Wie werden wissenschaftliche Publikationen erstellt?
Die Zusammenfassung der Dissertation durch den Verfasser / das Author’s Summary
Wie erstelle ich eine gelungene Präsentation für die Verteidigung meiner Dissertation?
Außerdem:
Spezielle Video-Tipps für Ihre wissenschaftliche Arbeit
Antworten auf häufig gestellte Fragen von Studierenden
FAQs
Wenn Sie diesen Leitfaden anfordern wollen, Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten oder Interesse an weiteren Studienmöglichkeiten haben, schreiben Sie einfach ein Mail an vis@viennastudies.com
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen: vis@viennastudies.com
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Das TopUp: Für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren. Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen: vis@viennastudies.com
Das österreichische Studienrecht (Universitätsgesetz 2002 – UG[1]) sieht im § 64 (Allgemeine Universitätsreife)[2] für das jeweilige Rektorat einer Universität die Möglichkeit vor, Absolventen/-innen eines Bachelorstudiums direkt zum Doktoratsstudium zuzulassen, wenn das Bachelorstudium
innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und
mit besonderem Studienerfolg
abgeschlossen wurde.
Das UG[3] definiert den „besonderen Studienerfolg“ nicht und bietet dies den Rektoraten eine gewisse Autonomie.
Das bedeutet, dass man sich im Einzelfall direkt an der jeweiligen Universität informieren muss.
Deutschland:
Ganz ähnlich sieht es in Deutschland aus, wo die Kultusministerkonferenz (KMK) bereits im Jahr 2000 beschlossen hat, dass besonders qualifizierte Absolventen/innen direkt nach dem Bachelor in ein Promotionsverfahren aufgenommen werden können.
Die dafür nötige Eignungsfeststellungsprüfung wird dabei – wie in Österreich – von der jeweiligen Universität oder promotionsberechtigten Hochschule selbst festgelegt.
Von den jeweils deutlich mehr als 100.000 Promotionsstudierenden Deutschlands sind es allerdings nie mehr als 1.000 bis 1.500, die das Masterstudium überspringen konnten.
Auch in anderen Ländern, vorzugsweise den USA, gibt es die Möglichkeit einer Fast-track-Promotion, immer mit besonderen Anforderungen an erbrachte Studienleistungen verbunden und bei ausländischen Abschlüssen oft zusätzlich auch vom Studienfach und dem Ranking der Universität abhängig.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com
[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002
[2] § 64 Abs. (4) Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu Doktoratsstudien ist mit Ausnahme von Abs. 5 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges gemäß § 6 Abs. 4 des Fachhochschul-Studiengesetzes, oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Prüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Abs. (5) Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium kann auch durch den Abschluss eines Bachelorstudiums nachgewiesen werden, wenn das Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde. Nähere Regelungen hat das Rektorat zu erlassen.
(1) Der Studienerfolg ist durch die Prüfungen und die Beurteilung der wissenschaftlichen (Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation) oder der künstlerischen Arbeit (künstlerische Diplom-, Masterarbeit oder Dissertation) festzustellen.
(2) Der positive Erfolg von Prüfungen und wissenschaftlichen sowie künstlerischen Arbeiten ist mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4), der negative Erfolg ist mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, hat die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
(3) Prüfungen, die aus mehreren Fächern oder Teilen bestehen, sind nur dann positiv zu beurteilen, wenn jedes Fach oder jeder Teil positiv beurteilt wurde.
(4) Die Beurteilung der Praktika im Rahmen der pädagogisch-praktischen Studien erfolgt durch die Lehrveranstaltungsleiterin oder den Lehrveranstaltungsleiter auf der Grundlage der schriftlichen Leistungsbeschreibung der Praxislehrerin oder des Praxislehrers. Führt die schriftliche Leistungsbeschreibung voraussichtlich zu einer negativen Beurteilung, hat die oder der Studierende das Recht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Im grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogramm der staatlichen Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologie (UNIBIT) aus Sofia konnten am Freitag, 04. April 2020, sieben Kandidatinnen und Kandidaten aus Österreich und Deutschland ihr Doktoratsstudium mit der Verteidigung der Dissertation erfolgreich abschließen.
Die Endverteidigung hätten schon am 27. März vor Ort in Sofia stattfinden sollen, was Corona bedingt nicht mehr möglich war.
Die Universität organisierte daher eine online-defense an der während der rund siebenstündigen online-Konferenz gleichzeitig! fast 50 Personen aus sechs Ländern (Bulgarien, Deutschland, Nord Mazedonien, Kosovo, Albanien und Österreich) teilnahmen.
Die jeweils fünf Gutachter je Dissertationsvorhaben wurden aus drei Ländern und fünf Universitäten zugeschaltet.
Ein durchaus herausforderndes Projekt, das nicht nur allen formalen und inhaltlichen Vorschriften genügen musste, sondern auch interessante Diskussionen ermöglichte.
So konnte sich z.B. ein Promovent aus Österreich den Fragen des vormaligen mazedonischen Premierminister stellen, der als Professor aus Skopje zugeschaltet war.
Allen sieben KandidatInnen konnte nach gelungenen Präsentationen und hochinteressanten Diskussionen jeweils einstimmig der Doktorgrad (Dr.) zuerkannt werden.
Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein großartiges Erlebnis.
VISVienna International Studies möchte nicht nur den neuen zwei Doktorinnen und fünf Doktoren herzlich gratulieren, sondern sich bei der UNIBIT und den Kollegen und Freunden aus dem EduEarth-team bedanken, die diese einmalige Online-Konferenz erst möglich gemacht haben.
Tausende Berater, Therapeuten, Kunstschaffende – viele davon Ein-Personen-Unternehmen (EPU’s) – werden von der Corona-Krise gerade voll erwischt.
Nicht nur die Aufträge brechen weg, bereits gebuchte Termine werden storniert, die Sorgen steigen – auch die Kinder sind zu Hause und sollen unterrichtet werden und und und …..– das müssen Sie derzeit ja alles leider selber auch durchmachen.
Da denken Sie nicht daran, sich daneben auch noch weiter zu bilden oder gar zu studieren.
Oder doch?
Gerade Fernstudienangebote ermöglichen ein ortsunabhängigesStudium bei freier Zeiteinteilung und machen damit das fast Unmögliche möglich.
Vienna International Studies (VIS) bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Möglichkeiten an und kann Ihnen einen individuellen Bildungsplan erstellen, den Sie auch erfüllen können:
für AbsolventInnen eines Regelstudiums (Magister, Master, Dipl.Ing., …) bietet VIS eine spannende Online–Promotionsmöglichkeit an.
für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester mit einem zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren. Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
Wir beraten Sie gerne individuell und persönlich.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu Online-Lehrgängen: vis@viennastudies.com
Master-Absolventinnen und Absolventen akademischer Weiterbildung (MBA, MPA, MAS …) haben die Möglichkeit in einem Semester einen MSc-Lehrgang (Wirtschaftspsychologie) als TopUp in Fernlehre zu absolvieren.
„Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.“ Johann Wolfgang von Goethe
Anlässlich der Verteidigung ihrer Dissertation vor wenigen Tagen hat
einer der nun erfolgreichen neuen Doktoranden ein Foto gepostet, welches es
wirklich gut auf den Punkt bringt.
Man kann nicht promovieren, wenn man mit dem Promotionsverfahren nicht beginnt.
„Auch der längste
Marsch beginnt mit dem ersten Schritt.“[1]
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.
Über VIS werden in Wien Studienprogramme ausländischer Hochschulen grenzüberschreitend angeboten und dabei alle Stufen der „Bologna“-Architektur (Bachelor, Master, Promotion) abgedeckt.
Neben den Regelstudiengängen ermöglicht VIS auch akademische Weiterbildung (Expertenlehrgänge, Masterlehrgänge) in Fernlehre.
VIS selbst ist keine Hochschule sondern kann dieses umfassende Studienangebot im Rahmen von Kooperationen mit unterschiedlichen Universitäten und (Fach-)Hochschulen anbieten.
Das ermöglicht dem VIS-Team, für jede/n Interessierte/n ein individuelles Studienangebot quasi maß-zu-schneidern.
Die Zulassungsvoraussetzungen, das inhaltliche Studienangebot, die Studiengebühren, die Unterrichtssprache ….. sind so unterschiedlich wie die Interessen der potentiell Studierenden selbst.
Besuchen Sie daher unsere Website https://viennastudies.com oder lassen Sie sich ganz einfach vom VIS-team umfassend beraten.