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Die Regentage für einen Bildungsurlaub nutzen – Fernstudien sind völlig zeit- und ortsunabhängig absolvierbar

Zu einem richtigen Sommer gehören auch Regentage.

Diese könnte man auch für ein Fernstudium nutzen:

  • zeit- und ortsunabhängig, weil online
  • vom Einzelkurs bis zum akademischen Abschluss
  • MBA auch ohne Matura
  • steuerlich absetzbar
  • auch in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
  • qualitätsgeprüft: ISO 29990 und ÖCERT 
  • mit Bildungsförderung
  • die Lehrgangsgebühren sind steuerlich absetzbar

Die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH bietet Ihnen dazu maß-geschneiderte Lehrangebote in Kooperation mit der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach aus Konstanz sowie mittels eigener Lehrformate an:

An der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH  ist vom

ein individuelles Lernen möglich.

Die Experten- und Masterlehrgänge der Weiterbildung werden vom AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland auf Grund der Kooperation mit ASAS in Fernlehre angeboten und können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Alle diese Lehrangebote sind daher bestens geeignet, sie neben Beruf und Familie zu absolvieren.

Die Lehrgänge eignen sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.

Man kann sich zu allen Lehrgängen direkt – auch online – bei ASAS anmelden.

ASAS Fernstudium:

Flexibel online studieren.

Fernstudium bedeutet für Sie flexibel online sowie zu 100% orts- und zeitunabhängig zu studieren.

Der Studienstart ist jederzeit möglich.

Die Lehrgänge sind berufsbegleitend absolvierbar und eine attraktive Möglichkeit sich qualitativ neben Beruf und Familie weiterzubilden.

Freuen Sie sich auf schnellen Lernerfolg und unser Team, das Sie jederzeit gerne unterstützt.

Die ASAS versteht sich als Anbieter von qualitativ hochwertigen Fernstudien.

ASAS bietet eigene Lehrgänge

und in Kooperationen akademische Lehrgänge der Weiterbildung, Kontakt- und Vollstudien an.

Die Lehrgänge die in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)  geprüft.

ASAS ist ISO 29990 zertifiziert.

Unsere Ausbildung eignet sich hervorragend für die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

Unsere Diplomlehrgänge

  • schaffen die Zugangsvoraussetzungen für ein nachfolgendes MBA-Studium,
  • verkürzen das MBA-Studium um ein Drittel und
  • reduzieren auch die MBAStudiengebühren.

Unser Campus, die Lernplattform http://campus.aim.ac.at bietet anerkannte, internationale und plattformunabhängige Technologie-Standards in hoher Qualität.

Der fachliche und technische Support gewährleistet ein dem Präsenzstudium vergleichbares Studienniveau bei flexiblerer Zeiteinteilung und zu den für Studierende attraktiven, finanziellen Bedingungen.

Darüber hinaus ist die ASAS ein kompetenter Partner für die Erarbeitung spezifischer Lehrgangsformen für öffentliche und private Auftraggeber.

Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Oder Sie schreiben mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

EASY: Europäische Akademische Studien Yspertal – It is easy to study in Yspertal

Fernstudium – online – mit Gutschein – MBA auch ohne Matura – steuerlich absetzbar – auch in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit – NÖ Bildungsförderung möglich!

Die VHS Südliches Waldviertel macht es möglich und so können Sie auf Grund einer Kooperation der VHS mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH an der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach aus Konstanz Lehrgänge absolvieren.

An der VHS ist vom

nun alles möglich.

Die Experten- und Masterlehrgänge der Weiterbildung werden vom AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland auf Grund der Kooperation mit ASAS in Fernlehre angeboten und können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Alle diese Lehrangebote sind daher bestens geeignet, sie neben Beruf und Familie zu absolvieren.

Die Lehrgänge eignen sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.

Man kann sich zu allen Lehrgängen direkt bei der VHS oder bei ASAS anmelden.

Gerne auch online.

Wenn Sie dazu den Gutschein der VHS nutzen oder die VHS bei der online-Anmeldung angeben, sparen Sie sich auf jeden Lehrgang 5 % der Studiengebühren!

ASAS Fernstudium:

Flexibel online studieren.

Fernstudium bedeutet für Sie flexibel online sowie zu 100% orts- und zeitunabhängig zu studieren.

Der Studienstart ist jederzeit möglich.

Die Lehrgänge sind berufsbegleitend absolvierbar und eine attraktive Möglichkeit sich qualitativ neben Beruf und Familie weiterzubilden.

Freuen Sie sich auf schnellen Lernerfolg und unser Team, das Sie jederzeit gerne unterstützt.

Die ASAS versteht sich als Anbieter von qualitativ hochwertigen Fernstudien.

ASAS bietet eigene Lehrgänge

und in Kooperationen akademische Lehrgänge der Weiterbildung, Kontakt- und Vollstudien an.

Die Lehrgänge die in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)  geprüft.

ASAS ist ISO 29990 zertifiziert.

Unsere Ausbildung eignet sich hervorragend für die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

Unsere Diplomlehrgänge

  • schaffen die Zugangsvoraussetzungen für ein nachfolgendes MBA-Studium,
  • verkürzen das MBA-Studium um ein Drittel und
  • reduzieren auch die MBAStudiengebühren.

Unser Campus, die Lernplattform http://campus.aim.ac.at bietet anerkannte, internationale und plattformunabhängige Technologie-Standards in hoher Qualität.

Der fachliche und technische Support gewährleistet ein dem Präsenzstudium vergleichbares Studienniveau bei flexiblerer Zeiteinteilung und zu den für Studierende attraktiven, finanziellen Bedingungen.

Darüber hinaus ist die ASAS ein kompetenter Partner für die Erarbeitung spezifischer Lehrgangsformen für öffentliche und private Auftraggeber.

Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Oder Sie schreiben mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

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Firmenbuchnummer: 291010g

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

 

 

In Fernlehre studieren – was heißt das konkret?

Lebenslanges Lernen als Gebot der Stunde ist uns allen bewusst.

Aber wie soll das neben Beruf und Familie wirklich funktionieren?

Eine große Fülle von Fernlehrangeboten macht ein zeit- und ortsunabhängiges Lernen, ja sogar Studieren, möglich.

Doch wie sieht so etwas ganz konkret aus?

Eine Abfolge von kleinen Textpassagen und abgefilmten Vorlesungen bietet z.B. der Welser Fernlehrspezialist, die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH an, die in den akademischen Angeboten mit dem AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland und der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz zusammen arbeitet.

ASAS vermittelt diese Inhalte über einen modernen Fernlehr-Campus, der jederzeit auch von Nichtstudierenden zum Hineinschnuppern besucht werden kann:

http://asasonline.com/weiterbildung/campus-ihre-persionalisierte-studienplattform.html

Während des Weiterbildungsstudiums steht Ihnen das team der ASAS gerne zur Seite.

ASAS-Forum:

Viele Studierende nutzen auch das ASAS-Forum für Fragen, News, Diskussionen, dem Erfahrungs- und Gedankenaustausch und für die vielen kurzen Filme zur Erklärung von Begriffen aus der BWL und rund um das Thema Immobilien.

http://forum.asasonline.com

Auch die Prüfungen können entweder in einem Prüfungszentrum oder online von zu Hause aus – also wirklich zeit- und ortsungebunden – abgelegt werden:

http://embed.wistia.com/deliveries/b68761ff73dc35361a7570ff7d76938dd225ca2b/file.mp4

Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Oder Sie schreiben mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

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Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

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Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

 

 

Master Finance (M.A.) – (Fern-)Masterstudiengang für Finanzexperten

Der Studiengang „Finance – Master of Arts

  • richtet sich an Studierende mit einem ersten akademischen Abschluss,
  • die vorzugsweise im Bank-, Finanz- oder Versicherungssektor arbeiten,
  • mehr Führungsverantwortung im Unternehmen oder in einer Bank übernehmen und
  • sich in überschaubarer Zeit weiterbilden wollen, ohne ihren Beruf aufzugeben oder einzuschränken.

Der Studiengang „Finance – Master of Arts

  • gibt die passenden Antworten auf die Herausforderungen und den permanenten Wandel, denen z.B. die Finanz- und Kreditwirtschaft unterliegt,
  • vermittelt wichtiges Wissen an Mitarbeitende von Vermögensberatungen, Family Offices oder Finanzabteilungen von Unternehmen
  • ermöglicht ein berufsbegleitendes Studium, örtlich und zeitlich flexibel

Sie können im Masterstudiengang Finance Ihren eigenen Schwerpunkt setzen und haben die Wahl zwischen drei Spezialisierungen:

  • Banking
  • Wealth Management
  • Family Office Management

Der Master Finance umfasst 120 ECTS und erfordert einen Bachelorabschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften mit zumindest 180 ECTS.

An der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, können Sie natürlich auch ein solches Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre (B.A.) im Fernstudium -mit Spezialisierungs-Möglichkeiten wie zum Beispiel

  • Digital Business Management
  • Wirtschaftspsychologie,  
  • Unternehmensberatung,
  • Marketingmanagement,
  • Energie- und Umweltmanagement oder auch
  • Handelsmanagement und E-Commerce oder
  • Sportbusiness Management

absolvieren.

Sowohl der Bachelor-Studiengang, als auch der Masterstudiengang Finance werden im  Fernstudium angeboten und eignen sich dadurch besonders gut für Berufstätige, denn die Studiengänge finden online und ohne Präsenzveranstaltungen sowie ohne Präsenzpflicht statt.

Der Masterstudiengang Finance wurde von der Akkreditierungsagentur ZEvA 2017 für 7 Jahre re-akkreditiert und ist bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Der Fernstudiengang „Finance – Master of Arts“ beinhaltet vier aufeinander aufbauende Studienabschnitte mit sehr vielfältigen Inhalten:

1. Semester:

  • Methoden des wiss. Arbeitens und der empirischen Sozialforschung
  • Internationales Management und interkulturelle Kompetenz
  • Internationale Finanzmärkte
  • Leadership
  • Prozessmanagement und Prozessqualität
  • Projektmanagement
  1.  Semester:
  • Corporate Finance
  • Bonitätsbeurteilung und Rating
  • Digital Finance
  • Risikomanagement
  • Portfoliomanagement
  • Corporate Governance und Compliance
  1. Semester:
  • Sie absolvieren drei Module Ihrer Vertiefungsrichtung und erwerben Expertenwissen.
    • Wahlpflichtbereich „Banking“
      • Vertriebsmanagement
      • Produktionsmanagement
      • Gesamtbanksteuerung und Aufsichtsrecht
    • Wahlpflichtbereich „Wealth Management“
      • Performanceanalyse in der Praxis
      • Finanz- und Nachfolgeplanung
      • Private Equity und Hedgefonds
    • Wahlpflichtbereich „Family Office Management“
      • Geschäftsmodelle und Kerndienstleistungen  des Family Office Management
      • Rechtliche und steuerliche Themen des Family Office Management
      • Family Governance, Trusted Advisor und Life Consulting beim Family Office Management
  • Als Vorbereitung für Ihre Master-Arbeit fertigen Sie in diesen Modulen jeweils eine Seminararbeit an, in welcher Sie sich mit fachspezifischen Themen auseinandersetzen.
  1. Semester:

Zentrales Highlight zum Ende Ihres Fernstudiums ist die Master-Arbeit.

Mit dieser beweisen Sie, dass Sie ein Problem aus den Themenbereichen des Master-Studiums selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.

Selbstverständlich werden Sie während dieser Phase individuell von unseren Professoren betreut.

Studienabschluss:
Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht haben, verleiht Ihnen die Hochschule Allensbach den akademischen Grad “Master of Arts – Finance”, welcher Sie auch zur Promotion bspw. an einer unserer Partneruniversitäten berechtigt.

Alternativ vergibt die Hochschule den akademischen Grad „Magister Artium“.

Bei Interesse und für Rückfragen erbitte ich ein Mail an

martin.stieger@allensbach-hochschule.de  

Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University Konstanz

 

Vielleicht auch interessant für Sie: kurze, kostenlose Filme zu

Begriffen aus der Betriebswirtschaft auf youtube:

IMMO Wikis auf youtube

 

 

 

Das ASAS-BWL-Begriffs-Wiki

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt auch in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Weitere ASAS-Hilfen auf youtube:

 

Nutzen Sie die Weiterbildungsförderung der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT

Laufende und qualifizierte Wissenserweiterung ist essentiell.

Aus diesem Grund unterstützt die Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder:

W_a_s_ _w_i_r_d_ _g_e_f_ö r_d_e_r_t_:

Weiterbildungen im beruflichen Umfeld

W_e_r_ _e_r_h_ä l_t_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

Jedes aktive Mitglied der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (Einzelunternehmer oder handelsrechtlicher Geschäftsführer)

W_i_e_ _h_o_c_h_ _i_s_t_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

25 % der Nettokurskosten, maximal Euro 500,– pro Kalenderjahr – abrufbar auch in mehreren Tranchen

W_i_e_ _e_r_h_a_l_t_e_ _i_c_h_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

Senden Sie Ihre Rechnung, Zahlungs- und Teilnahmebestätigung sowie Ihre Bankverbindung einfach an ubit@wkooe.at

Sie sehen Unternehmensberater, gewerbliche Buchhalter und Mitglieder der Berufsgruppe der IT-Dienstleister  – mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Oberösterreich – können sich die (berufliche) Weiterbildung von ihrer WKO teil-finanzieren lassen.

Steuerlich abzugsfähig ist der verbleibende Teil für die Gewerbeberechtigten sowieso.

Da es aber zwei Gründe gibt, eine interessante Weiterbildung nicht zu absolvieren:

  • kein finanzieller Anreiz (der ist ja durch die Fachgruppe OÖ nun gegeben) und
  • keine Zeit (neben der selbständigen Berufsausübung und Familie)

könnten sich Fernlehrangebote besonders gut eignen.

Die ASAS Aus- und Weiterbildung GesmbH bietet sehr interessante eigene

und in Kooperation

Es gibt also keinen Grund mehr, zeit- und ortsunabhängige Weiterbildungsangebote nicht zu nutzen – die zudem von der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT großzügig gefördert werden.

Rückfragen bitte einfach an Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger richten: martin.stieger@liwest.at, Konsulent der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH 

austrian school of applied studies, Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

selbst Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

MBA Immobilienmanagement – online

Der MBA Immobilienmanagement – ein Kooperationslehrgang des AIM Austrian Institute of Management der FH Burgenland und der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH – kann jederzeit begonnen und als Fernstudium von jedem Ort der Welt aus – einen Internetzugang vorausgesetzt – absolviert werden.

Was dieses MBA-Studium auch von zu Hause aus und das vollständig online – also ohne Präsenz – ermöglicht.

Der MBA Immobilienmanagement bildet in Fragen des Immobilienmanagements – also für die Immobilienwirtschaft – aus und wird mit einem akademischen Grad abgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Fernlehrgang MBA Immobilienmanagement erteilt die Fachhochschule Burgenland, wenn zumindest eine der nachstehenden Eignungen vorliegt:

  • Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule (zumindest einem Bachelor gleichwertig) oder
  • eine, durch die Lehrgangsleitung festzustellende, gleich zu haltende Eignung, wie
  • Hochschulreife und zumindest fünfjährige Berufspraxis oder
  • Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS – es gibt eine eigenen Expertenlehrgang Immobilienmanagement
  • oder Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis oder
  • positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, welche die Grundlagen des Lehrgangs abdeckt und ein Mindestalter von 21 Jahren.

Definition Berufspraxis:

Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden.

Die Vielseitigkeit der Bildungslandschaft erlaubt möglicherweise einen anderen Zugang zu Ihrem Fernstudium. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung für Ihre Weiterbildung!

Zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre:

Der MBA-Lehrgang kann zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre neben Beruf und Familie absolviert werden.

Mit dem MBA-Studium kann jederzeit begonnen werden und gibt es Anrechnungsmöglichkeiten aus Vorausbildungen.

Viele Informationen finden sich auch hier

http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-immobilienmanagement.html

Akademischer Grad – MBA

Es wird von der FH Burgenland nach österreichischem Recht der akademische Grad „Master of Business Administration“ abgekürzt „MBA“ verliehen. Dieser akademische Grad ist international führbar und für österr. Staatsbürger in öffentlichen Urkunden eintragungsfähig.

Online – Campus

Die Lehrinhalte studieren Sie auf einem Campus der austrian school of applied studies ASAS Aus und Weiterbildung GmbH. Auch die Prüfungen werden über den Campus online  abgewickelt. Wenn Sie mal reinschauen wollen in einige Lehrveranstaltungen: http://demo.asasonline.com

Inhalt:

Der MBA Immobilienmanagement umfasst 11 Module und eine Masterarbeit, ist auf 3 – 4 Semester angelegt, da die Arbeitsbelastung 90 ECTS = 2.250 Stunden beträgt.

  • Zunächst sind sechs Pflichtmodule (siehe Curriculum) im Basisstudium zu absolvieren (36 ECTS).
  • Anschließend wird in fünf weiteren Modulen im Vertiefungsstudium Immobilienmanagement  (30 ECTS) unter anderem auf die Themengebiete Rechtsgebiete des Immobilienmanagements, Immobilienverwaltung, Makler, Facility Management, Immobilienbewertung …. eingegangen.
  • Für jedes dieser insgesamt elf Module ist eine Prüfung abzulegen (die Hälfte von zu Hause aus als Seminararbeiten; die andere Hälfte mittels unserer computergestützten Prüfungslösung Securexam oder nach individueller Terminabsprache jederzeit in einem unserer Prüfungszentren in Eisenstadt oder Wels).
  • Den Abschluss des Lehrgangs bildet die Masterarbeit zum Thema Immobilienmanagement (24 ECTS).

Modulbeispiele – jedes der Module könnte auch als eigenständiger Zertifikatskurs absolviert werden:

 

Für Sie schon jetzt sicherlich sehr nützlich – kurze Filme zu relevanten Themen des Mietrechts, der Immobilienbewertung ….. unsere Immo-Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

Die neue Bundesregierung fordert „erhöhte Qualifikationserfordernisse für eine Ausübung des Gewerbes der Immobilientreuhänder – mit dem MBA Immobilienmanagement werden Sie dieser Forderung sicher gerecht!

Gewerbeberechtigung mit dem MBA?

Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler und der Immobilienverwalter wird durch folgende Belege erfüllt:

  1. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) ….

Kosten und Anmeldung:

Die Lehrgangsgebühren betragen EUR 8.900,—.

Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit

Der MBA eignet sich vorzüglich für eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit und würden Sie zumindest 16 ECTS für ein Jahr Bildungskarenz benötigen.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant unser BWL-Begriffs-Wiki:   in welchem wir gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklären. Z.B. ECTS, Gesundheit, SWOT Analyse, ….

Wir würden uns freuen, Sie auf dem Weg zum gewünschten Abschluss begleiten zu dürfen und stehen für Rückfragen (zu den Inhalten, möglichen Anrechnungen, Ablauf, …) sehr gerne zur Verfügung.

Wenn Sie möchten auch persönlich, bzw. telefonisch.

Martin Stieger

 

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

ich bin selbst seit 1988 als Immobilientreuhänder in Wels tätig

 

 

Durch Lehrgänge der Weiterbildung begründete Berufsrechte in Österreich:

Lehrgänge der Weiterbildung nach österreichischem Studienrecht:

  • Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgänge universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – mit 31. 12. 2012 ausgelaufen,
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgänge (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)

können fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten[1] sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

So kann man nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe[2] ausüben und erspart sich mit einem MBA auch ganz generell die Unternehmerprüfung[3].

Die sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie Immobilientreuhänder[4] (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), Unternehmensberater[5], Vermögensberater[6], Versicherungsagent[7] oder Wertpapiervermittler[8] können nach einem erfolgreich absolvierten (facheinschlägigen) Lehrgang der Weiterbildung ausgeübt werden.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

[1] Die österreichische Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 StF: BGBl. Nr. 194/1994 normiert im § 94 derzeit 75 reglementierte Gewerbe, die für die Zulassung (Ausübung) neben beruflicher Praxis einen Befähigungsnachweis (Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung) verlangen, wobei diese Prüfung eben durch einen erfolgreich absolvierten Lehrgang der Weiterbildung ersetzt werden kann

[2] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das Gastgewerbe (Gastgewerbe-Verordnung) Zugangsvoraussetzungen § 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt eines Gastgewerbes (§ 94 Z 26 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: 2. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität oder eines zur Verleihung eines international gebräuchlichen Mastergrades führenden Universitätslehrganges oder ….

[3] § 8 Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (1) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse nachweist, …(4) 11. Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind.

[4] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung) § 1 (1): Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler und der Immobilienverwalter wird durch folgende Belege erfüllt: 1.Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994)

[5] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 94/2003 § 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:

1. Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
2. Zeugnisse über eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder
3. a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und
b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder …

[6] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Gewerblichen Vermögensberatung (Gewerblicher Vermögensberater-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 87/2012 § 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des uneingeschränkten Gewerbes der Gewerblichen Vermögensberatung (§ 94 Z 75 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:

1. Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
2. Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Abschluss eines fachlich einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen Studiums, eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Universitätslehrganges oder eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Lehrganges universitären Charakters (je Ausbildungsgang mindestens 75 ECTS) und
b) eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit im Gewerbe oder in einem sonstigen Unternehmen, in dem der Bewerber mit fachlich einschlägigen Tätigkeiten betraut war.

[7] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie die Berechtigung zur Versicherungsvermittlung bei der Gewerblichen Vermögensberatung (Versicherungsvermittler – Verordnung) 4 (2) b) das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Universitätslehrganges für Versicherungswirtschaft oder das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Universitätslehrganges für Finanzdienstleistungen;

[8] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Wertpapiervermittlung (Wertpapiervermittlungsverordnung) 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des uneingeschränkten Gewerbes des Wertpapiervermittlers (§ 94 Z 77 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: 2. Zeugnisse über a) den erfolgreichen Abschluss eines fachlich einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen Studiums, den erfolgreichen Abschluss eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Universitätslehrganges oder eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Lehrganges universitären Charakters (je Ausbildungsgang mindestens 75 ECTS) und b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit.

10 Jahre Europäischer Qualifikationsrahmen – Österreich hinkt nach!

Das Europäische Parlament und der Rat empfahlen den Mitgliedstaaten am 23. April 2008 (2008/C 111/01)[1]  „den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um

  • die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl
  • das lebenslange Lernen und
  • die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch
  • die weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts zu fördern […]“.

Eine sehr wichtige und zukunftsträchtige Initiative. Wie stehen wir aber nun bald 10 Jahre danach da?

Während in Deutschland bereits hunderte Qualifikationen den jeweiligen Kompetenzniveaus zugeordnet wurden – so als Beispiel der Meister, die Meisterin dem DQR/EQR-Niveau 6  ist die Situation in Österreich äußerst unbefriedigend.

So kann der jeweilige nationale Qualifikationsrahmen zwar dazu beitragen

  • die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu verdeutlichen,
  • die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu fördern,
  • die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen zu fördern,
  • Durchlässigkeit und Qualitätssicherung im jeweiligen Bildungssystem zu unterstützen,
  • Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu verbessern sowie

lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken, aber ist das den EU-Mitgliedsländern unterschiedlich wichtig.

Der deutschen Politik sichtbar wichtiger als uns in Österreich obgleich in Deutschland auch noch die einzelnen Länderinteressen (Bildungskompetenzen!) berücksichtigt werden mussten.

So wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen DQR am 1. Mai 2013 eingeführt.

Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.

Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise.

Indem der DQR ein System für die Zuordnung von Qualifikationen zu Kompetenzniveaus anbietet, hilft er, Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Qualifikationen besser sichtbar zu machen.

Der DQR  ist offen für die Zuordnung von Qualifikationen

  • der Allgemeinbildung,
  • der beruflichen Bildung und
  • der Hochschulbildung

jeweils einschließlich der Weiterbildung.

Überzeugen Sie sich selbst vom Stande des DQR und suchen Sie nach eine Qualifikationstyp oder einer Qualifikation im DQR https://www.dqr.de und zum Vergleich machen Sie das auch in Österreich: https://www.qualifikationsregister.at

Das (peinliche) dreijährige Nachhinken[2] hinter Deutschland ist mehr als augenscheinlich.

Im österreichischen Qualifikationsregister – also der Koordinationsstelle für den NQR in Österreich – kann man bislang nur aus folgendem Qualifikationstyp auswählen:

  • Berufsbildende Höhere Schulen
  • Berufsbildende Mittlere Schulen
  • Ingenieur/Ingenieurin
  • Lehre

Ein Ruhmesblatt schaut wahrscheinlich anders aus.

 

Lesen Sie bitte auch Qualifications frameworks in Europe: a never-ending success story

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

[2] Das Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) wurde erst am 24. Februar 2016 vom Nationalrat und im Anschluss am 10. März, mit einem Inkrafttreten ab 15. März, vom Bundesrat beschlossen. Veröffentlicht wurde das NQR-Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 21.März 2016.

 

Die Digitalisierung – eine große Herausforderung – auch für die Politik:

Die Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft – natürlich auch der Politik – stellt uns alle vor große Herausforderungen.

Begreift die Politik die „Digitalisierung“ dabei auch als Chance oder sieht sie darin nur ein ubiquitäres Vokabel, eine gut klingende Überschrift für allfällige Regierungs- oder Koalitionsabkommen?

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD:

Ein neuer Aufbruch für Europa.

Eine neue Dynamik für Deutschland.

Ein neuer Zusammenhalt für unser Land

177 Seiten, 8.355 Zeilen, kommt der Begriff „Digitalisierung“ 93-mal vor.

Im Themenfeld „Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung“ ist der Digitalisierung ein eigenes Kapitel (5) gewidmet.

In Österreich ein ähnliches Bild. 

Unter

Zusammen.

Für unser Österreich.

Regierungsprogramm 2017 – 2022

haben sich ÖVP und FPÖ auf 179 Seiten auf Inhalte und Vorhaben der gemeinsamen Regierung geeinigt – es finden sich darin zum Thema „Digitalisierung“ 91 Treffer.

Das Thema Digitalisierung wird im Regierungsprogramm in seiner Bedeutung nur noch vom Thema Sicherheit geschlagen und wurde folgerichtig das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in ein Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) umformiert.

Die Regierung ist sich also einig:

„Die Digitalisierung ist eines der wichtigsten Felder für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Österreich. Mit der künftigen Ressortstruktur stärken wir den Standort, ermöglichen mehr Unternehmertum und arbeiten an einer positiven Zukunft für unser Land“[1]

und gönnt sich zum Thema „Zukunft und Gesellschaft“ ein eigenes Kapitel „Innovation und Digitalisierung“.

Naturgemäß lesen sich Regierungsprogramme ostentativ:

„Entscheidend für eine gelungene und erfolgreiche Digitalisierung sind eine entsprechende digitale Sicherheit in allen Bereichen, ein transparenter Umgang mit Daten und die Herstellung technologischer Souveränität. Die Abhängigkeit von außereuropäischen Sicherheitstechnologien macht uns verwundbar – dem gilt es, nachhaltig entgegenzusteuern. Digitale Sicherheit bietet den notwendigen Schutz vor Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl und Cyberkriminalität. Sie ermöglicht Digitalisierung in Form von praktischen Services und sicheren Prozessen für Bürger und Wirtschaft.“ (Seite 32) ….

was aber nicht notwendigerweise bedeutet, dass man dabei nicht richtig liegt.

Die zunehmende Digitalisierung – immer mehr Gegenstände und Prozesse unseres täglichen Lebens werden digital miteinander vernetzt – führt zu tiefgreifenden Änderungen im Informations- und Entscheidungsverhalten des Einzelnen und im menschlichen Miteinander.

Durch ihre Allgegenwart prägen digitale Technologien

  • die Art und Weise, wie Menschen miteinander in Verbindung treten,
  • wie sie Informationen austauschen,
  • wie sie ihre Meinungen bilden und
  • wie sie Entscheidungen treffen

und

  • digitale Technologien machen Informationen überall und sofort abrufbar.
  • Dabei ist die Vertrauenswürdigkeit der verfügbaren Informationen schwer zu beurteilen.
  • Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Nutzung digitaler Angebote zu Änderungen der menschlichen Lern- und Wahrnehmungsprozesse führt – z.B. dadurch, dass digitale Assistenten dem Nutzer in immer größerem Maße kognitive Aufgaben abnehmen.

„In dem Maße, in dem Informationsverbreitung, Meinungsbildung, Diskussionen und andere kommunikative Prozesse von digitalen Angeboten geprägt werden, werden auch gesellschaftliche Prozesse stärker durch Digitalisierung beeinflusst.

Versprechen die Möglichkeiten digitaler Medien auf der einen Seite eine größere Zugänglichkeit von Informationen und Mitsprachemöglichkeiten für breite Teile der Bevölkerung, so bringen sie auf der anderen Seite neue Möglichkeiten der Manipulation, die Beförderung selektiver Wahrnehmung und neue Formen eines „digitalen Populismus“ mit sich, der oftmals auch radikale bzw. gewaltgeladene Formen der Ansprache befördert.“ Leopoldina-Symposium, 10. – 11. Juli 2017, Berlin

Da allerdings Johann Wolfgang von Goethe bereits feststellte[2]:

„Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwenden.

Es ist nicht genug zu wollen – man muss auch tun.“

werden wir die Politik an den Taten messen müssen und bietet sich hier schon eine gute Möglichkeit in der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) – seit 8. August 2016 in Kraft – Österreich muss diese Richtlinie also noch 2018 in nationales Recht umsetzen – und im schon lange – auf Grundlage der österreichischen Strategie für Cyber-Sicherheit – geplanten Cybersicherheitsgesetz.

Siehe auch

Martin Stieger: „Auswirkungen und Folgen der weltweiten Digitalisierung

in Bildung, Politik und Wirtschaft“

Vortrag anlässlich der Führungskräftetagung, A1 Telekom Austria AG,

Wien, 12. März 2018

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Tel.: +49 7533 919 23 90

Fax.: +49 7533 919 23 91

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck, 18. 12. 2017, bei der Übernahme des Ministeriums von Dr. Harald Mahrer

[2] Wilhelm Meisters Wanderjahre, Aus Makariens Archiv.