Ein Kontaktstudium ist eine akademische Weiterbildung und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
Kontaktstudien werden durch deutsche Hochschulen eingerichtet und können privatrechtlich ausgestaltet werden.
Die Hochschulen stellen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat aus.
Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen und stellen dabei in Kooperationsverträgen sicher, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.
Die mit der Hochschule kooperierende Einrichtung verpflichtet sich in diesen Kooperationsverträgen, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.
Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.
Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.
Da ich –ein Österreicher, der in Deutschland als Hochschullehrer tätig ist[1] – von der Kollegenschaft ob der Titelsucht meiner Landsleute: „Bei Euch kann man sich ja sogar die akademischen Grade Bachelor und Master, den Handwerksmeister und die Qualifikationsbezeichnung Ing. in den Pass und Führerschein eintragen lassen“[2] geneckt werde, möchte ich schon auch einmal los werden, dass in vielen Ländern auf unterschiedliche Art und Weise bestandene Ausbildungen, Studien, Prüfungen und die Lehrerlaubnis nach außen sichtbar gemacht werden.
Der deutsche Bundesgerichtshof definiert das „Führen“ daher recht schlüssig„sich gegenüber der Umwelt äußernde aktive Inanspruchnahme des Titels für sich im sozialen Leben in einer Art und Weise, durch welche die Interessen der Allgemeinheit berührt werden können.“
Menschen wollen ihrer Umwelt oft einen „Sozialen Status“ signalisieren und schon den Intellektuellen im Mittelalter wurden nach bestandenen Aufgaben und der Erteilung der Lehrerlaubnis als angehenden Gelehrten verschiedene Dinge überreicht, darunter Bücher, ein Lehrstuhl und der Doktorhut.
Nicht nur in Europa, auch in den USA fanden Doktorhut und Talar[3] großen Anklang.
Für viele Absolventen/-innen gehören Talare und Hüte auch heute noch zum Abschluss einer erfolgreichen Universitätsausbildung einfach dazu.
Der schwarze Hut, mit dem viereckigen Dach und der Quaste wird oft auch Mortarboard, academic cap, Abschlusshut, Bachelorhut, Masterhut, Doktorandenhut, Akademikerhut oder Universitätshut genannt.
Die angemessene Würdigung einer über Jahre erbrachten Leistung durch das Tragen der Robe und vor allem eines Abschlusshutes haben sich die Absolventen/-innen ja auch redlich verdient.
Damit wird – wie durch das Führen und Eintragen des akademischen Grades in öffentlichen Urkunden – diese erbrachte Leistung (als sozialer Status) einfach sichtbar gemacht.
Die Bedeutung der Quaste:
Eine Besonderheit an britischen und us-amerikanischen Universitäten ist die Bedeutung der Position der Quaste:
Bachelor-Absolventen tragen sie auf der rechten Seite des Hutes,
Master-Absolventen tragen sie auf der linke Seite des Hutes
und so wird diese Position deshalb bei der Graduierungszeremonie von den Master-Absolventen feierlich von rechts nach links gewechselt.
Man hat den Hut während der gesamten Dauer der Abschlussfeier zu tragen (Ausnahme: wenn die Nationalhymne erklingt), erst im Anschluss wird der Hut abgenommen und kollektiv in die Höhe geworfen.
Dieses Bild der kollektiv in die Höhe geworfenen Hüte kennen wir alle.
Farbe der Quaste:
Für Bachelor- und Master-Studenten zeigt die Farbe der Quaste (und des Talars) die Fakultät an.
Nachlesen lässt sich die Zuordnung der Farben zu Fakultäten in der offiziellen Richtlinie des „American Council on Education“, z.B. steht die Farbe grün für Medizin und lila für Rechtswissenschaften.
Gelegentlich wird auch die Abschlussnote durch die Farbe der Quaste oder des Talars ausgedrückt.
Doktoren tragen samten Hüte mit einer goldenen Quaste.
Wenn man sich also über uns Österreicher lustig macht, dann sollte man auch wissen, dass es z.B. in Schweden üblich ist, die Doktorwürde durch das Tragen eines Doktorringes zu zeigen, den man, im Gegensatz zum Hut, immer tragen kann.
Je nach Fakultät ist der Ring mit einem passenden Symbol geschmückt; so zeigen die Doktorringe der Ärzte den Äskulapstab.
Auch Adelige tragen entsprechende Ringe, wiederum andere Mitgliedschaften und Zuordnungen werden durch Krawattennadel, Anstecknadeln (pins) und –zeichen am Revers der sozialen Umwelt angezeigt, …… das aber ist eine andere Geschichte.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com
[2] Führung akademischer Grade: § 88. Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002:
(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.
(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen. (2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.
(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.
[3] Auch heute noch ist der Talar das Amtskleid eines Richters bzw. eines Staatsanwaltes während einer öffentlichen Verhandlung
Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist ein interdisziplinäres Studium, welches Inhalte der Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft) mit pädagogischen Inhalten verknüpft.
Historisch entwickelte sich die Wirtschaftspädagogik aus der Handelslehrerausbildung.
Mit dem Fernstudium „M.A. Wirtschaftspädagogik“ können Sie Ihrer Karriere einen Schub geben oder sie in neue Bahnen lenken – je nach Ihren individuellen Zielsetzungen.
Dabei bietet Ihnen das Fernstudium Wirtschaftspädagogik mit hochwertigen Lernmaterialien, unterstützenden Online-Vorlesungen zu allen Modulen, ohne Präsenzpflicht und nach Feierabend sowie eine intensive Betreuung die besten Voraussetzungen.
Zeitlich flexible Prüfungsmöglichkeiten an deutschlandweit verteilten Prüfungszentren bieten Ihnen die Chance, in Ihrem Lerntempo zu studieren, ohne auf Berufstätigkeit und Gehalt verzichten zu müssen.
Mit dem Masterabschluss in Wirtschaftspädagogik eröffnen sich viele Karrieremöglichkeiten: Sie können als Berufsschullehrer oder als Lehrer an Wirtschaftsgymnasien tätig werden, Ihnen steht jedoch auch der Weg in die freie Wirtschaft, z.B. in der Personalentwicklung oder in der Erwachsenenbildung, offen.
Quereinstieg ins Lehramt für berufliche Schulen
Mit dem Studienschwerpunkt „Berufliche Bildung und Pädagogik beruflicher Schulen“ bereiten Sie sich auf Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung vor. Wenn Sie Berufsschullehrer werden möchten, absolvieren Sie zunächst den Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Dieses dauert in Baden-Württemberg ca. 18 Monate und wird entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes vergütet.
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule werden in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern sie ein betriebswirtschaftliches Erststudium mitbringen und nach Abschluss des Masterstudiums eine Mindestanzahl an ECTS in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL) nachweisen können.
Diese beiden Fächer stellen das Erstfach bzw. das Zweitfach dar.
Im Fach VWL bietet die Allensbach Hochschule Zusatzmodule an, falls die erforderliche ECTS-Anzahl nicht erreicht wird, weil z.B. im Erststudium wenige ECTS erworben wurden.
In der Regel ist im Masterstudium die Vertiefungsrichtung „Volkswirtschaftslehre“ zu belegen, um eine ausreichende Anzahl ECTS im Fach VWL zu erlangen. Für die Zulassung zum Referendariat ist zudem ein Jahr Berufserfahrung erforderlich und es muss ein gewisser Notendurchschnitt im Masterstudium erreicht werden. Informationen zum Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Da der Vorbereitungsdienst am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien beginnt, sollten Sie Ihr Masterstudium entsprechend planen, um rechtzeitig Ihr Zeugnis und Ihre Urkunde zu erhalten. Die Studienberatung unterstützt Sie hierbei gerne.
Für Fragen zur Zulassungssatzung oder betreffend den Zugang zum Referendariat (Vorbereitungsdienst) im Anschluss an Ihr Fernstudium der Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule kontaktieren Sie uns bitte direkt – der Zugang zum Vorbereitungsdienst wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen.
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung.
Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.
Seit April 2017 gilt im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung.
Die Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates, der Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung
Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht nur Zugang zu der Ausbildungsform, für welche die Studienberechtigungsprüfung speziell abgelegt wurde. Das Wechseln des Studiums ist nur eingeschränkt möglich. Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung noch keine Garantie für die Aufnahme in das gewählte Studium. Die Studienberechtigungsprüfung alleine bietet in der Regel keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.
Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus 5 Prüfungen, die vom jeweiligen Rektorat der gewählten Bildungsstätte festgelegt werden. Inhaltlich richten sich die Prüfungen nach dem angestrebten Studium. Seit 01.10.2010 liegt die Autonomie für die Studienberechtigungsprüfung bei den Hochschulen, die die Studienberechtigungsprüfung sehr unterschiedlich handhaben. Für genaue Informationen ist es daher nötig, sich direkt zu erkundigen.
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt im Selbststudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen, mindestens eine Prüfung muss an der angestrebten Bildungseinrichtung abgelegt werden.
Einschlägige berufliche Qualifikation:
Das Studium an einer Fachhochschule ist auch ohne Matura möglich.
§ 4 (4) „Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation.“
Auch Deutschland kennt den direkten Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte!
Studienbewerber(innen) mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.
Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen sind im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt.[6]
Laut den Rahmenvorgaben der KMK sind folgende hochqualifizierte Bildungsabschlüsse der allgemeinen Hochschulreife gleichzustellen:
Meister(innen) im Handwerk nach §§ 45, 51a und 122 der Handwerksordnung (HwO);
Inhaber(innen) von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen;
Inhaber(innen) vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst);
Inhaber(innen) von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarungen über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung;
Inhaber(innen) vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.
Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Studium nach einer bestandenen „Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte“ aufzunehmen.
Beruflich Qualifizierte können eine Eignungsprüfung ablegen und so auch ohne Abitur oder FH-Reife zu einem Studium zugelassen werden.
Voraussetzung für ein BWL-Studium sind eine kaufmännische Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung.
So z.B. auch an der Allensbach Hochschule. An dieser Hochschule werden die Bachelor- und Masterstudien im Fernstudium angeboten und können dadurch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
Für Studierende aus Österreich bietet das die Möglichkeit auch ohne Matura im Fernstudium ein BWL-Studium in Deutschland zu absolvieren.
[1] Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich.
[2] Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zueinem bestimmten Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, zu einem bestimmten Kolleg oder einer Pädagogischen Hochschule.
Die Eignungsprüfung ist vor allem für Bewerberinnen und Bewerber interessant, die keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder FH-Reife) mitbringen und auch nicht über eine Aufstiegsfortbildung oder eine Meisterprüfung verfügen.
eine mindestens zweijährige kaufmännische Ausbildung und
mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem fachlich entsprechenden Bereich.
Zudem muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, in dem Bewerberinnen und Bewerber über den Studiengang und die Zulassungsvoraussetzungen informiert werden.
Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:
Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
Sanierungs- und Insolvenzberatung.
Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.
Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatGdarf ein/e Unternehmens-berater/inWirtschaftsmediation[1] anbieten:
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung
Um Unternehmensberatern nun die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASASAus- und Weiterbildung GmbH dafür hilfreiche und maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Fernstudium an.
Für erfahrene Unternehmensberater/innen bieten sich als Abrundung und Erweiterung oder für Wirtschafts- und Zivilrechtsmediatoren mit Weiterbildungsverpflichtung auch zur Weiterbildung folgende Kontaktstudien an:
Wir möchten Sie herzlich einladen, sich zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausbilden zu lassen und beraten Sie gerne individuell und maß-geschneidert – auf Ihre bisherige Bildungsbiographie hin abgestimmt.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com
Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein
Natürlich wirbt VIS damit, ausschließlich mit besonders qualifizierten Kooperationspartnern zu arbeiten.
Über einen schnellen „Fernstudiumcheck“ kann man sich aber auch selbst einen Überblick verschaffen und aus mehr als 50.000 Bewertungen Weiterempfehlungsraten usw. für mehr als 5.000 Fernstudiengängen von fast 400 Anbietern (Fernhochschulen, Fernschulen, Fernstudienanbieter) aufrufen.
Das Institut für Kommunalwissenschaften (IKW), Linz, 1969 unter der wissenschaftlichen Leitung von o. Univ.-Prof. Dr. Ludwig Fröhler, dem ersten Rektor der Universität Linz, in der Rechtsform eines Vereines gegründet, gibt eine eigene Schriftenreihe heraus.
Peter Biwald, Jörg Kemptner, Friedrich Klug (Hrsg.), Manuel Köfel, Alexander Maimer, Axel Maurer, Bernhard Müller, Martin G. Stieger, Bernadette Tropper-Malz, Detlef Wimmer; Linz, 2013, 168 Seiten, kart., € 15,– Bestellung per E-Mail: ikw@ikw.linz.at
Band124 – Wahrung und Stärkung der Gemeindeautonomie
Helfried Bauer, Peter Biwald, Martin Huber, Friedrich Klug (Hrsg.), Manuel Köfel, Bernhard Müller, Bruno Rossmann, Christian Schleritzko, Johannes Schmid, Friedrich Schneider, Margit Schratzenstaller, Gerhard Steger, Martin Stieger, Detlef Wimmer und Klaus Wirth; Linz, 2012, 346 Seiten, kart., € 15,– Bestellung per E-Mail: ikw@ikw.linz.at
Band121 – Daseinsvorsorge durch Re-Kommunalisierung
Rainer Bartel, Christian Felber, Friedrich Klug (Hrsg.), Helmut Kramer, Gerald Mathis, Christian Meidlinger, Günter Riegler, Horst Schachner, Friedrich Schneider, Jasmin Voigt, Martin Stieger; Linz, 2011, 165 Seiten, kart., € 10,– Bestellung per E-Mail: ikw@ikw.linz.at
VIS berät und vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung – absolvierbare Bachelor– und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) derHochschule Allensbach.
Zur Zeit sind folgende 5 Masterstudien – alles Regelstudien – möglich:
Betriebswirtschaft und Management (M.A./Mag.)
Finance (M.A./Mag.)
MBA Engineering Management
MBA General Management
Wirtschaftspädagogik (M.A./Mag.)
Die Zulassung erfolgt mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss (Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Berufsakademien und Dualen Hochschulen oder äquivalenten internationalen Ausbildungsstätten) in einem Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt. Im Rahmen dieses Studiengangs haben Sie mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte erworben.
Für Studierende aus Österreich interessant zu wissen, dass in den Masterstudiengängen die mit dem M.A. abgeschlossen werden, auch der akademische Grad Magister Artium (Mag.) ausgegeben werden darf.
VIS berät und vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung absolvierbare Bachelor– und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) der Hochschule Allensbach.