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VIS Doctoral School: PaedDr oder PhDr als Alternative zur wissenschaftlichen Promotion?

Bei den akademischen Graden PaedDr. und PhDr. handelt es sich um sogenannte „kleine Doktorate“ (slowakisch: rigorózna skúška).

Diese Abschlüsse setzen keine eigenständige Forschungsarbeit im Sinne einer Dissertation voraus, erfordern jedoch die Anfertigung einer Abschlussarbeit und das Bestehen einer rigorosen Prüfung.

Daher sind sie nicht gleichwertig mit einem PhD oder einem „Dr.“, die ein vollwertiges Promotionsstudium mit eigenständiger Dissertation und wissenschaftlicher Verteidigung voraussetzen.

Das „kleine Doktorat“ wird im Bildungssystem der Ebene 2/3 der Bologna-Architektur zugeordnet, also zwischen Master- und Promotionsniveau.

Für die Zulassung ist daher ebenfalls die Promotionsreife, d. h. der Abschluss eines Masterstudiums (Bologna-Stufe 2), erforderlich – beim PaedDr. in der Regel ein Master of Education (MEd), beim PhDr. ein Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre oder des Managements.

Ein solches Studium kann in der Regel innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden.

Es stellt entweder eine praxisorientierte Alternative zur wissenschaftlichen Promotion (Bologna-Stufe 3) dar oder kann als Vorbereitung auf ein späteres Promotionsstudium dienen, insbesondere für Absolventinnen und Absolventen, die nach einem Diplom- oder Masterstudium wieder in die wissenschaftliche Arbeit einsteigen möchten.

Sowohl der PaedDr. als auch der PhDr. kann über das Netzwerk von Vienna International Studies absolviert werden.

Das spricht für ein Weiterbildungsdoktorat/Kleines Doktorat

🔸 Zeitersparnis und geringerer Aufwand
Kleine Doktorgrade wie PhDr. und PaedDr. können oft innerhalb weniger Monate nach einem abgeschlossenen Masterstudium erworben werden. Sie erfordern in der Regel keine mehrjährige Forschungsarbeit oder Dissertation im klassischen Sinne.

🔸 Berufspraktische Ausrichtung
Insbesondere der DBA richtet sich an Führungskräfte und Berufspraktiker. Die wissenschaftliche Arbeit ist hier praxisorientiert und zielt auf die Lösung konkreter beruflicher Fragestellungen ab.

🔸 Anerkennung im Berufsleben
In vielen Branchen wird der akademische Grad als solcher anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen PhDr., PaedDr., DBA oder klassischen Dr. handelt. Die Führung des Titels kann karrierefördernd und reputationssteigernd wirken.

🔸 Zugang auch für Berufserfahrene
Kleine Doktorate und der DBA stehen nicht nur klassischen Akademikern offen, sondern auch erfahrenen Berufspraktikern. Diese Durchlässigkeit des Systems bietet neuen Zielgruppen Zugang zur Titelführung.

🔸 Kosten und Flexibilität
Im Vergleich zu langwierigen Promotionsverfahren sind kleinere Doktorate und Weiterbildungsdoktorate oft kostengünstiger und flexibler organisierbar, z. B. als berufsbegleitendes Online-Studium.

🔸 Internationale Profilierung
Der Erwerb eines Doktorats an einer ausländischen Hochschule (z. B. Slowakei, Frankreich) unterstützt die interkulturelle und internationale Kompetenz und kann ein wichtiges Differenzierungsmerkmal im Lebenslauf sein.

🔸 Fachspezifische Anerkennung
Ein PhDr. richtet sich gezielt an Wirtschaftswissenschaftler, ein PaedDr. an Pädagogen. Sie bieten eine fachliche Spezialisierung und Anerkennung im jeweiligen Berufs- und Wissenschaftsfeld.

„Kleine Doktorate“ und Weiterbildungsdoktorate stellen also für viele Zielgruppen eine attraktive Alternative zum klassischen Promotionsstudium dar. Sie kombinieren akademische Aufwertung mit praktischer Umsetzbarkeit und stellen damit einen sinnvollen Baustein im Portfolio moderner, international ausgerichteter Bildungsangebote dar.

Nunmehr auch im Angebot von VIS Vienna International Studies.

Gerne stellen wir den Kontakt zu bewährten Bildungsanbietern in unserem Netzwerk her.

Auf Grundlage eines Forschungskonzeptes wird nach einem Gespräch mit der Studienberatung die thematisch am besten geeignete Universität ausgewählt.

FAQs zu PhDr. und PaedDr. 

🔸 Wie ist die Präsenzpflicht geregelt? Gibt es Vorlesungen, und wenn ja, finden diese online oder vor Ort statt?
Es gibt keine Präsenzpflichten, keine Vorlesungen. Es ist die wiss. Arbeit zu verfassen und diese zu verteidigen.

🔸 Erfolgt die Abschlussarbeit sowie das Rigorosum  in deutscher Sprache?
Ja, sowohl die Abschlussarbeit (70 – 100 Seiten) und das Rigorosum erfolgen auf Deutsch. Bei der Abschlussprüfung/Rigorosum wird vor Ort übersetzt.

🔸 Gibt es neben der wissenschaftlichen Arbeit und dem Rigorosum weitere Semesterarbeiten oder Prüfungsleistungen?
Nein, allerdings raten wir den Studierenden das Modul wiss. Arbeiten durchzuarbeiten, als kleine Auffrischung sozusagen – ist aber nicht obligatorisch

🔸 Wie lange dauert die Abschlussprüfung in etwa? Die Präsentation der wiss. Arbeit und die Prüfung (auf die man sich mit dem Fragenkatalog vorbereiten kann) dauert unser Erfahrung nach eine gute Stunde.

🔸Welche Themenbereiche werden im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit bevorzugt oder gegebenenfalls nicht angenommen?
Die Studierenden verfassen ihre Arbeiten in den großen Themenbereichen „Management“ und „Pädagogik“, die Doktorate lauten daher auch auf PhDr. und PaedDr. Auf Grundlage eines Forschungskonzeptes wird nach einem Gespräch mit der Studienberatung die thematisch am besten geeignete Universität ausgewählt.

🔸 Studiengebühren?
Das Programm wird mit Studiengebühren von EUR 8.800,— in Rechnung gestellt werden.

Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.

Schreiben Sie uns: vis@viennastudies.com:

Mehr zum Thema Titelführung im Martin Stieger BLOG Beitrag: Slowakei: PhDr – PhD – Dr.Sc?


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(A) Kann ich einen slowakischen PhDr. als Dr. führen?

Video: VIS Begriffs Wiki – Dr. – PhD – DBA – PhDr.

Vienna International Studies: zeit- und ortsunabhängig im In- und Ausland studieren und das Studium fair finanzieren:

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Das Studium fair finanzieren:

Bildungsinteressierte mit Hauptwohnsitz Österreich, die unselbständig erwerbstätig sind (Beamte, Angestellte ..) haben die Möglichkeit den Fair Credit für Bildungsmaßnahmen zu nutzen:

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

DBA an der PPA Paris – Wissenschaft trifft Management – auf hohem Niveau studieren

Der DBA an der PPA Paris befähigt Sie, Ihre berufliche Praxis mit Forschung zu verbinden. In nur 1,5–2 Jahren erreichen Sie den höchsten akademischen Abschluss im Management.

Das Doctor of Business Administration (DBA) Programm der renommierten PPA Business School Paris, angeboten in Kooperation mit dem IFU, richtet sich an erfahrene Führungskräfte, die ihre Expertise auf ein neues Niveau heben möchten.

👉 Warum ein DBA?
Sie verbinden wissenschaftliche Forschung mit praxisnahen Fragestellungen aus Ihrem beruflichen Umfeld. Damit schaffen Sie nicht nur neues Wissen, sondern gestalten aktiv die Managementpraxis von morgen.

🔹 Berufsbegleitend, online, in 1,5–2 Jahren
🔹 Teil 1: Research Methods Kurs mit 8 Modulen – von kritischer Analyse bis Methodik – Abschluss mit einem Research Proposal (ca. 10.000 Wörter)
🔹 Teil 2: Dissertation (ca. 50.000 Wörter) mit individueller Betreuung – Abschluss durch Verteidigung im Kolloquium

Karrierekrönung Doctor of Business Administration – praxisnah forschen, international abschließen.

Das DBA-Programm ist auf Führungskräfte mit Masterabschluss und mindestens 4 Jahren Management-Erfahrung zugeschnitten. 

Der Fokus liegt auf praxisnaher Forschung, die neues Wissen schafft und direkt in die Unternehmenswelt transferierbar ist.

Mit diesem Abschluss positionieren Sie sich als Thought Leader an der Schnittstelle von Wirtschaft und Wissenschaft – und schaffen sich neue Perspektiven für Ihre berufliche Zukunft.

👉  Gerne stehen wir für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zur Verfügung. 

Schreiben Sie uns: office@viennastudies.com

🎬  Hier können Sie VIS auf YouTube folgen.

💡 Unser kostenloses Weiterbildungsangebot finden Sie hier: „YouTubeProfessor


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VIS Doctoral School – 140 Absolvent*innen – eines der erfolgreichsten grenzüberschreitenden Promotionsprogramme innerhalb der Europäischen Union

Mehr als 25 Jahre Europäischer Hochschulraum

1999 wurde mit der sogenannten Bologna-Erklärung der Grundstein für den Europäischen Hochschulraum gelegt. Sein Ziel hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren: Grenzenloses Studieren und Forschen in ganz Europa möglich zu machen.

Zielsetzungen des Europäischen Hochschulraums

Konkret soll der Europäische Hochschulraum (EHR) Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie dem wissenschaftlichen Personal Mobilität im Sinne von Austausch und Sammlung von Auslandserfahrung im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistungen ermöglichen.

So lautete das Ziel der sogenannten „Bologna-Erklärung“, auf die sich die Bildungs- und Wissenschaftsminister 1999 geeinigt hatten. Österreich war durch Caspar Einem, dem damaligen Wissenschaftsminister, vertreten.

Bis heute hat sich daran nichts geändert, auch wenn sich mittlerweile 48 europäische Länder und die Europäische Kommission sowie einige Interessensvertretungen am EHR beteiligen.

140 erfolgreiche Promotionen

Drei Kolleg*innen haben Ende Oktober ihre Dissertationen erfolgreich verteidigt – dazu gratulieren wir sehr herzlich!

Damit kann VIS Vienna International Studies in der seit Mai 2013 bestehenden Kooperation mit der UNIBIT bereits 140 erfolgreiche Promotionen feiern.

Wissenswertes zum Promotionsprogramm

  • wird von VIS in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT in Sofia 
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das international anerkannte Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Der PhD Club

Ein besonderes Service für unsere Studierenden und Absolventen. Mehr dazu

Absolventenstimmen

Das sagen unsere Absolventen: Erfahrungsberichte von Absolventen finden Sie im Newsartikel 116 erfolgreiche Promotionen – Das sagen unsere Absolventen/innen und auf YouTube  –  Playlist Absolventenstimmen

Unser jährliches PhD Get Together

Vier Tage für unsere promovierten, gegenwärtigen und künftigen Doktoranden, zusammen mit Freunden und/oder Familie um persönliche Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen, die UNIBIT und Sofia kennenzulernen. Mehr dazu

Zugangsvoraussetzungen, Ablauf, Kosten, Titelführung,… Dr. oder PhD?

Melden Sie sich ganz einfach per Mail office@viennastudies.com an und erhalten dann den Link zu unserem Whereby online-meeting room.

INFO ABEND PROMOTION    

🗓  Mittwoch, 10. Dezember 2025

🕕 18.00 bis 19.30 Uhr 

📍 Whereby online meeting (wir schicken Ihnen gerne den Link zu)

Vortrag:         Dr. Dr. Martin Stieger

Anmeldung:  Schreiben Sie uns ein Email an office@viennastudies.com

Wenn Sie möchten –  gerne auch mit Ihren Fragen.


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Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD)

Publikationen unserer Absolventinnen und Absolventen

[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Dr.h.c. Martin Stieger

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Slowakei: PhDr – PhD – Dr.Sc?

Eine Anfrage aus Deutschland:

Wie darf ich einen PhDr aus der Slowakei führen?“

Der Titel „PhDr.“ („doktor filozofie“) wird in der Slowakei nach einem sogenannten Rigorosum verliehen, das auf einem abgeschlossenen Masterstudium basiert. 

Im Rahmen des Bologna-Systems entspricht der PhDr. der zweiten Stufe (Master-Ebene) und nicht der dritten Stufe (Promotion). 

In Deutschland darf der PhDr.-Titel grundsätzlich in der Originalform geführt werden, jedoch nicht als „Dr.“ abgekürzt werden. 

Die Führung ohne Herkunftszusatz ist in der Regel zulässig, sofern der Titel von einer anerkannten Hochschule eines EU-Mitgliedstaates verliehen wurde.

Auf Grund einer Nachfrage dann noch:

Richtig ja, das deutsch-slowakische Abkommen von 2004 sah ursprünglich vor, dass beim PhDr.-Titel ein Herkunftszusatz erforderlich ist. Jedoch haben sich die Regelungen seitdem weiterentwickelt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in späteren Beschlüssen klargestellt, dass akademische Grade aus EU-Mitgliedstaaten in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden dürfen, sofern sie ordnungsgemäß verliehen wurden.

Eine weitere Nachfrage:

Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass es in der Slowakei auch den „Dr.sc“ gibt.“ 

Die slowakischen und tschechischen Berufsdoktorate dürfen nicht in der Form Dr. verliehen werden.

Der Dr.SC oder Dr.Sc. aus der Slowakei steht sogar noch über dem PhD oder Dr. und erfordert eine außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung.

Hier die slowakischen Doktorgrade im internationalen Vergleich – Doktorgrade in der Slowakei: 

GradSlowakeiInternationale EntsprechungBeschreibung
PhD.Philosophiae doctorPhD (USA, UK, DE: Dr. phil./Dr. rer. nat.)Standard-Doktorgrad nach Promotion (meist 3–4 Jahre Forschung und Dissertation)
CSc.Candidatus scientiarum (veraltet)Früher DDR, UdSSR: ähnlich PhDFrüherer Doktorgrad; wird nicht mehr vergeben, bleibt aber anerkannt
Dr.Sc.Doctor scientiarumDoctor of Science (DSc, Russland, Tschechien)Höchststufiger Grad; verlangt außerordentliche Forschung und Veröffentlichung
JUDr., PhDr., RNDr.Berufsdoktorate (kleine Doktorate)keine wirkliche int. VergleichbarkeitZusatztitel nach Magisterabschluss; weniger forschungsintensiv

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Österreich: (Titel-)Führung eines PhD als Dr.?

Eine Anfrage aus Österreich:

Ist es in Österreich erlaubt, einen ausländischen PhD-Titel als „Dr.“ zu führen?

Kurze Antwort: der PhD darf nur als PhD geführt werden und in öffentliche Urkunden wird er auch nur als PhD eingetragen, das wiederum nur, wenn aus der EU oder Groß Britannien.

Begründung:

Das (österreichische) Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) regelt im § 88 die Führung akademischer Grade.

Auf dieser Grundlage dürfen Personen, denen ein akademischer Grad von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung verliehen wurde, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten Form führen. Dies bedeutet, dass ein in Österreich verliehener „PhD“ nur in der Originalform geführt werden darf, üblicherweise nachgestellt, z. B. „Max Mustermann, PhD“.

Es ist nicht zulässig, einen PhD-Titel eigenmächtig in „Dr.“ umzuwandeln.

Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

In Deutschland ist die Rechtslage anders:

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage 

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
  2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

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Österreich: einen slowakischen PhDr. als Dr. führen?

Heute erreicht mich eine Frage:

Darf ich den mir von einer slowakischen Universität verliehenen PhDr in Österreich als Dr. führen und würde mir dieser akademische Grad als Dr. in öffentliche Urkunden eingetragen?

Zur Titelführung:

Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 regelt im § 88 die Führung akademischer Grade ganz eindeutig:
(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes („a“, „in“ oder „x“) geführt werden darf. Dies gilt auch für Personen, denen aufgrund von § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, mit der Maßgabe, dass lediglich einer der verliehenen akademischen Grade geführt werden darf.(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen. Personen, denen aufgrund des § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, haben das Recht, die Eintragung eines akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen.(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Daher: ein als PhDr. verliehener akademischer Grad darf nur als PhDr. geführt und eingetragen werden!

Beim PhDr. handelt es sich um ein so genanntes kleines Doktorat („rigorózna skúška“) und dieses erfordert keine neue Forschungsarbeit wie eine Dissertation, allenfalls eine kurze Abschlussarbeit. Daher ist dieser akademische Grad nicht gleichwertig mit einem PhD oder einem „Dr.“ (der ein eigenständiges Promotionsstudium mit Dissertation erfordert.)
Den akademischen Grad PhDr als Dr. zu führen wäre daher irreführend und sogar gem.  § 116 UG strafbar.

Dazu auch:

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Vienna International Studies: 10 Jahre grenzüberschreitend promovieren

Im kommenden Jahr können wir 25 Jahre Bologna-Prozess feiern.

Schon heuer begeht VIS Vienna International Studies 10 Jahre grenzüberschreitendes Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich und feiert damit eines der ersten erfolgreichen Projekte dieses neu geschaffenen gemeinsamen Europäischen Hochschulraums.

Das grenzüberschreitende Promotionsprogramm:

Das grenzüberschreitende Promotionsprogramm der UNIBIT wird auch in Deutsch angeboten und kann mit einem Doktorgrad auf der Stufe 3 (Bolognastufe PhD) abgeschlossen werden.

An der UNIBIT kann mit unterschiedlichen Forschungsthemen promoviert werden und wird auf Grundlage eines geeigneten PhD-Research-Conceptes die Zulassung ausgesprochen. 

Das Promotions-Programm (Dr.) ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig  absolvierbar. Präsenz ist keine erforderlich, lediglich die Endverteidigung der Dissertation erfolgt in Sofia.

Innerhalb des Programms sind fünf bis sechs Prüfungen abzulegen (je nachdem ob bereits einen Nachweis von Englischkenntnissen erbracht werden kann oder nicht), drei Publikationen und die Dissertationsschrift zu fertigen.

Das Programm wurde (Stand Dezember 2023) bereits von 73 Absolvent:innen erfolgreich abgeschlossen und auch beim PhD Get-Together 2023 entsprechend gefeiert:

Die Studierenden werden während des gesamten Promotionsprogramms, beginnend bei der Erstellung des Forschungskonzeptes bis hin zur Übergabe der Promotionsurkunde umfassend betreut und stellen neben VIS Vienna International Studies auch das EduEarth-Team vor Ort den gut organisierten Studienverlauf sicher.

Die Studierenden, Absolvent:innen und Professor:innen haben sich zu einem eigenen PhD-Club zusammengeschlossen, tauschen sich hier in deutscher und englischer Sprache aus, finden jede wichtige Information zum Studienprogramm vor und organisieren in diesem auch die Vorort-Besuche in Sofia und viele weitere Treffen und Events.
Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich auch hier:

📖 VIS Website NEWS Artikel zum Thema Promotion

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Der Bologna-Prozess:

Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen. Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war damals, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist. Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR, wobei im April 2022 die Vertretungen von Russland und Belarus anlässlich der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine suspendiert wurden.

Bei der Bologna Erklärung und dem EHR handelt es sich hierbei um ein freiwilliges Übereinkommen der teilnehmenden Länder, in dem sie sich dazu bereit erklären, ihre nationalen Hochschulsysteme entlang der Ziele und Prioritäten des EHR entsprechend zu reformieren.

Gleichzeitig steigern die europäischen – und somit auch die österreichischen – Hochschulen dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext.

Im Rahmen der 10-Jahres-Jubiläumskonferenz 2010 in Budapest und Wien wurde der Europäische Hochschulraum ausgerufen. Nunmehr gilt es, die in den regelmäßig stattfindenden Ministerinnen-Konferenzen/Minister-Konferenzen vereinbarten Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Reformvorhaben weiter voranzubringen.

Die wesentlichen Eckpunkte des Europäischen Hochschulraums – Bologna-Prozesses sind u.a.:

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • dreistufiges Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD)
  • European Credit Transfer und Accumulation System – ECTS
  • Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern
  • Lebenslanges Lernen
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
  • Europäische Dimension der Hochschulausbildung
  • Soziale Dimension und Inklusion in der Hochschulbildung
  • Beschäftigungsfähigkeit
  • Grundwerte zur freien und autonomen Ausübung von akademischer Wissenschaft und Forschung

Im Mai 2018 haben sich die Ministerinnen/Minister für Hochschulbildung im Mai 2018 bei ihrer Konferenz zum Europäischen Hochschulraum in Paris darauf verständigt, den Fokus im Bologna Prozess auf die Wahrung akademischer Grundwerte wie die Autonomie der Hochschulen und die akademische Freiheit, auf die Innovation in Lehre und Lernen sowie auf die Digitalisierung zu erweitern. Ein besonders ambitioniertes Ziel wurde in der Entwicklung von transnationalen Kooperationen – u.a. durch die Schaffung von sogenannten „Europäischen Universitäten“ – gesetzt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Entwicklungen bekennen sich die Ministerinnen/Minister für Hochschulbildung zuletzt in ihrer von Italien ausgerichteten Online-Konferenz im November 2020 zu den drei vorrangigen Prioritäten Inklusion, Innovation und Interkonnektivität und halten dies im sogenannten Rom Kommunikée fest.

VIS Vienna International Studies:

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht VIS Vienna International Studies ein internationales Studium von zu Hause aus.

Im Fernstudium können Studierende z.B. der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD erzielen, aber auch akademische Weiterbildung zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolvieren.

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

The PhD Club

Studierende und Absolvent*innen des grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogrammes der UNIBIT haben sich in einem PhD Club zusammen geschlossen, um Erfahrungen auszutauschen, Netzwerke zu knüpfen, …. und um sich auch einmal im Jahr vor Ort an der Universität in Sofia zu treffen.

Zwei solcher Treffen (2021 und 2022) fanden bereits unter reger Beteiligung – im September konnten auch zwei Promotionsurkunden übergeben werden – statt.

Derzeit hat der bereits sehr aktive PhD Club rund 80 Mitglieder.

Ein kurzer Überblick zum Promotionsprogramm:

  • Das grenzüberschreitende Studium wird mit einem Doktorgrad (Dr.) auf der Stufe 3 (Bolognastufe PhD) abgeschlossen.
  • Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt mittels Nachweises eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. entsprechende Diplomstudien.
  • Die Zulassung zu einem der akkreditierten Programme wird auf Grundlage eines geeigneten PhD-Research-Conceptes ausgesprochen. 
  • Das Promotions-Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig  absolvierbar.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich hier:

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Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

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Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

VIS erstellt gerne auch Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch in dem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Hier können Sie VIS auf YouTube folgen.

Immer wieder interessante News zum VIS-Fernstudien-Angebot können Sie hier finden:

https://viennastudies.com/news

Promotion im Fernstudium:

Doktorat in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.?

Wie wird der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) aus den USA in Deutschland oder Österreich geführt?

Weil ich heute gefragt wurde, wie der us-amerikanische “Doctor of Ministry” in Österreich und Deutschland geführt wird, darf ich auch hier in meinem Blog darauf eingehen.

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) wird in Studien vergeben, die Fähigkeiten in anwendungsorientierter Forschung für die Arbeit im Dienste einer Kirche vermitteln.

Führung in Deutschland:

Der Doctor of Ministry aus den USA ist in Deutschland als D.Min mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen.

ANABIN stuft den D.Min. nicht auf D 1 (wissenschaftliches Doktorat) sondern auf A 5 ein:

 A5Abschlusstyp für Studiengänge mit einer typischen Normdauer von mehr als vier Jahren

Der D.Min. darf daher in Deutschland nicht als Ph.D. oder Dr. geführt werden.

Die Führung US-amerikanischer Doktorgrade hat die KMK mit Beschluss vom 15. Mai 2008 neu geregelt. 

Danach können nur Inhaber des Doktorgrades „Doctor of Philosophy“, Abkürzung: „Ph.D.“ von Universitäten der sog. Carnegie-Liste anstelle der in den USA üblichen Abkürzung die Abkürzung: „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.

Die Carnegieliste (Liste 1 und 2: Research Universities – high and very high research activity), ist unter http://classifications.carnegiefoundation.org/lookup_listings/institution.php  abrufbar.

Beispiel: Doktorgrad der Boston University in Massachusetts: Doctor of Philosophy, abgekürzt: Ph.D. oder Dr.

Wissenschaftliche Doktorgrade „Doctor of Philosophy“ aus den USA, die nicht an Universitäten der sog. Carnegie-Liste erworben wurden, sind in der abgekürzten Form als „Ph.D.“ mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen. 

Wer also den D.Min. aus den USA in Deutschland ohne Zusatz der verleihenden Hochschule oder gar als Ph.D. oder Dr. führt, begeht meiner Einschätzung nach, die unbefugte Führung eines akademischen Grades, Titels oder einer Würde und ist gemäß § 132 a Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Haft bedroht. 

Von einer unbefugten Führung ist auszugehen im Falle einer
– Gradführung ohne Berechtigung,
– Gradführung in falscher Form,
– Gradführung ohne erforderlichen Herkunftszusatz,
– Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden, Titeln und Würden zum Verwechseln ähnlich sind.

In Österreich:

Kurze Antwort:

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) ist so zu führen, wie er in der Originalurkunde verliehen wurde, eben als DMin oder D.Min., diese Führung ist auch ohne Zusatz- und ohne Herkunftsbezeichnung möglich.

Längere Antwort:

Ausländische akademische Grade können in Österreich nach denselben Regeln wie inländische österreichische akademische Grade[1] geführt werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine Institution, die als Universität oder Hochschule anerkannt ist.

Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie akademische Grade in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich.

Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, hängt vom Ausbildungsniveau des abgeschlossenen Studiums (Bachelor, Master, Doktor) und von der fachlichen Zuordnung (z.B. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften) ab.

Beispiele:

Petra Mayer, BA
Boris Vuković, MSc
Peter Schneider, PhD

Mit dem Recht zur Führung der akademischen Grade sind unmittelbar keine weiteren Rechte verbunden, insbesondere keine Berufsrechte.
Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert wurde, ist statt diesem der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.

EU-Regelungen

Die österreichische Regelung ist mit dem EU-Recht konform, vor allem der Berufsqualifikationen-Richtlinie, 2005/36/EG.

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Fragen zum Beitrag, zu Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Dr., PhD, DBA, PhDr. …

PhD oder Dr. ?


[1] Inländische akademische Grade können wie folgt geführt werden:

  • im privaten Verkehr ohne Einschränkung – man kann die Grade also auf Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten und Ähnlichem bedenkenlos anführen.
  • im Verkehr mit Behörden, also die Verwendung in Eingaben jeder Art, vor allem darf man den akademischen Grad in den dafür vorgesehenen Feldern in Formularen anführen.
  • als Ersichtlichmachen in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Wie ein inländischer akademischer Grad geführt werden darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diplom- und Doktorgrade sind demnach dem Namen voranzustellen, Bachelor-, Mastergrade und „PhD“ nachzustellen, sofern nicht in Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist. Wobei es alternative Formen des akademischen Grades gibt. So kann die die deutsche bzw. englische oder – wenn vorhanden – auch die lateinische Langfassung sowie die entsprechende Abkürzung des akademischen Grades verwendet werden.

UNIBIT: Ehrendoktorat für Staatspräsident Ilir Rexhep Meta

Ilir Rexhep Meta, seit 28. April 2017 amtierender Staatspräsident der Republik Albanien, wurde anlässlich seines fünfjährigen Amtsjubiläums einerseits für besondere persönliche Verdienste und andererseits – wie Rektorin Prof. Irena Peteva anlässlich der Feierlichkeit ausführte – als ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber der gesamten albanischen Nation, die 2017 die bulgarische nationale Minderheit im Land anerkannt hat, die Ehrendoktorwürde der UNIBIT verliehen.

Staatspräsident Dr.h.c. Ilir Rexhep Meta sprach daher auch die besonderen Beziehungen Bulgariens und Albaniens in seinen Dankesworten an:

Vielen Dank, meine Freunde! Ihr habt mich berührt. Ich werde diese Zeremonie, die Ehre und die wunderbaren Worte, die Sie über mich gesagt haben, nie vergessen. Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet und werde versuchen, den Gefallen zu erwidern, indem ich Botschafter der UNIBIT bin und mich für die Vertiefung und den Ausbau der Beziehungen zwischen Albanien und Bulgarien insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport einsetze. Die bulgarisch-albanische Diplomatie besteht nun seit mehr als 100 Jahren und spielt eine wichtige Rolle für die guten Beziehungen und die Zusammenarbeit in der Balkanregion.“

UNIBIT:

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2015 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos zu diesem Promotionsprogramm:

Vienna International Studies:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.

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