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10 Jahre Europäischer Qualifikationsrahmen – Österreich hinkt nach!

Das Europäische Parlament und der Rat empfahlen den Mitgliedstaaten am 23. April 2008 (2008/C 111/01)[1]  „den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um

  • die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl
  • das lebenslange Lernen und
  • die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch
  • die weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts zu fördern […]“.

Eine sehr wichtige und zukunftsträchtige Initiative. Wie stehen wir aber nun bald 10 Jahre danach da?

Während in Deutschland bereits hunderte Qualifikationen den jeweiligen Kompetenzniveaus zugeordnet wurden – so als Beispiel der Meister, die Meisterin dem DQR/EQR-Niveau 6  ist die Situation in Österreich äußerst unbefriedigend.

So kann der jeweilige nationale Qualifikationsrahmen zwar dazu beitragen

  • die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu verdeutlichen,
  • die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu fördern,
  • die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen zu fördern,
  • Durchlässigkeit und Qualitätssicherung im jeweiligen Bildungssystem zu unterstützen,
  • Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu verbessern sowie

lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken, aber ist das den EU-Mitgliedsländern unterschiedlich wichtig.

Der deutschen Politik sichtbar wichtiger als uns in Österreich obgleich in Deutschland auch noch die einzelnen Länderinteressen (Bildungskompetenzen!) berücksichtigt werden mussten.

So wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen DQR am 1. Mai 2013 eingeführt.

Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.

Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise.

Indem der DQR ein System für die Zuordnung von Qualifikationen zu Kompetenzniveaus anbietet, hilft er, Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Qualifikationen besser sichtbar zu machen.

Der DQR  ist offen für die Zuordnung von Qualifikationen

  • der Allgemeinbildung,
  • der beruflichen Bildung und
  • der Hochschulbildung

jeweils einschließlich der Weiterbildung.

Überzeugen Sie sich selbst vom Stande des DQR und suchen Sie nach eine Qualifikationstyp oder einer Qualifikation im DQR https://www.dqr.de und zum Vergleich machen Sie das auch in Österreich: https://www.qualifikationsregister.at

Das (peinliche) dreijährige Nachhinken[2] hinter Deutschland ist mehr als augenscheinlich.

Im österreichischen Qualifikationsregister – also der Koordinationsstelle für den NQR in Österreich – kann man bislang nur aus folgendem Qualifikationstyp auswählen:

  • Berufsbildende Höhere Schulen
  • Berufsbildende Mittlere Schulen
  • Ingenieur/Ingenieurin
  • Lehre

Ein Ruhmesblatt schaut wahrscheinlich anders aus.

 

Lesen Sie bitte auch Qualifications frameworks in Europe: a never-ending success story

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

[2] Das Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) wurde erst am 24. Februar 2016 vom Nationalrat und im Anschluss am 10. März, mit einem Inkrafttreten ab 15. März, vom Bundesrat beschlossen. Veröffentlicht wurde das NQR-Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 21.März 2016.

 

CEDEFOP: „Berufsbildung – ein Weg, um die Kluft zwischen den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Arbeitgebern zu schließen“

Ergebnisse der Cedefop-OECD-Umfrage 2016 zu Integration durch Qualifizierung:

„In den vergangenen zwei Jahren hat Europa so viele Flüchtlinge und Asylsuchende aufgenommen wie nie zuvor.

So wurden 2015 und 2016 fast 2,5 Millionen neue Asylsuchende in der Europäischen Union (EU) registriert.

Viele von ihnen werden auf Dauer bleiben, und die EU muss dafür sorgen, dass sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden und ihren Lebensunterhalt möglichst rasch selbst bestreiten können.

Die soziale und wirtschaftliche Integration wird jedoch durch eine Reihe von Faktoren erschwert:

  • wie die traumatischen Erfahrungen der Migranten,
  • ihre schwache Bindung an das Aufnahmeland und
  • fehlende Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten.
  • Wer keine Nachweise für seine Kompetenzen und Qualifikationen vorlegen kann, hat Probleme, diese anerkennen zu lassen.

Während die meisten Sofortmaßnahmen auf humanitäre Hilfe

  • Unterkunft,
  • Grundbedürfnisse und
  • Schulbildung für Kinder

abzielten, geht es nun darum, mehr Anstrengungen für eine echte Integration der Flüchtlinge und derer, die voraussichtlich in Europa bleiben werden, zu unternehmen.

Berufsbildung kann Migranten die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Suche nach einer ihren Kompetenzen und Qualifikationen entsprechenden Beschäftigung erleichtern.

Angesichts der wachsenden Zahlen von Asyl- suchenden und Flüchtlingen müssen berufliche Bildungsgänge jedoch ausgebaut, angepasst und neu ausgestaltet werden.

Überall in der EU ist man bemüht, das allgemeine und berufliche Bildungsangebot zu erweitern und die Zugangsmöglichkeiten zu Bildungsmaßnahmen zu verbessern, wobei

  • neben SprachkursenKompetenzbewertung,
  • interkulturelles Training und
  • IKT-Schulungen,
  • arbeitsplatzbasiertes Lernen,
  • Berufsberatung,
  • Förderung von unternehmerischem Denken und Handeln
  • und Betriebspraktika

im Vordergrund stehen.

Viele Länder führen neue Komponenten in ihre Systeme ein,

  • automatisierte Selbstbewertungen,
  • beschleunigte berufliche Weiterbildungs-, Anerkennungs- und Eingliederungsverfahren und
  • mentorenunterstützte, öffentlich finanzierte Ausbildungsmaßnahmen,

um die Integration von Migranten zu erleichtern.

Die Bereitstellung ausreichender Mittel und Infrastruktur für solche Maßnahmen kann selbst für Länder mit hoch entwickelten Systemen zur Herausforderung werden.“
Lesen Sie weiter auf http://www.cedefop.europa.eu:

  • Frühintervention: Schlüssel zu erfolgreicher Integration
  • Kompetenzbewertung und Berufsberatung: erste Schritte zur Arbeitsmarktintegration
  • Bessere Bewältigung der Herausforderungen durch Kooperation der Akteure
  • Kontinuierliche Verbesserung von Programmen und Ressourcenmanagement
  • Leichtere Neuansiedlung und Umsiedlung durch besseren Informationsaustausch

 

Martin Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University

Österreich: Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) im Ministerrat beschlossen

Am 12. April wurde im Ministerrat nach zweijährigen Vorarbeiten und Verhandlungen das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz beschlossen.

Verbesserung der Anerkennungsbedingungen:

Um den Arbeitsmarkteinstieg und die ausbildungsadäquate Beschäftigung von im Ausland geborenen Personen und der Flüchtlinge in Österreich zu fördern, ist es notwendig, die bestehenden Anerkennungsbedingungen zu verbessern:

  • Rund ein Viertel der im Ausland geborenen Personen ist für ihre gegenwärtige Tätigkeit in Österreich überqualifiziert, wobei Frauen deutlich öfter betroffen sind als Männer.
  • Auch unter der hohen Anzahl an Flüchtlingen befinden sich viele Personen mit mitgebrachten Qualifikationen,
  • daher sieht das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) besondere Verfahren für Flüchtlinge vor, die aus Fluchtgründen keine Dokumente zu ihren Qualifikationen mehr vorlegen können,
  • es verankert Bewertungsverfahren auf allen Ausbildungsniveaus,
  • es gleicht Fristen an EU-Standards an,
  • es schafft mit dem Anerkennungsportal und den österreichweiten Beratungsstellen wichtige Serviceangebote und
  • legt neue Transparenzkriterien für eine einheitliche statistische Erfassung aller Anträge und Entscheidungen fest.
  • Ziel:
    • Arbeitsmarktintegration und ausbildungsadäquate Beschäftigung unterstützen,
    • raschere Verfahren bei gleichbleibender Qualität des Ausbildungsniveaus am österreichischen Arbeitsmarkt
  • Zielgruppe:
    • Personen mit Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. Personen, die in Österreich arbeiten wollen,
    • spezielle Verfahren für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

Zentrale inhaltliche Eckpunkte:

  • Anspruch auf Anerkennungs- und Bewertungsverfahren
  • Einführung von neuen Bewertungsverfahren (Niveau Lehrabschlüsse, Schulabschlüsse und Hochschulabschlüsse), Ergebnis ist ein Gutachten, das dem Arbeitgeber einen raschen Überblick über die vorhandenen Qualifikationen ermöglicht ;
  • Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Kürzung aller Fristen auf 4 Monate, verpflichtende Festlegung von notwendigen und konkreten Nachqualifzierungs- /Ausgleichsmaßnahmen
  • Transparenz und Service: Online- Anerkennungsportal und Beratungsstellen in ganz Österreich
    • Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde (direkter Link zu Antragsformularen), notwendigen Dokumenten, notwendigen Übersetzungen und/oder Beglaubigungen und Verfahrenskosten
    • Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen
    • Verpflichtung aller verfahrensführenden Stellen zur statistischen Erfassung von Verfahren und Kennzahlen
  • Einführung neuer Verfahren für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Ermöglichung der Arbeitsmarktintegration: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen den Zugang zu Verfahren erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse oder andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können
  • Koppelung von Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an die Arbeitsvermittlung: Verwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten durch das AMS

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung CEDEFOP – eine wichtige und unterschätzte Institution

Das Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung CEDEFOP leistet unglaublich hochwertige und interessante Forschungsarbeiten, organisiert Konferenzen und legt sehr seriösen Studien vor, ist aber selbst an Hochschulen viel zu wenig bekannt.

Leider.

Natürlich ist die Berufsbildung Sache der nationalen Politik aber im gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt ist auch die europäische Zusammenarbeit in der Pflicht.

Das Cedefop[1] unterstützt mit seiner Forschungsarbeit die europäische und nationale Berufsbildungspolitik.

Es befasst sich insbesondere damit, wie (Berufs)bildungsinhalte besser auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts abgestimmt werden können, sei es durch Qualifikationsrahmen, die Validierung informellen und nicht formalen Lernens oder Lernen am Arbeitsplatz.

Über seine Expertennetzwerke in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union trägt das Cedefop Fachinformationen zur Berufsbildungspolitik und -praxis in ganz Europa zusammen.

Auf deren Grundlage erstellt es Analysen und Statistiken, um länderübergreifende Vergleiche zu ermöglichen sowie aktuelle Herausforderungen und künftige Entwicklungstrends zu ermitteln.

Das Cedefop legt seine Berichte der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und den europäischen Sozialpartnern vor.

Cedefop berät seine Interessengruppen in Berufsbildungsfragen und bietet politischen Entscheidungsträgern, Sozialpartnern, Forschern und Praktikern ein Forum, damit sie sich darüber austauschen können, wie die Berufsbildung in Europa verbessert werden kann.

Die Berufsbildung allein kann weder das Wirtschaftswachstum ankurbeln noch Arbeitsplätze schaffen oder die Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Sie kann jedoch dafür sorgen, dass Europa über die wichtigste Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit verfügt

  • nämlich Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen –

indem sie den Menschen das Rüstzeug an die Hand gibt, einen Arbeitsplatz zu finden, zu behalten und ihr Erwerbsleben in einem sich rasch wandelnden Umfeld dauerhaft zu meistern.

2015 hat das Cedefop seine Tätigkeiten umgebaut, um sie noch stärker auf folgende Prioritäten auszurichten:

  • Verbesserung der Berufsbildungssysteme und -einrichtungen,
  • Entwicklung von Lernmethoden, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern, sowie
  • bessere Abstimmung von Kompetenzangebot und Arbeitsmarktbedarf.

Diese stärkere Fokussierung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich darin wider, dass das Zentrum, für das bisher die Generaldirektion Bildung der Europäischen Kommission zuständig war, 2014 der Generaldirektion Beschäftigung unterstellt wurde.

Überzeugen Sie sich selbst und nutzen Sie die vielfältigen auf deutsch vorhandenen Publikationen:

http://www.cedefop.europa.eu/de/translated-content/de

[1] http://www.cedefop.europa.eu Das Cedefop, mit Verordnung (EWG)
 Nr. 337/75 des Rates
 vom 10. Februar 1975 in Berlin über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung ins Leben gerufen, seit 1995 mit Sitz in Thessaloniki, ist das europäische Referenzzentrum für politische Entscheidungsträger, Sozialpartner, Berufsbildungseinrichtungen, Lehrkräfte und Ausbilder sowie Lernende aller Altersgruppen; sohin für alle, die an beruflicher Bildung beteiligt sind

 

Ein neues Anerkennungsgesetz soll die Bewertung ausländischer Qualifikationen erleichtern

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte zum Jahreswechsel den Entwurf eines Anerkennungsgesetzes[1] versandt um mit diesem Gesetz eine Verbesserung der bestehenden Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und eine verbesserte Berufsanerkennung von AkademikerInnen – was Änderungen im Berufsanerkennungsbereich nötig macht – zu erreichen.

Das Ziel eines durch das Anerkennungsgesetz ermöglichten neuen Anerkennungs- oder Bewertungsverfahrens ist es, die erworbenen Qualifikationen mit einer österreichischen Referenz vergleichbar zu machen, um so einerseits den potentiellen ArbeitgeberInnen die Beurteilung der Eignung potentieller BewerberInnen zu erleichtern und andererseits die ausbildungsadäquate Beschäftigung sowie auch allgemein die Arbeitsmarktintegration zu fördern.

Das Vorhaben des Gesetzgebers umfasst nun hauptsächlich die folgende Maßnahme(n):

– die Einrichtung eines Anerkennungsportals zur elektronischen Einreichung von Anträgen auf Anerkennung oder Bewertung;

– die Institutionalisierung von Beratungsstellen zur persönlichen Unterstützung der Antragsstellerinnen oder Antragssteller durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;

– die erstmalige Einrichtung von Verfahren zur Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen.

Die Intention, das Vorhaben an sich sowie die geplanten Maßnahmen dieses Anerkennungsgesetzes sind zu begrüßen, lediglich der letzte Satz des  § 6 (6) „Keine Bewertung erfolgt für ausländische Studien, die in Österreich oder von Österreich aus angeboten werden“ sollte ersatzlos gestrichen werden.

Warum?

Beispiel: Ein Serbe der an einer Hochschule in Sarajevo ein Studium absolviert hat, wird in einem vereinfachten Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen – mit dem Ziel einer qualifikationsadäquate Beschäftigung in Österreich zu finden – unterstützt, sein Bruder, ein bereits in Wien lebender Serbe, der das von der selben Universität – allerdings in Wien – als grenzüberschreitend angebotene Studium absolviert hat, nicht?

Résumé: Die im neuen Anerkennungsgesetz vorgesehene Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen ersetzt die allenfalls bisher nötige formale Anerkennung nicht, soll eine solche insbesondere in jenen Fällen ermöglichen, die bislang gar nicht geregelt waren und verfolgt im Wesentlichen das Ziel einer besseren Orientierung auf dem Arbeitsmarkt – welches mit dem neuen Gesetz sicher erreicht werden kann.

 

[1] Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) erlassen wird und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird