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VIS Doctoral School: PaedDr oder PhDr als Alternative zur wissenschaftlichen Promotion?

Bei den akademischen Graden PaedDr. und PhDr. handelt es sich um sogenannte „kleine Doktorate“ (slowakisch: rigorózna skúška).

Diese Abschlüsse setzen keine eigenständige Forschungsarbeit im Sinne einer Dissertation voraus, erfordern jedoch die Anfertigung einer Abschlussarbeit und das Bestehen einer rigorosen Prüfung.

Daher sind sie nicht gleichwertig mit einem PhD oder einem „Dr.“, die ein vollwertiges Promotionsstudium mit eigenständiger Dissertation und wissenschaftlicher Verteidigung voraussetzen.

Das „kleine Doktorat“ wird im Bildungssystem der Ebene 2/3 der Bologna-Architektur zugeordnet, also zwischen Master- und Promotionsniveau.

Für die Zulassung ist daher ebenfalls die Promotionsreife, d. h. der Abschluss eines Masterstudiums (Bologna-Stufe 2), erforderlich – beim PaedDr. in der Regel ein Master of Education (MEd), beim PhDr. ein Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre oder des Managements.

Ein solches Studium kann in der Regel innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden.

Es stellt entweder eine praxisorientierte Alternative zur wissenschaftlichen Promotion (Bologna-Stufe 3) dar oder kann als Vorbereitung auf ein späteres Promotionsstudium dienen, insbesondere für Absolventinnen und Absolventen, die nach einem Diplom- oder Masterstudium wieder in die wissenschaftliche Arbeit einsteigen möchten.

Sowohl der PaedDr. als auch der PhDr. kann über das Netzwerk von Vienna International Studies absolviert werden.

Das spricht für ein Weiterbildungsdoktorat/Kleines Doktorat

🔸 Zeitersparnis und geringerer Aufwand
Kleine Doktorgrade wie PhDr. und PaedDr. können oft innerhalb weniger Monate nach einem abgeschlossenen Masterstudium erworben werden. Sie erfordern in der Regel keine mehrjährige Forschungsarbeit oder Dissertation im klassischen Sinne.

🔸 Berufspraktische Ausrichtung
Insbesondere der DBA richtet sich an Führungskräfte und Berufspraktiker. Die wissenschaftliche Arbeit ist hier praxisorientiert und zielt auf die Lösung konkreter beruflicher Fragestellungen ab.

🔸 Anerkennung im Berufsleben
In vielen Branchen wird der akademische Grad als solcher anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen PhDr., PaedDr., DBA oder klassischen Dr. handelt. Die Führung des Titels kann karrierefördernd und reputationssteigernd wirken.

🔸 Zugang auch für Berufserfahrene
Kleine Doktorate und der DBA stehen nicht nur klassischen Akademikern offen, sondern auch erfahrenen Berufspraktikern. Diese Durchlässigkeit des Systems bietet neuen Zielgruppen Zugang zur Titelführung.

🔸 Kosten und Flexibilität
Im Vergleich zu langwierigen Promotionsverfahren sind kleinere Doktorate und Weiterbildungsdoktorate oft kostengünstiger und flexibler organisierbar, z. B. als berufsbegleitendes Online-Studium.

🔸 Internationale Profilierung
Der Erwerb eines Doktorats an einer ausländischen Hochschule (z. B. Slowakei, Frankreich) unterstützt die interkulturelle und internationale Kompetenz und kann ein wichtiges Differenzierungsmerkmal im Lebenslauf sein.

🔸 Fachspezifische Anerkennung
Ein PhDr. richtet sich gezielt an Wirtschaftswissenschaftler, ein PaedDr. an Pädagogen. Sie bieten eine fachliche Spezialisierung und Anerkennung im jeweiligen Berufs- und Wissenschaftsfeld.

„Kleine Doktorate“ und Weiterbildungsdoktorate stellen also für viele Zielgruppen eine attraktive Alternative zum klassischen Promotionsstudium dar. Sie kombinieren akademische Aufwertung mit praktischer Umsetzbarkeit und stellen damit einen sinnvollen Baustein im Portfolio moderner, international ausgerichteter Bildungsangebote dar.

Nunmehr auch im Angebot von VIS Vienna International Studies.

Gerne stellen wir den Kontakt zu bewährten Bildungsanbietern in unserem Netzwerk her.

Auf Grundlage eines Forschungskonzeptes wird nach einem Gespräch mit der Studienberatung die thematisch am besten geeignete Universität ausgewählt.

FAQs zu PhDr. und PaedDr. 

🔸 Wie ist die Präsenzpflicht geregelt? Gibt es Vorlesungen, und wenn ja, finden diese online oder vor Ort statt?
Es gibt keine Präsenzpflichten, keine Vorlesungen. Es ist die wiss. Arbeit zu verfassen und diese zu verteidigen.

🔸 Erfolgt die Abschlussarbeit sowie das Rigorosum  in deutscher Sprache?
Ja, sowohl die Abschlussarbeit (70 – 100 Seiten) und das Rigorosum erfolgen auf Deutsch. Bei der Abschlussprüfung/Rigorosum wird vor Ort übersetzt.

🔸 Gibt es neben der wissenschaftlichen Arbeit und dem Rigorosum weitere Semesterarbeiten oder Prüfungsleistungen?
Nein, allerdings raten wir den Studierenden das Modul wiss. Arbeiten durchzuarbeiten, als kleine Auffrischung sozusagen – ist aber nicht obligatorisch

🔸 Wie lange dauert die Abschlussprüfung in etwa? Die Präsentation der wiss. Arbeit und die Prüfung (auf die man sich mit dem Fragenkatalog vorbereiten kann) dauert unser Erfahrung nach eine gute Stunde.

🔸Welche Themenbereiche werden im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit bevorzugt oder gegebenenfalls nicht angenommen?
Die Studierenden verfassen ihre Arbeiten in den großen Themenbereichen „Management“ und „Pädagogik“, die Doktorate lauten daher auch auf PhDr. und PaedDr. Auf Grundlage eines Forschungskonzeptes wird nach einem Gespräch mit der Studienberatung die thematisch am besten geeignete Universität ausgewählt.

🔸 Studiengebühren?
Das Programm wird mit Studiengebühren von EUR 8.800,— in Rechnung gestellt werden.

Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.

Schreiben Sie uns: vis@viennastudies.com:

Mehr zum Thema Titelführung im Martin Stieger BLOG Beitrag: Slowakei: PhDr – PhD – Dr.Sc?


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Video: VIS Begriffs Wiki – Dr. – PhD – DBA – PhDr.

Vienna International Studies: zeit- und ortsunabhängig im In- und Ausland studieren und das Studium fair finanzieren:

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Das Studium fair finanzieren:

Bildungsinteressierte mit Hauptwohnsitz Österreich, die unselbständig erwerbstätig sind (Beamte, Angestellte ..) haben die Möglichkeit den Fair Credit für Bildungsmaßnahmen zu nutzen:

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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DBA an der PPA Paris – Wissenschaft trifft Management – auf hohem Niveau studieren

Der DBA an der PPA Paris befähigt Sie, Ihre berufliche Praxis mit Forschung zu verbinden. In nur 1,5–2 Jahren erreichen Sie den höchsten akademischen Abschluss im Management.

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Der Fokus liegt auf praxisnaher Forschung, die neues Wissen schafft und direkt in die Unternehmenswelt transferierbar ist.

Mit diesem Abschluss positionieren Sie sich als Thought Leader an der Schnittstelle von Wirtschaft und Wissenschaft – und schaffen sich neue Perspektiven für Ihre berufliche Zukunft.

👉  Gerne stehen wir für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zur Verfügung. 

Schreiben Sie uns: office@viennastudies.com

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💡 Unser kostenloses Weiterbildungsangebot finden Sie hier: „YouTubeProfessor


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The PhD Club

Studierende und Absolvent*innen des grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogrammes der UNIBIT haben sich in einem PhD Club zusammen geschlossen, um Erfahrungen auszutauschen, Netzwerke zu knüpfen, …. und um sich auch einmal im Jahr vor Ort an der Universität in Sofia zu treffen.

Zwei solcher Treffen (2021 und 2022) fanden bereits unter reger Beteiligung – im September konnten auch zwei Promotionsurkunden übergeben werden – statt.

Derzeit hat der bereits sehr aktive PhD Club rund 80 Mitglieder.

Ein kurzer Überblick zum Promotionsprogramm:

  • Das grenzüberschreitende Studium wird mit einem Doktorgrad (Dr.) auf der Stufe 3 (Bolognastufe PhD) abgeschlossen.
  • Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt mittels Nachweises eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. entsprechende Diplomstudien.
  • Die Zulassung zu einem der akkreditierten Programme wird auf Grundlage eines geeigneten PhD-Research-Conceptes ausgesprochen. 
  • Das Promotions-Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig  absolvierbar.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich hier:

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Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

VIS erstellt gerne auch Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch in dem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Hier können Sie VIS auf YouTube folgen.

Immer wieder interessante News zum VIS-Fernstudien-Angebot können Sie hier finden:

https://viennastudies.com/news

Promotion im Fernstudium:

Doktorat in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.?

UNIBIT: Ehrendoktorat für Staatspräsident Ilir Rexhep Meta

Ilir Rexhep Meta, seit 28. April 2017 amtierender Staatspräsident der Republik Albanien, wurde anlässlich seines fünfjährigen Amtsjubiläums einerseits für besondere persönliche Verdienste und andererseits – wie Rektorin Prof. Irena Peteva anlässlich der Feierlichkeit ausführte – als ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber der gesamten albanischen Nation, die 2017 die bulgarische nationale Minderheit im Land anerkannt hat, die Ehrendoktorwürde der UNIBIT verliehen.

Staatspräsident Dr.h.c. Ilir Rexhep Meta sprach daher auch die besonderen Beziehungen Bulgariens und Albaniens in seinen Dankesworten an:

Vielen Dank, meine Freunde! Ihr habt mich berührt. Ich werde diese Zeremonie, die Ehre und die wunderbaren Worte, die Sie über mich gesagt haben, nie vergessen. Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet und werde versuchen, den Gefallen zu erwidern, indem ich Botschafter der UNIBIT bin und mich für die Vertiefung und den Ausbau der Beziehungen zwischen Albanien und Bulgarien insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport einsetze. Die bulgarisch-albanische Diplomatie besteht nun seit mehr als 100 Jahren und spielt eine wichtige Rolle für die guten Beziehungen und die Zusammenarbeit in der Balkanregion.“

UNIBIT:

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2015 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos zu diesem Promotionsprogramm:

Vienna International Studies:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.

70 UNI BITs of KNOWLEDGE:

Doktoratsstudien: Umfang des Studiums, ECTS, Bezeichnung, Zulassungsfrist ……

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Mit dieser Frage habe ich mich in meinem Blog und auch auf Youtube schon befasst.

Heute möchte ich zwei weitere oft gestellte Fragen beantworten:

  1. Wird der Umfang eines Doktoratsstudiums im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) auch in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben?

Nein!

Das österreichische UG – Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 – regelt im § 54 (2) UG eindeutig: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben.

Aber:

Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden. (§ 54 (2) UG)

In den jeweiligen Promotionsprogrammen können nun Studienleistungen gefordert werden wie z.B. spezielle Doktoranden-Seminare und auch Prüfungsleistungen vorgeschrieben werden, für die es dann sehr wohl ECTS-Anrechnungspunkte geben kann.

So kann man also in einem dreijährigen Doktoratsstudium durchaus beispielsweise 60 ECTS an Prüfungsleistungen ableisten müssen, die durch die Universität auch gesondert bestätigt werden können.

Wichtig ist auch, dass sogenannte Weiterbildungsdoktorate, Berufsdoktorate oder „Kleine“ Doktorate nicht als ein wissenschaftliches Doktorat im Sinne des österreichischen UG oder des Studienrechts der deutschen Bundesländer angesehen wird.

2. Ist die Zulassung zum Doktorat ganzjährig möglich oder ist man auch hier an die allgemeine Zulassungsfrist und die daran anschließende Nachfrist (die gem. UG in Österreich im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet) gebunden?

JA!

Die Zulassung zu einem Doktorat ist ganzjährig möglich!

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen zum VISPromotionsprogramm bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Doktorat in Fernlehre:

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Promotion neben Beruf und Familie:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 5 Jahren 35 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Vor knapp einem Jahr durfte ich in meinem Blog berichten:

https://martinstieger.blog/2019/10/27/wien-grenzuberschreitend-promovieren-nach-vier-jahren-24-promotionen-internationales-programm-startete-sehr-erfolgreich/

Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung dreier deutscher und eines österreichischen Kollegen heute, können wir bereits 35 erfolgreiche Promotionen feiern.

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Wherebyvereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

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Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. VIS Begriffs Wiki

Doktorat in Fernlehre


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Das österreichische Universitätsgesetz 2002[1] regelt im § 54 (4):

Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden.

Im § 51. (2) Ziffer 12.:

Doktoratsstudien sind die ordentlichen Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien dienen. Sie sind nicht in Studienabschnitte gegliedert.

Im § 51. (2) Ziffer 14.:

Doktorgrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Doktoratsstudien verliehen werden. Sie lauten „Doktorin“ oder „Doktor“, abgekürzt „Dr.“, mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, oder „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“.

Das österreichsche Studienrecht kennt daher genau zwei Doktorgrade, die nach einem zumindest dreijährigen Studium verliehen werden können, den

  • Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“ und
  • Doktorin“ oder „Doktor“, abgekürzt „Dr.“, mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz.

Österreich nimmt auch am Europäischen Hochschulraum – Bologna-Prozesses – teil, dem System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse mittels dreistufigem Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD) und regelt daher im UG 2002 auch ganz klar:

§ 88.(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Daher können in Österreich auch andere als die beiden „heimischen“ Doktorgrade gem. § 88 UG geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden.

„PhDr.“ („doktor filozofie“)

In den EU-Mitgliedsländern Tschechien und der Slowakischen Republik verleihen Universitäten nach in der Regel zweisemestrigen Studien auch Doktorgrade in unterschiedlichen Disziplinen, z.B.:

„JUDr.“ (juris utriusque doctor“)

„PhDr.“ („doktor filozofie“ im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), 

die deshalb als „kleine Doktorgrade“ bezeichnet werden – im Unterschied zum „großen Doktorgrad“, der wissenschaftlichen Ebene des Doktorgrads auf der Stufe 3 von Bologna,

oder als Nachweis für den ordnungsgemäßen Abschluss eines medizinischen Studiums (wenn das Examen bestanden ist. Hier spricht man dann vom „Berufsdoktorat“ „MUDr.“ („medicinae universae doctor“).

Die Rechtslage des MUDr. ist vergleichbar mit dem Dr.med.univ. nach Abschluss des österreichischen Masterstudiums der Humanmedizin.

Der von Universitäten aus Tschechien und der Slowakischen Republik verliehenen akademische Grad PhD ist ein wissenschaftlicher Doktorgrad auf der 3. Stufe von Bologna und wird als solcher auch entsprechend geführt und eingetragen.

Die tschechischen oder slowakischen „kleinen“ Doktorgrade können in Österreich in der verliehenen Form geführt und eingetragen werden: PhDr., JUDr., MUDr.

Entsprechend § 88 (2) UG vor dem Namen, also z.B. PhDr. Max Mustermann.

DBA – „Doctor of Business Administration“

Britische Universitäten[2] verleihen neben dem bekannten PhD insbesondere für angewandte Forschungsstudien aus den Wirtschaftswissenschaften auch den DBA.

Dieser konnte in dieser Form und UG-konform während aufrechter EU-Mitgliedschaft (bis 31. 12. 2019) in Österreich auch so geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden: Max Mustermann, DBA.

Was nun nach Auslaufen der Übergangsfrist (31. 12. 2020) zwischen der EU und Groß Britannien vertraglich vereinbart wird, steht derzeit leider noch nicht fest.

Deutschland:

In Deutschland wird die Eintragung des „Doktorgrads“ bundesrechtlich im § 2 MRRG (Pflichtinhalt des Melderegisters) und den landesrechtlichen Regelungen, die diese Vorschrift umsetzen (siehe etwa Art. 3 Abs.1 Nr. 4 BayMeldeG) geregelt.

Entsprechende Regelungen enthalten das Passgesetz (§ 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 PassG) sowie das Personalausweisgesetz (siehe § 5 Abs. 2 Nr.3 PAuswG).[3]

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) – Rechtsgrundlage

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.

2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

Die KMK folgt damit auch der Nr. 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift, die da regelt: „Die Eintragung „Dr.“ für Berufsdoktorate, sog. kleine Doktorgrade oder andere Hochschultitel ist nicht zulässig.“

Allerdings werden von deutschen Hochschulen weder „Berufsdoktorate“ noch „kleine Doktorgrade“ verliehen, somit werden damit für Deutschland ausländische akademische Grade angesprochen, z.B. der in der Slowakischen Republik erworbene Titel „PhDr.“ („doktor filozofie“) oder der „Dr.med.univ.“ aus Österreich[4].

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Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD)


[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[2] aber auch andere Länder kennen den DBA, insbesondere auch nach Berufsdoktoraten

[3] https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2012/self/newsletter_oktober_2012_1518722312000.pdf  

[4] korrespondierend mit dem österreichischen Universitätsgestz 2002, § 51 (2) Z 11.: Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Masterstudien verliehen werden. Sie lauten „Master“ mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, wobei auch eine Abkürzung festzulegen ist, bzw. „Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur“, abgekürzt „Dipl.-Ing.“ oder „DI“; für den Abschluss des Humanmedizinischen Masterstudiums kann der Mastergrad „Doctor medicinae universae“, abgekürzt „Dr. med. univ.“, für den Abschluss des Zahnmedizinischen Masterstudiums kann der Mastergrad „Doctor medicinae dentalis“, abgekürzt „Dr. med. dent.“, und für den Abschluss des Masterstudiums der Pharmazie kann der akademische Grad „Magistra pharmaciae“ oder „Magister pharmaciae“, jeweils abgekürzt „Mag. pharm.“, verliehen werden. Masterstudien für das Lehramt schließen mit dem akademischen Grad „Master of Education („MEd“) ab.