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Österreich: Neue Qualifikationen dem NQR zugeordnet

13. September 2023: Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete weitere Qualifikationen zu

Mit der Veröffentlichung der Qualifikation „Befähigungsprüfung“ wurden weitere formale Qualifikationen (reglementierte Gewerbe) zum Nationalen Qualifikationsrahmen zugeordnet.

Insgesamt wurden jetzt, mit der Zuordnung Befähigungsprüfung, 31 Qualifikationen (Liste) zum NQR-Niveau VI zugeordnet.

Die damit verbundene Gleichwertigkeit mit einem Bachelorabschluss

  • unterstreicht die hochwertige Qualifikation, die mit einer erfolgreichen Befähigungsprüfung in einem reglementierten Gewerbe verbunden ist,
  • schafft u.U. die Zulassung zu Bachelorstudien und Masterstudiengängen.

Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR)

… ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen
Bildungssystems.

Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und
Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen…

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Fragen zum Beitrag, zu Studienmöglichkeiten mit einer Befähigungs- oder Meisterprüfung, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Hier können Sie VIS auf YouTube folgen

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

NQR-Zuordnung:

Mit der Meisterprüfung studieren:

Landwirtschaftsmeister – Bachelor gleichwertig! Ing. gleichwertig!

Einstufung der Pflegeberufe erfolgt. – Neue Chancen – auch in der Weiterbildung:

EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen:

Ingenieur Ing nach Meisterprüfung:

weitere YouTube-Videos:

https://www.youtube.com/@YouTubeProfessor/videos

Mit dem Meister zum Master

Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.

Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.  

Die Grundlage für die Aufnahme in einen Masterlehrgang der Weiterbildung auch ohne Matura schafft der „Europäische Qualifikationsrahmen“ (EQR)

Der Vorschlag für einen „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) wurde von der Europäischen Kommission im September 2006 vorgestellt, 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete und seither europaweit umgesetzt.

Dazu entwickeln die Mitgliedstaaten eigene nationale Qualifikationsrahmen. Ihre Niveaus werden den Niveaus des EQR zugeordnet.

Der EQR ist kompatibel mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse.

Die Niveaus 6 – 8 des EQR entsprechen dabei den drei Niveaus des Hochschulrahmens (Bachelor, Master, Doctoral studies).

Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus.

Die Länder sind aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationsniveaus mit dem EQR als neutrale Referenz zu verknüpfen.

Der EQR ist damit der Referenzrahmen für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.

Der europaweite Nutzen eines europäischen Qualifikationsrahmens liegt sohin in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und Transparenz von Qualifikationen zwischen Mitgliedsstaaten.

Um dies zu erreichen wurde den Staaten von der Europäischen Kommission auch empfohlen, nationale Datenbanken zu entwickeln.

Ein Register, das Qualifikationen abbildet, kann einen wertvollen Beitrag für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit der angebotenen Qualifikationen leisten.

Damit können Qualifikationen leichter verglichen und die Orientierung bei den bestehenden Angeboten erleichtert werden.

Österreich:

Das vorliegende NQR-Register, administriert von der NQR-Koordinierungsstelle in Österreich (NKS), besteht aus zwei Bereichen.

Zum einen gibt es einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Bereich, der Informationen zum EQR/NQR und der Lernergebnisorientierung bereitstellt. Dieser öffentliche Bereich ist zielgruppenorientiert aufbereitet und liefert alle relevanten Hintergrundinformationen zu diesen Themenbereichen.

Zum anderen werden hier die Zuordnungen zu Informationszwecken von der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) veröffentlicht.

Die das Zuordnungsersuchen einbringenden Stellen finden ihre Qualifikation, nach einer eingehenden Prüfung (formal und inhaltlich) und dem abgeschlossenen Zuordnungsprozess einem Niveau zugeordnet, in diesem NQR-Register wieder. Bestimmte für die Veröffentlichung vorgesehenen Datensätze (Titel der Qualifikation, Lernergebnisse, NQR Niveau, usw.) sind somit allgemein zugänglich und tragen so für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz auf Basis von Lernergebnissen in Österreich und Europa bei.

Es ist auch ein Ziel die Daten dieser nationalen Datenbank mit einer europäischen Datenbankzu verknüpfen und dem Endverbraucher rasch verfügbar zu machen.

Das NQR-Register unterstützt damit das übergeordnete Vorhaben, alle dem NQR zugeordneten Qualifikationen in Österreich und Europa vergleichbar und transparent zu machen.

Im Nationalen Qualifikationsrahmen Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Die Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind.

Folgende fünf Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister dargestellt:

Inhaber/innen von Qualifikationen des Niveau 6  haben ein vertieftes theoretisches Wissen in ihrem Arbeits- oder Lernbereich und können daher Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchführen.

Zudem sind sie in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

Inhaber/innen von Niveau 6-Qualifikationen sind darüber hinaus fähig, Projekte, Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter/ innen zu führen und Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.

Im § 94 der österreichischen Gewerbeordnung 1994 – GewO – werden 75 Gewerbe als reglementierte Gewerbe taxativ angeführt.

Jene 41 hier im § 94 GewO angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem  NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind.

Die anderen reglementierten Gewerbe (alle ohne den Zusatz: Handwerk) müssen nun individuell einem NQR-Qualifikationsniveau zugeordnet werden.

Jene hier angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind:

2. Augenoptik

3. Bäcker

4. Bandagisten, Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

7. Bodenleger

8. Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

11. Dachdecker

12. verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)

13. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)

19. Fleischer

22. Friseur und Perückenmacher

24. Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)

27. Getreidemüller

28. Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredeler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)

29. Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)

30. Hafner

31. Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)

34. Hörgeräteakustik

37. Kälte- und Klimatechnik

38. Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)

39. Kommunikationselektronik

40. Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung

43. Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)

45. Kunststoffverarbeitung

47. Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)

49. Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatronik für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)

50. Milchtechnologie (Handwerk)

51. Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)

52. Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)

53. Orthopädieschuhmacher; Schuhmacher; verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Reimer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner

54. Pflasterer

55. Rauchfangkehrer

58. Schädlingsbekämpfung

59. Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)

64. Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)

67. Stuckateure und Trockenausbauer

68. Tapezierer und Dekorateure

70. Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und W.schebügler)

71. Tischler; Modelbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)

73. Uhrmacher

79. Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer

81. Zahntechniker

Die Meisterprüfung

Die Meisterprüfung für ein Handwerk ist immer gleich aufgebaut und besteht aus 5 Modulen.

Sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Das bedeutet, dass eine Meisterprüfung jedenfalls aus folgenden Prüfungsteilen besteht:

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Teil B.

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Teil B.

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

…………….

Ing. – Dipl.HTL-Ing. – Bachelor? – MBA!

Der/die Ingenieur/in, der/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in sind einem Bachelor gleichwertig und können direkt in Masterlehrgänge der Weiterbildung einsteigen.

„Diplom-HTL-Ingenieur“ (abgek.: Dipl.-HTL-Ing.):

Die Bezeichnungen Diplom-HTL-Ingenieur beziehungsweise Diplom-HLFL-Ingenieur (Kurzbezeichnung Dipl.-HTL-Ing./Dipl.-HLFL-Ing.) wurde – mit der seit dem Jahr 1994 erfolgten Gründung von Fachhochschulen in Österreich – als staatliche Bezeichnung übergangsweise eingeführt, um bereits berufstätigen HTL-Ingenieuren eine Möglichkeit der Nachqualifizierung zu bieten.

Bereits im Jahr 1994 wurde das Gesetz derart befristet, dass die Bezeichnung nur dann verliehen werden kann, wenn die Verleihung vor dem 1. Jänner 2007 beantragt wird und alle Prüfungen bis zum 31. Dezember 2008 abgelegt werden.

Die Verleihung der Bezeichnung oblag dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium bzw. dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, jeweils in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium und dem Unterrichtsministerium.

Es handelt sich hierbei um keinen akademischen Grad!

„Ingenieur/in“

In meinem Blog habe ich mich schon einmal mit der Frage beschäftigt, ob HTL-Ingenieure nach der Änderung im IngG 2017 nun Bachelor sind:

Mit 1. Mai 2017 ist das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft getreten.

Mit den neuen Bestimmungen wurde die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine gestellt.

Die bisherigen Grundvoraussetzungen

  • HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und
  • drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis

bleiben gleich.

Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich.

Dadurch wurde aus der Standesbezeichnung „Ingenieur/in“ eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte berufliche Qualifikation, die aufgrund von Schule und Praxis erworben wird. Die Qualifikation „Ingenieur/in“ ist dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet.

Der im Jahre 2016 gesetzlich eingerichtete Nationale Qualifikationsrahmen baut auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) auf und fördert die Transparenz und internationale Vergleichbarkeit von Qualifikationen.

Die berufliche Qualifikation „Ingenieur/in“ ist seit 2017 also dem akademischen Grad Bachelor gleichwertig.

Gleichwertigkeit bedeutet aber nicht Gleichartigkeit!

Die Gleichwertigkeit der berufliche Qualifikation „Ingenieur/in“ bezieht sich dabei auf eine generelle, alle beruflich verwendbaren Qualifikationen umfassende Stufen-Hierarchie, ähnlich einer Güteklasse.

Diese Skala dient dazu, in Österreich und europaweit ein einheitliches Signal für die Wertigkeit von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen zu geben.

Dieses im Wesentlichen an der Komplexität des erlangten Wissens- und Fertigkeitsumfangs ausgerichtete Ranking ist nicht mit einer „Gleichartigkeit“ oder gar mit einer von AbsolventInnen frei wählbaren Führung beider Qualifikationen zu verwechseln.

Direkte Zulassung in Masterlehrgängen der Weiterbildung:

Ein Zugang zu Masterlehrgängen der Weiterbildung ist für den/die Ingenieur/in und den/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in – weil in Österreich auf NQR-Niveau VI (6) – direkt und ohne vorangegangenes Bachelorstudium möglich.

Solche Masterlehrgänge finden sich für den/die Ingenieur/in und den/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in z.B. hier: http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html

Beschreibung der Qualifikation „Ingenieur/in“ gemäß IngG 2017

Die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens ist in den Richtlinien gemäß § 7 IngG 2017, bestehend aus je einer Broschüre für die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie für die Fachexpertinnen und Fachexperten, welche die Fachgespräche durchführen, geregelt.

In jedem Bundesland stehen Zertifizierungsstellen zur Vergabe der Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ zur Verfügung.

Links zu den aktuellen Zertifizierungsstellen:

Sie haben Fragen zum Qualifikationsregister, zum NQR oder zu Weiterbildungs-möglichkeiten für Ingenieure? … dann schreiben Sie mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.