Studieren in Malta? Zulassung zum MBA ohne Bachelor? Im reinen Online-Studium zum BSc?

Ja, alle diese Möglichkeiten bieten sich über die United International Schools (UIS), eine maltesische Higher Education Institution (HEI).

Gegründet, um den Bedürfnissen einer neuen Generation von Lernenden gerecht zu werden:

  • Lernende aus einer zunehmend heterogenen Gemeinschaft;
  • Lernende, die studieren und arbeiten wollen oder arbeiten müssen, um zu studieren, oder
  • Lernende, die in abhängigen Betreuungsverhältnissen leben, die flexiblere Lernformen als das Lernen auf dem Campus erfordern;
  • Lernende der digitalen Generation, die nicht nur mit der Technologie vertraut sind, sondern auch Spaß an der digitalen Umgebung haben.

Um all diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, bietet die UIS flexible Programme an, die es den Lernenden ermöglichen, ihre Qualifikation zu verbessern und den Absolvent:innen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und/oder ihre berufliche Entwicklung zu fördern.

Die Programme orientieren sich an bewährten digitalen Verfahren und werden über internationale Lernplattformen angeboten.

Die UIS entstand aus einer Partnerschaft zwischen zwei langjährigen Hochschulanbietern, die seit über 20 Jahren Online-Bildungsprogramme anbieten.

Erfahren Sie hier alles über spannende Bachelor– und Masterstudien, die zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolviert werden können und den akademischen Abschluss von zu Hause aus ermöglichen.

Fragen zum Beitrag, zu berufsrechtlichen Fragen, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

18 Gedanken zu „Studieren in Malta? Zulassung zum MBA ohne Bachelor? Im reinen Online-Studium zum BSc?

  1. Pingback: Mit Vienna International Studies (VIS) in Konstanz, London, Paris, Malta ….. oder Sofia studieren? - Martin Stieger Blog

  2. Pingback: Hans Sachs Institut Wels - freiwillige Vereinsauflösung - Martin Stieger Blog

  3. Pingback: Joseph Schumpeter Institut Wels - freiwillige Vereinsauflösung - Martin Stieger Blog

  4. Pingback: Baden-Württemberg: Koalition bringt großes Bildungspaket auf den Weg - Martin Stieger Blog

  5. Pingback: Österreich: Weiterbildungsstudie 2024 - Martin Stieger Blog

  6. Pingback: Wien: Ein Studium ist immer noch eine gute Investition - Martin Stieger Blog

  7. Pingback: Baden-Württemberg: Tagung für wissenschaftliche Weiterbildung - Martin Stieger Blog

  8. Pingback: Österreich: Studierende sind älter und arbeiten mehr - Martin Stieger Blog

  9. Pingback: Baden-Württemberg: Besserer Zugang zu Weiterbildungsangeboten - Martin Stieger Blog

  10. Pingback: Akademiker*innen leben länger! - Martin Stieger Blog

  11. Pingback: Baden-Württemberg: Betriebliche Weiterbildung wieder auf Vor-Corona-Niveau - Martin Stieger Blog

  12. Pingback: Vienna International Studies: zeit- und ortsunabhängig im In- und Ausland studieren und das Studium fair finanzieren - Martin Stieger Blog

  13. Dennis

    Sehr geehrter Herr Stieger,

    ich habe den Beitrag zum Fernstudium an der UIS gelesen und habe einige Fragen zu den maltesischen Higher Education Institutes.

    Eine Anfrage zur Anerkennung eines solchen Abschlusses – sei es ein Bachelor- oder ein Master-Titel – bei der ENIC NARIC Austria zur Führung und Eintragung in öffentliche Urkunden ist leider negativ ausgefallen. Die ENIC NARIC bewertet maltesische Abschlüsse ausschließlich dann positiv, wenn diese den Status „self-accrediting“ besitzen und die Bildungseinrichtung als „Universität“ gelistet und somit staatlich anerkannt ist.

    Ein Blick in die Anabin-Datenbank bestätigt diese Aussage: Auch in Deutschland werden nur staatliche Institutionen als Universitäten gelistet. Interessanterweise ist dort kein Eintrag der UIS zu finden.

    Die maltesische Akkreditierungsagentur „MFHEA“ akkreditiert jedoch sämtliche Bildungsanbieter vom MFQ/EQF Level 4 bis Level 8. Darunter fällt auch die UIS, die BA- und MA-Abschlüsse auf Level 6 und 7 anbietet.

    Nun zu meiner Frage:
    Warum kann die ENIC NARIC Austria keine Bewertung vornehmen und gibt an, dass diese Abschlüsse aus Malta nicht anerkannt werden? Könnte dies mit einer fehlenden ESG-Akkreditierung der MFHEA zusammenhängen?

    Ich habe einen ähnlichen Fall von einer anderen Institution in Malta mit demselben Problem beobachtet.

    Über eine Auskunft zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen!

    LG Dennis

    Antworten
    1. martingstieger – Austria – doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)
      martingstieger Beitragsautor

      Sehr geehrter Herr Aloski,

      Danke für Ihre Frage.

      Für die Beantwortung der Frage der Eintragung akademischer Grade in öffentliche Urkunden wird in Österreichs das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) und hier der § 88 „Führung akademischer Grade“ angewandt:

      (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes („a“, „in“ oder „x“) geführt werden darf. Dies gilt auch für Personen, denen aufgrund von § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, mit der Maßgabe, dass lediglich einer der verliehenen akademischen Grade geführt werden darf.
      (1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen. Personen, denen aufgrund des § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, haben das Recht, die Eintragung eines akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen.
      (2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

      Die postsekundäre Bildungseinrichtung muss im EU-Mitgliedsland (oder im Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums), in dem der akademische Grad erworben wurde, anerkannt sein.

      Das heißt, die Anerkennung richtet sich primär nach den Regelungen des Herkunftslandes, nicht nach einer österreichischen Anerkennung.

      Eine HEI higher education institution ist nach maltesischem Recht natürlich eine postsekundäre Bildungseinrichtung und so bieten diese in der Regel auf den drei Stufen der Bolognaarchitektur akademische Studien an.

      Österreich sieht drei Voraussetzungen für die Eintragung akademischer Grade:

      1. Institutionelle Anerkennung: Die Bildungseinrichtung muss im jeweiligen Land als Hochschule oder Universität anerkannt sein.
      2. Entsprechung des Grades: Der akademische Grad muss vergleichbar mit den österreichischen Standards für postsekundäre Abschlüsse sein.
      3. Verfahren: Je nach Grad und Herkunftsland können die genauen Verfahren variieren. In der Regel wird die Überprüfung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) vorgenommen.

      Da die 1. Voraussetzung von Malta aus definiert wird, sehen die österreichischen Behörden, wohl auch die AQ Austria, Interpretationsspielraum in der zweiten Voraussetzung, einer Entsprechung dieser Abschlüsse mit den österreichischen Standards.

      Da Malta einer „self-accrediting higher education institution“ gemäß maltesischem Recht das Recht einräumt, ihre eigenen Studiengänge zu bewerten und zu akkreditieren, ohne dass sie dafür die direkte Zustimmung oder Akkreditierung einer externen staatlichen Behörde wie der Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) einholen muss, ist dieser Status natürlich mit hohen Qualitätsanforderungen verbunden:

      1. Höchste Qualitätsstandards: diese Institution muss zeigen, dass sie über starke interne Qualitätssicherungssysteme verfügt.
      2. Erfahrung und Reputation: in der Regel handelt es sich dabei um etablierte Hochschulen, die in der Lage sind, eigenverantwortlich ihre Bildungsangebote zu evaluieren.
      3. Regelmäßige Überprüfungen: trotz ihrer Autonomie unterliegt eine self-accrediting higher education institution weiterhin Überprüfungen durch die MFHEA oder andere relevante Gremien.

      Derzeit hat nur die University of Malta diesen Status.

      Daher billigen die Behörden in Österreich den akademischen Abschlüssen dieser Universität auch die Eintragbarkeit zu.

      Der Knackpunkt liegt nun in der Frage, ob alle anderen HEI aus Malta,
      • die natürlich ebenfalls akkreditiert werden müssen,
      • deren Studiengänge akkreditiert werden müssen,
      • die natürlich auch ein Qualitätssicherungssystem nachweisen müssen
      • und die nach maltesischem Recht postsekundäre Bildungseinrichtung darstellen,
      den nötigen internationalen Standards entsprechen und ob Österreich hier das Recht hat, die Entsprechung des Grades – also die Vergleichbarkeit mit den österreichischen Standards für postsekundäre Abschlüsse – zu verneinen.

      ENIC/NARIC und die AQ Austria vermeinen ja.

      Deutschland (ANABIN) sieht es wie Österreich oder besser, Österreich folgt hier Deutschland.

      Damit hängt auch Ihre Frage zusammen: Könnte dies mit einer fehlenden ESG-Akkreditierung der MFHEA zusammenhängen?

      Die Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) – also die nationale Akkreditierungsbehörde Maltas und für die Qualitätssicherung im Hochschulbereich zuständig – hat schon vor Jahren große Schritte unternommen, um ihre Verfahren mit den Europäischen Standards und Richtlinien für die Qualitätssicherung (ESG) in Einklang zu bringen.

      Im Jahr 2021 wurde ein nationaler Aktionsplan erstellt, um die ESG-Standards zu implementieren: https://mfhea.mt/seqa-esg

      Ungeachtet dieser Bemühungen resümiert die ENQA, die European Association for Quality Assurance in Higher Education in einem Bericht (2024), dass die MFHEA zwar in vielen Bereichen den ESG-Standards entspricht, in anderen nur teilweise konform ist und insbesondere wurde dabei festgestellt, dass die MFHEA noch nicht vollständig mit Teil 2 der ESG-Standards übereinstimmt, also jenem Teil, der die externen Qualitätssicherungsverfahren betrifft:
      enqa.eu/wp-content/uploads/MFHEA-external-review-report.pdf?

      Dessen ungeachtet konnte die Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) im Oktober 2024 die Generalversammlung der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA, aktuell hat die ENQA 60 Mitglieder aus verschiedenen Ländern, darunter zahlreiche EU-Mitgliedstaaten) in St. Julian’s, Malta, ausrichten:
      https://mfhea.mt/mfhea-hosts-2024-enqa-general-assembly-in-malta

      Trotz dieser aktiven Rolle wurde der MFHEA im November 2024 die Aufnahme in das European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) verweigert.
      Die Ablehnung erfolgte aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der MFHEA und der Einhaltung der Europäischen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung (ESG):
      https://theshiftnews.com/2024/11/28/higher-education-regulator-denied-european-register-membership

      Gegen diese Ablehnung hat Malta zwischenzeitlich Berufung eingelegt – es bleibt also spannend.

      Antworten
  14. Pingback: Baden-Württemberg: Geförderte Weiterbildungs­projekte vorgestellt - Martin Stieger Blog

  15. Pingback: Neuer Studiencheck hilft bei der Wahl des richtigen Studiengangs - Martin Stieger Blog

  16. Pingback: Baden-Württemberg: Neue Geschäftsstelle Südwissen stärkt Weiterbildung im Land - Martin Stieger Blog

  17. Pingback: Baden-Württemberg: Breiter Schulterschluss für die Zukunft der Erwachsenenbildung - Martin Stieger Blog

Kommentar verfassenAntwort abbrechen