Schlagwort-Archive: Vienna International Studies

Gesellschaftspolitik, Politische Theorie, Public Management, Verwaltungsökonomie, u.v.a.m. – Vorlesungen zum Nachhören:

Zum Nachhören auf youtube:

Diese Vorlesungen waren Teil des Lehrgangs universitären CharaktersPublic Management“ des Hans Sachs Instituts Wels, welcher mit dem akademischen Grad MPA (Master of Public Administration) abgeschlossen werden konnte.

Mit einem akademischen Grad, den das HSI in Österreich erstmals eingeführt und verliehen hat.

Nun verleihen staatliche und private Universitäten und Fachhochschulen den MPA ebenfalls und hat sich das Studium „Public Management“ auch in Österreich etabliert.

Informationen zum HSI finden Sie hier: https://viennastudies.com/news/f/was-wurde-aus-dem-hans-sachs-institut 

Informationen zu (akademischen) (Master-)Lehrgängen der Weiterbildung (z.B. MBA) und zu in- und ausländischen) Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat), die in Fernlehre absolviert werden können, finden Sie hier: https://viennastudies.com/de

Nach erfolgreichem Studium wurde in legendären Graduierungsfeiern dann auch weiter diskutiert und oft der Grundstein für weitere Studie gelegt.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

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Martin G. Stieger auf youtube:

Grenzüberschreitendes Promotionsprogramm: internationale Defensio – erstmals online!

Im grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogramm der staatlichen Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologie (UNIBIT) aus Sofia konnten am Freitag, 04. April 2020, sieben Kandidatinnen und Kandidaten aus Österreich und Deutschland ihr Doktoratsstudium mit der Verteidigung der Dissertation erfolgreich abschließen.

Die Endverteidigung hätten schon am 27. März vor Ort in Sofia stattfinden sollen, was Corona bedingt nicht mehr möglich war. 

Die Universität organisierte daher eine online-defense an der während der rund siebenstündigen online-Konferenz gleichzeitig! fast 50 Personen aus sechs Ländern (Bulgarien, Deutschland, Nord Mazedonien, Kosovo, Albanien und Österreich) teilnahmen.

Die jeweils fünf Gutachter je Dissertationsvorhaben wurden aus drei Ländern und fünf Universitäten zugeschaltet.

Ein durchaus herausforderndes Projekt, das nicht nur allen formalen und inhaltlichen Vorschriften genügen musste, sondern auch  interessante Diskussionen ermöglichte.

So konnte sich z.B. ein Promovent aus Österreich den Fragen des vormaligen mazedonischen Premierminister stellen, der als Professor aus Skopje zugeschaltet war.

Allen sieben KandidatInnen konnte nach gelungenen Präsentationen und hochinteressanten Diskussionen jeweils einstimmig der Doktorgrad (Dr.) zuerkannt werden.

Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein großartiges Erlebnis. 

VIS Vienna International Studies möchte nicht nur den neuen zwei Doktorinnen und fünf  Doktoren herzlich gratulieren, sondern sich bei der UNIBIT und den Kollegen und Freunden aus dem EduEarth-team bedanken, die diese einmalige Online-Konferenz erst möglich gemacht haben.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

European Cross-border (distant) PhD – in English or German

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Promotion neben Beruf und Familie:

Informationen zu den Dissertationsthemen der letzten sieben (von bislang 31) KandidatInnen finden Sie hier:  

Absolventen Stimmen auf auf VIS youtube 

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Vienna International Studies

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Martin G. Stieger auf youtube:

Joseph Schumpeter Institut Wels (JSI)

Im Dezember 2003 als außeruniversitäre wissenschaftliche Bildungseinrichtung gegründet, um lebenslanges, berufsbegleitendes Lernen in Fernlehre zu ermöglichen. 

In den Jahren 2005 bis 2012 konnten tausende Studierende in den Lehrgängen universitären Charakters des JSI:  

– Betriebsorganisation

– Finanzcoaching

– Unternehmensrechnung – Controlling

– Immobilienmanagement

– MBA General Management

graduiert bzw. spondiert werden.

Auf Grund eines Geschäftsbesorgungs- und Managementvertrages wurden die JSI-Lehrgänge von der Welser WWEDU World Wide Education GmbH angeboten und durchgeführt.

Die teils legendären Graduierungsfeiern fanden zum größten Teil in Wels, aber z.B. auch in Wien statt.

Lehrgänge der Weiterbildung, die auf diesen Lehrgängen aufbauen bzw. aus diesen entstanden und weiter entwickelt wurden, werden derzeit und nach einer Neuakkreditierung im Jahr 2019 vom AIM der FH Burgenland über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH angeboten.

Kooperationspartner des Joseph Schumpeter Institutes Wels  in der Vermittlung (akademischer) Weiterbildung und von Regelstudien (Bachelor, Master, Promotion) ist nun die VIS Vienna International StudiesVIS Management GmbH.

Sie finden das Joseph Schumpeter Institut Wels auch auf Facebook

Zu Berufsrechten nach Lehrgängen universitären Charakters, zu Anrechnungen in weiteren Studien und Lehrgängen, dem dadurch möglichen Entfall der Unternehmerprüfung, der Titelführung u.v.a.m. finden sich in meinem Blog viele für Sie hoffentlich interessante Beiträge:

Berufsrecht:

Anrechnung:

Nutzung der ECTS für weitere Studien:

Eintragbarkeit und Titelführung:

Mit dem MBA promovieren?

Allgemeines:

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Martin G. Stieger auf youtube:

Master/Magister im Fernstudium:

VIS berät und vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung – absolvierbare Bachelor– und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) derHochschule Allensbach.

Zur Zeit sind folgende 5 Masterstudien – alles Regelstudien – möglich:

  • Betriebswirtschaft und Management (M.A./Mag.)
  • Finance (M.A./Mag.)
  • MBA Engineering Management
  • MBA General Management
  • Wirtschaftspädagogik (M.A./Mag.)

Die Zulassung erfolgt mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss (Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Berufsakademien und Dualen Hochschulen oder äquivalenten internationalen Ausbildungsstätten) in einem Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt. Im Rahmen dieses Studiengangs haben Sie mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte erworben.

Für Studierende aus Österreich interessant zu wissen, dass in den Masterstudiengängen die mit dem M.A. abgeschlossen werden, auch der akademische Grad Magister Artium (Mag.) ausgegeben werden darf.

Master im Fernstudium:

VIS berät Sie in Fragen der Zulassungsvoraussetzungen, Anrechnungen, Spezialisierungsmöglichkeiten und dem Ablauf des Fernstudiums sehr gerne.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

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VIS: Akademische Weiterbildung im Fernstudium

VIS ermöglicht Regelstudien & Weiterbildung im Fernstudium

Vienna International Studies (VIS) bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium  in Fernlehre eine Vielzahl von Möglichkeiten an und  kann Ihnen einen individuellen Bildungsplan erstellen, den Sie auch erfüllen können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch (akademische) Weiterbildung in Fernlehre.

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

In diesen Weiterbildungsangeboten können auch ECTS erworben werden, die im Anschluss auch für weitere Lehrgänge oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

Auch Berufsrechte (gewerbliche Tätigkeiten) können auf diesem Wege erworben werden.

VIS empfiehlt vier Formate:

Master of Science (MSc) in einem Semester:

Kommunikation – VIS Nano Degree:

Wir beraten Sie gerne individuell und persönlich.

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Lehrgänge der Weiterbildung (MBA) im Online-Studium

Neben interessanten Nano Degrees bietet VIS in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienmöglichkeiten an.

VIS vermittelt dabei auch die in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung – absolvierbaren Lehrgänge der Weiterbildung der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.

Diese Lehrgänge werden in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland durchgeführt und so kommen die Abschlüsse als 

von der Fachhochschule Burgenland.

Auch berufsrechtlich sind solche Lehrgänge der Weiterbildung sehr interessant, da sie die fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten erfüllen können.

VIS berät Sie in Fragen der Zulassungsvoraussetzungen, Anrechnungen, Spezialisierungsmöglichkeiten, berufsrechtliche Möglichkeiten und dem Ablauf des Fernstudiums sehr gerne.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

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Nano Degree? Vienna International Studies?

Nano Degree?

Die Idee und den Begriff verdanken wir Prof. Sebastian Thrun, der 2012 bereits Bildung demokratisieren und für möglichst viele Menschen zugänglich machen wollte.

Seine Online-Vorlesungen zur Künstlichen Intelligenz absolvierten mehr als 160.000 KursteilnehmerInnen weltweit und 23.000 davon legten auch die Prüfung darüber ab. Online-Studierende dabei oft mit besseren Resultaten als seine Stanford-Studierenden im Hörsaal.

Heute ist die Online-Lernplattform Udacity ein Erfolgsprojekt und auch die Bezeichnung Nano-Degree für kürzerfristige Lernformate ein Begriff.

Nano-Degrees[1] haben sogar Einzug in den Koalitionsvertrag der deutschen Bundesregierung gefunden.[2]

Nano-Degrees stellen Kurse dar, die – oft in einzelne Module aufgeteilt – online absolviert werden können. Natürlich können diese auch kombiniert mit Präsenzangeboten (Blended Learning) und unter tutorieller Begleitung angeboten werden.

Wichtig ist die hohe Qualität der praktischen und theoretischen Lerneinheiten – dann werden die Nano-Degree-Abschlüsse von der Wirtschaft und den Arbeitgebern auch entsprechend anerkannt.

Vienna International Studies – VIS

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

In den nächsten Tagen und Wochen werden neue und weitere Lehrgänge hochgeladen.

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

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[1] Auch wenn damit nicht wirklich der Einheitenvorsatz für den milliardsten Teil gemeint ist, ein solches Nano-Degree erfordert mehr als einen Sekundenbruchteil an work load

[2] Zeile 1759

Welser Immobilienstammtisch – gut gestartet:

Der langjährigen Tradition des Welser Immobilienstammtisches folgend, wurden die Immobilientreuhänder aus Wels am Mittwoch, 19. 02. 2020, zum informativen und geselligen Treffen eingeladen, was gut ankam.

Gleich zu Beginn ein hoch interessanter Vortrag vom Leiter Stadtentwicklungim Welser Magistrat Ing. Mag. (FH) Markus Stockinger, MSc.

Gefolgt von Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Immobilienmakler:

ANMELDUNG

und Informationen zum Gütesiegel „staatlich geprüft“.

Seit kurzem erlaubt eine Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort reglementierten Gewerben nach positiver Absolvierung der Befähigungsprüfung die Verwendung des Gütesiegels „staatlich geprüft“.

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu den Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und lehrt u.a. im Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement der Hochschule Allensbach in Konstanz; im MBA Immobilienmanagement der ASAS und des AIM der Fachhochschule Burgenland und im VIS-Vorbereitungslehrgang für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gem. ONR 43001-1

VIS Vienna International Studies

Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

IMMO-Wiki – bislang 24 Youtube-Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft:

Österreich: NQR-Zuordnung der sonstigen reglementierten Gewerbe (die kein Handwerk sind)?

Da ich mich immer wieder mit Fragen zum Berufsrecht, zum EQR, zu Meister- und Befähigungsprüfungen, zum Gewerberecht, zu Qualifikationen ganz allgemein …. beschäftige:

werde ich oft gefragt, warum zwar die Meisterprüfung nach einem Handwerk auf Stufe 6 des NQR zugeordnet wurde, die Befähigungsprüfungen (ebenfalls im § 94 GewO[1] geregelt) aber noch nicht.

Nun, die Antwort ist relativ einfach:

Zwar ist das Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen[2] (NQR) bereits am 15.3.2016 in Kraft getreten, aber leider sind bislang erst wenige Qualifikationen dem NQR[3] (in Österreich Qualifikationsregister QR) zugeordnet: 

  •  Lehrabschlüsse und BMS-Abschlüsse (Fachschulen) auf der Stufe 4
  •  BHS-Abschlüsse (HTL, HAK etc.) auf der Stufe 5
  • die Ingenieurqualifikation und die Meisterprüfung auf Stufe 6 und 
  • die hochschulischen Qualifikationen Bachelor, Master und PhD („Bologna-Qualifikationen“) auf den Stufen 6, 7 und 8

Im § 94 GewO[4] werden alle reglementierten Gewerbe taxativ aufgezählt, inklusive der Handwerke.

Der Oberbegriff ist die Befähigungsprüfung[5] und die Befähigungsprüfung für Handwerke heißt Meisterprüfung.

Die Meisterprüfung ist allerdings klar geregelt und vom Aufbau für jedes Handwerk gleich, so hin konnten die 41 Handwerke oder verbundenen Handwerke recht einfach und pauschal dem Niveau 6 des QR zugeordnet werden:

Jede Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

Das WIFI bietet Kurse für alle Meisterberufe, die es gibt. 

  1. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  2. Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
  3. Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
  4. Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
  5. Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

Aber für die Befähigungs-Prüfungen gibt es keine einheitlichen Regelungen wie es sie für die Meister-Prüfungen gibt. 

Daher müssen die einzelnen Gewerbe nun auch jedes einzeln dem QR zugeordnet werden.

In den allermeisten Fällen wird man auf Grund von Referenzkriterien die Befähigungsprüfungen auch dem Niveau 6 des QR zuordnen.

Auch das Ministerium sieht das so[6] und hat neben dem Gütesiegel „Meisterbetrieb“ auch ein Gütesiegel „staatlich geprüft“ für die AbsolventInnen von Befähigungsprüfungen verordnet.

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke.

Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist.

Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegelverordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009, festgelegt.

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat die Verordnung über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, BGBl. II Nr. 362/2019 vom 29.11.2019, erlassen.

Ich gehe davon aus, dass noch heuer die sonstigen reglementierten Gewerbe (die kein Handwerk sind) der Stufe 6 des NQR zugeordnet und ins Qualifikationsregister entsprechend aufgenommen werden.

Die Gewerbe „Baumeister“ und „Ingenieurbüros“ werden wohl sogar auf Stufe 7 zugeordnet werden.

Rückfragen: martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach  in Konstanz, leitet die VIS Vienna International Studies und ist als Unternehmensberater tätig, selbst auch geprüfter Immobilientreuhänder, Vermögensberater, Werbeberater und Werbungsmittler

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth: EduEarth

Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien) 

Martin Stieger auf youtube


[1] https://www.jusline.at/gesetz/gewo/paragraf/94

[2] Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) StF: BGBl. I Nr. 14/2016

[3] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen.

[4] Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 StF: BGBl. Nr. 194/1994

[5] Personen, die eine Meister- oder entsprechende Befähigungsprüfung positiv absolviert haben, erfüllen durch ihre berufliche Qualifikation in der Regel die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang gemäß § 4 Abs. 4 FHStG. Die Einrichtung von Studiengängen und die Beurteilung, ob die berufliche Qualifikation erfüllt ist, obliegt der Fachhochschule im Rahmen ihrer Autonomie

[6] Die Ablegung einer „Befähigungsprüfung“ gemäß § 22 Abs. 1 GewO für ein sonstiges reglementiertes Gewerbe (nicht Handwerk) soll grundsätzlich ebenfalls auf Niveau 6 des NQR und gemäß Struktur einer Meisterprüfung erfolgen. Abweichend können Befähigungsprüfungen gemäß § 22 Abs. 2 eine andere Struktur oder ein anderes Qualifikationsniveau aufweisen, wenn dies im Hinblick auf das Gewerbe bzw. die auszuübenden Tätigkeiten sachlich gerechtfertigt ist. Einzelne Prüfungen (z.B. die Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe) können auch ein höheres Qualifikationsniveau aufweisen. Dies entspricht den bisherigen (faktischen) Anforderungen an Befähigungsprüfungen.

Immobilienmakler, Unternehmensberater, Versicherungsmakler, Vermögensberater ….. müssen die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung beachten! Die WKO hilft mit einer Wissensdatenbank:

Noch nicht bei allen betroffenen Gewerbebetrieben angekommen:

  • für Gewerbetreibende gelten die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994),
  • für ein Finanz- oder Kreditinstitut gilt das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)!

Betroffen sind ganz allgemein folgende Gewerbetreibende:

  • Handelsgewerbetreibende mit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von mindestens € 10.000.-
  • Versteigerer mit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von mindestens € 10.000.-
  • Immobilienmakler
  • Unternehmensberater einschließlich Unternehmensorganisation sowie Bürodienstleister mit bestimmten Geschäftstätigkeiten (im Wesentlichen: Gesellschaftsgründungen; Übernahme von Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion; Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse; Ausübung einer Treuhandfunktion, Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person).
  • Versicherungsmakler mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten
  • Versicherungsagenten mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten (mit bestimmten Ausnahmen)
  • Vermögensberater, soweit sie als Versicherungsmakler mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten oder als Versicherungsagenten mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten (mit bestimmten Ausnahmen) tätig werden.

Die WKO hat zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sehr umfangreiche und wirklich hilfreiche Praxisfragen zur Geldwäscheprävention, Risikoerhebungsbögen und viel Wissenswertes bereit gestellt:

  1. Service der WKO
  2. BMDW – Fragen und Antworten für die Praxis
  3. Die Vierte Geldwäscherichtlinie – RL 2015/849
  4. Die Fünfte Geldwäscherichtlinie – RL (EU) 2018/843
  5. Meldestelle Geldwäsche
  6. Wissenswertes

1. Service der WKO

Folgende Informationen können Sie auf der Serviceseite der WKO zur Geldwäschebekämpfung und Wirtschaftliche Eigentümer-Register abrufen:

2. BMDW – Fragen und Antworten für die Praxis

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat auf seiner Homepage Fragen und Antworten für die Praxis zu den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nach der Gewerbeordnung 1994 veröffentlicht. Diese werden laufend aktualisiert. Zu weiteren Informationen des BMDW.

3. Die Vierte Geldwäscherichtlinie – RL (EU) 2015/849

Die Geldwäsche-Richtlinien der EU sollen verhindern, dass illegale Geldsummen in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Das Ziel ist daher, das Finanzsystem durch Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung zu schützen. Die jeweils aktuelle Geldwäsche-Richtlinie ersetzt die bis dahin bestehende.

Die Vierte Geldwäscherichtlinie – RL (EU) 2015/849 – war bis 26.6.2017 umzusetzen, d.h. seit spätestens diesem Stichtag gelten die aktuellen Bestimmungen. 

4. Die Fünfte Geldwäscherichtlinie – RL (EU) 2018/843

Die sogenannte „fünfte Geldwäscherichtlinie“ Richtlinie (EU) 2018/843 ist seit 30.5.2018 in Kraft. Die Änderungen dieser Richtlinie sind zusammen mit der vierten Geldwäscherichtlinie zu lesen. Sie sieht erstmals auch eine Definition der „virtuellen Währung“ vor.

Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bis 10.1.2020 umzusetzen, Österreich kann die Umsetzung bis dahin allerdings nicht gewährleisten. Zum aktuellen Stand des Begutachtungsverfahrens zur Geldwäschenovelle 2019. Ein Teil wurde im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) umgesetzt (siehe zB Definition virtuelle Währung und Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währung in § 2 FM-GwG.)

Die wichtigste Änderung für Finanzdienstleister betrifft die Versteigerer, welche nämlich künftig auch den Geldwäschebestimmungen unterliegen, wenn sich der Wert der Transaktion auf 10.000 EUR, bar oder unbar, oder mehr beläuft.

5. Meldestelle Geldwäsche

Über die Homepage des Bundesministerium für Inneres (BMI) gelangen Sie zu allen Meldestellen. Die Meldestelle Geldwäsche ist den Meldestellen des Bundeskriminalamtes zugehörig. Dort finden Sie auch das Meldeformular.

6. Wissenswertes

Weitere nützlich Links und Informationen:

Rückfragen: martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet die VIS Vienna International Studies, ist selbst als Unternehmensberater tätig und auch geprüfter Immobilientreuhänder und Vermögensberater

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