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Weltweit erster Forschungscampus der Alma Mater Europaea

Credit: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

Pressefoto – v.l. – Gründungspräsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Univ.Prof. Dr. Dr. h.c. Felix Unger, Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich Mag. Doris Hummer, Präsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Univ.Prof. Prof. Dr. Klaus Mainzer, Bürgermeister der Gemeinde Rottenbach Ing. Alois Stadlmayr, BEd, Ehrensenator der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger, ORFZiB-Moderatorin Nadja Bernhard, Rektor der Hochschule Allensbach Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, ÖGK-Verwaltungsrat Mag. Martin Schaffenrath, Abg.z.NR. KommR Laurenz Pöttinger

Rottenbach/Oberösterreich (OTS) – Am 25. April 2023 fand die Pressekonferenz zur Eröffnung des Forschungscampus Alma Mater Europaea statt.

Der Campus der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste richtet sich an alle Stakeholder, die mit dem Thema Wasser und Umwelt in Berührung stehen und ist geleitet von der Vision “Wasser für die Welt”.

Nadja Bernhard, ZIB Moderatorin, moderierte die Veranstaltung und lud neben dem Gastgeber, Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger, Gründer der VTA Gruppe, Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft auf die Bühne.

Das klare Ziel des Campus ist es, ein vielfältiges Bildungsangebot anzubieten und Wissen auf praktische, verständliche und nachhaltige Weise zu vermitteln. Es wird eine Ausbildungsstätte für Wasser- und Umwelttechnik entstehen, die für Gesundheit und nachhaltigen Umweltschutz steht. Ebenso wird auf dem Campus in modernsten Laboren an neuen Verfahren und Technologien geforscht, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten. “Die Menschen werden mehr, das Wasser aber nicht. Wir machen aus Abwasser wieder brauchbares Wasser, das zurück in die Natur fließen kann. Wasser schätzen wir oft genauso wenig wie unsere Gesundheit: Sie wird erst dann geschätzt, wenn wir krank sind. Und aktuell sind wir kräftig dabei, unser Wasser krank zu machen. Dies passiert oft durch Unwissen und dieses Nichtwissen werden wir nun mit unserem Campus verstärkt ändern”, so VTA– Gründer Dr. h.c. Kubinger.

Der Campus entsteht in Kooperation mit der Alma Mater Europaea und gemeinsam wird die Vision verfolgt, Wissen zu vermitteln, das nicht über der Welt schwebt, sondern einen wirklichen Mehrwert bietet.

Prof. Dr. Klaus Mainzer, Präsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, unterstrich die Wichtigkeit dieser Wissensvermittlung und die Bedeutung des Campus zur Erreichung der Sustainable Development Goals der UN: “Ausbildung und Nachhaltigkeit zu verbinden, das ist die Zukunft. Gesundes Wasser wird einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten und Dr. Kubinger verfolgt genau diese Vision. Das VTA Gebäude und der entstehende Campus in Rottenbach erinnern mich an Silicon Valley”.

Ebenso steht der Campus für Toleranz: “Es geht nicht nur darum, Wissen weiterzugeben, sondern auch darum, Wissen adäquat für die Jugend zu übersetzen. Wissen muss neu gestaltet werden, sodass es für junge Menschen brauchbar ist und ihnen einen Weitblick ermöglicht. Genau das entsteht auf diesem Campus”, beschrieb Gründungspräsident der Akademie, Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. Felix Unger, das wegweisende Projekt.

Nicht nur für die Welt, auch für den Standort Oberösterreich ist der Campus ein wichtiger Schritt, die Grundsteine für eine nachhaltige Zukunft zu legen.

Doris Hummer, Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich, bedankte sich bei Herrn Kubinger für seinen unternehmerischen Mut: “Die VTA Gruppe und die Forschungen am Campus können einen wichtigen Beitrag zu den Lösungen der Wasserprobleme dieser Welt liefern. Mit diesem Vorhaben werden wir die Erreichung der SDGs pushen und zu den Champions zählen

Gesundes Wasser bedeutet Leben.

Sauberes Wasser ist der Grundbaustein für Gesundheit. Wir müssen alle gemeinsam daran arbeiten und ich bedanke mich bei Herrn Dr. Kubinger, der einen so wichtigen Beitrag leistet”, so Mag. Martin Schaffenrath, Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse.

Die VTA arbeitet seit 2003 täglich daran, das Wasser für mehr als 250 Millionen Menschen weltweit auf Basis innovativer Nano-Technologien zu reinigen.

Laurenz Pöttinger, Abgeordneter zum Nationalrat, fand lobende Worte für den Umweltvisionär Dr. Kubinger: “Visionäre gibt es viele, Dr. Kubinger bringt Ideen auf die Straße und macht sie möglich.”

Am Campus werden nationale und internationale Hochschulen angesiedelt sein. Mittels forschungsgeleiteter Lehre werden neue Kompetenzen in modernstem Setting vermittelt. Auch die ethische Verantwortung ist uns wichtig: das gelernte Wissen für eine nachhaltige Umwelt einzusetzen. Am Campus wird es durch die Kooperation mit der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Wissensvermittlung auch durch Nobelpreisträger geben”, beschrieb Prof. Dr. Dr. Martin Stieger das Lehrkonzept.

Mit dem Campus Alma Mater entsteht ein wegweisendes Projekt, das einen wesentlichen Beitrag zu Bildung und Klimaschutz leistet. “Hier am Campus schaffen wir Wissen für den Umweltsektor. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, es ist fünfzehn Uhr am Nachmittag. Es ist höchste Eisenbahn, etwas zu tun. Wir müssen die Menschen aufklären und Wissen in diesem Bereich vermitteln. Der Campus wird maßgeblich zu dieser Öko-Aufklärung beitragen. Für uns zählt jeder Mensch – jeder hat dasselbe Recht auf sauberes Wasser und eine gesunde Umwelt”, so Dr. h.c. Kubinger.

Die Eröffnung des Campus ist für Sommer 2024 in Rottenbach geplant.

Der Campus entsteht auf einem Baugrund von 15.000m2 und zeichnet sich als nachhaltiges Bauvorhaben aus. Mit dem Campus Alma Mater Europaea entsteht so erstmals ein Gesamtbild der Kompetenzvermittlung im Wasser- und Umweltbereich.

Dr. Kubinger wird am 17.05.2023 als Keynote Speaker beim 4Gamechangers Award in der Marx Halle in Wien zum Thema “Ist Wasser das neue Öl” sein Wissen vermitteln.

4GameChangers Festival

Keynote Speaker – Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger

Datum: 17.05.2023, 18:15 Uhr

Ort: Marx Halle
Karl-Farkas-Gasse 19, 1030 Wien, Österreich

Url: https://4gamechangers.io/de/s/ulrich-josef-kubinger/

Rückfragen & Kontakt:

VTA Austria GmbH
Jürgen Pohorelski
Marketing & PR
+436648323340
j.pohorelski@vta.cc
https://vta.cc/de

LT1 – Pressekonferenz – Forschungszentrum Alma Mater Europaea mit ZIB ORF Moderatorin Nadja Bernhard

Ehrensenator Ing. Mag. Dr h.c. Ulrich Kubinger als Keynote Speaker beim 4Gamechangers Festival

Die Allensbach Hochschule Konstanz:

Österreich: was sind „allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige“ und wie wird man ein/e solche/r?

Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs nimmt als Dachverband nach seinen Statuten die Interessen der für die Gerichte tätigen Sachverständigen österreichweit wahr und erstellte einen Leitfaden für Eintragungswerber zur Aufnahme in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.
Der gerichtliche Sachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung.

Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, aber auch Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden.

Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken, die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache und der Rechtschreibung sowie die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen.

Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierung) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz (das sind die Landesgerichte) als Zertifizierungsstellen durchführen und dessen Ziel die Eintragung in die von ihnen geführte Sachverständigenliste ist.

Nach § 2 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG), BGBl 1975/137 idgF sind für eine Eintragung in die Sachverständigenliste folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Sachkunde und Kenntnisse
    • über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts,
    • über das Sachverständigenwesen,
    • über die Befundaufnahme sowie
    • über den Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens;

die Prüfung der Sachkunde entfällt bei Inhabern einer entsprechenden Lehrbefugnis an einer Hochschule oder bei Angehörigen eines Berufes, zu dem nach der Berufsordnung auch die Erstattung von Gutachten gehört, z.B. bei Ärzten, Wirtschaftstreuhändern, Psychologen, Ziviltechnikern und Gesundheits- und Kankenpflegern.
Österreichweit einheitliche Prüfungsstandards zur Sachkunde sind im Aufbau bzw. teilweise bereits vorhanden. 

  • zehnjährige, möglichst berufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung auf dem bestimmten oder einem verwandten Fachgebiet unmittelbar vor der Eintragung
  • eine fünfjährige Tätigkeit solcher Art genügt, wenn der Bewerber als Berufsvorbildung ein entsprechendes Hochschulstudium (im medizinischen Bereich sind 5 Jahre Facharzt Voraussetzung, 5 Jahre nach Steuerberater- oder Ziviltechnikerprüfung) oder ein Studium an einer berufsbildenden höheren Schule erfolgreich abgeschlossen hat.
  • volle Geschäftsfähigkeit
  • körperliche und geistige Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der beruflichen Tätigkeit im Sprengel des Gerichtshofes I. Instanz, bei dessen Präsidenten der Bewerber die Eintragung beantragt
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • ausreichende Ausstattung mit der für eine Gutachtenserstattung im betreffenden Fachgebiet erforderlichen Ausrüstung
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor der Vereidigung


Empfehlenswert ist zuerst die Antragstellung an das Präsidium des Landesgerichtes (Linz, Salzburg, Ried, Steyr oder Wels) in dessen Sprengel der Wohn- oder Berufssitz gelegen ist.

Das ANTRAGSFORMULAR können Sie hier herunterladen und ausdrucken.

Dem Ansuchen sind folgende Beilagen in 3-facher Kopie anzuschließen:
Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Berufsnachweis, Nachweis über 5- bzw. 10jährige verantwortliche Tätigkeit (Dienstgeberbescheinigung), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel.
Das Original des Ansuchens ist mit EUR 63,– zu vergebühren (Erlagschein wird vom Landesgericht zugesandt).

Im Zuge des Eintragungsverfahrens holt der/die eintragende Präsident/in unter anderem

  • zur Prüfung der Sachkunde,
  • der Kenntnisse der Verfahrensvorschriften und
  • der Berufsvorbildung

ein Gutachten einer Kommission ein, der ein Richter und zwei Fachleute, die von der Kammer oder gesetzlichen Interessensvertretung, zu der das betreffende Fachgebiet gehört und vom Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs namhaft gemacht wurden, angehören.

Die Kommission hat den Bewerber mündlich, allenfalls auch schriftlich zu prüfen.

Für die Prüfung ist nach der VO des BMJ (BGBl II 2007/397) eine Prüfungsgebühr von EUR 400,– an den zuständigen Gerichtshof zu entrichten.

Bei Heranziehung von mehr als drei Prüfern erhöht sich diese Gebühr um EUR 100,– je zusätzlichem Prüfer.

Die Höhe der Prüfungsgebühr wird Ihnen bei der Ladung zur Prüfung bekannt gegeben.

Für die vor Eintragung in die Liste nachzuweisende Haftpflichtversicherung hat der Hauptverband einen Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage Versicherungsschutz im Rahmen von Einzelverträgen und (für geringfügig beauftragte Sachverständige) von Kollektivverträgen (Gruppenhaftpflichtvertrag) gewährt wird.

Auskünfte zur Versicherung erhalten Sie beim jeweiligen Landesverband.

Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, selbst für die erforderliche Versicherungsdeckung zu sorgen.

Führung des Rundsiegels:

Sachverständige haben ein Rundsiegel mit ihrem Namen und der Bezeichnung „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ zu führen (§ 8 Abs. 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG).

Es dient der klaren Kennzeichnung von Gerichts- und Privatgutachten.

Bei elektronischen Gutachten ist die Verwendung eines geeigneten Zertifikats (§ 2 Z 8 Signaturgesetz – SigG) ausreichend. 

Nähere Infos hier…