Archiv der Kategorie: Politik

Baden-Württemberg und KI-Standort Katalonien: Vernetzung im Bereich der Künstlichen Intelligenz 

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp besucht mit einer Delegation den KI-Standort Katalonien. Dabei stehen die Vernetzung im Bereich der Künstlichen Intelligenz und die Zusammenarbeit im Rahmen der „Vier Motoren für Europa“ im Fokus.

Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, reist vom 4. bis 6. November 2024 mit einer Delegation aus Vertretern der baden-württembergischen Künstlichen Intelligenz (KI)-Branche nach Katalonien.

Ziel der Reise ist es, die Vernetzung der beiden Innovationsregionen im Bereich der Künstlichen Intelligenz auszubauen und die Zusammenarbeit im Rahmen der „Vier Motoren für Europa“ weiter zu vertiefen.

Sowohl Baden-Württemberg als auch Katalonien verfügen über eine starke Wirtschafts- und Forschungslandschaft, die beide Regionen zu führenden KI-Hubs in Europa macht. Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft der „Vier Motoren für Europa“ sollen diese gemeinsamen Stärken intensiver vernetzt werden. In Gesprächen mit Vertretern der neuen katalanischen Regierung – darunter Maria Galindo Garcia-Delgado, Staatssekretärin für Digitalpolitik und Francesc Trillas Jané, Staatssekretär für Wirtschaft und Europäische Fonds – möchte die Delegation neue Kooperationsfelder und Projekte ausloten.

Gemeinsamer Innovationsgeist

Wenn Europa im globalen Wettbewerb bestehen will, braucht es starke regionale Allianzen und eine gemeinsame Innovationskultur. Als wirtschaftliche Zugpferde der Europäischen Union verfügen unsere beiden Regionen über das Know-how, die Infrastruktur und den Gründergeist, um die europäische KI-Landschaft entscheidend zu prägen“, sagte Staatssekretär Dr. Patrick Rapp zu Beginn der Reise. Wie Baden-Württemberg verfolgt auch Katalonien eine ambitionierte KI-Strategie.

Beide Regionen setzten auf die Förderung eines innovationsfreundlichen Ökosystems, das Start-ups, Forschungseinrichtungen und andere KI-Hubs miteinander vernetzt. Neben politischen Gesprächen sieht das Reiseprogramm auch Begegnungen der Delegation mit Vertretern der katalanischen KI-Branche und der barcelonischen Start-up-Szene vor. Im Artificial Intelligence Research Institute (IIIA-CSIC) und dem Computer Vision Center (CVC) wird die Delegation zu Fachgesprächen erwartet.

Mit dem Smart Cities Expo World Congress (SCEWC) steht darüber hinaus eine der weltweit führenden Messen zum Thema urbane Innovation auf dem Programm. Hier präsentieren sich zahlreiche Unternehmen aus Baden-Württemberg, die der Staatssekretär besuchen wird. Im Rahmen der Messe wird die Delegation zudem an einer Veranstaltung der „Vier Motoren für Europa“ teilnehmen.

Vier Motoren für Europa

Mit Katalonien ist Baden-Württemberg seit 1988 über die „Vier Motoren für Europa“ verbunden. Diesem Zusammenschluss wirtschaftsstarker Regionen gehören außerdem Auvergne-Rhône-Alpes (Frankreich) und Lombardei (Italien) an. Gemeinsam bilden sie eine Plattform, um interregionale Zusammenarbeit und gemeinsame Interessen auf europäischer Ebene zu fördern.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen trat am 5. Januar 2023 in Kraft und ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen.

Wer ist konkret betroffen?
Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen müssen künftig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.

Ziel dieser Richtlinie:
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen die nötigen Informationen erhalten, um die Auswirkungen von Unternehmen auf  Mensch und Umwelt beurteilen zu können.

Zudem helfen sie, finanzielle Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen für die Unternehmen ergeben, besser bewerten zu können.

Umsetzung und Zeitplan:

Die Berichterstattungspflicht soll für diverse Unternehmen gestaffelt zur Anwendung kommen.

So sind etwa Großunternehmen ab 2026 berichterstattungspflichtig und börsennotierte KMU ab 2027.

Nach und nach soll der Kreis der Unternehmen erweitert werden, um künftig von allen Unternehmen Berichte zu deren Nachhaltigkeitspraktiken einsehen zu können.

Berichtsstandards:

Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Diese Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.

Prüfung und Digitalisierung im Firmenbuch:

Die Richtlinie verlangt erstmals eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Bisher konnten Unternehmen ihre Berichte erstellen, waren jedoch nicht verpflichtet, diese extern prüfen zu lassen.

Somit kommt eine Kontrollinstanz hinzu.

Darüber hinaus sieht sie ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Firmenbuch vor.

Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie wird derzeit vom Justizministerium (BMJ) vorbereitet.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Am 21. April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der von den Unternehmen verlangt, die Berichterstattung gemäß der ESRS aufzusetzen.

Die CSRD wurde Mitte Dezember 2022 final im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und ersetzt somit die bestehende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde als technischer Berater der Europäischen Kommission ernannt und ist für die Bereitstellung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verantwortlich.

Ende November 2022 veröffentlichte die EFRAG die finalen Drafts zu den ersten ESRS und übermittelte diese an die EU-Kommission. Diese hat die Standards Ende Juli angenommen und als delegierter Rechtsakt veröffentlicht.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Die Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einem unabhängigen Gremium, in dem verschiedene Interessengruppen vertreten sind, darunter auch die österreichische Gruppe der Standardsetter, die sich aus Vertretern des BMF, des BMJ und des AFRAC zusammensetzt.

Ein erster Satz von ESRS wurde am 22. Dezember 2023 in Form einer delegierten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie verlangt auch eine Prüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen und sieht eine digitale Taxonomie zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Unternehmensregister (in Österreich: Firmenbuch) vor.

Zur Umsetzung hat die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Justiz einen ersten Entwurf eines Bundesgesetzes erarbeitet (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) und bei einer Sitzung im April 2023 mit den wesentlichen Interessenten diskutiert.

Inhaltlich kontrovers gesehen wird vor allem die Frage der Zulassung von sog. „unabhängigen Erbringern von Prüfungsleistungen“ (IASPs = Independent Assurance Services Providers).

Derzeit befindet sich der Entwurf in der politischen Abstimmung.

Download:

Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die sparte.industrie der Wirtschaftskammer OÖ unterstützt betroffene Unternehmen bei der Umsetzung der Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

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…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Mit dem neuen F13 in die Verwaltung der Zukunft

Foto: © Philipp Foell / PMF – 74S – Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Baden-Württemberg

Mit dem neuen F13 erhalten die Mitarbeitenden der Landesverwaltung ein KI-Assistenzsystem, das sie bei ihrer täglichen Arbeit entlastet und unterstützt. Baden-Württemberg nimmt damit eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung ein.

Mit der Vorstellung des neuen F13 am 25. Juli 2024 im IPAI SPACES in Heilbronn erreicht die Landesverwaltung Baden-Württemberg einen bedeutenden Meilenstein und setzt neue Maßstäbe in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Mit der Einführung des neuen F13 wird Baden-Württemberg das erste Bundesland, das den Mitarbeitern der Landesverwaltung KI(Künstliche Intelligenz)-Werkzeuge im eigenen Rechenzentrum zur Verfügung stellt. F13 setzt auf Effizienz und Transparenz, was den Bürgern und der Verwaltung gleichermaßen zugutekommt.

Von der Vision zum Mehrwert – F13 geht produktiv: Starke Partner machen die deutsche Verwaltung zukunftsfähig

Der GovTech Campus Deutschland kündigte dabei an, dass ab September 2024 die Funktionen von F13 auf Basis der neuesten Technologie von Aleph Alpha für öffentliche Verwaltungen in Deutschland verfügbar sein werden.

Der GovTech Campus als Partner der öffentlichen Verwaltung sowie STACKIT als souveräner Cloud-Partner stellen dabei sicher, dass die KI-Anwendungen sicher und datensouverän genutzt werden können.

Die Fähigkeiten von F13 zeigen auch die Entwicklung des Geschäftsmodells von Aleph Alpha: Aus einem reinen Anbieter von Sprachmodellen ist ein breit aufgestellter Anbieter eines Produkt-Stacks mit umfangreichen Applikationen geworden. Aleph Alpha kündigte vor diesem Hintergrund eine konsequente Fortsetzung seiner Strategie an, Innovation und Souveränität um gen AI Modelle in den Fokus zu stellen.

F13 markiert einen wesentlichen Schritt auf dem Weg in eine zukunftsfähige Verwaltung in Deutschland. Für den Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI), wo die KI-Kompetenz Baden-Württembergs und der GovTech Campus ihre Kräfte bündeln, ist dies ein weiterer Bestandteil seiner herausragenden Plattform für angewandte Künstliche Intelligenz. Am IPAI in Heilbronn entsteht ein immer diverseres innovationsförderndes Ökosystem für Partner aus Wissenschaft, Unternehmen, Start-ups sowie Talente und Akteure des öffentlichen Sektors zur gemeinsamen Entwicklung angewandter KI-Lösungen wie F13.

Stimmen zur Produktivsetzung von F13

Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Baden-Württemberg

The LÄND ist auch beim konkreten Einsatz von KI Wegbereiter für die deutsche Verwaltung. Gemeinsam mit starken Partnern haben wir mit F13 in Baden-Württemberg eine innovative Lösung entwickelt, die den Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung ganz konkreten Mehrwert bietet. F13 war ein Weckruf. Nach dem Hype um ChatGPT haben wir gezeigt: KI-Technologie lässt sich für die Verwaltung anpassen. Es ist ermutigend zu sehen, wie viele Projekte auf kommunaler, Landes-, und Bundesebene seitdem entstanden sind, viele mit eigenen und neuen Lösungen, aber auch viele offensichtlich inspiriert durch F13. Und die Entwicklungen am IPAI helfen damit, das Land zu digitalisieren – Baden-Württemberg ist zu Recht Europas Innovationsstandort Nr. 1 und wird zu ‚THE AI LÄND‘.“

Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Künstliche Intelligenz ist ein Zukunftsmotor für unsere Wirtschaft und auch für die öffentliche Verwaltung. Mit F13 sind wir in diesem zukunftsträchtigen Themenfeld auf der Höhe der Zeit. Vor allem bleiben wir mit F13 in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher. Kurz: Wir bewahren unsere digitale Souveränität. Das ist die Voraussetzung für unsere strategische Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit bei wichtigen Zukunftstechnologien. Dazu gehört auf technologischer Seite entsprechende Software-Lösungen ‚Made in THE LÄND‘.“

Jonas Andrulis, CEO und Founder Aleph Alpha

Ich freue mich, Baden-Württemberg erneut an der Spitze der Industriellen Revolution zu sehen. F13 löst das Versprechen souveräner KI konsequent ein. Bürger können auf Erfüllung höchster Datenschutzstandards und Experten der öffentlichen Hand bundesweit auf nachvollziehbare Ergebnisse setzen, die ihre Fachkompetenz effizient ergänzen und so mehr Zeit für die Anliegen der Menschen ermöglichen.“

Christian Müller, CO-CEO Schwarz Digits

Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung ist ein wesentlicher Baustein und Grundvoraussetzung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Zukunftsfähigkeit unseres Landes und ganz Europas. Eine resiliente und starke Verwaltung ist jederzeit auf allen Ebenen handlungsfähig und digital souverän. In strategischer Partnerschaft mit Aleph Alpha und dem GovTech Campus Deutschland hosten wir auf unserer Cloud einen souveränen, KI-gestützten, digitalen Verwaltungsarbeitsplatz für die gesamte deutsche Verwaltung.

Ammar Alkassar, Vorstand GovTech Campus Deutschland

Unsere Allianz aus starken Anbietern für KI in der Verwaltung zeigt, dass wir mit unserer Mission, digitale Lösungen und Technologien für Staat und Verwaltung gemeinsam mit der Tech-Szene nicht nur zu entwickeln, sondern auch in der Breite nachnutzbar zu machen, auf der richtigen Spur sind. Entscheidend wird sein, dass Funktionen bereit stehen, die einen echten, nachhaltigen Mehrwert für die Verwaltung schaffen. Ab September werden die ersten Funktionen von F13 auf einer von uns entwickelten Plattform bundesweit zur Nachnutzung bereitstehen – einfach zugänglich für Verwaltungsorganisationen. Nach und nach werden weitere Lösungen aus unserem wachsenden GovTech-Ökosystem hinzukommen. Der Staat wird plattformfähig.

Staatsministerium: Innovationslabor der Landesregierung „InnoLab_bw“

Staatsministerium: Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Digitalisierung

Mediathek: Bilder zum Herunterladen

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von GovTech Campus Deutschland, Aleph Alpha, STACKIT und der Landesregierung Baden-Württemberg

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Studie zu Gehaltsunterschieden an Hochschulen veröffentlicht

 Foto © as-artmedia – stock.adobe.com

Eine Studie des Landes belegt relevante Gehaltsunterschiede zwischen Professorinnen und Professoren an Hochschulen in Baden-Württemberg. Die Unterschiede sind verschieden stark ausgeprägt und liegen je nach Hochschulart im Durchschnitt zwischen 52 und 523 Euro im Monat.

Eine Studie des Wissenschaftsministeriums belegt erstmals umfassend relevante Gehaltsunterschiede zwischen Professorinnen und Professoren an Baden-Württembergs Hochschulen. Wie eine Untersuchung des Wissenschaftsministeriums ergab, sind die erwartbaren sogenannten Gender Pay Gaps unterschiedlich stark ausgeprägt und liegen je nach Hochschulart zwischen 52 und 523 Euro im Monat. Die größte Lücke wurde bei den Ingenieurswissenschaften an Universitäten ermittelt, wo Männer gut 900 Euro monatlich mehr bekommen als Frauen.

Ursachen klären und Gegenmaßnahmen ergreifen

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Die Zahlen sind jetzt da und die Hochschulen wissen, wo sie stehen. Ein ‚Das-ist-halt-so‘ reicht heute nicht mehr als Antwort. Wir erwarten von den Hochschulen, dass sie den Ursachen auf den Grund gehen, Gegenmaßnahmen ergreifen und schrittweise gerechter werden. Ich bin sehr dankbar, dass viele Hochschulen bei dem Thema sehr offen sind – schließlich können sie mit guten Werten für sich werben.

Die Ministerin kündigte an, das Thema regelmäßig bei Dienstbesprechungen mit den Hochschulleitungen aufzurufen. Zudem soll es in fünf Jahren im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur übernächsten Hochschulfinanzierungsvereinbarung erneut eine Untersuchung geben. „Natürlich gehen wir davon aus, dass sich dann etwas getan hat und die Gaps kleiner geworden sind“, sagte Petra Olschowski. Die Ergebnisse sorgen für die Hochschulen als auch für die Bewerberinnen für Transparenz.

Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung

  • Es sind relevante Gender Pay Gaps an den baden-württembergischen Hochschulen vorhanden, die je nach Hochschulart unterschiedlich stark ausgeprägt sind.
  • Am größten sind die Gaps bei den Universitäten, am kleinsten bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Im Schnitt liegen sie je nach Hochschulart zwischen 52 und 523 Euro (0,7 und 5,7 Prozent), in einzelnen Fächergruppen können es aber auch bis zu 900 Euro sein.
  • Untersuchungen in Niedersachen (2017) und Nordrhein-Westfalen (2019) zu den Gehaltsunterschieden an den Hochschulen kamen zu ähnlichen Ergebnissen.
  • Im Vergleich zum Baden-Württemberg-weiten Gender Pay Gap, den das Statistische Landesamt für das Jahr 2022 ermittelt hat, liegen die Unterschiede im Hochschulbereich bei allen Hochschularten und auch bei den Universitäten niedriger.
  • Besonders groß sind die Unterschiede bei den Ingenieurwissenschaften und in der universitären Medizin.
  • In der höchsten Altersgruppe (ab 58 Jahren) und in der jüngsten sind die Gaps am größten, in der mittleren (50 bis 57) am geringsten.
  • Frauen in der jüngsten Altersgruppe (unter 50) erhalten im Vergleich zu Frauen in der mittleren Altersgruppe in der Regel deutlich seltener Leistungsbezüge – und auch seltener als ihre männlichen Altersgenossen.
  • Professorinnen profitieren weniger von vorteilhaften Leistungsbezugsarten, also von dynamischen und langfristigen Leistungsbezügen.

Was wurde untersucht?

Untersucht wurden Daten von allen 45 staatlichen Landeshochschulen. Ermittelt wurde für jede Hochschulart der Verdienstunterschied zwischen dem durchschnittlichen Monatsgehalt der Professorinnen und dem der Professoren, jeweils für die dominante Besoldungsgruppe W3 (Universitäten, Pädagogische HochschulenKunst- und Musikhochschulen) oder W2 (Hochschulen für angewandte Wissenschaften, DHBW) und differenziert nach Fächergruppen und Alterskohorten, wobei das Grundgehalt jeweils als gleich gesetzt wurde und die Genderunterschiede in den variablen, verhandelbaren Gehaltsbestandteilen, das heißt den Leistungsbezügen auf der Ebene der Hochschulart quantifiziert wurden. Darüber hinaus wurde auch die Qualität der gewährten Leistungsbezüge (das heißt Befristung, Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit) bezüglich genderspezifischer Unterschiede untersucht.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Neuer Präsident der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

Foto:  Polizei Baden-Württemberg

Die Polizei in Baden-Württemberg ist bekannt für ihre hervorragende und hochprofessionelle Arbeit – wesentliche Grundlage hierfür ist eine ausgezeichnete Ausbildung. Mit Matthias Zeiser übernimmt nun einer der renommiertesten Experten in Lehre und Forschung die Leitung der Hochschule für Polizei.

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg nimmt mit ihren vielfältigen Aufgaben in Lehre, Studium und Forschung eine herausragende Stellung innerhalb des Polizeigefüges ein. Gerade wegen dieser „Sicherheit made in Baden-Württemberg“ genießt die Hochschule bundesweit einen hervorragenden Ruf. Hier werden die Grundlagen für erfolgreiche Polizeiarbeit gelegt, von der die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes seit Jahrzehnten profitieren. Dementsprechend ist es mir auch wichtig, dass an dieser Hochschule erfahrenes, kluges und hochqualifiziertes Lehrpersonal tätig ist – diese Anforderung gilt insbesondere für deren Leitung. Matthias Zeiser war bereits über mehrere Jahre hinweg als Dozent und in der Leitung an der Deutschen Hochschule für Polizei in Münster/Westfalen tätig und gehört zu den renommiertesten Experten in Lehre und Forschung, die wir in unserer Polizei haben. Matthias Zeiser bringt alles mit, um den erfolgreichen Weg unserer Hochschule für Polizei weiter fortzuführen. Er ist eine ausgezeichnete Wahl als neuer Leiter der Hochschule für Polizei“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Hochschule an acht Standorten

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg verantwortet die gesamte Bildung der Polizei des Landes Baden-Württemberg. Der akademische Bildungsbetrieb sowie die Aus- und Fortbildung, das Einsatztraining, das Führungstraining, die polizeilichen Auslandseinsätze und die Personalgewinnung sind unter dem Dach der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg gebündelt. Zur Hochschule mit den Instituten Fortbildung, Ausbildung und Training sowie Management und Personalgewinnung gehören einschließlich Studierenden sowie Beamtinnen und Beamte in Ausbildung circa 5.500 Personen, verteilt auf die acht Standorte Villingen-Schwenningen, Biberach, Böblingen, Bruchsal, Herrenberg, Lahr, Mosbach und Wertheim.

Matthias Zeiser war bereits in mehreren herausragenden Spitzenfunktionen der Polizei Baden-Württemberg eingesetzt, zuletzt als Polizeivizepräsident und Leiter des Führungs- und Einsatzstabes beim Polizeipräsidium Freiburg.

Matthias Zeiser

  • geboren am 22. Dezember 1967
  • 1989: Eintritt in den gehobenen Polizeivollzugsdienst beim Bundeskriminalamt
  • 1995: Wechsel zur Polizei Baden-Württemberg
  • 2003: Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst
  • 2003: Akademie der Polizei BW, Dozent Kriminalitätsbekämpfung
  • 2004: Polizeipräsidium Freiburg, Leiter Kriminalinspektion 3
  • 2005: Polizeipräsidium Freiburg, stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei und Leiter der Kriminalinspektion 1
  • 2007: Polizeidirektion Villingen-Schwenningen, Leiter der Kriminalpolizei
  • 2009: Deutsche Hochschule der Polizei in Münster, Leiter des Fachgebietes Kriminalistik – Phänomenbezogene Kriminalstrategie
  • 2015: Landeskriminalamt BW, Leiter Abteilung 4 – Organisierte Kriminalität, Rauschgiftkriminalität
  • 2016: Deutsche Hochschule der Polizei in Münster, Vizepräsident und stellvertretender Leiter
  • 2019: Polizeipräsidium Freiburg, Polizeivizepräsident und Leiter des Führungs- und Einsatzstabes

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Weiterbildung, Spitzenforschung und Ausgründungen stärken

Foto © picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes will die Landesregierung Bildung und Weiterbildung, Spitzenforschung sowie Ausgründungen an Hochschulen stärken. Es geht darum, mehr Flexibilität zu erreichen und dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

Mit einer ganzen Reihe von Neuerungen und Änderungen möchte das Wissenschaftsministerium das Landeshochschulgesetz (LHG) an aktuellen Bedürfnissen neu ausrichten und legt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Die Stärkung sowohl von Bildung und Weiterbildung als auch von Transfer, Spitzenforschung und Ausgründungen steht dabei im Mittelpunkt, wie Wissenschaftsministerin Petra Olschowski am Donnerstag, 23. Mai 2024, in Stuttgart zum Start der Anhörung von Hochschulen und Verbänden mitteilte. So sollen beispielsweise im Lehramt der Duale Master als Modellversuch eingeführt, Weiterbildung als explizite Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen aufgenommen, der Zugang zu Hochschulen flexibilisiert, die Start-up-Szene an Hochschulen gestärkt und Spitzenberufungen erleichtert werden.

Investitionen in die Zukunft

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Mit den Änderungen im Landeshochschulgesetz wollen wir mehr Flexibilität erreichen. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen zu stärken, schaffen wir neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichen Bildungs­bio­grafien bei uns ihren Weg finden. Professorinnen und Professoren sollen mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren. Außerdem wollen wir, dass unsere Pädagogischen Hochschulen ihre Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung für Lehrkräfte künftig stärker einbringen können. Auch das gehört zum Thema Fachkräftemangel, den wir mit der Novelle angehen. Um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken, müssen wir alle Potenziale ausschöpfen. Investitionen in die klügsten Köpfe, in Transfer und in Ausgründungen an Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft.“

Auch Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sollen künftig einfacher umzusetzen sein: „Die Kooperation unserer Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird immer relevanter. Gerade im Zusammenwirken ergeben sich wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche – wie wir bei unseren fünf Innovationscampusmodellen bereits heute erleben. Wir wollen künftig noch mehr solcher Kooperationen den Weg ebnen“, sagte Wissenschaftsministerin Olschowski.

Wesentliche Änderungen im Überblick

Lehramt

Der Modellversuch „Dualer lehramtsbezogener Master“ eröffnet Absolventinnen und Absolventen von Fachbachelorstudiengängen, etwa in Physik oder Mathematik, einen neuen Zugang fürs Lehramtsstudium – mit einer verkürzten Ausbildungsdauer, umfangreichen Praxisphasen bereits im Studium und einer Vergütung ab dem ersten Semester. Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sehen zudem Befreiungen bei den Zweitstudiengebühren für das Lehramt vor, womit das Lehramtsstudium weiter an Attraktivität gewinnen soll.

Fachkräfte und Weiterbildung

Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sollen explizit um die Weiterbildung erweitert werden. Lehrende können Nebeneinkünfte durch Weiterbildungsangebote erzielen, wodurch die Attraktivität, diese Angebote auszubauen, erhöht werden soll. Damit stärkt das Wissenschaftsministerium auch die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung.

Besserer Zugang zu Hochschulen

Die Hochschulen sollen künftig durch eine individuelle Zugangsprüfung oder ein Probestudium einen weiteren Weg ins Studium in Baden-Württemberg eröffnen können. Damit könnten ausländische Studieninteressierte oder beruflich Qualifizierte, die noch nicht über die kompletten Voraussetzungen verfügen, direkt ein Studium aufnehmen oder auf ein bestimmtes Studium vorbereitet werden.

Transfer und Ausgründung – Stärkung von Start-ups und Transfer von Innovationen in die Praxis

Hochschulen, Lehrende und Studierende sind Innovationsträger in der Gesellschaft. In den Laboren und Seminaren entstehen aus dem Zusammenwirken von Forschung und Lehre, von Lehrenden und Lernenden immer wieder innovative Ideen, die in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können. Studierende sollen daher sensibilisiert werden, um die Chance der Selbständigkeit als berufliche Perspektive wahrzunehmen.

Lehrende sollen künftig zur Unterstützung von Ausgründungen Freisemester nehmen können – ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Start-up- und Spin-off-Szene an den Hochschulen.

Spitzenberufungen und gemeinsame Berufungen

Eine neue Regelung soll es den Hochschulen ermöglichen, in besonderen Fällen Personen kurzfristig – innerhalb weniger Wochen – zu berufen. Die Exzellenz muss gutachterlich nachgewiesen sein. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe vor allem in den Exzellenzthemen zu stärken.

Bei Gemeinsamen Berufungen ist zukünftig das „Thüringer Modell“ auch in Baden-Württemberg möglich: Der oder die Berufene kann ausschließlich an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung eingestellt werden und zugleich an einer Hochschule Aufgaben eines Professors oder einer Professorin wahrnehmen. Mit der Einführung dieses Modells verspricht sich das Ministerium noch mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Beteiligungsportal: Änderung des Landeshochschulgesetzes

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Europa und ich – Christoph Leitl: Ein leidenschaftlicher Europäer erinnert sich und blickt in die Zukunft der EU

75 Jahre Europarat

Der Politiker und Unternehmer zählt zu den prägenden Persönlichkeiten der Zeitgeschichte: Christoph Leitl wirft in seinen Erinnerungen einen Blick auf die Geschichte und Bedeutung der Europäischen Union.

Vor 75 Jahren im Mai 1949 schlossen sich zehn Staaten in London zum Europarat zusammen – ein historisches Ereignis. Im selben Jahr wurde Leitl im Österreich der Nachkriegszeit geboren. Das gemeinsame Jubiläum ist für ihn Anlass, auf sein Leben und die Europäische Union zurückzublicken. Dabei treibt ihn eine Frage um: Wie kann die Zukunft Europas aussehen?

Am 23. Mai 2024 präsentierter Christoph Leitl sein Buch in Wels – in einem launigen Dialog mit dem Moderator und dem Publikum: kurzweilig, spannend, interessant … festgehalten vom Fotografen Andi Knoll

  • Die Biographie eines Politikers, der die Zeitgeschichte Österreichs und Europas prägte
  • Ein Rückblick auf 75 Jahre Geschichte der EU
  • Ein Plädoyer für europäische Werte und politisches Engagement
  • Eine Vision der Zukunft Europas in einer globalisierten Welt
  • Das ideale Geschenk für Politikinteressierte


Eine Chance für den Frieden: Erwartungen an ein Europa der Zukunft

Nostalgie findet sich in der Lebensgeschichte von Christoph Leitl nicht: In seiner Autobiografie schildert der außergewöhnliche Politiker seine Erfahrungen in der Europapolitik und verbindet sie stets mit europäischen Werten wie der Förderung des Friedens, der Schutz der Menschenrechte oder die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit.

Folgen Sie in einer Zeit des Zweifels einem überzeugten Europäer in die Zeitgeschichte, um Zuversicht und Mut für die Zukunft zu schöpfen.

Hier können Sie das interessante Buch auch gleich selbst bestellen

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Stifterverband: Zukunftsmission Bildung

Mit der Zukunftsmission Bildung will der Stifterverband ein Bildungssystem für eine Welt im Wandel gestalten, welches schnell mehr Menschen mit den notwendigen Kompetenzen aus- und weiterbildet.

Dazu bringt der Stifterverband relevante Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einer Gemeinschaftsinitiative zusammen und entwickelt gemeinsam mit ihnen Aktivitäten in vier starken Allianzen.

Denn um die großen Herausforderungen im Bildungssystem zu lösen, braucht es wirkungsvolle Umsetzungspartnerschaften – die gegenüber der Politik mit einer Stimme sprechen, gemeinsame Ziele verfolgen und die Rahmenbedingungen so förderlich gestalten, dass langfristige Verbesserungen im Bildungssystemwirksam werden.

Deutschland braucht eine Zukunftsmission Bildung!

Die rund 50 im Vorstand des Stifterverbandes engagierten Unternehmen und Unternehmensverbände haben die Zukunftsmission Bildung gestartet.

Der Stifterverband ruft die Wirtschaft und Stiftungen auf, sich an der Gemeinschaftsinitiative in umsetzungsstarken Allianzen zu beteiligen.

In der Zukunftsmission Bildung will der Stifterverband neue und umsetzungsstarke Allianzen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik schmieden:

  • Wir wollen privates Engagement stärken und Vernetzung ermöglichen: Wir identifizieren Leerstellen, setzen gemeinsam Impulse, sorgen für einen orchestrierten Austausch über Best Practices und definieren erfolgreiche Rahmenbedingungen.​
  • Wir wollen Wirkung erzielen: Wir setzen gemeinsame Ziele, formulieren Roadmaps, identifizieren die für eine Veränderung relevanten Hebel und entwickeln partnerschaftlich dazu passgenaue Initiativen.
  • Wir wollen den Dialog verstärken: Wir bündeln den Diskurs mit der Politik, um Rahmenbedingungen zu verbessern und systemisch in die Breite zu wirken.​ 

Diese Zukunftsmission kann und muss man unterstützen!

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Koalition bringt großes Bildungspaket auf den Weg

Foto © Kzenon – stock.adobe.com

Die grün-schwarze Koalition hat sich auf ein umfassendes Bildungspaket verständigt. Die Verständigung hat das Ziel, die Schullandschaft in Baden-Württemberg zukunftsfähig und stabil aufzustellen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Kultusministerin Theresa Schopper und die Fraktionschefs von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU haben sich auf zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Schulen und Kitas im Land geeinigt.

Drei übergeordnete Ziele stehen im Fokus:

  • Wir stellen die Weichen für mehr Bildungsgerechtigkeit – und starten damit bei den Kleinsten.
  • Wir stärken unsere weiterführenden Schularten und geben ihnen ein klares Profil.
  • Wir schaffen mehr Orientierung für Eltern und Schüler – damit sie gemeinsam die jeweils passende Schullaufbahn finden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir haben uns in zentralen Fragen auf einen gemeinsamen Weg verständigt. Ich bin zutiefst überzeugt, dass dieser Bildungskonsens als grundsätzliche Linie über diese Legislatur hinausweist. Denn er ist getragen vom Geist, das Beste für unsere Kinder zu erreichen.

Kernelemente der Reform

Das sind die Kernelemente der Bildungsreform, auf die sich die Regierungskoalition verständigt hat:

Mehr Bildungsgerechtigkeit

Der Zentrale Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit ist unser großes Sprachförderpaket zur Stärkung von Kita und Grundschule. Damit fördert das Land gezielt jene Kinder, die unsere Unterstützung am meisten brauchen.

Die Landesregierung entwickelt ein Konzept für den Ausbau der Ganztagsgrundschulen. In einem ersten Schritt führen wir den verbindlichen Ganztag verpflichtend an allen Startchancen-Grundschulen ein – also genau an den Schulen, wo viele sind, die mit weniger guten Voraussetzungen ins Leben starten.

Mit beiden Maßnahmen leisten wir einen wichtigen Beitrag, dass Kinder aus bildungsfernen Familien bessere Bildungschancen erhalten und Bildungserfolg stärker vom Elternhaus entkoppelt wird.

Starke Profile

Mit klar unterschiedbaren inhaltlichen Profilen stärken wir die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität unseren Schularten.

Das allgemein bildende Gymnasium erhält ein akademisches Profil. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ein Studium vorbereitet werden. Das neue zeitgemäße G9 wird zum Schuljahr 2025/2026 eingeführt, beginnend mit den Klassen 5 und 6 aufwachsend.

Gleichzeitig richten wir die Schularten neben dem Gymnasium mit gezielter Profilierung neu aus. Realschulen und Gemeinschaftsschulen erhalten hierzu ein dezidiert lebenspraktisches und berufliches Profil. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern nach der zehnten Klasse durch feste Kooperationen oder Oberstufenverbünde mit den beruflichen Gymnasien einen klaren Weg in Richtung Abitur. Wir setzen in den Real- und Gemeinschaftsschulen verstärkt moderne diagnostisch unterstütze Lern- und Unterrichtsformen ein.

Insgesamt stärken wir so die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung mit zwei attraktiven und dennoch klar unterscheidbaren Wegen zum Abitur.

Mehr Orientierung für Kinder und ihre Eltern

Wir schaffen mehr Orientierung für Eltern und Schüler – damit sie gemeinsam die jeweils passende Schullaufbahn finden: Deshalb entwickeln wir die Grundschulempfehlung weiter – wir stellen sie auf ein breiteres Fundament, stärken ihre Aussagekraft und machen sie für das Gymnasium verbindlich. Zugleich verbessern wir den Austausch zwischen Schulen und Eltern ab der ersten Klasse. So sollen Eltern und Kinder einen besseren Überblick über die Lernstände haben. Und mehr Orientierung für die Wahl der weiterführenden Schule bekommen.

Zusammengefasst:

  • Mehr Bildungsgerechtigkeit,
  • mehr Orientierung,
  • ein starker beruflicher Zweig,
  • zwei gleichwertige und attraktive Wege zum Abitur,
  • eine zukunftsfeste Schullandschaft und
  • bessere Chancen für unsere Kinder,

das sind unsere Ziele.

Bildungsbeschlüsse der Regierungskoalition (PDF)

Die Zielsetzung im Bildungspaket: eine „Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung“ lebt auch im Credo der Allensbach Hochschule Konstanz und von Vienna International Studies: „Berufliche Abschlüsse für akademische Anschlüsse“ zu nutzen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

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Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

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So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Mit Vienna International Studies (VIS) in Konstanz, London, Paris, Malta ….. oder Sofia studieren?

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studierenECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-StufenBachelorMasterMagisterDoktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudiumangerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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