„…. wäre für mich als Trainer die Bezeichnung Mentaltrainer oder auch Mentalcoach möglich? Darf ich das Wort Coach verwenden? „
Eine Frage die mich heute erreicht und von der WKO ein wenig zu knapp beantwortet wurde:
„Ich habe im Februar die Ausbildung zum Dipl. Mentaltrainer abgeschlossen und bin gerade dabei mich als Mentaltrainer selbständig zu machen. Nun habe ich dazu von der WKO folgende Auskunft bekommen: Mentaltraining stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar. Aus diesem Grund ist dafür das reglementierte Gewerbe der „Lebens- und Sozialberatung“ anzumelden.„
Dem ersten Fragesteller konnte ich antworten:
Grundsätzlich können Sie die Bezeichnung „Mentalcoach“ verwenden.
Die Bezeichnung „Mentalcoach“ unterliegt ebenso wenig wie die Bezeichnung „Mentaltrainer“ einem Bezeichnungsvorbehalt, sodass sich grundsätzlich jede Person, die im Bereich mentales Training tätig ist, auch als Mentalcoach bezeichnen darf.
Allerdings gibt es rechtliche Abgrenzungen zu geschützten Berufen wie Lebens- und Sozialberatung (Schwerpunkt psychologische Beratung) oder Psychotherapie, die Tätigkeiten umfassen, die über das bloße Training oder Coaching hinausgehen (z. B. therapeutische Interventionen, psychologische Diagnostik oder Beratung in Krisensituationen).
Wenn ein Mentaltrainer/Mentalcoach also nicht über eine entsprechende gewerberechtliche oder eine Qualifikation im psychosozialen Bereich verfügt, muss er sich in seiner Tätigkeit klar von geschützten Berufsfeldern abgrenzen.
Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung, sondern vor allem, welche Dienstleistungen tatsächlich angeboten werden:
Die Antwort der WKO ist so spannend wie verkürzt – es fehlt mir die (berufs-)rechtliche Begründung – und leider auch falsch.
Die WKO selbst gibt auf die Frage: Benötigt ein selbständiger Trainer eine Gewerbeberechtigung? die folgende Auskunft: „Nein, denn die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen udgl. unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Ob Kinder oder Erwachsene unterrichtet werden, ist für die Qualifizierung als ausgenommene Tätigkeit unerheblich„
Bleibt die Frage, ob speziell das Mentaltraining unter einem gesetzlichen Vorbehalt steht? Also, ob die Tätigkeit, die man darunter versteht nur von bestimmten Berufen wie zB Lebens- und Sozialberater*innen, Unternehmensberater*innen, Psychotherapeut*innen, Psycholog*innen, Mediziner*innen … ausgeübt werden kann. Einen solchen kenne ich nicht und daher ist mir die Antwort der WKO hier wirklich zu kurz. Klarerweise liegt die Kernfrage darin, welche Tätigkeiten wir unter „Mentaltraining“ oder „Mentalcoaching“ definieren und ob Tätigkeiten – die Sie beabsichtigen auszuüben – darunter subsumiert werden können. Das wäre nun die Aufgabe der WKO gewesen, seriös und genau zu beschreiben, welche Tätigkeiten in den Ausübungsvorbehalt der LSB oder anderer Gewerbe und/oder freien Berufe fallen bzw. die Kehrseite, welche Tätigkeiten als Mentaltrainer/in genau nicht unter eine gewerbliche Tätigkeit fallen.
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Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, das Potenzial von KI-Anwendungen für den eigenen Betrieb zu entdecken und fit für die Nutzung der Schlüsseltechnologie der kommenden Jahrzehnte zu werden, hat die WKO einen umfassenden Leitfaden entwickelt.
Er soll bei der Nutzung und Integration von KI-Anwendungen unterstützen und wichtige Aspekte des Einsatzes einfach erklären.
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Sie sollten an die Unternehmenserfordernisse angepasst werden und helfen dabei, eine verständliche Vereinbarung zur Nutzung von KI-Anwendungen mit den Mitarbeiter:innen zu treffen.
Das Online-Formular trägt die wesentlichen Punkte einer Richtlinie für Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz zusammen und bietet die Möglichkeit, diese maßgeschneidert für Ihr Unternehmen auszuwählen und anzupassen.
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„Ich bin seit knapp zwei Wochen als freiberufliche Heilmasseurin tätig und muss mich bei der Sozialversicherung anmelden, meine Frage an Sie können Sie mir sagen ob ich als freiberufliche Heilmasseurin ,,Gewerbetreibende oder neue Selbständige “ bin?
Ich dachte als freies Gewerbe würde ich nicht bei der WKO Mitglied sein, was sich als falsch erwiesen hat. Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen!“
Meine Antwort:
Sie üben Ihren Beruf als Heilmasseurin auf Grundlage Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) StF: BGBl. I Nr. 169/2002freiberuflich aus.
Dazu ist die Meldung der Berufsausübung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) des in Aussicht genommenen Berufssitzes notwendig.
Da es keine eigenständige gesetzliche Interessenvertretung der freiberuflichen Heilmasseure:innen gibt (wie sie z.B. die Ärzte:innen oder Notar:innen eine haben) ist die Wirtschaftskammer Ihre Interessenvertretung und Sie daher dort auch Pflichtmitglied.
Das wurde auch durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2007 entschieden und stellt der VfGH dazu in einem Erkenntnis fest, dass die Heilmasseure Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation sind.
Anlass für diese Feststellung war eine Beschwerde eines Heilmasseurs beim VfGH. Dieser hatte seine Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer mit dem Argument bestritten, dass die österreichische Bundesverfassung der Wirtschaftskammer nur die Vertretung der gewerblichen Masseure, nicht aber auch der Heilmasseure erlaube.
Der Verfassungsgerichtshof ist dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Es wurde klar gestellt, dass der Frage der Kammermitgliedschaft generell eine wirtschaftliche und keine bloß gewerberechtliche Betrachtungsweise zugrunde zu legen ist. Die Verfassung sieht eine umfassende Vertretung der gesamten Wirtschaft, also nicht nur der Berufe, die der Gewerbeordnung unterliegen, durch die Wirtschaftskammerorganisation vor.
Die Verfassung bezieht auch Berufe in die Wirtschaftskammerorganisation ein, die eine Nahebeziehung zum Gesundheitswesen haben. Angesichts der bestehenden engen Verwandtschaft zwischen den Berufen des gewerblichen Masseurs und Heilmasseurs sind daher bei der anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Heilmasseure Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation.
Eine weitere Idee dahinter: es soll gewährleistet werden, dass Freie Berufe („frei“ heißt hier, sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung), die sich selbst keine eigene Interessenvertretung organisieren, nicht unvertreten bleiben.
Kurz gesagt, Sie üben einen freien Beruf aus, arbeiten eigenverantwortlich und selbständig, sind Pflichtmitglied in der WKO, zahlen dafür Beiträge, werden durch die WKO auch vertreten.
Fragen zum Beitrag und zu weiteren berufsrechtlichen Fragen, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Rottenbach/Oberösterreich (OTS) – Am 25. April 2023 fand die Pressekonferenz zur Eröffnung des Forschungscampus Alma Mater Europaea statt.
Der Campus der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste richtet sich an alle Stakeholder, die mit dem Thema Wasser und Umwelt in Berührung stehen und ist geleitet von der Vision “Wasser für die Welt”.
Nadja Bernhard, ZIB Moderatorin, moderierte die Veranstaltung und lud neben dem Gastgeber, Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger, Gründer der VTA Gruppe, Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft auf die Bühne.
Das klare Ziel des Campus ist es, ein vielfältiges Bildungsangebot anzubieten und Wissen auf praktische, verständliche und nachhaltige Weise zu vermitteln. Es wird eine Ausbildungsstätte für Wasser- und Umwelttechnik entstehen, die für Gesundheit und nachhaltigen Umweltschutz steht. Ebenso wird auf dem Campus in modernsten Laboren an neuen Verfahren und Technologien geforscht, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten. “Die Menschen werden mehr, das Wasser aber nicht. Wir machen aus Abwasser wieder brauchbares Wasser, das zurück in die Natur fließen kann. Wasser schätzen wir oft genauso wenig wie unsere Gesundheit: Sie wird erst dann geschätzt, wenn wir krank sind. Und aktuell sind wir kräftig dabei, unser Wasser krank zu machen. Dies passiert oft durch Unwissen und dieses Nichtwissen werden wir nun mit unserem Campus verstärkt ändern”, so VTA– Gründer Dr. h.c. Kubinger.
Der Campus entsteht in Kooperation mit der Alma Mater Europaea und gemeinsam wird die Vision verfolgt, Wissen zu vermitteln, das nicht über der Welt schwebt, sondern einen wirklichen Mehrwert bietet.
Prof. Dr. Klaus Mainzer, Präsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, unterstrich die Wichtigkeit dieser Wissensvermittlung und die Bedeutung des Campus zur Erreichung der Sustainable Development Goals der UN: “Ausbildung und Nachhaltigkeit zu verbinden, das ist die Zukunft. Gesundes Wasser wird einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten und Dr. Kubinger verfolgt genau diese Vision. Das VTA Gebäude und der entstehende Campus in Rottenbach erinnern mich an Silicon Valley”.
Ebenso steht der Campus für Toleranz: “Es geht nicht nur darum, Wissen weiterzugeben, sondern auch darum, Wissen adäquat für die Jugend zu übersetzen. Wissen muss neu gestaltet werden, sodass es für junge Menschen brauchbar ist und ihnen einen Weitblick ermöglicht. Genau das entsteht auf diesem Campus”, beschrieb Gründungspräsident der Akademie, Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. Felix Unger, das wegweisende Projekt.
Nicht nur für die Welt, auch für den Standort Oberösterreich ist der Campus ein wichtiger Schritt, die Grundsteine für eine nachhaltige Zukunft zu legen.
Doris Hummer, Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich, bedankte sich bei Herrn Kubinger für seinen unternehmerischen Mut: “Die VTA Gruppe und die Forschungen am Campus können einen wichtigen Beitrag zu den Lösungen der Wasserprobleme dieser Welt liefern. Mit diesem Vorhaben werden wir die Erreichung der SDGs pushen und zu den Champions zählen”
Gesundes Wasser bedeutet Leben.
“Sauberes Wasser ist der Grundbaustein für Gesundheit. Wir müssen alle gemeinsam daran arbeiten und ich bedanke mich bei Herrn Dr. Kubinger, der einen so wichtigen Beitrag leistet”, so Mag. Martin Schaffenrath, Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse.
Die VTA arbeitet seit 2003 täglich daran, das Wasser für mehr als 250 Millionen Menschen weltweit auf Basis innovativer Nano-Technologien zu reinigen.
Laurenz Pöttinger, Abgeordneter zum Nationalrat, fand lobende Worte für den Umweltvisionär Dr. Kubinger: “Visionäre gibt es viele, Dr. Kubinger bringt Ideen auf die Straße und macht sie möglich.”
„Am Campus werden nationale und internationale Hochschulen angesiedelt sein. Mittels forschungsgeleiteter Lehre werden neue Kompetenzen in modernstem Setting vermittelt. Auch die ethische Verantwortung ist uns wichtig: das gelernte Wissen für eine nachhaltige Umwelt einzusetzen. Am Campus wird es durch die Kooperation mit der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Wissensvermittlung auch durch Nobelpreisträger geben”, beschrieb Prof. Dr. Dr. Martin Stieger das Lehrkonzept.
Mit dem Campus Alma Mater entsteht ein wegweisendes Projekt, das einen wesentlichen Beitrag zu Bildung und Klimaschutz leistet. “Hier am Campus schaffen wir Wissen für den Umweltsektor. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, es ist fünfzehn Uhr am Nachmittag. Es ist höchste Eisenbahn, etwas zu tun. Wir müssen die Menschen aufklären und Wissen in diesem Bereich vermitteln. Der Campus wird maßgeblich zu dieser Öko-Aufklärung beitragen. Für uns zählt jeder Mensch – jeder hat dasselbe Recht auf sauberes Wasser und eine gesunde Umwelt”, so Dr. h.c. Kubinger.
Die Eröffnung des Campus ist für Sommer 2024 in Rottenbach geplant.
Der Campus entsteht auf einem Baugrund von 15.000m2 und zeichnet sich als nachhaltiges Bauvorhaben aus. Mit dem Campus Alma Mater Europaea entsteht so erstmals ein Gesamtbild der Kompetenzvermittlung im Wasser- und Umweltbereich.
Dr. Kubinger wird am 17.05.2023 als Keynote Speaker beim 4Gamechangers Award in der Marx Halle in Wien zum Thema “Ist Wasser das neue Öl” sein Wissen vermitteln.
„Ich bin durch eine Ausbildung bei der Vitalakademie als Resilienztrainerin auf Sie aufmerksam geworden.
Es gibt dort einen Beitrag von Ihnen zum Thema freies Gewerbe.
Nun, ich habe mich bei der WKO in Sachen Selbstständigkeit bezüglich Cranio Sacrale und eben Resilienztraining erkundigt. Dort wurde mir mehrmals deutlich gemacht dass Resilienztraining keinesfalls im Freien Gewerbe auszuüben erlaubt wäre. Diese Tätigkeit fällt ins LSB Gewerbe, so die WKO. Ich habe durchaus auf Ihre Beiträge und auch die Vitalakademie hingewiesen die die Ausbildung sehr wohl für das freie Gewerbe quasi anbietet. Leider erfolglos. Haben Sie einen Rat für mich?“
Meine Antwort:
herzlichen Dank für Ihr Mail.
Ihren Wunsch nach selbständiger Berufsausübung müssen wir in Ihrem Falle zweiteilen. Sie können einmal Energetik als freies Gewerbe anmelden und als Humanenergetikerin dann im Rahmen des freien GewerbesHilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit
mittels der Methode von Dr. Bach,
mittels Biofeedback oder Bioresonanz,
mittels Auswahl von Farben,
mittels Auswahl von Düften,
mittels Auswahl von Lichtquellen,
mittels Auswahl von Aromastoffen,
mittels Auswahl von Edelsteinen,
mittels Auswahl von Musik,
unter Anwendung kinesiologischer Methoden,
mittels Interpretation der Aura,
mittels Magnetfeldanwendung,
durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen,
mittels Cranio Sacral Balancing,
durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik,
mittels Numerologie,
durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien
Die etwa 71.000 Fachgruppenmitglieder Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (die mehrfach gezählten Mitgliedschaften betreffen rund 47.500 Unternehmen) in Österreich erzielen 2021 21,7 Milliarden EUR Umsatz und beschäftigen rund 104.000 Menschen.
Die brandaktuelle WKO-Branchenstatistik weist für das Jahr 2021 hoch interessanten Daten und Fakten für die Branche in Österreich aus:
71.098 Fachgruppenmitglieder, 55.388 davon mit aktiver Gewerbeberechtigung beschäftigten 104.029 Mitarbeiter (darunter 7.964 geringfügig Beschäftigte), mehr als 55 % davon weiblich, bilden 185 Lehrlinge aus, der Personalaufwand dafür betrug 6,87 Mrd EUR, der durchschnittliche Personalaufwand je Arbeitnehmer 70.698 EUR.
Fast 2/3 der Unternehmen sind EPU’s und rund 1/3 (23.789) der 71.098 Fachgruppenmitglieder sind im Bundesland Wien gemeldet.
Fragen zu diesem Beitrag, spannenden Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für Unternehmensberater und auch sonst bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Die rund 12.000 Immobilien- und Vermögenstreuhänder[1] inkl. Inkassoinstitute (die mehrfach gezählten Mitgliedschaften betreffen knapp mehr als 8.200 Unternehmen) in Österreich erzielen etwa 7,3 Milliarden EUR Umsatz[2]und beschäftigen rund 24.000 Menschen.
Die brandaktuelle WKO-Branchenstatistik[3] weist für das Jahr 2021 hoch interessanten Daten und Fakten für die Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Österreich aus:
12.133 Fachgruppenmitglieder, 9.793 davon mit aktiver Gewerbeberechtigung beschäftigten[4] 24.088 Mitarbeiter (darunter 2.530 geringfügig Beschäftigte), mehr als 55 % davon weiblich, bilden 185 Lehrlinge aus, der Personalaufwand dafür betrug 1,25 Mrd EUR, der durchschnittliche Personalaufwand je Arbeitnehmer 56.174 EUR.
Rund 30 % der Unternehmen sind EPU’s und rund 1/3 (4.004) der 12.133 Fachgruppenmitglieder sind im Bundesland Wien gemeldet.
Natürlich erhob die WKO noch viele weiter Daten, die Sie hier finden können:
Wien kann ich mich als Resilienztrainerin oder als Mentaltrainerin selbständig machen?
Antwort:
Selbständig machen kann man sich in einem solchen Bereich in der Regel auf zweierlei Art:
– Selbständig mit Gewerbeschein (in diesem Falle wäre zu prüfen, ob es sich um ein freies oder rein reglementiertes Gewerbe handelt) oder
– ohne Gewerbeschein als neue Selbständige
Alles was mit Training zusammen hängt ist Unterricht und als solcher von Anmeldung als Gewerbe ausgenommen.
Selbstständige TrainerInnen gelten als neue Selbstständige – die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen unterliegt nicht der Gewerbeordnung!
Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen udgl. unterliegt nicht der Gewerbeordnung.
Ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind, eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird, ist für die Qualifizierung als ausgenommene Tätigkeit unerheblich.
Der Unterschied zwischen Seminaren als von der Gewerbeordnung ausgenommene Unterrichtstätigkeit und persönlicher Beratung als gewerbliche Tätigkeit ist fließend. Wenn aufgrund eines bereits vorgegebenen Schulungskonzeptes allgemeine und fachliche Lehrinhalte vermittelt werden, wie z.B. Kommunikationstraining, Bewerbungstraining, Verkaufstechniken, Aufbau von Organisationsstrukturen, Instrumente der Mitarbeiterführung, etc. liegt eine Unterrichtstätigkeit vor. Im Rahmen der Unterrichtstätigkeit ist auch eine individuelle Anpassung der Lehrinhalte nach Kundenwunsch aus vorhandenen Modulen möglich. Werden hingegen durch Analyse der „Ist-Situation“ Defizite ausgelotet und auf den individuellen Fall zugeschnittene Wissensinhalte mit einer Anleitung zu deren Umsetzung vermittelt, liegt bereits eine gewerbliche Beratungstätigkeit vor. Welchem Gewerbe diese Beratungstätigkeit zuzuordnen ist, hängt vom ihrem Inhalt ab; in Frage kommen etwa die Gewerbe „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“, „Lebens- und Sozialberatung“, „ Werbeagentur“, „PR Berater“.
In der Praxis wird von selbständigen Trainern immer wieder die Anmeldung des freien Gewerbes „Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)“ verlangt. Diese Berechtigung geht aber am Kern der Tätigkeit vorbei, denn sie deckt nur die sekretariatsmäßige Organisation eines Seminares für den Veranstalter ab, z.B. Koordination der Trainer, Versenden von Teilnahmebestätigungen, Austeilen von Schulungsunterlagen, technischer Support vor Ort.
Selbständige Trainer sind als „Neue Selbständige“ bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen versichert. Das ist auch die zuständige Stelle für die Ausstellung der NeuFöG Bestätigung.
Das heißt, man kann/muss Training nicht als Gewerbe anmelden. Also gibt es auch keine freien Gewerbe für Mental- oder Resilienztraining,
Diese Form des Trainings wird so hin in Form des Unterrichts im Rahmen der neuen selbständigen Tätigkeit ausgeübt:
Neue Selbstständige sind Unternehmer. Sie haben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Neue Selbstständige sind keine Dienstnehmer. Auch keine freien Dienstnehmer. Sie sind auch keine Gewerbetreibenden.
Den Namen Neue Selbstständige gibt es nur im Sozial-Versicherungs-Recht.
Die Neuen Selbstständigen haben eine Pflicht-Versicherung. Dazu gehört
Pensions-Versicherung
Kranken-Versicherung
Unfall-Versicherung
Selbstständigen-Vorsorge. Selbstständigen-Vorsorge ist eine Alters-Sicherung für Selbstständige. Die Alters-Sicherung heißt auch Abfertigung Neu.
Welche Berufe zählen zu den Neuen Selbstständigen?
Neue Selbstständige sind Personen, die zu keiner anderen Berufs-Gruppe gehören
Selbstständige, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind. Das sind zum Beispiel:
Vortragende
Künstler
Sach-Verständige
Aufsichtsräte
Journalisten
Schriftsteller
Selbstständige in Gesundheits-Berufen (z.B. Krankenpfleger, Hebammen)
Freie Dienstnehmer, wenn sie fast nur eigene Betriebs-Mittel nutzen.
Personen mit Werk-Verträgen, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind. Bei Werk-Verträgen hat man eine Leistung vereinbart. Das kann ein Werk sein, aber auch eine Dienstleistung.
Erwerbstätige Kommanditisten, wenn sie nicht in der eigenen Kommandit-Gesellschaft (kurz: KG) arbeiten.
Personen, die ohne Gewerbe-Berechtigung selbstständig arbeiten. Das ist nicht erlaubt. Der gesetzliche Name dafür ist unbefugte Gewerbe-Ausübung.
Persönlich haftende Gesellschafter von Personen-Gesellschaften. Das kann eine offene Gesellschaft sein (kurz: OG). Das kann auch eine Kommandit-Gesellschaft sein (kurz: KG).
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn sie nicht als Arbeitnehmer versichert sind. Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wann beginnt die Pflicht-Versicherung für Neue Selbstständige?
Die Pflicht zur Versicherung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeit als Neue Selbstständige.
Für die Anmeldung als Neuer Selbstständiger bei der Sozial-Versicherung der gewerblichen Wirtschaft hat man 1 Monat Zeit.
Die Versicherung endet immer am letzten Tag von dem Monat, in dem man die betriebliche Tätigkeit beendet.
Wird die betriebliche Tätigkeit beendet, muss man sich bei der Sozial-Versicherung wieder abmelden. Dafür hat man 1 Monat Zeit.
Wird eine Meldung nicht rechtzeitig gemacht, gilt die Pflicht zur Versicherung für das ganze Jahr. Dann muss man beweisen, dass man später mit der beruflichen Tätigkeit begonnen hat. Das gilt auch bei einem früheren Ende der beruflichen Tätigkeit.
Ab wann muss man sich als Neuer Selbstständiger versichern?
Die Pflicht zur Versicherung gilt, wenn man mehr als 5.527,92 Euro im Jahr als Selbstständiger verdient.
5.527,92 Euro sind auch der kleinste Wert für die Berechnung der Sozial-Versicherungs-Beiträge.
Wichtig! Das Einkommen steht im Einkommen-Steuer-Bescheid. Wenn man mehr als 5.527,92 Euro verdient hat, muss man das der Sozial-Versicherung melden. Dafür hat man 8 Wochen Zeit. Wenn man keine Meldung macht, muss man 9,3 % Straf-Zuschlag bezahlen.
Tipp! Neue Selbstständige können der Sozial-Versicherung melden, dass sie über die Versicherungs-Grenze kommen werden. Das macht man mit einer Überschreitungs-Erklärung. Dann ist der Neue Selbstständige pflicht-versichert.
Ist das Einkommen weniger als die Versicherungs-Grenze von 5.527,92 Euro, gilt die Pflicht zur Versicherung trotzdem.
Die Pflicht zur Versicherung gilt, bis man einen Wider-Ruf der Erklärung macht. Wider-Ruf bedeutet, man nimmt eine Erklärung zurück.
Die Pflicht-Versicherung kann auch nur für die Kranken-Versicherung gemacht werden. Dann ist auch die Unfall-Versicherung Pflicht.
Wie viel kosten die Versicherungen?
Die Unfall-Versicherung kostet 10,09 Euro im Monat.
Die Kranken-Versicherung ist 6,8 % der Beitrags-Grundlage.
Die Pensions-Versicherung ist 18,5 % der Beitrags-Grundlage.
Die Selbstständigen-Vorsorge ist 1,53 % der Beitrags-Grundlage. Die Selbstständigen-Vorsorge ist die Abfertigung für Selbstständige.
Die Beitrags-Grundlage sind die Einkünfte aus dem Gewerbe-Betrieb. Oder die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das findet man im Einkommen-Steuer-Bescheid. Zu den Einkünften werden noch die Versicherungs-Beiträge des Jahres dazu gerechnet.
Während des Jahres bezahlt man voraussichtliche Versicherungs-Beiträge. Die voraussichtlichen Beiträge werden vom Einkommen-Steuer-Bescheid von vor 3 Jahren ausgerechnet.
Wenn es den neuen Einkommen-Steuer-Bescheid gibt, werden die richtigen Versicherungs-Beträge berechnet. Dann muss man Sozial-Versicherungs-Beiträge nachzahlen. Oder bekommt von der Sozial-Versicherung Geld zurück.
Die Beitrags-Grundlage pro Monat ist höchstens 6.090 Euro. Ist das Einkommen mehr als 6.265 Euro, muss man trotzdem nicht mehr bezahlen.
Wer zahlt keine Pensions-Versicherung?
Wenn man am 1. Jänner 1998 schon 55 Jahre alt war, muss man keine Beiträge für die Pensions-Versicherung bezahlen.
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com
Die Bundesregierung hat am 23.11.202 erweiterte, umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen präsentiert.
Für die körpernahen Dienstleister steht ein adaptierter Umsatzersatz als Wirtschaftshilfe zur Verfügung.
Analog zum Tourismus werden auch für körpernahe Dienstleistungen für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt.
Informationen zum erweiterten Umsatzersatz finden sich auch auf der Website des BMF.
Hier ein Auszug aus den FAQs:
Ein kundenfreundliches und einfaches Eingabeformular steht für alle Lockdown-Betroffenen ab 23.11. auf FinanzOnline zur Verfügung. Das Ziel ist eine Auszahlung rund 10 Tage nach Antragstellung. Sobald Sie den Antrag auf Umsatzersatz in FinanzOnline absenden, bekommen Sie darüber auch eine Rückmeldung in FinanzOnline. Sollten Sie diese Rückmeldung übersehen haben, können Sie die Absendung Ihres Antrags über das Menü Admin/Postausgangsbuch überprüfen.
Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Dezember 2020 einzubringen.
Relevant ist grundsätzlich der Umsatz, der in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) November 2019 angegeben wurde. Falls keine UVA für den Monat November 2019 abzugeben war, wird die Summe der in der UVA für das 4. Quartal 2019 angegebene Umsätze durch drei dividiert. Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag (2.300 Euro) zu.
Für Mischbetriebe gilt: Ist der Unternehmer grundsätzlich direkt betroffen und erzielt im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit sowohl Umsätze in einer Branche, die nach den Kriterien in der Verordnung direkt von den Einschränkungen des Lockdowns betroffen ist, als auch Umsätze in einer Branche, die nicht betroffen ist, so bekommt er jene Branchenanteile, die direkt betroffen sind, zu 80 % ersetzt. Der Antragsteller hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers den Prozentsatz zu schätzen, wieviel auf die betroffene Branche entfällt.
Der erweiterte Umsatzersatz kann – wie der ursprüngliche Umsatzersatz – bis max. 800.000 Euro beantragt werden. Daneben kann auch der Fixkostenzuschuss 2 beantragt werden – allerdings nicht für den gleichen Zeitraum, wie der Umsatzersatz.
Der Antrag auf Umsatzersatz kann auch ohne Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter gestellt werden.
Für Unternehmen, die im November 2019 noch nicht existiert haben, wird nicht der November 2019 als Bemessungsgrundlage für den Umsatzersatz verwendet, sondern die durchschnittliche Umsatzsteuervoranmeldung 2020.
Kurzarbeit und Umsatzersatz können kombiniert werden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Mitarbeiteranzahl und Unternehmensgröße.
Der Erhalt von Arbeitsplätzen im Betrachtungszeitraum ist eine Grundvoraussetzung des Umsatzersatzes. Unternehmen, die im Zeitraum 17. November bis 6. Dezember 2020 betroffen sind, und die in diesem Zeitraum gegenüber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, sind vom Umsatzersatz ausgeschlossen. Unschädlich sind folgende Formen der Beendigung eines Dienstverhältnisses: Zeitablauf (befristete Dienstverhältnisse), einvernehmliche Auflösung, Kündigung durch den Dienstnehmer, Entlassung, vorzeitiger Austritt des Dienstnehmers, Auflösung während der Probezeit.
Eine falsche ÖNACE ist kein Ausschlusskriterium und kann im Verfahren berichtigt werden. Die Anleitung zur Änderung finden Sie auf dem „Unternehmensservice Portal“.
Der Umsatzersatz kann auch beantragt werden, wenn das Gewerbe im Betrachtungszeitraum ruhend gemeldet wird.
Keinen Anspruch haben Unternehmen, bei denen im November 2020 oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist; dies gilt aber nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde.
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com
Seit 21. August 2020 dürfen Absolventen und Absolventinnen einer Meisterprüfung die Eintragung ihres Meistertitels in öffentliche Urkunden verlangen und den Meistertitel vor ihrem Namen führen.
Geregelt wird das durch die österreichische Gewerbeordnung (GewO) im § 21 Abs. 5[1]
Die Wirtschaftskammer (WKO) hat dazu auch einen Informationsfolder aufgelegt.
Schon im Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) StF: BGBl. I Nr. 23/2017 wurde im § 10 bestimmt:
Ingenieurinnen und Ingenieure gemäß diesem Bundesgesetz sind berechtigt, die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ vor ihrem Namen in Kurzform („Ing.“ bzw. auch „Ing.in“ oder „Ing.in“) oder in vollem Wortlaut mit oder ohne Hinweis zum Qualifikationsniveau des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) zu führen und deren Eintragung in amtlichen Urkunden zu verlangen.
Sie sehen, in Österreich werden nicht nur akademische Grade in öffentliche Urkunden eingetragen.
Auch die Qualifikationsbezeichnung „Ing.“ (vor 2017 eine Standesbezeichnung) ist kein akademischer Grad und wird in öffentliche Urkunden eingetragen.
Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ wird von der Koordinierungsstelle für den NQR | Österreich https://www.qualifikationsregister.at/ gemäß dem gesetzlichen Auftrag aus dem IngG 2017 auf dem NQR-Niveau VI eingestuft.
Auf diesem Qualifikationsniveau gibt es bislang – Österreich hinkt Deutschland um Jahre nach – nur die Qualifikation gem. IngG 2017, die Qualifikation Meister/Meisterin und das WIFI Diplom Küchenmeister, wobei dieses, weil keine Meisterprüfung, auch nicht als Titel eingetragen werden kann.
Die Führung bzw. Eintragung eines Titels vor oder nach dem Namen ergibt sich allerdings nicht aus dem NQR-Niveau, sondern aus den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
So regelt das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 die Führung akademischer Grade im § 88:
(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.
(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.
(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.
[1] Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform („Mst.“ bzw. auch „Mst.in“ oder „Mst.in“) oder in vollem Wortlaut zu führen und deren Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden zu verlangen