Archiv der Kategorie: Allgemein

Die „Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste“

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste (Academia Scientiarum et Artium Europaea) – eine europäische Akademie der Wissenschaften – ist politisch unabhängig und wird durch öffentliche Stellen, die Republik Österreich, die Europäische Union und private Sponsoren gefördert; ihre Tätigkeit ist nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichtet.

Hauptsitz ist Salzburg.

Die Ziele der Akademie sollen durch ideelle und materielle Mittel erreicht werden.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste versteht sich als ein Gelehrtenforum, das interdisziplinär und grenzüberschreitend europarelevante Themen aufnimmt.

Sie hat (Stand 2017) etwa 2.000 Mitglieder aus der ganzen Welt. Die Mitglieder gelten als anerkannte Spitzenwissenschaftler, darunter (Stand 2017) 33 Nobelpreisträger.

Man kann sich nicht selbst um eine Mitgliedschaft bewerben, sondern wird – aufgrund von Verdiensten für Forschung und Gesellschaft – von einer Auswahlkommission nominiert und vom Senat der Akademie gewählt.

Präsident der Akademie ist der anerkannte Herzchirurg Univ.Prof. Dr.med.univ. Dr.h.c. Felix Unger.

Weitere Informationen: http://www.euro-acad.eu

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

Die staatliche Universität UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologien, Sofia, ermöglicht ein in Österreich AQ-registriertes Promotionsstudium (auf der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation) in deutscher Sprache.

  1. Promotionsstudium in Österreich

Ausländische Hochschulen dürfen in Österreich auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG darstellen.

Voraussetzung für die Durchführung ist die Meldung der Studien und deren Aufnahme in ein Verzeichnis der AQ Austria[1].

Die UNIBIT hat der AQ Austria vier Promotionsstudien gemeldet und wurden diese in das Verzeichnis aufgenommen:

Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies)

In Österreich durchgeführte Doktoratsstudiengänge:

  1. Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  2. Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  3. Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  4. Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

(Beschluss des Board vom 10.12.2015)

Die Studiendauer beträgt regulär 3 Jahre. Wenn die Dissertation fertiggestellt ist und sowohl quantitativ als auch qualitativ den Anforderungen entspricht, kann auch früher promoviert werden – jedoch beträgt die Studiendauer mindestens zwei Jahre.

Studiengebühren und Kosten für das Verfahren:

Studiengebühr auf Anfrage!

Die wissenschaftliche Arbeit kann in deutscher Sprache verfasst, muss aber in Bulgarisch oder in Englisch eingereicht werden, so dass ggfs. noch Übersetzungskosten hinzukommen. Diese sind in Bulgarien jedoch recht günstig.

Reisekosten nach Bulgarien fallen für die Verteidigung an, welche in Präsenz in Sofia stattfindet.

Alle anderen Termine können online absolviert werden. Falls für die Verteidigung ein Dolmetscher benötigt wird (weil z.B. in deutscher Sprache präsentiert wird), würden hierfür noch entsprechende Kosten anfallen.

Die Verteidigung kann ohne Dolmetscher in englischer oder bulgarischer Sprache erfolgen.

Die Promotionsurkunde wird in englischer und bulgarischer Sprache ausgestellt.

  1. Prüfungsleistungen:

Die Promotionsleistung besteht aus einer Dissertation und der (2maligen) Verteidigung dieser vor einer Prüfungskommission vor Ort.

Im Laufe des Studiums werden folgende Prüfungsleistungen erbracht:

  1. 5 Einsendeaufgaben in englischer Sprache
  2. 3 Publikationen in Fachzeitschriften oder bei Konferenzen
  3. eine Vorverteidigung
  4. eine Endverteidigung in Sofia (die einzige Präsenzverpflichtung)
  5. bei der Endverteidigung ist ein Auto-Referat – eine Zusammenfassung der Dissertation – aufzulegen.

Bei Publikationen kann die Allensbach Hochschule oder die VIS Management GmbH, Wien, mit eigenen Publikationsorganen unterstützen.

Die Doktorarbeit wird publiziert und in einer eigenen Forschungsreihe der Uni aufgelegt. Damit soll auch die Qualität der Arbeiten nachgewiesen werden.

3.  Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bachelor- und Masterabschluss einer anerkannten Hochschule oder Universität, der Masterabschluss muss zur Promotion berechtigen
  • Oder: Diplomabschluss / Magisterabschluss (Universität), mit mindestens acht Semestern Studium
  • Oder: Diplomabschluss (FH) mit Nachweis, dass es sich um ein 8-semestriges Studium gehandelt hat oder 240 ECTS erreicht wurden
  • Englischkenntnisse, idealerweise mit Nachweis (z.B. TOEFL, Cambridge Certificate, IELTS, sonstige Studiennachweise (z.B. englischsprachige Kurse im Studium)

4.   Anmeldeunterlagen:

Es werden die folgenden Anmeldeunterlagen benötigt:

  • Kopie des Reisepasses
  • 1 Passfoto (Bitte auf der Rückseite mit Namen versehen.)
  • Europass-Lebenslauf: europass.at (bitte in Englisch ausfüllen, mit Farbfoto und Unterschrift des Kandidaten/der Kandidatin.)
  • ein kurzes Motivationsschreiben (in englischer Sprache), 1/2 A-4-Seite, warum man die Promotion anstrebt, mit Thema und Forschungsfrage sowie – methode
  • der Themenvorschlag für die Dissertation – dieser wird mit den Betreuern der Universität noch abgestimmt, jedoch muss die Universität auf Grund der gewünschten Themenbereiche die geeigneten Betreuer aussuchen.
  • alle Studiennachweise, Diplomurkunden, Diplomzeugnisse usw. (soweit möglich in englischer Sprache, deutschsprachige Urkunden müssen übersetzt werden) als beglaubigte Kopie

Die geforderte Übersetzung der Unterlagen durch eine(n) gerichtlich beeidete(n) Dolmetscher(in) und in Folge durch die bulgarische Botschaft können wir gerne koordinieren.

Zusätzlich sind die folgenden Anmeldeunterlagen der Universität auszufüllen:

  • Application to the Rector
  • Concept of the dissertation
  • Aktuelles ärztliches Attest, das die Studierfähigkeit bescheinigt, im Original oder beglaubigte Kopie
  • Publikationsliste, sofern vorhanden.

5.   Informationen zum Ablauf des Studiums:

  1. Einreichung der Anmeldeunterlagen gemäß Punkt 4a) mit Themenvorschlag
  2. Prüfung der Zulassungsmöglichkeiten und des Themenvorschlags (inhaltliche Übereinstimmung mit den Forschungsgebieten der Universität)
  3. Falls der Kandidat oder die Kandidat die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und das Thema inhaltlich passend ist, kann im nächsten Schritt ein Vertrag mit der VIS Management GmbH, Wien (Kontakt: Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, email: stieger@liwest.at) unterzeichnet werden.
  4. Nach Unterzeichnung des Vertrags werden alle Anmeldeunterlagen der Universität (Punkt 4b) ausgefüllt und geprüft. Die Unterlagen werden anschließend zum Nostrifikationsverfahren eingereicht und die Anmeldung an der Universität wird vorgenommen.
  5. Der Kandidat oder die Kandidatin hat grundsätzlich einen eigenen Themenvorschlag zu erstellen. Dieser ist auf dem Formular der Universität „Concept of the dissertation“ einzureichen.
  6. Nach der Anmeldung und Immatrikulation erstellt der Kandidat oder die Kandidatin die Dissertation und erbringt die unter Punkt 2 genannten Prüfungsleistungen. Falls eine Einschreibung in ein Promotionsstudium an einer anderen Universität nachgewiesen werden kann, kann diese Zeit auf das Verfahren angerechnet werden.
  7. Ein Beginn ist jederzeit möglich, es gibt keine festen Einschreibetermine.

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

[1] Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet.

Eintragung des akademischen Grades „MBA“ nach einem Lehrgang universitären Charakters

Ein MBA-Absolvent fragt heute bei mir an:

„Laut Rücksprache mit dem Passamt …. (Fr. …….) wurde mein MBA-Titel nicht eingetragen, weil es sich bei dem ausstellenden Institut um keine postsekundäre Bildungseinrichtung handelt?“

Nun, des Rätsels (und auch die rechtlich richtige) Lösung liegt

a) in der außer-universitären Bildungseinrichtung, die den akademischen Grad MBA verliehen hat und

b) der an sich richtigen Auffassung des Passamtes, dass es sich bei der verleihenden Institution nicht um eine postsekundäre Bildungseinrichtung handelt.

Aber die Eintragung hätte dennoch erfolgen müssen, bzw. hat zu erfolgen:

Der MBA wurde nämlich nach der positiven Absolvierung eines Lehrganges universitären Charakters verliehen.

Das Recht zur Verleihung des akademischen Grades MBA wurde dem – in diesem konkreten Falle verleihenden – Joseph Schumpeter Institut Wels durch die 35. MBA-Verordnung eingeräumt.

Das zuständige Ministerium (Wissenschaftsministerium) führt in den Richtlinien (Empfehlung) zur Führung akademischer Grade dazu dezidiert aus:

Eintragung akademischer Grade in Urkunden (Eintragungsrichtlinien 2012)

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geht bei den Empfehlungen zur Eintragung akademischer Grade in Urkunden von folgenden Grundsätzen aus:

1. Rechtsgrundlagen

a. Österreichisches Studienrecht 

 dd. Unter„anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen “versteht das österreichische Recht solche Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Se­mestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife bzw. die künstlerische Eignung voraussetzt und die in ihrem Sitzstaat als postsekundäre Bil­dungseinrichtungen anerkannt sind (§ 51 Abs. 2 Z 1 UG u.a.). Wesentlich ist dabei die Anerkennung der Institution als solcher und nicht nur des einzelnen Studienprogrammes. – Die von den Lehrgängen universitären Charakters (§ 124 Abs. 6 und 6a UG in Verbin­dung mit § 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der geltenden Fassung) verliehenen akademischen Grade sind ebenfalls einzutragen, ob­wohl diese Institutionen keine anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen sind.

Die Mitarbeiter des Passamtes können sich zu dieser Frage auch jederzeit an das Ministerium wenden.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

(Akademische) Fernlehre unter dem Weihnachtsbaum? ASAS wünscht fröhliche Weihnachten:

Warum ASAS – Vorteile?

  • zeit- und ortsunabhängiges Fernstudium
  • preislich fair
  • Lehrgangsgebühren steuerlich absetzbar (Werbungskosten für 2017 noch nützen!)
  • moderner Fernlehrcampus 
  • in Kooperation mit in- und ausländischen Hochschulen
  • Studium auch ohne Matura möglich

Zertifikatskurse

  • Jeweils eine in sich geschlossene Lehrveranstaltung
  • im Ausmaß von 150 Stunden Kontaktzeit und Selbststudium (abgefilmte Lehrinhalte, Texte)

Zertifikatslehrgänge

Fünf zusammengehörige Zertifikatskurse (ein Semester Mindeststudiendauer)

Diplomlehrgänge

  • 10 zusammengehörige Module (Zertifikatskurse)
  • zwei Semester Studiendauer
  • schaffen den Zugang zum MBA auch ohne Matura
  • werden auf den MBA mit 30 ECTS angerechnet

Kontaktstudien

  • in Kooperation mit der Allensbach University
  • beliebig kombinierbare Module (Zertifikatskurse)
  • mit jeweils 6 ECTS und (180 Stunden) work load
  • ermöglichen die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit im Maßanzug
  • d.h. man kann mit drei Modulen 1 Jahr in Bildungskarenz gehen, ohne ECTS-Ausweis wären dafür sieben Zertifikatskurse notwendig

akademische Experten:

  • in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland
  • 60 ECTS
  • mit Berufsberechtigungen
  • schaffen Zugang zum MBA
  • 30 ECTS werden im MBA angerechnet

MBA Lehrgänge:

ECTS für Regelstudien nutzen:

ECTS aus der Weiterbildung (Kontaktstudium, akad. Experte, MBA) können für Bachelor- und Master/Magisterstudien genutzt werden.

ASAS-Wikis auf youtube:

Vielleicht interessant für Sie?

Wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft  (BWL-Wikis)  und der Immobilienwirtschaft (Immo-Wikis) zu erklären

Lust auf eine Diskussion mit Lehrgangsteilnehmer/-innen und ASAS-Absolvent/-innen? Besuchen Sie unser Forum!

Rückfragen?

Martin Stieger: martin.stieger@asasonline.com

 

 

 

 

Gewerberecht: Geldwäschebekämpfung – Risikoerhebung

Die Österreichische Wirtschaftskammer informiert:

In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften verpflichtet die Gewerbeordnung bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.

Diese neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind mit 18.7.2017 in Kraft getreten.

Wichtigste Neuerungen: Reduktion der Wertgrenze auf Euro 10.000,- für Bargeschäfte sowie verpflichtende Durchführung einer Risikobewertung.

Diese Prüfung und Bewertung richtet sich nach bestimmten, vom Gesetz vorgegebenen Risikofaktoren.

Die Risikobewertung ist aufzuzeichnen, sollte aktuell gehalten werden, kann von der Behörde überprüft und muss dieser auf Anfrage auch zur Verfügung gestellt werden.

Unter diese Verpflichtungen fallen

  • Handelsgewerbetreibende mit Barzahlungen von mindestens € 10.000
  • Versteigerer mit Barzahlungen von mindestens € 10.000.-
  • Immobilienmakler
  • Unternehmensberater einschließlich Unternehmensorganisation sowie Bürodienstleister mit bestimmten Geschäftstätigkeiten
  • Versicherungsmakler mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten
  • Versicherungsagenten mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten

Diese Gewerbetreibende werden verpflichtet, eine Bewertung ihres Unternehmens dahingehend vorzunehmen, ob im Hinblick auf ihre Kunden, Ländern mit denen sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, Produkten, Dienstleistungen, Transaktionen oder Vertriebskanälen ein Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht.

Risikoerhebungsbögen

Diese Bewertung ist in einem Risikoerhebungsbogen festzuhalten und der Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere Bestimmungen

Diese Geldwäschebekämpfungsbestimmungen verpflichten außerdem den Unternehmer zu Sorgfaltspflichten gegenüber seinen Kunden, wenn Transaktionen über € 10.000.- bzw. € 15.000.- getätigt werden, wenn

  • Zweifel an der Identität des Kunden bestehen oder
  • generell wenn der Unternehmer den Verdacht hat, dass das beabsichtigte Geschäft mit ihm der Geldwäsche dienen könnte.

Der Unternehmer hat die Identität des Kunden festzustellen und zu überprüfen und, falls er den Verdacht auf beabsichtigte Geldwäsche hat, mit einer Verdachtsmeldung die Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres zu informieren.

Die Geldwäschemeldestelle hat die Möglichkeit, den Unternehmer verbindlich anzuweisen, wie dieser in  diesem Geschäftsfall weiter vorzugehen hat.

Die Geldwäschebekämpfungsvorschriften umfassen noch zusätzlich Datenschutzregelungen und Aufbewahrungspflichten sowie, für größerer Unternehmen, interne Organisations-und Schulungsvorgaben.

Alle weiteren Infos zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

 

Rückfragen:

Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

 

 

 

Auch Prüfungen aus FH-Lehrgängen der Weiterbildung und LuC’s sind nach der Novelle des UG anrechenbar!

Heute erreichte mich eine Anfrage:

ich habe in den Jahren 2009-2011 beim Joseph Schumpeter Institut einen MBA in einem Lehrgang universitären Charakters absolviert.

Nun wollte ich einen Teil der Inhalte an meiner Universität anrechnen lassen. Diese verweigern jedoch die Anrechnung nach § 78 UG mit der Begründung, dass dieses Institut nicht den Status einer „postsekundären Bildungseinrichtung“ hat.

Nun:

Die Problematik und gleichzeitig Lösung liegt in einer erfolgten Novellierung des UG.

Der § 78 UG wurde nach dem Auslaufen der Lehrgänge universitären Charakters novelliert.

Alte Regelung:

„§ 78.  (1)  Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sowie positiv beurteilte Prüfungen aus künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Fächern, die von ordentlichen Studierenden an Musikgymnasien bzw. an Musischen Gymnasien abgelegt wurden, sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die an einer inländischen Universität oder an einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden. Die Anerkennung von Prüfungen, die entgegen der Bestimmungen des § 63 Abs. 8 und 9 an einer anderen Universität abgelegt wurden, ist ausgeschlossen.“

Dass die Inhalte dennoch anrechnungsfähig sind, lässt sich auch aus der novellierten Bestimmung ableiten:

Anerkennung von Prüfungen

§ 78. (8) Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie

1.

im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen, ….. abgelegt wurden.

Unter diese außerordentlichen Studien fallen natürlich alle Mastergrade der Weiterbildung die in

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung – ausgelaufen 31. 12. 2012)
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen werden, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Würde man die Bestimmung des § 78 (8) Z 1 des UG zu eng auslegen, würden auch positiv beurteilte Prüfungen aus den Lehrgängen zur Weiterbildung, die an Fachhochschulen absolviert werden, nicht anrechenbar sein.

Da es aber zwischen den oben (nach Vorgabe des Ministeriums) aufgezählten Lehrgängen der Weiterbildung materiell rechtlich keinen Unterschied gibt, sind positiv beurteilte Prüfungen aus allen Masterlehrgängen der Weiterbildung anzurechnen.

Die im Rahmen eines Lehrganges universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) positiv absolvierten Prüfungen sind daher anzurechnen!

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

UG: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

Mietvertragsgebühr – ein halbes Aus – MieterInnen sparen sich 50 Millionen im Jahr!

In Österreich muss künftig keine Mietvertragsgebühr bei Wohnungsmieten mehr entrichtet werden.

Die Befreiung von der Vergebührung des Mietvertrags gilt für Mietverträge über Wohnraum, die seit dem 11. November 2017 abgeschlossen werden.

Die österreichischen MieterInnen sparen sich damit rund 50 Millionen EUR im Jahr!

Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig.

Die Höhe der von Kaiserin Maria Theresia eingeführten Gebühr betrug

  • bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen 1 % der dreifachen Jahresbruttomiete (= der 36-fache monatliche Bruttomietzins)
  • bei befristeten Wohnungsmietverträgen 1 Prozent des Mietzinses der Vertragsdauer, wenn die Mietverträge weniger als 3 Jahre befristet waren.
  • Bei befristeten Wohnungsmietverträgen mit längerer Vertragsdauer als 3 Jahren musste ebenfalls 1 % des 36-fachen Bruttomietzinses bezahlt werden.

Bei gewerblich genutzten Immobilien wird die, an das Finanzamt abzuführende, Mietvertragsgebühr allerdings beibehalten – also nur ein halbes AUS für diese ungeliebte Gebühr.

Weitere Informationen zu wohnungsrechtlichen Fragen finden sich in kleinen Filmen – IMMO Wikis – auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

Mit einem Fernstudium die „leaky pipeline“ stopfen – als Frau neben Beruf und Arbeit zum MBA oder Bachelor!

Die Hälfte der Studierenden in der EU sind Frauen.

In Österreich sind es gar 55 %.

Doch mit jeder Stufe auf der Abschlussleiter verringert sich die Zahl der Frauen dramatisch.

Sie „versickern“ gleichsam – so sind nur mehr 42 % der Promovierenden Frauen – ein Phänomen, das als „leaky pipeline“ bezeichnet wird.

Anteil der Frauen an den Studienabschlüssen (Österreich):

Bachelor              56 %

Diplomstudium    62 %

Masterstudium    53 %

Promotion           42 %

In der akademischen Weiterbildung ist es nicht anders.

Doch für Erfolg versprechende Aufstiegschancen und erfolgreiche Karriereverläufe ist lebenslanges berufsbegleitendes Lernen und Weiterbildung enorm wichtig.

Je besser die Ausbildung, je größer die Praxiserfahrung, desto besser der Job!

Ständige Weiterbildung und hohes Engagement sorgen dafür, dass man einen guten Job auch behält.

Akademische Weiterbildung neben Beruf und Familie ist aber schwer in Einklang zu bringen.

Die Lösung bietet ein zeit- und ortsunabhängiges Fernstudium.

Die Lehrinhalte werden dabei mittels eines modernen Fernlehrcampus (Online) vermittelt und die Prüfungen von zu Hause aus (Hausarbeiten) oder in mehreren Prüfungszentren (Klausur) abgelegt.

Wird im Fernstudium ein Mastergrad angestrebt ist auch eine wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) zu verfassen.

In Österreich bietet das AIM Austrian Institute of Management  der FH Burgenland in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH  ein MBA-Studium der Weiterbildung in zehn Vertiefungen an.

Diese MBA-Lehrgänge können auch ohne Matura begonnen werden.

Die Zugangsvoraussetzungen:

  • Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule (zumindest einem Bachelor gleichwertig) oder
  • eine, durch die Lehrgangsleitung festzustellende, gleich zu haltende Eignung, wie
    • Hochschulreife und zumindest fünfjährige Berufspraxis oder
    • Abschluss eines Expertenlehrgangs(Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS oder Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis oder
    • Positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, welche die Grundlagen des Lehrgangs abdeckt und ein Mindestalter von 21 Jahren.

Die hier genannten MBA-Lehrgänge erfordern 90 ECTS (drei Semester) und werden in der Regel berufsbegleitend in vier Semestern absolviert – was allerdings Disziplin und Motivation verlangt.

Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar und könnten auch über das Bildungsdarlehen (Raiffeisen, Wüstenrot, s Bausparkassa) finanziert werden.

Diese MBA-Lehrgänge eignen sich auch sehr gut für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

In Deutschland bietet die Hochschule Allensbach interessante Bachelor- und Masterstudien in Fernlehre an.

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik  eignet sich meiner Meinung nach hervorragend für Frauen die ein polyvalentes Studium absolvieren möchten, um einmal für den Schul-Unterricht geeignet zu sein und zum zweiten in Unternehmen als Betriebswirtin tätig sein zu können.

Das Bachelorstudium an deutschen Hochschulen ist auch ohne Matura möglich.

Berufsbegleitendes Studieren lohnt sich – Karriere neben Familie und Beruf mit einem Fernstudium!

Rückfragen:

Martin Stieger, martin.stieger@liwest.at

 

 

Sepp Steiner: Ausstellung in Wels – Biographisches

 

EINLADUNG zur AUSSTELLUNG

Prof. Dr. Sepp Steiner (1915 – 2008)

akad. Maler, Assistent Oskar Kokoschkas, Farbpsychologe

Aquarelle, Acryl & (Farb-)Zeichnungen

Präsentiert von seiner Tochter: Dr. Senta Wessely-Steiner

Eröffnung der Ausstellung am Do, 23. Nov. um 19.30 Uhr

im Wimmer Medienhaus, Wels, Stadtplatz 41 / 3. Stock

Begrüßung: Ing. Andreas Cuturi, MAS

Laudator: Prof. Dr. Dr. Martin Gennadij Stieger

Eröffnung: Andreas Hüthmayr / GF Immotreuhand Wels

Zu sehen: bis 31. Dezember 2017

Mo bis Do 8–12 & 14–16.45 Uhr, Fr 8–12 Uhr

oder nach Vereinbarung unter 01 / 406 7127,

0681 / 201 31 932 bzw. sentawessely@gmail.com

 

Zum Leben des Künstlers:

1915 geboren in Hallein, absolvierte er in Wien ein Doppelstudium und promovierte 1940 zum Dr.rer.nat. und spondierte zum Mag.phil. an der Universität Wien sowie gleichzeitig an der Akademie der Bildenden Künste zum Mag.art., wo die Professoren Herbert Boeckl und Karl Fahringer sowie in der Meisterklasse für Grafik Prof. Christian Ludwig Martin seine Lehrer waren.

Seine Verwendung als Meteorloge während des zweiten Weltkrieges gab ihm als Wetterflieger mannigfache Gelegenheit zu Studien über Atmosphäre, Licht, Farbe und Trübung, worauf er später aufbauen sollte.

1946 wurde er zum ersten Kulturreferent der Stadt Salzburg ernannt, entschied sich aber bald für Kunst und Lehre.

1953 berief ihn Oskar Kokoschka als ersten Assistent; Sepp Steiner begründete mit Oskar Kokoschka  im gleichen Jahr die Internationale Sommerakademie für Bildende Künste, die „Schule des Sehens“, die er intensiv betreute. Kernpunkt der „Schule des Sehens“ war das Plädoyer, sich künstlerisch von der dunklen Seite der Kriege abzusetzen und eine neue humanitäre Kunst zu entwickeln.

Kokoschka schrieb wenig später: „Mein lieber Herr Dr. Steiner, die längste Zeit drängt es mich schon, Ihnen meinen herzlichsten Dank zu ihrer aufopfernden und künstlerisch so wertvollen Mitarbeit an dem großen Wagnis meiner Schule des Sehens in Salzburg auszusprechen. Niemand hatte mir in den ersten zwei Jahren so helfen können, dass trotz des Widerstandes von mancher Seite, des Unverständnisses der Öffentlichkeit ….. ein so glänzender Erfolg zu verzeichnen ist. Sie sind nicht nur ein Künstler mit tiefem Gefühl sondern auch ein Lehrer, der sich mit Takt die Autorität in dieser bunt zusammengewürfelten Schar bald zu erwerben wusste ….“.

Aufbauend auf den erwähnten Farberlebnissen als Wetterflieger, vertiefte sich Sepp Steiner in die Farbenlehre und baute sie zur Farbpsychologie aus, aus der sich bereits Ende der 50er Jahre die erste Ökopsychologie entwickelte, die er in seinem Institut für Farbenpsychologie, als Konsulent bedeutender internationaler Unternehmen und später als Honorarprofessor der Universität Salzburg weiter vertiefte.

Die farbliche Gestaltung der Mönchsberggarage, der Tauernautobahn sowie zahlreicher Tunnels – hier vor allem zur Beseitigung des gefürchteten und gefährlichen Schwarzlocheffekts – zahlreicher Spitäler und Werkshallen, waren Resultat dieser Forschungen.

Trotz dieser intensiven Beschäftigung mit der Wissenschaft wurde die künstlerische Seite aber nie vernachlässigt.

Sepp Steiner war als Künstler ungemein vielseitig: Seine Palette reichte von Farb- und Wandgestaltungen – vorwiegend für öffentliche Gebäude – , Marmorintarsien, Mosaiken, Steinätzungen, Beton- und Glasmalerei, Metallplastiken, Kunstharzgüssen, Aquarellen, Öl- und Acrylarbeiten, Mischtechniken und Schüttbildern bis hin zu Bleistift- und Farbzeichnungen.

Auf Ausflügen in die Berge, auf Urlaubsreisen ans Meer oder Reisen in entlegene Länder hatte Sepp Steiner immer Zeichenblock und Stifte griffbereit um vor Ort Stimmungen, Landschaften, fremde Kulturen sowie Menschen, Flora und Fauna festzuhalten, wodurch eine beeindruckende Sammlung von Zeichnungen aus europäischen Ländern, aber später vor allem aus Nepal, China und Japan entstand.

Die Welser Ausstellung bietet nun einen Überblick über sein künstlerisches Werk vom Jahre 1934, über Werke aus der Zeit der Zusammenarbeit mit Oskar Kokoschka, einige mit Anmerkungen von Oskar Kokoschka versehen, bis zu einigen letzten Bildern des Jahres 2007, ergänzt durch Ständer mit größeren und kleineren Aquarellen und kleinformatigen Bildern, sowie einen weiteren Bereich mit nach Ländern sortierten kleinformatigen Zeichnungen, vorwiegend zu den erwähnten Reisethemen.

Ein Teil der hier in Wels ausgestellten Aquarelle entstand in der Phase der Zusammenarbeit mit Oskar Kokoschka, der andere Teil der Aquarelle aus den verschiedensten Perioden (die großteils auf den Bildern angeführt sind); die Acrylarbeiten begleiteten ihn seit den 70er Jahren und wurden im Laufe der Zeit verändert und weiterentwickelt.

Die Kunstharzgüsse bzw. Kunstharzmalerei auf Folie stammen aus den 80er und 90er Jahren, während die Schüttbilder Werke des damals bereits 85-jährigen Künstlers darstellen und somit erst in seinen letzten Schaffens- und Lebensjahren entstanden. Neue Techniken und Materialien hat Sepp Steiner bis zum Ende seines Schaffensvermögens immer wieder ausprobiert und verwendet.

Abstrakt oder figural war für Sepp Steiner sekundär, weil er primär Ausdruck, Gehalt und psychologische Assoziation zum Klingen bringen wollte. Damit sollte die „Sehweise“ seiner Bilder zeitlos auf die für alle Menschen kollektiv gesetzten Werte aufbauen, wobei natürlich der Farbe oft eine dominierende Bedeutung zugeordnet wurde. Nach seinem künstlerischen Grundsatz sollte die Farbe erst im Verbund mit der Struktur und dem Graphismus jeden optischen Reiz auslösen, der auch im Profanen die große kosmische Ordnung erahnen lässt. Daher tragen seine Acrylbilder selten präzise sondern meist nur andeutungsweise Titel, denn es lag ihm fern, dem Betrachter einen Blickwinkel aufzudrängen.

Die Achtung vor der Materialqualität und die Ehrfurcht vor der Seele des Materials – Papier, Farbe, Pinsel, Steine, Mosaike, Kunstharze u.a.m. – waren für ihn Leitmotive seines Schaffens.

Sepp Steiner zeigte in den Motiven, Techniken und Ausdrucksformen seiner Bilder eine analog umfassende Bandbreite und gab sich nicht mit Routine, gefälligem Dekor oder Ästhetizismus zufrieden. Er suchte vielmehr das eigene Psychogramm mit der prägnanten Kurzformel seiner Motive zu kombinieren und zu einer allgemein gültigen Aussage zu verschmelzen.

Seine Betonmalereien in Hochhäusern im In- und Ausland, seine Mosaiken in Schulen, Krankenhäusern und Industrieanlagen, seine Kunstharzgestaltungen ganzer Thermenanlagen wie in Bad Kleinkirchheim, haben nicht nur eine malerisch- ästhetische sondern auch eine wissenschaftlich-medizinische Bedeutung, sollten positiv auf Psyche und Physis wirken und eine positive Erlebnisqualität schaffen. Darin lag nach Steiner’s Vorstellung ihre gleichsam große humanistische Wertigkeit.

Bis wenige Monate vor seinem Tod war er künstlerisch und wissenschaftlich aktiv und malte, wobei er sich in den letzten Lebensmonaten vorwiegend auf Aquarellmalerei konzentrierte.

Im Mai 2008 verstarb Sepp Steiner, 93-jährig, in Salzburg.

Für seine Leistungen wurde Sepp Steiner u.a. mit dem Österreichischen Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse, dem Silbernen Ehrenkreuz des Landes Salzburg, dem Ring der Stadt Salzburg, zwei Mal mit dem Theodor-Körner Preis und anderen Auszeichnungen geehrt.

Sepp Steiners Bilder befinden sich in Sammlungen im In- und Ausland, u. a. im Besitz der Städte Wien und Salzburg und in privaten Sammlungen.

 

 

 

 

 

Die 7 Todsünden beim Kauf einer Immobilie

Die sieben Hauptsünden Stolz, Habsucht, Neid, Zorn, Unkeuschheit, Unmäßigkeit, Trägheit oder Überdruss wurden früher häufig als „Todsünden“[1] bezeichnet.

Sie sind Grundgefährdungen des Menschen und heißen Hauptsünden, weil sie oft Wurzel weiterer Sünden sind.

Ähnliche Hauptsünden passieren beim Kauf einer Immobilie leider nur zu oft:

  1. Hauptsünde: der fehlende Blick des Profis ins Grundbuch!

Ein kundiger Blick ins von den Bezirksgerichten geführte öffentlich einsehbare Grundbuch ist jedermann/jederfrau möglich – entweder vor Ort – oder – kostenpflichtig – vom PC oder laptop aus über entsprechende Anbieter – um einige Euros erhält man dadurch Informationen über die Eigentümer, die Größe der Liegenschaft, Dienstbarkeiten wie Vorkaufs- und Wegerechte, ein allfälliges Veräußerungsverbot, eingetragene Pfandrechte – ein Immobilienmakler würde das selbstverständlich auch für Sie erledigen.

  1. Hauptsünde: Flächenwidmung und Bebauungsplan nicht lesen!

Wer ohne Makler kauft, sollte sich im Gemeindeamt erkundigen oder den digitalen Kataster abrufen, schlussendlich ist schon interessant wie hoch man selber oder der Nachbar bauen darf oder gar wo nicht gebaut werden darf.

Also nicht nur die Pläne für das eigene Grundstück einsehen, sondern auch die der Nachbargrundstücke.

Wenn Sie schon auf der Gemeinde nachfragen, können Sie sich auch gleich nach den Aufschließungskosten der Liegenschaft erkundigen.

  1. Hauptsünde: den Verkaufsunterlagen und den vorgelegten Plänen uneingeschränkt vertrauen!

Ein seriöser Makler nimmt Ihnen auch hier die Aufgabe ab, vergleicht die Pläne mit der gebauten Wirklichkeit, misst die Quadratmeter nach und überprüft kundig mögliche Bausünden. Er kontrolliert das Nutzwerkgutachten und den Energieausweis.

  1. Hauptsünde: kurzsichtig und zu kurz besichtigt!

Wer Zeit bei einer gründlichen Besichtigung spart und dabei auch Baumängel übersieht, büßt dies lange Zeit.

Der Sonnenlauf ist ebenso zu berücksichtigen, wie der Lärm aus Verkehr und Nachbarschaft. Es macht einen großen Unterschied ob Sie den neuen Wohntraum am Sonntag Vormittag besichtigen wo alle Nachbarn und insbesondere deren Kinder noch schlafen und der Durchzugsverkehr ruht oder an einem sonnigen warmen Abend …. warum nicht zu unterschiedlichen Zeiten mehrmals besichtigen, dann fallen Ihnen Baumängel auch eher auf – Sie heiraten ja ihren künftigen Ehegatten auch nicht nach dem ersten Abendessen.

Gibt es die Immobilie noch gar nicht, machen Sie die schöne Bau- und Ausstattungsbeschreibung zum Vertragsgegenstand.

  1. Hauptsünde: unüberprüfte Betriebskosten und übersehener Sanierungsbedarf!

Sanierungs- und Betriebskosten werden immer unterschätzt. Eine neue Heizung oder zusätzliche Wärmedämmung, neue Fenster und Türen eine bereits beschlossene Sanierung durch die Eigentümerversammlung – alles geht ins Geld. Informieren Sie sich daher wirklich ausreichend über alle geplanten und nötigen Sanierungen bei der Hausverwaltung, Ihrem Makler oder investieren Sie auch in einen Sachverständigen-Check.

Überprüfen Sie auch die angegebenen Betriebskosten auf Plausibilität und fragen Sie auch hier einen Experten.

  1. Hauptsünde: zahlen Sie bar und möglichst viel schwarz!

Es soll immer wieder vorkommen, dass Teile des Kaufpreises „schwarz“ bezahlt werden um Nebenkosten zu sparen. Anzahlungen in bar ohne Quittung stellen Sie vor ein Beweisproblem wenn der Verkäufer unredlich ist und seit Einführung der Immobilienertragsteuer[2] wird der Gewinn (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis) bei Immobilienverkäufen mit 30 Prozent besteuert. Je mehr Schwarzgeld fließt, desto höher die Steuer.

  1. Hauptsünde: lassen Sie sich mit dem Finanzierungsgespräch bei der Bank viel Zeit!

Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HlKrG) zwingt die Kreditinstitute die Kreditnehmer noch umfassender zu prüfen und zu informieren als ohnehin schon. Auf ein Bankengespräch sollte man sich daher gut vorbereiten und dabei auch wissen, dass ein abgelehnter Kreditwunsch zur Eintragung in die Bonitätsdatenbank führen kann. Ein Immobilienmakler der auch Hypothekarkredite vermitteln darf kann auch hier sehr hilfreich sein.

 

Rückfragen bitte an Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

 

Facheinschlägige Aus- und Weiterbildungslehrgänge des AIM in Kooperation mit ASAS

  • in Fernlehre,
  • zeit- und ortsunabhängig
  • neben Beruf und Familie absolvierbar
  • mit Abschluss an der Fachhochschule Burgenland

Akademisches Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Geschäftsführender Gesellschafter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH und Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz sowie Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels, Oberösterreich

 

[1]  https://www.erzdioezese-wien.at/hauptsuenden-oder-die-7-todsuenden

[2] https://martinstieger.blog/2016/03/03/immobilienertrag-und-grunderwerbsteuer/