Archiv für den Monat: November 2024

Österreich: Hochschulmediation

Weil ich heute anlässlich meiner Eintragung in die Liste der Mediatorinnen/Mediatoren gefragt wurde: Was bitte ist denn Hochschulmediation?

Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist die Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die Zivilgerichte zuständig sind.

Allgemeines

Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung gemeinsam optimale Lösungen.

Die allparteilichen Mediatorinnen/Mediatoren leiten die Gespräche und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Sie achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Die Mediatorinnen/Mediatoren werden von den Parteien selbst ausgewählt. Wer selbst Partei, Parteienvertreterin/Parteienvertreter, Beraterin/Berater bzw. Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediatorin/Mediator tätig sein.

Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator/eine eingetragene Mediatorin hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Die Liste der eingetragenen Mediatorinnen/Mediatoren wird beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt. Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste ist neben einem entsprechenden Antrag und einem Mindestalter von 28 Jahren der Nachweis der fachlichen Qualifikation, der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung), eine Haftpflichtversicherung der Mediatorin/des Mediators sowie die Angaben, wo die Mediatorin/der Mediator ihre/seine Tätigkeit ausüben wird. Überdies müssen eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren Fortbildungen absolvieren.

Arten der Mediation

Mediationsarten sind beispielsweise die Familienmediation (z.B. Scheidung), die Wirtschaftsmediation, die Nachbarschaftsmediation, die Umweltmediation, die Schulmediation, die Mediation im öffentlichen Bereich, die Mediation im Bauwesen, die politische Mediation etc.

Hochschulmediation:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen der Hochschulleitung und Belegschaftsvertretungen sowie Studierenden
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlichen Strukturfragen, wie z.B. Hochschulkooperationen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Hochschulen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Hochschulen,
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Hochschulen und Behörden (z.B. AQ Austria) oder auch Akkreditierungsagenturen
  • Beratung bei der Auswahl hochschulischer Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung verbindlicher Vereinbarungen
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Vorteile einer Mediation

  • Mediation ist ein relativ kostengünstiges Verfahren, beim dem (im Gegensatz zum Gerichtsverfahren) kein Risiko besteht, allenfalls die Kosten des Gegenübers ersetzen zu müssen.
  • Mediation spart Zeit, da das Ergebnis oft schneller als bei einem Gerichtsprozess erzielt wird.
  • Mediation ist immer ein freiwilliges Verfahren.
  • Die Lösung selbst kommt von beteiligten Parteien – es gibt niemanden, der besser als jeder für sich selbst entscheiden kann, welche Lösung die fairste ist.
  • Mediation bietet auch die Möglichkeit, wieder ein konstruktives Gesprächsklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
  • Mediation besticht durch ihre klar strukturierte Konfliktanalyse und beinhaltet das rasche Erkennen, richtige Handeln und Lösen von Konflikten.
  • Mittels optimalen Lösungsstrategien gelingt es, einen Konflikt rasch und für beide Parteien zufriedenstellend zu entschlüsseln.
  • Durch die Nachhaltigkeit der Problemlösung ergibt sich eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.
  • Die Vorteile der Mediation hat auch der Gesetzgeber erkannt und sie in vielen Bereichen bereits integriert (Familie, Nachbarschaft, Arbeitswesen etc.).
  • Mediationsgespräche sind absolut vertraulich.
  • Voraussetzung für eine Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

Voraussetzungen für eine Mediation

  • Mindestens zwei Menschen, die miteinander einen Konflikt haben, und eine neutrale Mediatorin/einen neutralen Mediator
  • Die Konfliktparteien sind verhandlungsfähig.
  • Sie sind sich des Konfliktes untereinander bewusst.
  • Sie haben die Absicht, den Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Der Ablauf einer Mediation

Der Ablauf einer Mediation lässt sich in mehrere Phasen unterteilen.

  • Vorphase: In der Vorphase bemüht sich die Mediatorin/der Mediator eine Gesprächsbasis zu schaffen, erläutert Ziele, Ablauf und Regeln der Mediation und schließt mit allen Parteien eine Mediationsvereinbarung ab. Darin werden auch Kosten, Kostenaufteilung, allfällige Bedingungen, Fristen, gegebenenfalls Termine und Gesprächsregeln vereinbart.
  • Erste Phase: Die Mediatorin/der Mediator schafft eine vertrauensfördernde Gesprächsatmosphäre und jede Partei erhält die Gelegenheit, ihren Standpunkt zu schildern. Die Mediatorin/der Mediator arbeitet die unterschiedlichen Sichtweisen des Konfliktes heraus, ohne diese zu bewerten, und erstellt eine Themen-Liste.
  • Zweite Phase: In der folgenden Konfliktbearbeitungs-Phase bringen die Parteien ihre Gefühle zum Ausdruck. Die zu Grunde liegenden Interessen, Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten werden konkretisiert.
  • Dritte Phase: Auf Basis der Wünsche und Ziele der Beteiligten werden alle möglichen, denkbaren Lösungswege gesucht und alle Ideen und Varianten ohne Bewertung gesammelt.
  • Vierte Phase: Alle gefundenen Optionen werden von den Beteiligten gemeinsam bewertet, auf ihre Umsetzbarkeit und Dauerhaftigkeit überprüft, und aus den verbliebenen Möglichkeiten wird diejenige ausgewählt, die allen den größten Nutzen/Gewinn bringt und die Zustimmung aller findet.
  • Fünfte Phase: Nach einer möglichen zusätzlichen externen Überprüfung durch Expertinnen/Experten findet die schriftliche Abfassung eines Mediationsvertrages statt und wird von allen Beteiligten unterzeichnet. Diese ist dann z.B. im Falle einer Scheidung geeignet dem Gericht für eine einvernehmliche Scheidung vorgelegt zu werden.
  • Evaluierung (Follow-up): Allenfalls kann eine Evaluierung vereinbart oder als Option ins Auge gefasst werden, um zu sehen, ob die Ergebnisse den Zielen und Erwartungen entsprechen bzw. gehalten haben oder auch um Details zu verbessern.

Finden die Parteien im Rahmen einer erfolgreich durchgeführten Mediation zu einer gemeinsamen Lösung, endet die Mediation mit einem außergerichtlichen Vergleich. Andernfalls steht den Parteien weiterhin der Klagsweg offen.

Kosten/Förderung

Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation vom Streitwert unabhängig. Sie werden nach Zeitaufwand der Mediatorin/des Mediators verrechnet und von den Streitparteien bezahlt.

Im Rahmen der vom Bundeskanzleramt geförderten Familienmediation kostet eine Mediationsstunde (ohne Zuschuss) 220 Euro pro Mediatorenteam. Abhängig von der Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder kann das Bundeskanzleramt bei einer Familienmediation einen Zuschuss gewähren. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen/Mediatoren errechnet. Beteiligte Parteien bezahlen pro Mediationsstunde den Selbstbehalt. Den Zuschuss des Bundeskanzleramts wickeln die Mediatorinnen/Mediatoren mit den Vereinen und dem Bundeskanzleramt ab.

Eine Förderung von Familienmediation kann nur bei Auswahl von Mediatorinnen/Mediatoren aus den Listen auf der Website des Bundeskanzleramtes (BKA) in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)

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FlexLex Wirtschaftsmediation

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

eingetragener Mediator“ gem. § 8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2003, Tätigkeitsbereich: Hochschulmediation

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Österreich: Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister der NQR-Stufe VII zugeordnet

Schon im Jahr 2018 wurden die allermeisten Meisterprüfungen (Befähigungsprüfungen in einem Handwerk)[1] vom Österreichischen Qualifikationsregister dem NQR/EQR auf der Niveaustufe VI zugeordnet.

Im Jahr 2023 kamen dann die weiteren Befähigungsprüfungen (auch im Verbund) hinzu.

Baumeister – an sich ein reglementiertes Gewerbe – seit der Novelle der vom 22. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 130/2024) ein „handwerksähnliches Gewerbe“ können die Titel Meister/Meisterin in öffentliche Urkunden eintragen und wurden am 26. 09. 2024 der Niveaustufe VII des NQR/EQR zugeordnet.

Die Baumeisterprüfung ist nun dem Abschluss eines regulären Diplom- oder Masterstudiums gleichwertig:

Eintragung in amtliche Urkunden:

Meister – die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich – sind – wie auch Absolventen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung – zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt.

Personen, die eine Meisterprüfung oder handwerksähnliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk oder handwerksähnliche Gewerbe als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen. Seit 21. August 2020 bzw. 23. August 2024 dürfen diese Personen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen führen.

Dies darf in vollem Wortlaut oder auch in Kurzform erfolgen (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“). Bei den Gewerben Baumeister, Brunnenmeister, Holzbau-Meister und Steinmetzmeister wird der „Mst.“ mit entsprechendem Zusatz geführt.
Es darf auch die Eintragung in amtlichen Urkunden verlangt werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u.a.).

Die Eintragung in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses oder Befähigungsprüfungszeugnisses (Gesamtprüfungszeugnis) bei jener Behörde, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (z.B. Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt, Landespolizeidirektion, Verkehrsamt usw.). Dort erfahren Sie auch, welche weiteren Dokumente gegebenenfalls für die Eintragung notwendig sind.

Damit wird der „Meister“ erheblich aufgewertet und die hohe Qualifikation der Meisterin und des Meisters sichtbar gemacht. Die Bezeichnung vor dem Namen ergänzt auch die Verwendung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“ (§ 21 Abs 4 GewO 1994).

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Mit der Meisterprüfung auch ohne Matura (Reifeprüfung) studieren:

Auch eine berufliche Qualifikation aus Österreich wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung  u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien.

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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[1] Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung.

Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste: Verleihung des TOLERANZPREISES 2024 an Dr. Harald Wögerbauer

Am Cover-Bild (v.l.n.r.): Mag.Talieh Wögerbauer (Ministerialrätin & Moderatorin der Veranstaltung), Mag. Maximilian Hennig, Prof. Dr. Birgit Harreß, Mag.Dr.Harald Wögerbauer, Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger, Prof. Dr. Günther Ofner

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste hat im Jahr 1997 die Toleranzinitiative ins Leben gerufen.

Ausgehend von der Charta der Toleranz wird dieser Preis an Persönlichkeiten verliehen, die ihr Leben beispielhaft im Sinne der Toleranz leben und sich über alle Grenzen hinweg für Mitmenschlichkeit einsetzen. 

Der Preisträger des Toleranzpreises 2024 ist Mag. Dr. Harald Wögerbauer, Mitglied des Präsidiums des Europäischen Rechnungshofes a.D., Präsident und Gründungsmitglied des Österreichisch-Deutschen Länderforums

Der Toleranzpreis der Akademie ehrte Dr. Harald Wögerbauer insbesondere für sein Engagement und seinen langjährigen Einsatz für ein gerechtes Handeln, wie auch seinen Einsatz für die interkulturelle und interreligiöse Verständigung, die er besonders während seiner Tätigkeit als Mitglied des Kunstrückgabebeirats gefördert hat. Diese vom Bundeskanzleramt 1998 gegründete juristische Kommission zur Restitution von während der NS-Zeit geraubten Kunstgegenständen setzt sich fortwährend für die Rückgabe und Entschädigung an die ehemaligen jüdischen Eigentümer oder deren Erben ein. Dr. Wögerbauer ist zudem als Präsident Mitbegründer des bilateralen Österreichisch-Deutschen Länderforums stets engagiert, die österreichisch-deutschen Beziehungen auf zahlreiche Veranstaltungen via Diskussion und Begegnungen zu Themen politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder künstlerischer Natur zu stärken.
EASA- Präsident Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer begrüßte in seiner Rede die Festgäste und ging besonders auf die langjährige Tradition des Toleranzpreises der EASA und deren Würdenträger ein. Der Ehrenpräsident der Akademie, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger betonte in seinen Grußworten als Initiator dieses Preises, die Wichtigkeit von Toleranz in der Gesellschaft.
Die Laudatio an den Preisträger hielt Prof. Dr. Günther Ofner, Vorstand der Flughafen AG, den Festvortrag Mag. Maximilian Hennig, Botschafter im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Birgit Harreß, überreichte im Springer Schlössl in Wien, im Beisein vieler Diplomaten, Vertreter von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst diese große Auszeichnung.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste:

Die Aufgabe der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste besteht darin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen angesehenen Wissenschaftlern aller Fachrichtungen, führenden Künstlern und Praktikern der Verwaltung zu fördern. Ihr Ziel ist es, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu analysieren und zur Lösung komplexer Fragen für das Wohlergehen der Zukunft der Europäer beizutragen.

Die Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste bringt über 2.000 herausragende Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Europa zusammen, darunter mehr als 30 Nobelpreisträger. Sie sind in 7 Klassen unterteilt: Geisteswissenschaften, Medizin, Kunst, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technik- und Umweltwissenschaften sowie Weltreligionen.

Die Protektoren der Akademie sind mehrere Staatsoberhäupter.

Auf der Liste der Ehrensenatoren stehen viele bedeutende Persönlichkeiten, wie ehemalige Ministerpräsidenten oder Minister verschiedener Länder, ehemalige Präsidenten der Kommission der Europäischen Union und andere.

Die Akademie verleiht jedes Jahr einen Toleranzpreis an Personen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um den Brückenbau und die Förderung der Toleranz zwischen den Gemeinschaften verdient gemacht haben.

Die Akademie hat ihren Sitz in der alten Abtei St. Peter in Salzburg.

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Künstliche Intelligenz – Grundlagenwissen und Praxiskompetenz – Zertifikat der Allensbach Hochschule

Eine akademische Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) bietet einen erheblichen Mehrwert, da KI heute zu den wichtigsten Treibern technologischer Innovation zählt. Eine qualifizierte Fortbildung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praxisnahe Fähigkeiten, um KI-Lösungen gezielt in Geschäftsprozesse zu integrieren.

Unternehmen aus nahezu allen Branchen erkennen zunehmend das Potenzial von KI, Prozesse effizienter zu gestalten, Entscheidungen datenbasiert zu optimieren und Wettbewerbsvorteile durch Automatisierung und intelligente Systeme zu sichern.

Die Rolle des KI-Experten gewinnt in der Praxis daher zunehmend an Bedeutung, da die Fähigkeit, neue Technologien zu verstehen und in wirtschaftlich sinnvolle Anwendungen umzusetzen, als entscheidender Wettbewerbsvorteil gilt. Für Fachkräfte, die sich durch eine akademische Fortbildung im Bereich KI spezialisieren, eröffnet sich somit eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten.

Durch das erworbene Wissen in Bereichen wie maschinelles Lernen, neuronale Netze und Datenanalyse können sie komplexe Probleme in Unternehmen lösen und als Experten für die Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Lösungen fungieren. Die fortschreitende Digitalisierung vieler Geschäftsbereiche macht es für Unternehmen unerlässlich, auf KI-Expertise zu setzen, um zukunftsfähig zu bleiben und sich an neue Marktanforderungen anzupassen.

Aus diesem Grund bietet die Allensbach Hochschule (Konstanz) das Hochschulzertifikat „Geprüfter KI-Experte / Geprüfte KI-Expertin“ als Online-Kurs der Headquarter 3.0 GmbH an.

Absolvierende lernen in der üblicherweise neun bis 13 Wochen dauernden Online-Fortbildung die Grundlagen für den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz und ihre praktischen Anwendungsmöglichkeiten kennen. Der geschätzte Zeitaufwand beträgt 180 Stunden, es existieren keine Zeitvorgaben, und es ist auch ein früherer Abschluss möglich. Die staatlich anerkannte Allensbach Hochschule stellt das mit sechs ECTS versehene Hochschulzertifikat nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung aus.

Absolvierende eines KI-Studienprogramms wie des neuen Hochschulzertifikats der Allensbach Hochschule bringen Unternehmen den Mehrwert, innovative Ansätze zu entwickeln und dabei Risiken und Chancen durch den Einsatz von KI zu bewerten. Sie können in verschiedenen Sektoren eine zentrale Position einnehmen, etwa in der IT, im Gesundheitswesen, in der Produktion oder im Finanzsektor, wo KI-Systeme zur Optimierung und Automatisierung von Abläufen bereits in großem Umfang eingesetzt werden“, sagt Hochschulkanzler Timo Keppler.

Um die praktische Umsetzung von KI-Projekten im Unternehmen zu gewährleisten, erhalten die Teilnehmenden des Kurses „Geprüfter KI-Experte / Geprüfte KI-Expertin“ einen Überblick über die beliebtesten KI-Anwendungen und ihren jeweiligen Funktionsumfang und den hieraus resultierenden Anwendungsfällen im Berufsalltag. Ein besonderer Fokus liegt auf der Überwindung von Vorurteilen und Ängsten beim Einsatz von KI-Applikationen sowie der einfachen und sehr verständlichen Anleitung für deren Anwendung.

Darüber hinaus verbessert eine Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur die eigene Fachkompetenz, sondern auch die Karriereperspektiven. Da der Fachkräftemangel in technischen Berufen weiterhin anhält, haben KI-Experten hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmen suchen nach Fachleuten, die in der Lage sind, innovative Projekte voranzutreiben, und Absolventen, die ihr Wissen in diesem dynamischen und zukunftsorientierten Bereich weiterentwickeln, sind gefragt wie nie zuvor. Langfristig können sich KI-Experten so eine gefestigte Position auf einem zukunftssicheren und ständig wachsenden Arbeitsmarkt sichern.

Zusammenfassend bietet eine akademische Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur anwendungsorientiertes Wissen, sondern auch das Potenzial, in der dynamischen Welt der digitalen Transformation eine zentrale Rolle zu spielen. Absolventen dieser Programme haben die Chance, durch ihre Fachkompetenz einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu leisten und sich selbst als Experten im Bereich einer der zukunftsträchtigsten Technologien zu etablieren“, betont Timo Keppler.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Welcome to STAS: Europe’s new tool for short-term anticipation of skills trends and VET demand

Rapid changes in the world of work are impacting both long- and short-term trends in the European labour market. The transition to a green and digital economy, the growing adoption of digital and technological innovations, and the consequences of geo-political crises affect skills needs and labour market trends, even in the short term. These shifts challenge EU priorities on competitiveness, growth, sustainability, and inclusion.

To stay ahead of these changes and their impact on skills provision and labour market developments, effective and responsive skills anticipation is crucial. While significant progress has been made in understanding medium to long-term trends, there is a growing need for tools that can promptly capture short-term shifts in the labour market.

Cedefop’s new tool for short-term anticipation of skills trends and VET demand (STAS)addresses this need by producing regular, six-monthly projections of employment by occupation across the 27 EU Member States. These short-term projections provide timely insights into emerging labour market trends and evolving skills needs.

Europe’s new early warning tool for emerging skills 

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Allensbach Hochschule für besondere Diversity-Leistungen ausgezeichnet

Organisationen, die aktiv auf Vielfalt und Diversity setzen, spielen eine entscheidende Rolle in der Förderung einer inklusiven und respektvollen Gesellschaft. Die Allensbach Hochschule ist „Vorbild in Vielfalt und Diversity 2024“.

Diversity (Vielfalt) ist ein Buzzword in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Debatte geworden. Ein Diversity-Konzept umfasst Akzeptanz von und Respekt vor Vielfalt – und wird von Unternehmen mehr und mehr benötigt, um sich als Organisation der Zukunft zu positionieren. Diversity bezieht sich in der Praxis auf die Einbeziehung und den Umgang mit Unterschieden in verschiedenen Dimensionen wie Ethnizität, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung und sozioökonomischem Status. Es geht nicht nur um das Anerkennen dieser Unterschiede, sondern auch um das Wertschätzen und Nutzen dieser Vielfalt.

Aus diesem Grund haben das F.A.Z.-Institut und ServiceValue die Frage untersucht: Was macht ein Vorbild in Vielfalt und Diversity aus? „In der Studie heißt es: Durch den aktiven Fokus auf Chancengleichheit und Geschlechterfairness wird ein Unternehmen zum Vorbild in Vielfalt und Diversity. Somit wird eine Unternehmenskultur geschaffen, die die Vielfalt der Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht oder Background, wertschätzt und fördert. Ein Wandel innerhalb eines Unternehmens wird dadurch erreicht, dass gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für alle geboten werden und dass Frauen stärker in Führungspositionen vertreten sind. Vielfalt treibt eine Erweiterung der Perspektive und kreativere Lösungsansätze voran und ermöglicht innovative sowie optimierte Wege der Kundenansprache, die in langfristigem Erfolg und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit münden.“

In diesem Zuge haben das F.A.Z.-Institut und ServiceValue die Allensbach Hochschule in Konstanz als „Vorbild in Vielfalt und Diversity 2024“ in der Kategorie „Hochschule“ ausgezeichnet. „Auch für uns als Hochschule ist Diversity ein wesentliches Konzept. Es geht darum, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Individuen unabhängig von ihren unterschiedlichen Merkmalen und Hintergründen anerkannt, wertgeschätzt und unterstützt werden. Ein effektives Diversity Management kann dazu beitragen, ein integratives, respektvolles und produktives Arbeitsumfeld zu fördern“, sagt Timo Keppler, Kanzler der privaten Hochschule. Die Allensbach Hochschule wird regelmäßig für ihre hohe Leistungsfähigkeit in verschiedenen Bereich ausgezeichnet, zuletzt zweimal als Innovationschampion von FOCUS-Business, als „Exzellenter Fernstudiumanbieter“ von Fernstudium Direkt und mit Platz 3 unter den deutschen privaten Hochschulen im Ranking 2024 des F.A.Z.-Instituts als „Deutschlands begehrtester Arbeitgeber“.

Die Methodik von F.A.Z.-Institut und ServiceValue beruht auf einem zweifachen Prinzip. Das Social Media-Monitoring untersucht hierbei für die Unternehmen die Themenbereiche Equality, Fairness und Gender Shift. Parallel zum Social Media Monitoring wurde ein strukturierter Fragebogen an Unternehmen verschickt, der die drei Themengebiete Unternehmensleitbild und Diversity, Diversity-Ziele und Performance behandelt.

Die Allensbach Hochschule bietet übrigens mit dem ZertifikatsstudiumIntegrations- und Diversity-Management“ einen schnellen und praxisorientierten Zugang in diesen wachsenden Bereich: „Das Hochschulzertifikat umfasst die beiden Module Diversity Management und Interkulturelles Integrationsmanagement aus dem M.A. Wirtschaftspädagogik und will die Teilnehmenden qualifizieren, sich im beruflichen beziehungsweise organisationellen Umfeld den Herausforderungen an Integrations- und Diversity-Bemühungen kompetent zu stellen“, sagt Timo Keppler. Die für die Diversity-Studies zuständigen Professoren Dr. Martin Bauer und Dr. Patrick Peters haben zudem im Kohlhammer Verlag das Fachbuch „Diversity Management“ veröffentlicht.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

24 Welser Betriebe unter den oberösterreichischen Top 250

Heute (09. 11. 2024) stellten die OÖNachrichten (in einer Beilage) die TOP 250 größten Unternehmen Oberösterreichs vor.

Darunter auch 24 Betriebe aus Wels, die zusammen mehr als 20 Milliarden EUR Umsatz machen und rund 71.000 Mitarbeiter*innen beschäftigen:

UnternehmenUmsatz in Mio EURMitarbeiter
XXX Lutz KG6.00027.100
Pierer Industries AG3.59711.040
Doppler GmbH Mineralölhandel1.700700
Fronius GmbH Elektroindustrie1.5958.000
Berglandmilch eGen1.2841.580
Richter Pharma AG769432
Felbermayr Holding GmbH7212.972
Intersport Austria GmbH6534.000
Bauhaus GmbH4421.545
PBS Holding AG4321.356
eww AG Energieversorger410743
Kellner & Kunz AG3871.459
Gerstl Bau GmbH & Co KG381864
Holter Gruppe (Sanitär)322911
VFI GmbH (Nahrungsmittel)320263
TroGroup Holding GmbH3031.970
Teufelberger Holding AG3011.405
Tiger Coatings GmbH & Co KG2981.350
Handlbauer Gruppe241125
Englmayer G. Gruppe (Spedition)190729
NKD Österreich GmbH1351.235
Reform-Werke Holding AG116471
Molto Luce GmbH97480
Prillinger Gruppe93255

Einmal mehr ein Nachweis der überregionalen Bedeutung der Welser Wirtschaft.

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Österreich: Fortbildung gehört zu den Berufspflichten der Heilmasseur*innen – wie diese nachweisen?

Viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- auch eine laufende Fortbildungsverpflichtung.

Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden und schreibe ich dazu auch immer wieder kurze Blogbeiträge.

Aus-, Fort- und Weiterbildung ist dabei Arbeitszeit!

Auch den Heilmasseur*innen trägt das Gesetz die Fortbildung als Berufspflicht auf.

Dazu erreichen mich immer wieder Fragen – auch diese Woche:

Frage:

Ich habe die Ausbildung als Heilmasseurin 2020 abgeschlossen und Sie haben unsere Gruppe in der Einheit „Recht“ unterrichtet. Bei mir ist nun die Frage nach der Fortbildungspflicht aufgekommen, ich habe dazu auch einen Blogbeitrag von Ihnen gelesen – die Regel mit 40 Stunden in 5 Jahren ist mir klar. 

Für mich stellt sich nun die Frage, welche Regelungen es für die Inhalte der Fortbildung gibt? Würde in meinem Fall zum Beispiel auch ein Erste Hilfe Grundkurs als Fortbildung für Heilmasseur:innen zählen? 

Antwort:

Gemäß MMHmG – Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – § 2 Allgemeine Berufspflichten – Abs. 2. – haben sich Heilmasseur*innen über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Ein Erste Hilfe Grundkurs z.B. fällt damit nicht unter die gesetzlich geforderte Fortbildung.

Es muss sich um eine fachspezifische Fortbildung handeln.

Diese kann in Kursen, Seminaren oder Workshops, die aktuelle Themen der Heilmassage und verwandter Disziplinen behandeln, erfolgen.

Sie können solche Fortbildungen an Bildungseinrichtungen absolvieren aber auch selbst organisieren – zum Beispiel mit anderen Heilmasseur*innen einen dokumentierten Austausch zu neuesten Technologien und neuen Trends in der Massagetherapie pflegen.

Spannend sicher dabei z.B. das Thema Heilmassage im Digitalen Zeitalter:

Es ist jedenfalls wichtig, alle absolvierten Fortbildungen sorgfältig zu dokumentieren

Diese Dokumentation umfasst Teilnahmebestätigungen, Zertifikate und detaillierte Aufzeichnungen über Inhalt und Umfang der Fortbildungen. 

Eine solche Dokumentation ist nicht nur für den eigenen Nachweis wichtig, sondern ist auch bei eventuellen Überprüfungen durch Behörden erforderlich.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Studierenden-Sozialerhebung 2023

Die Studierenden-Sozialerhebung wird von der Forschungsgruppe Higher Education Research (HER) am Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien durchgeführt und ausgewertet[1].

Online-Befragung unter mehr als 43.000 Studierenden an öffentlichen und privaten Universitäten, Lehrverbünden, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen im Sommersemester 2023 im Auftrag des BMBWF.

  • Knapp 90 % der Studienanfänger:innen im Studienjahr 2022/23, die den Abschluss der vorangegangenen Bildungskarriere in Österreich erworben haben, kommen mit einer traditionellen Matura an die Hochschule.
  • 10 % kommen über den zweiten Bildungsweg (BRP/SBP etc.) an die Hochschule.
  • Bei der Anzahl der Studienanfänger:innen ist im Studienjahr 2020/21,dem ersten Studienjahr nach dem COVID-19-Ausbruch in Österreich, ein deutlicher Anstieg zu erkennen. Am größten ist der Anstieg in den Studiengruppen Recht und Gesundheit/Sozialwesen.
  • Im Studienjahr 2022/23 liegt die geschätzte Hochschulzugangsquote[2] österreichweit bei 40 %.
  • Für Frauen ist die Wahrscheinlichkeit „im Laufe ihres Lebens“ ein Studium aufzunehmen höher als für Männer (47 % gegenüber 33 %).
  • Die Hochschulzugangsquote liegt zwischen 32 % in Vorarlberg und 49 % in Wien
  • Ein Viertel aller ordentlichen Studierenden sind Bildungsausländer:innen, 68 % sind Bildungsinländer:innen ohne Migrationshintergrund und 7 % Bildungsinländer:innen mit Migrationshintergrund.
  • Bildungsinländer:innen mit Migrationshintergrund haben ihre Wurzeln in Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien, dem Kosovo, Slowenien, Nordmazedonien und Montenegro sowie deutschsprachigen Ländern und der Türkei.
  • Bildungsinländer:innen der 2. Generation haben vermehrt einen Migrationshintergrund in Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien etc. (36 %) und türkischen (17 %) Hintergrund, 7 % haben in Deutschland geborene Eltern.
  • Bildungsinländer:innen der 1. Generation, also im Ausland geborene Studierende mit regulärem Schulabschluss in Österreich, kommen vermehrt aus Deutschland (25 %).
  • 57% der inländischen Studienanfänger:innen an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen im Wintersemester 2022/23 sind „First-Generation“ Studierende. Das heißt ihre Eltern haben kein Studium an einer Hochschule oder Akademie absolviert
  • Studierende mit verzögertem Übertritt wählen doppelt so häufig ein FH-Studium (vor allem berufsbegleitende Studien) wie Studierende mit unmittelbarem Übertritt.
  • Studierende von Eltern ohne Matura leben bis zum Alter von 30 Jahren im Vergleich zu Studierenden, deren Eltern einen Studienabschluss haben, häufiger im elterlichen Haushalt – einer Wohnform die kaum oder nur geringe Kosten verursacht.
  • 8% der Studierenden haben Kinder unter 25 Jahren, das sind hochgerechnet rund 23.000 Studierende in Österreich (ohne Doktorand:innen).
  • Mehr als die Hälfte der studierenden Eltern lebt mit (mindestens) einem Kind im Kleinkind- oder Vorschulalter zusammen.
  • Studierende Eltern können im Durchschnitt etwa 10 Stunden pro Woche weniger für ihr Studium aufwenden als jene ohne Kinder und weisen ein deutlich höheres Erwerbsausmaß auf.
  • 0,9% der Studierenden – darunter fast ausschließlich Frauen – sind alleinerziehend. Das sind hochgerechnet rund 2.700 Studierende in Österreich (ohne Doktorand:innen).
  • Alleinerziehende Studierende sehen sich überdurchschnittlich häufig mit finanziellen Problemen konfrontiert (51% vs. Ø 29% über alle Studierenden betrachtet)

…… diese und viele weitere Informationen aus der Studie finden Sie hier: http://www.sozialerhebung.at/images/Berichte/Sola23/Studierenden-Sozialerhebung-2023-auf-einen-Blick.pdf

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Vorlesungen auf YouTube:


[1] Zucha, Vlasta; Engleder, Judith; Haag, Nora; Thaler, Bianca; Unger, Martin; Zaussinger, Sarah; Binder, David; Fage, Ilinca (2024): Studierenden-Sozialerhebung 2023 auf einen Blick. IHS, Wien

[2] Die Hochschulzugangsquote gibt an, wie viele Personen „im Laufe ihres Lebens“ ein Hochschulstudium aufnehmen