Schlagwort-Archive: Dr.

VIS Doctoral School: PaedDr oder PhDr als Alternative zur wissenschaftlichen Promotion?

Bei den akademischen Graden PaedDr. und PhDr. handelt es sich um sogenannte „kleine Doktorate“ (slowakisch: rigorózna skúška).

Diese Abschlüsse setzen keine eigenständige Forschungsarbeit im Sinne einer Dissertation voraus, erfordern jedoch die Anfertigung einer Abschlussarbeit und das Bestehen einer rigorosen Prüfung.

Daher sind sie nicht gleichwertig mit einem PhD oder einem „Dr.“, die ein vollwertiges Promotionsstudium mit eigenständiger Dissertation und wissenschaftlicher Verteidigung voraussetzen.

Das „kleine Doktorat“ wird im Bildungssystem der Ebene 2/3 der Bologna-Architektur zugeordnet, also zwischen Master- und Promotionsniveau.

Für die Zulassung ist daher ebenfalls die Promotionsreife, d. h. der Abschluss eines Masterstudiums (Bologna-Stufe 2), erforderlich – beim PaedDr. in der Regel ein Master of Education (MEd), beim PhDr. ein Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre oder des Managements.

Ein solches Studium kann in der Regel innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden.

Es stellt entweder eine praxisorientierte Alternative zur wissenschaftlichen Promotion (Bologna-Stufe 3) dar oder kann als Vorbereitung auf ein späteres Promotionsstudium dienen, insbesondere für Absolventinnen und Absolventen, die nach einem Diplom- oder Masterstudium wieder in die wissenschaftliche Arbeit einsteigen möchten.

Sowohl der PaedDr. als auch der PhDr. kann über das Netzwerk von Vienna International Studies absolviert werden.

Das spricht für ein Weiterbildungsdoktorat/Kleines Doktorat

🔸 Zeitersparnis und geringerer Aufwand
Kleine Doktorgrade wie PhDr. und PaedDr. können oft innerhalb weniger Monate nach einem abgeschlossenen Masterstudium erworben werden. Sie erfordern in der Regel keine mehrjährige Forschungsarbeit oder Dissertation im klassischen Sinne.

🔸 Berufspraktische Ausrichtung
Insbesondere der DBA richtet sich an Führungskräfte und Berufspraktiker. Die wissenschaftliche Arbeit ist hier praxisorientiert und zielt auf die Lösung konkreter beruflicher Fragestellungen ab.

🔸 Anerkennung im Berufsleben
In vielen Branchen wird der akademische Grad als solcher anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen PhDr., PaedDr., DBA oder klassischen Dr. handelt. Die Führung des Titels kann karrierefördernd und reputationssteigernd wirken.

🔸 Zugang auch für Berufserfahrene
Kleine Doktorate und der DBA stehen nicht nur klassischen Akademikern offen, sondern auch erfahrenen Berufspraktikern. Diese Durchlässigkeit des Systems bietet neuen Zielgruppen Zugang zur Titelführung.

🔸 Kosten und Flexibilität
Im Vergleich zu langwierigen Promotionsverfahren sind kleinere Doktorate und Weiterbildungsdoktorate oft kostengünstiger und flexibler organisierbar, z. B. als berufsbegleitendes Online-Studium.

🔸 Internationale Profilierung
Der Erwerb eines Doktorats an einer ausländischen Hochschule (z. B. Slowakei, Frankreich) unterstützt die interkulturelle und internationale Kompetenz und kann ein wichtiges Differenzierungsmerkmal im Lebenslauf sein.

🔸 Fachspezifische Anerkennung
Ein PhDr. richtet sich gezielt an Wirtschaftswissenschaftler, ein PaedDr. an Pädagogen. Sie bieten eine fachliche Spezialisierung und Anerkennung im jeweiligen Berufs- und Wissenschaftsfeld.

„Kleine Doktorate“ und Weiterbildungsdoktorate stellen also für viele Zielgruppen eine attraktive Alternative zum klassischen Promotionsstudium dar. Sie kombinieren akademische Aufwertung mit praktischer Umsetzbarkeit und stellen damit einen sinnvollen Baustein im Portfolio moderner, international ausgerichteter Bildungsangebote dar.

Nunmehr auch im Angebot von VIS Vienna International Studies.

Gerne stellen wir den Kontakt zu bewährten Bildungsanbietern in unserem Netzwerk her.

Auf Grundlage eines Forschungskonzeptes wird nach einem Gespräch mit der Studienberatung die thematisch am besten geeignete Universität ausgewählt.

FAQs zu PhDr. und PaedDr. 

🔸 Wie ist die Präsenzpflicht geregelt? Gibt es Vorlesungen, und wenn ja, finden diese online oder vor Ort statt?
Es gibt keine Präsenzpflichten, keine Vorlesungen. Es ist die wiss. Arbeit zu verfassen und diese zu verteidigen.

🔸 Erfolgt die Abschlussarbeit sowie das Rigorosum  in deutscher Sprache?
Ja, sowohl die Abschlussarbeit (70 – 100 Seiten) und das Rigorosum erfolgen auf Deutsch. Bei der Abschlussprüfung/Rigorosum wird vor Ort übersetzt.

🔸 Gibt es neben der wissenschaftlichen Arbeit und dem Rigorosum weitere Semesterarbeiten oder Prüfungsleistungen?
Nein, allerdings raten wir den Studierenden das Modul wiss. Arbeiten durchzuarbeiten, als kleine Auffrischung sozusagen – ist aber nicht obligatorisch

🔸 Wie lange dauert die Abschlussprüfung in etwa? Die Präsentation der wiss. Arbeit und die Prüfung (auf die man sich mit dem Fragenkatalog vorbereiten kann) dauert unser Erfahrung nach eine gute Stunde.

🔸Welche Themenbereiche werden im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit bevorzugt oder gegebenenfalls nicht angenommen?
Die Studierenden verfassen ihre Arbeiten in den großen Themenbereichen „Management“ und „Pädagogik“, die Doktorate lauten daher auch auf PhDr. und PaedDr. Auf Grundlage eines Forschungskonzeptes wird nach einem Gespräch mit der Studienberatung die thematisch am besten geeignete Universität ausgewählt.

🔸 Studiengebühren?
Das Programm wird mit Studiengebühren von EUR 8.800,— in Rechnung gestellt werden.

Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.

Schreiben Sie uns: vis@viennastudies.com:

Mehr zum Thema Titelführung im Martin Stieger BLOG Beitrag: Slowakei: PhDr – PhD – Dr.Sc?


Das könnte Sie auch interessieren

(A) Kann ich einen slowakischen PhDr. als Dr. führen?

Video: VIS Begriffs Wiki – Dr. – PhD – DBA – PhDr.

Vienna International Studies: zeit- und ortsunabhängig im In- und Ausland studieren und das Studium fair finanzieren:

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Das Studium fair finanzieren:

Bildungsinteressierte mit Hauptwohnsitz Österreich, die unselbständig erwerbstätig sind (Beamte, Angestellte ..) haben die Möglichkeit den Fair Credit für Bildungsmaßnahmen zu nutzen:

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

DBA an der PPA Paris – Wissenschaft trifft Management – auf hohem Niveau studieren

Der DBA an der PPA Paris befähigt Sie, Ihre berufliche Praxis mit Forschung zu verbinden. In nur 1,5–2 Jahren erreichen Sie den höchsten akademischen Abschluss im Management.

Das Doctor of Business Administration (DBA) Programm der renommierten PPA Business School Paris, angeboten in Kooperation mit dem IFU, richtet sich an erfahrene Führungskräfte, die ihre Expertise auf ein neues Niveau heben möchten.

👉 Warum ein DBA?
Sie verbinden wissenschaftliche Forschung mit praxisnahen Fragestellungen aus Ihrem beruflichen Umfeld. Damit schaffen Sie nicht nur neues Wissen, sondern gestalten aktiv die Managementpraxis von morgen.

🔹 Berufsbegleitend, online, in 1,5–2 Jahren
🔹 Teil 1: Research Methods Kurs mit 8 Modulen – von kritischer Analyse bis Methodik – Abschluss mit einem Research Proposal (ca. 10.000 Wörter)
🔹 Teil 2: Dissertation (ca. 50.000 Wörter) mit individueller Betreuung – Abschluss durch Verteidigung im Kolloquium

Karrierekrönung Doctor of Business Administration – praxisnah forschen, international abschließen.

Das DBA-Programm ist auf Führungskräfte mit Masterabschluss und mindestens 4 Jahren Management-Erfahrung zugeschnitten. 

Der Fokus liegt auf praxisnaher Forschung, die neues Wissen schafft und direkt in die Unternehmenswelt transferierbar ist.

Mit diesem Abschluss positionieren Sie sich als Thought Leader an der Schnittstelle von Wirtschaft und Wissenschaft – und schaffen sich neue Perspektiven für Ihre berufliche Zukunft.

👉  Gerne stehen wir für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zur Verfügung. 

Schreiben Sie uns: office@viennastudies.com

🎬  Hier können Sie VIS auf YouTube folgen.

💡 Unser kostenloses Weiterbildungsangebot finden Sie hier: „YouTubeProfessor


Das könnte Sie auch interessieren

ÖPWZ-Studie – Mit einem Studienabschluss lässt sich deutlich mehr verdienen.

Weltweit studieren mit VIS – Vienna International Studies

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Abschluss des Promotionsprogramms: Dr. versus PhD?

PhDr. – PaedDr. – DBA: Was spricht für „Kleine Doktorate“?

VIS Doctoral School – 140 Absolvent*innen – eines der erfolgreichsten grenzüberschreitenden Promotionsprogramme innerhalb der Europäischen Union

Mehr als 25 Jahre Europäischer Hochschulraum

1999 wurde mit der sogenannten Bologna-Erklärung der Grundstein für den Europäischen Hochschulraum gelegt. Sein Ziel hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren: Grenzenloses Studieren und Forschen in ganz Europa möglich zu machen.

Zielsetzungen des Europäischen Hochschulraums

Konkret soll der Europäische Hochschulraum (EHR) Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie dem wissenschaftlichen Personal Mobilität im Sinne von Austausch und Sammlung von Auslandserfahrung im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistungen ermöglichen.

So lautete das Ziel der sogenannten „Bologna-Erklärung“, auf die sich die Bildungs- und Wissenschaftsminister 1999 geeinigt hatten. Österreich war durch Caspar Einem, dem damaligen Wissenschaftsminister, vertreten.

Bis heute hat sich daran nichts geändert, auch wenn sich mittlerweile 48 europäische Länder und die Europäische Kommission sowie einige Interessensvertretungen am EHR beteiligen.

140 erfolgreiche Promotionen

Drei Kolleg*innen haben Ende Oktober ihre Dissertationen erfolgreich verteidigt – dazu gratulieren wir sehr herzlich!

Damit kann VIS Vienna International Studies in der seit Mai 2013 bestehenden Kooperation mit der UNIBIT bereits 140 erfolgreiche Promotionen feiern.

Wissenswertes zum Promotionsprogramm

  • wird von VIS in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT in Sofia 
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das international anerkannte Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Der PhD Club

Ein besonderes Service für unsere Studierenden und Absolventen. Mehr dazu

Absolventenstimmen

Das sagen unsere Absolventen: Erfahrungsberichte von Absolventen finden Sie im Newsartikel 116 erfolgreiche Promotionen – Das sagen unsere Absolventen/innen und auf YouTube  –  Playlist Absolventenstimmen

Unser jährliches PhD Get Together

Vier Tage für unsere promovierten, gegenwärtigen und künftigen Doktoranden, zusammen mit Freunden und/oder Familie um persönliche Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen, die UNIBIT und Sofia kennenzulernen. Mehr dazu

Zugangsvoraussetzungen, Ablauf, Kosten, Titelführung,… Dr. oder PhD?

Melden Sie sich ganz einfach per Mail office@viennastudies.com an und erhalten dann den Link zu unserem Whereby online-meeting room.

INFO ABEND PROMOTION    

🗓  Mittwoch, 10. Dezember 2025

🕕 18.00 bis 19.30 Uhr 

📍 Whereby online meeting (wir schicken Ihnen gerne den Link zu)

Vortrag:         Dr. Dr. Martin Stieger

Anmeldung:  Schreiben Sie uns ein Email an office@viennastudies.com

Wenn Sie möchten –  gerne auch mit Ihren Fragen.


Diese Newsartikel könnten Sie auch interessieren:

PhD Get Together 2025 – Wir feiern die 125. Promotion

Promovieren mit Perspektive: Ihr Weg zur Professur!

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

PhDr. – PaedDr. – DBA: Was spricht für „Kleine Doktorate“?

75 Jahre UNIBIT/ULSIT – Wir gratulieren!

Video Rückblick: Das war unser PhD Get-Together 2024

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

Spannende Dissertationsthemen unserer neuen Doktoranden

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD)

Publikationen unserer Absolventinnen und Absolventen

[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Dr.h.c. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Österreich: (Titel-)Führung eines PhD als Dr.?

Eine Anfrage aus Österreich:

Ist es in Österreich erlaubt, einen ausländischen PhD-Titel als „Dr.“ zu führen?

Kurze Antwort: der PhD darf nur als PhD geführt werden und in öffentliche Urkunden wird er auch nur als PhD eingetragen, das wiederum nur, wenn aus der EU oder Groß Britannien.

Begründung:

Das (österreichische) Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) regelt im § 88 die Führung akademischer Grade.

Auf dieser Grundlage dürfen Personen, denen ein akademischer Grad von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung verliehen wurde, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten Form führen. Dies bedeutet, dass ein in Österreich verliehener „PhD“ nur in der Originalform geführt werden darf, üblicherweise nachgestellt, z. B. „Max Mustermann, PhD“.

Es ist nicht zulässig, einen PhD-Titel eigenmächtig in „Dr.“ umzuwandeln.

Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

In Deutschland ist die Rechtslage anders:

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage 

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
  2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum Beitrag, zu Studienmöglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

https://viennastudies.com/news/f/phdr—paeddr—dba-was-k%C3%B6nnen-kleine-doktorate

Hier können Sie VIS auf YouTube folgen Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

YouTubeProfessor

Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Österreich: einen slowakischen PhDr. als Dr. führen?

Heute erreicht mich eine Frage:

Darf ich den mir von einer slowakischen Universität verliehenen PhDr in Österreich als Dr. führen und würde mir dieser akademische Grad als Dr. in öffentliche Urkunden eingetragen?

Zur Titelführung:

Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 regelt im § 88 die Führung akademischer Grade ganz eindeutig:
(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes („a“, „in“ oder „x“) geführt werden darf. Dies gilt auch für Personen, denen aufgrund von § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, mit der Maßgabe, dass lediglich einer der verliehenen akademischen Grade geführt werden darf.(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen. Personen, denen aufgrund des § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, haben das Recht, die Eintragung eines akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen.(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Daher: ein als PhDr. verliehener akademischer Grad darf nur als PhDr. geführt und eingetragen werden!

Beim PhDr. handelt es sich um ein so genanntes kleines Doktorat („rigorózna skúška“) und dieses erfordert keine neue Forschungsarbeit wie eine Dissertation, allenfalls eine kurze Abschlussarbeit. Daher ist dieser akademische Grad nicht gleichwertig mit einem PhD oder einem „Dr.“ (der ein eigenständiges Promotionsstudium mit Dissertation erfordert.)
Den akademischen Grad PhDr als Dr. zu führen wäre daher irreführend und sogar gem.  § 116 UG strafbar.

Dazu auch:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Wie wird der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) aus den USA in Deutschland oder Österreich geführt?

Weil ich heute gefragt wurde, wie der us-amerikanische “Doctor of Ministry” in Österreich und Deutschland geführt wird, darf ich auch hier in meinem Blog darauf eingehen.

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) wird in Studien vergeben, die Fähigkeiten in anwendungsorientierter Forschung für die Arbeit im Dienste einer Kirche vermitteln.

Führung in Deutschland:

Der Doctor of Ministry aus den USA ist in Deutschland als D.Min mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen.

ANABIN stuft den D.Min. nicht auf D 1 (wissenschaftliches Doktorat) sondern auf A 5 ein:

 A5Abschlusstyp für Studiengänge mit einer typischen Normdauer von mehr als vier Jahren

Der D.Min. darf daher in Deutschland nicht als Ph.D. oder Dr. geführt werden.

Die Führung US-amerikanischer Doktorgrade hat die KMK mit Beschluss vom 15. Mai 2008 neu geregelt. 

Danach können nur Inhaber des Doktorgrades „Doctor of Philosophy“, Abkürzung: „Ph.D.“ von Universitäten der sog. Carnegie-Liste anstelle der in den USA üblichen Abkürzung die Abkürzung: „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.

Die Carnegieliste (Liste 1 und 2: Research Universities – high and very high research activity), ist unter http://classifications.carnegiefoundation.org/lookup_listings/institution.php  abrufbar.

Beispiel: Doktorgrad der Boston University in Massachusetts: Doctor of Philosophy, abgekürzt: Ph.D. oder Dr.

Wissenschaftliche Doktorgrade „Doctor of Philosophy“ aus den USA, die nicht an Universitäten der sog. Carnegie-Liste erworben wurden, sind in der abgekürzten Form als „Ph.D.“ mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen. 

Wer also den D.Min. aus den USA in Deutschland ohne Zusatz der verleihenden Hochschule oder gar als Ph.D. oder Dr. führt, begeht meiner Einschätzung nach, die unbefugte Führung eines akademischen Grades, Titels oder einer Würde und ist gemäß § 132 a Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Haft bedroht. 

Von einer unbefugten Führung ist auszugehen im Falle einer
– Gradführung ohne Berechtigung,
– Gradführung in falscher Form,
– Gradführung ohne erforderlichen Herkunftszusatz,
– Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden, Titeln und Würden zum Verwechseln ähnlich sind.

In Österreich:

Kurze Antwort:

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) ist so zu führen, wie er in der Originalurkunde verliehen wurde, eben als DMin oder D.Min., diese Führung ist auch ohne Zusatz- und ohne Herkunftsbezeichnung möglich.

Längere Antwort:

Ausländische akademische Grade können in Österreich nach denselben Regeln wie inländische österreichische akademische Grade[1] geführt werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine Institution, die als Universität oder Hochschule anerkannt ist.

Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie akademische Grade in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich.

Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, hängt vom Ausbildungsniveau des abgeschlossenen Studiums (Bachelor, Master, Doktor) und von der fachlichen Zuordnung (z.B. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften) ab.

Beispiele:

Petra Mayer, BA
Boris Vuković, MSc
Peter Schneider, PhD

Mit dem Recht zur Führung der akademischen Grade sind unmittelbar keine weiteren Rechte verbunden, insbesondere keine Berufsrechte.
Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert wurde, ist statt diesem der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.

EU-Regelungen

Die österreichische Regelung ist mit dem EU-Recht konform, vor allem der Berufsqualifikationen-Richtlinie, 2005/36/EG.

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum Beitrag, zu Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Dr., PhD, DBA, PhDr. …

PhD oder Dr. ?


[1] Inländische akademische Grade können wie folgt geführt werden:

  • im privaten Verkehr ohne Einschränkung – man kann die Grade also auf Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten und Ähnlichem bedenkenlos anführen.
  • im Verkehr mit Behörden, also die Verwendung in Eingaben jeder Art, vor allem darf man den akademischen Grad in den dafür vorgesehenen Feldern in Formularen anführen.
  • als Ersichtlichmachen in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Wie ein inländischer akademischer Grad geführt werden darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diplom- und Doktorgrade sind demnach dem Namen voranzustellen, Bachelor-, Mastergrade und „PhD“ nachzustellen, sofern nicht in Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist. Wobei es alternative Formen des akademischen Grades gibt. So kann die die deutsche bzw. englische oder – wenn vorhanden – auch die lateinische Langfassung sowie die entsprechende Abkürzung des akademischen Grades verwendet werden.

UNIBIT: Ehrendoktorat für Staatspräsident Ilir Rexhep Meta

Ilir Rexhep Meta, seit 28. April 2017 amtierender Staatspräsident der Republik Albanien, wurde anlässlich seines fünfjährigen Amtsjubiläums einerseits für besondere persönliche Verdienste und andererseits – wie Rektorin Prof. Irena Peteva anlässlich der Feierlichkeit ausführte – als ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber der gesamten albanischen Nation, die 2017 die bulgarische nationale Minderheit im Land anerkannt hat, die Ehrendoktorwürde der UNIBIT verliehen.

Staatspräsident Dr.h.c. Ilir Rexhep Meta sprach daher auch die besonderen Beziehungen Bulgariens und Albaniens in seinen Dankesworten an:

Vielen Dank, meine Freunde! Ihr habt mich berührt. Ich werde diese Zeremonie, die Ehre und die wunderbaren Worte, die Sie über mich gesagt haben, nie vergessen. Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet und werde versuchen, den Gefallen zu erwidern, indem ich Botschafter der UNIBIT bin und mich für die Vertiefung und den Ausbau der Beziehungen zwischen Albanien und Bulgarien insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport einsetze. Die bulgarisch-albanische Diplomatie besteht nun seit mehr als 100 Jahren und spielt eine wichtige Rolle für die guten Beziehungen und die Zusammenarbeit in der Balkanregion.“

UNIBIT:

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2015 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos zu diesem Promotionsprogramm:

Vienna International Studies:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.

70 UNI BITs of KNOWLEDGE:

Doktoratsstudien: Umfang des Studiums, ECTS, Bezeichnung, Zulassungsfrist ……

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Mit dieser Frage habe ich mich in meinem Blog und auch auf Youtube schon befasst.

Heute möchte ich zwei weitere oft gestellte Fragen beantworten:

  1. Wird der Umfang eines Doktoratsstudiums im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) auch in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben?

Nein!

Das österreichische UG – Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 – regelt im § 54 (2) UG eindeutig: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben.

Aber:

Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden. (§ 54 (2) UG)

In den jeweiligen Promotionsprogrammen können nun Studienleistungen gefordert werden wie z.B. spezielle Doktoranden-Seminare und auch Prüfungsleistungen vorgeschrieben werden, für die es dann sehr wohl ECTS-Anrechnungspunkte geben kann.

So kann man also in einem dreijährigen Doktoratsstudium durchaus beispielsweise 60 ECTS an Prüfungsleistungen ableisten müssen, die durch die Universität auch gesondert bestätigt werden können.

Wichtig ist auch, dass sogenannte Weiterbildungsdoktorate, Berufsdoktorate oder „Kleine“ Doktorate nicht als ein wissenschaftliches Doktorat im Sinne des österreichischen UG oder des Studienrechts der deutschen Bundesländer angesehen wird.

2. Ist die Zulassung zum Doktorat ganzjährig möglich oder ist man auch hier an die allgemeine Zulassungsfrist und die daran anschließende Nachfrist (die gem. UG in Österreich im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet) gebunden?

JA!

Die Zulassung zu einem Doktorat ist ganzjährig möglich!

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen zum VISPromotionsprogramm bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Doktorat in Fernlehre:

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Promotion neben Beruf und Familie:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 5 Jahren 35 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Vor knapp einem Jahr durfte ich in meinem Blog berichten:

https://martinstieger.blog/2019/10/27/wien-grenzuberschreitend-promovieren-nach-vier-jahren-24-promotionen-internationales-programm-startete-sehr-erfolgreich/

Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung dreier deutscher und eines österreichischen Kollegen heute, können wir bereits 35 erfolgreiche Promotionen feiern.

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Wherebyvereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. VIS Begriffs Wiki

Doktorat in Fernlehre


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

Eine Dissertation verfassen – der VIS-Leitfaden (PhD-Guide) unterstützt Sie dabei:

Mit detaillierten Informationen, nützlichen Videoanleitungen, FAQs und vieles mehr möchte VIS Sie bei Ihrem Promotionsvorhaben unterstützen.

Mit dem PhD/Dr. Leitfaden – https://viennastudies.com/phd-leitfaden – erhalten Sie informative Handreichungen und Vorlagen zu folgenden Themen:

  • Aufbau eines Doktorats-Studiums
  • Wie schreibt man eine Dissertation?
  • Wie verfasst man ein Essay?
  • Wie werden wissenschaftliche Publikationen erstellt?
  • Die Zusammenfassung der Dissertation durch den Verfasser / das Author’s Summary
  • Wie erstelle ich eine gelungene Präsentation für die Verteidigung meiner Dissertation?
  • Außerdem:
    • Spezielle Video-Tipps für Ihre wissenschaftliche Arbeit
    • Antworten auf häufig gestellte Fragen von Studierenden
    • FAQs

Wenn Sie diesen Leitfaden anfordern wollen, Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten oder Interesse an weiteren Studienmöglichkeiten haben, schreiben Sie einfach ein Mail an vis@viennastudies.com

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. ………

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):