Schlagwort-Archive: Kompetenzen

Cedefop: Learning outcomes key instrument for VET – Lernergebnisse als Schlüsselinstrument für die Berufsbildung

Cedefop’s European handbook on learning outcomes featured prominently during the 4th policy learning forum (PLF) on learning outcomes in VET, a hybrid event organised in Thessaloniki and online, which attracted 90 experts and stakeholders from 30 countries.

The focus of the forum was on the application of learning outcomes for curriculum development, taking into account results of recent Cedefop studies on comparing VET qualifications and the future of VET.

The handbook’s revised edition provides practical guidance based on mutual learning and systematic research on defining, writing and applying learning outcomes.
Opening the event, Cedefop Deputy Director Mara Brugia reflected on the Agency’s work in the area of learning outcomes during the last 15 years. ‚Learning outcomes – she said – operating at the interface of VET, supply and demand side, and articulating how the demands of the labour market can be translated into national VET programmes and curricula, stand out as α key instrument for coordinating and governing VET.‘

Cedefop’s Anastasia Pouliou presented the second edition of the European handbook as well as the Agency’s work on the review and renewal of qualifications and the important role of transversal skills and competences, noting that ‚the learning process can rarely be fully predicted and described; learning outcomes must remain open to the explorative.‘

Dilemmas and possibilities

The dilemmas and possibilities of learning outcomes based national VET curricula were the topic of a panel discussion with international participants, moderated by Loukas Zahilas, Cedefop head of department of VET and qualifications.

Some of the key issues raised and messages highlighted by the participants included:

  • The need for capacity building and continuous exchange as linear or automatic implementation of learning approach in curricula cannot be assumed.
  • How much teacher autonomy or discretion is allowed at national level?
  • What type of assessment is necessary to capture actual learning outcomes?
  • How responsive or flexible curricula can be to ensure consistency and relevance of the approach?

Mr Zahilas said that learning outcomes are often used as a way to manage regional and local practices centrally, strengthening the accountability of schools and teachers, and others see them as a way to put learners at the centre and give teachers and students tools for active and open learning.

Tatjana Babrauskiene, representing Workers’ Group of the European Economic and Social Committee (EESC), contributed to the discussion by using the GPS metaphor, where learning outcomes can act as a navigator for students‘ educational pathways, while Sabine Tritscher-Archan, SMEunited said: ‘We cannot live without learning outcomes. It is all about trust’.

In Deutsch:

Das europäische Handbuch des Cedefop zu Lernergebnissen stand im Mittelpunkt des 4. Policy Learning Forum (PLF) zu Lernergebnissen in der Berufsbildung, einer gemischten Veranstaltung, die in Thessaloniki und online organisiert wurde und an der 90 Experten und Interessenvertreter aus 30 Ländern teilnahmen.

Der Schwerpunkt des Forums lag auf der Anwendung von Lernergebnissen bei der Entwicklung von Lehrplänen, wobei die Ergebnisse der jüngsten Cedefop-Studien über den Vergleich von Berufsbildungsqualifikationen und die Zukunft der Berufsbildung berücksichtigt wurden.

Die überarbeitete Ausgabe des Handbuchs bietet praktische Anleitungen, die auf gegenseitigem Lernen und systematischer Forschung zur Definition, Abfassung und Anwendung von Lernergebnissen basieren.
Bei der Eröffnung der Veranstaltung gab die stellvertretende Direktorin des Cedefop, Mara Brugia, einen Überblick über die Arbeit der Agentur auf dem Gebiet der Lernergebnisse in den letzten 15 Jahren. Lernergebnisse – so sagte sie – agieren an der Schnittstelle von Berufsbildung, Angebot und Nachfrage und formulieren, wie die Anforderungen des Arbeitsmarktes in nationale Berufsbildungsprogramme und Lehrpläne umgesetzt werden können, und erweisen sich als α-Schlüsselinstrument zur Koordinierung und Steuerung der Berufsbildung.

Anastasia Pouliou vom Cedefop stellte die zweite Ausgabe des europäischen Handbuchs sowie die Arbeit der Agentur an der Überprüfung und Erneuerung von Qualifikationen und die wichtige Rolle der bereichsübergreifenden Fertigkeiten und Kompetenzen vor und merkte an, dass „der Lernprozess selten vollständig vorhergesagt und beschrieben werden kann; die Lernergebnisse müssen offen bleiben, um erforscht werden zu können“.

Dilemmas und Möglichkeiten:

Die Dilemmata und Möglichkeiten lernergebnisorientierter nationaler Berufsbildungslehrpläne waren das Thema einer Podiumsdiskussion mit internationalen Teilnehmern, die von Loukas Zahilas, Cedefop-Abteilungsleiter für Berufsbildung und Qualifikationen, moderiert wurde.

Einige der von den Teilnehmern angesprochenen Schlüsselthemen und -botschaften waren:

Die Notwendigkeit des Aufbaus von Kapazitäten und des kontinuierlichen Austauschs, da nicht von einer linearen oder automatischen Umsetzung des Lernansatzes in den Lehrplänen ausgegangen werden kann; wie viel Autonomie oder Ermessensspielraum den Lehrkräften auf nationaler Ebene zugestanden wird; welche Art von Bewertung erforderlich ist, um die tatsächlichen Lernergebnisse zu erfassen; wie flexibel Lehrpläne sein können, um die Konsistenz und Relevanz des Ansatzes zu gewährleisten.

Herr Zahilas sagte, dass Lernergebnisse häufig als Mittel zur zentralen Steuerung regionaler und lokaler Praktiken eingesetzt werden, um die Rechenschaftspflicht von Schulen und Lehrern zu stärken, während andere sie als Möglichkeit sehen, die Lernenden in den Mittelpunkt zu stellen und Lehrern und Schülern Instrumente für aktives und offenes Lernen an die Hand zu geben.

Tatjana Babrauskiene, Vertreterin der Gruppe der Arbeitnehmer des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), trug zur Diskussion bei, indem sie die GPS-Metapher verwendete, wonach Lernergebnisse als Navigator für den Bildungsweg der Schüler dienen können, während Sabine Tritscher-Archan von SMEunited sagte: „Wir können ohne Lernergebnisse nicht leben. Es geht um Vertrauen“.


More reading

The forum’s presentations here.

Cedefop European handbook

Comparing vocational education and training qualifications

Towards better skills systems – Cedefop’s 2020 European skills index release

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung CEDEFO ….

Fragen zum Beitrag, zu Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Österreich: der Berufsschutz (bei einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer) sollte durch die entsprechende NQR-Zuordnung (oder eine Referenz darauf) gegeben sein:

Eine aktuelle Entscheidung des OGH motiviert mich zu diesem Beitrag.

Das Versicherungsjournal berichtet unter dem Titel „OGH entschied: Notfallsanitäter auf Portiertätigkeit verweisbar?“ ausführlich eine OGH-Entscheidung 10ObS32/22m vom 29. März 2022:

Die Beurteilung der Vorinstanzen, die die Tätigkeit des Klägers als Notfallsanitäter nicht als höheren nichtkaufmännischen Dienst ansahen, hält sich im Rahmen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.

So üben etwa auch ein Pflegehelfer (RS0084962 [T2, T4, T5, T7]), eine Kindergartenhelferin (RS0084962 [T3]), ein OP-Gehilfe (RS0084962 [T6]) oder ein Prosekturgehilfe (RS0084962 [T15]), auch wenn diese Tätigkeiten ein höheres Maß an Selbständigkeit, Denkfähigkeit, Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit erfordern und die Ausbildung bzw. das jeweilige Berufsbild gesetzlich geregelt sein sollten, keine Angestelltentätigkeit aus.

Die Ausbildung eines Notfallsanitäters reicht auch nicht an diejenige des – Angestelltentätigkeit verrichtenden (RS0084962 [T7]) – diplomierten Krankenpflegepersonals heran. Beim – in § 10 SanG beschriebenen – Tätigkeitsbereich des Klägers als Notfallsanitäter stehen vielmehr manuelle Arbeiten und den Notarzt unterstützende Tätigkeiten im Vordergrund.

Das (wenn auch eigenverantwortliche) Setzen notfallmedizinischer Maßnahmen durch den Notfallsanitäter ist nur eingeschränkt vorgesehen, wenngleich im Fall des Klägers besondere Notfallkompetenzen (§ 11 SanG) hinzukommen, nämlich das Legen von Venenzugängen oder die Intubation (auch hier jedoch nur, wenn ein Notarzt nicht vor Ort ist).

Auch wenn es sich bei der Tätigkeit um eine (für das menschliche Leben) verantwortungsvolle und sozial wertvolle Tätigkeit handelt, wie der Kläger in der Revision betont, hält sich die Beurteilung der Vorinstanzen im Rahmen der zitierten Rechtsprechung.

Dieses Erkenntnis ist für einen jahrelang als Notfallsanitäter mit einer weit über das zitierte Ausbildungserfordernis der §§ 10 und 11 SanG[1] hinausgehenden Ausbildung an der Wiener Rettungsakademie  – das wurde im Verfahren leider nicht vorgebracht – und mehr als 17jähriger Erfahrung aus hauptberuflicher Tätigkeit – ein schwerer Schlag.

Kernproblem:

Kein Vorliegen von Berufsschutz mangels einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer oder der Abschluss einer mittleren oder höheren Schulausbildung oder Hochschulausbildung sowie der Abschluss einer dem Schul- oder Lehrabschluss vergleichbaren Ausbildung.

Rechtssatz

Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. Sieht man von der Berufstätigkeit jener Person ab, die durch besondere Vorschriften Dienstnehmern gleichgestellt sind (vgl § 4 Abs 3 ASVG), muss es sich um eine unselbständige Erwerbstätigkeit handeln (vgl vor allem § 1 und § 3 Abs 1 ASVG).

Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. (T1); Beisatz: Ein erlernter Beruf liegt dann vor, wenn der Versicherte eine Berufsausbildung genossen und in einer den jeweils geltenden Vorschriften entsprechenden Form erfolgreich abgeschlossen hat. Es handelt sich dabei vor allem um die in der Lehrberufsliste gemäß § 7 BAG angeführten Lehrberufe. (T2)

Bei Berufstätigkeiten, denen ein standardisiertes Ausbildungsprogramm zugrunde liegt, die aber keine Lehrberufe sind, stellt der Oberste Gerichtshof in seiner Rechtsprechung auf eine vergleichbare Dauer und auf eine quantitativ vergleichbare Zahl von Unterrichtseinheiten ab. (T3)

Abzustellen ist auf die tatsächlich absolvierte Ausbildung und nicht auf die zum Zeitpunkt der Absolvierung dieser Ausbildung vorgesehene Ausbildungsdauer und damals geltende Qualifikationserfordernisse. (T5)

Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ stellt auf das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus ab. (T9)

Der OGH stellt bei der Beurteilung einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer in der Regel auf die zeitliche Komponente ab.

Die rund 200 gewerblichen, industriellen und dienstleistungsorientierten Lehrberufe sind durch Ausbildungsordnungen geregelt.

Die Dauer der Ausbildung beträgt je nach Lehrberuf zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre.

Mit einer unter zwei Jahren Dauer liegenden Ausbildung hat man vor dem OGH schlechte Karten.

Dabei kommt es doch nicht auf die Dauer der Ausbildung, sondern vor allem auf die vom OGH und Gesetzgeber geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ also das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus an.

Hier sollte nun der Österreichische Qualifikationsrahmen bzw. der Europäische Qualifikationsrahmen Einzug in die Rechtsprechung finden.

Mit einem Lehrabschluss werden Kompetenzen (also qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten) auf NQR-Niveau IV nachgewiesen.

Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ sollte daher für alle dem NQR zugeordneten Niveaustufen IV und höher unstrittig gegeben sein.

Das würde zum einen die in vielen Fällen längst nötige Zuordnung zum NQR-Niveau beschleunigen und zum anderen die Gerichte deutlich entlasten.

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum NQR, zu damit verbundenen Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Der Europäische Qualifikationsrahmen:


[1] Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz – SanG) StF: BGBl. I Nr. 30/2002 

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

  1. Kompetenzen und Persönlichkeit stärken
  2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf
  3. Höheres Gehalt
  4. Status
  5. Freude

Auch Hochschulabsolventen, die nicht das Ziel haben, eine akademische Laufbahn einzuschlagen, denken oft an eine Promotion.

Sie haben dabei abzuwägen, ob der damit verbundene langjährige und anspruchsvolle Weg zum Doktortitel wirklich sinnvoll ist.

Diese Frage kann natürlich nur jede/r für sich selbst beantworten, aber in allen Überlegungen werden wohl 5 Gründe immer wieder genannt und diesbezügliche  Argumente dafür und dagegen abgewogen.

  1. eine Promotion vermittelt Fachkenntnisse und stärkt die eigene Persönlichkeit.

Beschrieben wird die Kompetenz nach einer Promotion im Niveau 8 des europäischen Qualifikationsrahmens:

Niveau 8 beschreibt Kompetenzen, die zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet.

Fachkompetenz

Wissen

Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen (Doktoratsebene) oder über umfassendes berufliches Wissen in einem strategie- und innovationsorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.

Fertigkeiten

Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach (Doktoratsebene) oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
Neue Ideen und Verfahren beurteilen.

Personale Kompetenz

Sozialkompetenz

Organisationen oder Gruppen[1] mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
Fachübergreifend Diskussionen führen und in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.

Selbständigkeit

Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel wählen und neue Ideen und Prozesse entwickeln.

2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf

Ein Doktortitel verspricht bessere Chancen auf Führungspositionen. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes übernehmen mehr als die Hälfte aller Promovierten bereits im ersten Job eine Leitungsfunktion.[2] Dabei beträgt der Altersmedian bei den Promovierenden in Deutschland 29,7 Jahre, d.h. die eine Hälfte der Promovierenden war im Jahr 2017 jünger, die andere Hälfte älter.[3]

Man kann also mit einer Promotion schneller aufsteigen, wobei es hier natürlich große Unterschiede gibt und sich die Promotion für Sozial- und Geisteswissenschaftler eher nicht spürbar auswirkt, bei Medizinern, Technikern und Ingenieuren sowie Wirtschaftswissenschaftlern – insbesonders jene, die in Unternehmensberatungen und Kanzleien arbeiten wollen, schon.[4]

3. Höheres Gehalt

Schon das Einstiegsgehalt liegt mit Doktortitel in den meisten Branchen höher als das anderer Absolventen.

Daraus folgend dann auch das durchschnittliche Einkommen im Laufe der Karriere: bis zu 26 Prozent mehr Gehalt mit Doktortitel

Wie stark sich eine Promotion in den verschiedenen Fachbereichen auf das Gehalt auswirkt, zeigt eine Auswertung des Gehaltportals gehalt.de aus dem Jahr 2018.

Je nach Branche verdienen Berufseinsteiger mit Doktortitel zwischen 4 und 26 Prozent mehr Geld.[5]

4. Status

Ein Doktortitel sorgt in jedem Fall für Anerkennung und Respekt – nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag.

Im OECD-Durchschnitt besitzt ein Prozent aller Bürger über 25 Jahren einen Doktortitel. In den Vereinigten Staaten sind es 1,2 Prozent, in Deutschland sogar 1,8 Prozent.

Sehr interessant zu diesem Argument finde ich die Artikel „Die Akademisierung der Vorstandsetagen“ von Eugen Buß, „Promotionen von Politikern …“ von Heinrich Best und viele spannende wissenschaftliche Aufsätze mehr in Huber/Schelling/Honbostel (Hrsg): „Der Doktortitel zwischen Status und Qualifikation“, 2012

5. Freude

Ein Promotionsvorhaben kann aber einfach auch nur große Freude bereiten komplexere Sachverhalte zu durchschauen und zu verknüpfen, Interesse zu befriedigen, den Geist zu nutzen und zu schulen …….

So ist es auch zu erklären, warum der älteste Promovierende im Jahr 2017 in Deutschland bereits 97 Jahre alt war – die mit einer Promotion steigenden Berufsaussichten alleine werden hier nicht den Ausschlag gegeben haben.

Wie lege ich mein Promotionsvorhaben nun aber konkret an?  

Obgleich in Deutschland derzeit fast 200.000 Studierende ein Promotionsvorhaben betreiben und 155 der insgesamt 429 Hochschulen in Deutschland auch eine Promotionsberechtigung[6] haben, wird es zunehmend schwieriger die nötigen Betreuer zu finden (5,6 Promovierende je HochschulprofessorIn waren es in Deutschland im Jahr 2017).

Die Lösung liegt zunehmend in der Möglichkeit einer Auslandspromotion:

Wenn Sie daran Interesse haben, berate ich Sie sehr gerne – schreiben Sie einfach an Mail mit Ihren Fragen an martin.stieger@liwest.at

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth


[1] Dies umfasst Unternehmen, Verwaltungseinheiten oder gemeinnützige Organisationen

[2] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[3] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[4] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[5] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[6] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Mit dem Meister zum Master

Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.

Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.  

Die Grundlage für die Aufnahme in einen Masterlehrgang der Weiterbildung auch ohne Matura schafft der „Europäische Qualifikationsrahmen“ (EQR)

Der Vorschlag für einen „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) wurde von der Europäischen Kommission im September 2006 vorgestellt, 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete und seither europaweit umgesetzt.

Dazu entwickeln die Mitgliedstaaten eigene nationale Qualifikationsrahmen. Ihre Niveaus werden den Niveaus des EQR zugeordnet.

Der EQR ist kompatibel mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse.

Die Niveaus 6 – 8 des EQR entsprechen dabei den drei Niveaus des Hochschulrahmens (Bachelor, Master, Doctoral studies).

Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus.

Die Länder sind aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationsniveaus mit dem EQR als neutrale Referenz zu verknüpfen.

Der EQR ist damit der Referenzrahmen für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.

Der europaweite Nutzen eines europäischen Qualifikationsrahmens liegt sohin in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und Transparenz von Qualifikationen zwischen Mitgliedsstaaten.

Um dies zu erreichen wurde den Staaten von der Europäischen Kommission auch empfohlen, nationale Datenbanken zu entwickeln.

Ein Register, das Qualifikationen abbildet, kann einen wertvollen Beitrag für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit der angebotenen Qualifikationen leisten.

Damit können Qualifikationen leichter verglichen und die Orientierung bei den bestehenden Angeboten erleichtert werden.

Österreich:

Das vorliegende NQR-Register, administriert von der NQR-Koordinierungsstelle in Österreich (NKS), besteht aus zwei Bereichen.

Zum einen gibt es einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Bereich, der Informationen zum EQR/NQR und der Lernergebnisorientierung bereitstellt. Dieser öffentliche Bereich ist zielgruppenorientiert aufbereitet und liefert alle relevanten Hintergrundinformationen zu diesen Themenbereichen.

Zum anderen werden hier die Zuordnungen zu Informationszwecken von der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) veröffentlicht.

Die das Zuordnungsersuchen einbringenden Stellen finden ihre Qualifikation, nach einer eingehenden Prüfung (formal und inhaltlich) und dem abgeschlossenen Zuordnungsprozess einem Niveau zugeordnet, in diesem NQR-Register wieder. Bestimmte für die Veröffentlichung vorgesehenen Datensätze (Titel der Qualifikation, Lernergebnisse, NQR Niveau, usw.) sind somit allgemein zugänglich und tragen so für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz auf Basis von Lernergebnissen in Österreich und Europa bei.

Es ist auch ein Ziel die Daten dieser nationalen Datenbank mit einer europäischen Datenbankzu verknüpfen und dem Endverbraucher rasch verfügbar zu machen.

Das NQR-Register unterstützt damit das übergeordnete Vorhaben, alle dem NQR zugeordneten Qualifikationen in Österreich und Europa vergleichbar und transparent zu machen.

Im Nationalen Qualifikationsrahmen Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Die Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind.

Folgende fünf Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister dargestellt:

Inhaber/innen von Qualifikationen des Niveau 6  haben ein vertieftes theoretisches Wissen in ihrem Arbeits- oder Lernbereich und können daher Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchführen.

Zudem sind sie in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

Inhaber/innen von Niveau 6-Qualifikationen sind darüber hinaus fähig, Projekte, Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter/ innen zu führen und Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.

Im § 94 der österreichischen Gewerbeordnung 1994 – GewO – werden 75 Gewerbe als reglementierte Gewerbe taxativ angeführt.

Jene 41 hier im § 94 GewO angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem  NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind.

Die anderen reglementierten Gewerbe (alle ohne den Zusatz: Handwerk) müssen nun individuell einem NQR-Qualifikationsniveau zugeordnet werden.

Jene hier angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind:

2. Augenoptik

3. Bäcker

4. Bandagisten, Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

7. Bodenleger

8. Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

11. Dachdecker

12. verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)

13. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)

19. Fleischer

22. Friseur und Perückenmacher

24. Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)

27. Getreidemüller

28. Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredeler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)

29. Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)

30. Hafner

31. Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)

34. Hörgeräteakustik

37. Kälte- und Klimatechnik

38. Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)

39. Kommunikationselektronik

40. Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung

43. Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)

45. Kunststoffverarbeitung

47. Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)

49. Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatronik für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)

50. Milchtechnologie (Handwerk)

51. Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)

52. Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)

53. Orthopädieschuhmacher; Schuhmacher; verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Reimer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner

54. Pflasterer

55. Rauchfangkehrer

58. Schädlingsbekämpfung

59. Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)

64. Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)

67. Stuckateure und Trockenausbauer

68. Tapezierer und Dekorateure

70. Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und W.schebügler)

71. Tischler; Modelbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)

73. Uhrmacher

79. Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer

81. Zahntechniker

Die Meisterprüfung

Die Meisterprüfung für ein Handwerk ist immer gleich aufgebaut und besteht aus 5 Modulen.

Sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Das bedeutet, dass eine Meisterprüfung jedenfalls aus folgenden Prüfungsteilen besteht:

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Teil B.

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Teil B.

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

…………….

Wirtschaftsakademiker 4.0 in einer globalisierten Welt

Verband der österreichischen Wirtschaftsakademiker tagte in der Messe Wels:

Wirtschaftsakademiker 4.0 in einer globalisierten Welt

Von Donnerstag, 14. Juni, bis Samstag, 16. Juni, war der Verband der Österreichischen Wirtschaftsakademiker VÖWA mit seiner 38. Jahrestagung für drei Tage in Wels zu Gast:

Donnerstag, 14. Juni, ab 19 Uhr im Fashion Cafe Wels
WIRTSCHAFT traf REGION – „MOST wanted“ – gemütliches Get-Together im Fashion Cafe mit örtlichen Spezialitäten für Gaumen und Gehör.
Viele denken bei Most nach wie vor nur an simplen, bäuerlichen Durstlöscher. Im Fashion Cafe trat man den Beweis an, dass die einstige „Landessäure“ in unseren Breitengraden längst den Sprung zum hochwertigen Gesellschaftsgetränk vollzogen hat. Dazu gab es G’schmackiges vom Welser Bauernmarkt, für die musikalische Untermalung sorgte ein erstklassiger Ziehharmonikaspieler.

Freitag, 15. Juni, ab 10 Uhr im Eventquartier der Messe Wels
WIRTSCHAFT traf WISSENSCHAFT – „Wirtschaftsakademiker 4.0 in einer globalisierten Welt“ im EventQuartier der Messe Wels, u.a. mit Präsident Christoph Leitl, Prof. Hans Georg Neuweg, Prof. Klaus Zapatotczky, Dr. Clemens Malina-Altzinger und Bgm. Dr. Andreas Rabl – Details siehe unten!

ab 16:00 Uhr – Minoriten Wels
WIRTSCHAFT traf GESCHICHTE – „Schlüsselqualifikationen zur Römerzeit“ – Führung durch das „Römische Wels“ von und mit Dr. Renate Miglbauer.

ab 19 Uhr im Museum Angerlehner
WIRTSCHAFT traf KULTUR – Abendempfang. Als Mann der Wirtschaft hat er ein weltweit agierendes Unternehmen aufgebaut. Als Mann der Kunst ist er Mäzen und bietet vor allem zeitgenössischen, österreichischen Künstlern eine Plattform: Im Privatmuseum Angerlehner, „wo Kunst sich sammelt“, begrüßte man zu Führung und anschließendem Diner.

Samstag, 16. Juni, ab 10 Uhr – Museum Angerlehner
Generalversammlung des VÖWA, des ältesten, überparteilichen Interessensverbandes aller österreichischen Hochschulabsolventen mit wirtschaftlicher Ausrichtung.

 

Die 38. Wirtschaftsakademikertagung im Detail:

Wirtschaftsakademiker 4.0 in einer globalisierten Welt

Umwälzende Ereignisse wie die Digitalisierung, aber auch die laufenden Erkenntnisse und Errungenschaften von Wissenschaft und Technik lassen nicht nur unseren Alltag immer schneller werden, sie beeinflussen naturgemäß auch die Aufgabenstellungen und das Niveau der Ausbildung.

Was macht einen guten Wirtschaftsakademiker aus?

Welchen Anforderungen werden Studierende und Absolventen in Zukunft gewachsen sein müssen, um erfolgreich reüssieren zu können?

Wo kann durch universitäre Bildung und die Arbeitgeber unterstützend eingegriffen werden?

Mit diesen und ähnlichen Fragen nach den „Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen in einer globalisierten Welt“ befassten sich Hochkaräter aus Wirtschaft und Bildung vergangenen Freitag beim 38. Wirtschaftsakademikertag des Traditionsverbandes VÖWA, dem ältesten (Gründungsjahr 1927) und überparteilicher Interessenverband aller österreichischen Hochschulabsolventen mit wirtschaftlicher Ausrichtung.

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl forderte die Einführung eines Wertesystems ab dem Kindergarten, sowie einen positiven Umgang mit Leistung und Erfolg. Gemeinsam mit Stadtrat Peter Lehner lobte er das sanierte Budget, die neuen Betriebsflächen, das Wirtschaftswachstum und die Zukunft der Stadt.

Dr. Christoph Leitl, Präsident der Europäischen Wirtschaftskammern, der an diesem Tag mit der Goldenen Ehrennadel des VÖWA ausgezeichnet wurde, unterstrich in mitreißenden Worten einmal mehr, wie wichtig ein geeintes Europa für Wirtschaft und Gesellschaft ist. Außerdem hob er hervor, was jeder einzelne dafür tun könne, verwies auf die Notwendigkeit, unser Bildungssystem grundlegend in Richtung Förderung individueller Talente zu entwickeln und lebenslanges Lernen zu propagieren – entsprechend lobte Dr. Leitl das Engagement des VÖWA.

Im Anschluss erörterte WKOÖ Vizepräsident KommR Dr. Clemens Malina-Altzinger die Anforderungen der Wirtschaft an die Leistungsfähigkeit (Bereitschaft und Fähigkeit) künftiger Wirtschaftsakademiker  und -innen

Dem Themenkreis Anforderungen und Ausbildung stellten sich auch Univ.Prof. Dr. Georg Hans NeuwegLeiter der Abteilung für Wirtschafts- und Berufspädagogik an der JKU Linz, Univ.Prof. Dr. Klaus Zapotoczcky vom Institut für Soziologie an der JKU Linz, sowie Organisator Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Wirtschaftspädagoge an der Allensbach HochschuleKonstanz, in durchaus kritischer und selbstkritischer Betrachtung:

Prof. Neuweg brachte die Formel für die Ausbildung von Wirtschaftsakademiker/-innen auf den Punkt: „Persönlichkeit + Bildung + BWL“ und brach eine Lanze für betriebs-wirtschaftliche Ausbildungen auch für Klein- und Mittelbetriebe und die Allgemeine Betriebswirtschaft als Grundlage für weitere Spezialisierungen.

Grand Seigneur Prof. Zapotoczky forderte von jedem/jeder Wirtschaftsakademiker/-in Engagement für die Wirtschaft ein, aber auch in der  Gesellschaft, insbesondere für den Umweltschutz.

Prof. Martin Stieger, sieht große Herausforderungen und vor allem auch Chancen durch Konkurrenz aus China, Indien und Afrika auf die Ausbildung künftiger Wirtschaftsakademiker/-innen zukommen.

Resumee: Wirtschaftsakademiker 4.0 behaupten sich in einer globalisierten Welt – mittels neuer und alter Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen – für Angst oder Panik besteht kein Grund, im Gegenteil, Veränderungen bieten neben Risiken vor allem auch Chancen und Möglichkeiten, die es nur zu nutzen gilt.

KommR Dkfm. Werner Kraus, Präsident des VÖWA, dankte dem Organisator VOEWA-Vizepräsident und Landesleiter VOEWA Oberösterreich Prof. Dr. Dr. Martin Stieger und der Stadt Wels für die rundum gelungene Tagung und das ansprechende Rahmenprogramm in den Welser Minoriten und im Museum Angerlehner.

www.voewa.at

Rückfragen bitte an Prof. Dr. Dr. Martin Stieger:

martin.stieger@liwest.at

+43 (0) 664 /604 866 70

10 Jahre Europäischer Qualifikationsrahmen – Österreich hinkt nach!

Das Europäische Parlament und der Rat empfahlen den Mitgliedstaaten am 23. April 2008 (2008/C 111/01)[1]  „den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um

  • die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl
  • das lebenslange Lernen und
  • die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch
  • die weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts zu fördern […]“.

Eine sehr wichtige und zukunftsträchtige Initiative. Wie stehen wir aber nun bald 10 Jahre danach da?

Während in Deutschland bereits hunderte Qualifikationen den jeweiligen Kompetenzniveaus zugeordnet wurden – so als Beispiel der Meister, die Meisterin dem DQR/EQR-Niveau 6  ist die Situation in Österreich äußerst unbefriedigend.

So kann der jeweilige nationale Qualifikationsrahmen zwar dazu beitragen

  • die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu verdeutlichen,
  • die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu fördern,
  • die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen zu fördern,
  • Durchlässigkeit und Qualitätssicherung im jeweiligen Bildungssystem zu unterstützen,
  • Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu verbessern sowie

lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken, aber ist das den EU-Mitgliedsländern unterschiedlich wichtig.

Der deutschen Politik sichtbar wichtiger als uns in Österreich obgleich in Deutschland auch noch die einzelnen Länderinteressen (Bildungskompetenzen!) berücksichtigt werden mussten.

So wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen DQR am 1. Mai 2013 eingeführt.

Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.

Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise.

Indem der DQR ein System für die Zuordnung von Qualifikationen zu Kompetenzniveaus anbietet, hilft er, Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Qualifikationen besser sichtbar zu machen.

Der DQR  ist offen für die Zuordnung von Qualifikationen

  • der Allgemeinbildung,
  • der beruflichen Bildung und
  • der Hochschulbildung

jeweils einschließlich der Weiterbildung.

Überzeugen Sie sich selbst vom Stande des DQR und suchen Sie nach eine Qualifikationstyp oder einer Qualifikation im DQR https://www.dqr.de und zum Vergleich machen Sie das auch in Österreich: https://www.qualifikationsregister.at

Das (peinliche) dreijährige Nachhinken[2] hinter Deutschland ist mehr als augenscheinlich.

Im österreichischen Qualifikationsregister – also der Koordinationsstelle für den NQR in Österreich – kann man bislang nur aus folgendem Qualifikationstyp auswählen:

  • Berufsbildende Höhere Schulen
  • Berufsbildende Mittlere Schulen
  • Ingenieur/Ingenieurin
  • Lehre

Ein Ruhmesblatt schaut wahrscheinlich anders aus.

 

Lesen Sie bitte auch Qualifications frameworks in Europe: a never-ending success story

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

[2] Das Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) wurde erst am 24. Februar 2016 vom Nationalrat und im Anschluss am 10. März, mit einem Inkrafttreten ab 15. März, vom Bundesrat beschlossen. Veröffentlicht wurde das NQR-Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 21.März 2016.

 

CEDEFOP: „Berufsbildung – ein Weg, um die Kluft zwischen den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Arbeitgebern zu schließen“

Ergebnisse der Cedefop-OECD-Umfrage 2016 zu Integration durch Qualifizierung:

„In den vergangenen zwei Jahren hat Europa so viele Flüchtlinge und Asylsuchende aufgenommen wie nie zuvor.

So wurden 2015 und 2016 fast 2,5 Millionen neue Asylsuchende in der Europäischen Union (EU) registriert.

Viele von ihnen werden auf Dauer bleiben, und die EU muss dafür sorgen, dass sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden und ihren Lebensunterhalt möglichst rasch selbst bestreiten können.

Die soziale und wirtschaftliche Integration wird jedoch durch eine Reihe von Faktoren erschwert:

  • wie die traumatischen Erfahrungen der Migranten,
  • ihre schwache Bindung an das Aufnahmeland und
  • fehlende Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten.
  • Wer keine Nachweise für seine Kompetenzen und Qualifikationen vorlegen kann, hat Probleme, diese anerkennen zu lassen.

Während die meisten Sofortmaßnahmen auf humanitäre Hilfe

  • Unterkunft,
  • Grundbedürfnisse und
  • Schulbildung für Kinder

abzielten, geht es nun darum, mehr Anstrengungen für eine echte Integration der Flüchtlinge und derer, die voraussichtlich in Europa bleiben werden, zu unternehmen.

Berufsbildung kann Migranten die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Suche nach einer ihren Kompetenzen und Qualifikationen entsprechenden Beschäftigung erleichtern.

Angesichts der wachsenden Zahlen von Asyl- suchenden und Flüchtlingen müssen berufliche Bildungsgänge jedoch ausgebaut, angepasst und neu ausgestaltet werden.

Überall in der EU ist man bemüht, das allgemeine und berufliche Bildungsangebot zu erweitern und die Zugangsmöglichkeiten zu Bildungsmaßnahmen zu verbessern, wobei

  • neben SprachkursenKompetenzbewertung,
  • interkulturelles Training und
  • IKT-Schulungen,
  • arbeitsplatzbasiertes Lernen,
  • Berufsberatung,
  • Förderung von unternehmerischem Denken und Handeln
  • und Betriebspraktika

im Vordergrund stehen.

Viele Länder führen neue Komponenten in ihre Systeme ein,

  • automatisierte Selbstbewertungen,
  • beschleunigte berufliche Weiterbildungs-, Anerkennungs- und Eingliederungsverfahren und
  • mentorenunterstützte, öffentlich finanzierte Ausbildungsmaßnahmen,

um die Integration von Migranten zu erleichtern.

Die Bereitstellung ausreichender Mittel und Infrastruktur für solche Maßnahmen kann selbst für Länder mit hoch entwickelten Systemen zur Herausforderung werden.“
Lesen Sie weiter auf http://www.cedefop.europa.eu:

  • Frühintervention: Schlüssel zu erfolgreicher Integration
  • Kompetenzbewertung und Berufsberatung: erste Schritte zur Arbeitsmarktintegration
  • Bessere Bewältigung der Herausforderungen durch Kooperation der Akteure
  • Kontinuierliche Verbesserung von Programmen und Ressourcenmanagement
  • Leichtere Neuansiedlung und Umsiedlung durch besseren Informationsaustausch

 

Martin Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University