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Gendern – ja/nein – wie? – Geschlechtergerechte Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten

Vienna International Studies hat dazu ein kurzes Wiki auf YouTube gestellt:

In wissenschaftlichen Arbeiten soll eine geschlechtergerechte Sprache verwendet werden.

Das heißt in Bezug auf Personenbezeichnungen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und darüber hinaus aller Geschlechter.

Sehr hilfreiche Quellen:

Leitfaden für eine diskriminierungssensible Sprache in Wort und Bild“ der FH Burgenland

Criado-Perez, Caroline – Unsichtbare Frauen: wie eine von Daten beherrschte Welt die Hälfte der Bevölkerung ignoriert

Studien, die zeigen, dass das generische Maskulinum überwiegend als (rein) männlich interpretiert wird:

  • Hegarty, Peter and Buechel, Carmen (2006), ‘Androcentric Reporting of Gender Differences’, APA Journals: 1965–2004 Review of General Psychology, 10:4, 377–89
  • Vainapel, Sigal, Shamir, Opher Y., Tenenbaum, Yulie and Gilam, Gadi (2015), ‘The Dark Side of Gendered Language: The Masculine-Generic Form as a Cause for Self-Report Bias’, Psychological Assessment Issue, 27:4, 1513–19
  • Sczesny, Sabine, Formanowicz, Magda, and Moser, Franziska (2016), ‘Can Gender-Fair Language Reduce Gender Stereotyping and Discrimination?’, Frontiers in Psychology, 7, 1–11
  • Horvath, Lisa Kristina and Sczesny, Sabine (2016), ‘Reducing women’s lack of fit with leadership positions? Effects of the wording of job advertisements’, European Journal of Work and Organizational Psychology, 25:2, 316–28
  • Stout, Jane G. and Dasgupta, Nilanjana (2011), ‘When He Doesn’t Mean You: Gender-Exclusive Language as Ostracism’, Personality and Social Psychology Bulletin, 36:6, 757–69
  • Vervecken, Dries, Hannover, Bettina and Wolter, Ilka (2013), ‘Changing (S) expectations: How gender fair job descriptions impact children’s perceptions and interest regarding traditionally male occupations’, Journal of Vocational Behavior, 82:3, 208–20
  • Prewitt-Freilino, J. L., Caswell, T. A. and Laakso, E. K. (2012), ‘The Gendering of Language: A Comparison of Gender Equality in Countries with Gendered, Natural Gender, and Genderless Languages’, Sex Roles, 66: 3–4, 268–81
  • Gygax, Pascal, Gabriel, Ute, Sarrasin, Oriane, Oakhill, Jane and Garnham, Alan (2008), ‘Generically intended, but specifically interpreted: When beauticians, musicians, and mechanics are all men’, Language and Cognitive Processes, 23:3, 464–85
  • Stahlberg, D., Sczesny, S. and Braun, F. (2001), ‘Name your favorite musician: effects of masculine generics and of their alternatives in German’, Journal of Language and Social Psychology, 20, 464–69

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.

Plagiate und die Konsequenzen daraus müssen wirklich nicht sein

Immer häufiger werden wissenschaftliche Arbeiten nicht nur von den Hochschulen selbst, sondern auch von externen Gutachtern auf Plagiate hin überprüft.

Compliance-Beauftragte in Unternehmen, politische Mitbewerber, Konkurrenten …. ja sogar Streitverfangene in zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen, lassen wissenschaftliche Arbeiten oft viele Jahre nach deren Erscheinen oder dem Erlangen des akademischen Grades überprüfen.

Es drohen die Aberkennung des akademischen Grades und unter Umständen die Anklage wegen Betrug und Urheberrechtsverletzung.

Dazu kommt die eigene Scham, verbunden mit öffentlicher Häme über das moralische Versagen.

Die eigene wissenschaftliche Redlichkeit und die Hochschulgesetze verlangen die Einhaltung der allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis.

Um Sie bei Ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu unterstützen hat VIS Vienna international Studies daher einige Wiki auf YouTube gestellt:

Einige gesetzliche Regelungen:

Das österreichische Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 regelt im § 51:

31.Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.
32.Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen liegt jedenfalls dann vor, wenn jemand unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder sich bei der Verfassung einer schriftlichen Arbeit oder Ablegung einer Prüfung oder bei der Erstellung einer künstlerischen Arbeit unerlaubter Weise einer anderen Person bedient (insbesondere Inanspruchnahme einer von einer dritten Person erstellten Auftragsarbeit) oder wenn Daten und Ergebnisse erfunden oder gefälscht werden.
33.Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet, im Rahmen der Aufgaben und Ziele der jeweiligen Einrichtung die rechtlichen Regelungen, ethischen Normen und den aktuellen Erkenntnisstand des jeweiligen Faches einzuhalten.

Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) vom 1. Januar 2005 regelt schon im § 3 Abs. 5

„Alle an der Hochschule wissenschaftlich Tätigen sowie die Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Ein Verstoß hiergegen liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder die Forschungstätigkeit Dritter erheblich beeinträchtigt wird. Im Rahmen der Selbstkontrolle in der Wissenschaft stellen die Hochschulen Regeln zur Einhaltung der allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten auf.“

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Fragen zu diesem Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet 

weitere VIS-Wiki:

Vienna International Studies – VIS – Kontakt- und Regelstudien, Nano Degrees und TopUp-Angebote in Fernlehre

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Master of Science (MSc) in einem Semester:

Promotion neben Beruf und Familie:

Management und Marketing – Kontaktstudium:

MBA General Management Competence – der (Fernlehr-) MBA mit Maßanzug

short summary

  • der MBA für Generalisten
  • mit der Möglichkeit sich die Spezialisierung oder Vertiefung maß-zu-schneidern
  • der meistgebuchte MBA-Lehrgang der letzten 5 Jahre
  • 90 ECTS
  • Mindeststudiendauer 3 Semester, Berufstätige studieren in der Regel 4 Semester
  • Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen max. 30 ECTS
  • 11 Module (66 ECTS)
  • Masterarbeit (24 ECTS)
  • Lehrgangsgebühr EUR 8.900,–, steuerlich abzugsfähig
  • Zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre absolvierbar

Der MBA ersetzt die Unternehmerprüfung[1] und schafft u.a. die Zugangsvoraussetzung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung[2] oder auch des Gastgewerbes.

Der MBA General Management Competence wird als Kooperationslehrgang des AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH angeboten.

Der MBA General Management Competence vermittelt Ihnen die notwendigen Schlüsselfertigkeiten um als Generalist funktionsübergreifende Managementaufgaben zu übernehmen und erfolgreich durchführen zu können.

Die Studieninhalte umfassen breite betriebswirtschaftliche Themen und sind ideal für alle Führungskräfte, die sich kaufmännisches und rechtliches Wissen auf akademischem Niveau in kompakter Form aneignen wollen.

Der Masterlehrgang besteht aus zwei Abschnitten – einen Abschnitt BASIS (36 ECTS Studienleistung) mit den 6 Pflichtmodulen

  • Grundzüge der Ökonomie (6 ECTS)
  • Rechnungswesen – Buchhaltung & Bilanzierung (6 ECTS)
  • Marketing (6 ECTS)
  • Informations- und Kommunikationstechnologie (6 ECTS)
  • Wirtschaftsrecht (6 ECTS)
  • Wissenschaftliches Arbeiten (6 ECTS)

sowie einem Abschnitt AUFBAU (30 ECTS) bestehend aus 5 Wahlmodulen, welche der Studierende aus den nachstehenden Lehrveranstaltungen selbst bestimmt!

  • Strategisches Management (6 ECTS)
  • Unternehmensorganisation (6 ECTS)
  • Personalwirtschaft (6 ECTS)
  • Controlling (6 ECTS)
  • Organisationspsychologie (6 ECTS)
  • Projektmanagement (6 ECTS)
  • Öffentlichkeitsarbeit (6 ECTS)
  • Mitarbeiterschulung/Motivation (6 ECTS)
  • Management Non-Profit-Org. (6 ECTS)
  • BWLEuropa-Recht (6 ECTS)
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen (6 ECTS)
  • Verwaltungsrelevante Rechtsgebiete (6 ECTS)

Der Modus von Wahlmodulen im Abschnitt AUFBAU ermöglicht eine auf die Bedürfnisse des Studierenden maßgeschneiderte Weiterbildung.

Berufsbild und Karrierechancen – Für wen eignet sich dieser Masterlehrgang besonders?

Das Fernstudium „MBA General Management Competence“ eignet sich ideal für

  • Personen, die in Zukunft als Generalisten Führungsaufgaben und Führungspositionen im Unternehmen übernehmen wollen.
  • Nicht-Betriebswirte, die sich für eine breite betriebswirtschaftliche Weiterbildung mit akademischem Abschluss („Master of Business Administration“) entschließen wollen.
  • Personen, die auf Führungskräfte-Ebene kompetent auftreten und mitreden wollen
  • Personen, welche die Vorteile eines berufsbegleitenden Fernstudiums (keine Präsenz an der Hochschule, flexibles Lernzeit-Management, Prüfungen online von Zuhause aus) einer renommierten Hochschule in Anspruch nehmen wollen.

Weitere Informationen zum MBA General Management Competence finden Sie hier:

http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-individual-skills.html

den Folder dazu:

http://asasonline.com/fileadmin/content/course-pdf/AIM_General_Management_Competence.pdf

 

Rückfragen bitte an Martin Stieger, martin.stieger@asasonline.com

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

 

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

 

[1] § 8 Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (1) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse nachweist, …(4) 11. Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind.

[2] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 94/2003 § 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:

  1. a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und

b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit