Naturell gemäß auf Buntheit und legt großen Wert auf die Reduktion, was sowohl das innere Thema eines Bildes als auch die Farbauswahl betriff.

So findet man in seinen teils großformatigen Arbeiten eine beschränkte Farbpalette, Erdfarben, Schwarz, Weiß und schließlich die Linie, den Strich.

Die Verbindung von Malerei und Grafik beeindruckt, schafft er es doch auf diese Art, eine immense Spannung in den Bilder zu erzeugen, reine Farbflächen, so seine Meinung, wären für ihn zu langweilig und keine Herausforderung, weder an den Betrachter noch an den Künstler.

So steht beim Bildschaffen das Experiment im Vordergrund, das Bilder während des Arbeitens entstehen lässt.

Unkonventionell ist auch die Auswahl seiner Materialien. Neben Leinwänden, die er in Groß- wie auch Kleinformaten bearbeitet, ist nichts, aber schon gar nichts vor ihm sicher. Ob Karton, Verpackungsmaterial, Röntgenbilder, Leinentaschen, Textilien – einerlei, alles ist Malfläche und bringt so dann die gewünschten Reaktionen und Diskussionen zustande.

Seine eigene Bildsprache, die ihn wohl unverkennbar macht.

Sein Zitat: „Meine Kunst soll interessieren, soll beeindrucken und in ihrem vielfältigen Ausdruck zum Schauen, Betrachten, Interpretieren anregen. Titel erachte ich wenig wichtig, das Thema, den Inhalt soll der Betrachter selbst sehen!

A.R. war Mitgründer der gallery4art in Steyr  und organisiert seit Jahren mit an der Ausstellung internationaler Künstler bei den Atelierstagen.

2021 gründet er in Steyr die Rathausgalerie.

2021 bekam er auch das Ehrenzeichen der Stadt Steyr für besondere Verdienste im kulturellen Bereich.

Zeitgenössische Kunst sei ihm am liebsten, meinte er in einem Interview, Kritik an seiner Kunst nehme er zwar wahr, seinen eigenen, von ihm erarbeiteten Weg gehe er aber konsequent  und kompromisslos weiter.

Kunst ist für ihn die Vermittlung von Fähigkeiten und Botschaften, um die Menschen für Kunst zu interessieren und zur subjektiven Interpretation von Werken zu motivieren.

Er ist ein leidenschaftlicher Expressionist.

MartinStieger.Blog: 10 Jahre – 1.000 Beiträge – 500.000 Aufrufe

Am Hochzeitstag (28. 01.) meiner Eltern, vor genau 10 Jahren (2014), habe ich meinen ersten Beitrag verfasst und meinen Blog begonnen.

Interessanterweise ist der beste Tag (an der Zahl der Aufrufe gemessen) der Dienstag und das auch noch um 22:00 Uhr, obgleich ich die meisten Beiträge am Freitag verfasse.

Meine knapp 1.000 Beiträge wurde mehr als 500.000 x aufgerufen und gibt es Beiträge mit nicht einmal 100 und solche (selten) mit mehr als 10.000 Aufrufen.

Der Beitrag Zertifikatsstudium Wirtschaftspädagogik in Fernlehre wurde bislang nur 56 x aufgerufen und ist Schlusslicht in meiner „Beliebtheitsskala“.

Meine drei bislang beliebtesten Beiträge:

Doktor ist nicht gleich Doktor: (PhD, Dr., DBA, PhDr. …..? (13.463)

Österreich: Baumeister und Werkmeister sind keine Meister (Mst.) aber Ingenieure (Ing.)? (12.300)

Abgrenzung Medizinischer Masseur/Heilmasseur/Gewerblicher Masseur (9.080)

An sehr guten Tagen kann ich mehr als 700 Aufrufe verzeichnen, an manchen sind es knapp 100.

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Vielleich ist ja auch einmal etwas Interessantes für Sie dabei.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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