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Über martingstieger

doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)

Elf Forschungsprojekte aus Baden-Württemberg gefördert

Die deutschlandweit meisten Advanced Grants des Europäischen Forschungsrats gehen nach Baden-Württemberg. Die Förderung für erfahrene Forschende ist mit jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro dotiert

Großer Erfolg für baden-württembergische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Insgesamt elf ERC Advanced Grants verteilen sich auf exzellente Forschende der Universitäten Heidelberg (fünf Grants), Stuttgart (zwei Grants) und Konstanz. Weiterhin sind baden-württembergische Forschende des Leibniz-Instituts für Sonnenphysik (KIS), der Fraunhofer-Gesellschaft und der Max-Planck-Gesellschaft für die Förderung des Europäischen Forschungsrats (ERC) ausgewählt worden.

In einem hochkompetitiven Verfahren haben sich bereits etablierte und auf ihrem Forschungsgebiet führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durchgesetzt. Für ihre anspruchsvollen Forschungsprojekte werden die Grantees mit bis zu 2,5 Millionen Euro über fünf Jahre gefördert. Dazu kommen eventuell Mittel für die Forschungsinfrastruktur oder andere Aufwendungen.

Das Förderinstrument ERC Advanced Grant ist mit insgesamt 721 Millionen Euro ausgestattet. International renommierte Gutachterinnen und Gutachter haben 281 Anträge für ERC Advanced Grants aus über 2.500 Einreichungen ausgewählt. Antragsberechtigt sind erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Forschungseinrichtung in der Europäischen Union oder in einem assoziierten Land arbeiten. Ausgewählte Forschende können zusätzliche Mittel über die Proof of Concept-Ausschreibungen des ERC einwerben.

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Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.

Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Universitäten
  • 23 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • acht Kunst- und Musikhochschulen und
  • drei Akademien für Film, darstellende Kunst und Pop

Weitere Informationen über Studiengänge der Universitäten und Hochschulen finden Sie auf dem Online-Portal www.studieren-in-bw.de.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Neuer Studiencheck hilft bei der Wahl des richtigen Studiengangs

Mit Hilfe eines neuen (kostenlosen) Tools – dem Studycheck von Next Level Education – soll ein maßgeschneiderter Überblick über passende Studiengänge auf allen Ebenen der Bologna-Architektur und aus verschiedenen Ländern Europas gegeben werden.

Der Studycheck berücksichtigt dabei

  • Zugangsvoraussetzungen (z. B. Matura, Abitur, Vorstudien, Sprachkenntnisse)
  • Studiengebühren und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Studiendauer und Abschlussarten
  • Sprachen und Internationalität der Programme
  • Persönliche Interessen und Karriereaussichten

Der Besuch des Studycheck’s könnte sich für Sie lohnen:

https://studycheck.next-level-education.at

Im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden:

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

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Baden-Württemberg will bei AI Giga Factorys eine gewichtige Rolle spielen

Baden-Württemberg verfügt über ein starkes Ökosystem im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut fordert deshalb eine gewichtige Rolle für das Land bei den geplanten AI Giga Factorys.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich bei der Europäischen Kommission in Brüssel für den Standort Baden-Württemberg im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt und um eine Beteiligung bei den AI Giga Factorys geworben.

Im Gespräch mit der Kommissarin der Europäischen Union (EU), Ekaterina Zaharieva, betonte die Ministerin: „Baden-Württemberg verfügt über ein starkes KI-Ökosystem. Zahlreiche unserer Unternehmen sind auf verschiedenen Gebieten mit den von ihnen entwickelten KI-Technologien und Anwendungen europaweit führend. Schon aus diesem Grund hat Baden-Württemberg ein großes Interesse daran, von den durch die Europäische Union geplanten AI Giga Factorys zu profitieren. Sie können den europäischen KI-Markt weiter voranbringen und sind eine wichtige Voraussetzung für Europa, im weltweiten Wettrennen um diese wichtigen Zukunftstechnologien erfolgreich zu sein. Baden-Württemberg kann und muss hier eine gewichtige Rolle spielen.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

Allenfalls auch interessant für Sie:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Deutschland: Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz geeinigt.

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf dem sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel am 5. Juni 2025 in Bad Schandau (Sachsen) auf eine Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) (PDF) geeinigt. Die Erklärung mit Untertitel „Chancen nutzen, Verantwortung übernehmen, Transparenz gewährleisten“ bekennt sich zum Einsatz von verantwortungsvollen, gerechten, nachvollziehbaren und verlässlichen KI-Systemen in der Justiz.

Mit der von Baden-Württemberg federführend vorbereiteten Erklärung betonen die Ministerinnen und Minister, dass der Einsatz von KI in der Justiz großes Potenzial für Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen birgt und gleichzeitig Rechtssuchenden den Kontakt mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften erleichtern kann.

Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges machte zugleich deutlich: „Die endgültige Entscheidungsfindung bleibt eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit. Nicht nur Richterinnen und Richter, sondern alle Angehörigen der Justiz bleiben unverzichtbar.“

Gemeinsame KI-Strategie von Bund und Ländern für die Justiz

Bereits im April hatte der E-Justice-Rat, das Gremium der Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder, eine ebenfalls von Baden-Württemberg federführend vorbereitete Strategie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz verabschiedet, die nun ebenfalls veröffentlicht wird. Mit der KI-Strategie (PDF) koordiniert die Justiz in Bund und Ländern zukünftig das gemeinsame Vorgehen bei Entwicklung, Einkauf und Einsatz von KI-Systemen.

Ziele der KI-Strategie sind die Modernisierung der Geschäftsprozesse der Justiz, die Verbesserung des Zugangs zum Recht und die Förderung von Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.

Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges erklärte: „Die Justiz spielt eine zentrale Rolle im Bereich der KI und hat sich länderübergreifend unter großem Engagement meines Ressorts hervorragend auf dieses zukunftsweisende Thema vorbereitet. KI wird Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten dabei unterstützen, Routineaufgaben zu bewältigen und komplexe Informationen zu verarbeiten. Durch den gezielten Einsatz von KI-Systemen können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: die juristische Analyse von Sachverhalten und die Kommunikation mit Rechtssuchenden. Die erfolgreiche Kombination aus menschlicher Expertise und künstlicher Intelligenz ist ein Schlüssel zu einer effizienteren und moderneren Justiz, bei der Baden-Württemberg weiter eine Vorreiterrolle einnehmen wird.

Einsatz von KI in der Justiz

Die Justiz in Deutschland setzt schon heute in verschiedenen Bereichen Anwendungen auf Basis von KI ein und wird diesen Bereich mit der KI-Strategie systematisch ausbauen.

Ein Beispiel für eine solche Anwendung ist das künftige KI-System „Strukturierung mit KI (StruKI)“, das Baden-Württemberg für alle Länder entwickelt. Viele Entscheiderinnen und Entscheider in der Justiz erstellen sich parallel zum Lesen der teils umfangreichen Verfahrensakten Übersichtsblätter – sogenannte Aktenspiegel. Hier setzt StruKI an: Die Anwendung wird bei Bedarf die elektronischen Verfahrensakten erfassen und daraus den Entwurf eines Aktenspiegels erstellen. Das entbindet die Bearbeiterinnen und Bearbeiter nicht vom Lesen der Akte. Die Einarbeitung in den Fall und Erfassung, welches Anliegen die Verfahrensbeteiligten haben, kann aber erheblich beschleunigt werden.

Daneben reichen die KI-Anwendungen, die in der Justiz Baden-Württemberg entwickelt werden beziehungsweise bereits im Einsatz sind, von der Kategorisierung von Verfahren zur Bewältigung von Massenklagen über die maschinelle Übersetzung von Dokumenten bis hin zur automatisierten Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

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Slowakei: PhDr – PhD – Dr.Sc?

Eine Anfrage aus Deutschland:

Wie darf ich einen PhDr aus der Slowakei führen?“

Der Titel „PhDr.“ („doktor filozofie“) wird in der Slowakei nach einem sogenannten Rigorosum verliehen, das auf einem abgeschlossenen Masterstudium basiert. 

Im Rahmen des Bologna-Systems entspricht der PhDr. der zweiten Stufe (Master-Ebene) und nicht der dritten Stufe (Promotion). 

In Deutschland darf der PhDr.-Titel grundsätzlich in der Originalform geführt werden, jedoch nicht als „Dr.“ abgekürzt werden. 

Die Führung ohne Herkunftszusatz ist in der Regel zulässig, sofern der Titel von einer anerkannten Hochschule eines EU-Mitgliedstaates verliehen wurde.

Auf Grund einer Nachfrage dann noch:

Richtig ja, das deutsch-slowakische Abkommen von 2004 sah ursprünglich vor, dass beim PhDr.-Titel ein Herkunftszusatz erforderlich ist. Jedoch haben sich die Regelungen seitdem weiterentwickelt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in späteren Beschlüssen klargestellt, dass akademische Grade aus EU-Mitgliedstaaten in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden dürfen, sofern sie ordnungsgemäß verliehen wurden.

Eine weitere Nachfrage:

Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass es in der Slowakei auch den „Dr.sc“ gibt.“ 

Die slowakischen und tschechischen Berufsdoktorate dürfen nicht in der Form Dr. verliehen werden.

Der Dr.SC oder Dr.Sc. aus der Slowakei steht sogar noch über dem PhD oder Dr. und erfordert eine außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung.

Hier die slowakischen Doktorgrade im internationalen Vergleich – Doktorgrade in der Slowakei: 

GradSlowakeiInternationale EntsprechungBeschreibung
PhD.Philosophiae doctorPhD (USA, UK, DE: Dr. phil./Dr. rer. nat.)Standard-Doktorgrad nach Promotion (meist 3–4 Jahre Forschung und Dissertation)
CSc.Candidatus scientiarum (veraltet)Früher DDR, UdSSR: ähnlich PhDFrüherer Doktorgrad; wird nicht mehr vergeben, bleibt aber anerkannt
Dr.Sc.Doctor scientiarumDoctor of Science (DSc, Russland, Tschechien)Höchststufiger Grad; verlangt außerordentliche Forschung und Veröffentlichung
JUDr., PhDr., RNDr.Berufsdoktorate (kleine Doktorate)keine wirkliche int. VergleichbarkeitZusatztitel nach Magisterabschluss; weniger forschungsintensiv

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Österreich: (Titel-)Führung eines PhD als Dr.?

Eine Anfrage aus Österreich:

Ist es in Österreich erlaubt, einen ausländischen PhD-Titel als „Dr.“ zu führen?

Kurze Antwort: der PhD darf nur als PhD geführt werden und in öffentliche Urkunden wird er auch nur als PhD eingetragen, das wiederum nur, wenn aus der EU oder Groß Britannien.

Begründung:

Das (österreichische) Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) regelt im § 88 die Führung akademischer Grade.

Auf dieser Grundlage dürfen Personen, denen ein akademischer Grad von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung verliehen wurde, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten Form führen. Dies bedeutet, dass ein in Österreich verliehener „PhD“ nur in der Originalform geführt werden darf, üblicherweise nachgestellt, z. B. „Max Mustermann, PhD“.

Es ist nicht zulässig, einen PhD-Titel eigenmächtig in „Dr.“ umzuwandeln.

Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

In Deutschland ist die Rechtslage anders:

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage 

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
  2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

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https://viennastudies.com/news/f/phdr—paeddr—dba-was-k%C3%B6nnen-kleine-doktorate

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Österreich: die Zahl der Studierenden an den Privatunis und Privathochschulen wächst weiter

  • Im Wintersemester 2023/24 waren – laut jüngst veröffentlichten Daten der Statistik Austria – bereits über 16.600 Personen als ordentliche Studierende eingeschrieben (mit den außerordentlichen und Weiterbildungsstudien waren es mehr als 21.000).
  • Das sind 600 mehr als noch im Studienjahr davor, was u.a. an einer Neugründung liegt.
  • Insgesamt sind die Privatunis mit nur fünf Prozent aller Studierenden aber weiterhin ein Nischenphänomen.
  • Zum Vergleich: an der Universität Wien studierten im Jahr 2023/2024 rund 80.000 ordentliche Studierende. An den Universitäten Graz und Innsbruck waren es jeweils rund 27.000 Immatrikulierte.
  • In Deutschland betrug die Anzahl der Studierenden an privaten Hochschulen im Jahr 2023/2024 ca. 372.900 was etwa 13 % der Studierenden insgesamt ausmachte.

Der Privatuni-Gründungsboom der frühen 2000er-Jahre ist zwar abgeebbt, es kamen aber auch danach weiterhin neue Standorte hinzu.

Seit Kurzem gibt es mit den Privathochschulen außerdem einen neuen Hochschultyp, zuletzt wurden das Haydn-Konservatorium in Eisenstadt und im Jahr davor das Vorarlberger Landeskonservatorium als Privathochschulen akkreditiert.

Dieses Phänomen ist nicht neu, auch bei den Privatunis ließen sich zum Teil schon früher bereits bestehende Institutionen als Hochschulen akkreditieren.

Geschaffen wurde der Hochschultyp Privatuniversität im Jahr 2000, erste offiziell akkreditierte Privatuni war die Katholisch-Theologische Hochschule Linz 2001.

Bis 2005 kamen zehn weitere Institutionen dazu, einige Einrichtungen haben allerdings im Lauf der Jahre wieder geschlossen.

Thematische Schwerpunkte der privaten Hochschulen sind dabei Sozial-und Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Medizin, Theologie, Philosophie sowie Kunst und Musik (vor allem durch die Umwandlung vieler Landes-Konservatorien in Privathochschulen bzw. Privatunis).

Derzeit 17 Privatunis und zwei Privathochschulen

Die größte heimische Privatuni ist die Sigmund Freud Universität, wo neben Psychologie und Psychotherapiewissenschaften mittlerweile auch Medizin und Rechtswissenschaften belegt werden können.

Im aktuellen Studienjahr gibt es laut Liste des Wissenschaftsministeriums insgesamt 17 Privatunis und zwei Privathochschulen.

Parallel zur Zunahme der Institutionen ist auch die Zahl der Studierenden rasant gestiegen.

Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich diese laut der unidata-Datenbank des Wissenschaftsministeriums fast verdoppelt, 2004 gab es überhaupt erst 1.200 Privatuni-Studierende.

Frauen stellen schon seit Langem die Mehrheit der Privatuni-Studierenden, mit über 50 Prozent Einschreibungen aus anderen Ländern als Österreich sind die Privatunis außerdem deutlich internationaler als andere Hochschultypen.

Wirklich „privat“ sind Privatuniversitäten in Österreich übrigens im Regelfall nicht.

Hinter der überwiegenden Mehrheit der Einrichtungen stehen Bundesländer, Städte, Kammern, die Kirche oder sogar öffentliche Unis.

Nur für den Bund gilt grundsätzlich ein Finanzierungsverbot für Privatunis.

Die Privatunis dürfen als einziger Hochschultyp auch frei über die Höhe der Studiengebühren entscheiden. Die Spanne reicht dabei von 450 Euro pro Semester an der Anton Bruckner Privatuni bis hin zu fast 14.200 Euro pro Semester etwa für Zahnmedizin an der DPU Danube Private University Krems.

Übersicht Privathochschulen (2) und Privatuniversitäten (17):

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Quelle: OÖN, APA

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Baden-Württemberg: Programm für mehr Professorinnen verlängert

Mehr Frauen für die Wissenschaft: Das Land führt das erfolgreiche Programm für mehr Juniorprofessorinnen weiter. Benannt ist es nach Deutschlands erster Professorin.

Wir wollen die Chancengleichheit in der Wissenschaft weiter voranbringen, indem wir hoch qualifizierte Frauen in der kritischen Phase zwischen Promotion und Professur im Wissenschaftssystem halten. Dafür sind verlässliche und transparente Karrierewege in der sogenannten Post-Doc-Phase entscheidend“, betonte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski. „Das rege Interesse der Hochschulen zeigt, dass wir mit unserem deutschlandweit einmaligen Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm die richtigen Anreize setzen.“

Nachwuchsförderung erfolgreich neu gedacht

Seit seiner Neukonzipierung 2023 wird das Juniorprofessorinnen-Programm sehr gut angenommen: Bis heute sind 27 Anträge eingegangen, von denen 74 Prozent positiv beschieden werden konnten. Drei Anträge befinden sich derzeit noch in der Begutachtung. 15 Förderungen haben bereits begonnen, zwei weitere bewilligte Anträge werden ihre Förderung in Kürze beginnen. Mit dem Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm hatte Baden-Württemberg Neuland in der Nachwuchsförderung betreten.

Drei Jahre verlässliche Vollzeit-Beschäftigung

Im Programm werden qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen im Tandem gefördert: Junior- und Tenure-Track-Professorinnen erhalten die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren, indem sie für drei Jahre eine frisch promovierte Wissenschaftlerin beschäftigen können. Die frisch promovierte Wissenschaftlerin erhält drei Jahre eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung, um sich selbst für eine strukturierte Post-Doc-Position wie Juniorprofessur, Tenure-Track-Professur oder Nachwuchsgruppenleitung zu qualifizieren.

Die Anträge erstrecken sich entsprechend der Verortung der Junior- und Tenure-Track-Professuren über das gesamte Fächerspektrum, wobei der Schwerpunkt auf den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den MINT-Fächern (jeweils neun) sowie den Geisteswissenschaften (sechs) liegt. Die Anträge verteilen sich auf die Universitäten (20), die Pädagogischen Hochschulen (sechs) und die Musikhochschulen (eins). Die Ergebnisse zeigen, dass das Wrangell-Programm eine breite Resonanz bei Hochschulen unterschiedlicher Größe und Ausrichtung findet. Die Vielfalt an Fachrichtungen unterstreicht zudem die Attraktivität des Programms für unterschiedlichste wissenschaftliche Disziplinen.

Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm

Für die Verlängerung des Programms steht ein Budget von bis zu 3,1 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden bis zu 1,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) bereitgestellt. Finanzierbar sind rund zehn Förderungen. Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (E13/E14) steht für frisch Promovierte ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Gefördert werden kann eine Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung jünger ist als zwei Jahre. Die Ausschreibung des Programms erfolgt fortlaufend. Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren nach Amtsantritt. Die Anträge können ab sofort bis zum 31. Mai 2026 gestellt werden und werden fortlaufend bewilligt.

Margarete von Wrangell

Das Förderprogramm ist nach der ersten ordentlichen Professorin an einer deutschen Universität benannt. Margarete von Wrangell (1877 bis 1932) hatte Anfang des 20. Jahrhunderts in Leipzig und Tübingen Chemie studiert und wurde 1923 nach ihrer Habilitierung an der Universität Hohenheim (damals Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim) auf die dortige Professur für Pflanzenernährung berufen. Dort leitete sie bis zu ihrem Tod das gleichnamige Institut. 

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.

Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Universitäten
  • 23 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • acht Kunst- und Musikhochschulen und
  • drei Akademien für Film, darstellende Kunst und Pop

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Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Cranio Sacral Balance – eine energetische Massage?

Eine Absolventin frägt mich: „Ich habe das freie Gewerbe „Humanenergetik“ angemeldet – inkl. Craniosacral Balance – meine Frage: darf ich diese Körperarbeit auch als „Energetische Massage“ bezeichnen, z.B. auf meiner Visitenkarte, auf meiner Webpage, auf Flyern?

Kurze Antwort: leider nein.

Längere Begründung:

Der Begriff „Energetische Massage“ sollte in Österreich mit Vorsicht verwendet werden und ist rechtlich problematisch, wenn keine entsprechende Gewerbe- oder Berufsberechtigung im Bereich Massage (= Heilmassage, medizinische oder gewerbliche Massage) vorliegt.

„Massage“ ist in Österreich entweder ein medizinischer Gesundheitsberuf (Heilmassage, medizinische Massage) oder ein reglementiertes Gewerbe: die Bezeichnung „Massage“ (auch in Kombinationen wie „energetische Massage“, „Heilmassage“ etc.) ist gesetzlich geschützten Berufsgruppen vorbehalten – gesetzlicher Bezeichnungsvorbehalt:

  • medizinische Masseur*innen (rechtliche Grundlage das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG)
  • Heilmasseur*innen (rechtliche Grundlage das MMHmG)
  • gewerbliche Masseur*innen (rechtliche Grundlage die Gewerbeordnung 1994 – GewO)

Das freie Gewerbe „Energetiker“ (lt. WKO: „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit“) erlaubt keine Tätigkeit, die medizinisch oder therapeutisch wirkt – und nicht die Anwendung des Begriffs „Massage“, weil dieser eine medizinische Wirkung suggerieren kann.

Die WKO (Wirtschaftskammer Österreich) hat wiederholt klargestellt, dass Begriffe wie: „Massage“, „Lymphdrainage“ „Reflexzonenmassage“ oder ähnlich (medizinisch) anmutende Begriffe nicht vom Energetikergewerbe verwendet werden dürfen, auch nicht in Kombination mit dem Zusatz „energetisch“, weil dies zu Verwechslungen mit reglementierten Berufen führt.

Alternative, rechtssichere Bezeichnungen, die Sie verwenden könnten, sind etwa

  • Cranio Sacral Balancing
  • Energetische Körperarbeit
  • Energetische Anwendungen
  • Sanfte Energiearbeit im craniosacralen Bereich

Diese Begriffe sind im freien Gewerbe „Energetiker“ zulässig – sofern klar ist, dass es sich nicht um eine medizinische oder therapeutische Behandlung handelt.

Meine Empfehlung für Ihre Flyer/Visitenkarten:

Statt „Energetische Massage“ eben „Cranio Sacral Balancing – energetische Körperarbeit zur Förderung des Wohlbefindens“

.. darauf noch eine kurze Nachfrage der Absolventin: „Ich bin medizinische Masseurin und bin bei einer TCM Ärztin / praktische Ärztin angestellt ! Darf ich dann mit „energetische Massage“ werben ? Bin aber auch selbstständig mit Cranio Sacral Balance – energetisches Gewerbe – die ich in meiner gemieteten Praxis anbiete. Dürfte ich in der Ordination meiner Ärztin – in welcher ich angestellt bin – beides verbinden ?

kurze Antwort wieder: leider nein.

Längere Begründung: 

Gem. § 6 (1) Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) dürfen Personen, die zur Berufsausübung als medizinischer Masseur berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „medizinischer Masseur“/“medizinische Masseurin“ führen.

Med. Masseur*innen arbeiten aber unselbständig, also im Rahmen eines Dienstverhältnisses in zur medizinischen oder Heilmassage berechtigten Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, Kuranstalten, Physiotherapeutischen Instituten, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen.Selbst wer zur medizinischen Massage berechtigt ist, darf keine gewerbliche Massage ohne entsprechenden Gewerbeschein anbieten. 

Selbst Ärzt*innen müssten die Befähigungsprüfung für die gewerbliche Massage ablegen, würden sie diese zusätzlich zur medizinischen Massage anbieten wollen. 

Energetische Massage ist gewerbliche Massage, da nicht zu Heilzwecken anwendbar.

§ 1 (1) Massageverordnung erfordert von Arzt*innen Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Humanmedizin und eine mindestens sechsmonatige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) und das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung.

Nur Physiotherapeut*innen oder Heilmasseur*innen (mit Unternehmerprüfung) ersparen sich die Befähigungsprüfung, wenn sie die gewerbliche Massage anbieten möchten – diese ist für energetische Massagen aber zwingen erforderlich.

Sie können Cranio Sakrale Balance selbständig anbieten – ja – sich bei diesem Angebot auch mit der Berufsbezeichnung „medizinische Masseurin“ ausweisen, aber da eine energetische Massage eben eine gewerbliche ist, dieses Angebot nicht als energetische Massage bezeichnen und müssen auch darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Behandlung zu Heilzwecken handelt, zu der Sie ja nur im Angestelltenverhältnis – wie oben ausgeführt – berechtigt sind.

Zu den für Sie möglichen Bezeichnungen darf ich auf meine obigen Ausführungen verweisen.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Innovatives Landesgraduiertenzentrum für angewandte KI

Das Landesgraduiertenzentrum KI Heilbronn soll ein innovatives hochschulpolitisches Reallabor für die Spitzenkräfte von morgen sein. Dafür wurde ein Memorandum of Understanding unterzeichnet.

Baden-Württemberg braucht Spitzenkräfte mit herausragender KI-Expertise, um seinen Platz als führende Innovationsregion Europas bei Themen wie Chipdesign, Robotik und Cybersicherheit auszubauen. Mit der Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) haben das Land und die drei beteiligten Universitäten Karlsruher Institute für Technologie (Federführung), Stuttgart und Tübingen den Aufbau eines zukunftsweisenden Landesgraduiertenzentrums KI Heilbronn (LGZ) offiziell auf den Weg gebracht.

Mit dem LGZ richten wir ein innovatives hochschulpolitisches Reallabor für die Spitzenkräfte von morgen ein“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski. „Wir schaffen einen Experimentierraum mit flexibleren Rahmenbedingungen, um neue Formate in der Ausbildung von Spitzenpromovierenden in KI-bezogenen Zukunftsfeldern, in der Rekrutierung und in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Industrie und Start-Ups zu erproben und zu etablieren. Das ist eine große Chance fürs Land.

Zentrum bündelt Expertise der drei führenden KI-Landesuniversitäten

Ministerpräsident Winfried Kretschmann ergänzte: „In Zeiten großer Transformationen und existenzieller Krisen stärkt diese besondere Gründung unsere Innovationslandschaft mit Nachdruck. Unsere Innovationsagenda und unsere Ansiedlungspolitik setzen mit dem neuen Landesgraduiertenzentrum einen wichtigen Impuls. Mit Projekten wie dem LGZ können wir unsere Exzellenz und unseren Wohlstand im internationalen Wettbewerb nachhaltig sichern.“

Das LGZ bündelt die Expertise der drei führenden KI-starken Landesuniversitäten am Standort Heilbronn. Es verbindet Forschung und wissenschaftliche Nachwuchsförderung auf höchstem Niveau in KI-bezogenen Zukunftsfeldern wie Chipdesign, Robotik und Cybersicherheit auf neue Weise. Das Konzept zeichnet sich durch ein innovatives, flexibles und multidisziplinäres Promotionsprogramm an der Schnittstelle zwischen Informatik, Maschinenbau und Elektrotechnik aus.

Wir wollen internationale Talente und Spitzenprofessorinnen und -professoren für diese Zukunftsfelder und für den Standort gewinnen, damit sie in einem dynamisch wachsenden Innovationsumfeld Forschung und Anwendung gemeinsam voranbringen“, erläuterte Ministerin Olschowski.

Zentrum ist bundesweit einmalig

Das LGZ ist in dieser Form bundesweit einmalig. Es wird eine gemeinsame Einrichtung der drei Trägeruniversitäten Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Stuttgart und Tübingen und organisatorisch als ein Außenstandort des federführenden KIT in Heilbronn eingerichtet werden.

Um das Potenzial Künstlicher Intelligenz voll auszuschöpfen, brauchen wir talentierte junge Menschen aus aller Welt, die neue Perspektiven einbringen und Ideen vorantreiben“, sagte Professor Oliver Kraft, Vizepräsident Forschung des KIT. „Wenn wir in Wissenschaft und Wirtschaft international an der Spitze bleiben wollen, müssen wir den klügsten Köpfen exzellente Lern- und Arbeitsbedingungen bieten. Unser Bildungsauftrag ist ein zentraler Teil unseres gesellschaftlichen Vertrags: Forschung schafft Wissen – unsere Absolventinnen und Absolventen kreieren Impact. Dafür steht das LGZ.“

Heilbronn bietet einzigartige Voraussetzungen

Mit seinem stark wachsenden Innovationsökosystem und dem BildungsCampus bietet Heilbronn einzigartige Voraussetzungen für das neuartige mit der Praxis verschränkte Promotionsprogramm des LGZ.

In dem Memorandum of Understanding (MoU) verpflichten sich alle Partner auf gemeinsame Ziele und die weiteren Meilensteine zum Aufbau des LGZ bis Ende 2028. „Die Vereinbarung mit den drei Spitzenuniversitäten ist ein starkes Signal und bietet eine sehr gute Grundlage, um das LGZ in den nächsten Monaten zügig voranzubringen“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski. Das LGZ wird durch einen hochkarätig und international besetzen wissenschaftlich-strategischen Beirat begleitet.

Im Vollbetrieb wird es zehn Professuren geben

Der Aufbau wird sukzessive erfolgen; die Berufung des Gründungsdirektoriums soll noch in diesem Jahr starten. Im Endausbau vom Jahr 2029 an wird das Land das LGZ mit jährlich bis zu 30 Millionen Euro zusätzlich fördern. Aktuell sind 1,4 Millionen Euro für das Jahr 2025 und elf Millionen Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Im Vollbetrieb werden – neben den zehn Professorinnen und Professoren – noch 57 Promovierende sowie 19 Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in den unterschiedlichen Disziplinen am Graduiertenzentrum beschäftigt sein.

Das LGZ ist ein weiterer wichtiger Baustein, um das Thema KI in seiner ganzen Breite auf Dauer hier im Land zu verankern“, sagte Professorin Dr. Dr. h.c. (Dōshisha) Karla Pollmann, Rektorin der Universität Tübingen. Damit werde nicht nur die Forschung in dieser Schlüsseltechnologie vorangetrieben, sondern auch in einem idealen Umfeld zur Anwendung und in die Umsetzung gebracht. „Wir schaffen mit dieser Einrichtung beste Voraussetzungen für die Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von morgen und leisten damit einen zukunftsgerichteten Beitrag zum Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.“  

Der Rektor der Uni Stuttgart, Professor Peter Middendorf, ergänzte: „Das LGZ schafft herausragende Bedingungen für die Ausbildung unserer wissenschaftlichen Nachwuchskräfte in angewandter Künstlicher Intelligenz.“ Es ermögliche mit unseren Partnern von KIT und Universität Tübingen „nun auch auf dem Campus Heilbronn gemeinsam Beiträge für die wichtigen Themen der Zukunft zu leisten. Nicht allein, sondern partnerschaftlich in einem gestärkten Innovationsökosystem werden wir unsere starke KI-Grundlagenforschung in die Anwendung überführen.“

Wichtige Vereinbarungen des Memorandum of Understanding 

  • Gewinnung internationaler Spitzenprofessorinnen und -professoren sowie Promovierender auf höchstem Niveau
  • Starke Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
  • Agiles, digitales und flexibles Promotionsprogramm
  • Fast-Track-Optionen zur Promotion nach dem Bachelor
  • Aufbau eines Masterprogramms
  • Unterstützung der Promovierenden bei Gründungsvorhaben
  • Berufung eines international und hochkarätig besetzen wissenschaftlich-strategischen Beirats

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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