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Baden-Württemberg: Jura-Bachelor an allen Universitäten im Land möglich

Die Landesregierung kommt dem Wunsch vieler Jura-Studierender nach und ermöglicht Bachelor-Abschlüsse jetzt an allen Universitäten mit juristischen Fakultäten.

Mit einer Änderung des Landeshochschulgesetzes wird den Universitäten ermöglicht, künftig an Universitäten mit juristischen Fakultäten ihren Jura-Studierenden den Bachelor of Law (LL.B.) verleihen zu können.

Hintergrund ist der zunehmende Druck auf Studierende im anspruchsvollen Jura-Studium. Auch tragen diese Regelungen dazu bei, die durch die Staatsprüfung teilweise als hoch empfundene psychische Belastung zu vermindern.

Die Universitäten FreiburgHeidelberg und Tübingen haben bereits angekündigt, das neue Modell zu nutzen. Somit folgen diese den Universitäten Mannheim und Konstanz.

Attraktivität des Studiums steigern

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Unser gemeinsames Ziel ist es, die erbrachten Leistungen der Studierenden zu honorieren, die Attraktivität des Jura-Studiums zu steigern und einen Beitrag für den Fachkräftebedarf zu leisten. Mit der jetzigen Gesetzesanpassung kann nun jede Universität mit Jura im Angebot genau das Modell anbieten, das zu den Gegebenheiten vor Ort passt. Damit ist Baden-Württemberg das absolute Land der Möglichkeiten beim Jura-Studium.

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Die Einführung des landesweiten Jura-Bachelors ist ein echter Gewinn für unsere Studierenden. Das haben wir beim 44. Konstanzer Symposium, das sich mit der Frage ,Muss die Juristenausbildung neu gedacht werden?‘ befasste, schon diskutiert. Der Jura-Bachelor bietet Orientierung, Anerkennung und echte berufliche Perspektiven. Ich bin überzeugt, dass wir dadurch Baden-Württemberg als Standort der juristischen Ausbildung und als Wirtschaftsstandort deutlich attraktiver machen.“

Mannheim und Konstanz als Vorreiter

An der Universität Mannheim können Jura-Studierende seit Jahren im Kombinationsstudiengang einen Bachelor of Laws erwerben und bis zum ersten Staatsexamen weiterstudieren.

An der Universität Konstanz besteht seit dem aktuellen Wintersemester 2025/2026 im Rahmen eines Studiengangverbunds mit dem Staatsexamensstudiengang der Rechtswissenschaft die Option, einen Bachelor of Laws zu erhalten. Diese Möglichkeit war 2024 in das Landeshochschulgesetz aufgenommen worden. Beide Bachelor-Studiengänge sind akkreditiert und damit voll in das zweistufige Bologna-System integriert.

Für jede Universität das passende Modell

Die vom baden-württembergischen Landtag am 10. Dezember 2025 beschlossene Änderung des Landeshochschulgesetzes geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP zurück. Alle Bachelor Modelle stehen gleichwertig nebeneinander und ermöglichen es einer Universität, das für sie passende Modell entsprechend ihrer bestehenden universitären Strukturen und Besonderheiten zu wählen. Die Struktur des Jura-Studiums wird durch die Verleihung eines Bachelorgrads nicht verändert.

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Martin G. Stieger

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Deutschland: Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz geeinigt.

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf dem sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel am 5. Juni 2025 in Bad Schandau (Sachsen) auf eine Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) (PDF) geeinigt. Die Erklärung mit Untertitel „Chancen nutzen, Verantwortung übernehmen, Transparenz gewährleisten“ bekennt sich zum Einsatz von verantwortungsvollen, gerechten, nachvollziehbaren und verlässlichen KI-Systemen in der Justiz.

Mit der von Baden-Württemberg federführend vorbereiteten Erklärung betonen die Ministerinnen und Minister, dass der Einsatz von KI in der Justiz großes Potenzial für Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen birgt und gleichzeitig Rechtssuchenden den Kontakt mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften erleichtern kann.

Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges machte zugleich deutlich: „Die endgültige Entscheidungsfindung bleibt eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit. Nicht nur Richterinnen und Richter, sondern alle Angehörigen der Justiz bleiben unverzichtbar.“

Gemeinsame KI-Strategie von Bund und Ländern für die Justiz

Bereits im April hatte der E-Justice-Rat, das Gremium der Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder, eine ebenfalls von Baden-Württemberg federführend vorbereitete Strategie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz verabschiedet, die nun ebenfalls veröffentlicht wird. Mit der KI-Strategie (PDF) koordiniert die Justiz in Bund und Ländern zukünftig das gemeinsame Vorgehen bei Entwicklung, Einkauf und Einsatz von KI-Systemen.

Ziele der KI-Strategie sind die Modernisierung der Geschäftsprozesse der Justiz, die Verbesserung des Zugangs zum Recht und die Förderung von Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.

Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges erklärte: „Die Justiz spielt eine zentrale Rolle im Bereich der KI und hat sich länderübergreifend unter großem Engagement meines Ressorts hervorragend auf dieses zukunftsweisende Thema vorbereitet. KI wird Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten dabei unterstützen, Routineaufgaben zu bewältigen und komplexe Informationen zu verarbeiten. Durch den gezielten Einsatz von KI-Systemen können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: die juristische Analyse von Sachverhalten und die Kommunikation mit Rechtssuchenden. Die erfolgreiche Kombination aus menschlicher Expertise und künstlicher Intelligenz ist ein Schlüssel zu einer effizienteren und moderneren Justiz, bei der Baden-Württemberg weiter eine Vorreiterrolle einnehmen wird.

Einsatz von KI in der Justiz

Die Justiz in Deutschland setzt schon heute in verschiedenen Bereichen Anwendungen auf Basis von KI ein und wird diesen Bereich mit der KI-Strategie systematisch ausbauen.

Ein Beispiel für eine solche Anwendung ist das künftige KI-System „Strukturierung mit KI (StruKI)“, das Baden-Württemberg für alle Länder entwickelt. Viele Entscheiderinnen und Entscheider in der Justiz erstellen sich parallel zum Lesen der teils umfangreichen Verfahrensakten Übersichtsblätter – sogenannte Aktenspiegel. Hier setzt StruKI an: Die Anwendung wird bei Bedarf die elektronischen Verfahrensakten erfassen und daraus den Entwurf eines Aktenspiegels erstellen. Das entbindet die Bearbeiterinnen und Bearbeiter nicht vom Lesen der Akte. Die Einarbeitung in den Fall und Erfassung, welches Anliegen die Verfahrensbeteiligten haben, kann aber erheblich beschleunigt werden.

Daneben reichen die KI-Anwendungen, die in der Justiz Baden-Württemberg entwickelt werden beziehungsweise bereits im Einsatz sind, von der Kategorisierung von Verfahren zur Bewältigung von Massenklagen über die maschinelle Übersetzung von Dokumenten bis hin zur automatisierten Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg erhält Zentrum gegen virtuelle Kriminalität

Symbolbild © picture alliance/dpa | Deniz Calagan

Zur gezielten und effektiven Bekämpfung von Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme richten oder mittels Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden, errichtet das Land ein staatsanwaltschaftliches Cybercrime-Zentrum.

Das Ministerium der Justiz und für Migration errichtet für Baden-Württemberg ein staatsanwaltschaftliches Cybercrime-Zentrum zur gezielten und effektiven Bekämpfung von Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme richten oder mittels Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden.

Über die aktuellen Planungen hat Justizministerin Marion Gentges am Dienstag, 18. Juli 2023, das Kabinett unterrichtet.

Das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe angesiedelte Zentrum wird personell mit 50,5 Stellen ausgestattet sein und die landesweite Strafverfolgungszuständigkeit bei herausgehobenen Verfahren innehaben.

Bereits im zweiten Halbjahr 2023 soll es seine Tätigkeit aufnehmen.

Kampf gegen Cyberkriminalität hat höchste Priorität

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Die Digitalisierung von Straftaten schreitet rasant voran. Kinderpornographie, Hackerangriffe, digital durchgeführte Erpressungen und der Handel im Darknet sind zu einer ernsten Bedrohung für die Sicherheit in unserem Land geworden. Der Kampf gegen Cyberkriminalität hat höchste Priorität. Egal, wo die Cyber-Straftäter vor ihren PCs sitzen –  wir tun alles dafür, sie zu finden. Den digital agierenden Straftätern setzen wir ein personell und technisch schlagkräftiges Cybercrime-Zentrum entgegen.

Dem neuen Cybercrime-Zentrum wird eine landesweite Strafverfolgungszuständigkeit bei (ermittlungs-) technisch besonders anspruchsvollen Verfahren der Cyberkriminalität übertragen.

Für das insgesamt mit 50,5 Personalstellen ausgestattete Zentrum wurden bereits 42 Neustellen im Doppelhaushalt 2023/2024 bewilligt.

Auch die bisherigen Cybercrime-Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften Mannheim und Stuttgart sowie der ausschließlich koordinierend tätigen Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart werden in die neue Stelle überführt.

Nicht nur die Komplexität und grenzüberschreitenden Dimensionen, sondern vor allem auch der zunehmende Einsatz von Verschlüsselungstechnologie stellen die Strafverfolgungsbehörden vor besondere Herausforderungen. Im Cybercrime-Zentrum werden deshalb nicht nur Juristen, sondern auch IT-Forensiker arbeiten, die mit ihrer technischen Expertise die Staatsanwälte unterstützen. Durch eine IT-fachliche Beratung ist es möglich, in den konkreten Verfahren bestehende Ermittlungsoptionen auszuschöpfen und weitergehende Ermittlungsansätze zu entwickeln,“ so Marion Gentges weiter.

Darüber hinaus solle das Zentrum auch die Kooperation zwischen den im Bereich der Cybersicherheit tätigen Akteure auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene weiter verbessern.

Cybercrime-Lage in Baden-Württemberg

Unter dem Begriff Cybercrime werden Straftaten erfasst, die sich gegen das Internet, andere Datennetze und informationstechnische Systeme richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die wesentlich mittels Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden (Cybercrime im weiteren Sinne). In den vergangenen Jahren sind die Cybercrime-Fallzahlen in Baden-Württemberg kontinuierlich gestiegen und haben sich von 23.138 im Jahr 2017 auf 50.061 im Jahr 2022 mehr als verdoppelt (+116 Prozent).

Im Bereich des Cybercrime im engeren Sinne ist eine Steigerung des Fallaufkommens um 58 Prozent festzustellen.

Ein besonderer Schwerpunkt des Cybercrime machen die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach §§ 184b, 184c StGB aus. Derartige Straftaten werden zwischenzeitlich zum ganz überwiegenden Teil über das Internet und die sozialen Medien begangen.

Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 

Kaum ein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Forschungsstärke, Innovationskraft und diese Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten. Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen. Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.

Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule:

Rund um’s Studium:

Das fünfte Bodensee-Forum 2022: Neue Herausforderungen für die insolvenzgerichtliche Praxis – Vergütung, Aufsicht und Zukunftsorientierung im Spannungsfeld der Akteure – macht schon jetzt Lust auf den Konstanzer Trialog 2023

Am 06. 07. Juli 2022 fand das Bodensee-Forum bereits zum fünften Mal in der schönen Stadt am traumhaften See statt.

Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Prof. Dr. Martin Stieger, Rektor der Allensbach Hochschule, Dipl.-Rpflìn Fabienne Merzinger (BDR Baden-Württemberg), RA Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, MdL sowie RA Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär, MdB, konnte Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Leitender Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI) auch schon das Ruder übernehmen und in die hoch spannende Veranstaltung einführen.

Mit dem Eröffnungsreferat von RiBGH i.R. Gerhard Vill begann der Reigen der interessanten Vorträge von Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Dipl.-Rpfl. Lutz Erdmann, RA Elke Bäuerle, Dipl.-Rpflìn Sylvia Wipperfürth, Prof. Dr. Reinhard Rebernig – unterbrochen nur durch das „come together“ mit spritzigem Aperitif im Konzil Konstanz und der anschließenden Bodenseefahrt mit der MS Seestern – wurde es am nächsten Tag wieder spannend mit den Vorträgen von RA Dr. Hans-Peter Rechel, Dipl.Kfm. Erion Metoja, RiAG Dr. Benjamin Webel, RA Dr. Philipp Grub, Dr. Jasper Stahlschmidt, Dr. Alexander Verhoeven, WP/StB Arndt Geiwitz, RA Rolf Rombach, Dr. Robert Hänel und Samuel V. Gmeinder, ehe Prof. Haarmeyer das Forum auch schon wieder schließen musste, nicht ohne zum 6. Bodenseeforum 2023 wieder in die schöne Universitätsstadt Konstanz einzuladen.

Im Konstanzer Trialog 2023 werden wieder Probleme und neue Entwicklungen diskutiert, Informationen und Erfahrungen ausgetauscht, Netzwerke geknüpft und von herausragenden Referenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz spannende und interessante Vorträge gehalten.

Berater, Justizmitarbeiter, Insolvenzverwalter, Hochschulangehörige und Unternehmer aus der D-A-CH-Region berichten und diskutieren mit Ihnen auch auf dem 6. Bodensee-Forum wieder mit großer Freude und gegenseitigem Gewinn.

Wir freuen uns jedenfalls schon sehr darauf.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor