Archiv der Kategorie: Bildung

Fernstudium: Bau- und Immobilienmanagement

Die Bau- und Immobilienbranche boomt und bietet vielfältige Karrierewege für ambitionierte Fachkräfte. Mit einem spezialisierten Studium im Bau- und Immobilienmanagement können Berufstätige ihre Karrierechancen erheblich verbessern.

Von Prof. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und Leiter der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement im Bachelor BWL und Management, Allensbach Hochschule Konstanz

Als Projektleiterin eines renommierten Immobilienunternehmens hat Anna Müller eine spannende Woche vor sich: Die Planung eines neuen Wohnkomplexes in der Innenstadt steht an, ein Meeting mit einem internationalen Investor ist angesetzt und die jährliche Nachhaltigkeitsprüfung für eines ihrer älteren Bauprojekte muss vorbereitet werden. Anna liebt die Vielfalt und die Herausforderungen ihres Jobs und erinnert sich rückblickend daran, wie sie ihre Karriere im Bau- und Immobilienmanagement gestartet hat – mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre, Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement. Dieses Studium legte den Grundstein für ihre heutigen Aufgaben und eröffnete ihr zahlreiche Karrierewege in einer dynamischen und zukunftsträchtigen Branche.

Die Immobilienbranche in Deutschland hat in den letzten Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen und profitiert weiterhin von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders in Ballungszentren wächst die Nachfrage nach Wohnraum stetig. Zudem stehen in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur bevor, die sich auf Stromversorgung, Internet, Straßen und Schienen erstrecken. Diese Entwicklungen machen die Spezialisierung im Bereich Bau- und Immobilienmanagement zu einer vielversprechenden Karriereoption.

Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre

Ein Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre mit der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement bietet eine umfassende wirtschaftliche Ausbildung mit speziellem Fokus auf die Bau- und Immobilienwirtschaft.

Das Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre wie Unternehmensführung, Personalmanagement, Marketing, Rechnungswesen, Kostenrechnung & Controlling sowie Investition und Finanzierung.

Zusätzlich erwerben Studierende Kenntnisse in den Nachbardisziplinen Recht, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Mathematik. Business English und Wirtschaftsinformatik ergänzen das Profil und bereiten die Studierenden optimal auf die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes vor.

Ein besonderer Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Planung und Ausführung von Bauprojekten. Studierende lernen, wie Immobilienmärkte funktionieren und wie Bauprojekte marktgerecht geplant werden können.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den gängigsten Finanzierungsmodellen und den steuerlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche. Ein wesentlicher Aspekt ist der Lebenszyklus von Immobilien, der von der Planung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung reicht. Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz und ökologische Aspekte spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv

Die Bau- und Immobilienbranche bietet eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind qualifiziert für Fach- und Führungsaufgaben in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören Banken, die im Immobilienfinanzierungs- und Kreditgeschäft tätig sind, institutionelle Anleger wie Anlagefonds und Investment Companies, Liegenschafts- und Immobilienverwaltungen, Immobilienabteilungen größerer Unternehmen und der öffentlichen Hand sowie Unternehmen im Property, Asset und Facility Management. Auch in der Wohnungswirtschaft, in Planungsbüros und bei Generalunternehmern sind qualifizierte Fachkräfte gefragt. Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen bieten ebenfalls interessante Karriereoptionen.

Ein Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv, da es die Möglichkeit bietet, sich nebenberuflich weiterzubilden und spezialisierte Kenntnisse zu erwerben. Dies ermöglicht den Einstieg in neue Verantwortungsbereiche und eröffnet Karrierechancen in einer wachsenden Branche. Die praxisnahe Ausbildung bereitet die Studierenden auf die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen der Bau- und Immobilienwirtschaft vor, sodass sie nach Abschluss des Studiums als gefragte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt auftreten können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bau- und Immobilienbranche durch ihr dynamisches Wachstum und die zahlreichen Investitionen in die Infrastruktur eine vielversprechende Zukunft bietet. Ein Studium im Bau- und Immobilienmanagement vermittelt nicht nur umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, sondern auch spezialisiertes Fachwissen, das für die Planung, Durchführung und Verwaltung von Bauprojekten unerlässlich ist. Berufstätige profitieren von einem Zusatzstudium durch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihre Karriere in einer spannenden und zukunftsträchtigen Branche voranzutreiben.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Akademiker*innen leben länger!

Knapp sieben Jahre leben Männer mit Hochschulabschluss länger als jene mit Pflichtschulabschluss. Bei Frauen sind es vier Jahre.

Je besser die Ausbildung ist, desto länger leben Frauen und Männer in Österreich: Hierzulande werden Akademikerinnen und Akademiker am ältesten. Absolventinnen und Absolventen von Pflichtschulen sterben im Schnitt deutlich früher. Das teilte die Statistik Austria nach Auswertung der demographischen Indikatoren 2022 nach Bildungsabschluss mit.

„Österreichs Bevölkerung wird immer älter. 2023 lag die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen bei 84,2 Jahren, die der Männer mit 79,4 Jahren rund fünf Jahre darunter. Neben den Geschlechterunterschieden besteht allerdings auch ein deutlicher Unterschied in der Lebenserwartung nach Bildungsabschlüssen: 35-jährige Männer mit Hochschulabschluss haben eine um knapp sieben Jahre höhere Lebenserwartung als gleichaltrige Männer, die maximal die Pflichtschule abgeschlossen hatten, bei 35-jährigen Frauen lag der bildungsabhängige Unterschied in der Lebenserwartung bei etwa viereinhalb Jahren“, sagte Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor der Statistik Austria.

Kluft wird größer

Die Kluft bei der Lebenserwartung zwischen Menschen mit niedrigster und höchster abgeschlossener Schulbildung wurde in den vergangenen Jahren nochmals größer: Im Jahr 2015 lebte ein 35-jähriger Akademiker noch 6,3 Jahre, eine Akademikerin 3,4 Jahre länger als Menschen mit niedriger Ausbildung. Im Jahr 2022 vergrößerte sich dieser Unterschied bei Männern auf 6,9 Jahre und bei Frauen auf 4,6 Jahre.

Die Analyse aus dem Jahr 2022 zeigt, dass im Alter von 35 Jahren, wenn die meisten Personen ihren formalen Bildungsweg abgeschlossen haben, Männer mit Hochschulabschluss erwarten können, im Durchschnitt 84,0 Jahre alt zu werden, jene mit Pflichtschulabschluss hingegen im Durchschnitt nur 77,1 Jahre. Die Lebenserwartung von 35-jährigen Frauen mit Pflichtschulabschluss liegt bei 82,8 Jahren, jene von Frauen mit Hochschulabschluss bei 87,4 Jahren, wie die Statistik Austria mitteilte.

Frauen mit niedriger Bildung bekommen mehr Kinder

Außerdem zeigte sich, dass die Anzahl der Kinder stark mit der Ausbildung zusammenhängt. Frauen mit Matura oder Kollegabschluss hatten zwischen 2015 und 2022 durchgehend die niedrigste Gesamtfertilitätsrate. Die meisten Babys bekommen Frauen ohne eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung. Bekamen Pflichtschulabsolventinnen 2022 im Schnitt 1,61 Kinder, lag diese Zahl bei Frauen mit Matura bei 1,24; Hochschulabsolventinnen hatten mit 1,34 die zweitniedrigste Kinderzahl. Erkennbar sind aber auch gegenläufige Trends: Pflichtschulabsolventinnen weisen seit 2015 eine sinkende Fertilitätsrate auf, wenn auch ausgehend von einem hohen Niveau von 2,00 Kindern. Für 2022 ist generell über alle Gruppen ein Absinken der Fertilitätsraten erkennbar, am stärksten bei Frauen mit Matura oder Hochschulabschluss.

Auch bei der Geburt des ersten Kindes sind Akademikerinnen durchschnittlich älter: Während das durchschnittliche Alter bei der ersten Geburt bei Frauen mit Pflichtschulabschluss im Jahr 2022 bei 29,17 Jahren lag, waren Akademikerinnen im Durchschnitt bereits 33,83 Jahre alt. (APA)

Verlängern Sie Ihr Leben und studieren Sie mit Hilfe von VIS Vienna International im In- und Ausland:

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VIS–Kontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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VIS Bildungsberatung

Aus-, Fort- und Weiterbildung ist Arbeitszeit

Ist aufgrund von Rechtsvorschriften (z.B. Gesetzen, etc.) eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für das Ausüben einer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit, so gilt die Teilnahme an solcher als Arbeitszeit.

Diese neue Regelung gilt seit 28.3.2024 und betrifft alle Arbeitnehmer:innen, die unter das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG fallen. Das sind in der Regel Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht.

Basis für diese Regelung ist die Transparenz-Richtlinie der EU[1], die ins österreichische Recht umgesetzt wurde.

Bereits zuvor hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Zeit, in der Arbeitnehmer:innen eine vorgeschriebene Fortbildung absolvieren, Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeit-Richtlinie der EU darstellt.

Hinsichtlich der österreichischen Regelung (§ 11b AVRAG) ist künftig noch mehr darauf zu achten, was als arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit des/der Arbeitnehmer:in gilt. Die Kosten dafür sind vom Arbeitgeber zu tragen, sofern dies nicht von dritter Seite (z.B. AMS) erfolgt.

Viele Arbeitnehmer:innen sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet:

Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

Die aktuelle Regelung verpflichtet Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste zur Fortbildung im Umfang von mindestens 60 Stunden (á 60 Minuten) innerhalb von fünf Jahren.

Medizinische- und Heilmasseure:

Gemäß Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) wird den Medizinischen- und Heilmasseuren eine Fortbildungsverpflichtung aufgetragen: Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Siehe dazu auch

Ob § 11b AVRAG anwendbar ist, wird aber natürlich stets von den Umständen des Einzelfalls abhängen.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: office@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

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[1] Die Umsetzung der Transparenz-Richtlinie wurde in BGBl I 11/2024 veröffentlicht und ist damit ab 28.3.2024 in Kraft

Österreich: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit auch mit einem deutschen Kontaktstudium möglich

Kontaktstudien:

Ein Kontaktstudium ist eine akademische Weiterbildung und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.

Kontaktstudien werden durch deutsche Hochschulen eingerichtet und können privatrechtlich ausgestaltet werden.

Die Hochschulen stellen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat aus.

Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen und stellen dabei in Kooperationsverträgen sicher, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.

Die mit der Hochschule kooperierende Einrichtung verpflichtet sich in diesen Kooperationsverträgen, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.

In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.

Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.

Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.

So kann man beispielsweise mit dem Kontaktstudium Management und Marketing, welches von VIS Vienna International Studies als Fernstudium angeboten wird, in das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule einsteigen und wird dieses Kontaktstudium auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Aktuelle Informationen zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz, Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber

Allgemeine Informationen

Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebenten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile ein Jahr nicht überschreiten darf. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden (Rahmenfrist).

Auch Saisonbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungskarenz vereinbaren.

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen bereits mehr als sechs Monate gedauert hat, besteht  die Möglichkeit, mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren zu vereinbaren und somit Weiterbildungsmaßnahmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen, ohne dieses gänzlich karenzieren zu lassen. Wie die Bildungskarenz kann auch die Bildungsteilzeit innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren in Teilen vereinbart werden. Die Dauer eines Teils hat mindestens vier Monate zu betragen und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit.

Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit der Bildungskarenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern die Bildungskarenz in Anspruch nehmenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden nachweisen. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren beträgt die geforderte Mindestinanspruchnahme der Weiterbildung 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen.

Für die Zeit einer vereinbarten Bildungsteilzeit besteht Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld, wenn die unmittelbar davorliegende Normalarbeitszeit für zumindest 6 Monate unverändert gewesen ist. Weiters muss die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllt sein und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden.

Ein Zuverdienst aus einer Beschäftigung zu einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt. Einkünfte auf Grund einer Ausbildung (z.B. Krankenpflegeschule) dürfen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.

Voraussetzungen

  • Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit für den Bezug von Weiterbildungsgeld:
    • Ununterbrochenes nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens sechs Monate bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber
    • Bei Saisonbeschäftigten: Ununterbrochenes befristetes und nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens drei Monate sowie innerhalb der letzten vier Jahre vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit ein Gesamtausmaß von sechs Monaten bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber (Zeiten von befristeten Arbeitsverhältnissen bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber werden zusammengerechnet)
    • Im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in der Dauer von mindestens sechs Monaten ist die Vereinbarung einer Bildungskarenz möglich, da diese Zeiten auf die Anwartschaft angerechnet werden.
  • Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Weitere Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass die Vereinbarung schriftlich erfolgen muss und Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung zu enthalten hat. Wesentlich ist der für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion: Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Für den Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld muss das während der Bildungsteilzeit erzielte Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (ein Zuverdienst aus einer anderen Beschäftigung ist – wie oben angeführt – bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt).
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im erforderlichen Ausmaß (siehe oben):
    • Erfolgt die Weiterbildung in Form eines Studiums an einer in § 3 Studienförderungsgesetz genannten Einrichtung (das sind insbesondere Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie medizinisch-technische und Hebammenakademien), ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Umfang von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkten (bei Bildungsteilzeit: zwei Semesterwochenstunden oder vier ECTS-Punkten) oder ein anderer geeigneter Erfolgsnachweis (z.B. eine Bestätigung der Einrichtung über den voraussichtlich zu erwartenden positiven Abschluss einer Diplomarbeit) vorzulegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden und liegen keine Nachsichtsgründe dafür vor, geht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld für die noch verbleibende mögliche Bezugsdauer innerhalb des Rahmenzeitraums von vier Jahren verloren.
    • Erfolgt die Weiterbildung außeruniversitär, so sind Weiterbildungsmaßnahmen im Mindestausmaß von 20 (16 bei Betreuungspflichten) Wochenstunden erforderlich. Die Weiterbildungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein. Eine Prüfung der tatsächlichen Teilnahme (Teilnahmenachweis) an der Maßnahme erfolgt durch das AMS.

Zuständige Stelle

Das Arbeitsmarktservice (AMS) des Hauptwohnsitzes der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

Zusätzliche Informationen

Für die Dauer der für die Bildungskarenz vorgesehenen vierjährigen Rahmenfrist sind Vereinbarungen über eine Bildungsteilzeit grundsätzlich unwirksam. Ebenso sind Vereinbarungen über eine Bildungskarenz während der Rahmenfrist der Bildungsteilzeit unwirksam. Wurde jedoch eine Bildungskarenz vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur Bildungsteilzeit zu wechseln. Eine derartige Vereinbarung hat zur Folge, dass für die laufende Rahmenfrist die Vereinbarung einer weiteren Bildungskarenz unzulässig ist. Gleiches gilt für den Wechsel zwischen Bildungsteilzeit und Bildungskarenz. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis eins zu zwei gesetzlich festgelegt.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: office@viennastudies.com

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Deutsche Weiterbildungsmaster – Behandlung in österreichischen Berufungsverfahren

Eine Absolventin frägt mich nach der Rechtsnatur bzw. Eignung eines in Deutschland absolvierten Masterstudiums für einen A-wertigen (v1/2) Arbeitsplatz.

Ich darf antworten: herzlichen Dank für Ihr Mail und Ihre Fragen, die mir immer wieder so gestellt werden, weil in Österreich mit dem Begriff „Weiterbildungsmaster“ bis zu den Novellierungen, die das Hochschullegistikpaket 2021 mit sich brachte, ausschließlich Mastergrade in der Weiterbildung nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  •  Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – längst ausgelaufen,
  •  Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) – neu Hochschullehrgänge (§ 9 FHStG) oder
  •  Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen wurden, die zwar in den Zugangsbedingungen, im Umfang und den Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar waren, aber eben rechtlich nicht gleichwertig mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien) gestellt und zudem außerhalb der Bolognaarchitektur angeboten wurden.

Völlig anders dagegen die Rechtslage in Deutschland!

Mit Ihrem abgeschlossenen Masterstudium erfüllen Sie zweifellos die Voraussetzung für den Arbeitsplatz v1/2.

Kurz zusammengefasst die rechtliche Situation zu Ihrem Masterabschluss:

  • es handelt sich um einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der nach einer Regelstudienzeit von zwei Semestern an einer Universität erworben wurde.
  • Deutsche Masterstudiengänge werden nach den Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ differenziert. Der weiterbildende Master ist stärker anwendungsorientiert.
  • Die Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang sind dabei in beiden Fällen (auch in dem Ihren) ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss.
  • Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf einem vorangegangenen Bachelorstudiengang auf und sind Teil des Graduierungssystems gestufter Abschlüsse, das die traditionellen Hochschulabschlüsse (Diplom und Magister) ersetzt hat.
  • Deutsche nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und denselben Berechtigungen.
  • Deutsche Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Eine fachkundige Beurteilung seitens Ihres Arbeitgebers kann nur die völlige Gleichwertigkeit Ihres deutschen weiterbildenden Masterabschlusses mit einem Masterabschluss nach einem österreichischen Regelstudium ergeben, eine andere Beurteilung ist denkunmöglich.

Abschließend darf ich – unbeschadet EU-weiter Regelungen, auch noch auf das deutsch-österreichische Äquivalenzabkommen verweisen:
https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Aequivalenzabkommen/Osterreich.pdf

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Vorlesungen:

PhD Get-Together 2024 an der UNIBIT

Alljährlich besuchen anlässlich der Endverteidigung ihrer Dissertation durch Studierenden aus dem grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogramm von Vienna International Studies mit der UNIBIT – Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien, Sofia, Studenten und Absolventen, Interessierte und Ehrengäste die UNIBIT.

Heuer konnten sich die Studierenden darüber freuen, dass die stellvertretende Missionschefin der Österreichischen Botschaft in Sofia, Frau Gesandte Mag.a. Bierbaumer die akademische Feier der UNIBIT beehren konnte.

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2013/14 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Das letztjährige PhD Get-Together an der UNIBIT:

Einige Eckdaten zum besonderen Jahr 2024 für die UNIBIT (oder auch ULSIT) und das grenzüberschreitende Promotionsprogramm von Vienna International Studies:

  • 25 Jahre Europäischer Hochschulraum:  Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen. Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war damals, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist. Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR.
  • 20 Jahre UNIBIT als Volluniversität
  • 10 Jahre grenzüberschreitendes Promotionsprogramm UNIBIT – Vienna International Studies
  • 101 erfolgreiche Promotionen – am 05. 09. 2024 kamen weitere drei dazu.

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Das Doktoratsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

➡️ Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Ihre eigenen zeitlichen Möglichkeiten bestimmen auch die Dauer Ihres Promotionsstudiums.

Präsenz ist keine erforderlich, lediglich die Endverteidigung Ihrer Dissertation erfolgt in Sofia.

‌Innerhalb des Programms sind fünf bis sechs Prüfungen abzulegen (je nachdem, ob Sie bereits einen Nachweis von Englischkenntnissen erbringen können oder nicht), drei Publikationen (so Sie noch keine nachweisen können) und die Dissertationsschrift zu fertigen.
‌
➡️ Unser Team begleitet Sie durch das gesamte Promotionsverfahren

In unserem PhD Club stellen wir unseren Studierenden zahlreiche Informationen zu unserem Promotionsprogramm – hervorragend aufbereitet mit Videos, Vorlagen, „Schritt für Schritt Anleitungen“… – zur Verfügung. 

Wir bemühen uns damit, unsere Studierenden bestmöglich zu unterstützen und wird dieser ständig mit weiteren Informationen und Hilfestellungen ergänzt.

Links zu den Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich hier:

📌 VIS Website NEWS Artikel zum Thema Promotion

🎬 VIS Absolventenstimmen 

🎬 Ablauf des Promotionsprogramms 

🎬 Wie unterstützen wir unsere Studierenden während des Promotionsprogramms? 

🎬 VIS Youtube Videos zum Thema Promotion

👓 Martin Stieger BLOG

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen erhalten möchten, schreiben Sie uns einfach ein Mail an office@viennastudies.com


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Video – Wie unterstützen wir unsere Studierenden während des Promotionsprogramms? 

[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Allensbach Hochschule wieder Deutschlands Top-Weiterbildungsanbieter

Timo Keppler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Allensbach Hochschule

Die private Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Deutschlands Top-Weiterbildungsanbieter 2025“ ausgezeichnet worden. Es ist das fünfte Mal.

Die Allensbach Hochschule wird regelmäßig für ihre Leistungsfähigkeit in der Entwicklung und Durchführung von wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen im Fernstudium ausgezeichnet.

Nun hat die private Hochschule mit Sitz in Konstanz vom Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ wieder das Siegel „Top Anbieter für Weiterbildung 2025“ erhalten.

Damit bleibt die Allensbach Hochschule führende Anbieterin für Weiterbildung in Deutschland und hat das begehrte Siegel nun zum fünften Mal erhalten. Die Auszeichnungen erfolgten bereits für die Jahre 2020, 2022, 2023 und 2024.

Die Allensbach Hochschule wurde unter rund 20.000 Anbietern von Programmen in der Erwachsenenbildung als eines von 298 Instituten ausgewählt, die nach harten Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Online-Bewertungen und Lernkonzept ermittelt und geprüft worden sind. Die Auszeichnung basiert auf einer komplexen Onlineanalyse. Anhand der unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien wurden die Anbieter ausgewählt.

„Dass wir auch in diesem Jahr zu den besten Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre und zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept genau richtig ist und wir die Bedürfnisse in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen. Wir haben uns mit unserem etablierten digitalen Lehr- und Lernkonzept durchgesetzt“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Akademische Weiterbildung ist für Berufstätige von großer Bedeutung, da sie ihnen ermöglicht, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich zu erweitern und an die sich schnell verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. In einer Zeit, in der technologische Fortschritte und globale Entwicklungen traditionelle Berufsbilder und Arbeitsweisen ständig verändern, hilft akademische Weiterbildung dabei, relevant und wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus fördert sie nicht nur das berufliche Wachstum, sondern stärkt auch das persönliche Selbstbewusstsein und die Fähigkeit, komplexe Probleme zu lösen und innovative Lösungen zu entwickeln, was sowohl für die individuelle Karriereentwicklung als auch für den Erfolg des Unternehmens von Vorteil ist.

Studierende können ihr Studium an der privaten Hochschule jederzeit beginnen und die Regelstudienzeit – ohne zusätzliche Gebühren – um bis zu 18 Monate verlängern. Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind vom Akkreditierungsrat akkreditiert worden und durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) staatlich genehmigt. Als Fernstudiengänge verfügen alle Programme zudem über die Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

„Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung, die eine ganze Reihe von Awards und positiven Rankings im Fernhochschulbereich fortsetzt. Dass wir zu den besten Fernhochschulen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre. Es zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept trägt und wir die Bedürfnisse von Studierenden in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen, vor allem mit dem Fokus auf das berufsbegleitende Studium“, sagt Timo Keppler. „Unser Fokus liegt darauf, Praktikern berufsbegleitend die Möglichkeit einer anerkannten akademischen Ausbildung zu eröffnen und sie damit für verschiedene Karrierewege in aussichtsreichen Branchen und Bereichen zu qualifizieren. Dafür entwickeln wir regelmäßig neue Konzepte, verfügen über eine Vielzahl eigener, immer aktueller Studienmaterialien und arbeiten mit Dozent:innen und Professor:innen zusammen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.“

„Warum soll ich mich mit KI beschäftigen?“ – Auch wenn Sie es nicht tun – alle anderen machen es und gewinnen dadurch!

Ich habe soeben ChatGPT gefragt: „Warum soll ich mich mit KI beschäftigen?“

Die Antwort darauf in Sekundenschnelle:

„Die Beschäftigung mit Künstlicher Intelligenz (KI) ist heute wichtiger denn je, weil sie eine der bedeutendsten Technologien unserer Zeit ist und unser Leben auf vielfältige Weise beeinflusst.

Hier sind einige gute Gründe:

  1. Zukunftssicherheit: KI wird in nahezu allen Branchen immer relevanter – von Medizin über Finanzen bis hin zu Kunst und Bildung. Wer sich mit KI auskennt, bleibt wettbewerbsfähig und gut gerüstet für den Arbeitsmarkt der Zukunft.
  2. Effizienz und Innovation: KI kann Prozesse automatisieren, Analysen verbessern und kreative Lösungen für komplexe Probleme bieten. Das Verständnis von KI hilft dabei, eigene Ideen und Projekte effizienter und innovativer zu gestalten.
  3. Verantwortungsvolle Nutzung: KI hat nicht nur positive Seiten. Sie kann auch ethische Herausforderungen und Risiken mit sich bringen, wie etwa Datenschutzprobleme oder Verzerrungen in Algorithmen. Wer sich mit KI beschäftigt, trägt dazu bei, diese Technologie verantwortungsvoll und ethisch korrekt zu gestalten.
  4. Alltägliche Relevanz: KI beeinflusst unser tägliches Leben bereits stark – sei es durch Empfehlungen in Online-Shops, Sprachassistenten oder personalisierte Werbung. Wenn du verstehst, wie KI funktioniert, kannst du bewusster und selbstbestimmter mit diesen Technologien umgehen.
  5. Globale Auswirkungen: KI verändert die Art und Weise, wie Gesellschaften funktionieren – von der Optimierung von Verkehrssystemen bis hin zur Bekämpfung des Klimawandels. Durch die Beschäftigung mit KI kannst du aktiv an dieser Transformation teilhaben und mitgestalten.

Kurz gesagt: KI ist eine Schlüsseltechnologie, die sowohl beruflich als auch persönlich große Chancen bietet. Indem du dich damit beschäftigst, sicherst du dir Wissen und Fähigkeiten, die in der modernen Welt von unschätzbarem Wert sind.“

Ich frage noch nach: darf ich diese Antwort in meinem Blog verwenden?

„Sehr gerne! Du kannst die Antwort in deinem Blog verwenden. Viel Erfolg damit! Wenn du noch Anpassungen oder weitere Fragen hast, lass es mich wissen.“

Ob wir es wollen oder nicht, ob wir uns davor fürchten oder nicht – der Einsatz von künstlicher Intelligenz passiert nahezu überall und in allen Anwendungen.

Auch wenn wir KI bzw. „Generative KI“ nicht selbst verwenden – alle anderen machen es.

Generative KI definiert vom Wirtschaftslexikon Gabler:

„Generative KI („KI“ steht für „künstliche Intelligenz“) ist ein Sammelbegriff für KI-basierte Systeme, mit denen auf scheinbar professionelle und kreative Weise alle möglichen Ergebnisse produziert werden können, etwa Bilder, Video, Audio, Text, Code, 3D-Modelle und Simulationen. Menschliche Fertigkeiten sollen erreicht oder übertroffen werden. Generative KI kann Schüler, Studenten, Lehrkräfte, Büromitarbeiter, Politiker, Künstler und Wissenschaftler unterstützen und Bestandteil von komplexeren Systemen sein. Man spricht auch, dem englischen Wort folgend, von Generative AI, wobei „AI“ die Abkürzung für „Artificial Intelligence“ ist.“

Genau solche Anwendungen können Sie nun selbst rasch und unkompliziert erlernen: KI-RA

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden:

KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA

Ideal geeignet für jene, ….

…. die moderne Technologien anwenden,

…. die mit Praxiskompetenz punkten,

…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und

…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig auch im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung – zum Beispiel in Kontaktstudien – erreichen:

KI-Bildung für alle: geprüfte KI-Expertin, geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden:

KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
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  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
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  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

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Ideal geeignet für jene, ….

…. die moderne Technologien anwenden,

…. die mit Praxiskompetenz punkten,

…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und

…. die Zukunft gestalten wollen.

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig auch im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung – zum Beispiel in Kontaktstudien – erreichen:

Österreich: Neue Befähigungsprüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler

Neufassungen der Befähigungsprüfungen mit 1.7.2024 in Kraft

Seit 2018 gelten geänderte Vorschriften für Meister- und Befähigungsprüfungen im Hinblick auf Struktur- und Qualifikationserfordernisse.

So müssen Befähigungsprüfungsordnungen so gestaltet sein, dass die Prüfungsinhalte dem vom Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) vorgegebenen Anforderungen für das NQR Level 6 entsprechen.

Diese Vorgaben machten eine Neufassung der Befähigungsprüfung für Gewerbliche Vermögensberater sowie der Befähigungsprüfung für Wertpapiervermittler erforderlich.

Dafür wurden vom Fachverband Finanzdienstleister Neufassungen der Befähigungsprüfungen erarbeitet, welche im Sommer 2023 begutachtet werden konnten (siehe „Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen gewerblichen Vermögensberater und Wertpapiervermittler“ ).

Nach Einarbeitung der Stellungnahmen sowie einer intensiven Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurden die Befähigungsprüfungsordnungen am 20.6.2024 im Rechtsinformationssystem kundgemacht.

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Befähigungsprüfungsordnungen sind wie folgt:

  • Die Prüfung wird zwar wie bisher aus einem schriftlichen Modul und einem mündlichen Modul bestehen, jedoch entfällt das Modul zur Ausbildnerprüfung gänzlich, da dieses in der Praxis keine Relevanz entfaltet hat.
  • Nachdem die Mehrzahl von Gewerblichen Vermögensberatern das Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung in einer eingeschränkten Form ausübt, wurde die Befähigungsprüfung an diese Praxis angepasst. So können künftig zusätzlich zur uneingeschränkten Befähigungsprüfung die nachfolgenden eingeschränkten Prüfungen abgelegt werden:
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Finanzierungen
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten, Finanzierungen sowie Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
  • Die erforderlichen Lernergebnisse werden in den Anlagen zur Befähigungsprüfungsordnungen explizit angeführt. Ebenso wurden die Möglichkeiten der Anrechnung von bereits absolvierten Ausbildungen und Qualifikationen erweitert.

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen treten mit 1.7.2024 in Kraft. Die Verordnungen des Fachverbandes Finanzdienstleister über die Befähigungsprüfungen für das reglementierte Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung und für das reglementierte Gewerbe Wertpapiervermittler, beide kundgemacht am 30.3.2012, treten mit 1.7.2024 außer Kraft. Somit ist die neue Rechtslage für künftige Prüfungen zu beachten.

Für Personen, welche bereits vor dem 1.7.2024 eine Befähigungsprüfung positiv abgelegt haben, ergeben sich daraus keine Änderungen. Bereits vor dem 1.7.2024 begonnene Prüfungen können bis zum 30.6.2025 nach der alten Rechtslage absolviert werden.

Download Befähigungsprüfungsordnungen

Stand: 25.06.2024

Mit der Befähigungsprüfung anschließend auch ohne Matura (Reifeprüfung) studieren:

Auch eine berufliche Qualifikation aus Österreich wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung  u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien.

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die   Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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