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Baden-Württemberg: Ausbau der Rechenkapazität in der KI-Forschung

Foto:  KIT/Bramsiepe

Um die Forschung an Künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg weiter zu stärken, fördert das Land den Ausbau der Rechenkapazität an Hochschulen mit zusätzlich 3,25 Millionen Euro.

Um die Forschung an Künstlicher Intelligenz (KI) in Baden-Württemberg weiter zu stärken, fördert das Land den Ausbau der Rechenkapazität an Hochschulen mit zusätzlich 3,25 Millionen Euro.

Diese Stärkung der hochschulweiten Kompetenzstruktur bwHPC wird insbesondere Nachwuchsforschenden zugutekommen, wie Wissenschaftsministerin Petra Olschowski am Dienstag, 14. Mai 2024, in Stuttgart mitteilte.

Ob in der Medizin, in der Quantentechnologie oder an der Schnittstelle von Geisteswissenschaften und Informatik: KI-Anwendungen sind aus der Forschung und Lehre unserer Landeshochschulen nicht mehr wegzudenken. Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, bauen wir die Rechenkapazität für die KI-Forschung aus. Dadurch investieren wir nicht nur in die KI der Zukunft, sondern auch in die Nachwuchsförderung und letztlich den Wohlstand im Land“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski.

Forschung an der Künstlichen Intelligenz der Zukunft

An den baden-württembergischen Hochschulen entsteht die Künstliche Intelligenz der Zukunft – von KI-Anwendungen im Operationssaal über Roboter für die ökologische Landwirtschaft bis zur KI-gestützten Batterieforschung. Die Weiterentwicklung und intensive Nutzung von Künstlicher Intelligenz erfordert jedoch eine steigende Rechenkapazität.

In dem Verfahren haben Wissenschaftsministerium und Universitäten im Dialog mit den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern festgestellt, wo ihre größten Bedarfe liegen. Die einhellige Antwort war: ,mehr Rechenleistung.‘ Gemeinsam mit den wissenschaftlichen Rechenzentren haben wir in kürzester Zeit Wege gefunden, wie die benötigte Rechenleistung schnell beschafft werden kann“, sagte Prof. Dr-Ing. Michael Weber, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz und Präsident der Universität Ulm. „Mit dem Ausbau der KI-Infrastruktur kann der wissenschaftliche Nachwuchs seine Forschungsprojekte schneller und besser durchführen, was auch den Technologietransfer in die Wirtschaft beschleunigen wird – das neue Programm ist ein Gewinn für das ganze Land.“

Über die Kompetenzstruktur bwHPC (High Performance Computing) sind die Rechenzentren der baden-württembergischen Hochschulen bereits vernetzt. Forschende im ganzen Land können so auf Kapazitäten für das Hochleistungs- und datenintensive Rechnen zugreifen. Dank der Landesförderung wird nun zusätzliche Rechenleistung bereitgestellt – ausgerichtet auf die Ansprüche der anwendungsnahen KI-Forschung. Konkret sind Erweiterungen an den Clustern der Universitäten FreiburgHeidelbergTübingen, Ulm und am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vorgesehen.

Bevorzugter Zugriff für Nachwuchsforschende

Nachwuchsforschende im Bereich Künstliche Intelligenz werden bevorzugt Zugriff auf die neu geschaffene Rechenkapazität erhalten. Im engen Austausch mit den Rechenzentren wird das bwHPC-Betriebskonzept an die Forschungsanforderungen der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angepasst. Weiterhin macht die zusätzliche Rechenleistung die interaktive Nutzung der neuen KI-Knoten möglich. Dadurch wird auch der Transfer von der KI-Forschung in die Praxis gestärkt und beschleunigt. Anwendungsgebiete reichen von der Medizininformatik bis zur Luft- und Raumfahrttechnik.

Kompetenzstruktur bwHPC

Hochleistungsrechnen, auch Supercomputing genannt, ist die Grundlage der wachsenden Forschungs- und Anwendungsbereiche Datenanalyse und KI. Seit 2013 haben die baden-württembergischen Universitäten mit bwHPC eine landesweite Kompetenzstruktur für das Hochleistungsrechnen und das datenintensive Rechnen aufgebaut. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende aus Baden-Württemberg können auf diese Rechenkapazität zugreifen. Einige Cluster beinhalten bereits Hardware-Komponenten (hauptsächlich Graphics Processing Units, GPUs) für die KI-Forschung. Die entsprechenden Rahmenkonzepte sind mehrfach positiv von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) begutachtet worden.

Kernbestandteil des bwHPC-Konzepts ist die Grundversorgung am bwUniCluster des Karlsruher Instituts für Technologie sowie die Versorgung spezieller Fachdisziplinen. Hierfür stehen den Landeshochschulen vier bwForCluster an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm zur Verfügung.

Vier bwForCluster

Die vier bwForCluster sind folgendermaßen spezialisiert:

  • Universität Freiburg – bwForCluster NEMO: Neurowissenschaften, Elementarteilchenphysik, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaften
     
  • Universität Heidelberg – bwForCluster Helix: Strukturelle Biologie und Systembiologie, Medizinwissenschaft, Weiche Materie und Computational Humanities
     
  • Universität Tübingen – bwForCluster BinAC: Bio- und Medizininformatik, Pharmazie, Astrophysik und Geowissenschaften
     
  • Universität Ulm – bwForCluster JUSTUS: Theoretische Chemie, Quanten- und Festkörperphysik

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule)

Eine Kooperation der Allensbach Hochschule Konstanz mit der Vitalakademie ermöglicht es künftig Lehrgangsteilnehmer*innen ein Kontaktstudium Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule) in Präsenz oder als Fernstudium zu absolvieren.

In Präsenz wird das Kontaktstudium Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule) durch die Vitalakademie angeboten, als Fernstudium über learn@home als Kombination aus dem Lehrgang Zert. Berufs- und Sozialbegleiter/-in und dem Lehrgang Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule).

Detaillierte Informationen erhalten Sie auch direkt bei den jeweiligen Bildungseinrichtungen.

Neuerungen durch das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz:

Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz legt Qualifikationen für Berufszugehörigkeit fest; also unter welchen Voraussetzungen man sich als Sozialarbeiter:in, als Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin bezeichnen darf.

➡️ Das Gesetz stellt darüber hinaus die offiziellen Berufsbezeichnungen unter Schutz.

Das bedeutet: Wer sich als Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagogin bzw. -pädagoge bezeichnet, ohne die Voraussetzung zu erfüllen, dem drohen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro.

➡️ Rund 43.000 Menschen in Österreich sind beruflich als Sozialarbeiter:innen bzw. Sozialpädagog:innen tätig.

➡️ Ausbildungserfordernisse für „akademische Sozialarbeiter:innen„, „akademische Sozialpädagog:innen“ und „Diplom-Sozialpädagog:innen„: um künftig die Berufsbezeichnung „akademische Sozialarbeiter:innen”, „akademische Sozialpädagog:innen” und “Diplom-Sozialpädagog:innen” führen zu dürfen, wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, ein Bachelor- bzw. Masterstudium oder ein Diplomlehrgang zur Sozialpädagogik benötigt.

Auch Personen mit bereits abgeschlossener Ausbildung an den Sozialakademien etc. dürfen sich als Sozialarbeiter:in, als Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin bezeichnen.

Geschützte Berufsbezeichnungen – Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz

Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: „Künstliche Intelligenz“ an Hochschulen

Foto:  Jan Potente

Über 150 Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten haben sich über das Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) ausgetauscht. Ziel ist es, Lehrende mit Erfahrungen in der Vermittlung von KI-Kompetenz und der Anwendung von KI-Tools mit Interessierten zusammenzubringen, die künftig KI stärker in ihre Lehre einbringen möchten.

Baden-Württembergs Hochschulen bündeln ihre Kompetenzen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre. Auf Einladung des Wissenschaftsministeriums kamen mehr als 150 Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten an der Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Stuttgart zusammen – mit dem Ziel ihre vielfältigen KI-Kompetenz und KI-Tools zu koordinieren und im Hörsaal ein stärkeres Gewicht zu geben.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Künstliche Intelligenz ist für Baden-Württemberg eine Schlüsseltechnologie! Sie bringt enorme Herausforderungen für unsere Gesellschaft mit sich – aber auch viele Chancen. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Pioniere für KI und Digitalisierung. Deshalb fördern wir nicht nur exzellente Forschung, sondern auch Innovationen in der Hochschullehre. Das reicht vom naturwissenschaftlich-technischen MINT-Bereich bis zur Lehrkräftebildung.“ (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)

KI in der Hochschullehre ist viel mehr als die Nutzung von ChatGPT oder ähnlicher Programme. In vielen Studiengängen wird bereits KI-Kompetenz vermittelt und unterschiedlichste KI-Tools können in der Lehre eingesetzt werden. Gleichzeitig fördern und fordern die Hochschulen immer auch einen kritischen Umgang mit der Technologie.

Um den Austausch zwischen den Hochschulen zu unterstützen, hatte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski zu der Vernetzungsveranstaltung an die DHBW Stuttgart eingeladen. Das Ziel: Lehrende mit Erfahrungen in der Vermittlung von KI-Kompetenz und der Anwendung von KI-Tools mit Interessierten zusammenzubringen, die künftig KI stärker in ihre Lehre einbringen möchten.

Die Ministerin rief die Hochschulakteure dazu auf, KI als Chance zu begreifen und den Einsatz in der Lehre zu fördern, zu fordern und zu erproben. KI solle nicht nur als rein technisches Thema begriffen werden. „Das große Interesse von Seiten der Hochschulen zeigt, wie verbreitet KI in der Lehre bereits ist. Heute vernetzen sich mehr als 150 Hochschulakteure aus dem ganzen Land. Wir bringen Erfahrene mit Interessierten zusammen und tragen innovative Konzepte zur Nutzung von KI weit in die Hochschullehre hinein.

Gelungene Anwendungen von KI in der Hochschullehre

Kern der Veranstaltung an der DHBW Stuttgart waren gelungenen Anwendungen von KI in der Hochschullehre. Spätestens seit ChatGPT Furore macht, ist KI beim wissenschaftlichen Schreiben ein großes Thema – daher lag darauf ein thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung. In den Programmbeiträgen „Transferimpulse von Good-Practice-Lehrkonzepten“ wurden 17 Lehrkonzepte vorgestellt. Das Besondere: Die Vorträge der Transferimpulse wurden durch ein Team des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) aufgezeichnet, in Text umgewandelt, umgehend durch eine KI zusammengefasst (grafisch und als Text) und direkt in der Hochschule präsentiert. Bei „Ideen-Camps“ wurden 16 von Hochschullehrenden eingebrachte Ideen diskutiert und auf ihre Transfermöglichkeiten und ihr Weiterentwicklungspotenzial überprüft.

Die Vernetzungsveranstaltung „KI in der Hochschullehre“ war Teil des Dialogprozesses „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Online-Lehrgang „Management und Marketing“ – als Kontaktstudium mit 72 ECTS – auf das nachfolgende Bachelorstudium voll anrechenbar

Erstmals bietet VIS in Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz, ein Kontaktstudium an. 

Kontaktstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse.[1] 

Die Qualität eines jeden Kontaktstudiums muss durch eine Hochschule geprüft werden. 

In den VISKontaktstudien (Lehrgänge im Fernstudium) wird die Qualität durch die Allensbacher Hochschule sichergestellt, die auch nach positivem Studienerfolg die ECTS vergibt.

Der Lehrgang Management und Marketing besteht aus 12 Modulen mit jeweils 6 ECTS (also einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 180 Stunden), umfasst daher  insgesamt 72 ECTS.

Die erworbenen Credits können für ein anschließendes Bachelor-Studium oder auch Weiterbildungsangebote (z.B. MBA-Lehrgänge) genutzt werden.

Am Ende jedes Moduls ist eine Prüfung abzulegen:

  • Wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement 
  • Einführung in die Allgemeine BWL 
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VWL I) 
  • Einführung in das Rechnungswesen (Rechnungswesen I) 
  • Einführung in das Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsrecht I) 
  • Marketing 
  • Markt- und Werbepsychologie 
  • Wirtschaftspsychologie 
  • Unternehmensführung/Strategisches Management 
  • Investition und Finanzierung 
  • Projekt- und Prozessmanagement 
  • Human Ressource Management (Personalwirtschaft)

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Infos zum Kontaktstudium:

Playlist zum Thema:


[1] Die gesetzliche Bestimmung aus dem Landeshochschulrecht Baden Württembergs:

§ 31 Weiterbildung

(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen. Die DHBW soll zusammen mit den beteiligten Ausbildungsstätten Möglichkeiten einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten beruflichen Weiterbildung im dualen System entwickeln.

(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

Österreich: Studieren auch ohne Matura? Ja! Warum nicht gleich in einem Fernstudium einer deutschen Hochschule?

Österreich:

Neben der klassischen Matura an einer AHS oder BHS berechtigen in Österreich auch die

zu einem Studium an einer Universität[3], Fachhochschule[4] oder einer Pädagogischen Hochschule[5].

Berufsreifeprüfung:

Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen. 

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung.

Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.

Seit April 2017 gilt im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung.

Studienberechtigungsprüfung

Die Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates, der Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht nur Zugang zu der Ausbildungsform, für welche die Studienberechtigungsprüfung speziell abgelegt wurde. Das Wechseln des Studiums ist nur eingeschränkt möglich. Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung noch keine Garantie für die Aufnahme in das gewählte Studium. Die Studienberechtigungsprüfung alleine bietet in der Regel keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.

Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus 5 Prüfungen, die vom jeweiligen Rektorat der gewählten Bildungsstätte festgelegt werden. Inhaltlich richten sich die Prüfungen nach dem angestrebten Studium. Seit 01.10.2010 liegt die Autonomie für die Studienberechtigungsprüfung bei den Hochschulen, die die Studienberechtigungsprüfung sehr unterschiedlich handhaben. Für genaue Informationen ist es daher nötig, sich direkt zu erkundigen.

Die Prüfungsvorbereitung erfolgt im Selbststudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen, mindestens eine Prüfung muss an der angestrebten Bildungseinrichtung abgelegt werden.

Einschlägige berufliche Qualifikation:

Das Studium an einer Fachhochschule ist auch ohne Matura möglich.

Das FHStG regelt ganz eindeutig:

§ 4 (4) „Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation.“

Eine abgelegte Befähigungsprüfung für reglementierte Gewerbe oder die Meisterprüfung für Handwerke schafft in Österreich den Hochschulzugang.

Deutschland:

Auch Deutschland kennt den direkten Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte!

Studienbewerber(innen) mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.

Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen sind im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt.[6]

Laut den Rahmenvorgaben der KMK sind folgende hochqualifizierte Bildungsabschlüsse der allgemeinen Hochschulreife gleichzustellen:

  • Meister(innen) im Handwerk nach §§ 45, 51a und 122 der Handwerksordnung (HwO);
  • Inhaber(innen) von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen;
  • Inhaber(innen) vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst);
  • Inhaber(innen) von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarungen über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung;
  • Inhaber(innen) vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.

Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Studium nach einer bestandenen „Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte“  aufzunehmen.

Beruflich Qualifizierte können eine Eignungsprüfung ablegen und so auch ohne Abitur oder FH-Reife zu einem Studium zugelassen werden.

Voraussetzung für ein BWL-Studium sind eine kaufmännische Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung.

So z.B. auch an der Allensbach Hochschule. An dieser Hochschule werden die Bachelor- und Masterstudien im Fernstudium angeboten und können dadurch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Für Studierende aus Österreich bietet das die Möglichkeit auch ohne Matura im Fernstudium ein BWL-Studium in Deutschland zu absolvieren.

Derzeit ist der Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit 10 Studienschwerpunkten wählbar:

  • Banking
  • Bau- und Immobilienmanagement
  • Betriebliche Steuerlehre
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Digital Business Management
  • Digital Marketing Management
  • Fashion Management
  • Gründungs- und Innovationsmanagement
  • KMU- und Handwerksmanagement
  • Wirtschaftspsychologie

Weitere BLOG-Beiträge zu den angesprochenen Themen:

Rückfragen zur Eignungsprüfung für Beruflich Qualifizierte, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule  in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Vienna International Studies:

https://www.youtube.com/watch?v=el4qYwL4RLo&list=UU45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ


[1] Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich. 

[2] Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, zu einem bestimmten Kolleg oder einer Pädagogischen Hochschule.

[3] § 63, 64 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[4] § 4 (5), § 5 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993

[5] § 52 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005HG)

[6] Seit 2009, Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK)

Drittes Bodensee-Forum 2019 der Hochschule Allensbach:

Den Wandel gestalten, präventiv und nachhaltig sanieren

02. und 03. Juli 2019 im Konzil Konstanz

Seit der globalen Finanzkrise sind Initiativen zur Reform des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts in Europa und anderswo auf der Welt in das Blickfeld der Rechtspolitik und der Rechtsanwender gerückt.

Insbesondere die Erleichterung der Unternehmenssanierung und die Bedeutung effizienter Mechanismen im Umgang mit in Not geratenen, aber überlebensfähigen Unternehmen hat das Handeln der Europäischen Union (EU) bestimmt.

Die unter dem Stichwort „präventive Restrukturierung“ europaweit laufenden Bemühungen, Unternehmen in Schwierigkeit einen neuen, dritten Weg aufzuzeigen, bestimmt daher auch das 3. Bodensee-Forum.

Auch die Auswirkungen des Brexit beeinflussen die Diskussion und fordern neue Handlungsperspektiven für Unternehmen, ebenso wie die Auswirkungen auf die Berater- und Verwalterbranche.

Das Bodensee-Forum bietet auch 2019 einen Rundumblick und gibt Orientierung in vielfältigen praktischen Fragen, insbesondere der Nachhaltigkeit von Sanierungen in der DACH-Region.

Ausgewählte Einzelfragen und Aspekte der Insolvenz im Kapitalmarktrecht machen auch Konstanz 2019 wieder zu einem „Muss“ für alle Sanierungs- und Restrukturierungsinteressierten.

Anmeldung

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Online-Formular

auf der Internetseite: https://kongress-bodenseeforum.de/anmeldung/

Anmeldung

Veranstaltungsort: Konzil Konstanz, Hafenstraße 2, 78462 Konstanz

www.konzil-konstanz.de

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 230,00 Euro ohne USt.

Das DIAI ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Mitglieder des Bundes Deutscher Rechtspfleger und Hochschulangehörige haben freien Zutritt nach entsprechender vorheriger Anmeldung.

Mit der Anmeldung kann bereits eine Bescheinigung iSd § 15 FAO über 6 Zeitstunden angefordert werden.

Während der Veranstaltung ist dafür der Nachweis der Anwesenheit vormittags wie nachmittags durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste zu führen.

Anerkannte Pflichtfortbildung für Fachberater (DStV e.V.)

Veranstalter:

Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI)

www.diai.org

Allensbach Hochschule Konstanz

www.allensbach-hochschule.de

Bund Deutscher Rechtspfleger

Landesverband Baden-Württemberg

www.bw.bdr-online.de

PROGRAMM

Dienstag, 02. Juli 2019

ab 18:00 Eintreffen der Teilnehmer und Aperitif im Konzil Konstanz

19:00 Abfahrt zur Bodenseefahrt MS Uhldingen mit bayerischem Buffet an Bord

ca 21:00 Rückkehr in den Hafen

Mittwoch, 03. Juli 2019

ab 8:00 Empfang der Teilnehmer, Kaffee, kleiner Imbiss

8:50 Begrüßung der Teilnehmer und Einführung in die Veranstaltung

Prof. Dr. Hans Haarmeyer / Leitender Direktor des DIAI

Prof. Dr. Sonja Keppler / Allensbach Hochschule

Stefan Lissner / AG Konstanz

9:00 Grußwort MD Elmar Steinbacher / JuM BaWü

09:15 bis 10:45 Themenkreis 1

Präventive Restrukturierung in Europa – Möglichkeiten und Grenzen

9:15 Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur präventiven Restrukturierung in der DACH-Region: Ziele – Pläne – Umsetzungsszenarien

Länderberichte

Österreich: Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr / BMVRDJ Wien

Deutschland: Alexander Bornemann / BMJV Berlin

Schweiz: Prof. Dr. Ulrich Haas / Universität Zürich

10:15 Diskussion mit den Referenten und RA Georg J. Wohl / Zürich sowie Michael Pluta / Ulm

10:45 Kaffeepause

11:15 bis 13:00 Themenkreis 2

Brexit und andere aktuelle Entwicklungen

11:15 Brexit: Nach dem Austritt und vor der neuen Wirtschaftspartnerschaft – Was kommt auf die Unternehmen zu?

Jürgen Matthes / Institut der deutschen Wirtschaft, Köln

11:45 Charles Vögele – ein Sanierungsverfahren in Österreich

Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser / Universität Graz

RA Dr. Clemens Jaufer / Insolvenzverwalter, Österreich

12:30 Einheitliche Prüfung in Eigenverwaltungsverfahren für Gläubigerausschuss und Gericht

RA und Dipl.Kfm Erion Metoja / Sachverständigeninstitut Dr. Eisner

13:00 Mittagspause / Buffet

14:00 bis 18:00 Themenkreis 3

Grenzüberschreitende Sanierungen und aktuelle Fragen der Sanierungs- und Insolvenzpraxis

14:00 Pfändungsschutzanträge bzgl. Arbeitseinkommen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Dipl.-Rpflin Sylvia Wipperfürth / SIIW Sachverständigen-Institut für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Alsdorf

14:20 Erhöhter Pfändungsfreibetrag bei Schuldnern die in der Schweiz leben (§ 850 f ZPO)

RA Christian Zschocke / Haischer & Partner

14:40 Behandlung des Eigentumsvorbehalts in schweizerischen Konkursverfahren

RAin Sabina Schellenberg / FRORIEP Legal AG, Zürich

15:00 Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren am Beispiel der InterSky Luftfahrt GmbH

Dr. Thorsten Schleich / österreichischer Masseverwalter

Mag. Lukas Pfefferkorn / Wien

15:30 Die Insolvenzverwaltung von Konzernen in der Dachregion

Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz / Schneider Geiwitz, Neu-Ulm

16:00 Kaffeepause

16:15 Professionelle Eigenverwaltung bei grenzüberschreitenden Sanierungen

RA Robert Buchalik / BV ESUG, Buchalik Brömmekamp

16:45 Die Haftung und Stellung des Anlegers in Krise und

Insolvenz – vom Gesellschaftsrecht zum Kapitalmarktrecht

RA Ralph Veil / Mattil & Kollegen, München

17:15 Ausgewählte Fragen bei der Durchsetzung von Forderungen durch ausländische Insolvenzverwalter in der Schweiz

Philipp Possa / Transliq AG Bern

18:00 Schlusswort und Ende der Veranstaltung

REFERENTEN

Alexander Bornemann

RA Robert Buchalik

Schneider Geiwitz

Prof. Dr. Hans Haarmeyer

Prof. Dr. Ulrich Haas

RA Dr. Clemens Jaufer

Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser

Stefan Lissner

Jürgen Matthes

RA Dipl.Kfm Erion Metoja

Prof. Dr. Franz Mohr

Mag. Lukas Pfefferkorn

Philipp Possa

RAin Sabina Schellenberg

RA Dr. Thorsten Schleich

MD Elmar Steinbacher

RA Ralph Veil

Dipl.-Rpflin Sylvia Wipperfürth

RA Georg J. Wohl

RA Christian Zschocke