Rückfragen zur den Themen dieser Wiki, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen.
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung.
Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.
Seit April 2017 gilt im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung.
Die Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates, der Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung
Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht nur Zugang zu der Ausbildungsform, für welche die Studienberechtigungsprüfung speziell abgelegt wurde. Das Wechseln des Studiums ist nur eingeschränkt möglich. Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung noch keine Garantie für die Aufnahme in das gewählte Studium. Die Studienberechtigungsprüfung alleine bietet in der Regel keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.
Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus 5 Prüfungen, die vom jeweiligen Rektorat der gewählten Bildungsstätte festgelegt werden. Inhaltlich richten sich die Prüfungen nach dem angestrebten Studium. Seit 01.10.2010 liegt die Autonomie für die Studienberechtigungsprüfung bei den Hochschulen, die die Studienberechtigungsprüfung sehr unterschiedlich handhaben. Für genaue Informationen ist es daher nötig, sich direkt zu erkundigen.
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt im Selbststudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen, mindestens eine Prüfung muss an der angestrebten Bildungseinrichtung abgelegt werden.
Einschlägige berufliche Qualifikation:
Das Studium an einer Fachhochschule ist auch ohne Matura möglich.
§ 4 (4) „Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation.“
Auch Deutschland kennt den direkten Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte!
Studienbewerber(innen) mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.
Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen sind im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt.[6]
Laut den Rahmenvorgaben der KMK sind folgende hochqualifizierte Bildungsabschlüsse der allgemeinen Hochschulreife gleichzustellen:
Meister(innen) im Handwerk nach §§ 45, 51a und 122 der Handwerksordnung (HwO);
Inhaber(innen) von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen;
Inhaber(innen) vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst);
Inhaber(innen) von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarungen über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung;
Inhaber(innen) vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.
Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Studium nach einer bestandenen „Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte“ aufzunehmen.
Beruflich Qualifizierte können eine Eignungsprüfung ablegen und so auch ohne Abitur oder FH-Reife zu einem Studium zugelassen werden.
Voraussetzung für ein BWL-Studium sind eine kaufmännische Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung.
So z.B. auch an der Allensbach Hochschule. An dieser Hochschule werden die Bachelor- und Masterstudien im Fernstudium angeboten und können dadurch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
Für Studierende aus Österreich bietet das die Möglichkeit auch ohne Matura im Fernstudium ein BWL-Studium in Deutschland zu absolvieren.
[1] Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich.
[2] Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zueinem bestimmten Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, zu einem bestimmten Kolleg oder einer Pädagogischen Hochschule.
Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:
Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
Sanierungs- und Insolvenzberatung.
Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.
Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatGdarf ein/e Unternehmens-berater/inWirtschaftsmediation[1] anbieten:
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung
Um Unternehmensberatern nun die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASASAus- und Weiterbildung GmbH dafür hilfreiche und maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Fernstudium an.
Für erfahrene Unternehmensberater/innen bieten sich als Abrundung und Erweiterung oder für Wirtschafts- und Zivilrechtsmediatoren mit Weiterbildungsverpflichtung auch zur Weiterbildung folgende Kontaktstudien an:
Wir möchten Sie herzlich einladen, sich zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausbilden zu lassen und beraten Sie gerne individuell und maß-geschneidert – auf Ihre bisherige Bildungsbiographie hin abgestimmt.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com
Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein
Der Professional MBA Mediation setzt den Fokus auf Mediation als eine besondere Form des Konfliktmanagements zur professionellen Interessen- und Streitklärung. Absolventen des Masterlehrganges verfügen über das Rüstzeug, komplexe Problemstellungen aus der Wirtschaftspraxis mit herausragender Kompetenz über den Weg einer freiwilligen Konfliktbeilegung aufzulösen.
Der Masterlehrgang im Fernstudium eignet sich ideal, wenn Sie
Ihre Kompetenzen im Bereich der Führung und Konflikt-Managements mit Mediation als besondere Form des Konfliktlösung erweitern möchten.
sich als bereits eingetragene/r MediatorIn gemäß ZivMediatG §9 (1) Ihre Kompetenz im Bereich Mediation mit einem passenden akademischen Abschluss nachweisen wollen.
berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben.
Der Masterlehrgang Professional MBA Mediation besteht aus zwei Abschnitten – einen Abschnitt BASIS (36 ECTS Studienleistung) mit den 6 Pflichtmodulen
Studierende aus Deutschland können wahlweise das Lehrmodul „Unternehmensrecht“ durch ein Wahlmodul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht“ ersetzen.
sowie einem Abschnitt VERTIEFUNG (30 ECTS Studienleistung) mit den 5 Pflichtmodulen
Wissenschaftliches Arbeiten (6 ECTS)
Mediation im rechtlich-wirtschaftlichen Umfeld (6 ECTS)
Interpersonelle Kommunikation (6 ECTS)
Persönlichkeit – Modelle und Dynamiken (6 ECTS)
Konfliktmanagement (6 ECTS)
Masterthesis (24 ECTS Studienleistung)
Zur Erlangung des akademischen Grades Master of Business Administration ist die Verfassung einer Masterarbeit notwendig – das Thema der Arbeit soll aus dem Bereich der Vertiefung kommen. Die Richtlinien zur Erstellung der Masterarbeit finden Sie hier.
Lehrplan
Der Professional MBA Mediation umfasst 90 ECTS Punkte, ist berufsbegleitend in 24 Monaten (Mindeststudiendauer 18 Monate) absolvierbar und ist folgendermaßen aufgebaut:
Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisabschnitt zu absolvieren (36 ECTS). Deutsche Studierende können anstatt des Moduls „Österreichisches Unternehmensrecht“ das Modul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht“ wählen.
Im Vertiefungsabschnitt für Mediation (30 ECTS) muss zuerst das Modul Wissenschaftliches Arbeiten bearbeitet werden, um dann die 4 Pflichtmodule zu absolvieren.
Für jedes dieser insgesamt elf Lehrmodule ist eine Prüfung abzulegen (Klausur, Seminararbeit, mündliches Prüfungsgespräch).
Den Abschluss des Lehrgangs Professional MBA Mediation bildet die Masterarbeit aus dem Bereich der in der Vertiefung von Ihnen ausgewählten Module (24 ECTS).
Mit dem Abschlusszeugnis in Verbindung mit einer einjährigen, facheinschlägigen Tätigkeit kann gemäß § 19 GewO die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation erteilt werden.
Voraussetzung
Die Zulassung zum Fernlehrgang erteilt die Fachhochschule Burgenland, wenn zumindest eine der nachstehenden Eignungen vorliegt:
Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule (zumindest einem Bachelor gleichwertig) ODER
eine, durch die Lehrgangsleitung festzustellende, gleich zu haltende Eignung1, wie Hochschulreife und zumindest fünfjährige Berufspraxis ODER
Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS ODER
Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis ODER
Positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, zumindest fünfjährige Berufspraxis und ein Mindestalter von 21 Jahren
Definition Berufspraxis:
Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden.
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung über das Anmeldeformular. Das Anmeldeformular finden Sie weiter unten. Einfach den Button „Anmeldeformular Download“ anklicken, das Formular ausfüllen und an uns senden.
Nach dem Eingang der Anmeldeunterlagen bei uns werden Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüft und durch die Lehrgangsleitung über die Aufnahme in den Lehrgang zur Weiterbildung entschieden.
Professional MBA /Upgrading € 7.400,-
Nur buchbar nach vorheriger Absolvierung eines ASAS Diplomlehrgangs im Umfang von mindestens 60 ECTS. Es können alle MBA-Vertiefungen gewählt werden.
Professional MBA /Upgrading € 6.100,-
Nur buchbar nach vorheriger Absolvierung eines ASAS Expertenlehrgangs (EL IMMO oder EL BM).
Professional MBA – KOMBIBUCHUNG
Diplomlehrgang + Professional MBA General Management € 9.900.-
Anrechnung
In diesem Fernlehrgang können bereits positiv absolvierte Prüfungen zwecks Anrechnung eingereicht werden (Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse).
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Studienleistung wird durch die Studienserviceleitung festgestellt. Die Bestätigung von Anrechnungen erfolgt nach Ihrer Zulassung zum Lehrgang.
Anrechnungen führen nicht zu einer Reduktion der Lehrgangsgebühr.
Ablauf
Unsere Fernlehrgänge werden unter Nutzung modernster Fernlehrtechnologie und nach fortschrittlichen didaktischen und pädagogischen Erkenntnissen der „Technology-based Education“ durchgeführt.
Hierbei werden unter anderem folgende technische Hilfsmittel angeboten:
Online-Campus (zentrale Studien- und Prüfungsplattform)
Zugang zu Online-Medien (interaktive Vorlesungen und Skripten)
Fragenkataloge
Online-Videothek
Online-Bibliothek der FH Burgenland
Nach der Anmeldung zum Lehrgang erhalten Sie die Zugangsdaten für den Online Campus und können sofort auf die Unterlagen zugreifen.
Abschluss
Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des MBA-Programms wird von der staatlichen University of Applied Sciences Burgenland der akademische Grad: „Master of Business Administration“ – abgekürzt„MBA“ – in der gewählten Vertiefung verliehen.
Titelführbarkeit
Es handelt sich um einen Lehrgang zur Weiterbildung gemäß § 9 Fachhochschul-Studiengesetz idgF. Somit wird ein akademischer Grad nach österreichischem Recht verliehen, welcher generell international anerkannt und führbar ist.
DEUTSCHLAND
Der akademische Grad wird verliehen durch die University of Applied Sciences Burgenland. Durch die ANABIN (Datenbank der ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) wird die Akkreditierung der University of Applied Sciences Burgenland unter dem Namen Fachhochschule Burgenland GmbH bestätigt und mit H+ gewertet. Gemäß Art 3 des Äquivalenzabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBl III Nr 6/2004) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Bundesrepublik Deutschland führbar. Die University of Applied Sciences Burgenland ist eine staatliche Fachhochschule nach österreichischem Recht und der MBA ein Mastergrad im Sinne des Art 3 des Äquivalenzabkommens. Der MBA ist somit in allen Bundesländern Deutschlands führbar.
ÖSTERREICH
Der MBA ist in Österreich führbar und zusätzlich in alle öffentlichen Dokumente eintragbar.
SCHWEIZ
Gemäß Art 3 des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse, dem die Schweiz beigetreten ist und auch Österreich angehört (BGBl Nr 143/1961 idgF) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Schweiz führbar. Die University of Applied Sciences Burgenland ist eine staatliche Fachhochschule nach österreichischem Recht und der MBA ein akademischer Grad im Sinne des Abkommens. Der MBA ist somit in der Schweiz führbar.
Der Professional MBA Coaching & Training entwickelt und stärkt die Fähigkeiten und Kompetenzen des Absolventen, komplexe Problemstellungen aus der Wirtschaftspraxis mit herausragender Coaching- und Trainings-Kompetenz zu lösen und dabei Führungskräfte, Mitarbeiter und Unternehmensprozesse erfolgreich zu führen oder zu begleiten.
Der Masterlehrgang im Fernstudium eignet sich ideal, wenn Sie
Ihre Kompetenzen im Bereich des erfolgreichen Coachings erweitern möchten.
Ihre Fähigkeiten in der Kommunikation, in der Lösung von Konflikten oder in der Führung von Verhandlungen vertiefen wollen.
Interesse fundierten Ausbildung haben, um für eine Führungsposition die notwendigen Qualifikationen im Umgang mit Mitarbeitern zu erwerben.
sich betriebswirtschaftlich weiterbilden möchten.
berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben.
Der Masterlehrgang Professional MBA Coaching & Training besteht aus zwei Abschnitten – einen Abschnitt BASIS (36 ECTS Studienleistung) mit den 6 Pflichtmodulen
Studierende aus Deutschland können wahlweise das Lehrmodul „Unternehmensrecht“ durch ein Wahlmodul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht“ ersetzen.
sowie einem Abschnitt VERTIEFUNG (30 ECTS Studienleistung) mit den 5 Pflichtmodulen
Wissenschaftliches Arbeiten (6 ECTS)
Coaching-Prozesse und Interaktion (6 ECTS)
Interpersonelle Kommunikation (6 ECTS)
Vortrag, Präsentation und Lernen (6 ECTS)
Supervision (6 ECTS)
Masterthesis (24 ECTS Studienleistung)
Zur Erlangung des akademischen Grades Master of Business Administration ist die Verfassung einer Masterarbeit notwendig – das Thema der Arbeit soll aus dem Bereich der Vertiefung kommen. Die Richtlinien zur Erstellung der Masterarbeit finden Sie hier.
Lehrplan
Der ProfessionalMBA Coaching & Training umfasst 90 ECTS Punkte, ist berufsbegleitend in 24 Monaten (Mindeststudiendauer 18 Monate) absolvierbar und ist folgendermaßen aufgebaut:
Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisabschnitt zu absolvieren (36 ECTS). Deutsche Studierende können anstatt des Moduls „Österreichisches Unternehmensrecht“ das Modul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht“ wählen.
Im Vertiefungsabschnitt für Coaching & Training(30 ECTS) muss zuerst das Modul Wissenschaftliches Arbeiten bearbeitet werden, um dann die 4 Pflichtmodule zu absolvieren.
Für jedes dieser insgesamt elf Lehrmodule ist eine Prüfung abzulegen (Klausur, Seminararbeit, mündliches Prüfungsgespräch).
Den Abschluss des Lehrgangs Professional MBA Coaching & Training bildet die Masterarbeit aus dem Bereich der in der Vertiefung von Ihnen ausgewählten Module (24 ECTS).
Mit dem Abschlusszeugnis in Verbindung mit einer einjährigen, facheinschlägigen Tätigkeit kann gemäß § 19 GewO die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation erteilt werden.
Voraussetzung
Die Zulassung zum Fernlehrgang erteilt die Fachhochschule Burgenland, wenn zumindest eine der nachstehenden Eignungen vorliegt:
Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule (zumindest einem Bachelor gleichwertig) ODER
eine, durch die Lehrgangsleitung festzustellende, gleich zu haltende Eignung1, wie Hochschulreife und zumindest fünfjährige BerufspraxisODER
Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS ODER
Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis ODER
Positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, zumindest fünfjährige Berufspraxis und ein Mindestalter von 21 Jahren
Definition Berufspraxis: Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden. Die Vielseitigkeit der Bildungslandschaft erlaubt möglicherweise einen anderen Zugang zu Ihrem Fernstudium. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung für Ihre Weiterbildung!
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung über das Anmeldeformular. Das Anmeldeformular finden Sie weiter unten. Einfach den Button „Anmeldeformular Download“ anklicken, das Formular ausfüllen und an uns senden.
Nach dem Eingang der Anmeldeunterlagen bei uns werden Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüft und durch die Lehrgangsleitung über die Aufnahme in den Lehrgang zur Weiterbildung entschieden.
Professional MBA /Upgrading € 7.400,-
Nur buchbar nach vorheriger Absolvierung eines ASAS Diplomlehrgangs im Umfang von mindestens 60 ECTS. Es können alle MBA-Vertiefungen gewählt werden.
Professional MBA /Upgrading € 6.100,-
Nur buchbar nach vorheriger Absolvierung eines ASAS Expertenlehrgangs (EL IMMO oder EL BM).
Professional MBA – KOMBIBUCHUNG
Diplomlehrgang + Professional MBA General Management € 9.900.-
Anrechnung
In diesem Fernlehrgang können bereits positiv absolvierte Prüfungen zwecks Anrechnung eingereicht werden(Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse).
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Studienleistung wird durch die Studienserviceleitung festgestellt. Die Bestätigung von Anrechnungen erfolgt nach Ihrer Zulassung zum Lehrgang.
Anrechnungen führen nicht zu einer Reduktion der Lehrgangsgebühr.
Ablauf
Unsere Fernlehrgänge werden unter Nutzung modernster Fernlehrtechnologie und nach fortschrittlichen didaktischen und pädagogischen Erkenntnissen der „Technology-based Education“ durchgeführt.
Hierbei werden unter anderem folgende technische Hilfsmittel angeboten:
Online-Campus (zentrale Studien- und Prüfungsplattform)
Zugang zu Online-Medien (interaktive Vorlesungen und Skripten)
Fragenkataloge
Online-Videothek
Online-Bibliothek der FH Burgenland
Nach der Anmeldung zum Lehrgang erhalten Sie die Zugangsdaten für den Online Campus und können sofort auf die Unterlagen zugreifen.
Abschluss
Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des MBA-Programms wird von der staatlichen University of Applied Sciences Burgenland der akademische Grad: „Master of Business Administration“ – abgekürzt„MBA“ – in der gewählten Vertiefung verliehen.
Titelführbarkeit
Es handelt sich um einen Lehrgang zur Weiterbildung gemäß § 9 Fachhochschul-Studiengesetz idgF. Somit wird ein akademischer Grad nach österreichischem Recht verliehen, welcher generell international anerkannt und führbar ist.
DEUTSCHLAND
Der akademische Grad wird verliehen durch die University of Applied Sciences Burgenland. Durch die ANABIN (Datenbank der ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) wird die Akkreditierung der University of Applied Sciences Burgenland unter dem Namen Fachhochschule Burgenland GmbH bestätigt und mit H+ gewertet. Gemäß Art 3 des Äquivalenzabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBl III Nr 6/2004) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Bundesrepublik Deutschland führbar. Die University of Applied Sciences Burgenland ist eine staatliche Fachhochschule nach österreichischem Recht und der MBA ein Mastergrad im Sinne des Art 3 des Äquivalenzabkommens. Der MBA ist somit in allen Bundesländern Deutschlands führbar.
ÖSTERREICH
Der MBA ist in Österreich führbar und zusätzlich in alle öffentlichen Dokumente eintragbar.
SCHWEIZ
Gemäß Art 3 des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse, dem die Schweiz beigetreten ist und auch Österreich angehört (BGBl Nr 143/1961 idgF) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Schweiz führbar. Die University of Applied Sciences Burgenland ist eine staatliche Fachhochschule nach österreichischem Recht und der MBA ein akademischer Grad im Sinne des Abkommens. Der MBA ist somit in der Schweiz führbar.
Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) StF: BGBl. I Nr. 29/2003 verpflichtet eingetragene Zivilrechtsmediatoren /innen zur Fortbildung:
§ 20. Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen.
„Endet dieser Zeitraum vor dem 1. Jänner 2021, so wird er bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.“ (Art. III des 8. Covid-19-Gesetzes)
Mediator*innen, die Fortbildung nachzuweisen hätten aber noch keinen Antrag auf Aufrechterhaltung stellen könnten (also fünf Jahre nach einer Aufrechterhaltung der Eintragung), haben somit bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, um dies zu tun.
Diese Fortbildungspflicht könnten Mediator*innen aber auch mit dem Nachweis eines entsprechenden Kontaktstudiums der Hochschule Allensbach, welches in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbHim Fernstudium angeboten wird, erfüllen:
Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen“.
Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).
Antrag an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz , Museumstraße 7, A-1070 Wien
Mindestalter 28 Jahre
fachliche Qualifikation
Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
Haftpflichtversicherung des Mediators (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro; kein Ausschluss und keine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers)
Angabe, wo der Mediator seine Tätigkeit ausüben wird
Fachlich qualifiziert ist, wer
auf Grund einer entsprechenden Ausbildung
die Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation hat und
ihre rechtlichen und psychosozialen Grundlagen kennt.
Der Inhalt der Ausbildung ist in § 29 ZivMediatG sowie in der dazu ergangenen Verordnung geregelt (BGBl. II Nr. 47/2004).
Die Ausbildung (Ausbildungsinhalt) besteht aus 365 Mindesteinheiten:
Teil 1 Theoretischer Teil – 200 Mindesteinheiten
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder – 12 Mindesteinheiten
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze – 26 Mindesteinheiten
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen – 32 Mindesteinheiten
4. Konfliktanalysen – 15 Mindesteinheiten
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, z.B. Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation – 20 Mindesteinheiten
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken – 20 Mindesteinheiten
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation – 15 Mindesteinheiten
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil – 165 Mindesteinheiten
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung – 40 Mindesteinheiten
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion – 58 Mindesteinheiten
3. Peergruppenarbeit – 24 Mindesteinheiten
4. Fallarbeit – 17 Mindesteinheiten
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) – 26 Mindesteinheiten
Die verkürzte Ausbildung:
Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem juristischen Fach – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten
Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten
Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und Sozialberater und Sozialarbeiter, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten
Die jeweilige Aufstellung der Ausbildungsinhalte finden Sie in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AV:
Hoch interessant ist, dass Unternehmensberater auch ohne diese Zivilrechts-Mediations-Ausbildung „Wirtschaftsmediation“ anbieten dürfen – diese wird vom Berufsbild der Unternehmensberater umfasst!
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte über: vis@viennastudies.com
Um zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden hat man bereits zumindest eine Master- oder Diplomarbeit verfasst und darüber hinaus gibt es unzählige Bücher, die sich mit dem richtige Verfassen einer Dissertation beschäftigen, dennoch ist aller Anfang schwer.
Da die Promotion im gewählten Fachbereich den höchsten akademischen Abschluss darstellt, stellt sie an die Doktorarbeit naturgemäß große Anforderungen, insbesondere die Herausforderung selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
Die Fachkompetenz der Doktoratsebene des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR):
Wissen
Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und
zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen und
über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.
Fertigkeiten
Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach verfügen.
Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
Neue Ideen und Verfahren beurteilen.
Nach einer Promotion sollte man zusätzlich auch über die nötige „Personale Kompetenz“ verfügen:
Sozialkompetenz
Organisationen oder Gruppen mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
Fachübergreifend Diskussionen führen und
in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.
Selbständigkeit
Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren,
geeignete Mittel wählen und
neue Ideen und Prozesse entwickeln.
Ein großes Unterfangen also Ihre Dissertation!
Es geht vor allem darum, dass Sie sich während Ihres Promotionsstudiums
umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen aneignen,
dieses mit eigenen Worten wiedergeben,
zur Erweiterung des Wissens Ihrer Fachdisziplin beitragen.
Wichtig ist es, dass Sie im Rahmen der Dissertation
selbständig arbeiten und hier vor allem am Beginn
umfassende Recherchearbeit leisten und
in geplanten Schritten vorgehen.
In geplanten Schritten vorgehen:
das richtige Thema wählen
die Betreuung klären
einen Zeitplan erstellen
die Forschungsmethode festlegen und Thesen formulieren
die Arbeit gliedern
die Arbeit schreiben
Auszeiten planen
Das richtige Thema wählen:
Das Forschungsthema muss entweder neue Lösungswege aktueller Probleme aufzeigen, innovativ sein, jedenfalls einen wissenschaftlichen Mehrwert schaffen – wie es ja der Name Wissen-schafft eigentlich immer verlangt.
Da die Lösung mancher Problemstellungen auch finanziell gefördert wird, wäre auch dieser Aspekt bei Ihrer Themenwahl zu berücksichtigen.
Die Betreuung klären:
In vielen Promotionsprogrammen gibt es nicht mehr die/den Doktormutter/Doktorvatersondern Haupt- und Nebengutachter.
Sie sollten daher im Vorfeld wissen, wie selbständig Sie arbeiten können und wie intensiv die Betreuung ist.
Zudem wird in vielen Programmen in Teams und zudem interdisziplinär geforscht, was den Betreuungsaufwand zusätzlich intensiviert.
Einen Zeitplan erstellen:
Wer sein Promotionsprogramm beispielsweise straff auf drei Jahre anlegt, sollte ein Zeitdiagramm erstellen.
Sie brauchen Zeit
für die Recherchen zum derzeitigen Stand der Forschung (intensive Literaturrecherche), zur Analyse des gefundenen Datenmaterials,
die Identifizierung der Forschungslücke und
Ihre eigene Forschungsarbeit (empirischer Teil)
die Ausarbeitung der Dissertation (Rohskript)
die Endredaktion mit Kontrolllesungen, Rechtschreibprüfung …
das Drucken der Arbeit, Vervielfältigungen
Verteidigung der Dissertation (defensio)
und planen Sie zeitliche Reserven ein, es kann immer was passieren.
Der Zeitplan hilft Ihnen auch den Überblick zu wahren und sollte auch mit Hinsicht auf Ihren Beruf und Ihre familiären Verpflichtungen nicht zu euphorisch angelegt sein.
Der Zeitplan hilft Ihnen zudem, das „Problem“ – Ihre wissenschaftlichen Arbeit – als Prozess zu sehen, welches Sie in Teilschritten angehen und daher leichter bewältigen können.
Die Forschungsmethode festlegen und Thesen formulieren:
Das zentrale Thema Ihrer Dissertation ist die Forschungsfrage. Diese muss präzise formuliert werden und natürlich von Relevanz für Ihr Fachgebiet sein. Relevant ist beispielsweise ein von Ihnen aufgezeigter neuer Lösungsweg nach dem Sie ein bislang ungelöstes Problem dargestellt haben.
Die Lösung kann in einer Theorie oder in empirischen Erkenntnissen liegen, die den aktuellen Forschungsstand verbessern bzw. erweitern.
Zum Thema Forschungsthesen und zu den folgenden Schritten in Ihrem Dissertationsvorhaben darf ich auf unser Modul wissenschaftliches Arbeiten verweisen.
So einfach wie es klingt, sollte es auch sein, gliedern Sie Ihre Arbeit wie jede wissenschaftliche Publikation in Einleitung – Hauptteil – Schluss:
Deckblatt mit formellen Angaben – das gibt die Universität ohnehin meist vor
Abstract
Inhaltsverzeichnis mit ausführlicher Gliederung und Seitenzahlen
Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnisse
Allenfalls Ihr Vorwort (ich persönlich halte das eher für entbehrlich),
Dann:
Einleitung mit
Problemstellung,
Forschungsfrage,
Forschungsmethode und
Aufbau der Arbeit
Hauptteil mit den Kernaspekten des Themas
2.1. Darstellung des aktuellen Forschungsstandes und der Forschungslücke
2.2. Eigener Forschungsansatz
2.2.1. Quantitative/empirische Untersuchung
2.2.2. Ergebnisse
2.2.3. Diskussion Ihrer Forschungsergebnisse
Fazit/Resumee/Schlussfolgerung/Conclusio
Literatur- und Quellenverzeichnis
Glossar
Allenfalls Danksagung
Anhang mit den für den Textteil der Dissertation zu großen Abbildungen und Grafiken, wichtigen Statistiken ….
Die Arbeit schreiben:
Nachdem Sie im Vorfeld alle technischen Voraussetzungen geklärt haben:
Ruhiges Arbeitsumfeld, geeigneter Arbeitsplatz, Schreibtisch mit bequemer Sitzgelegenheit ..
Laptop, Kamera und Fotoapparat, Smartphone, Mikro … für Ihre Interviews
Schreib- und Zitationsprogramm, Literaturverwaltungsprogramm ..
Datensicherung auf geeigneten Datenträgern (Festplatte, USB-Stick, Cloud-Lösungen …)
können Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit aufnehmen und mit dem Schreiben beginnen.
Dabei sind das richtige Zitieren, die Sicherung Ihrer Zwischenergebnisse und die Literaturverwaltung von großer Bedeutung.
Auszeiten planen:
Die Arbeit an der Dissertation wird Sie fordern, daher sollten Sie auch Auszeiten planen und sich bei Sport und Kultur, Familienfesten und Urlauben …… rekreieren.
Prof. Irena Peteva, Rektorin der Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologie (UniBIT), und Chief Commissioner Ivaylo Spiridonov, Direktor der Generaldirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (GDBOP) im Innenministerium, unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung im Bereich der Cybersicherheit und der Bekämpfung der Internetkriminalität .
Die Leiter der beiden Institutionen einigten sich darauf, die Bemühungen um ein höheres Schutzniveau im Bereich der Cybersicherheit in der Republik Bulgarien zu vereinen, um der Cyberkriminalität und den daraus resultierenden Bedrohungen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung entgegenzuwirken.
Das übergeordnete, gemeinsame Ziel besteht darin:
schnell und angemessen auf Cyber-Bedrohungen, Cyber-Angriffe und Cyber-Vorfälle zu reagieren,
einen Dialog zu führen,
bewährte Verfahren im Bereich der Cybersicherheit zu unterstützen und auszutauschen,
die organisatorische Basis und die Fähigkeit der Behörden zu verbessern,
kriminelle Aktivitäten im Cyberspace durch Interaktion zu untersuchen und aufzudecken.
Als Zeichen einer guten Partnerschaft überreichte Chief Commissioner Spiridonov an Prof. Peteva eine Ehrentafel der Generaldirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
„Ich fühle mich geehrt, ein Universitätszentrum für den Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Netzwerk- und Informationssicherheit auf nationaler und internationaler Ebene zu sein“, sagte Prof. Peteva.
Die Rektorin fügte hinzu, dass viele UNIBIT-Absolventen in IT-Fachgebieten in GDBOP und anderen Sicherheitsdiensten (Intelligence Service) arbeiten.
„Unsere Zusammenarbeit basiert ausschließlich auf dem guten Willen beider Seiten“, sagte Chief Commissioner Spiridonov.
Er zeigte sich zufrieden mit den beruflichen Fähigkeiten der Fachkräfte, die ihre Ausbildung an der renommierten Universität erhalten haben.
Das denkwürdige Treffen fand im Konferenzsaal von UniBIT statt.
Prof. Stoyan Denchev, Vorsitzender der Generalversammlung der UniBIT, forderte, dass die festliche Veranstaltung mit der Nationalhymne beginnt.
Das bulgarische Lied „Mila Rodino“ sei ein weiterer Grund, sich bulgarisch zu fühlen, sagte er.
Ein besonderer Gast der Veranstaltung war die stellvertretende Premierministerin Mariana Nikolova, stellvertretende Premierministerin für Wirtschafts- und Demografiepolitik und Vorsitzende des Cyber Security Council.
„Wir leben in einer Zeit hybrider Kriege, wachsender Cyber-Angriffe und Social Engineering. Um angemessen auf die ständigen Angriffe und Durchbrüche im Cyberspace vorbereitet zu sein, müssen ein starker Rechtsrahmen, ein hohes Maß an Netzwerk- und Informationssicherheit sowie Investitionen in den Aufbau der Cybersicherheitsinfrastruktur erreicht werden. Es ist auch notwendig, die Kompetenzen und das Wissen von Spezialisten ständig weiterzuentwickeln. Ich glaube, dass das heutige Kooperationsabkommen der Beginn einer erfolgreichen Partnerschaft zwischen den Institutionen und UniBIT ist. Die wissenschaftliche Infrastruktur und die Analyse von Big Data werden den Mitarbeitern der Generaldirektion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei ihrer täglichen Arbeit zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Bulgarien von Nutzen sein „, fasste die stellvertretende Ministerpräsidentin Mariana Nikolova die Bedeutung des Treffens zusammen.
Eine Begrüßung im Namen von Herrn Sotir Tsatsarov, Vorsitzender von KPKONPI, wurde von Frau Hristina Vasileva, Direktorin der Direktion für Interessenkonflikte bei KPKONPI, gelesen.
An der Veranstaltung nahmen auch
Dr. Petar Nikolov, stellvertretender Minister für Bildung und Wissenschaft,
Stefan Balabanov, stellvertretender Innenminister,
Nikolay Nenkov, stellvertretender Vorsitzender der staatlichen Agentur für nationale Sicherheit,
Vertreter der staatlichen Agentur „Intelligence“,
Mitarbeiter der Generaldirektion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
und viele Dozenten, Doktoranden und Studenten der UniBIT
teil.
Die Veranstaltung fand am Vorabend der Kandidaten-Studenten-Kampagne für das akademische Jahr 2020/2021 statt und ist Teil des festlichen Programms anlässlich des 70-jährigen Jubiläums von UniBIT.
Natürlich wirbt VIS damit, ausschließlich mit besonders qualifizierten Kooperationspartnern zu arbeiten.
Über einen schnellen „Fernstudiumcheck“ kann man sich aber auch selbst einen Überblick verschaffen und aus mehr als 50.000 Bewertungen Weiterempfehlungsraten usw. für mehr als 5.000 Fernstudiengängen von fast 400 Anbietern (Fernhochschulen, Fernschulen, Fernstudienanbieter) aufrufen.