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Lehrlinge sind die Fachkräfte aber auch die Unternehmer von morgen

Der Arbeitskräftemangel schlägt sich auch in der aktuellen Lehrlingsstatistik nieder. Österreichs Unternehmen stellen deutlich mehr Lehrlinge ein, dennoch konnten mit Ende des ersten Quartals viele tausend Lehrstellen nicht besetzt werden. Wir reden daher schon lange nicht mehr von einer Lehrstellenlücke, sondern wir haben einen echten Lehrlingsmangel“ Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich in einer Presseaussendung.

Konkret gab es in Österreich mit Stand Ende März 2023 exakt 31.356 Lehrlinge im ersten Lehrjahr in Österreichs Ausbildungsbetrieben – das ist ein Zuwachs an neuen Lehrverträgen von 5,7 Prozent gegenüber März 2022.

Das Plus der Lehranfänger zieht sich über alle 7 Wirtschaftssparten. Insgesamt (über alle Jahrgänge) werden in Österreich aktuell 95.693 Lehrlinge in Betrieben ausgebildet (+1,4 Prozent). Und trotzdem können momentan 14.060 Lehrstellen rein rechnerisch gar nicht besetzt werden (23.991 beim AMS offen gemeldeten Stellen stehen aktuell nur 9.931 Lehrstellensuchende gegenüber).

Der Vergleich der Daten zeigt, dass sich der österreichweite Lehrstellenüberhang von Jahr zu Jahr verschärft. Angesichts der Prognose von bis zu 363.000 zusätzlichen Arbeitskräften, die bis 2040 am heimischen Arbeitsmarkt benötigt werden, müssen wir jetzt aktiv werden. Denn die Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen, die dazu beitragen, diese Lücke zu schließen“, so Kühnel.

Ich darf dazu ergänzen: die Lehrlinge sind nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Unternehmer und Neugründer von morgen.

Österreichs Gewerbe und Handwerk

  • beschäftigt 30 % der unselbständig Beschäftigten,
  • ist für ¼ der Gesamtwertschöpfung (23,2 %, mehr als 105 Mrd. EUR) und
  • nahezu jede zweite Unternehmensneugründung verantwortlich.

Das Gewerbe und Handwerk

  • stellt mehr als 1/3 der Arbeitgeberunternehmen (36,3 %) Österreichs und
  • bildet 50,8 % aller Lehrlinge aus.

Daher ist der stv. Generalsekretärin darin zuzustimmen, Maßnahmen ins Auge zu fassen, um die Schnittmenge an Personen, für die die Lehre attraktiv ist, zu erhöhen und damit insgesamt die Zahl der Lehrabschlüsse zu steigern.

Eine aktuelle WIFO-Studie geht von einem Trend hin zur AHS- oder BHS-Matura zulasten der Lehrlingsausbildung aus.

Fakt ist, dass im Schnitt rund 40 Prozent aller Jugendlichen nach der Pflichtschule eine Lehrlingsausbildung machen“, so Kühnel. „Vom derzeitigen Standpunkt aus werden in den kommenden Jahren überproportional viele Lehrabsolventen gesucht werden, Stichwort Green Jobs. Umso wichtiger ist es daher, die Berufsinformation besser mit dem bestehenden Schulsystem zu verzahnen.“

Insgesamt werde die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung immer wichtiger – und zwar gleichermaßen über Hochschulen wie über den Weg der Berufsbildung.

Kühnel verweist in diesem Zusammenhang auf den in Österreich noch ausständigen Beschluss zur Höheren Berufsbildung: „Sie ist das Bindeglied von der Berufsbildung zur weiterführenden Höheren Bildung. Wir brauchen dazu einen zeitnahen Beschluss, weil sie das duale System der Berufsbildung bis hin zur Tertiärstufe sicherstellt. Wer heute als Lehrling beginnt, soll über diesen Weg zur Führungskraft mit höchsten formalen Qualifikationen und Abschlüssen aufsteigen können.“

Umso klarer könne dann den jungen Menschen die Botschaft vermittelt werden, dass eine Lehre alle Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen öffnet – dokumentiert mit anerkannten Abschlüssen.

Siehe dazu auch Berufsbildung in Österreich: Abschlüsse zu Anschlüssen machen – den EQR auch für die Bildungsanschlüsse nutzen.

Parallel dazu brauche es zusätzliche Initiativen, um bestehende Potenziale besser zu heben. „Wir brauchen eine bessere Lenkung der Schüler- und Schülerinnenströme. Die Talente und Perspektiven unserer jungen Menschen sind immens wertvoll. Deshalb müssen die schulischen Ausbildungsangebote an den Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen ausgerichtet werden. Wir brauchen auch noch mehr niederschwellige Angebote für Berufs-Umsteigerinnen und -Umsteiger“, so Kühnel.

Dazu recht interessant und gut aufbereitet

Fragen zum Beitrag und zu Möglichkeiten die es jetzt schon gibt, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Mit der Meisterprüfung studieren:

Ingenieur nach einer Meisterprüfung:

Der EQR – Europäische Qualifikationsrahmen:

Bildung ist der Gamechanger:

Mitarbeiterführung:

KMU- und Handwerksmanagement berufsbegleitend und als Fernstudium – an der Allensbach Hochschule studieren

Die Allensbach Hochschule bietet im berufsbegleitenden Bachelor Betriebswirtschaftslehre den Studienschwerpunkt KMU- und Handwerksmanagement an. Dieser bereitet spezifisch auf eine Karriere im Mittelstand vor.

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. In Deutschland zählten im Jahr 2020 rund 3,351 Millionen Unternehmen zu den kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen.

Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn zufolge zählten im Jahr 2019 rund 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland zu den Familienunternehmen. Im Jahr 2020 tätigten die Unternehmen in Deutschland Umsätze in Höhe von knapp 6880 Milliarden Euro.

Die KMU erwirtschafteten davon 2319 Milliarden Euro, was einem Anteil von rund einem Drittel aller steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Und einige weitere Zahlen: Die deutschen KMU hatten im Jahr 2020 rund 19,02 Millionen abhängig Beschäftigte, das waren 54,4 Prozent aller abhängig Beschäftigten. 70,6 Prozent aller Auszubildenden fanden sich Ende 2020 in Betrieben mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Das zeigt die volkswirtschaftliche Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen. Hier werden am meisten Jobs geschaffen und die meisten Steuern bezahlt. Daher brauchen diese Unternehmen in Deutschland kontinuierlich gut ausgebildete Mitarbeitende, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Zugleich bieten diese Unternehmen, die bis in den internationalen Top-Mittelstand hineinreichen, interessante Karrierechancen und Entwicklungsmöglichkeiten“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler, Studiengangleitung Bachelor Betriebswirtschaftslehre (B.A.) an der Allensbach Hochschule Konstanz.

Die Allensbach Hochschule in Konstanz ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor– und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Fundierte Kenntnisse im Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagement

Um Menschen auf eine Karriere im Mittelstand vorzubereiten, dient der B.A. Betriebswirtschaftslehre und Management mit der Vertiefung KMU- und Handwerksmanagementder Allensbach Hochschule.

Mit dem Wahlpflichtfach erhalten Absolvent:innen fundierte Kenntnisse im Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagement und setzen sich mit Rechtsgrundlagen auseinander.

Studierende absolvieren ein umfassendes BWL-Studium und erlangen Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, Unternehmensführung, Personalmanagement, Marketing, Rechnungswesen, Kostenrechnung und Controlling sowie Investition und Finanzierung. Daneben beschäftigen die Studierenden sich mit den inhaltlichen und methodischen Grundlagen der Nachbardisziplinen Recht, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Mathematik. Business English und Kenntnisse in Wirtschaftsinformatik runden das Studienprofil ab.

Zudem bereitet der Studienschwerpunkt ganz gezielt auf eine unternehmerisch geprägte Funktion im Unternehmen vor. Es werden über die allgemeinen wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte hinaus auch die Themen unternehmenslebenszyklusbezogenes KMU- und Handwerksmanagement, Projekt-, Qualitäts- und Prozessmanagement in KMU und Handwerk und spezifische Rechtsgrundlagen des KMU- und Handwerksmanagements vermittelt. Zusammen mit den Pflichtmodulen deckt das Wahlpflichtfach alle betriebswirtschaftlichen Inhalte der Meisterprüfung im Handwerk ab. Damit besitzt das Studium eine besondere Relevanz für Mitarbeitende und Unternehmen im Handwerk und bietet sich vor allem auch für Handwerksmeister:innen an, die ihre bisherigen Qualifikationen wissenschaftlich abrunden wollen“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler.

Für Absolvent:innen bieten sich demnach unterschiedliche Möglichkeiten, die erworbenen Kompetenzen zu nutzen, sei es in der Führung von Handwerksbetrieben beziehungsweise mittelständischer Unternehmen aller Branchen als Eigentümer:in, durch die Übernahme von Führungsaufgaben im Anstellungsverhältnis oder auch im Rahmen einer professionellen Unternehmensberatung.

Der Vorteil des berufsbegleitenden Bachelor-Studiums: Studierende können ohne Einkommensverluste zum ersten akademischen Abschluss kommen und ihre akademischen Fähigkeiten direkt in die Praxis übertragen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule:

Bildung ist der Gamechanger:

Bildungsberatung:

Baden-Württemberg: rund elf Millionen Euro für überbetriebliche Berufsausbildung

Bild © picture alliance / dpa | Daniel Bockwoldt

Das Wirtschaftsministerium fördert im Jahr 2022 überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge mit rund elf Millionen Euro. Damit sichert das Land nachhaltig Fachkräfte.

Viele baden-württembergische Unternehmen haben einen großen Bedarf an beruflich qualifizierten Fachkräften und an Auszubildenden: „Ausbilden heißt, nachhaltig  Fachkräfte sichern. Durch die überbetrieblichen Lehrgänge stärken wir auch die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und die Entwicklungschancen von Jugendlichen. Denn eine Berufsausbildung ist ein ausgezeichnetes Fundament für die berufliche und persönliche Entwicklung junger Menschen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 4. August 2022.

Mit 10,9 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Jahr 2022 überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge in Baden-Württemberg.

Die Förderung erhalten Wirtschaftsorganisationen für über 9.000 Lehrgänge in der Grund- und Fachstufe, die in rund 100 Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Unterrichtet werden dort über 89.000 Teilnehmende in den Schwerpunkten Handwerk und Bauwirtschaft. Aufgrund von höheren Lehrgangszuschüssen, die das Land im Förderjahr 2022 für Auszubildende im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr im Handwerk gewährt, sind das im Vergleich zum Vorjahr rund 600.000 Euro mehr.

Hohes Qualitätsniveau in der Berufsausbildung

Von unseren überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen profitieren vor allem kleine und mittlere Betriebe. Denn Ausbildungsinhalte, die der jeweilige Ausbildungsbetrieb aufgrund seiner Größe oder Spezialisierung nicht selber vermitteln kann, lernen die Auszubildenden hier. So garantieren wir ein hohes Qualitätsniveau in der Berufsausbildung“, so Hoffmeister-Kraut.

Die rasche technologische Entwicklung und neu entstehende Berufsfelder erfordern zusätzliche Lehrgangsinhalte in der überbetrieblichen Ausbildung. „Deshalb werden die Inhalte der Lehrgänge laufend an die technologische Entwicklung angepasst. Und wir stellen fest, dass sie immer stärker von den Betrieben in Anspruch genommen werden“, so die Ministerin weiter.

Die mit Abstand meisten Lehrgänge werden bei den Handwerksorganisationen des Landes durchgeführt, allein hier sind über 62.400 Auszubildende an rund 6.600 Lehrgängen beteiligt: „Das Handwerk steht für eine anspruchsvolle Ausbildung. Das gilt umso mehr, weil die Anforderungen in der Ausbildung und im Betrieb durch die Digitalisierung sowie in der Beratung und im Service ansteigen“, hob Hoffmeister-Kraut hervor.

Allein im Handwerk werden über 130 vielfältige Ausbildungsberufe angeboten, etwa Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik.

Lesen Sie hier mehr.

Nach der dualen Berufsausbildung und weiterführenden Aus-, Fort- und Weiterbildungen eröffnen sich auch Möglichkeiten eines Hochschulstudiums.

Die Allensbach Hochschule macht als Fernhochschule dieses Studium neben Beruf und Familie auch tatsächlich möglich.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, zu Studienmöglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.

Werkmeister – Industriemeister:

Die Allensbach Hochschule:

„New Work“ im Handwerk: ein interessantes Forschungsprojekt unter Beteiligung des Instituts für KMU und Handwerk an der Allensbach Hochschule

Globalisierung, Digitalisierung, Klimaschutz oder Alterung der Gesellschaft – diese Megatrends wirken sich nachhaltig auf Technologien, Ökonomie und ganze Wertesysteme in einer Gesellschaft aus. Sie verändern oder verdrängen etablierte Geschäftsmodelle und sogar ganze Branchen.

Um die Auswirkungen dieser Megatrends auf die Wirtschaftsbranche Handwerk zu ermitteln, hat das Baden-Württembergische Handwerk unter der Projektsteuerung der Handwerkskammer Konstanz ein neues Studienprojekt mit dem Titel New Work: Der Einfluss von Megatrends und Geschäftsmodellinnovationen auf die Arbeit im Handwerk der Zukunft – konkretisiert am Schreinerhandwerk und mit Handlungsempfehlungen für Betriebe, Handwerksorganisation und Politik.  

Das Projekt wurde im Rahmen der Zukunftsinitiative Handwerk 2025 des Landes Baden-Württemberg mit 84.500 Euro bezuschusst.

Der Anpassungsdruck auf die Handwerksunternehmen wird immer größer.

Durch das Projekt sollte erhoben werden, wie sich die aktuellen Megatrends auf das Handwerk auswirken.

Außerdem sollten dem Handwerk konkrete Handlungsempfehlungen, Lösungsmuster und Denkanstöße an die Hand gegeben werden.

Der Wandel zeige sich bereits in vielen Teilbereichen des Handwerks, wie Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkammer, an Beispielen erläutert: Fotografen, deren Handel mit Fotoapparaten und Filmkameras durch die Konkurrenz der Smartphones zum Nischengeschäft wurde, Uhrmacher, deren klassisches Geschäftsmodell durch den wachsenden Markt der Smart Watches zunehmend in Bedrängnis gerät, Kraftfahrzeugtechniker, die sich auf die neue E-Mobilität umstellen müssen oder Schreinerbetriebe, die seit langem gegen den massiven Konkurrenzdruck der Möbelindustrie kämpfen. „Die eher kleiner strukturierten Handwerksunternehmen haben vielfach nicht die Möglichkeit, sich Expertise von außen einzukaufen, um sich für die Zukunft zu wappnen. Daher ist das New-Work-Projekt gerade für sie von großer Wichtigkeit“, so Hiltner.

Konzeptionell und wissenschaftlich geleitet wurde die Studie von Professor Dr. Jürgen Wagenmann, Leiter des Instituts für KMU und Handwerk an der Allensbach Hochschule Konstanz.

„Einige Handwerksbetriebe haben das Themenfeld Megatrends, Zukunftsstrategie und Geschäftsmodellinnovation noch gar nicht auf ihrem Radar, da sie sich momentan noch in ihrer Komfortzone wähnen. Sobald jedoch der Anpassungsdruck beginnt spürbar weh zu tun, wird es für Anpassungen in vielen Fällen zu spät sein“, so der Experte. „Es geht uns also auch um Sensibilisierung. Allerdings wird es im Detail je nach Gewerk auch unterschiedliche Zukunftsstrategien geben. Am Beispiel des Schreinerhandwerks zeigen wir im Rahmen des Projekts die Herangehensweise, was dann als Blaupause für alle anderen Gewerke dienen kann.“

Studie formuliert Denkanstöße und Handlungsempfehlungen für das Handwerk

Das Institut für KMU und Handwerk ist eine rechtlich selbständige Einrichtung an der Allensbach Hochschule Konstanz (An-Institut). Die Hochschule fördert mit diesem Institut die Forschung im KMU- und Handwerkssektor, stärkt den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaftspraxis und treibt die Internationalisierung der Hochschule voran. Zu den Aufgabenbereichen des Instituts gehören Wissenstransfer, Beratung, Forschung und Lehre. Schwerpunkte sind die Bildungsberatung in den Themen Bildung 4.0, E-Learning, duale berufliche Aus- und Weiterbildung sowie duale Hochschulbildung, ferner der Wissenstransfer mit Beratung für Unternehmen, Kammern und Verbänden aus dem KMU- und Handwerkssektor. Die meisten Projekte sind öffentlich gefördert.

Im Rahmen der Studie wurde in verschiedenen Workshops erarbeitet, welche aktuellen und zukünftigen Herausforderungen sich aus den Megatrends für Handwerksbetriebe ergeben, inwieweit sie diese meistern können und ob die gesamte Handwerksorganisation für diese Herausforderungen gut gewappnet ist. Aus den Analysen haben die Autoren um Prof. Dr. Jürgen Wagenmann Denkanstöße und Handlungsempfehlungen für die Handwerksbetriebe, die Handwerkskammern, die Handwerksorganisation allgemein und die Politik formuliert. Einige Ergebnisse im Überblick:

  • Die Megatrends werden die Arbeit im Handwerk und die handwerklichen Berufsbilder mittel- und langfristig grundlegend verändern. Diese Veränderungen bergen für die Handwerksbetriebe sowohl Bedrohungs- als auch Chancenpotenzial.
  • Die Workshops zeigten eindrücklich, dass es den Schreinermeistern nicht leichtfiel, aus der herrschenden Branchenlogik des Hier und Heute auszubrechen, über die Erfordernisse des Tagesgeschäfts hinauszublicken und das eigene Geschäftsmodell zu formulieren und kritisch zu überdenken. Das Denken in Geschäftsmodellen und diese regelmäßig im Kontext der allgemeinen Entwicklungen anzupassen, muss im Handwerk deutlich gestärkt werden.
  • Eigenmarketing, Öffentlichkeitsarbeit und Medienkompetenz sind in Teilen der heterogenen Organisationen des Handwerks noch verbesserungsfähig.
  • Der rasante technische Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung verwischen die Grenzen zwischen Handwerk, Industrie und Dienstleistung zusehends.

Die Studie umfasst 120 Seiten und ist kostenlos unter www.hwk-konstanz.de/new-work erhältlich.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Nutzen Sie Ihren Bachelor Professional für den direkten Einstieg in ein MBA-Programm (online)

Das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt im § 53 die Berufliche Fortbildung (Fortbildungsordnungen des Bundes) und dabei auch die Fortbildungsstufen (§ 53a).

Die zweite Fortbildungsstufe Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht (§ 53c).

Eine bestandene Meisterprüfung ist dem Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional“ gleichgestellt, ein Meister bzw. eine Meisterin kann also seit heuer zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional in“ unter Angabe des Handwerks, für das der Meistertitel erworben wurde, führen.

Der Meistertitel wurde als Qualifikationsbezeichnung dadurch international vergleichbar und die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium auch sprachlich nachvollzogen.

Mit einer bestandenen Meisterprüfung war schon bisher die Studienberechtigung auch ohne Abitur verbunden – nun hat ein deutscher Bachelor Professional auch die Möglichkeit direkt in einen österreichischen MBA-Lehrgang einzusteigen.

Interessante und im Fernstudium angebotene MBA-Lehrgänge vertiefen dadurch wissenschaftlich das berufspraktische Können des Meisters, der Meisterin, bleiben dabei anwendungsorientiert und bilden für die berufliche Nutzung aus.

Falls Sie an einem solchen MBA-Lehrgang Interesse haben, beraten wir Sie sehr gerne, maßgeschneidert und individuell: vis@viennastudies.com

Siehe passend zum Thema auch:

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Mit der Meisterprüfung studieren:

Österreich: NQR-Zuordnung der sonstigen reglementierten Gewerbe (die kein Handwerk sind)?

Da ich mich immer wieder mit Fragen zum Berufsrecht, zum EQR, zu Meister- und Befähigungsprüfungen, zum Gewerberecht, zu Qualifikationen ganz allgemein …. beschäftige:

werde ich oft gefragt, warum zwar die Meisterprüfung nach einem Handwerk auf Stufe 6 des NQR zugeordnet wurde, die Befähigungsprüfungen (ebenfalls im § 94 GewO[1] geregelt) aber noch nicht.

Nun, die Antwort ist relativ einfach:

Zwar ist das Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen[2] (NQR) bereits am 15.3.2016 in Kraft getreten, aber leider sind bislang erst wenige Qualifikationen dem NQR[3] (in Österreich Qualifikationsregister QR) zugeordnet: 

  •  Lehrabschlüsse und BMS-Abschlüsse (Fachschulen) auf der Stufe 4
  •  BHS-Abschlüsse (HTL, HAK etc.) auf der Stufe 5
  • die Ingenieurqualifikation und die Meisterprüfung auf Stufe 6 und 
  • die hochschulischen Qualifikationen Bachelor, Master und PhD („Bologna-Qualifikationen“) auf den Stufen 6, 7 und 8

Im § 94 GewO[4] werden alle reglementierten Gewerbe taxativ aufgezählt, inklusive der Handwerke.

Der Oberbegriff ist die Befähigungsprüfung[5] und die Befähigungsprüfung für Handwerke heißt Meisterprüfung.

Die Meisterprüfung ist allerdings klar geregelt und vom Aufbau für jedes Handwerk gleich, so hin konnten die 41 Handwerke oder verbundenen Handwerke recht einfach und pauschal dem Niveau 6 des QR zugeordnet werden:

Jede Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

Das WIFI bietet Kurse für alle Meisterberufe, die es gibt. 

  1. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  2. Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
  3. Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
  4. Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
  5. Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

Aber für die Befähigungs-Prüfungen gibt es keine einheitlichen Regelungen wie es sie für die Meister-Prüfungen gibt. 

Daher müssen die einzelnen Gewerbe nun auch jedes einzeln dem QR zugeordnet werden.

In den allermeisten Fällen wird man auf Grund von Referenzkriterien die Befähigungsprüfungen auch dem Niveau 6 des QR zuordnen.

Auch das Ministerium sieht das so[6] und hat neben dem Gütesiegel „Meisterbetrieb“ auch ein Gütesiegel „staatlich geprüft“ für die AbsolventInnen von Befähigungsprüfungen verordnet.

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke.

Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist.

Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegelverordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009, festgelegt.

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat die Verordnung über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, BGBl. II Nr. 362/2019 vom 29.11.2019, erlassen.

Ich gehe davon aus, dass noch heuer die sonstigen reglementierten Gewerbe (die kein Handwerk sind) der Stufe 6 des NQR zugeordnet und ins Qualifikationsregister entsprechend aufgenommen werden.

Die Gewerbe „Baumeister“ und „Ingenieurbüros“ werden wohl sogar auf Stufe 7 zugeordnet werden.

Rückfragen: martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach  in Konstanz, leitet die VIS Vienna International Studies und ist als Unternehmensberater tätig, selbst auch geprüfter Immobilientreuhänder, Vermögensberater, Werbeberater und Werbungsmittler

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth: EduEarth

Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien) 

Martin Stieger auf youtube


[1] https://www.jusline.at/gesetz/gewo/paragraf/94

[2] Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) StF: BGBl. I Nr. 14/2016

[3] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen.

[4] Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 StF: BGBl. Nr. 194/1994

[5] Personen, die eine Meister- oder entsprechende Befähigungsprüfung positiv absolviert haben, erfüllen durch ihre berufliche Qualifikation in der Regel die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang gemäß § 4 Abs. 4 FHStG. Die Einrichtung von Studiengängen und die Beurteilung, ob die berufliche Qualifikation erfüllt ist, obliegt der Fachhochschule im Rahmen ihrer Autonomie

[6] Die Ablegung einer „Befähigungsprüfung“ gemäß § 22 Abs. 1 GewO für ein sonstiges reglementiertes Gewerbe (nicht Handwerk) soll grundsätzlich ebenfalls auf Niveau 6 des NQR und gemäß Struktur einer Meisterprüfung erfolgen. Abweichend können Befähigungsprüfungen gemäß § 22 Abs. 2 eine andere Struktur oder ein anderes Qualifikationsniveau aufweisen, wenn dies im Hinblick auf das Gewerbe bzw. die auszuübenden Tätigkeiten sachlich gerechtfertigt ist. Einzelne Prüfungen (z.B. die Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe) können auch ein höheres Qualifikationsniveau aufweisen. Dies entspricht den bisherigen (faktischen) Anforderungen an Befähigungsprüfungen.

Österreich: Meister (mit Befähigungsprüfung aus einem Handwerk) wird als „Msr“ eintragungsfähiger Titel – was ist mit den anderen Befähigungsprüfungen („Bef.“)?

In Deutschland können sich Meister nun zusätzlich Bachelor Professional nennen und in Österreich ihren Titel bald in Urkunden eintragen lassen.

Der Titel „Meister“ und „Meisterin“ soll dabei künftig dem Namen vorangestellt und mit „Msr.“abgekürzt werden können.

Schon 2009 hatte der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ein Gütesiegel „Meisterbetrieb in der Gütesiegelverordnung, BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009, festgelegt, um das hohe Qualifikationsniveau, welches in einer Befähigungsprüfung aus einem Handwerk nachgewiesen wurde, auch nach außen sichtbar zu machen.

Daher stellt die Eintragungsfähigkeit dieser Qualifikation, dieses Titels, in öffentlichen Urkunden nur einen logischen nächsten Schritt dar.

Die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 – bestimmt im § 94 genau 41 reglementierte Gewerbe (Handwerke) in welchen die Befähigung durch die Meisterprüfung nachgewiesen wird.

Die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 – bestimmt im § 94 allerdings insgesamt 75 reglementierte Gewerbe.

Zur Ausübung aller dieser reglementierten Gewerbe braucht man einen Befähigungsnachweis.

In reglementierten Gewerben, die keine Handwerke sind, wird die Befähigung durch die Befähigungsprüfung (nicht Meisterprüfung) nachgewiesen.

Zum Unterschied zur Meisterprüfung, die generell aus fünf Modulen besteht und einheitlich geregelt ist, sind die weiteren 34 Befähigungsprüfungen nicht so einheitlich normiert.

Die Anforderungen an diese Befähigungsprüfung sind in den meisten Fällen einer Meisterprüfung gleichwertig.

Bei den Befähigungsprüfungen z.B. für Baumeister m.E.n. sogar höher, bei anderen Befähigungsprüfungen z.B. Gastgewerbe allenfalls weniger hoch, doch im Großen und Ganzen einer Meisterprüfung wohl gleichwertig.

Um das hohe Niveau dieser Befähigungsprüfungen aber auch schon jetzt sichtbar zu machen, hat die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die Möglichkeit der Verwendung eines Gütesiegel verordnet.

Gütesiegel „staatlich geprüft“

Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung für Gewerbe mit Qualifikationserfordernis erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte den Begriff „staatlich geprüft“ verwenden.

Daher würde die Eintragungsfähigkeit dieser Qualifikation, dieses Titels, in öffentlichen Urkunden ebenfalls nur einen logischen nächsten Schritt darstellen.

Dem Vorschlag „Msr.“ für einen Meister oder eine Meisterin folgend, würde sich wohl die Abkürzung „Bef.“ für Befähigte oder Befähigter anbieten.

Diskussionsbeiträge oder Vorschläge bitte einfach mit Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbachin Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

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Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien) 

Die Meisterprüfung ist dem Bachelorabschluss gleichwertig, erlaubt die Zulassung zu Studien und zur Führung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“

Die Gewerbeordnung 1994GewO 1994 – bestimmt im § 94 insgesamt 75 reglementierte Gewerbe.

Zur Ausübung dieser reglementierten Gewerbe braucht man einen Befähigungsnachweis.

Für 41 dieser reglementierten Gewerbe (Handwerke[1]) wird die Befähigung durch die Meisterprüfung nachgewiesen.

Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

  1. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  2. Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
  3. Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
  4. Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
  5. Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Meisterprüfung antreten.

Die Meisterprüfung hat einen sehr hohen Stellenwert:

  1. sie ist gleichwertig dem Bachelorabschluss und
  2. schafft u.U. die Zulassung zu Bachelorstudien und MBA-Lehrgängen und
  3. berechtigt zur Führung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“

Gleichwertig dem Bachelorabschluss:

Auf Grund des hohen Niveaus der Meisterprüfung wurde diese (generell) dem Niveau 6 des NQR[2] zugewiesen und damit dem Bachelorabschluss gleichwertig gestellt.

Studieren mit Meisterprüfung:

Die Meisterprüfung schafft zudem die Möglichkeit auch ohne Matura/Abitur zu studieren.

So können deutsche und österreichische Meister zu Bachelorstudien in Deutschland z.B. zum Bachelorstudium  Betriebswirtschaftslehre (online, B.A.) an der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, zugelassen zu werden oder in einen Masterlehrgang der Weiterbildung einzusteigen (mit dem Meister zum Master!)

Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.

Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.  

Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung für Handwerke erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Worte „Meister“, „Meisterbetrieb“ oder Worte ähnlichen Inhalts verwenden.

Diese Betriebe dürfen auch im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als „Meisterbetrieb“ kennzeichnendes Gütesiegel verwenden.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegelverordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009, festgelegt. 

Wer darf das Siegel führen?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Für welche Handwerke gilt das Siegel?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke (siehe Liste Anhang 1).

Wie sieht das Siegel aus?

Diese Siegel ist stilisiert an das Bundeswappen angelehnt und mit dem kreisförmigen Schriftzug „Meisterbetrieb“ umrahmt.

Infos zur Verwendung

Rückfragen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und lehrt u.a. auch in den Lehrgängen der Weiterbildung der ASAS in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland und leitet die VIS Vienna International Studies

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Anhang Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke.

Es sind dies:

  • Augenoptik
  • Bäcker
  • Bandagisten; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  • Bodenleger
  • Buchbinder; Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung
  • Dachdecker
  • verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
  • Fleischer
  • Friseur und Perückenmacher (Stylist)
  • Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)
  • Getreidemüller
  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  • Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)
  • Hafner
  • Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
  • Hörgeräteakustik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
  • Kommunikationselektronik (Handwerk)
  • Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung
  • Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)
  • Kunststoffverarbeitung
  • Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)
  • Milchtechnologie
  • Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)
  • Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)
  • Orthopädieschuhmacher (Handwerk); Schuhmacher (Handwerk); verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner
  • Pflasterer
  • Rauchfangkehrer
  • Schädlingsbekämpfung
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)
  • Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)
  • Stuckateure und Trockenausbauer
  • Tapezierer und Dekorateure
  • Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler)
  • Tischler; Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
  • Uhrmacher
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
  • Zahntechniker

[1] Die 41 Handwerke siehe unten im Anhang

[2] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen. https://www.qualifikationsregister.at/zuordnung-der-meisterpruefung-auf-niveau-vi-2/

Mit dem Meister zum Master

Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.

Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.  

Die Grundlage für die Aufnahme in einen Masterlehrgang der Weiterbildung auch ohne Matura schafft der „Europäische Qualifikationsrahmen“ (EQR)

Der Vorschlag für einen „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) wurde von der Europäischen Kommission im September 2006 vorgestellt, 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete und seither europaweit umgesetzt.

Dazu entwickeln die Mitgliedstaaten eigene nationale Qualifikationsrahmen. Ihre Niveaus werden den Niveaus des EQR zugeordnet.

Der EQR ist kompatibel mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse.

Die Niveaus 6 – 8 des EQR entsprechen dabei den drei Niveaus des Hochschulrahmens (Bachelor, Master, Doctoral studies).

Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus.

Die Länder sind aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationsniveaus mit dem EQR als neutrale Referenz zu verknüpfen.

Der EQR ist damit der Referenzrahmen für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.

Der europaweite Nutzen eines europäischen Qualifikationsrahmens liegt sohin in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und Transparenz von Qualifikationen zwischen Mitgliedsstaaten.

Um dies zu erreichen wurde den Staaten von der Europäischen Kommission auch empfohlen, nationale Datenbanken zu entwickeln.

Ein Register, das Qualifikationen abbildet, kann einen wertvollen Beitrag für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit der angebotenen Qualifikationen leisten.

Damit können Qualifikationen leichter verglichen und die Orientierung bei den bestehenden Angeboten erleichtert werden.

Österreich:

Das vorliegende NQR-Register, administriert von der NQR-Koordinierungsstelle in Österreich (NKS), besteht aus zwei Bereichen.

Zum einen gibt es einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Bereich, der Informationen zum EQR/NQR und der Lernergebnisorientierung bereitstellt. Dieser öffentliche Bereich ist zielgruppenorientiert aufbereitet und liefert alle relevanten Hintergrundinformationen zu diesen Themenbereichen.

Zum anderen werden hier die Zuordnungen zu Informationszwecken von der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) veröffentlicht.

Die das Zuordnungsersuchen einbringenden Stellen finden ihre Qualifikation, nach einer eingehenden Prüfung (formal und inhaltlich) und dem abgeschlossenen Zuordnungsprozess einem Niveau zugeordnet, in diesem NQR-Register wieder. Bestimmte für die Veröffentlichung vorgesehenen Datensätze (Titel der Qualifikation, Lernergebnisse, NQR Niveau, usw.) sind somit allgemein zugänglich und tragen so für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz auf Basis von Lernergebnissen in Österreich und Europa bei.

Es ist auch ein Ziel die Daten dieser nationalen Datenbank mit einer europäischen Datenbankzu verknüpfen und dem Endverbraucher rasch verfügbar zu machen.

Das NQR-Register unterstützt damit das übergeordnete Vorhaben, alle dem NQR zugeordneten Qualifikationen in Österreich und Europa vergleichbar und transparent zu machen.

Im Nationalen Qualifikationsrahmen Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Die Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind.

Folgende fünf Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister dargestellt:

Inhaber/innen von Qualifikationen des Niveau 6  haben ein vertieftes theoretisches Wissen in ihrem Arbeits- oder Lernbereich und können daher Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchführen.

Zudem sind sie in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

Inhaber/innen von Niveau 6-Qualifikationen sind darüber hinaus fähig, Projekte, Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter/ innen zu führen und Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.

Im § 94 der österreichischen Gewerbeordnung 1994 – GewO – werden 75 Gewerbe als reglementierte Gewerbe taxativ angeführt.

Jene 41 hier im § 94 GewO angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem  NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind.

Die anderen reglementierten Gewerbe (alle ohne den Zusatz: Handwerk) müssen nun individuell einem NQR-Qualifikationsniveau zugeordnet werden.

Jene hier angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind:

2. Augenoptik

3. Bäcker

4. Bandagisten, Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

7. Bodenleger

8. Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

11. Dachdecker

12. verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)

13. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)

19. Fleischer

22. Friseur und Perückenmacher

24. Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)

27. Getreidemüller

28. Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredeler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)

29. Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)

30. Hafner

31. Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)

34. Hörgeräteakustik

37. Kälte- und Klimatechnik

38. Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)

39. Kommunikationselektronik

40. Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung

43. Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)

45. Kunststoffverarbeitung

47. Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)

49. Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatronik für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)

50. Milchtechnologie (Handwerk)

51. Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)

52. Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)

53. Orthopädieschuhmacher; Schuhmacher; verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Reimer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner

54. Pflasterer

55. Rauchfangkehrer

58. Schädlingsbekämpfung

59. Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)

64. Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)

67. Stuckateure und Trockenausbauer

68. Tapezierer und Dekorateure

70. Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und W.schebügler)

71. Tischler; Modelbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)

73. Uhrmacher

79. Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer

81. Zahntechniker

Die Meisterprüfung

Die Meisterprüfung für ein Handwerk ist immer gleich aufgebaut und besteht aus 5 Modulen.

Sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Das bedeutet, dass eine Meisterprüfung jedenfalls aus folgenden Prüfungsteilen besteht:

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Teil B.

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Teil B.

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

…………….

Österreichische Immobilientreuhänder und ihr zukünftiges NQR-Qualifikationsniveau

Im Nationalen Qualifikationsrahmen Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Die Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind.

Folgende fünf Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister dargestellt:

Inhaber/innen von Qualifikationen des Niveau 6  haben ein vertieftes theoretisches Wissen in ihrem Arbeits- oder Lernbereich und können daher Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchführen.

Zudem sind sie in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

Inhaber/innen von Niveau 6-Qualifikationen sind darüber hinaus fähig, Projekte, Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter/ innen zu führen und Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.

Im § 94 der österreichischen Gewerbeordnung 1994 – GewO – werden 75 Gewerbe als reglementierte Gewerbe taxativ angeführt.

Jene hier im § 94 GewO angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem  NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind.

Die anderen reglementierten Gewerbe (alle ohne den Zusatz: Handwerk) müssen nun individuell einem NQR-Qualifikationsniveau zugeordnet werden.

Die im § 94 Z 35. normierten  Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) sind kein Handwerk, müssen daher individuell zugeordnet werden.

Die Befähigungsprüfung für Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger ist einer Meisterprüfung (siehe unten) im Aufbau, den Modulen, den Anforderungen und Voraussetzungen völlig gleichwertig, sodass an einer Zuordnung dieses Gewerbes auf dem NQR-Qualifikationsniveau VI nicht zu zweifeln ist.

Alle diese reglementierten Gewerbe müssen individuell einem NQR-Qualifikationsniveau zugeordnet werden:

5. Baumeister, Brunnenmeister

6. Bestattung

10. Chemische Laboratorien

14. Drogisten

15. Drucker und Druckformenherstellung

16. Elektrotechnik

18. Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnikunternehmen)

21. Fremdenführer

23. Fußpflege

25. Gas- und Sanitärtechnik

26. Gastgewerbe

32. Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften

33. Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen, und Handel mit sowie Vermietung von Medizinprodukten

35. Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)

36. Inkassoinstitute

41. Kontaktlinsenoptik

42. Kosmetik (Schönheitspflege)

46. Lebens- und Sozialberatung

48. Massage

56. Reisebüros

61. Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum

62. Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektiv, Bewachungsgewerbe)

63. Spediteure einschließlich der Transportagenten

65. Sprengungsunternehmen

66. Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher

69. Ingenieurbüros (beratende Ingenieure)

72. Überlassung von Arbeitskräften

74. Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation

75. Gewerbliche Vermögensberatung

76. Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten)

77. Wertpapiervermittler

78. Vulkaniseur

80. Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels

82. Holzbau-Meister

Jene hier angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem  NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind:

2. Augenoptik

3. Bäcker

4. Bandagisten, Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

7. Bodenleger

8. Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

11. Dachdecker

12. verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)

13. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)

19. Fleischer

22. Friseur und Perückenmacher

24. Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)

27. Getreidemüller

28. Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredeler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)

29. Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)

30. Hafner

31. Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)

34. Hörgeräteakustik

37. Kälte- und Klimatechnik

38. Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)

39. Kommunikationselektronik

40. Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung

43. Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)

45. Kunststoffverarbeitung

47. Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)

49. Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatronik für

Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)

50. Milchtechnologie (Handwerk)

51. Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)

52. Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)

53. Orthopädieschuhmacher; Schuhmacher; verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Reimer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner

54. Pflasterer

55. Rauchfangkehrer

58. Schädlingsbekämpfung

59. Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)

64. Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)

67. Stuckateure und Trockenausbauer

68. Tapezierer und Dekorateure

70. Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und W.schebügler)

71. Tischler; Modelbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)

73. Uhrmacher

79. Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer

81. Zahntechniker

Die Meisterprüfung

Die Meisterprüfung für ein Handwerk ist immer gleich aufgebaut und besteht aus 5 Modulen.

Sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)

Modul 5: Unternehmerprüfung

Das bedeutet, dass eine Meisterprüfung jedenfalls aus folgenden Prüfungsteilen besteht:

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Teil B.

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Teil B.

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.