Archiv für den Monat: September 2024

Akademiker*innen leben länger!

Knapp sieben Jahre leben Männer mit Hochschulabschluss länger als jene mit Pflichtschulabschluss. Bei Frauen sind es vier Jahre.

Je besser die Ausbildung ist, desto länger leben Frauen und Männer in Österreich: Hierzulande werden Akademikerinnen und Akademiker am ältesten. Absolventinnen und Absolventen von Pflichtschulen sterben im Schnitt deutlich früher. Das teilte die Statistik Austria nach Auswertung der demographischen Indikatoren 2022 nach Bildungsabschluss mit.

Österreichs Bevölkerung wird immer älter. 2023 lag die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen bei 84,2 Jahren, die der Männer mit 79,4 Jahren rund fünf Jahre darunter. Neben den Geschlechterunterschieden besteht allerdings auch ein deutlicher Unterschied in der Lebenserwartung nach Bildungsabschlüssen: 35-jährige Männer mit Hochschulabschluss haben eine um knapp sieben Jahre höhere Lebenserwartung als gleichaltrige Männer, die maximal die Pflichtschule abgeschlossen hatten, bei 35-jährigen Frauen lag der bildungsabhängige Unterschied in der Lebenserwartung bei etwa viereinhalb Jahren“, sagte Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor der Statistik Austria.

Kluft wird größer

Die Kluft bei der Lebenserwartung zwischen Menschen mit niedrigster und höchster abgeschlossener Schulbildung wurde in den vergangenen Jahren nochmals größer: Im Jahr 2015 lebte ein 35-jähriger Akademiker noch 6,3 Jahre, eine Akademikerin 3,4 Jahre länger als Menschen mit niedriger Ausbildung. Im Jahr 2022 vergrößerte sich dieser Unterschied bei Männern auf 6,9 Jahre und bei Frauen auf 4,6 Jahre.

Die Analyse aus dem Jahr 2022 zeigt, dass im Alter von 35 Jahren, wenn die meisten Personen ihren formalen Bildungsweg abgeschlossen haben, Männer mit Hochschulabschluss erwarten können, im Durchschnitt 84,0 Jahre alt zu werden, jene mit Pflichtschulabschluss hingegen im Durchschnitt nur 77,1 Jahre. Die Lebenserwartung von 35-jährigen Frauen mit Pflichtschulabschluss liegt bei 82,8 Jahren, jene von Frauen mit Hochschulabschluss bei 87,4 Jahren, wie die Statistik Austria mitteilte.

Frauen mit niedriger Bildung bekommen mehr Kinder

Außerdem zeigte sich, dass die Anzahl der Kinder stark mit der Ausbildung zusammenhängt. Frauen mit Matura oder Kollegabschluss hatten zwischen 2015 und 2022 durchgehend die niedrigste Gesamtfertilitätsrate. Die meisten Babys bekommen Frauen ohne eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung. Bekamen Pflichtschulabsolventinnen 2022 im Schnitt 1,61 Kinder, lag diese Zahl bei Frauen mit Matura bei 1,24; Hochschulabsolventinnen hatten mit 1,34 die zweitniedrigste Kinderzahl. Erkennbar sind aber auch gegenläufige Trends: Pflichtschulabsolventinnen weisen seit 2015 eine sinkende Fertilitätsrate auf, wenn auch ausgehend von einem hohen Niveau von 2,00 Kindern. Für 2022 ist generell über alle Gruppen ein Absinken der Fertilitätsraten erkennbar, am stärksten bei Frauen mit Matura oder Hochschulabschluss.

Auch bei der Geburt des ersten Kindes sind Akademikerinnen durchschnittlich älter: Während das durchschnittliche Alter bei der ersten Geburt bei Frauen mit Pflichtschulabschluss im Jahr 2022 bei 29,17 Jahren lag, waren Akademikerinnen im Durchschnitt bereits 33,83 Jahre alt. (APA)

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VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

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VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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VIS Bildungsberatung

Baden-Württemberg: Zehn Millionen Euro für Großgeräte an Hochschulen

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Das Land stärkt die praxisnahe Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit neuen Großgeräten. Für deren Anschaffung stehen insgesamt rund zehn Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes zur Verfügung.

Das Land Baden-Württemberg stärkt die praxisnahe Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWen) mit neuen Großgeräten. Für deren Anschaffung stehen insgesamt rund zehn Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union (EU) und des Landes zur Verfügung. Anwendungsbereiche der zehn bewilligten Forschungs-Großgeräte reichen von der Herstellung nachhaltiger Folien und Batterieelektroden bis zur Hautkrebs-Diagnostik. Mit ihren Anträgen waren die Hochschule Aalen, die Hochschule Albstadt-Sigmaringen, die Hochschule Biberach, die Hochschule Furtwangen, die Hochschule Offenburg, die Hochschule Reutlingen sowie die Technische Hochschule Ulm (THU) erfolgreich.

Unsere Landeshochschulen stehen für angewandte Forschung auf hohem Niveau. Die Großgeräte-Förderung hebt die wissenschaftliche Arbeit an den ausgewählten Hochschulen auf die nächste Ebene und ermöglicht innovative Forschungskonzepte zu Zukunftsthemen wie Materialwissenschaft, Medizintechnik und Kreislaufwirtschaft. Mit ihrer praxisrelevanten Forschung tragen die HAWen zur Innovationsstrategie des Landes bei. Ihre Transferleistung steigert die Attraktivität des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski.

Baden-Württembergische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften konnten sich mit Forschungskonzepten um die Großgeräte-Förderung bewerben. Nun sind zehn Konzepte von sieben HAWen ausgewählt worden. Die Hochschule Aalen war mit gleich drei Anträgen erfolgreich. Die Projektförderung erfolgt zu 40 Prozent aus Landesmitteln und zu 60 Prozent aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Unter den Sammelbegriff „Großgerät“ fallen moderne Produktionsanlagen, aber beispielsweise auch bildgebende Geräte wie Computertomografen oder MRT-Scanner sowie verschiedene Analysegeräte.

Projektförderung für zehn ausgewählte Konzepte von sieben Hochschulen

Folgende Forschungskonzepte mit Großgeräten haben sich im Wettbewerb durchgesetzt … lesen Sie hier weiter!

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Aus-, Fort- und Weiterbildung ist Arbeitszeit

Ist aufgrund von Rechtsvorschriften (z.B. Gesetzen, etc.) eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für das Ausüben einer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit, so gilt die Teilnahme an solcher als Arbeitszeit.

Diese neue Regelung gilt seit 28.3.2024 und betrifft alle Arbeitnehmer:innen, die unter das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG fallen. Das sind in der Regel Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht.

Basis für diese Regelung ist die Transparenz-Richtlinie der EU[1], die ins österreichische Recht umgesetzt wurde.

Bereits zuvor hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Zeit, in der Arbeitnehmer:innen eine vorgeschriebene Fortbildung absolvieren, Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeit-Richtlinie der EU darstellt.

Hinsichtlich der österreichischen Regelung (§ 11b AVRAG) ist künftig noch mehr darauf zu achten, was als arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit des/der Arbeitnehmer:in gilt. Die Kosten dafür sind vom Arbeitgeber zu tragen, sofern dies nicht von dritter Seite (z.B. AMS) erfolgt.

Viele Arbeitnehmer:innen sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet:

Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

Die aktuelle Regelung verpflichtet Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste zur Fortbildung im Umfang von mindestens 60 Stunden (á 60 Minuten) innerhalb von fünf Jahren.

Medizinische- und Heilmasseure:

Gemäß Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) wird den Medizinischen- und Heilmasseuren eine Fortbildungsverpflichtung aufgetragen: Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Siehe dazu auch

Ob § 11b AVRAG anwendbar ist, wird aber natürlich stets von den Umständen des Einzelfalls abhängen.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: office@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

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[1] Die Umsetzung der Transparenz-Richtlinie wurde in BGBl I 11/2024 veröffentlicht und ist damit ab 28.3.2024 in Kraft

Österreich: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit auch mit einem deutschen Kontaktstudium möglich

Kontaktstudien:

Ein Kontaktstudium ist eine akademische Weiterbildung und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.

Kontaktstudien werden durch deutsche Hochschulen eingerichtet und können privatrechtlich ausgestaltet werden.

Die Hochschulen stellen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat aus.

Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen und stellen dabei in Kooperationsverträgen sicher, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.

Die mit der Hochschule kooperierende Einrichtung verpflichtet sich in diesen Kooperationsverträgen, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.

In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.

Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.

Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.

So kann man beispielsweise mit dem Kontaktstudium Management und Marketingwelches von VIS Vienna International Studies als Fernstudium angeboten wird, in das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule einsteigen und wird dieses Kontaktstudium auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Aktuelle Informationen zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz, Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber

Allgemeine Informationen

Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebenten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile ein Jahr nicht überschreiten darf. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden (Rahmenfrist).

Auch Saisonbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungskarenz vereinbaren.

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen bereits mehr als sechs Monate gedauert hat, besteht  die Möglichkeit, mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren zu vereinbaren und somit Weiterbildungsmaßnahmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen, ohne dieses gänzlich karenzieren zu lassen. Wie die Bildungskarenz kann auch die Bildungsteilzeit innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren in Teilen vereinbart werden. Die Dauer eines Teils hat mindestens vier Monate zu betragen und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit.

Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit der Bildungskarenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern die Bildungskarenz in Anspruch nehmenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden nachweisen. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren beträgt die geforderte Mindestinanspruchnahme der Weiterbildung 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen.

Für die Zeit einer vereinbarten Bildungsteilzeit besteht Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld, wenn die unmittelbar davorliegende Normalarbeitszeit für zumindest 6 Monate unverändert gewesen ist. Weiters muss die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllt sein und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden.

Ein Zuverdienst aus einer Beschäftigung zu einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt. Einkünfte auf Grund einer Ausbildung (z.B. Krankenpflegeschule) dürfen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.

Voraussetzungen

  • Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit für den Bezug von Weiterbildungsgeld:
    • Ununterbrochenes nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens sechs Monate bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber
    • Bei Saisonbeschäftigten: Ununterbrochenes befristetes und nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens drei Monate sowie innerhalb der letzten vier Jahre vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit ein Gesamtausmaß von sechs Monaten bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber (Zeiten von befristeten Arbeitsverhältnissen bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber werden zusammengerechnet)
    • Im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in der Dauer von mindestens sechs Monaten ist die Vereinbarung einer Bildungskarenz möglich, da diese Zeiten auf die Anwartschaft angerechnet werden.
  • Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Weitere Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass die Vereinbarung schriftlich erfolgen muss und Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung zu enthalten hat. Wesentlich ist der für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion: Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Für den Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld muss das während der Bildungsteilzeit erzielte Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (ein Zuverdienst aus einer anderen Beschäftigung ist – wie oben angeführt – bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt).
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im erforderlichen Ausmaß (siehe oben):
    • Erfolgt die Weiterbildung in Form eines Studiums an einer in § 3 Studienförderungsgesetz genannten Einrichtung (das sind insbesondere Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie medizinisch-technische und Hebammenakademien), ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Umfang von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkten (bei Bildungsteilzeit: zwei Semesterwochenstunden oder vier ECTS-Punkten) oder ein anderer geeigneter Erfolgsnachweis (z.B. eine Bestätigung der Einrichtung über den voraussichtlich zu erwartenden positiven Abschluss einer Diplomarbeit) vorzulegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden und liegen keine Nachsichtsgründe dafür vor, geht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld für die noch verbleibende mögliche Bezugsdauer innerhalb des Rahmenzeitraums von vier Jahren verloren.
    • Erfolgt die Weiterbildung außeruniversitär, so sind Weiterbildungsmaßnahmen im Mindestausmaß von 20 (16 bei Betreuungspflichten) Wochenstunden erforderlich. Die Weiterbildungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein. Eine Prüfung der tatsächlichen Teilnahme (Teilnahmenachweis) an der Maßnahme erfolgt durch das AMS.

Zuständige Stelle

Das Arbeitsmarktservice (AMS) des Hauptwohnsitzes der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

Zusätzliche Informationen

Für die Dauer der für die Bildungskarenz vorgesehenen vierjährigen Rahmenfrist sind Vereinbarungen über eine Bildungsteilzeit grundsätzlich unwirksam. Ebenso sind Vereinbarungen über eine Bildungskarenz während der Rahmenfrist der Bildungsteilzeit unwirksam. Wurde jedoch eine Bildungskarenz vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur Bildungsteilzeit zu wechseln. Eine derartige Vereinbarung hat zur Folge, dass für die laufende Rahmenfrist die Vereinbarung einer weiteren Bildungskarenz unzulässig ist. Gleiches gilt für den Wechsel zwischen Bildungsteilzeit und Bildungskarenz. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis eins zu zwei gesetzlich festgelegt.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: office@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

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UNIBIT organisiert internationale NATO- Konferenz

Die Konferenz wurde von der Fakultät für Nationale Sicherheit der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaften (UNIBIT) auf bulgarischer Seite und dem Forschungszentrum des Army Corps of Engineers der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt.

Die internationale Konferenz über fortgeschrittene Forschung im Rahmen des NATO-Programms „Wissenschaft für Frieden und Sicherheit“ zum Thema „Digitale Technologien und verstärkte Cyber-Resilienz in Ländern im Übergang“ wurde am 08. September 2024 in Varna eröffnet und dauerte bis zum 12. September 2024.

Während der Eröffnungszeremonie verlas Vizeadmiral Mitko Petev, Berater des Oberbefehlshabers der Streitkräfte, ein Grußwort des Präsidenten der Republik Bulgarien und Oberbefehlshabers der Streitkräfte, Rumen Radev.

Glückwünsche wurden auch von Verteidigungsminister Atanas Zapryanov und dem Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Admiral Emil Eftimov, verlesen.

Grußworte sprachen auch die Rektorin der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaft und -technologie, Prof. Dr. Irena Peteva und  Vorsitzender des Kuratoriums Prof. Stoyan Denchev.

Die Teilnehmer und Gäste des Seminars wurden auch vom Präsidenten des Atlantic Club of Bulgaria, Dr. Solomon Passi, begrüßt. 

Das NATO-Programm „Wissenschaft für Frieden und Sicherheit“ zielt darauf ab, die Zusammenarbeit und den Dialog mit allen Partnern durch Bürgerwissenschaft und Innovation zu verbessern. Die unter der Schirmherrschaft des Programms veranstalteten Konferenzen und Workshops tragen dazu bei, das vorhandene Wissen zu wichtigen sicherheitswissenschaftlichen und -technischen Themen zu bewerten und Netzwerke zwischen Wissenschaftlern aus NATO-Mitgliedstaaten und Partnerländern aufzubauen.

Partnerland war in diesem Fall die Ukraine, aus der Vertreter des Ministeriums für digitale Transformation und Institut für Energiemodellierung „G.Е.Pukhov“ von der Nationalen Akademie der Wissenschaften kammen. 

Auch Forscher aus vielen anderen Ländern nahmen an dem Workshop teil – insgesamt etwa 60 Teilnehmer aus 14 Ländern von 4 Kontinenten – Europa, Nordamerika, Asien und Australien.

Der Workshop bot den Teilnehmern die Möglichkeit, die Wissenschaft, Technologie, Implementierung und den Wert von resilienzbasierten Lösungen für komplexe Informationsinfrastrukturen besser zu verstehen und neue Quantifizierungs- und Managementmethoden zu diskutieren, um Resilienz gegenüber Konflikten, zunehmender Umweltkomplexität, absichtlicher Fehlinformation und anderen Bedrohungen zu gewährleisten.

Während des gesamten Konferenzprogramms fanden interessante und ausführliche Podiumsdiskussionen statt.

Auf bulgarischer Seite nahmen neben Forschern der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaft und -technologie auch Vertreter von Institutionen des Nationalen Wissenschaftsprogramms „Sicherheit und Verteidigung“ sowie Wissenschaftler und Forscher aus dem Nichtregierungssektor an dem Wissenschaftsforum teil.

Quelle: https://epicenter.bg/article/NATO-s-mezhdunarodna-konferentsiya-vav-Varna–organizirana-ot-UniBIT-i-/360368/2/0

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Deutsche Weiterbildungsmaster – Behandlung in österreichischen Berufungsverfahren

Eine Absolventin frägt mich nach der Rechtsnatur bzw. Eignung eines in Deutschland absolvierten Masterstudiums für einen A-wertigen (v1/2) Arbeitsplatz.

Ich darf antworten: herzlichen Dank für Ihr Mail und Ihre Fragen, die mir immer wieder so gestellt werden, weil in Österreich mit dem Begriff „Weiterbildungsmaster“ bis zu den Novellierungen, die das Hochschullegistikpaket 2021 mit sich brachte, ausschließlich Mastergrade in der Weiterbildung nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  •  Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – längst ausgelaufen,
  •  Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) – neu Hochschullehrgänge (§ 9 FHStG) oder
  •  Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen wurden, die zwar in den Zugangsbedingungen, im Umfang und den Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar waren, aber eben rechtlich nicht gleichwertig mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien) gestellt und zudem außerhalb der Bolognaarchitektur angeboten wurden.

Völlig anders dagegen die Rechtslage in Deutschland!

Mit Ihrem abgeschlossenen Masterstudium erfüllen Sie zweifellos die Voraussetzung für den Arbeitsplatz v1/2.

Kurz zusammengefasst die rechtliche Situation zu Ihrem Masterabschluss:

  • es handelt sich um einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der nach einer Regelstudienzeit von zwei Semestern an einer Universität erworben wurde.
  • Deutsche Masterstudiengänge werden nach den Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ differenziert. Der weiterbildende Master ist stärker anwendungsorientiert.
  • Die Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang sind dabei in beiden Fällen (auch in dem Ihren) ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss.
  • Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf einem vorangegangenen Bachelorstudiengang auf und sind Teil des Graduierungssystems gestufter Abschlüsse, das die traditionellen Hochschulabschlüsse (Diplom und Magister) ersetzt hat.
  • Deutsche nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und denselben Berechtigungen.
  • Deutsche Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Eine fachkundige Beurteilung seitens Ihres Arbeitgebers kann nur die völlige Gleichwertigkeit Ihres deutschen weiterbildenden Masterabschlusses mit einem Masterabschluss nach einem österreichischen Regelstudium ergeben, eine andere Beurteilung ist denkunmöglich.

Abschließend darf ich – unbeschadet EU-weiter Regelungen, auch noch auf das deutsch-österreichische Äquivalenzabkommen verweisen:
https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Aequivalenzabkommen/Osterreich.pdf

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

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Vorlesungen:

Baden-Württemberg: Novellierung des Landeshochschulgesetzes beschlossen

 Foto © picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Der Ministerrat hat den Entwurf zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Weiterbildung, Spitzenforschung und Gründungen aus Hochschulen werden gestärkt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Baden-Württemberg zu unterstützen.

Der Zugang zu den Hochschulen wird flexibilisiert, die Start-up-Szene gestärkt, Spitzenberufungen erleichtert, und im Lehramt wird der Duale Master eingeführt. Mit etlichen Neuerungen und Änderungen wird das Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg neu ausgerichtet.

Oberstes Ziel ist mehr Flexibilität

Oberstes Ziel ist mehr Flexibilität, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen weiter zu stärken“, erklärte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski bei der Vorstellung des fertigen Gesetzentwurfs. Dieser wird nun nach der erfolgten Anhörung in den Landtag eingebracht. Ein Inkrafttreten der Neuerungen wird Anfang des kommenden Jahres erwartet.

Ministerin Petra Olschowski sagte am 18. September 2024 in Stuttgart: „Wir schaffen neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiografien bei uns ihren Weg finden können. Professorinnen und Professoren sollen zudem mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren. Außerdem wollen wir, dass die Lehrenden an unseren Pädagogischen Hochschulen ihre Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung künftig stärker einbringen können. Um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken, müssen wir alle Potenziale ausschöpfen. Investitionen in die klügsten Köpfe, in Transfer und in Ausgründungen an Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft.“

Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sollen einfacher umzusetzen sein. Petra Olschowski erklärte: „Die Kooperation der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird immer relevanter. Gerade im Zusammenwirken ergeben sich wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche – wie wir bei unseren fünf Innovationscampus-Modellen erleben. Wir wollen künftig noch mehr solcher Kooperationen den Weg ebnen.“

Wesentliche Änderungen im Überblick:

Neustrukturierung der DHBW

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist die größte Hochschule in Baden-Württemberg, sie verbindet Theorie und Praxis in ganz besonderer Art und Weise. Durch die Neustrukturierung erfolgt eine Angleichung an die Strukturen der anderen Hochschularten. Es werden Fakultäten eingerichtet. Dabei bleibt die für die Dualität wichtige Beteiligung der Dualen Partner auf zentraler und dezentraler Ebene erhalten. Die DHBW erhält eine neue Organisationsstruktur, wobei die größten Veränderungen auf Ebene der Studienakademien stattfinden. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die weiteren Mitglieder können sich mit ihrer fachlichen Expertise in den Fakultäten und örtlichen wie überörtlichen Fakultätsräten einbringen. Wichtige zentrale und dezentrale Strukturen werden präzisiert und schaffen eindeutige Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen für eine ausgewogene Governance an der DHBW.

Lehramt

Der Modellversuch „Dualer lehramtsbezogener Master“ eröffnet Absolventinnen und Absolventen von Fachbachelorstudiengängen, etwa in Physik oder Mathematik, einen neuen Zugang fürs Lehramtsstudium – mit einer verkürzten Ausbildungsdauer, umfangreichen Praxisphasen bereits im Studium und einer Vergütung ab dem ersten Semester. Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sehen zudem Befreiungen bei den Zweitstudiengebühren für das Lehramt vor, womit das Lehramtsstudium weiter an Attraktivität gewinnen soll.

Fachkräfte und Weiterbildung

Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sollen explizit um die Weiterbildung erweitert werden. Lehrende können Nebeneinkünfte durch Weiterbildungsangebote erzielen, wodurch die Attraktivität, diese Angebote auszubauen, erhöht werden soll. Damit stärkt das Wissenschaftsministerium auch die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung.

Besserer Zugang zu Hochschulen

Die Hochschulen sollen künftig durch eine individuelle Zugangsprüfung oder ein Probestudium einen weiteren Weg ins Studium in Baden-Württemberg eröffnen können. Damit könnten ausländische Studieninteressierte oder beruflich Qualifizierte, die noch nicht über die kompletten Voraussetzungen verfügen, direkt ein Studium aufnehmen oder auf ein bestimmtes Studium vorbereitet werden.

Transfer und Ausgründung

Hochschulen, Lehrende und Studierende sind Innovationsträger in der Gesellschaft. In den Laboren und Seminaren entstehen aus dem Zusammenwirken von Forschung und Lehre, von Lehrenden und Lernenden immer wieder innovative Ideen, die in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können. Studierende sollen daher sensibilisiert werden, um die Chance der Selbständigkeit als berufliche Perspektive wahrzunehmen.

Lehrende sollen künftig zur Unterstützung von Ausgründungen Freisemester nehmen können – ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Start-up- und Spin-off-Szene an den Hochschulen.

Spitzenberufungen & gemeinsame Berufungen

Eine neue Regelung soll es den Hochschulen ermöglichen, in besonderen Fällen Personen kurzfristig – innerhalb weniger Wochen – zu berufen. Die Exzellenz muss gutachterlich nachgewiesen sein. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe vor allem in den Exzellenzthemen zu stärken.

Bei Gemeinsamen Berufungen ist das „Thüringer Modell“ nun auch in Baden-Württemberg möglich: Der oder die Berufene kann ausschließlich an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung eingestellt werden und zugleich an einer Hochschule Aufgaben eines Professors oder einer Professorin wahrnehmen. Mit der Einführung dieses Modells verspricht sich das Ministerium noch mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Beteiligungsportal: Änderung des Landeshochschulgesetzes

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Projekt für medizinische Innovationen erhält 7,5 Millionen Euro

Foto © Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Im Rahmen des Landeswettbewerbs RegioWIN 2030 erhält das „I³-Lab“ in Heilbronn 7,5 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und der Europäischen Union. Das Projekt schafft Raum für das Entstehen neuer medizinischer Innovationen und unterstützt den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendungspraxis. 

Mit der Übergabe eines symbolischen Förderschecks in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro an die Projektverantwortlichen hat Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, in Heilbronn den offiziellen Startschuss für das Leuchtturmprojekt „I³-Lab“ gegeben. Es ist das zwölfte Projekt aus dem Wettbewerb RegioWIN 2030, das durch das Wirtschaftsministerium bewilligt wird. Realisiert wird das I³-Lab von der MOLIT Institut gGmbH, einem Forschungsinstitut für personalisierte Medizin.

„Die nachhaltige Stärkung der Gesundheitswirtschaft in Baden-Württemberg ist ein erklärtes Ziel unserer Politik. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass medizinische Forschungsergebnisse schneller in die Patientenversorgung kommen“, sagte die Ministerin. „Das I³-Lab ist hierfür ein weiterer Baustein. Es schafft Raum für das Entstehen neuer medizinischer Innovationen im Bereich der personalisierten Medizin und unterstützt – auch durch die unmittelbare räumliche Nähe zu den Stadt-/Landkreis(SLK)-Kliniken in Heilbronn – den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendungspraxis. Dies stärkt den Gesundheitsstandort und damit eine der Leitbranchen in Baden-Württemberg“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Mit dem Bau des I³-Lab werden die biologischen und medizinischen Forschungskompetenzen gebündelt und damit die wirtschaftliche Entwicklung der Region im Bereich Life Sciences gefördert. Auf rund 2.700 Quadratmetern Nutzfläche entstehen hauptsächlich Laborflächen und Büroarbeitsplätze. Diese sollen unter anderem durch zwei neue dauerhafte wissenschaftliche Arbeitsgruppen der MOLIT Institut gGmbH sowie interessierte Start-Ups und Unternehmen genutzt werden. Realisiert wird der fünfstöckige Neubau von der MOLIT Institut gGmbH in direkter Nachbarschaft zum SLK-Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn. Durch die Nähe zur klinischen Versorgung wird ein hoher Anwendungsbezug hergestellt und die Translation in die Versorgung beschleunigt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das „I³-Lab“ mit fünf Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie ergänzend mit 2,5 Millionen Euro aus Mitteln des Landes.

Leuchtturmprojekt des Wettbewerbs „RegioWIN“

Das „I³-Lab“ ist ein Leuchtturmprojekt im Rahmen des Landeswettbewerbs „RegioWIN 2030 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit“. Der Wettbewerb ist ein zentraler Baustein der Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 bis 2027.

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union (EU) aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021 bis 2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

RegioWIN 2030 zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen durch Innovation und Nachhaltigkeit zu verbessern und damit zu einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung beizutragen. Regionen, Landkreise und Kommunen waren aufgefordert, zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, der Gesellschaft und Verwaltung Stärken und Schwächen ihrer jeweiligen Wettbewerbsregion zu identifizieren und in eine Entwicklungsstrategie zu überführen. Alle geförderten RegioWIN-Projekte gelten als „Vorhaben von strategischer Bedeutung“ für die Europäische Union.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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PhD Get-Together 2024 an der UNIBIT

Alljährlich besuchen anlässlich der Endverteidigung ihrer Dissertation durch Studierenden aus dem grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogramm von Vienna International Studies mit der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien, Sofia, Studenten und Absolventen, Interessierte und Ehrengäste die UNIBIT.

Heuer konnten sich die Studierenden darüber freuen, dass die stellvertretende Missionschefin der Österreichischen Botschaft in Sofia, Frau Gesandte Mag.a. Bierbaumer die akademische Feier der UNIBIT beehren konnte.

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2013/14 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Das letztjährige PhD Get-Together an der UNIBIT:

Einige Eckdaten zum besonderen Jahr 2024 für die UNIBIT (oder auch ULSIT) und das grenzüberschreitende Promotionsprogramm von Vienna International Studies:

  • 25 Jahre Europäischer Hochschulraum:  Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen. Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war damals, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist. Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR.
  • 20 Jahre UNIBIT als Volluniversität
  • 10 Jahre grenzüberschreitendes Promotionsprogramm UNIBIT – Vienna International Studies
  • 101 erfolgreiche Promotionen – am 05. 09. 2024 kamen weitere drei dazu.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Das Doktoratsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

➡️ Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Ihre eigenen zeitlichen Möglichkeiten bestimmen auch die Dauer Ihres Promotionsstudiums.

Präsenz ist keine erforderlich, lediglich die Endverteidigung Ihrer Dissertation erfolgt in Sofia.

‌Innerhalb des Programms sind fünf bis sechs Prüfungen abzulegen (je nachdem, ob Sie bereits einen Nachweis von Englischkenntnissen erbringen können oder nicht), drei Publikationen (so Sie noch keine nachweisen können) und die Dissertationsschrift zu fertigen.

➡️ Unser Team begleitet Sie durch das gesamte Promotionsverfahren

In unserem PhD Club stellen wir unseren Studierenden zahlreiche Informationen zu unserem Promotionsprogramm – hervorragend aufbereitet mit Videos, Vorlagen, „Schritt für Schritt Anleitungen“… – zur Verfügung. 

Wir bemühen uns damit, unsere Studierenden bestmöglich zu unterstützen und wird dieser ständig mit weiteren Informationen und Hilfestellungen ergänzt.

Links zu den Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich hier:

📌 VIS Website NEWS Artikel zum Thema Promotion

🎬 VIS Absolventenstimmen 

🎬 Ablauf des Promotionsprogramms 

🎬 Wie unterstützen wir unsere Studierenden während des Promotionsprogramms? 

🎬 VIS Youtube Videos zum Thema Promotion

👓 Martin Stieger BLOG

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen erhalten möchten, schreiben Sie uns einfach ein Mail an office@viennastudies.com


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Video – Wie unterstützen wir unsere Studierenden während des Promotionsprogramms? 

[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Baden-Württemberg: rund 160 Direkteinsteiger treten in den Schuldienst ein

 Foto © Kultusministerium Baden-Württemberg

Die Staatssekretäre Sandra Boser und Volker Schebesta haben rund 160 neue Lehrkräfte im Direkteinstieg begrüßt. Der Direkteinstieg ist seit diesem Schuljahr in allen Lehrämtern möglich.

Am 2. September 2024 beginnt die Ausbildung der Lehrkräfte im Direkteinstieg, der seit diesem Schuljahr in allen Lehrämtern möglich ist. Die beiden Staatssekretäre im Kultusministerium, Sandra Boser und Volker Schebesta, haben die rund 160 Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger im Schuldienst begrüßt und herzlich willkommen geheißen. Die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger kommen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und wagen heute einen ersten, bedeutsamen Schritt auf ihrem neuen, beruflichen Weg. Der Direkteinstieg eröffnet als Sondermodell zur Gewinnung von Lehrkräften die Möglichkeit, ohne Lehramtsstudium als Lehrkraft für das Lehramt Grundschule, Sekundarstufe I, Gymnasium oder Sonderpädagogik tätig zu werden.

Um sie auf den Schulalltag vorzubereiten, ist der pädagogischen Ausbildung an den Seminaren in diesem Jahr erstmals eine Kompaktphase in Bad Wildbad (2. September bis 5. September 2024) vorgeschaltet. Parallel zur Auftaktveranstaltung in Bad Wildbad findet die Begrüßung der direkt einsteigenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer Sonderpädagogik am Kultusministerium statt.

Ihr Eintritt in den Schuldienst ist in qualitativer Hinsicht besonders bedeutsam. Staatssekretärin Sandra Boser sagte: „Der Direkteinstieg ist eine wichtige Unterstützung für unsere Schulen. Der große Erfahrungsschatz der neu gewonnenen Lehrkräfte bereichert das Schulleben und bietet allen Beteiligten neue Perspektiven.“

Gerade an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist die Situation der Lehr- und Betreuungskräfte besonders angespannt. Der Direkteinstieg ist an diesen Schulen eine unerlässliche Maßnahme, die dazu dient, den Unterricht und somit die schulische Bildung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Bildungsbedarf sicherzustellen. Staatssekretär Volker Schebesta betonte: „Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger – die Bandbreite an beruflichen Biografien im Direkteinstieg der Fachlehrkräfte ist groß. Sie zeigen den Schülerinnen und Schülern, dass ein Berufsabschluss Chancen zur Weiterentwicklung bietet – ein wunderbares Beispiel für die Bedeutung lebenslangen Lernens.

Direkteinstieg

Nachdem zum Schuljahr 2023/2024 bereits der Direkteinstieg in die Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I ermöglicht wurde, folgten auch die Direkteinstiege in die Lehrämter Sonderpädagogik und Gymnasium. Damit ist der Direkteinstieg nun in alle allgemeinbildenden Lehrämter möglich.

Die neu gewonnenen Lehrkräfte steigen direkt in den Unterricht ein, erhalten begleitend zwei Jahre (beziehungsweise drei Jahre Fachlehrkraft Sonderpädagogik) lang eine pädagogische Qualifizierung und legen dann die gleiche Prüfung ab wie die angehenden Lehrkräfte in den Vorbereitungsdiensten (Staatsprüfung beziehungsweise Abschlussprüfungen der Fachlehrkräfte). Nach einem anschließenden Bewährungsjahr können sie unbefristet eingestellt werden. Der Direkteinstieg ist also eine Personalgewinnungsmaßnahme, über die weitere Zielgruppen für das Lehramt erschlossen werden.

Voraussetzungen für den Direkteinstieg Gymnasium:

  • Für den Einstieg am Gymnasium gilt, dass aus dem Studium zwei Fächer aus den Fächern Mathematik, Informatik, Physik, Biologie und Chemie ableitbar sein müssen. Für das Fach Bildende Kunst gilt, dass ein Direkteinstieg in Kombination mit dem Fach Intermediales Gestalten möglich ist.
  • Im Erstfach müssen Studienleistungen im Umfang von 90 ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System)nachgewiesen werden, im Zweitfach mindestens 75 ECTS, wenn man es bis zur Oberstufe unterrichten möchte (sogenanntes Hauptfach). Als Beifach (Unterricht nur in der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums) sind 45 ECTS notwendig.
  • Außerdem müssen Interessierte ein sechswöchiges Praktikum in der Lebenswelt von neun- bis 19-jährigen Kindern und Jugendlichen nachweisen.
     

Voraussetzungen für den Direkteinstieg Sonderpädagogik:

  • Voraussetzung sind Studienleistungen im Umfang von 95 ECTS, die eine Verwandtschaft mit Denk- und Handlungsweisen der Sonderpädagogik aufweisen. Auch Inhalte aus der Bildungswissenschaft wie Erziehungswissenschaft, Soziologie und Psychologie können angerechnet werden, bis zu einem Anteil von 45 ECTS.
  • Für den Einstieg in der Sonderpädagogik ist der Umgang mit jungen Menschen mit Behinderung äußerst wichtig. Deswegen muss vor dem Einstieg ein sechswöchiges Praktikum in der Lebenswelt von beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen absolviert werden.

Quereinstieg ins Lehramt für berufliche Schulen:

Wenn Sie Berufsschullehrer/-in werden möchten, absolvieren Sie zunächst den Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Dieses dauert in Baden-Württemberg ca. 18 Monate und wird entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes vergütet.

Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule werden in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern sie ein betriebswirtschaftliches Erststudium mitbringen und nach Abschluss des Masterstudiums eine Mindestanzahl an ECTS in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL) nachweisen können. Diese beiden Fächer stellen das Erstfach bzw. das Zweitfach dar.

Rückfragen zum Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik bitte an Sabine Schauz, +49 (0)7533 919 23 86, studium@allensbach-hochschule.deInfomaterial anfordern

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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