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Die 7 Todsünden beim Kauf einer Immobilie

Die sieben Hauptsünden Stolz, Habsucht, Neid, Zorn, Unkeuschheit, Unmäßigkeit, Trägheit oder Überdruss wurden früher häufig als „Todsünden“[1] bezeichnet.

Sie sind Grundgefährdungen des Menschen und heißen Hauptsünden, weil sie oft Wurzel weiterer Sünden sind.

Ähnliche Hauptsünden passieren beim Kauf einer Immobilie leider nur zu oft:

  1. Hauptsünde: der fehlende Blick des Profis ins Grundbuch!

Ein kundiger Blick ins von den Bezirksgerichten geführte öffentlich einsehbare Grundbuch ist jedermann/jederfrau möglich – entweder vor Ort – oder – kostenpflichtig – vom PC oder laptop aus über entsprechende Anbieter – um einige Euros erhält man dadurch Informationen über die Eigentümer, die Größe der Liegenschaft, Dienstbarkeiten wie Vorkaufs- und Wegerechte, ein allfälliges Veräußerungsverbot, eingetragene Pfandrechte – ein Immobilienmakler würde das selbstverständlich auch für Sie erledigen.

  1. Hauptsünde: Flächenwidmung und Bebauungsplan nicht lesen!

Wer ohne Makler kauft, sollte sich im Gemeindeamt erkundigen oder den digitalen Kataster abrufen, schlussendlich ist schon interessant wie hoch man selber oder der Nachbar bauen darf oder gar wo nicht gebaut werden darf.

Also nicht nur die Pläne für das eigene Grundstück einsehen, sondern auch die der Nachbargrundstücke.

Wenn Sie schon auf der Gemeinde nachfragen, können Sie sich auch gleich nach den Aufschließungskosten der Liegenschaft erkundigen.

  1. Hauptsünde: den Verkaufsunterlagen und den vorgelegten Plänen uneingeschränkt vertrauen!

Ein seriöser Makler nimmt Ihnen auch hier die Aufgabe ab, vergleicht die Pläne mit der gebauten Wirklichkeit, misst die Quadratmeter nach und überprüft kundig mögliche Bausünden. Er kontrolliert das Nutzwerkgutachten und den Energieausweis.

  1. Hauptsünde: kurzsichtig und zu kurz besichtigt!

Wer Zeit bei einer gründlichen Besichtigung spart und dabei auch Baumängel übersieht, büßt dies lange Zeit.

Der Sonnenlauf ist ebenso zu berücksichtigen, wie der Lärm aus Verkehr und Nachbarschaft. Es macht einen großen Unterschied ob Sie den neuen Wohntraum am Sonntag Vormittag besichtigen wo alle Nachbarn und insbesondere deren Kinder noch schlafen und der Durchzugsverkehr ruht oder an einem sonnigen warmen Abend …. warum nicht zu unterschiedlichen Zeiten mehrmals besichtigen, dann fallen Ihnen Baumängel auch eher auf – Sie heiraten ja ihren künftigen Ehegatten auch nicht nach dem ersten Abendessen.

Gibt es die Immobilie noch gar nicht, machen Sie die schöne Bau- und Ausstattungsbeschreibung zum Vertragsgegenstand.

  1. Hauptsünde: unüberprüfte Betriebskosten und übersehener Sanierungsbedarf!

Sanierungs- und Betriebskosten werden immer unterschätzt. Eine neue Heizung oder zusätzliche Wärmedämmung, neue Fenster und Türen eine bereits beschlossene Sanierung durch die Eigentümerversammlung – alles geht ins Geld. Informieren Sie sich daher wirklich ausreichend über alle geplanten und nötigen Sanierungen bei der Hausverwaltung, Ihrem Makler oder investieren Sie auch in einen Sachverständigen-Check.

Überprüfen Sie auch die angegebenen Betriebskosten auf Plausibilität und fragen Sie auch hier einen Experten.

  1. Hauptsünde: zahlen Sie bar und möglichst viel schwarz!

Es soll immer wieder vorkommen, dass Teile des Kaufpreises „schwarz“ bezahlt werden um Nebenkosten zu sparen. Anzahlungen in bar ohne Quittung stellen Sie vor ein Beweisproblem wenn der Verkäufer unredlich ist und seit Einführung der Immobilienertragsteuer[2] wird der Gewinn (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis) bei Immobilienverkäufen mit 30 Prozent besteuert. Je mehr Schwarzgeld fließt, desto höher die Steuer.

  1. Hauptsünde: lassen Sie sich mit dem Finanzierungsgespräch bei der Bank viel Zeit!

Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HlKrG) zwingt die Kreditinstitute die Kreditnehmer noch umfassender zu prüfen und zu informieren als ohnehin schon. Auf ein Bankengespräch sollte man sich daher gut vorbereiten und dabei auch wissen, dass ein abgelehnter Kreditwunsch zur Eintragung in die Bonitätsdatenbank führen kann. Ein Immobilienmakler der auch Hypothekarkredite vermitteln darf kann auch hier sehr hilfreich sein.

 

Rückfragen bitte an Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

 

Facheinschlägige Aus- und Weiterbildungslehrgänge des AIM in Kooperation mit ASAS

  • in Fernlehre,
  • zeit- und ortsunabhängig
  • neben Beruf und Familie absolvierbar
  • mit Abschluss an der Fachhochschule Burgenland

Akademisches Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Geschäftsführender Gesellschafter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH und Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz sowie Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels, Oberösterreich

 

[1]  https://www.erzdioezese-wien.at/hauptsuenden-oder-die-7-todsuenden

[2] https://martinstieger.blog/2016/03/03/immobilienertrag-und-grunderwerbsteuer/

Mit einem MBA/MSc VOEWA Mitglied werden!

Der VOEWA – Verband Österreichischer Wirtschaftsakademiker – lädt alle Absolventen und Absolventinnen aus wirtschaftswissenschaftlichen Lehrgängen der Weiterbildung (MBA, MSc …) zur Mitgliedschaft ein und versteht sich als österreichweite Interessensvertretung und Plattform für die stetig wachsende Gruppe von Akademikern und Akademikerinnen der Weiterbildung.

Der VOEWA immer schon eine Plattform für Kommunikation:

Der Verband versteht sich als bundesweite, offene und überparteiliche Plattform der Kommunikation mit dem Ziel, eine Stätte der Begegnung zu sein, für Absolventen von Universitäten und universitären Einrichtungen sowie von Persönlichkeiten mit hoher Verantwortung in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

Als verbindende ideelle Grundlage werden das berufsspezifische und lebensgestaltende Denken und das praxisbezogene Wirken angesehen.

Aktivitäten

  • Veranstaltungen auf wirtschaftswissenschaftlichem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet
  • Vermittlung von Kontakten zu Unternehmungen und Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens
  • Kooperation mit Universitäten, Fachhochschulen und Verbänden im In- und Ausland
  • Regelmäßige Information der Mitglieder durch das Periodikum „VÖWA-Wirtschaftskurier“
  • Wirtschaftswissenschaftliche Beratung

Neu ist die VOEWA Akademie die VOEWA-Mitgliedern vergünstigte Angebote in spannenden Lehrgängen ermöglicht.

 

Weitere Informationen:

Verband Österreichischer Wirtschaftsakademiker

VOEWA Akademie

Man kann die Mitgliedschaft auch online beantragen:

Rückfragen zur VOEWA-Akademie bitte an Prof. Dr. Dr. Martin Stieger martin.stieger@voewa.at

 

 

 

CDT successfully finished in Guangzhou

From August 21st to 29th the first IHM International CDT course[1] was hold successfully in Guangzhou at Sun Yat-sen University.

23 therapists from all over China attended this intensive course.

The interest and eggagement of the participants was enormous and the quality of course very high because of this.

In the European university course “Complex Decongestive Therapy” the student learns all relevant theoretical and practical knowledge to treat patients with lymphoedema.

In module 1-3 the student gets an overview of the medical-therapeutic diagnostic and the therapy of relevant clinical pictures of the lymphatic system and its symptomatology.

Theoretically the student knows the anatomical, physiological and pathological basics of the lymphatic system.

In practice the student knows the manual lymph drainage techniques on the intact lymphatic system.

The student learns the medical-therapeutically diagnostic and therapy of relevant clinical pictures of the lymphatic system, its symptomatology and clinical presentation.

The students are able to perform basic and complex examination and treatment techniques at the patient.

The graduation certificate will be from the University of Applied Sciences FH Joanneum Graz, Austria which gives the graduate the title “Complex Decongestive Therapist”.

National accreditation and job profile according to legal requirements has to be adapted for each country where the course is introduced.

More about CDT course: http://ihm.ac.at/ihm-education-and-training/course-offer

 

 

Martin Stieger

IHM

 

[1] European University Course “Complex Decongestive Therapy”

 

CEDEFOP: „Berufsbildung – ein Weg, um die Kluft zwischen den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Arbeitgebern zu schließen“

Ergebnisse der Cedefop-OECD-Umfrage 2016 zu Integration durch Qualifizierung:

„In den vergangenen zwei Jahren hat Europa so viele Flüchtlinge und Asylsuchende aufgenommen wie nie zuvor.

So wurden 2015 und 2016 fast 2,5 Millionen neue Asylsuchende in der Europäischen Union (EU) registriert.

Viele von ihnen werden auf Dauer bleiben, und die EU muss dafür sorgen, dass sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden und ihren Lebensunterhalt möglichst rasch selbst bestreiten können.

Die soziale und wirtschaftliche Integration wird jedoch durch eine Reihe von Faktoren erschwert:

  • wie die traumatischen Erfahrungen der Migranten,
  • ihre schwache Bindung an das Aufnahmeland und
  • fehlende Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten.
  • Wer keine Nachweise für seine Kompetenzen und Qualifikationen vorlegen kann, hat Probleme, diese anerkennen zu lassen.

Während die meisten Sofortmaßnahmen auf humanitäre Hilfe

  • Unterkunft,
  • Grundbedürfnisse und
  • Schulbildung für Kinder

abzielten, geht es nun darum, mehr Anstrengungen für eine echte Integration der Flüchtlinge und derer, die voraussichtlich in Europa bleiben werden, zu unternehmen.

Berufsbildung kann Migranten die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Suche nach einer ihren Kompetenzen und Qualifikationen entsprechenden Beschäftigung erleichtern.

Angesichts der wachsenden Zahlen von Asyl- suchenden und Flüchtlingen müssen berufliche Bildungsgänge jedoch ausgebaut, angepasst und neu ausgestaltet werden.

Überall in der EU ist man bemüht, das allgemeine und berufliche Bildungsangebot zu erweitern und die Zugangsmöglichkeiten zu Bildungsmaßnahmen zu verbessern, wobei

  • neben SprachkursenKompetenzbewertung,
  • interkulturelles Training und
  • IKT-Schulungen,
  • arbeitsplatzbasiertes Lernen,
  • Berufsberatung,
  • Förderung von unternehmerischem Denken und Handeln
  • und Betriebspraktika

im Vordergrund stehen.

Viele Länder führen neue Komponenten in ihre Systeme ein,

  • automatisierte Selbstbewertungen,
  • beschleunigte berufliche Weiterbildungs-, Anerkennungs- und Eingliederungsverfahren und
  • mentorenunterstützte, öffentlich finanzierte Ausbildungsmaßnahmen,

um die Integration von Migranten zu erleichtern.

Die Bereitstellung ausreichender Mittel und Infrastruktur für solche Maßnahmen kann selbst für Länder mit hoch entwickelten Systemen zur Herausforderung werden.“
Lesen Sie weiter auf http://www.cedefop.europa.eu:

  • Frühintervention: Schlüssel zu erfolgreicher Integration
  • Kompetenzbewertung und Berufsberatung: erste Schritte zur Arbeitsmarktintegration
  • Bessere Bewältigung der Herausforderungen durch Kooperation der Akteure
  • Kontinuierliche Verbesserung von Programmen und Ressourcenmanagement
  • Leichtere Neuansiedlung und Umsiedlung durch besseren Informationsaustausch

 

Martin Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University

Die österreichischen Meister- und Befähigungsprüfungen und der NQR

In Deutschland (DQR) ist man was die Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems anlangt sehr viel weiter als in Österreich und bietet daher Lernenden, Berufstätigen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen viele Vorteile, die uns in Österreich noch nicht geboten werden.

Einen ersten wichtigen Schritt in diese längst gebotene Richtung brachte nun die Gewerberechtsnovelle im Juni d.J. und führt die Wirtschaftskammer dazu aus:

Im NQR soll die Meisterprüfung auf Level 6 stehen und damit auf einer Ebene mit dem akademischen Bachelorabschluss. Diese Einstufung wird zwar voraussichtlich erst 2018 erfolgen, die notwendigen Voraussetzungen dafür wurden aber nun bereits geschaffen. Die Qualifikation des Meisters im Betrieb wird künftig sichtbarer und leichter vergleichbar mit nationalen und internationalen Qualifikationen. Zudem erhöht sich die internationale Mobilität der Fachkräfte.

Eine Einstufung im NQR ermöglicht einen Vergleich mit anderen Ausbildungsabschlüssen. Dies soll die Berufsbildung aufwerten und Lehrberufe attraktiver machen.

Die Einstufung der Meisterprüfung in das international vergleichbare System des NQR wird Meisterbetriebe insbesondere bei internationalen Aufträgen stärken.

Die wahrscheinliche Zuordnung der Meisterprüfung auf Level 6 des NQR unterstreicht die Innovationsfähigkeit und die Kompetenz zur Übernahme von Entscheidungs- und Personalverantwortung sowie zur Leitung von Projekten und Unternehmen von Personen mit Meisterabschluss.

Damit wäre der Meister mit anderen Qualifikationen auf diesem Niveau, wie etwa dem Bachelorabschluss, prinzipiell gleichwertig  (Anmerkung dazu siehe unten).

Dies kann insbesondere für Aufträge und Jobausschreibungen im internationalen Umfeld relevant sein.

Alle Meisterprüfungen werden vermutlich pauschal im NQR zugeordnet.

Befähigungsprüfungen sind deutlich heterogener und weisen unterschiedliche Niveaus auf.

Daher werden die Befähigungsprüfungen einzeln und auf unterschiedlichen Niveaus zugeordnet werden.

Auch wenn die Wirtschaftskammer natürlich nicht die Kompetenz hat, dies NQR-Zuordnungen alleine vorzunehmen, hat sie doch eine gewichtige Stimme und ist der Zuordnung der Meisterprüfung auf die Niveaustufe 6 vorbehaltslos zuzustimmen.

Deutschland hat das bereits vor Jahren gemacht und ist gut damit gefahren.

Wie die Befähigungsprüfungen dann allerdings eingestuft werden bleibt spannend.

Aus meiner Sicht sind Baumeister und Technische Büros durchaus auf der Niveaustufe 7 anzusiedeln und muss sich wohl die eine oder andere Befähigungsprüfung mit der Einstufung auf level 5 begnügen.

Wichtig für mich wäre es, für alle Meister- und Befähigungsprüfungen die Hochschulreife vorzusehen – wie das in Deutschland auch schon seit Jahren der Fall ist, wo der Meister für alle Bachelorstudiengänge qualifiziert!

Siehe dazu auch Studieren ohne Matura in Deutschland und Österreich.

Anmerkung:

Die gleiche Niveaustufe im NQR beinhaltet keine Gleichartigkeit in Bezug auf konkrete Inhalte. Der Meister ist eine Qualifikation, die auf Leitungsfunktionen in einer Berufsausbildung abzielt, wie auch eine Studie des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft zeigt. Die Lernergebnisse eines Bachelorabschlusses hingegen sind wissenschaftlich basiert.

Rückfragen:

Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

 

 

Gewerbliche/r Masseur/in – mit individueller Befähigung – im Umfange eines Kleingewerbes?

Heute erreichte mich folgende Frage:

Sie haben uns im Massagekurs (Vitalakademie) Ihre E-Mail-Adresse gegeben, falls wir Fragen haben.

Nun, ich habe jetzt tatsächlich eine Frage und zwar geht es um das eingeschränkte Massagegewerbe, bei dem man nur 2 Techniken anmelden darf, dafür aber keine WKO-Prüfung braucht.

Gibt es da ein Umsatzlimit? Mich hat jemand informiert, dass man da nicht über die € 425,70 pro Monat kommen darf. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, finde jedoch gerade keine Infos dazu.

Können Sie mir hier weiterhelfen?

Ich versuche es zumindest:

Danke für Ihr Mail und Ihre Frage.

Diese ist zweigeteilt und berührt zwei unterschiedliche Fragestellungen,

  1. die der individuellen Befähigung und
  2. die nach dem Umfange eines Kleingewerbes.

Es ist möglich im Rahmen einer Antragstellung auf Gewerbeberechtigung mittels individueller Befähigung (gem. § 19 GewO) eine Einschränkung auf drei (manche Bundesländer zwei) Massagetechniken, wovon eine Technik die klassische Massage sein sollte, zu beantragen.

Diese Einschränkung ist allerdings grundsätzlich nur mit einer Arbeitsprobe möglich, d.h. die Fachgruppe, meist der/die Fachgruppenvorsitzende/r  wird eine Arbeitsprobe abnehmen wollen, wobei die Entscheidung die Gewerbebehörde trifft (also die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat)

Davon unabhängig kann man sein Gewerbe im Rahmen eines kleinen Unternehmens – Sie sprechen mit den € 425,70 monatlich diese Grenze an – ausüben.

Kleingewerbetreibende sind Personen,

  • deren jährliche Einkünfte den Betrag von € 5.108,40 (425,70 x 12) und
  • deren jährlicher Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten den Betrag von € 30.000,–

nicht übersteigt.

Einkünfte sind die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen steuerlichen Einkünfte, das heißt (vereinfacht) Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

Der Kleingewerbetreibende muss einen Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft stellen.

In diesem Antrag ist glaubhaft zu machen, dass die oben angeführten Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleingewerbetreibende nicht überschritten werden.

Der Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht kann bei der jeweiligen Landesstelle der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft angefordert oder im Internet unter der Homepage http://www.svagw.at heruntergeladen werden.

Sie können also Kleingewerbetreibende auch mit der vollen Gewerbeberechtigung sein oder als Masseurin eingeschränkt auf zwei oder drei Massagetechniken aus dieser Regelung hinausfallen, wenn Sie höhere Gewinne und/oder Umsätze erzielen.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage klären und wünschen Ihnen noch einen recht angenehmen Sonntag.

 

Martin Stieger als Referent der Vitalakademie

Rückfragen: martin.stieger@liwest.at

 

 

Der akademische Grad „MPA“ – 2005 in Österreich erstmals eingeführt

Weil ich als Obmann des Hans Sachs Institutes Wels dazu immer wieder Anfragen bekomme:

Das Hans Sachs Institut Wels hat als außeruniversitäre Bildungseinrichtung in den Jahren 2003 bis 2012 Lehrgänge universitären Charakters (gem. § 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – angeboten – und die Experten- bzw. Mastergrade

  • Akademische/n Verwaltungsmanager/in
  • MPA (Master of Public Administration) in Public Management

verliehen.

Zielgruppe waren insbesondere Mitarbeitende aus dem Bereich der Privatwirtschafts- und der Öffentlichen Verwaltung (auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene) – also aus dem Öffentliche Sektor.

2005 hat das Hans Sachs Institut damit den akademischen Grad „MPA“ erstmals nach Österreich gebracht!

Nachdem die damalige Wissenschaftsministerin die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und den akademischer Grad „Master of Public Administration“ in der 369. Verordnung, ausgegeben am 10. November 2005, verordnet und im Bundesgesetzblatt kundgetan hatte, wurde der Grad MPA  erstmals in die Liste der österreichischen akademischen Grade aufgenommen.

Der MPA des Hans Sachs Institutes ist als österreichischer akademischer Grad gemäß § 88 UG auch eintragbar, d.h. die AbsolventInnen haben das Recht, die
Eintragung in öffentliche Urkunden in abgekürzter Form ohne geschlechtsspezifischen Zusatz zu verlangen.

Da die Lehrgänge universitären Charakters mit 31. 12. 2012 österreichweit ausgelaufen sind, besteht nunmehr in den Kooperationslehrgängen des AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland und der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH die Möglichkeit Experten- und Mastergrade der Weiterbildung in Fernlehre – zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie zu absolvieren.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Spannende Promotionsmöglichkeit in Sozialer Gerontologie

Gerontologie – Wissenschaft des Alterns:

bis 2050 wird die Zahl der über 60-Jährigen von heute knapp mehr als 900 Millionen auf über zwei Milliarden ansteigen.

80 Prozent von ihnen werden außerhalb der reichen Staaten leben.

Im Jahr 2020 wird lt. WHO erstmals in der Geschichte der Menschheit die Anzahl der über 60-Jährigen größer sein als die der Kinder unter fünf Jahren.

Wir wissen also, dass immer mehr Menschen immer älter werden, aber wissen wir auch, was das für die Politik wirklich, auch das Angebot an Produkten und Dienstleistungen, was das für die Gesellschaft insgesamt bedeutet?

Ein breites Forschungsfeld also.

Der Anteil der kranken und gebrechlichen Alten steigt natürlich auch.

Bisher beruht der Anstieg der Älteren unter anderem auf dem Rückgang der Todesfälle an Herz-und Kreislauferkrankungen in den Industrieländern (Colin Mathers, WHO im Fachjournal „The Lancet“).

Die WHO-Autoren befürchten, dass die über 60-Jährigen weltweit künftig nicht gesünder sein werden als ihre heutigen Altersgenossen und viele Krebs sowie Lungen-, Herz- und Muskelkrankheiten bekommen. Hinzu kämen Nervenleiden. Allein die Anzahl dementer Patienten werde sich bis 2050 verdreifachen – von heute 60 Millionen auf etwa 135 Millionen.

Es bedarf somit fundamentaler Reformen der Gesundheitssysteme und der sozialen Hilfssysteme – weltweit – und das wissensbasiert.

Der Schwerpunkt des Doktoratsstudiums Soziale Gerontologie liegt vor allem auch darin, den Prozess des Alterns unter dem Aspekt des generationsübergreifenden (sozialen) Zusammenlebens zu verstehen.

Forschen Sie also auf dem Gebiet der Gerontologie und nutzen Sie Ihr sozial-, wirtschafts-, geistes-, gesundheits- oder pflegewissenschaftliches Diplom- oder Masterstudium für vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Megathema.

  • Studiendauer: 6 Semester / 3 Jahre
  • ECTS Punkte: 180 ECTS-Punkte
  • Titel nach Studienabschluss: Doctor of Philosophy Social Gerontology
  • Studienbeginn: Oktober 2017

 

Bei Interesse und/oder Fragen: info@asasonline.com oder martin.stieger@liwest.at

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com

geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Dr. Martin Stieger http://stieger.online/

Nutzen Sie Ihr Diplom in der Gesundheits- und Krankenpflege für einen Bachelor of Nursing – in Fernlehre

Im Herbst 2017 startet eine renommierte Hochschule ihr deutschsprachiges Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege:

  • 6 Semester
  • 180 ECTS

und im Zuge dieses Studiums können auch bereits abgeschlossene Ausbildungen gemäß GuKG – Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege – angerechnet und der Bachelor (Bachelor of Nursing) damit entsprechend schneller erreicht werden.

Da der gesamte berufspraktische Bereich mit dem Diplom der Gesundheits- und Krankenpflege nachgewiesen werden kann, können die allfällig noch nötigen Module (abhängig vom Diplom, das nach 2- oder 3jähriger Ausbildung erreicht werden konnte) zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre absolviert werden.

Bei Interesse und/oder Fragen: info@asasonline.com oder martin.stieger@liwest.at

 

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com

geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Dr. Martin Stieger http://stieger.online/

 

 

Mit dem Meister zum Master

Zusammenfassung:

mit der erfolgreichen Meister- oder Befähigungsprüfung zum MBA – auch in Fernlehre und ohne Matura (Abitur) möglich

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen https://www.dqr.de  – ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems – weist dem Meister, der Meisterin das DQR-/EQR-Niveau 6 zu (was dem Bachelorniveau entspricht).

Auch in Österreich sieht man das so und werden die Meister- und Befähigungsprüfungen dem EQR-Niveau 6 zugeordnet (werden).
Bisher vorgenommene Zuordnungen:

https://www.qualifikationsregister.at/public/NQR-Zuordnungen
Infos zu den einzelnen Niveaustufen:

Klicke, um auf leaflet_de.pdf zuzugreifen

Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen sind in Verantwortung des BMWFW (Wirtschaftsministerium, https://www.bmwfw.gv.at/)  in der Gewerbeordnung vorgesehen, sie stellen Zugangsmöglichkeiten zu einem reglementierten Gewerbe dar.

Die Prüfungsinhalte werden durch Verordnungen der zuständigen Fachorganisationen der WKÖ festgelegt (§ 21 Abs. 4, § 22 Abs. 1 GewO 1994; BGBl.Nr. 194/1994), z.B. Befähigungsprüfungsordnungen für Baumeister/Baumeisterin oder Ingenieurbüros (Beratende Ingenieur/innen); Meisterprüfungsordnung für Heizungstechnik; ….

Die österreichischen Lehrgänge der Weiterbildung bieten nun die Möglichkeit die Qualifikation Meisterprüfung für den Zugang zu einem Mastergrad der Weiterbildung zu nutzen und auf Grundlage einer erfolgreich absolvierten Meisterprüfung die Zulassung zum Masterstudium auch ohne Matura auszusprechen.

Die Fachhochschule Burgenland geht hier mustergültig voran und können die im AIM Austrian Institute of Management – einer 100 %igen Tochter der Fachhochschule Burgenland – zusammengefassten Lehrgänge der Weiterbildung auch ohne Matura nach erfolgreich absolvierter Meisterprüfung begonnen werden.

Der MBA General Management Executive kann dabei völlig zeit- und ortsunabhängig und in 10 Vertiefungen – also sehr gut auch neben Beruf und Familie – absolviert werden.

Infos: http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html  

Auch ein Regelstudium ohne Matura aber mit Meisterprüfung ist in Deutschland und Österreich (an Fachhochschulen) möglich.

Ein Beispiel?

Der Bachelor in BWL (im Fernstudium) der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz:

https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/bachelor-programs
Für weitere Rückfragen und Informationen genügt ein Mail an martin.stieger@liwest.at

Martin Stieger

https://stieger.online

Mastergrade in der Weiterbildung (Erläuterung Weiterbildung 2013)

Das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt folgende Bewertung der österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung bekannt, die sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227, ergibt:

1. Grundsätzliches: 


Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – mit 31. 12. 2012 ausgelaufen,
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, 
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

2. Bewertung in Österreich: 


Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das seinerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

3. Internationale Bewertung: 


Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien).

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.