Die Landesregierung kommt dem Wunsch vieler Jura-Studierender nach und ermöglicht Bachelor-Abschlüsse jetzt an allen Universitäten mit juristischen Fakultäten.
Mit einer Änderung des Landeshochschulgesetzes wird den Universitäten ermöglicht, künftig an Universitäten mit juristischen Fakultäten ihren Jura-Studierenden den Bachelor of Law (LL.B.) verleihen zu können.
Hintergrund ist der zunehmende Druck auf Studierende im anspruchsvollen Jura-Studium. Auch tragen diese Regelungen dazu bei, die durch die Staatsprüfung teilweise als hoch empfundene psychische Belastung zu vermindern.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Unser gemeinsames Ziel ist es, die erbrachten Leistungen der Studierenden zu honorieren, die Attraktivität des Jura-Studiums zu steigern und einen Beitrag für den Fachkräftebedarf zu leisten. Mit der jetzigen Gesetzesanpassung kann nun jede Universität mit Jura im Angebot genau das Modell anbieten, das zu den Gegebenheiten vor Ort passt. Damit ist Baden-Württemberg das absolute Land der Möglichkeiten beim Jura-Studium.“
Justizministerin Marion Gentges sagte: „Die Einführung des landesweiten Jura-Bachelors ist ein echter Gewinn für unsere Studierenden. Das haben wir beim 44. Konstanzer Symposium, das sich mit der Frage ,Muss die Juristenausbildung neu gedacht werden?‘ befasste, schon diskutiert. Der Jura-Bachelor bietet Orientierung, Anerkennung und echte berufliche Perspektiven. Ich bin überzeugt, dass wir dadurch Baden-Württemberg als Standort der juristischen Ausbildung und als Wirtschaftsstandort deutlich attraktiver machen.“
Mannheim und Konstanz als Vorreiter
An der Universität Mannheim können Jura-Studierende seit Jahren im Kombinationsstudiengang einen Bachelor of Laws erwerben und bis zum ersten Staatsexamen weiterstudieren.
An der Universität Konstanz besteht seit dem aktuellen Wintersemester 2025/2026 im Rahmen eines Studiengangverbunds mit dem Staatsexamensstudiengang der Rechtswissenschaft die Option, einen Bachelor of Laws zu erhalten. Diese Möglichkeit war 2024 in das Landeshochschulgesetz aufgenommen worden. Beide Bachelor-Studiengänge sind akkreditiert und damit voll in das zweistufige Bologna-System integriert.
Für jede Universität das passende Modell
Die vom baden-württembergischen Landtag am 10. Dezember 2025 beschlossene Änderung des Landeshochschulgesetzes geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP zurück. Alle Bachelor Modelle stehen gleichwertig nebeneinander und ermöglichen es einer Universität, das für sie passende Modell entsprechend ihrer bestehenden universitären Strukturen und Besonderheiten zu wählen. Die Struktur des Jura-Studiums wird durch die Verleihung eines Bachelorgrads nicht verändert.
Für alle Jurist:innen hoch interessant, der/die hochschulgeprüfte Datenschutzbeauftragte:
Datenschutz ist weit mehr als ein juristisches Thema – er ist zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für Unternehmen, Behörden und Selbstständige geworden.
Verstöße gegen die DSGVO oder nationale Datenschutzgesetze führen nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern auch zu erheblichen Reputationsschäden und Vertrauensverlust – bis hin zu existenziellen Risiken für Organisationen und Personen.
Umso wichtiger ist fundiertes Wissen über rechtliche, organisatorische und technische Aspekte des Datenschutzes.
Hier setzt das Kontaktstudium „Hochschulgeprüfte/r Datenschutzbeauftragte/r“ an der Allensbach Hochschulean: ein Weiterbildungsprogramm, das akademische Qualität, praxisorientierte Inhalte und maximale Flexibilität vereint.
Sie erwerben das Know-how, um als interne/r oder externe/r Datenschutzbeauftragte/r kompetent und sicher zu agieren – mit rechtlichem Hintergrundwissen, organisatorischem Verständnis und aktuellem technischem Know-how.
Ob Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens spezialisieren, einen nächsten Karriereschritt planen oder sich als selbstständiger Datenschutzberater etablieren möchten – mit diesem Kontaktstudium schaffen Sie sich einen klaren Vorsprung in einem zukunftssicheren Berufsfeld.
Datenschutz ist weit mehr als ein juristisches Thema – er ist zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für Unternehmen, Behörden und Selbstständige geworden.
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Ob Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens spezialisieren, einen nächsten Karriereschritt planen oder sich als selbstständiger Datenschutzberater etablieren möchten – mit diesem Kontaktstudium schaffen Sie sich einen klaren Vorsprung in einem zukunftssicheren Berufsfeld.
Ein Kontaktstudium ist eine akademische Weiterbildung und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
Kontaktstudien werden durch deutsche Hochschulen eingerichtet und können privatrechtlich ausgestaltet werden.
Die Hochschulen stellen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat aus.
Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen und stellen dabei in Kooperationsverträgen sicher, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.
Die mit der Hochschule kooperierende Einrichtung verpflichtet sich in diesen Kooperationsverträgen, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.
Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.
Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.
Aktuelle Informationen zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz, Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber
Allgemeine Informationen
Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebenten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile ein Jahr nicht überschreiten darf. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden (Rahmenfrist).
Auch Saisonbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungskarenz vereinbaren.
Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen bereits mehr als sechs Monate gedauert hat, besteht die Möglichkeit, mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren zu vereinbaren und somit Weiterbildungsmaßnahmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen, ohne dieses gänzlich karenzieren zu lassen. Wie die Bildungskarenz kann auch die Bildungsteilzeit innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren in Teilen vereinbart werden. Die Dauer eines Teils hat mindestens vier Monate zu betragen und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit.
Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit der Bildungskarenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern die Bildungskarenz in Anspruch nehmenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden nachweisen. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren beträgt die geforderte Mindestinanspruchnahme der Weiterbildung 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen.
Für die Zeit einer vereinbarten Bildungsteilzeit besteht Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld, wenn die unmittelbar davorliegende Normalarbeitszeit für zumindest 6 Monate unverändert gewesen ist. Weiters muss die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllt sein und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden.
Ein Zuverdienst aus einer Beschäftigung zu einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt. Einkünfte auf Grund einer Ausbildung (z.B. Krankenpflegeschule) dürfen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.
Voraussetzungen
Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit für den Bezug von Weiterbildungsgeld:
Ununterbrochenes nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens sechs Monate bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber
Bei Saisonbeschäftigten: Ununterbrochenes befristetes und nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens drei Monate sowie innerhalb der letzten vier Jahre vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit ein Gesamtausmaß von sechs Monaten bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber (Zeiten von befristeten Arbeitsverhältnissen bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber werden zusammengerechnet)
Im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in der Dauer von mindestens sechs Monaten ist die Vereinbarung einer Bildungskarenz möglich, da diese Zeiten auf die Anwartschaft angerechnet werden.
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Weitere Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass die Vereinbarung schriftlich erfolgen muss und Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung zu enthalten hat. Wesentlich ist der für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion: Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Für den Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld muss das während der Bildungsteilzeit erzielte Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (ein Zuverdienst aus einer anderen Beschäftigung ist – wie oben angeführt – bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt).
Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im erforderlichen Ausmaß (siehe oben):
Erfolgt die Weiterbildung in Form eines Studiums an einer in § 3Studienförderungsgesetz genannten Einrichtung (das sind insbesondere Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie medizinisch-technische und Hebammenakademien), ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Umfang von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkten (bei Bildungsteilzeit: zwei Semesterwochenstunden oder vier ECTS-Punkten) oder ein anderer geeigneter Erfolgsnachweis (z.B. eine Bestätigung der Einrichtung über den voraussichtlich zu erwartenden positiven Abschluss einer Diplomarbeit) vorzulegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden und liegen keine Nachsichtsgründe dafür vor, geht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld für die noch verbleibende mögliche Bezugsdauer innerhalb des Rahmenzeitraums von vier Jahren verloren.
Erfolgt die Weiterbildung außeruniversitär, so sind Weiterbildungsmaßnahmen im Mindestausmaß von 20 (16 bei Betreuungspflichten) Wochenstunden erforderlich. Die Weiterbildungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein. Eine Prüfung der tatsächlichen Teilnahme (Teilnahmenachweis) an der Maßnahme erfolgt durch das AMS.
Für die Dauer der für die Bildungskarenz vorgesehenen vierjährigen Rahmenfrist sind Vereinbarungen über eine Bildungsteilzeit grundsätzlich unwirksam. Ebenso sind Vereinbarungen über eine Bildungskarenz während der Rahmenfrist der Bildungsteilzeit unwirksam. Wurde jedoch eine Bildungskarenz vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur Bildungsteilzeit zu wechseln. Eine derartige Vereinbarung hat zur Folge, dass für die laufende Rahmenfrist die Vereinbarung einer weiteren Bildungskarenz unzulässig ist. Gleiches gilt für den Wechsel zwischen Bildungsteilzeit und Bildungskarenz. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis eins zu zwei gesetzlich festgelegt.
Die Vitalakademie feiert heuer das 25-jährige Bestehen.
Die anerkannte Bildungseinrichtung konnte seit der Gründung im Jahr 1999 österreichweit bereits mehr als 50.000 Studierende ausbilden.
Alljährlich werden hunderte Kurse angeboten und machen die Vitalakademie zu einer der größten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen in Österreich.
Als Spezialistin für Ausbildungen in den Bereichen Massage, Kosmetik & Fußpflege, Sport, Gesundheit und Soziales setzt die Vitalakademie auf den ganzheitlichen Weg der Erwachsenenbildung und betrachtet die Gesundheit eines Menschen aus drei Blickwinkeln:
körperlich,
geistig und
sozial.
Professionelle Dienstleister/innen in diesen Bereichen erlangen mit dem Abschluss (Diplom, staatlich anerkannter Abschluss oder Zertifikat) das entsprechende Wissen in Theorie UND Praxis für eine erfolgreiche Berufsausübung im Zukunftsmarkt Gesundheit.
Sowohl für den/die Dienstleister/in, als auch für deren Klienten/-innen geht es um ein ganzheitliches Wohlbefinden und die Möglichkeit, das individuelle Persönlichkeitspotential auch leben zu können.
In Präsenzkursen an sechs Standorten in Österreich kann jede/r einzelne Teilnehmer/in aus einer Vielzahl an aktuellen Diplomlehrgängen – Basislehrgängen wie Spezial-Upgrades – sowie auch Fachkursen die Qualifikation erlangen, die zu ihr/ihm passt.
Die 6 Vitalfelder entsprechen dem ganzheitlichen Bildungsansatz:
Fitness & Ernährung
Leben & Natur
Soziales & Pädagogik
Massage & Wellness
Kosmetik & Fußpflege
Medizinische Verwaltung
Die Vitalakademie will Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Qualifikation für gesundheitsbezogene Berufe begeistern.
Die Vitalakademie-Diplomlehrgänge können flexibel absolviert werden, d.h. berufsbegleitend, am Abend, am Wochenende oder als Tageskurs.
Mit Blended Learning, einem Mix aus verschiedenen Lernformen, wird der Lehrstoff bestens aufbereitet.
Präsenzkurse setzen darüber hinaus auf persönliche Atmosphäre, Arbeiten in kleinen Gruppen auf höchstem Niveau und mit viel Praxisbezug. Hand in Hand arbeiten dafür das Vitalakademie-Team (Planung, Organisation und Qualitätssicherung) und die Trainer/innen (fachliche und persönliche Kompetenz für Wissensvermittlung)
Für Studierende, die sich auch für positiv absolvierte Zertifikatskurse den Nachweis des erbrachten work loads mittels ECTS ausstellen lassen wollen, besteht auf Grund einer Kooperation mit der Allensbach Hochschule die Möglichkeit diese auch als Kontaktstudium zu absolvieren.
Das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bildungskonto informiert auf Grund einer Anfrage:
„Sie gehen richtig in der Annahme, dass Lehrangebote an Hochschulen auf Grund von Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet, gefördert werden. Lehrgänge, die nicht mit einem akademischen Grand enden, sind gemäß den Richtlinien von Seiten des Bildungskontos förderbar.
Hier die etwas längere Übersicht für die Förderperiode 2023 – 2026:
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
Geringfügig Beschäftigte
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
Freie Dienstnehmer/innen
Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
Wer wird nicht gefördert?
Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
Personen, die eine Alterspension beziehen
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
Alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
Energetische Aus- und Weiterbildungen
Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
Esoterische Aus- und Weiterbildungen
Kurskosten unter 100 Euro
Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung. Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.
Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.
Wie wird gefördert?
Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026.
Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert.
Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700 Euro/max. 4.000 Euro bei OÖ. Digi-Bonus gefördert für
OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen,
OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen,
OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz),
OÖ. Bonus für Karenzierte und Wiedereinsteiger/innen (Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Dienstverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen),
Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.400 Euro brutto beträgt,
Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2),
Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine berufliche Qualifikation haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.
Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro förderbar.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (z.B. Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
Die Anwesenheit von 75% an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss mit einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderantrag ist fristgerecht mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen.
Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Förderungswerber eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung und diesen Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.
Ich stehe gerade vor der Entscheidung, ein Masterstudium aufzunehmen.
Ich habe eine Ausbildung und anschließende Aufstiegsfortbildung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert, die gemäß EQR/DQR dem Niveau 6 entspricht. Gleichwertig mit einem Bachelor-Abschluss.
Weiter verfüge ich über viele Jahre Berufserfahrung zuletzt in Führungspositionen.
Da ich nicht über ein akademisches Erststudium verfüge, bin ich auf der Suche nach einem Masterstudium, welches auch einen alternativen Zugang zulässt.
Bei meinen Recherchen bin ich auf ein Angebot in Kooperation mit der FH Burgenland gestoßen.
Wenn ich Ihre Beiträge richtig interpretiere, entspricht der dort verliehene Titel „Master of Business Administration“ jedoch nicht dem „normalen“ anerkannten Abschluss wie man ihn bspw. an einer deutschen Universität erlangen würde.
Habe ich das richtig verstanden?
Mir geht es primär darum herauszufinden, ob Abschlüsse wie der obige in Deutschland anerkannt werden und welche Stellung sie einnehmen.
Ich würde mich über eine Einschätzung von Ihnen sehr freuen und bedanke mich im Voraus.
Antwort:
danke für Ihr Mail.
Die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung sind gerade für Studierende wie Sie gedacht:
langjährige Berufserfahrung,
Fortbildungsabschlüsse mit EQR-Niveaus, die akademischen Abschlüssen nach Regelstudien gleichwertig sind.
Gleichwertig heißt aber auch nicht gleichartig, also mit Schwertgewicht auf Berufspraktischen Kompetenzen und weniger im wissenschaftlichen Bereich.
Deutschland trägt dem Rechnung und erlaubt z.B. Handwerksmeistern auch ohne Abitur den Zugang zu regulären Hochschulstudien oder ermöglicht Kontaktstudien, der der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dient und in welchen auch ECTS erworben werden können.
Kontaktstudien in Deutschland werden aber nicht mit akademischen Graden abgeschlossen, diesen ähnlich sind die Lehrgänge der Weiterbildung in Österreich, die allerdings mit akademischen Graden abgeschlossen werden können.
Mastergrade der Weiterbildung verleihen aber keine Promotionsreife, weil sie eben der wissenschaftlichen Vertiefung der berufspraktischen Kenntnisse dienen und nicht der Vorbereitung auf wissenschaftliche Forschung.
Wenn Sie also fragen: ein „normaler“ Abschluss wie in Deutschland? dann muss ich antworten, Mastergrade der Weiterbildung aus Österreich sind mit den deutschen Kontaktstudien vergleichbar, werden nur eben mit einem akademischen Grad abgeschlossen.
In Österreich gibt es bereits rund 35.000 Absolvent*innen solcher Weiterbildungsstudien, also handelt es sich aus österreichischer Sicht um „normale“ akademische Abschlüsse aus der Weiterbildung.
„Normal“ sind auch die deutschen Kontaktstudien.
Sie haben große berufspraktische Kompetenzen erworben, die Sie nun wissenschaftlich/akademisch vertiefen und das mit einem akademischen Grad aus Österreich nach außen sichtbar machen.
Mit einem MBA als akademischen Grad, mit dem Sie danach aber nicht zur Promotion zugelassen werden können, das ist auch schon der einzige Unterschied zum MBA nach einem Regelstudium.
Sollten Sie auch noch promovieren wollen, müssen Sie auf die ab Herbst kommenden Jahres angebotenen EMBA-Programme österreichischer Hochschulen warten, die auch ohne Bachelor zuvor begonnen und abgeschlossen werden können, aber als außerordentliche Masterstudien in den Rechtsfolgen (Promotionsreife) den Mastergraden nach ordentlichen Studien gleichgestellt sind.
Sollten Sie sich schon jetzt für einen MBA entscheiden (das MBA-Studium wird nach dem 01. 10. 2023 in Österreich ohne Bachelorstudium zuvor nicht mehr aufgenommen werden können), schlagen wir Ihnen gerne geeignete MBA-Programme vor.
Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VISVienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.
Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD, als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …) erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Das TopUp: für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc aus Paris oder in zwei Semestern einen M.A. aus Londonals TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
In Fernlehre – zur wissenschaflichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse – ECTS – qualitätsgesichert – geeignet für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit – Studium auf Probe
Wir informieren ausführlich und beantworten gerne Ihre Fragen. Donnerstag, 25.11.2021 🕕 18:00 Uhr 📍 Whereby meeting (wir schicken Ihnen gerne den Link zu) Vortrag: Dr. Dr. Martin Stieger Anmeldung: Schreiben Sie uns ein Email anvis@viennastudies.com oder buchen Sie direkt in unserem Kalender –> zum Kalender Wissenswertes zum Thema Kontaktstudium: Was ist ein Kontaktstudium? Sie absolvieren eine in sich geschlossene Ausbildung Management und Marketing in 12 Modulen. Mehr erfahren
Studium auf Probe Wer sich nicht sicher ist, ob er/sie studieren möchte, kann mit dem Kontaktstudium beginnen und sich dieses dann auf ein Regelstudium anrechnen lassen.
Die in Deutschland recht geläufigen und in Österreich nahezu unbekannten Kontaktstudien können auch dafür genutzt werden, sich über die Entscheidung ein Regelstudium aufnehmen zu wollen oder nicht, klar zu werden.
Was versteht man unter einem Kontaktstudium und wie kann man dieses ausgestalten und nutzen?
Da ich an der Allensbach Hochschule in Konstanz lehre, möchte ich diese Frage an Hand des Baden-Württembergischen LHG beantworten.
Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) regelt im § 31 die Weiterbildung und führt im Absatz 5 aus:
Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung.
Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen.
Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden.
Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung.
Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen.
Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.
Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.
Ein Kontaktstudium stellt also akademische Weiterbildung dar und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.
Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.
Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.