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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

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Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

Weitere Informationen

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Bezeichnung „Befähigte/Befähigter“ (Bef.) nach erfolgreich absolvierter Befähigungsprüfung?

Jüngst erreicht mich folgende Frage:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Stieger!

Ich wurde durch Zufall auf Ihren Blog aufmerksam.

Ich habe zwei Befähigungsprüfungen abgelegt (Immobilienmakler, Immobilienverwalter) und bin Einzelunternehmer, mir ist daher die Bezeichnung „staatlich anerkannt“ möglich.

Sie schreiben, dass man gegebenfalls den Zusatz „Bef.“ verwenden könnte.

Darf ich vor meinem Namen als Unternehmer z.B. Bef. N. N. schreiben?

Meine Antwort:

Grundsätzlich dürfen Sie sich auf Grund Ihrer Befähigungsnachweise als „staatlich geprüft“ bezeichnen und auch die entsprechenden Gütesiegel führen.

Eine dem – auf Grund einer Novelle zur Gewerbeordnung vom 08. Juli 2020 nach erfolgreich absolvierter Meisterprüfung – eintragungsfähigen Meister- und Meisterinnentitel (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“) entsprechende Bestimmung für erfolgreiche Absolvent:innen einer Befähigungsprüfung gibt es leider noch nicht.

Daher kann die Eintragung des Titels Befähigter/Befähigte (Bef.) in amtlichen Urkunden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis …) nicht erfolgen.

Gegen eine Verwendung – wie von Ihnen angefragt – ist allerdings nichts einzuwenden, da es bislang keinen Bezeichnungsvorbehalt für „Befähigte“ in Österreich gibt und Sie ja eine oder sogar mehrere Befähigungsprüfungen (Niveau NQR 6) abgelegt haben.

In Deutschland findet sich z.B. eine rechtliche Definition von „befähigten Personen“ in § 2 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Spitzenveranstaltung zur Digitalisierung der Wirtschaft (Digitalgipfel)

Foto: Michael M. Roth, MicialMedia

Mehr als 3.000 Vertreterinnern und Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und Politik haben sich auf dem Digitalgipfel Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg in Stuttgart über die aktuellen Trends zur Digitalisierung der Wirtschaft ausgetauscht.

Die hohe Besucherzahl und das große Interesse an den Themen des heutigen Tages unterstreichen eindrucksvoll unseren Anspruch in Baden-Württemberg, die Wirtschaft von morgen maßgeblich mitzugestalten“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 22. Juni 2023 anlässlich des dritten Digitalgipfels in Stuttgart.

Nach dreijähriger pandemiebedingter Pause haben sich mehr als 3.000 Vertreterinnern und Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und Politik angemeldet um sich in der Porsche-Arena über die aktuellen Trends zur Digitalisierung der Wirtschaft auszutauschen.

Auf vier Bühnen sprachen 120 nationale und internationale Expertinnen und Experten über Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologie und Themen wie Robotik sowie IT-Sicherheit, Green Tech und New Work.

Neben Erfolgsgeschichten aus Baden-Württemberg sowie weltweiten Best-Practice-Beispielen ging es auch um Strategien gegen den Fachkräftemangel mithilfe digitaler Innovationen. Viele Anwesende brachten sich nicht nur in einen der 20 Workshops ein, sondern informierten sich über die zahlreichen Fördermöglichkeiten, insbesondere für Start-ups und den Mittelstand.

Am Abend werden die neun KI-Champions Baden-Württemberg 2023 prämiert. Das Besondere daran: Der Preis in Form einer Koralle wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz in einem 3D-Drucker hergestellt. Einen besonderen Auftritt hatte das Kammerorchester Stuttgart: Es unterhielt das Publikum mit Musikstücken, die eigens von einer Künstlichen Intelligenz komponiert wurden.

Mit dem Digitalgipfel BW 2023 leisten wir einen Beitrag dazu, dass sich Unternehmen zu den neuesten Technologien austauschen und vernetzen, über Fördermöglichkeiten und aktuelle Trends beim Thema Digitalisierung informieren und dann mit neuen Ideen in die Umsetzung gehen können“, fasste die Wirtschaftsministerin die Zielsetzung der Veranstaltung zusammen. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut weiter: „Wir wollen, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft zu den innovativsten Regionen Europas gehört, gerade bei den Zukunftstechnologien. Dafür stehen die Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg und der Digitalgipfel Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg.“

Die Bedeutung der Digitalisierung für die Wirtschaft bestätigt auch der „Monitoring-Report – Wirtschaft DIGITAL Baden-Württemberg 2023“ (PDF), der im Rahmen des Digitalgipfels 2023 vorgestellt und veröffentlicht wurde. Die Studie wurde vom Wirtschaftsministerium beim Marktforschungsinstitut Kantar in Auftrag gegeben und untersuchte nach 2017 und 2020 erneut den Digitalisierungsgrad der Wirtschaft in Baden-Württemberg. „Es zeigt sich, dass die Unternehmen in Baden-Württemberg jetzt schon den Digitalisierungsgrad erreicht haben, den sie sich eigentlich erst für 2025 zum Ziel gesetzt hatten. Vor allem der Mittelstand hat in den vergangenen drei Jahren in Sachen Digitalisierung aufgeholt“, zeigte sich Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der Vorstellung der Studie erfreut. „Der Report zeigt uns zudem, dass wir in einigen Branchen nachlegen müssen, um der Digitalisierung unserer Wirtschaft noch mehr Tempo zu verleihen. Wir wollen, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft zu den innovativsten Regionen Europas gehört“, merkte die Wirtschaftsministerin an.

Während die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologien und wissensintensive Dienstleistungsbranchen wie Kreativwirtschaft und Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (weit) überdurchschnittlich digitalisiert und am Saturationspunkt angekommen sind, liegen zum Beispiel der Maschinen- und Fahrzeugbau, die Bauwirtschaft und das sonstige Verarbeitende Gewerbe im Durchschnitt noch darunter. Die Ministerin warb noch einmal für die Angebote der Initiative Wirtschaft 4.0: „Mit Unterstützung unserer Initiative Wirtschaft 4.0 kann jedes Unternehmen im Land sein digitales Potential voll entfalten.“

Initiative Wirtschaft 4.0

Der Digitalgipfel Baden-Württemberg 2023 ist die zentrale Spitzenveranstaltung der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg. Die „Initiative Wirtschaft 4.0“ (IW 4.0) wurde im Jahr 2017 von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ins Leben gerufen und bündelt branchenübergreifend Aktivitäten im Bereich Wirtschaft 4.0.

In der Zwischenzeit arbeitet das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit 35 Partnern aus Verbänden, Wirtschaftsorganisationen, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Kammern gemeinsam daran, Digitalisierungsmaßnahmen und -initiativen möglichst praxisorientiert auszugestalten. Gemeinsames Ziel aller Partner der IW 4.0 ist es, die Digitalisierung der Wirtschaft in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen, branchenübergreifend und in der gesamten Fläche des Landes voranzutreiben. Hierzu wurden seit 2017 Projekte und Maßnahmen mit einem Umfang von rund einer halben Milliarde Euro bewilligt. Die IW4.0 stellt einen zentralen Baustein der ressortübergreifenden Digitalisierungsstrategie des Landes digital.LÄND dar.

Der Live-Stream der Veranstaltung ist von 9 Uhr bis circa 19 Uhr und im Nachgang noch bis zu einer Woche einsehbar:

Digitalgipfel 2023: Livestream

Digitalgipfel 2023 – Wirtschaft 4.0 BW

Wirtschaft digital Baden-Württemberg: Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2023 (PDF)

Mediathek des Wirtschaftsministeriums: Bilder des Digitalgipfels 2023 zum Herunterladen

Kaum ein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Forschungsstärke, Innovationskraft und diese Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Gamechanger Bildung:

Die Allensbach Hochschule Konstanz:

YouTubeProfessor:

https://www.youtube.com/@YouTubeProfessor/videos