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Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste: Verleihung des TOLERANZPREISES 2024 an Dr. Harald Wögerbauer

Am Cover-Bild (v.l.n.r.): Mag.Talieh Wögerbauer (Ministerialrätin & Moderatorin der Veranstaltung), Mag. Maximilian Hennig, Prof. Dr. Birgit Harreß, Mag.Dr.Harald Wögerbauer, Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger, Prof. Dr. Günther Ofner

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste hat im Jahr 1997 die Toleranzinitiative ins Leben gerufen.

Ausgehend von der Charta der Toleranz wird dieser Preis an Persönlichkeiten verliehen, die ihr Leben beispielhaft im Sinne der Toleranz leben und sich über alle Grenzen hinweg für Mitmenschlichkeit einsetzen. 

Der Preisträger des Toleranzpreises 2024 ist Mag. Dr. Harald Wögerbauer, Mitglied des Präsidiums des Europäischen Rechnungshofes a.D., Präsident und Gründungsmitglied des Österreichisch-Deutschen Länderforums. 

Der Toleranzpreis der Akademie ehrte Dr. Harald Wögerbauer insbesondere für sein Engagement und seinen langjährigen Einsatz für ein gerechtes Handeln, wie auch seinen Einsatz für die interkulturelle und interreligiöse Verständigung, die er besonders während seiner Tätigkeit als Mitglied des Kunstrückgabebeirats gefördert hat. Diese vom Bundeskanzleramt 1998 gegründete juristische Kommission zur Restitution von während der NS-Zeit geraubten Kunstgegenständen setzt sich fortwährend für die Rückgabe und Entschädigung an die ehemaligen jüdischen Eigentümer oder deren Erben ein. Dr. Wögerbauer ist zudem als Präsident Mitbegründer des bilateralen Österreichisch-Deutschen Länderforums stets engagiert, die österreichisch-deutschen Beziehungen auf zahlreiche Veranstaltungen via Diskussion und Begegnungen zu Themen politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder künstlerischer Natur zu stärken.
EASA- Präsident Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer begrüßte in seiner Rede die Festgäste und ging besonders auf die langjährige Tradition des Toleranzpreises der EASA und deren Würdenträger ein. Der Ehrenpräsident der Akademie, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger betonte in seinen Grußworten als Initiator dieses Preises, die Wichtigkeit von Toleranz in der Gesellschaft.
Die Laudatio an den Preisträger hielt Prof. Dr. Günther Ofner, Vorstand der Flughafen AG, den Festvortrag Mag. Maximilian Hennig, Botschafter im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Birgit Harreß, überreichte im Springer Schlössl in Wien, im Beisein vieler Diplomaten, Vertreter von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst diese große Auszeichnung.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste:

Die Aufgabe der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste besteht darin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen angesehenen Wissenschaftlern aller Fachrichtungen, führenden Künstlern und Praktikern der Verwaltung zu fördern. Ihr Ziel ist es, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu analysieren und zur Lösung komplexer Fragen für das Wohlergehen der Zukunft der Europäer beizutragen.

Die Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste bringt über 2.000 herausragende Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Europa zusammen, darunter mehr als 30 Nobelpreisträger. Sie sind in 7 Klassen unterteilt: Geisteswissenschaften, Medizin, Kunst, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technik- und Umweltwissenschaften sowie Weltreligionen.

Die Protektoren der Akademie sind mehrere Staatsoberhäupter.

Auf der Liste der Ehrensenatoren stehen viele bedeutende Persönlichkeiten, wie ehemalige Ministerpräsidenten oder Minister verschiedener Länder, ehemalige Präsidenten der Kommission der Europäischen Union und andere.

Die Akademie verleiht jedes Jahr einen Toleranzpreis an Personen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um den Brückenbau und die Förderung der Toleranz zwischen den Gemeinschaften verdient gemacht haben.

Die Akademie hat ihren Sitz in der alten Abtei St. Peter in Salzburg.

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Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz

Beim siebten baden-württembergischen Verbrauchertag ging es darum, wie Künstliche Intelligenz und Verbraucherschutz zusammenpassen und welche Risiken und Chancen in der Anwendung liegen.

„Die Entwicklungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sind für uns alle ein enormer Gewinn an Komfort und können unseren Alltag erleichtern. Dabei dürfen wir aber die Risiken und Herausforderungen nicht aus dem Auge verlieren. Zentral ist deshalb, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und möglichst vollständig informiert sind. Ziel muss sein, dass KI-Systeme vertrauenswürdig gestaltet werden, indem sie transparente Algorithmen, faire Datensätze und klare Haftungsregelungen umfassen. Beim  siebten Verbrauchertag am 23. Oktober 2024 geht es darum, wie Künstliche Intelligenz sowie Verbraucherschutz zusammenpassen und wie KI zum Vorteil von Verbraucherinnen sowie Verbrauchern genutzt werden kann. Wenn uns klar ist, welche Risiken und Chancen in der Anwendung liegen, können wir uns bewusster im Netz und im Alltag bewegen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich des Verbrauchertags 2024 in Stuttgart.

KI-Gesetz der Europäischen Union ist weltweit einmalig

Als Teil ihrer Digitalstrategie (PDF) hat die Europäische Union (EU) im Frühjahr 2024 ein weltweit bisher einmaliges KI-Gesetz erlassen, das zum 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Erstmals werden damit Regulierungen auf den Weg gebracht, die bessere Bedingungen für die Entwicklung und Nutzung dieser innovativen Technologie schaffen sollen.

Das Gesetz beinhaltet Sanktionsmöglichkeiten und unterteilt KI-Anwendungen in vier Risikobereiche. Diese reichen von einem unannehmbaren bis zu einem minimalen Risiko. Das Gesetz wird zum 1. August 2026 in vollem Umfang anwendbar sein. Bis Mitte 2025 muss in Deutschland eine nationale Aufsichtsstruktur für KI etabliert werden.

„Hierbei ist es wichtig, dass die nationalen KI-Aufsichtsbehörden die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen berücksichtigen. Für die Übergangszeit appelliere ich an KI-Entwickler, die wichtigsten Verpflichtungen der KI-Verordnung schon vor Ablauf der gesetzlichen Fristen freiwillig einzuhalten“, sagte Minister Hauk.

KI trifft den Nerv der Zeit

 „Die zahlreichen Anmeldungen und das Interesse an der heutigen Veranstaltung zeigen mir, dass das Thema KI den Nerv der Zeit trifft. Wir können mit unserem baden-württembergischen Verbrauchertag aber nur Impulsgeber sein. Wirkliche, spürbare Veränderungen müssen vom Bund und der Europäischen Union vorangetrieben werden. Wir brauchen mehr Transparenz im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Bundesregierung sollte deutlich auf die Vor- und Nachteile Künstlicher Intelligenz hinweisen und die Einrichtung einer Marktüberwachungsbehörde vorantreiben“, betonte Minister Hauk.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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UNIBIT organisiert internationale NATO- Konferenz

Die Konferenz wurde von der Fakultät für Nationale Sicherheit der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaften (UNIBIT) auf bulgarischer Seite und dem Forschungszentrum des Army Corps of Engineers der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt.

Die internationale Konferenz über fortgeschrittene Forschung im Rahmen des NATO-Programms „Wissenschaft für Frieden und Sicherheit“ zum Thema „Digitale Technologien und verstärkte Cyber-Resilienz in Ländern im Übergang“ wurde am 08. September 2024 in Varna eröffnet und dauerte bis zum 12. September 2024.

Während der Eröffnungszeremonie verlas Vizeadmiral Mitko Petev, Berater des Oberbefehlshabers der Streitkräfte, ein Grußwort des Präsidenten der Republik Bulgarien und Oberbefehlshabers der Streitkräfte, Rumen Radev.

Glückwünsche wurden auch von Verteidigungsminister Atanas Zapryanov und dem Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Admiral Emil Eftimov, verlesen.

Grußworte sprachen auch die Rektorin der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaft und -technologie, Prof. Dr. Irena Peteva und  Vorsitzender des Kuratoriums Prof. Stoyan Denchev.

Die Teilnehmer und Gäste des Seminars wurden auch vom Präsidenten des Atlantic Club of Bulgaria, Dr. Solomon Passi, begrüßt. 

Das NATO-Programm „Wissenschaft für Frieden und Sicherheit“ zielt darauf ab, die Zusammenarbeit und den Dialog mit allen Partnern durch Bürgerwissenschaft und Innovation zu verbessern. Die unter der Schirmherrschaft des Programms veranstalteten Konferenzen und Workshops tragen dazu bei, das vorhandene Wissen zu wichtigen sicherheitswissenschaftlichen und -technischen Themen zu bewerten und Netzwerke zwischen Wissenschaftlern aus NATO-Mitgliedstaaten und Partnerländern aufzubauen.

Partnerland war in diesem Fall die Ukraine, aus der Vertreter des Ministeriums für digitale Transformation und Institut für Energiemodellierung „G.Е.Pukhov“ von der Nationalen Akademie der Wissenschaften kammen. 

Auch Forscher aus vielen anderen Ländern nahmen an dem Workshop teil – insgesamt etwa 60 Teilnehmer aus 14 Ländern von 4 Kontinenten – Europa, Nordamerika, Asien und Australien.

Der Workshop bot den Teilnehmern die Möglichkeit, die Wissenschaft, Technologie, Implementierung und den Wert von resilienzbasierten Lösungen für komplexe Informationsinfrastrukturen besser zu verstehen und neue Quantifizierungs- und Managementmethoden zu diskutieren, um Resilienz gegenüber Konflikten, zunehmender Umweltkomplexität, absichtlicher Fehlinformation und anderen Bedrohungen zu gewährleisten.

Während des gesamten Konferenzprogramms fanden interessante und ausführliche Podiumsdiskussionen statt.

Auf bulgarischer Seite nahmen neben Forschern der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaft und -technologie auch Vertreter von Institutionen des Nationalen Wissenschaftsprogramms „Sicherheit und Verteidigung“ sowie Wissenschaftler und Forscher aus dem Nichtregierungssektor an dem Wissenschaftsforum teil.

Quelle: https://epicenter.bg/article/NATO-s-mezhdunarodna-konferentsiya-vav-Varna–organizirana-ot-UniBIT-i-/360368/2/0

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WKO: KI-Guidelines für KMU – Empfehlungen zum positiven Umgang mit künstlicher Intelligenz

Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, das Potenzial von KI-Anwendungen für den eigenen Betrieb zu entdecken und fit für die Nutzung der Schlüsseltechnologie der kommenden Jahrzehnte zu werden, hat die WKO einen umfassenden Leitfaden entwickelt. Er soll bei der Nutzung und Integration von KI-Anwendungen unterstützen und wichtige Aspekte des Einsatzes einfach erklären.

Die enthaltenen Muster-Richtlinien für Mitarbeitende sollen KMU als Grundlage dienen, um individuelle Guidelines zur Nutzung von KI-basierten Anwendungen im Unternehmen zu entwickeln. Sie sollten an die Unternehmenserfordernisse angepasst werden und helfen dabei, eine verständliche Vereinbarung zur Nutzung von KI-Anwendungen mit den Mitarbeiter:innen zu treffen.

KI-Guidelines für Mitarbeitende online erstellen

Das Online-Formular trägt die wesentlichen Punkte einer Richtlinie für Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz zusammen und bietet die Möglichkeit, diese maßgeschneidert für Ihr Unternehmen auszuwählen und anzupassen. Nach Fertigstellung und Download des Dokuments kann dieses noch individualisiert und mit dem eigenem Firmenlogo versehen werden.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Ministerrat hob die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer auf 55.000 Euro – diese und weitere steuerliche und bürokratische Erleichterungen …

Kleinunternehmer

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) wird von bisher 35.000 Euro netto (bzw. 42.000 brutto bei Normalsteuersatz von 20 %) auf 55.000 Euro brutto angehoben.

Die neue erhöhte Grenze von 55.000 Euro soll zukünftig nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer (§ 17 Abs 3a EStG) gelten.

Bisher ist die umsatzsteuerliche Grenze plus 5.000 Euro maßgebend. Mit diesen Maßnahmen werden die betroffenen Kleinunternehmer administrativ spürbar entlastet.

Tarifanpassungen samt Absetzbeträgen ab 1.1.2025

Die für die ersten fünf Tarifstufen in der Einkommensteuer maßgebenden Grenzbeträge sollen zusätzlich um jeweils 0,5% angepasst werden.

Das bedeutet für den Tarif:

  • für die ersten 13.308 Euro (bisher 12.816): 0%
  • für Einkommensteile über 13.308 Euro (bisher 12.816) bis 21.617 Euro (bisher 20.818): 20%
  • für Einkommensteile über 21.617 Euro (bisher 20.818) bis 35.836 Euro (bisher 34.513): 30%
  • für Einkommensteile über 35.836 Euro (bisher 34.513) bis 69.166 Euro (bisher 66.612): 40%
  • für Einkommensteile über 69.166 Euro (bisher 66.612) bis 103.072 Euro (bisher 99.266): 48%
  • für Einkommensteile über 103.072 Euro (bisher 99.266): 50%
  • für Einkommensteile über eine Million Euro in den Kalenderjahren 2016 bis 2025: 55%

Die Absetzbeträge (Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für Pendler, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag) samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sollen zu 100% an die Inflationsrate angepasst werden. Die Freigrenze der sonstigen Bezüge (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld) soll ebenfalls an die Inflation angepasst werden.

Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen (derzeit 24.500 Euro) ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.

Reisekosten

Gemäß § 26 Z 4 EStG sind Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütung und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder bezahlt werden, nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren.

Gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG sind Werbungskosten Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Dabei steht das volle Tagesgeld für 24 Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen.

Folgende Reisekosten sollen sich ändern:

  • Inländisches Tagesgeld: 30,00 Euro (bisher 26,40)
  • Inländisches Nächtigungsgeld: 17,00 Euro (bisher 15,00)
  • Kilometergeld PKW: 0,50 Euro (bisher 0,42)
  • Kilometergeld Motorfahrräder und Motorräder: 0,50 Euro (bisher 0,24)
  • Kilometergeld Mitfahrer: 0,15 Euro (bisher 0,05)
  • Kilometergeld Fahrrad/Fußgänger: 0,50 Euro (bisher 0,38)

Die Obergrenze für den Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder soll von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr erhöht werden, die Untergrenze für Fußgänger wird von zwei auf einen Kilometer reduziert (LStR Rz 356a, § 11 und § 10 Abs 5 Reisegebührenvorschrift).

Der Beförderungszuschuss für Beförderung mit Massenbeförderungsmitteln (§ 7 Abs 4 Reisegebührenvorschrift) soll wie folgt angepasst werden:

  • für die ersten 50 Kilometer: 0,50 Euro (bisher 0,20)
  • für die weiteren 250 Kilometer: 0,20 Euro (bisher 0,10)
  • für jeden weiteren Kilometer: 0,10 Euro (bisher 0,05)

Sachbezug Dienstwohnungen

Gemäß Sachbezugswerteverordnung (§ 2 Ab 7a) ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft, die nicht Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, bis zu einer Größe von 30 m² überlässt. Dieser Wert soll auf 35 m² erhöht werden. Bisher wurden die Gemeinschaftsräume jedem Nutzungsberechtigten voll zugerechnet (siehe dazu LStR 162c bzw VWGH 14.12.2021, Ra 2017/08/0039). Zukünftig sollen die Gemeinschaftsräumlichkeiten nur mehr aliquot den jeweiligen Nutzungsberechtigten zuzurechnen sein.

Stand der Information: Juli 2024

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Lange Nacht der Forschung (24. Mai 2024)

Am Freitag, den 24. Mai 2024, findet wieder die Lange Nacht der Forschung (LNF24) in ganz Österreich statt.

Von 17 bis 23 Uhr können Sie bei freiem Eintritt an rund 270 Standorten die heimische Forschungslandschaft hautnah kennenlernen und innovative Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung sowie bahnbrechende Technologien zu bestaunen.

Zahlreiche Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitutionen sowie forschend tätige Unternehmen laden ein, ihre vielfältigen Forschungsprojekte auf verständliche und unterhaltsame Weise zu erleben.

Das österreichweite Programm finden Sie online unter  www.langenachtderforschung.at.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist auch in diesem Jahr mit einem eigenen Standort vertreten: Am Heldenplatz in Wien werden Forscherinnen und Forscher ihre innovativen Projekte bei interaktiven Mitmach-Stationen präsentieren und Sie mit einem spannenden Angebot begeistern.

Weiters erwartet Sie ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit mehreren Highlights:

  • Bei zwei Science Shows um 17:30 und 19 Uhr werden spektakuläre Experimente und verblüffende Phänomene präsentiert,
  • ein eindrucksvoller Auftritt des Mikrotheaters des Naturhistorischen Museums Wien bietet Ihnen um 18:30 Uhr einzigartige Einblicke in die faszinierende Welt der Mikroorganismen.

Um 20:30 Uhr verleihen die Science Busters in einer bunten Gala den Oberhummer-Award an den Wissenschaftspodcast „Methodisch inkorrekt!“.

Alle Infos zu Ausstellern und Programmangebot am Heldenplatz: Forschung im Zentrum – Forschung erleben! – #LNF24 Lange Nacht der Forschung.  

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Österreich: freiberufliche Heilmasseure üben kein Gewerbe aus, sind aber Mitglieder in der Wirtschaftskammer

Eine der Fragen die mich heute erreicht haben:

„Ich bin seit knapp zwei Wochen als freiberufliche Heilmasseurin tätig und muss mich bei der Sozialversicherung anmelden, meine Frage an Sie können Sie mir sagen ob ich als freiberufliche Heilmasseurin ,,Gewerbetreibende oder neue Selbständige “ bin?

Ich dachte als freies Gewerbe würde ich nicht bei der WKO Mitglied sein, was sich als falsch erwiesen hat.  Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen!“ 

Meine Antwort:

Sie üben Ihren Beruf als Heilmasseurin auf Grundlage Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) StF: BGBl. I Nr. 169/2002 freiberuflich aus.

Dazu ist die Meldung der Berufsausübung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) des in Aussicht genommenen Berufssitzes notwendig.

Da es keine eigenständige gesetzliche Interessenvertretung der freiberuflichen Heilmasseure:innen gibt (wie sie z.B. die Ärzte:innen oder Notar:innen eine haben) ist die Wirtschaftskammer Ihre Interessenvertretung und Sie daher dort auch Pflichtmitglied.

Das wurde auch durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2007 entschieden und stellt der VfGH dazu in einem Erkenntnis fest, dass die Heilmasseure Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation sind. 

Anlass für diese Feststellung war eine Beschwerde eines Heilmasseurs beim VfGH. Dieser hatte seine Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer mit dem Argument bestritten, dass die österreichische Bundesverfassung der Wirtschaftskammer nur die Vertretung der gewerblichen Masseure, nicht aber auch der Heilmasseure erlaube.

Der Verfassungsgerichtshof ist dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Es wurde klar gestellt, dass der Frage der Kammermitgliedschaft generell eine wirtschaftliche und keine bloß gewerberechtliche Betrachtungsweise zugrunde zu legen ist. Die Verfassung sieht eine umfassende Vertretung der gesamten Wirtschaft, also nicht nur der Berufe, die der Gewerbeordnung unterliegen, durch die Wirtschaftskammerorganisation vor.

Die Verfassung bezieht auch Berufe in die Wirtschaftskammerorganisation ein, die eine Nahebeziehung zum Gesundheitswesen haben. Angesichts der bestehenden engen Verwandtschaft zwischen den Berufen des gewerblichen Masseurs und Heilmasseurs sind daher bei der anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Heilmasseure Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation. 

Eine weitere Idee dahinter: es soll gewährleistet werden, dass Freie Berufe („frei“ heißt hier, sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung), die sich selbst keine eigene Interessenvertretung organisieren, nicht unvertreten bleiben. 

Kurz gesagt, Sie üben einen freien Beruf aus, arbeiten eigenverantwortlich und selbständig, sind Pflichtmitglied in der WKO, zahlen dafür Beiträge, werden durch die WKO auch vertreten.

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MartinStieger.Blog: 10 Jahre – 1.000 Beiträge – 500.000 Aufrufe

Am Hochzeitstag (28. 01.) meiner Eltern, vor genau 10 Jahren (2014), habe ich meinen ersten Beitrag verfasst und meinen Blog begonnen.

Interessanterweise ist der beste Tag (an der Zahl der Aufrufe gemessen) der Dienstag und das auch noch um 22:00 Uhr, obgleich ich die meisten Beiträge am Freitag verfasse.

Meine knapp 1.000 Beiträge wurde mehr als 500.000 x aufgerufen und gibt es Beiträge mit nicht einmal 100 und solche (selten) mit mehr als 10.000 Aufrufen.

Der Beitrag Zertifikatsstudium Wirtschaftspädagogik in Fernlehre wurde bislang nur 56 x aufgerufen und ist Schlusslicht in meiner „Beliebtheitsskala“.

Meine drei bislang beliebtesten Beiträge:

Doktor ist nicht gleich Doktor: (PhD, Dr., DBA, PhDr. …..? (13.463)

Österreich: Baumeister und Werkmeister sind keine Meister (Mst.) aber Ingenieure (Ing.)? (12.300)

Abgrenzung Medizinischer Masseur/Heilmasseur/Gewerblicher Masseur (9.080)

An sehr guten Tagen kann ich mehr als 700 Aufrufe verzeichnen, an manchen sind es knapp 100.

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Vielleich ist ja auch einmal etwas Interessantes für Sie dabei.

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Österreich: Flexible Kapital­gesellschaft (FlexKapG)

Neu eingeführte Kapitalgesellschaft für innovative Startups und Gründer:innen

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG, auch Flexible Company oder FlexCo) ist eine im Jahr 2023 gesetzlich neu eingeführte Kapitalgesellschaft, die besonders für innovative Startups und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll.

Gesetzliche Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG).

Falls dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) anzuwendenden Bestimmungen.

Die Gesellschaft ist juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden.

Anders als Personengesellschaften (OG, KG etc.) kann eine FlexKapG auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das Stammkapital, das durch die Gesellschafter aufzubringen ist, muss mindestens 10.000 EUR betragen.

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Österreich: Bezeichnung „Befähigte/Befähigter“ (Bef.) nach erfolgreich absolvierter Befähigungsprüfung?

Jüngst erreicht mich folgende Frage:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Stieger!

Ich wurde durch Zufall auf Ihren Blog aufmerksam.

Ich habe zwei Befähigungsprüfungen abgelegt (Immobilienmakler, Immobilienverwalter) und bin Einzelunternehmer, mir ist daher die Bezeichnung „staatlich anerkannt“ möglich.

Sie schreiben, dass man gegebenfalls den Zusatz „Bef.“ verwenden könnte.

Darf ich vor meinem Namen als Unternehmer z.B. Bef. N. N. schreiben?

Meine Antwort:

Grundsätzlich dürfen Sie sich auf Grund Ihrer Befähigungsnachweise als „staatlich geprüft“ bezeichnen und auch die entsprechenden Gütesiegel führen.

Eine dem – auf Grund einer Novelle zur Gewerbeordnung vom 08. Juli 2020 nach erfolgreich absolvierter Meisterprüfung – eintragungsfähigen Meister- und Meisterinnentitel (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“) entsprechende Bestimmung für erfolgreiche Absolvent:innen einer Befähigungsprüfung gibt es leider noch nicht.

Daher kann die Eintragung des Titels Befähigter/Befähigte (Bef.) in amtlichen Urkunden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis …) nicht erfolgen.

Gegen eine Verwendung – wie von Ihnen angefragt – ist allerdings nichts einzuwenden, da es bislang keinen Bezeichnungsvorbehalt für „Befähigte“ in Österreich gibt und Sie ja eine oder sogar mehrere Befähigungsprüfungen (Niveau NQR 6) abgelegt haben.

In Deutschland findet sich z.B. eine rechtliche Definition von „befähigten Personen“ in § 2 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung. 

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